Eine Härtefallscheidung ist eine Blitzscheidung. Mit dieser Art von Scheidung kann man ein Trennungsjahr umgehen. Ein Härtefall liegt vor, wenn die Fortführung der Ehe für einen Ehepartner unzumutbar wird. Das ist dann der Fall, wenn ein Ehepartner zum Beispiel schwer misshandelt oder mit dem Tod bedroht wird. Klassische Irrtümer über den Härtefall, was als Härtefall gilt und was Sie dabei beachten sollten, lesen Sie in diesem Artikel.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine Härtefallscheidung? – Das Wichtigste auf einen Blick
- Härtefallscheidung: Definition
- Welche Voraussetzungen gibt es für diese Scheidungsart?
- Was gilt als Härtefall?
- Was gilt nicht als Härtefall?
- Wie läuft eine Härtefallscheidung ab?
- Wie lange dauert eine Härtefallscheidung?
- Was kostet eine Härtefallscheidung?
- Härtefall und Härteklausel: Wo liegt der Unterschied?
- Härtefall und Annullierung: Wo liegt der Unterschied?
- Bei Unsicherheit: Mediation als mögliche Kompromisslösung
- Härtefall und Versorgungsausgleich
- Härtefallscheidung - Häufig gestellte Fragen
1 Was ist eine Härtefallscheidung? – Recht einfach erklärt
- Eine Härtefallscheidung bezeichnet eine Scheidung aufgrund von schwerwiegendem Fehlverhalten eines Ehepartners, welches den Fortbestand der Ehe für den anderen unzumutbar macht.
- Bei einer Härtefallscheidung bedarf es keines Trennungsjahres. Die Ehe wird so schnell wie möglich geschieden, weil ein Fortbestehen mit einem hohen seelischen und körperlichen Risiko für den Betroffenen einhergehen würde.
- Da die Gründe für eine Härtefallscheidung selten vorliegen, kommt diese Scheidungsart auch nur in Ausnahmefällen vor. Erschwerende Umstände, wie Missbrauch, Morddrohungen, schwerer Alkohol- und Drogenmissbrauch usw., gelten als Härtefälle.
- Wenngleich es gewisse Richtlinien für Härtefälle gibt, muss im Einzelfall das Familiengericht entscheiden.
- Eine Scheidung erfolgt dann, wenn 1) die Ehe als endgültig gescheitert ist, oder 2) wenn ein Härtefall vorliegt.
2 Härtefallscheidung: Definition
Eine Ehe in Deutschland darf grundsätzlich erst dann geschieden werden, wenn sie als unwiederbringlich zerrüttet gilt („Zerrüttungsprinzip“). Eine Zerrüttung liegt dann vor, wenn das Trennungsjahr erfolgreich beendet wurde und von den Ehepartnern kein Interesse mehr an einer Fortführung besteht oder das Ehepaar bereits 3 Jahre getrennt voneinander gelebt hat. In letzterem Fall ist die Zerrüttung auch ohne gegenseitiges Einvernehmen gegeben: Die Ehe ist für den Gesetzgeber nicht mehr intakt und somit gescheitert.
Die Härtefallscheidung, auch Blitzscheidung, Scheidung im Eilverfahren oder „schnelle Scheidung“ genannt, ist neben einer Zerrüttung der zweite Grund für eine Ehescheidung. Allerdings mit dem Unterschied, dass nicht die Trennungszeit als Voraussetzung für die Scheidung gilt, sondern ein besonders schwerwiegender Umstand, der die Fortsetzung der Ehe unmöglich macht. Ein solcher Umstand liegt zum Beispiel dann vor, wenn ein Ehepartner den anderen ständig schlägt, missbraucht, ihm mit Mord droht oder mit den Kindern einfach „verschwindet“. Welche konkreten Situationen einen Härtefall begründen, lesen Sie unter "Was ist ein Härtefall?".
Sollten Sie versucht sein, einen Antrag für einen Härtefall einzureichen, suchen Sie am besten Rat bei einem Rechtsanwalt, mit dem das tatsächliche Vorliegen eines Härtefalls geprüft werden kann. Ein Scheidungsantrag mit Berufung auf einen Härtefall, ohne des tatsächlichen Vorliegens eines Härtefalls, ist nur verschwendetes Geld.
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3 Welche Voraussetzungen gibt es für diese Scheidungsart?
Derjenige Ehepartner, der sich für die Scheidung auf einen Härtefall beruft, muss dem Gericht beweisen können, dass sich der andere Ehepartner unzumutbar verhält. Am besten wird das Fehlverhalten des Ehepartners genau dokumentiert, zum Beispiel durch Videos, Fotos oder durch Zeugen. Ärztliche Atteste, die Körperverletzungen dokumentieren, genauso wie von der Polizei erfasste Auseinandersetzungen sollten als Beweismaterial vorgelegt werden. Darüber hinaus schafft eine bereits erfolgte Trennung Glaubwürdigkeit darüber, dass die Umstände den Ehepartner wirklich „hart“ treffen. Behauptet der Antragsteller das Verfehlen nur, ohne jedoch stichhaltige Daten und Nachweise zu liefern, lehnt das Gericht den Antrag auf Härtefallscheidung ab.
Der Grund für einen Härtefall muss auf jeden Fall in der Person des Ehegatten selbst liegen. Eigene Beweggründe des Antragstellers, wie zum Beispiel der mögliche Wunsch, eine andere Person zu heiraten, führen keinesfalls zu einer Härtefallscheidung.
4 Was gilt als Härtefall?
Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden die folgenden Umstände als Härtefälle gewertet (Aufzählung unvollständig):
Anhaltender Suchtmittelmissbrauch und Ablehnung oder Scheitern von Entziehungskuren
Erniedrigende Beschimpfungen in Anwesenheit von Dritten, besonders der Kinder
Geisteskrankheit des Ehepartners, sofern diese erst nach der Eheschließung auftrat
Drohungen gegen Leib und Leben, Morddrohungen
Prostitution
Straftaten
Sexueller Missbrauch
Ausgeprägtes süchtig-perverses Verhalten
Selbstmordversuch, der auf das Verhalten des Partners zurückzuführen ist
5 Was gilt nicht als Härtefall?
Auch wenn jeder Fall einer eigenen Prüfung bedarf, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass nachstehende Gegebenheiten keine Härtefälle darstellen. Befinden Sie sich in einer schwierigen Situation und sind Sie im Zweifel, ob Sie sich auf einen Härtefall berufen können, kontaktieren Sie am besten einen Rechtsanwalt für ein klärendes Gespräch.
Die nachstehend angeführten Aspekte sind nur als Beispiele anzusehen. Es gibt weitaus mehr Umstände, welche Ehegatten oft heranziehen wollen, um eine Härtefallscheidung zu rechtfertigen. In der Regel begründen folgende Situationen keinen Härtefall (Aufzählung unvollständig):
Ständige Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten und Unverständnis zwischen den Ehepartnern
Emotionale Kälte und mangelnde Liebe des Ehepartners
Mangel an gemeinsamen Interessen und Hobbys
Erniedrigende Beschimpfungen ohne Beisein von Dritten
Hoher Grad an Eifersucht
Ohrfeige im Rauschzustand oder im Streitaffekt
Schlechte Haushaltsführung und verschwenderischer Umgang mit Geld
Scheinehe, zum Beispiel für die Erlangung einer Aufenthaltsberechtigung
Treuebruch durch einen Seitensprung
6 Wie läuft eine Härtefallscheidung ab?
Der Ablauf einer Härtefallscheidung gleicht einem typischen Scheidungsablauf. Wie bei jedem Scheidungsverfahren herrscht auch hier wieder Anwaltszwang. Nach der Beratung mit einem Rechtsanwalt, in der das Vorliegen eines etwaigen Härtefalls geklärt wird, können Sie ihn mit dem Scheidungsantrag beauftragen.
Wichtig ist, dass im Scheidungsantrag die Gründe für die „Blitzscheidung“ detailliert und mit Beweisen aufgelistet werden. Seien Sie sich bewusst, dass das Familiengericht mit hoher Wahrscheinlichkeit etwaige Zeugen anhören wird und stichhaltige Beweise sehen will. Um eine Antragsannahme durch das Gericht zu forcieren, ist die Vorlage von Dokumenten, Fotos, Videos oder anderen Beweismaterialien nötig.
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7 Wie lange dauert eine Härtefallscheidung?
Im Gegensatz zur üblichen Scheidung kann man das Trennungsjahr umgehen. Dem Antragssteller muss allerdings bewusst sein, dass eine Härtefallscheidung genauso lange oder sogar länger dauern kann, als eine normale, einvernehmliche Scheidung. Kommt es nämlich zu Problemen bei der Beweisaufnahme, kann viel Zeit vergehen. Und in manchen Fällen streitet der Ehepartner die Vorwürfe ab, die gegen ihn hervorgebracht werden.
Wenn aber der Ehepartner das ihm angelastete Fehlverhalten zugibt und keine Einwände hervorbringt, dann dauert eine Härtefallscheidung wesentlich kürzer als eine einvernehmliche Scheidung. Bei der Verkürzung der Scheidungsdauer geht es, wie bereits erwähnt, nicht um das Scheidungsverfahren an sich, sondern in erster Linie um das Trennungsjahr, das entfällt. Ein Härtefall kann die Scheidung maßgeblich beschleunigen.
8 Was kostet eine Härtefallscheidung?
Der Antragsteller darf nicht vergessen, dass auch dann die Anwalts- und Gerichtsgebühren zu bezahlen sind, wenn das Gericht die Härtefallscheidung ablehnt. Daher empfiehlt es sich in jedem Falle, den Antrag maximal gewissenhaft zu stellen, mit allem dazugehörigen stichhaltigen Beweismaterial. Genauso wäre es fahrlässig und verschwendetes Geld, wenn der Antragsteller „pokert“ und „einfach mal“ probiert, ob ihm der Antrag bei Gericht durchgeht, obwohl die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung hoch ist.
9 Härtefall und Härteklausel: Wo liegt der Unterschied?
Eine Härteklausel bezeichnet im Grunde das Gegenteil eines Härtefalls. Die Härteklausel kommt nur dann zur Anwendung, wenn triftige Gründe die Scheidung einer Ehe unmöglich machen. Eine Scheidung würde eine der geschiedenen Personen in solcher Härte treffen, dass eine Scheidung aus Vorsicht erst gar nicht durchgeführt wird.
Es ist zu beachten, dass Familiengerichte solche außergewöhnlichen Umstände nur dann in Betracht ziehen, wenn sie vom Antragsgegner im Scheidungsantrag auch geäußert werden. Darüber hinaus ist die Härteklausel, genauso wie ein Härtefall, von Fall zu Fall zu beurteilen. Es ist schwierig, eine verallgemeinernde Aussage darüber zu machen, wann genau eine Härteklausel greift.
Umstände, die eine derart weitgreifende Klausel in der Vergangenheit aktiviert haben, sind zum Beispiel (Aufzählung unvollständig):
Der Antragsgegner ist stark suizidgefährdet und eine Scheidung würde die Selbstmordgefahr dieses Ehepartners besonders erhöhen.
Der Ehepartner erleidet eine schwere Krankheit, die zum Tod führt, und erleidet Depressionen.
Das Fortbestehen der ehelichen Gemeinschaft ist für die minderjährigen Kinder sehr wichtig (auch Kinderschutzklausel genannt).
Von beiden Ehepartnern wird ein behindertes Kind über viele Jahre hinweg gepflegt.
Der Antragsgegner erleidet durch die Scheidung wirtschaftliche Folgen, die seine Existenz gefährden.
Die Ehe besteht schon sehr lange.
Der Ehegatte befindet sich in einem sehr hohen Alter, weshalb ihn eine Scheidung in eine Lebenssituation stoßen würde, die er aufgrund seiner Bejahrtheit nur noch äußerst schwer verarbeiten könnte.
10 Härtefall und Annullierung: Wo liegt der Unterschied?
Eine Ehe kann nur durch folgende Umstände zu Ende gehen: Scheidung, Annullierung und Tod. Eine Annullierung, also eine Aufhebung der Ehe, erfolgt dann, wenn zum Beispiel eine Scheinehe oder eine Doppelehe vorliegt. Ein Ehepartner kann etwa bei der Hochzeit durch Betrug vortäuschen, ledig zu sein. In Wirklichkeit aber ist er schon mit einer Person verheiratet, möglicherweise in einem anderen Land, um sich finanzielle Vorteile zu verschaffen.
Annulliert wird eine Ehe dann, wenn sie eigentlich keine Ehe ist. Mit anderen Worten: Stellt sich im Nachhinein, also nach der Ehescheidung heraus, dass das Zustandekommen der Ehe gar nicht rechtmäßig war, kann die Ehe aufgelöst werden. Dieses Annullierungsverfahren gibt es sowohl in der bürgerlichen als auch in der kirchlichen Ehe.
Die wichtigsten Gründe für eine Ehe-Annullierung? Dies und mehr lesen Sie im eigenen Artikel „Annullierung einer Ehe“.
11 Bei Unsicherheit: Mediation als mögliche Kompromisslösung
Ist sich das Familiengericht nicht eindeutig sicher, ob die Härtefallscheidung durchgeführt werden kann, gibt es vorerst eine weitere Möglichkeit: Die Mediation. Es gibt Fälle, in denen das Gericht die Ehegatten vorerst zu einem Mediator schickt. Eine Mediation wird von einem zertifizierten Mediator geleitet, der den Teilnehmern zu einem produktiven Dialog verhelfen kann, in dem bestenfalls Kompromisse gefunden werden. Die Mediation hat den Vorteil, dass in ihr häufig eine außergerichtliche Einigung zwischen den Eheleuten gefunden wird. Sie hat sich schon vielfach bewährt, um Streitigkeiten zu verringern und eine gemeinsame Gesprächsbasis zu finden. Sie kann eine Scheidung beschleunigen.
12 Härtefall und Versorgungsausgleich
12.1 Die Dauer der Härtefallscheidung verlängert sich mit dem Versorgungsausgleich
Nur wenn der Versorgungsausgleich ausgeschlossen wird, also beide Ehegatten auf ihn verzichten, können sie sich die Zeit sparen, die für seine Berechnung anfallen. Üblicherweise dauert die Berechnung der Rentenanwartschaften 3-6 Monate. Erst danach wird das Scheidungsverfahren fortgesetzt.
12.2 Durch die Härtefallscheidung können die Rentenansprüche weniger werden
Der Versorgungsausgleich berechnet ja die Höhe der Rentenanwartschaften, die während der Ehe entstehen. Dabei ist zu beachten, dass sich während eines Trennungsjahres bei einer normalen Scheidung die Rentenanwartschaften um einiges erhöhen können. Dieser Faktor ist bei der Überlegung, eine Härtefallscheidung einzureichen, unbedingt mit einzuberechnen. So kann es für einen Ehepartner in finanzieller Hinsicht klüger sein, eine einvernehmliche Scheidung mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Trennungsjahr durchzuführen, als überstürzt eine Härtefallscheidung einzureichen, bei der möglicherweise Rentenansprüche verloren gehen. Eine Härtefallscheidung verkürzt eben durch das fehlende Trennungsjahr normalerweise die Ehezeit, wodurch die Rentenansprüche weniger werden.
12.3 Härtfallscheidung-Beispiel
Die Frau verfügt kaum Einkommen, der Mann verdient jedoch viel, ist seit vielen Jahren alkoholabhängig und schlägt die Frau regelmäßig. Hierbei muss die Frau ihr Vorgehen klug abwägen. Höchstwahrscheinlich lässt sich eine Härtefallscheidung durchführen, gleichzeitig würden ihr aber dadurch wahrscheinlich Rentenansprüche verloren gehen. Da als Voraussetzung für eine „normale“ Scheidung sowieso ein Jahr räumliche Trennung gegeben sein muss, kann eventuell dieser Weg der finanziell bessere für sie sein. Letztlich sollte eine derartig komplexe Frage mit einem Rechtsanwalt besprochen werden, um das Risiko besser einzuschätzen.
13 Härtefallscheidung – Häufig gestellte Fragen
Wer kann eine Härtefallscheidung beantragen?
Wer eine Härtefallscheidung einreichen will, sollte sich in der Sache wirklich sicher sein. Ein Antrag mit schwachem Beweismaterial oder nach dem Prinzip „ich kann es ja mal versuchen“, geht ziemlich sicher ins Leere. Nur in echten Ausnahmesituationen, die stichhaltig nachgewiesen werden, gewährt das Gericht eine solche Scheidung.
Weiterlesen: Wer kann eine Härtefallscheidung beantragen?
Weiterlesen: Wer kann eine Härtefallscheidung beantragen?
Wie läuft eine Härtefallscheidung ab?
Entscheidet das Gericht für eine Härtefallscheidung, muss sich der Ehepartner zu dem ihm angelasteten Fehlverhalten äußern. Oft streitet der Ehepartner die Anschuldigungen ab. Sind die vom Antragsteller vorgelegten Beweise nicht ganz eindeutig, kommt es zu einer Prüfung der Beweise. Die Prüfung, ob tatsächlich ein Härtefall vorliegt, kann bereits sehr lange dauern, bevor die Härtefallscheidung an sich beginnt.
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Wie kann ich einen Härtefall beweisen?
Damit das Gericht eine Härtefallscheidung zulässt, muss der Antragssteller stichhaltige Beweise vorlegen. Das Beweismaterial muss das Fehlverhalten des Ehepartners offensichtlich belegen. Etwaige ärztliche Atteste über Körperverletzungen, Anzeigen, Bilder oder ähnliches sollten dem Scheidungsantrag unbedingt beigelegt werden.
Weiterlesen: Wie kann ich einen Härtefall beweisen?
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Was ist ein Härtefall?
Ein Härtefall ist ein gravierendes Fehlverhalten eines Ehepartners, das den Fortbestand der Ehe für den anderen Ehepartner unerträglich machen würde. Mögliche Härtefalle sind zum Beispiel: wiederholte Körperverletzung, sexueller Missbrauch, schwere Alkohol- und Drogensucht, Morddrohungen, Prostitution und weitere. Folgende Umstände begründen keinen Härtefall: emotionale Kälte des Ehepartners, Lieblosigkeit, Seitensprung, Ohrfeige im Streit etc.
Weiterlesen: Was ist ein Härtefall?
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