Paar beschließt einvernehmliche Scheidung in Friedenszeiten © Adobe Stock | Prostock-studio

Einvernehmliche Scheidung: Zeit, Geld & Nerven sparen

Sie und Ihr Partner wollen sich scheiden lassen? Sind Sie sich auch in den Folgesachen einig? Das wirkt sich positiv auf Dauer und Kosten der Scheidung aus. Die einvernehmliche Scheidung ist unkomplizierteste und kostengünstig. Aber welche Vorteile hat eine einvernehmliche Scheidung sonst noch? Wie lange dauert eine „Einvernehmliche“? Kann ich einen Versorgungsausgleich ausschließen? Alles, was Sie über die Scheidung im Einvernehmen wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

1 Was ist eine einvernehmliche Scheidung? – Recht einfach erklärt

  1. Еinvernehmliche Scheidung heißt: Die Ehegatten sind sich darin einig, sich scheiden zu lassen. Auch sind sie sich in den Scheidungsfolgen einig. Scheidungsfolgen bezeichnen Angelegenheiten wie Unterhalt, Wohnung, Sorgerecht usw.
  2. ‌Eine einvernehmliche Scheidung kostet viel weniger als eine streitige Scheidung.
  3. ‌Das Einvernehmen wirkt sich auch positiv auf die Scheidungsdauer aus. Sie dauert viel kürzer als eine streitige Scheidung.
  4. ‌Durch ihren unkomplizierten Ablauf ist eine einvernehmliche Scheidung auch für Kinder häufig die bessere Scheidungsvariante.
  5. ‌Auch wenn bereits zwei Anwälte beauftragt wurden, kann noch eine einvernehmliche Entscheidung fallen, sofern die Ehepartner einen Konsens finden.
  6. ‌Wer auf Nummer sicher gehen will, kann eine sogenannte „Scheidungsfolgenvereinbarung“ abschließen. Diese Vereinbarung sichert die getroffenen Abmachungen ab.
  7. ‌Die Ehepartner müssen vor dem Beginn der Scheidung ein Jahr getrennt voneinander leben. Das ist das sogenannte „Trennungsjahr“.

2 Einvernehmliche Scheidung: Bedeutung


‌Einfach und kostengünstig: Die in diesem Sinne beste Form der Scheidung ist die sogenannte „einvernehmliche Scheidung“, auch „einverständliche Scheidung“ genannt. Eine Scheidung erfolgt dann einvernehmlich, wenn sich die Ehegatten in zwei wesentlichen Punkten einig sind:
  1. ‌Sie wollen sich scheiden lassen.
  2. ‌Sie sind sich in den Scheidungsfolgen einig. (Unterhalt, Sorgerecht, güterrechtliche Angelegenheiten usw.)
Was noch zu den Scheidungsfolgen zählt, erfahren Sie im Punkt "Voraussetzungen".

3 Was sind die Vorteile der Scheidung im Einvernehmen?

3.1 Schnell und unkompliziert


‌Das Verfahren ist im Gegensatz zu einer streitigen Scheidung meist schnell zu Ende. Grundsätzlich können Sie mit einer Dauer von mindestens 3 Monaten bis zu höchstens 8 Monaten rechnen, abhängig von folgenden Aspekten:
  1. ‌Sind sich die Ehegatten in den Folgesachen einig?
  2. ‌Wird ein Versorgungsausgleich abgewickelt?
  3. ‌Wie sehr ist das Familiengericht ausgelastet?
  4. ‌Wie sehr ist das Amtsgericht ausgelastet?

3.2 Kostengünstig


‌Ein weiterer großer Vorteil des einvernehmlichen Verfahrens sind seine geringen Kosten. Es wird über keine „Folgesachen“ gestritten. Weil die Dauer kurz und der Aufwand für Anwalt und Gericht relativ gering ist, halten sich die Scheidungskosten niedrig. Bei der einvernehmlichen Scheidung genügt ein Anwalt.

3.3 Weniger belastend für Ehepartner und Kinder


‌Wer sich einig ist, hat weniger Kontakt zueinander. Regelmäßige Anwalts- und Gerichtstermine können sich die Noch-Ehegatten sparen. Das kann von Vorteil sein, wenn die Scheidungsphase ohnehin schon angespannt ist. Das Ehepaar muss lediglich ein paar Monate warten, was aber im Vergleich zum Rosenkrieg im Streit nicht sehr ins Gewicht fällt.

‌Unter Umständen ist zwar eine Scheidung besser als eine Streit-Ehe: Trotzdem leiden Kinder häufig schwer unter einer Scheidung. Die Eltern sollten deshalb möglichst schnell einen Konsens finden, um Druck aus der Situation zu nehmen. Eine einvernehmliche Scheidung mit rechtzeitigen Vereinbarungen, möglicherweise schon während des Trennungsjahres, vermeidet Stress.

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4 Wie läuft eine einvernehmliche Scheidung ab?


4.1 Voraussetzungen

  1. Voraussetzung – Trennungsjahr: Bevor ein Scheidungsantrag überhaupt gestellt werden kann, muss das Noch-Ehepaar ein Trennungsjahr von exakt einem Jahr absolvieren. Das Paar darf also für ein Jahr nicht beisammen wohnen und muss sein Leben getrennt voneinander führen. Wohnt es in demselben Haus, so muss jeder Ehepartner einen eigenen Schlaf-, Wohn- und Essbereich haben, der von dem des anderen Ehepartners getrennt ist.
  2. Voraussetzung – Einigung in Folgesachen: Voraussetzung für die einvernehmliche Scheidung ist auch die Regelung der Scheidungsfolgen („Folgesachen“). Dazu gehören folgende Fragen:
    ‌• Was wird an Trennungsunterhalt bzw. nachehelichem Unterhalt gezahlt?
    ‌• Wer bekommt welche Vermögensgegenstände?
    ‌• Was passiert mit der Wohnimmobilie, in der während der Ehe gewohnt wurde? Wer darf in ihr wohnen bleiben?
    ‌• Wer bekommt welchen Hausrat?

    Gibt es Kinder, dann ist zusätzlich zu regeln:
    ‌• Wer übernimmt das Sorgerecht?
    ‌• Wie sieht es mit dem Umgangs- und Kontaktrecht aus?
    ‌• Wie viel wird an Kindesunterhalt gezahlt?

4.2 Ablauf Scheidungsverfahren

  1. Scheidung einreichen:
    ‌Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann ein Rechtsanwalt beauftragt werden. Dieser bekommt die benötigten Scheidungspapiere und reicht den Scheidungsantrag ein. Den Antrag kann nur ein Anwalt einreichen, in Deutschland gilt bei Scheidung immer „Anwaltszwang“. Der Scheidungsantrag wird beim Amtsgericht des letzten gemeinsamen Wohnsitzes des Ehepaars eingereicht. Kosten fallen bereits jetzt an: Der Antragsteller hat dem Gericht einen Gerichtskostenvorschuss zu entrichten.
  2. Der andere Ehegatte bekommt den Antrag:
    ‌Danach prüft das Familiengericht den Antrag und sendet ihn nach Annahme dem anderen Ehegatten zu. Dieser hat daraufhin Zeit, auf den Antrag zu reagieren und kann gegebenenfalls einen eigenen Anwalt einschalten.
  3. ‌Versorgungsausgleich:
    ‌Die Ansprüche auf Rente, die die Ehepartner während der Ehe erworben haben, werden bei der Scheidung ausgeglichen. Dafür berechnen die Rentenversicherungsträger die Höhe der Rentenanwartschaften. Die Berechnung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Diese Regelung kann man aber in einem Ehevertrag bzw. in einer Scheidungsfolgenvereinbarung oder Trennungsvereinbarung ausschließen. Unter Umständen wird auch gar kein Versorgungsausgleich durchgeführt, zum Beispiel, wenn die Ehe nicht länger als 3 Jahre bestand.

    ‌Alle Infos zum Versorgungsausgleich.
  4. Scheidungstermin bei Gericht:
    ‌Beim Scheidungstermin vor Gericht haben beide Ehegatten persönlich anwesend zu sein. Ein Fernbleiben wird nur in Ausnahmefällen gestattet. Normalerweise dauert die Scheidung selbst nur 15 Minuten, bevor der Scheidungsrichter den Beschluss verkündet. Dieser Beschluss (früher „Urteil“) ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Ehegatten haben noch einen Monat Bedenkzeit und können Einspruch gegen den Entschluss erheben. Nach Ablauf der Monatsfrist ist die Scheidung rechtskräftig. Daraufhin erhalten die Ex-Ehegatten eine Scheidungsurkunde mit Rechtskraftvermerk.

‌Hier haben wir Ihnen alle Infos zum Ablauf einer Scheidung zusammengestellt.
Hinweis:
Die einvernehmliche Scheidung ist noch schneller vorbei, wenn Sie den Versorgungsausgleich ausschließen. Die Berechnung der Rentenanwartschaften kann nämlich mehrere Monate dauern. Seien Sie aber vorsichtig: Normalerweise zahlt sich ein Versorgungsausgleich aus, weil die Ehegatten meist unterschiedlich viel verdienen. Bereits bei einem kleinen Einkommensunterschied ergibt sich schon eine beträchtliche Summe an Versorgungsausgleich, den der schlechter verdienende Ehegatte bekommt.

5 Streiten und trotzdem einvernehmlich scheiden lassen?


‌Bevor der Rechtsanwalt den Scheidungsantrag einreicht, informiert er das Ehepaar neutral über den Ablauf des Verfahrens. Allerdings vertritt der Rechtsanwalt nur denjenigen Ehepartner, von dem er beauftragt wurde. Er kann vor Gericht nicht beide vertreten, sondern nur seinen Mandanten, also den Antragsteller.

‌Lehnt aber der Ehepartner, der nicht von diesem Rechtsanwalt vertreten wird, den Scheidungsantrag ab, kommt es zu einer streitigen Scheidung. In diesem Falle hat das Ehepaar vor Gericht über die Folgesachen zu verhandeln. Derjenige Ehepartner, der bisher von keinem Rechtsanwalt vertreten wurde (also der Antragsgegner), muss nun einen Rechtsanwalt engagieren, damit er vor Gericht verhandeln kann.

‌Aber: Manchmal kommt es zur folgenden Situation: Beide Ehegatten haben einen Anwalt engagiert und vor Gericht wird bereits über die Folgesachen verhandelt. Eine einvernehmliche Scheidung ist trotzdem noch möglich. Klären nämlich die Rechtsanwälte die einzelnen Punkte im Einvernehmen, dann wurde noch kein Gerichtsurteil gesprochen und eine einvernehmliche Scheidung kommt schließlich doch noch zustande. Dasselbe gilt umgekehrt: Aus einer anfangs einvernehmlichen Scheidung kann eine streitige werden.

‌Eine bewährte Möglichkeit für eine außergerichtliche und einvernehmliche Regelung ist auch die Heranziehung eines Mediators. Ein Mediator hilft dem Ehepaar die Situation sachlich zu analysieren, um letztendlich einen Kompromiss zu finden.

6 Eine einvernehmliche Scheidung ist nicht immer die beste Lösung


‌Im Regelfall ist eine einvernehmliche Scheidung die beste Lösung. Es gibt aber eine Reihe an Situationen, in denen sich eine einvernehmliche Scheidung schwierig gestaltet. Fühlt sich ein Ehegatte in den Folgesachen zum Beispiel stark benachteiligt, dann ist eine streitige Scheidung womöglich das kleinere Übel. Eine faire Aufteilung des Vermögens durch Streit kann das längere und teurere Scheidungsverfahren unter Umständen rechtfertigen. Die häufigsten Streitpunkte sind jene, in denen es um Geld oder Kinder geht: zum Beispiel, wie häufig die Kinderbesuche stattfinden oder wie hoch die Unterhaltszahlungen ausfallen sollen. Wer bekommt die Ehewohnung?

‌Hier finden Sie alle Infos zur streitigen Scheidung.
Hinweis:
Fühlen Sie sich in den Folgesachen benachteiligt? Drängt Sie Ihr Ehepartner zur Zustimmung in einer Angelegenheit? Eine einvernehmliche Scheidung kann auch Nachteile bringen. Schließlich müssen Sie mit den weitreichenden Folgen einer Scheidung leben. Lassen Sie sich in diesem Fall zur Sicherheit von einem Rechtsexperten beraten.

7 Wie viel kostet eine einvernehmliche Scheidung?


‌Die Höhe der Kosten für Gericht, Notar und Anwalt, errechnet sich auf Basis des sogenannten „Verfahrenswert“. Dieser Wert wird auch als „Streitwert“ oder „Gegenstandswert“ bezeichnet. Er berechnet sich folgendermaßen: Das Nettoeinkommen beider Ehepartner wird zusammengezählt und verdreifacht. Nachdem der Streitwert berechnet ist, ermitteln Gericht und Anwalt die Kosten, die für Gebühren und Honorare anfallen.

‌Prinzipiell können sich die Ehegatten ausmachen, wer was bezahlt. Sie können beispielsweise festlegen, dass sie sowohl Gerichtskosten als auch Anwaltskosten teilen wollen. Es ist auch hier wieder empfehlenswert, alles schriftlich festzuhalten, damit es im Nachhinein nicht zu Streitigkeiten kommt.

‌Wird zwischen den Eheleuten nicht extra eine Vereinbarung zur Aufteilung der Zahlungen getroffen, dann sieht die automatische Regelung für die Zahlungspflicht folgendermaßen aus: Jener Ehepartner, der den Scheidungsanwalt beauftragt, hat ihn zu bezahlen. Der andere Ehepartner ist nicht dazu verpflichtet, diesen Anwalt zu bezahlen oder eine Summe für die Anwaltskosten beizusteuern.

‌Die Kosten für das Gericht hat vorerst der andere Ehepartner zu tragen. Das Gericht verlangt die Bezahlung der Gerichtsgebühren im Vorhinein. Im weiteren Verlauf entscheidet aber das Gericht, dass die Gerichtskosten zwischen den beiden Ehepartnern geteilt werden müssen. Befindet sich ein Ehegatte in einer besonders schlechten wirtschaftlichen Situation, kann er oder sie Verfahrenskostenhilfe beantragen .

‌Wie kann ich die Scheidungskosten berechnen? Gibt es eine kostenlose Scheidung? Alles dazu erfahren Sie im Leitartikel Scheidungskosten.

8 Wie lange dauert das Verfahren?


‌Die einvernehmliche Scheidung geht schnell vonstatten. Einigt sich das Ehepaar bereits während des Trennungsjahrs über die Scheidungsfolgen, kann es Zeit sparen. Setzt es eine Scheidungsfolgenvereinbarung auf, geht es auf Nummer sicher, dass es sich plötzlich jemand wieder anders überlegt. Der Scheidungsantrag kann schon vor tatsächlichem Ablauf des Trennungsjahrs eingereicht werden; etwa 1 Monate vorher.

‌Ein wesentlicher Zeitfaktor ist auch der Versorgungsausgleich. Ist der Versorgungsausgleich nicht wirklich sinnvoll, zum Beispiel wenn beide Ehepartner in der Ehe gleich viel verdient haben, wäre es klug, ihn auszuschließen. Insgesamt muss bei einer einvernehmlichen Scheidung ohne Versorgungsausgleich mit einer Dauer von ca. 3-5 Monaten gerechnet werden.

‌Wie kann ich die Scheidungsdauer verkürzen? Wie kann ich sie in die Länge ziehen? Alles zur Scheidungsdauer lesen.
Hinweis:
Sie möchten auf Nummer sicher gehen und verhindern, dass Ihr Ehepartner mündlich getroffene Abmachungen plötzlich abstreitet? Dann empfiehlt sich eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Damit wird die Abmachungen sozusagen „wasserdicht“ gemacht. Ein solcher Vertrag ist nämlich bindend und kann nicht einfach aufgekündigt werden. Lesen Sie alles über die Scheidungsfolgenvereinbarung.

9 Einvernehmliche Scheidung online möglich?


‌Eine Scheidung online ist nicht möglich. Aber: Das digitale Zeitalter macht die Scheidung bequemer. Der antragstellende Ehepartner kann einen Rechtsanwalt recht unkompliziert über das Internet beauftragen. Die benötigten Dokumente können dem Rechtsanwalt einfach per E-Mail übermittelt werden. Für viele Anwaltskanzleien ist es kein Problem mehr, sich über die Formalitäten online abzusprechen. Der Scheidungsanwalt reicht nach Klärung der Sachlage auf Ihren Wunsch die Dokumente bei Gericht ein.

‌Die tatsächliche Scheidung findet aber in persönlicher Anwesenheit aller Beteiligten im Familiengericht statt. Eine Scheidung online ist also in diesem Sinne nicht möglich – nur die Abwicklung der vorläufigen Formalitäten.‌
Hinweis:
Sie und Ihr Noch-Gatte müssen unbedingt persönlich zum Gerichtstermin erscheinen und können sich von niemandem (auch nicht von Ihrem Anwalt) darin vertreten lassen. Ein Fernbleiben muss ausreichend begründet sein; zum Beispiel durch ein ärztliches Attest.

10 Rechtsberatung ist auch bei einer einvernehmlichen Scheidung sinnvoll


‌Eine sachliche Diskussion über die Scheidungsfolgen führt die Ehepartner oft zu einer einvernehmlichen Einigung. Gelingt das nicht, dann ist die Heranziehung eines Rechtsexperten sinnvoll. Scheidungsfolgen haben eine große finanzielle Tragweite. Juristische Expertise kann dabei helfen, die Auswirkungen von Scheidungsfolgen im Voraus zu erkennen und mögliche Nachteile zu vermeiden. Auch über die Heranziehung eines Mediators sollte nachgedacht werden. Dieser unterstützt das Ehepaar bei der Kompromissfindung, damit am Ende eine einvernehmliche Scheidung doch noch möglich wird. Es ist sinnvoll, schon anfangs in professionelle Unterstützung zu investieren, um auf lange Sicht Geld zu sparen.

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11 Einvernehmliche Scheidung – Häufig gestellte Fragen

Was ist eine einvernehmliche Scheidung?

Das bedeutet, dass beide Ehegatten die Scheidung wollen. Davon abgesehen müssen sie sich auch in den Folgesachen einig sein. Folgesachen sind: Unterhalt, Versorgungsausgleich, Sorge- und Umgangsrecht, Wohnung, Hausrat und Vermögensgegenstände. Gelingt ihnen die Einigung nicht, erfolgt eine streitige Scheidung.

‌Weiterlesen: Was ist eine einvernehmliche Scheidung?

Welche Vorteile hat eine einvernehmliche Scheidung?

Die Ehepartner sind sich einig, dass sie sich scheiden lassen wollen. Genauso sind sie sich in den Folgesachen einig. Das hat den Vorteil, dass die Scheidungsdauer der einvernehmlichen Scheidung viel kürzer ist als die einer streitigen Scheidung. Auch kostet sie in der Regel um einiges weniger als eine streitige Scheidung. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung sichert zusätzlich ab.

‌Weiterlesen: Was sind die Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung?

Ist eine einvernehmliche Scheidung online möglich?

Nein. Möglicherweise können Sie Ihren Anwalt online kontaktieren und ihm alle nötigen Unterlagen online zusenden. Auch ein Erstgespräch online, zum Beispiel über Skype, ist denkbar. Aber die Scheidung selbst – egal ob einvernehmlich oder streitig – erfolgt vor Gericht und unter persönlicher Anwesenheit der Ehepartner und des Anwalts.

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Wie sieht der Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung aus?

Nach Ende des Trennungsjahres beauftragt ein Ehepartner einen Anwalt mit der Einreichung des Scheidungsantrags. Der andere Ehepartner stimmt der Scheidung zu. Sie einigen sich auch in den Folgesachen. Nach der Verkündung des Scheidungsbeschlusses gibt es noch einen Monat Bedenkzeit. Nach dieser Monatsfrist ist die Scheidung rechtskräftig.

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Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung ohne Versorgungsausgleich?

Ungefähr 1 bis 4 Monate. Ein Versorgungsausgleich verlängert die einvernehmliche Scheidung um ca. 3 bis 6 Monate, weshalb er ein großer Faktor für die Scheidungsdauer ist. Der Versorgungsausgleich wird automatisch durchgeführt, außer die Ehepartner schließen ihn aus. Bestand die Ehe weniger als 3 Jahre, gibt es keinen Versorgungsausgleich.

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Wann ist bei einer einvernehmlichen Scheidung ein Trennungsjahr nötig?

Das Trennungsjahr ist eine Voraussetzung, damit eine Scheidung überhaupt erfolgen darf. Das Ehepaar darf die Scheidung allerdings schon kurz vor Ablauf des Trennungsjahres per Anwalt einreichen (ca. 1 Monat davor). Beachten Sie, dass Falschangaben zum Trennungsjahr schwere Folgen haben können, etwa die Ablehnung des Scheidungsantrags. Es gibt aber auch Ausnahmen vom Trennungsjahr.

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