Voraussetzung für Scheidung: Trennungsjahr

Trennungsjahr: Die Voraussetzung für eine Scheidung

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass eine Ehe nicht einfach so geschieden werden darf. Vorerst muss sich das Ehepaar für ein Jahr lang trennen. Erstens können die Eheleute im Trennungsjahr prüfen, ob sie die Scheidung tatsächlich wollen. Zweitens können sie wertvolle Zeit sparen und schon während der Trennungszeit die Scheidungsfolgen regeln. Aber ist ein Trennungsjahr vor der Scheidung immer nötig? Kann die Scheidung bereits während des Trennungsjahrs eingereicht werden? Kann ich das Scheidungsjahr verkürzen? Alles zum Thema erfahren Sie hier.

1 Trennungsjahr vor der Scheidung – Recht einfach erklärt

  1. Das vollzogene Trennungsjahr ist die gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung für das Einreichen einer Scheidung.
  2. ‌Der Gesetzgeber gibt dem Ehepaar mit dem Trennungsjahr Zeit, das Scheidungsvorhaben gründlich zu prüfen.
  3. ‌Im Scheidungsjahr müssen festgelegte Regeln befolgt werden. Die Trennung von Wohn- und Lebensbereich muss gewährleistet sein.
  4. ‌Das Jahr Trennung bietet sich auch an, um wichtige Entscheidungen hinsichtlich der Scheidungsfolgen zu treffen.
  5. ‌Wirtschaftlich schlechter gestellte Ehepartner haben Anspruch auf einen „Trennungsunterhalt“.
  6. ‌Versöhnungsversuche wirken sich in der Regel positiv auf die Steuersituation der Ehegatten auf.
  7. ‌Der Beginn des Trennungsjahrs sollte schriftlich festgehalten werden, um spätere Unklarheiten und Probleme zu vermeiden.
  8. ‌Falschangaben vor Gericht über den Beginn des Trennungsjahres ziehen schwerwiegende Konsequenzen mit sich. Steuernachzahlungen, Verlust des Erbrechts, Ablehnung des Scheidungsantrags, usw. sind mögliche Folgen.
  9. ‌Die Trennungszeit kann nur umgangen werden, wenn ein Härtefall vorliegt. Wenn zum Beispiel jemand seinen Ehepartner missbraucht oder andere schwerwiegende Umstände den Weiterbestand der Ehe unzumutbar machen.

2 Welchen Sinn hat das Trennungsjahr?


‌Das Trennungsjahr ist keine Schikane für das Ehepaar, bevor es sich scheiden lässt. Die Begründung für die Notwendigkeit eines Trennungsjahrs liegt in der Ernsthaftigkeit der Ehe selbst. Die Ehe ist ein sehr gewichtiger Vertrag, der dem Ehepaar eine Reihe an Rechten aber auch Pflichten einräumt. Das Trennungsjahr ist darauf ausgelegt, das Ehepaar vor einer leichtfertigen Entscheidung zu bewahren und somit die Institution Ehe zu schützen. Eine Ehe muss deshalb vom Gesetzgeber als endgültig zerrüttet (gescheitert) bewertet werden, bevor eine Scheidung überhaupt zugelassen wird.

‌Das Trennungsjahr hat indes ganz praktische Gründe: Das Ehepaar soll sich erst einmal für ein Jahr trennen und prüfen, ob es weiterhin eine Scheidung will. Oft ist es so, dass eine gewisse Zeit an Trennung der Ehe guttun kann.

‌Im Übrigen liegt der Sinn des Trennungsjahres natürlich auch in der Möglichkeit sich schon konkrete Gedanken über die bevorstehende Scheidung zu machen. Wie soll die Vermögensaufteilung aussehen? Von wem werden in Zukunft die Kinder betreut? Bei wem wohnen die Kinder? Wird ein Versorgungsausgleich in Betracht gezogen oder ausgeschlossen? Welche Unterhaltszahlungen sollen geleistet werden?

3 Trennungsjahr und Zerrüttungsprinzip


‌Erst wenn der Gesetzgeber vermuten kann, dass die Ehe unwiderruflich zerrüttet ist, kann der Scheidungsantrag eingereicht werden. Mit anderen Worten: Erst wenn keine objektive Chance mehr besteht, dass das Paar als Ehegemeinschaft weiterhin zusammenleben kann, darf es sich scheiden lassen.

‌Das Gesetz bindet dieses sogenannte „Zerrüttungsprinzip“ an gewisse Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um den Scheidungsprozess in Gang setzen zu können:

  1. ‌Nach Ablauf des Trennungsjahres und nach dem Einreichen der Scheidung kann davon ausgegangen werden, dass die Ehe gescheitert ist.
  2. ‌Besteht keine Ehegemeinschaft mehr und kann ein Fortbestand dieser nicht mehr erwartet werden, dann gilt die Ehe als gescheitert. Wollen sich beide Ehepartner nach dem Trennungsjahr scheiden lassen, besteht kein Interesse mehr an einer Ehegemeinschaft.
  3. ‌Wenn die Ehepartner bereits 3 Jahre lang getrennt gewohnt haben, kann angenommen werden, dass die Ehe gescheitert ist. Die Scheidung kann in diesem Falle auch vollzogen werden, obwohl der Ehepartner sich weigert.

4 Wann beginnt das Trennungsjahr?


‌Das Trennungsjahr beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem keine Wohngemeinschaft mehr besteht. Zieht ein Ehepartner aus der Ehewohnung aus und registriert sich an der neuen Wohnadresse, dann ist der Beginn des Trennungsjahres eindeutig. Bleiben allerdings beide in derselben Wohnung oder in demselben Haus, dann ist die Sache komplizierter nachzuweisen.

4.1 Wie kann man das Trennungsjahr nachweisen?

Das Ehepaar ist deshalb gut beraten, wenn es ein Dokument aufsetzt, in dem der Beginn der Trennungszeit genau festgehalten wird. Es passiert nicht selten, dass es einem Ehepaar nicht gelingt, den genauen Beginn der Trennungszeit nachzuweisen. Das zögert die Scheidung hinaus, was vielleicht einem Ehepartner zum Nachteil oder auch zum Vorteil sein kann. Vor allem, wenn die Ehe ohnehin von Streitigkeiten durchsetzt ist und insbesondere, wenn die Scheidung nicht einvernehmlich vonstattengeht, ist ein Beweisdokument von großem Nutzen.

‌Damit es zu keinen Problemen kommt, sollte sich das Ehepaar vor und während des Scheidungsprozesses angewöhnen, Abmachungen überhaupt schriftlich zu treffen. Das spart Zeit, Nerven und nicht zuletzt Geld.

‌Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei einem Rechtsanwalt für Familienrecht Rat einzuholen. Dieser setzt mit Ihnen ein dementsprechendes Dokument auf.
‌‌

Jetzt Experten zum Thema "Familienrecht" in Ihrer Region finden


5 Verhaltensregeln während des Trennungsjahrs


‌Im vorliegenden Teil werden die Regeln für das Trennungsjahr erklärt. Die Regeln lassen sich mit dem Schlagwort „Trennung von Tisch und Bett“ zusammenfassen und gelten unabhängig davon, an welchen Wohnadressen die Noch-Ehegatten leben. Am einfachsten funktioniert die Trennung der Lebensbereiche an getrennten Wohnorten. Das Trennungsjahr in der gemeinsamen Wohnung zu verbringen, kann zu einer Herausforderung werden.

5.1 Trennungsjahr in gemeinsamer Wohnung verbringen

Es muss eine Liste an Kriterien erfüllt werden, damit das Wohnen in der gemeinsamen Wohnung oder im gemeinsamen Haus vom Gesetzgeber tatsächlich als „getrenntes Wohnen“ verstanden wird. Die Trennung von „Tisch und Bett“ ist wortwörtlich zu nehmen. Hierbei sind zwei Arten der Trennung zu unterscheiden.

Häusliche Trennung:
‌Wichtig für die Ehegatten ist es, in getrennten Räumen zu schlafen. Im selben Bett aber auch im selben Zimmer zu schlafen ist untersagt. Meist ist nur eine Küche vorhanden, weshalb sie die Küche gemeinsam benutzen dürfen. Sind jedoch zwei zur Verwendung stehende Küchen vorhanden, müssen diese genutzt werden. Selbiges gilt für das Bad und andere Einrichtungen.
‌Sinnvoll kann es für die Ehepartner sein, sich genau auszumachen, wer was wann macht. Wenn es einen Zeitplan gibt, gibt es womöglich weniger Berührungspunkte und Konflikte. Ist ein Wohnzimmer vorhanden, darf dieses nicht als Gemeinschaftsraum benutzt werden. Das würde gegen die vom Gesetzgeber vorgesehene räumliche Trennung verstoßen. Will jeder Ehepartner Zeit mit den Kindern im Wohnzimmer verbringen oder fernsehen, ist auch hier ein Zeitplan sinnvoll, der die Ehepartner voneinander möglichst getrennt hält. Auch die Freizeitaktivitäten müssen getrennt verbracht werden. Privates sowie öffentliches Auftreten als Paar ist nicht gestattet.

Wirtschaftliche Trennung:
‌Jeder Ehegatte muss wirtschaftlich eigenständig sein und hat demnach Besorgungen für den täglichen Gebrauch (Einkäufe etc.) selbstständig zu erledigen. Dasselbe gilt für alle Tätigkeiten, die in einem Haushalt anfallen, zum Beispiel Kochen, Wäschewaschen, Putzen und anderes.
‌Wichtig ist auch, dass sich die Ehegatten darüber absprechen, wer für die Wohnkosten aufkommt, zum Beispiel für Miete oder Instandhaltungskosten. Eine gemeinsame Haushaltskasse ist während des Trennungsjahrs nicht erlaubt.‌
Beispiel:
Der Beginn der Trennungszeit wurde nicht schriftlich, sondern nur mündlich abgemacht. Ein Ehegatte möchte nun den Scheidungsbeschluss hinauszögern, da die Scheidung offensichtliche Nachteile für ihn bringt. Der eine Ehegatte behauptet also viel später aus der Wohnung ausgezogen zu sein, als es der andere Ehegatte angibt. Es steht Aussage gegen Aussage. Nun kann es zu Verzögerungen im Scheidungsverfahren kommen.
Verstöße gegen die Vorschriften können schwere Folgen haben
‌Das Familiengericht überprüft in der Regel nicht, ob das Trennungsjahr rechtmäßig eingehalten wurde. Einziges Kriterium für das Familiengericht ist, dass beide Ehegatten beim Gerichtstermin dieselbe Aussage hinsichtlich Dauer und Verlauf des Trennungsjahres machen. Gibt es hierbei Unstimmigkeiten, kann es zu einer Verzögerung des Scheidungsbeschlusses kommen oder sogar schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen, wie etwa Ablehnung des Scheidungsantrags, Steuernachzahlungen usw.

6 Trennungsjahr und Kinder


‌Eine sehr schwierige Situation kann sich während des Trennungsjahres erfahrungsgemäß für die Kinder ergeben. Besonders leiden die Kinder, wenn die Ehepartner die Trennungszeit in der gemeinsamen Wohnung verbringen, sich aber aus dem Weg gehen müssen. Vor allem jüngere Kinder verstehen nicht, wozu das alles soll. Eltern sehen sich dann oft mit Fragen konfrontiert, die vom Unverständnis der Kinder zeugen.

‌Für das Trennungsjahr sind auch sogenannte „Umgangsregelungen“ zu treffen. Das sind Regelungen zur Frage: Wann und wie oft kann ein Elternteil Zeit mit den Kindern verbringen? Usw. Diese Umgangsregelungen bestimmen auch, inwieweit gemeinsame Tätigkeiten mit den Kindern im Familienverbund möglich sind. Im Übrigen sind Regelungen zu treffen, wer für die Kinder kocht, sie zur Schule bringt, mit ihnen lernt usw.

‌Derjenige Ehepartner, der nicht bei den Kindern wohnt, ist dazu verpflichtet, Kindesunterhalt zu zahlen. Der Kindesunterhalt berechnet sich auf Grundlage der sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“, welche die Höhe der Unterhaltszahlungen von folgenden Faktoren abhängig macht:
  1. ‌Einkommen des Unterhaltspflichtigen
  2. ‌Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder
  3. ‌Lebensalter der Unterhaltsberechtigten
Alles über den Kindesunterhalt lesen.

7 Bereits im Trennungsjahr Scheidungsangelegenheiten regeln


‌Auf der einen Seite kann die Trennung den Kopf freimachen durch den Abstand voneinander. Klug handelt ein Ehepaar aber besonders dann, wenn es das Trennungsjahr nutzt, um sich bereits über die Folgen einer etwaigen Scheidung abzusprechen. Wer bekommt was? Was geschieht mit den Kindern? Soll ein Vermögensausgleich stattfinden? Diese und viele mehr sind gängige Fragen, die im Falle einer Scheidung ohnehin zu besprechen wären. Warum also nicht gleich Zeit sparen und die ohnehin stressige Scheidungsphase entlasten?

‌Die folgenden Aspekte kann das Noch-Ehepaar bereits im Trennungsjahr regeln:
  1. ‌Vermögensverhältnisse:
    ‌Eine der klassischen Angelegenheiten, die immer wieder zu Konflikten führt – das Vermögen. Prinzipiell muss ein Ehepartner Einsicht in seine Vermögensverhältnisse gewähren, wenn sein Ehepartner den Angaben misstraut und einen Antrag auf Einsicht stellt.
  2. ‌Was passiert mit Haus und Wohnung?
    ‌Sind beide Ehepartner die Eigentümer der Immobilie, stellt sich die Frage, wer in der Immobilie wohnen wird bzw. wer wen „auszahlt“. Handelt es sich um eine Mietwohnung, stellt sich darüber hinaus die Frage, ob der ausziehende Ehepartner weiterhin Miete zahlt.
  3. ‌Zugewinnausgleich:
    ‌Der Ehegatte, der während der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen hat als der andere, muss diesen Zugewinn mit dem anderen Ehegatten teilen. Der Zugewinnausgleich ist das Standardverfahren, wenn eine Zugewinngemeinschaft geschieden wird. Alles zum Zugewinnausgleich lesen.
  4. ‌Versorgungsausgleich:
    ‌Normalerweise werden während der Ehe erwirtschaftete Rentenanwartschaften bei einer Scheidung ausgeglichen. Rentenanwartschaften sind Rechte auf zukünftige Rentenzahlungen. Alle Infos zum Versorgungsausgleich.
  5. ‌Versicherungen prüfen:
    ‌Zusätzlich gibt es zu regeln, wie die Versicherungsverhältnisse nach der Scheidung aussehen werden. Wer ist bei wem versichert? Bedarf es danach einer eigenständigen Versicherung?
  6. ‌Gemeinsames Bankkonto auflösen:
    ‌Besteht gemeinsamer Zugriff auf ein Bankkonto, macht ein Widerrufen des Zugriffsrechts häufig Sinn.

‌Sie wollen mehr über das Thema Vermögensaufteilung und Güterrecht erfahren? Lesen alles darüber in unserem Artikel "Güterstand, Güterrecht und Vermögensaufteilung".


8 Versöhnungsversuch im Trennungsjahr


‌Welche Folgen hat ein Versöhnungsversuch im Trennungsjahr? Diese Frage haben sich schon viele Ehepaare gestellt. Eine Scheidung ist in den meisten Fällen eine sehr emotionale Angelegenheit und die Liebe zum anderem kann nach einer gewissen Zeit der Trennung wieder aufflammen. Es ist durchaus im Sinne der Trennungszeit, dass sich die Möglichkeit auf Versöhnung ergibt und diese von den Ehegatten auch wahrgenommen wird. Der Gesetzgeber erlaubt demnach einen sogenannten „kurzzeitigen Versöhnungsversuch“ während des Trennungsjahres. Der Versöhnungsversuch unterbricht das Trennungsjahr nicht, weshalb die angedachte Scheidung ganz normal nach dem Trennungsjahr stattfinden kann.

‌Das heißt im Detail:
  1. ‌Will sich das Ehepaar trotz eines kurzzeitigen Versöhnungsversuchs nach der abgelaufenen Trennungszeit scheiden lassen, ist das möglich.
  2. ‌Strebt das Ehepaar nach dem Trennungsjahr, in dem es einen kurzzeitigen Versöhnungsversuch gab, eine endgültige Versöhnung an und scheitert diese Versöhnung, so ist das Trennungsjahr trotzdem erfolgreich vollzogen.

8.1 Was gilt als „kurzzeitiger Versöhnungsversuch“?

Wie lange ein kurzzeitiger Versöhnungsversuch dauern darf, ohne das Trennungsjahr zu unterbrechen, ist gesetzlich nicht geregelt. Die hierfür zulässige Dauer wird nicht Gesetzes wegen sondern von der Rechtsprechung festgelegt. Da die Entscheidungen der einzelnen Gerichte hierbei sehr unterschiedlich sein können, ist Vorsicht geboten. In häufigen Fällen ist ein kurzzeitiger Versöhnungsversuch auf maximal 3 Monate befristet. Dauert der Versuch länger als 3 Monate, kann das für das Familiengericht bedeuten, dass das Ehepaar wieder endgültig versöhnt und keine Trennung mehr vorliegt.

Also doppelte Vorsicht: Ist der Versöhnungsversuch über den von der Rechtsprechung tolerierten „kurzen Zeitraum“ hinausgegangen, das Paar also endgültig versöhnt, und will das Paar nichtsdestotrotz eine Scheidung, so muss es mit der Trennung von vorne beginnen: Das Trennungsjahr startet nun wieder bei Tag 1.
Achtung:
Regelmäßige Treffen und Geschlechtsverkehr während des Trennungsjahres gelten nicht als Unterbrechung. Auch die Wiederherstellung der häuslichen Gemeinschaft ist möglich. Unterbrochen wird das Trennungsjahr eben erst dann, wenn das Zusammenleben länger dauert, als es die Rechtsprechung für einen kurzen Versöhnungsversuch vorsieht.

9 Trennungsunterhalt


‌Der wirtschaftlich schlecht gestellte Ehepartner hat während des Trennungsjahres in vielen Fällen Anspruch auf einen sogenannten „Trennungsunterhalt“. Diesen bekommt er vom wirtschaftlich besser gestellten Ehepartner. Ein Ehepartner kann Trennungsunterhalt beanspruchen, wenn er zum Beispiel kein eigenes Einkommen hat. Bemessungsgrundlage für den Trennungsunterhalt ist das Einkommen des besserverdienenden Ehepartners. In dem Fall, dass ein Ehepartner nicht arbeitet, hat dieser Anspruch auf 3/7 vom bereinigten Nettoeinkommen des besserverdienenden Ehepartners. Verdienen beide ungleich viel, bekommt der schlechte verdienende Ehepartner die Differenz des bereinigten Nettoeinkommens der besserverdienenden Person. Schließlich werden alle zusätzlichen Einnahmen, zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung, einfach zwischen den Ehepartnern geteilt.

‌Worin liegt der Unterschied zwischen Trennungsunterhalt und Ehegattenunterhalt? Was ist, wenn mein Ehegatte nicht zahlen will? Lesen Sie dafür den Hauptartikel „Trennungsunterhalt“.

10 Trennungsjahr und Steuern


‌Nach der Heirat besteht für die Ehepartner die Möglichkeit, sich die Steuerlast zu teilen. Die sogenannte „gemeinsame Veranlagung“ ermöglicht es Ehepartnern – vorausgesetzt beide sind berufstätig – ihre Einkommen gemeinsam zu besteuern. Die Einkommen beider Ehepartner werden hierbei in der Steuererklärung gebündelt. Daraus ergibt sich ein Steuervorteil für Verheiratete gegenüber Verheirateten mit getrennter Veranlagung und Nicht-Verheirateten. Die gemeinsame Veranlagung empfiehlt sich besonders dann, wenn die Ehegatten unterschiedlich viel verdienen. Sie können auf Wunsch auch eine getrennte Veranlagung wählen, was jedoch keinen Steuervorteil bringen würde.

‌Diese gegenseitige Solidarität der Ehepartner hinsichtlich Steuern bleibt auch im Trennungsjahr aufrecht. Für den schlechter verdienenden Ehepartner ist das ein Vorteil: Eine niedrigere Besteuerung bedeutet ein höheres Einkommen und zieht somit einen höheren Ehegattenunterhalt mit sich.

‌Ist das Ehepaar in Steuerklasse III und V eingestuft, hat es wenig Sinn, einen Wechsel der Steuerklasse in Betracht zu ziehen. Das vorteilhafte Ehegattensplitting würde dadurch aufgehoben. Allerdings ist es so, dass das Trennungsjahr in Sachen Steuern am 31. Dezember endet. Trennt sich beispielsweise ein Ehepaar mit 1. Juli, dauert das steuerliche Trennungsjahr nur 6 Monate, also bis zum Jahresende. Ab dem Folgejahr gibt es für beide dann getrennte Steuerklassen.

‌Aber auch im Trennungsjahr kann ein Ehegatte auf eine Einzelveranlagung und einen Steuerklasse-Wechsel bestehen, wenn er einen Antrag deswegen stellt. Auf diese Weise hat in vielen Fällen der wirtschaftliche besser gestellte Ehepartner Steuernachzahlungen zu leisten und der wirtschaftlich schlechter gestellte Ehepartner Anspruch auf Steuerrückerstattungen.

10.1 Versöhnungsversuch und Steuerklasse


‌Welchen Einfluss hat der Versöhnungsversuch auf die Steuern? Er bringt Vorteile. Denn findet ein kurzzeitiger Versöhnungsversuch im Trennungsjahr statt, dann gewährt das Finanzamt dem Ehepaar die gemeinsame Veranlagung bzw. die vorteilhafteren Steuerklassen. Damit das Finanzamt den Versöhnungsversuch als ernsthaft bewertet, sollten die Ehepartner für mindestens 1 Monat wieder zusammengelebt haben. Es ist dabei egal, wenn der Versöhnungsversuch scheitert. Für das Finanzamt ist alleine der Versöhnungsversuch ausschlaggebend, um den Steuervorteil einer gemeinsamen Veranlagung zu ermöglichen.
Beispiel:
Thorsten und Svenja trennen sich im Juli. Im Mai des nächsten Jahres versuchen sie sich ernsthaft zu versöhnen und ziehen dafür wieder zusammen. Sie halten es aber maximal 1,5 Monate miteinander aus und trennen sich daraufhin wieder. Somit gab es einen ernstgemeinten, kurzzeitigen Versöhnungsversuch und eine gemeinsame Veranlagung wird möglich. Gäbe es keinen Versöhnungsversuch in dem besagten Jahr, dann wären beide in getrennten Steuerklassen bzw. eine gemeinsame Veranlagung wäre nicht möglich.

11 Was passiert nach dem Trennungsjahr?


‌Nachdem das Trennungsjahr unter Berücksichtigung der dafür geltenden Vorgaben verstrichen ist, folgt normalerweise die Scheidung. Die Ehe gilt somit für den Gesetzgeber als gescheitert und das Noch-Ehepaar kann den Scheidungsantrag einreichen. Um Zeit zu sparen, kann der Antrag bereits 4 Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres über einen Rechtsanwalt eingereicht werden.
‌Wollen sich beide Ehepartner nach wie vor scheiden lassen und sind sie sich möglicherweise auch schon über die Scheidungsfolgen einig, geht alles ziemlich schnell. Die schnellste Variante ist eine einvernehmliche Scheidung. Will aber ein Ehepartner die Scheidung gar nicht oder gibt es Streitpunkte in den Folgesachen, kann das Scheidungsverfahren im allerschlimmsten Fall mehrere Jahre dauern. Dies wird dann als streitige Scheidung bezeichnet. Am Ende kommt alles darauf an, wie einig sich die Ehepartner in den Voraussetzungen und den Folgen der Scheidung sind.

12 Trennungsjahr verkürzen möglich?


‌Das Trennungsjahr kann nicht verkürzt werden. Es kann nur gänzlich ausbleiben, aber dazu muss ein Härtefall vorliegen, also eine gravierende Ausnahmesituation, die den Fortbestand einer Ehe unzumutbar macht. Mehr zum Thema "Härtefall" lesen.

‌Mitunter kommt es vor, dass beide Ehepartner den Richter anlügen und eine Falschaussage im Hinblick auf Beginn und Ablauf des Trennungsjahres machen. Im Regelfall hört der Richter die Aussagen der beiden Ehegatten bloß an und glaubt ihnen, wenn sie dasselbe Startdatum des Trennungsjahres nennen. Prüft das Gericht aber die Richtigkeit der Aussage und wird sie als falsch erkannt, kann das strafrechtliche Konsequenzen haben. Das Scheidungsverfahren verlängert und verteuert sich demnach erheblich, ganz abgesehen von den Problemen, die eine solche Manipulation mit sich zieht.

‌Es gibt auch Fälle, in denen ein Ehegatte das Trennungsjahr bewusst abstreitet, um das Scheidungsverfahren in die Länge zu ziehen. Grundsätzlich gilt: Eine mündliche Abmachung kann sehr leicht bestritten werden im Gegensatz zu einer schriftlichen. Um einen solchen Fall zu vermeiden, ist es ratsam, das Anfangsdatum des Trennungsjahres schriftlich festzuhalten. Ein von beiden Ehegatten unterschriebenes Dokument, das den Beginn der Trennungszeit beweist, vermeidet eine ganze Reihe an Problemen mit dem Gericht. Besonders auch dann, wenn die Ehepartner die Trennungszeit im gemeinsamen Haus oder in der gemeinsamen Wohnung verbringen, ist ein solches Dokument sehr zu empfehlen.

‌Mögliche Konsequenzen von Falschangaben zum Trennungsjahr:
  1. ‌Steuernachzahlungen und Steuernachteile hinsichtlich Steuerklassen
  2. ‌Erbrechtverlust
  3. ‌Ablehnung des Scheidungsantrags
  4. ‌Verringerung der Unterhaltsansprüche
  5. ‌Verlust der Verfahrenskostenhilfe

13 Scheidung ohne Trennungsjahr möglich?


‌Nur wenn ein sogenannter „Härtefall“ vorliegt, ist eine Scheidung ohne Trennungsjahr möglich. Ein Härtefall bezeichnet einen dringlichen Umstand, der das eheliche Zusammenleben zwischen den Ehegatten unzumutbar macht. Der Grund oder die Gründe für die Unzumutbarkeit müssen im Verhalten desjenigen Ehegatten liegen, gegen den dieser Vorwand hervorgebracht wird. Härtefälle sind schwerwiegend negative Verhaltensweisen eines Ehegatten. Ein etwaiger Härtefall muss im Scheidungsantrag erwähnt werden. Am besten mit Beispielen und beweiskräftigen Materialien sowie eventuellen Zeugen. Ist sich der Ehegatte nicht sicher, ob ein Härtefall vorliegt, sorgt ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt für Klärung.

‌Einige Beispiele für Härtefälle sind:
  1. ‌Vergewaltigung und Misshandlung des Ehepartners
  2. ‌Drohungen und Morddrohungen gegen den Ehepartner
  3. ‌Geisteskrankheit
  4. ‌Ehebrecherisches Verhalten zum Zwecke der gezielten Demütigung des Ehegatten

‌Umstände, die von Ehegatten oft als Härtefälle empfunden werden, vom Gericht jedoch nicht unbedingt als solche durchgehen, sind zum Beispiel:
  1. ‌Ein Ehegatte hat einen neuen Partner
  2. ‌Einmaliger Seitensprung des Ehepartners
  3. ‌Beleidigungen gegen den Ehepartner
  4. ‌Emotionale Kälte eines Partners

‌Welche Härtefallgründe gibt es noch? Wann kann ich eine Härtefallscheidung einreichen? Alles darüber erfahren zur Härtefallscheidung lesen.

‌Wie können wir ein Trennungsjahr nachweisen? Alles zum Thema "Trennungsjahr".

14 FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Trennungsjahr?

Das Trennungsjahr ist die Voraussetzung dafür, dass eine Ehe geschieden werden kann. Eine weitere Voraussetzung ist, dass sich beide Ehegatten scheiden lassen wollen. Es gilt das „Zerrüttungsprinzip“. Sind diese Voraussetzungen gegeben, sieht der Gesetzgeber die Ehe als endgültig gescheitert an, die Ehe kann geschieden werden. Das Trennungsjahr hebt die Wohngemeinschaft der Ehegatten auf.

‌Weiterlesen: Was ist ein Trennungsjahr?

Was darf man im Trennungsjahr nicht?

Im Trennungsjahr gilt: „Trennung von Tisch und Bett“. Das Paar darf überhaupt keine häusliche und wirtschaftliche Gemeinschaft haben. Das heißt zum Beispiel: Die Ehegatten müssen in getrennten Räumen schlafen, dürfen nicht zusammen essen und Freizeitbeschäftigungen nachgehen. Ein Auftreten als Paar ist privat sowie öffentlich nicht erlaubt. Auch eine gemeinsame Haushaltskasse ist nicht erlaubt. Etc.

‌Weiterlesen: Was darf man im Trennungsjahr nicht?

Kann man ein Trennungsjahr verkürzen?

Nein. Das Trennungsjahr kann man nicht verkürzen. Es sei denn, es liegt ein Härtefall vor, dann gibt es eine Härtefallscheidung. Macht das Ehepaar Falschangaben zum Beginn des Trennungsjahres, kann das schwerwiegende Folgen haben, bis hin zur Ablehnung des Scheidungsantrags und strafrechtlichen Konsequenzen. Der Richter fragt die Ehegatten beim Gerichtstermin, ob das Trennungsjahr rechtmäßig vollzogen wurde. Die Antwort muss eindeutig sein.

‌Weiterlesen: Kann man ein Trennungsjahr verkürzen?

Welche Steuerklasse gilt im Trennungsjahr?

Das kommt darauf an, wann das Trennungsjahr genau beginnt. Prinzipiell ist es sogar dann möglich, die Einkommenssteuer gemeinsam zu veranlagen, wenn das Ehepaar die meiste Zeit des Steuerjahrs getrennt gelebt hat. Im darauffolgenden Jahr müssen die Ehegatten die Einkommenssteuer aber getrennt veranlagen. Es gibt aber den Fall, dass ein Steuerklassewechsel schon im Trennungsjahr Sinn macht.

‌Weiterlesen: Welche Steuerklasse gilt im Trennungsjahr?

Wie können wir ein Trennungsjahr nachweisen?

Zieht ein Ehepartner aus und meldet sich an einer neuen Wohnadresse, ist der Beginn eindeutig nachzuweisen. Schwieriger ist der Anfang des Trennungsjahres nachzuweisen, wenn die Ehegatten nach wie vor in derselben Wohnung leben. Tipp: Das Ehepaar hält den Beginn des Trennungsjahres aber am besten schriftlich fest. Somit können Probleme und Streits vermieden werden.

‌Weiterlesen: Wie können wir ein Trennungsjahr nachweisen?

Bricht ein Versöhnungsversuch das Trennungsjahr ab?

Das hängt von der Rechtsprechung ab. Häufig bricht ein Versöhnungsversuch mit einer Dauer von bis zu 3 Monaten das Trennungsjahr nicht ab. Das heißt: Scheitert der Versöhnungsversuch innerhalb von 3 Monaten, wird das Trennungsjahr nicht abgebrochen. Geht die Versöhnung über 3 Monate hinaus, geht die Rechtsprechung von einer endgültigen Versöhnung aus. Klappt es zum Beispiel nach 4 Monaten Versöhnung doch nicht, muss das Ehepaar das Trennungsjahr bei Tag 1 beginnen.

‌Weiterlesen: Bricht ein Versöhnungsversuch das Trennungsjahr ab?

Welchen Sinn hat das Trennungsjahr?

Das Trennungsjahr gibt dem Ehepaar die Möglichkeit, Abstand voneinander zu gewinnen und die Scheidung zu überdenken. Daneben kann das Noch-Ehepaar das Trennungsjahr dazu nutzen, wichtige Entscheidungen zu den Folgesachen der Scheidung zu treffen. Vermögensangelegenheiten, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht usw. kann man im Trennungsjahr regeln, um nicht später Zeit zu verlieren.

‌Weiterlesen: Welchen Sinn hat das Trennungsjahr?

Was passiert mit den Kindern im Trennungsjahr?

Zieht ein Ehegatte aus der Wohnung aus, bekommen die Kinder in jedem Fall Kindesunterhalt. Die Höhe berechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Auch muss das Ehepaar Umgangsregelungen für das Trennungsjahr treffen. Kurzum: Wer verbringt wie viel Zeit mit den Kindern? Wer kocht für sie, wer lernt mit ihnen? Darüber hinaus ist zu klären, welche Aktivitäten im Familienbund möglich sind.

‌Weiterlesen: Was passiert mit den Kindern im Trennungsjahr?

Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen sind lediglich allgemeine Informationen und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.

Das könnte Sie auch interessieren

Irrtümer bei Kündigung: 10 Fehler und Mythen - BERATUNG.DE
Es sind jede Menge Gerüchte über Kündigungen im Umlauf. Manche sind wahr, manche halbwahr, wiederum andere bestehen aus … mehr lesen
Pflichtteil einfordern (mit und ohne Anwalt) – Pflichtteilsanspruch geltend machen - BERATUNG.DE
Jeder enterbte gesetzliche Erbe kann einen Pflichtteil einfordern. Bei der Einforderung des Pflichtteils sind einige wichtige … mehr lesen
Gewerbeimmobilie kaufen – Langfristige Planung erforderlich  - BERATUNG.DE
Gewerbeimmobilien zu kaufen ist mit einigen Überlegungen verbunden. Zum Beispiel: Habe ich genügend Kapital? Möchte ich … mehr lesen