Ehepartner lässt Ehe annullieren und ist traurig

Ehe annullieren – Alle Details zur Aufhebung einer Ehe

Unter bestimmten Voraussetzungen kann man eine Ehe aufheben. Ist zum Beispiel ein Mann im Ausland verheiratet und heiratet in Deutschland ein zweites Mal, ist die Ehe ungültig geschlossen worden. In so einem Fall kann die Ehe aufgehoben bzw. „annulliert“ werden. Welche Gründe für eine Annullierung gegeben sein müssen und was dabei sonst noch wichtig ist, erfahren Sie in diesem Artikel.

1 Annullierung einer Ehe – Recht einfach erklärt

  1. In manchen Fällen bedarf es keiner Scheidung. Eine Annullierung, auch Aufhebung der Ehe genannt, kann durchgeführt werden, wenn die Eheschließung an sich nicht rechtmäßig war. Wird die Ehe annulliert, entfällt das Trennungsjahr.
  2. ‌Die Hochzeit ist nicht rechtmäßig, wenn die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind. Voraussetzungen für die Ehe ist zum Beispiel die Geschäftsfähigkeit beider Ehepartner. Ist ein Ehepartner etwa geistig nicht zurechnungsfähig, kann die Eheschließung nicht ohne Weiteres erfolgen. Ein anderer Grund wäre, wenn die Heirat nur erfolgt, um leichter einen Aufenthaltstitel zu erlangen (Scheinehe).
  3. ‌Wer die Ehe annullieren will, muss einen Anwalt beauftragen. Dieser reicht dann beim Familiengericht einen Antrag auf Annullierung ein.
  4. ‌Ein geläufiger Begriff ist das „Ehenichtigkeitsverfahren“. Dieser Ausdruck hat nichts mit dem Zivilrecht zu tun, sondern ausschließlich mit dem Kirchenrecht.
  5. ‌Es kann aber auch folgende Situation vorliegen (Beispiel): Es wurde eine Scheinehe zur Erlangung eines Aufenthaltstitels geschlossen. Die Voraussetzungen einer Ehe sind somit nicht erfüllt. Allerdings verliebt sich die „Schein-Ehepaar“ nach wenigen Monaten Scheinehe ineinander. Sie leben von nun an zusammen. Die Ehe wird somit rechtsgültig.
  6. ‌Unterschied zwischen Scheidung und Annullierung: Die Scheidung beendet eine rechtmäßig geschlossene Ehe - die Annullierung hebt eine unrechtmäßig geschlossene Ehe auf.

2 Wie sieht der Ablauf einer Annullierung aus?


‌Der Ablauf einer Annullierung ist dem Ablauf einer Scheidung ähnlich. Das heißt:
  1. ‌Der Antragsteller reicht den Antrag mit einem Anwalt beim Familiengericht ein.
  2. ‌Das Familiengericht prüft den Annullierungsantrag.
  3. ‌Das Familiengericht legt anschließend einen Termin zur mündlichen Verhandlung zur Annullierung fest.
  4. ‌Der Richter entscheidet am Ende des mündlichen Gerichtstermins über die Annullierung.

3 Aufhebungsgründe


‌In manchen Fällen bedarf es keiner Scheidung, sondern einer Annullierung der Ehe. Eine Annullierung, auch Aufhebung der Ehe genannt, kann nur unter gewissen Voraussetzungen erfolgen. Diese sind zum Beispiel:

  • Ein Ehepartner ist nicht geschäftsfähig. Zum Beispiel aufgrund einer schwerwiegenden geistigen Beeinträchtigung.
  • Ein Ehepartner ist bereits verheiratet. Eine Doppelehe (Bigamie) ist unzulässig.
  • Ehe zwischen Geschwistern, Halbgeschwistern oder Verwandten in gerader Linie (Blutsverwandten).
  • Ein Ehepartner wurde gezwungen, die Ehe einzugehen; zum Beispiel durch Drohungen.
  • Die Ehe ist eine Scheinehe; möglicherweise zum Zwecke der Erlangung eines Aufenthaltstitels
  • Es besteht keine Lebensgemeinschaft zwischen den „Ehegatten“.
  • Ein Partner wird für die Eheschließung bezahlt („Mitgift“ ist etwas anderes)
  • Ein Partner wurde arglistig getäuscht. Zum Beispiel: Ein Ehegatte verschweigt uneheliche Kinder o.a.
  • Ehepartner wurden getraut, ohne dass beide persönlich bei der Eheschließung anwesend waren. ‌
  • 4 Keine Gründe für die Aufhebung

    1. Wenn die anfängliche Scheinehe sich zu einer echten Ehe entwickelt und sich die Ehepartner „Tisch und Bett“ teilen.
    2. ‌Wird eine Doppelehe eingegangen, die erste Ehe aber rechtskräftig geschieden, so bleibt die zweite Ehe normalerweise aufrecht.
    3. ‌Wird die Ehe fortgesetzt, nachdem der Ehepartner geschäftsfähig wird, bleibt die Ehe aufrecht.
    4. ‌Fällt die schwere geistige Beeinträchtigung weg und bekräftigen die Eheleute eine Fortsetzung der Ehe, bleibt die Ehe weiter bestehen.

    5 Anwaltspflicht bei Annullierung


    ‌Bei einer Eheannullierung sind Sie gesetzlich verpflichtet, sich einen Anwalt zu nehmen. Denken Sie über eine Annullierung nach, muss unbedingt ein Fachanwalt für Familienrecht kontaktiert werden. Der Anwalt bespricht das gemeinsame Vorgehen für das Annullieren und begleitet das gesamte Verfahren. Auch kann er prüfen, welche Unterhaltsansprüche Sie gegebenenfalls geltend machen können.

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    6 Annullierung – Wie und wo beantragen?


    ‌Den Antrag auf Annullierung bringt der Antragsteller per Rechtsanwalt beim Familiengericht ein. Es herrscht Anwaltszwang. Nicht nur die Ehepartner können die Ehe annullieren lassen. Neben dem Ehepaar sind auch andere Instanzen und Personen berechtigt, eine Aufhebung zu beantragen. Hegt zum Beispiel die Ausländerbehörde Verdacht auf eine Scheinehe, kann sie einen Annullierungsantrag stellen:
    1. ‌Ausländerbehörde bzw. Ausländeramt
    2. ‌Verwaltungsbehörde
    3. ‌Gesetzliche Vertreter (zum Beispiel sorgeberechtigte Eltern)
    4. ‌Partner aus anderen Ehen

    7 Welche Fristen gelten?

    1. Für eine Scheinehe gibt es keine Antragsfrist. Weil beide Schein-Ehepartner im gleichen Maße an der Eheschließung beteiligt waren, kann die Ehe jederzeit aufgehoben werden.
    2. ‌Die Frist beträgt 1 Jahr ab dem Zeitpunkt, an dem der Ehepartner davon erfährt, dass er beispielsweise getäuscht wurde.
    3. ‌Wurde ein Ehepartner bedroht und somit zur Eheschließung gezwungen, kann man die Ehe auch noch bis zu 3 Jahre nach Eheschließung annullieren lassen.

    8 Was kostet eine Annullierung?


    ‌Wie bei einer Scheidung setzen sich die Kosten einer Annullierung aus Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammen. Auch bei den Annullierungskosten ist der sogenannte „Verfahrenswert“ maßgeblich. Je höher der Verfahrenswert, desto höher sind die Kosten der Eheaufhebung.

    ‌Wer von den Ehepartnern zahlt? Das hängt davon ab, aus welchem Grunde die Ehe annulliert wird. Wenn ein Ehepartner zur Ehe gezwungen wurde oder es sich herausstellt, dass der andere Ehegatte in einer Doppelehe lebt, muss derjenige Partner zahlen, auf den die Annullierung zurückzuführen ist. Löst das Gericht eine Scheinehe auf, werden in der Regel beide Schein-Ehepartner zur Kasse gebeten.

    9 Ehe annullieren und Rechtsfolgen


    ‌Das Annullieren einer Ehe nimmt großen Einfluss auf eine Reihe an rechtlichen Verhältnissen, den sogenannten „Rechtsfolgen“. Wird eine Ehe annulliert, müssen sich die Ehepartner mit ähnlichen Folgen auseinandersetzen, wie bei einer Scheidung. Dabei gilt es immer zu beachten: Liegt eine Doppelehe oder Mehrfachehe vor, müssen immer auch die Ehepartner aus den „anderen“ Ehen berücksichtigt werden. Haben diese Ansprüche, dürfen sie nicht benachteiligt werden.

    1. Ehegattenunterhalt bzw. nachehelicher Unterhalt:
      ‌Hat sich nur ein Ehepartner unrechtmäßig bei der Eheschließung verhalten und wusste der andere Ehepartner das bei der Heirat nicht, darf dieser Unterhalt beziehen. Beispiele dafür sind, siehe oben: Doppelehe, Zwang und Drohung, Geschäftsunfähigkeit etc.
    2. ‌Zugewinnausgleich:
      ‌Wie bei einer normalen Ehe hat derjenige Partner, der in der Ehezeit weniger erwirtschaftet, Anspruch auf einen Zugewinnausgleich. Vorausgesetzt, der andere Ehepartner wird damit nicht um seine Existenz gebracht.
    3. ‌Versorgungsausgleich:
      ‌Auch der Versorgungsausgleich wird wie bei einer normalen Ehescheidung von Amtswegen durchgeführt. Es gelten dieselben Voraussetzungen wie bei einem Versorgungsausgleich bei Scheidung.
    4. ‌Hausrat:
      ‌Der Hausrat wird zwischen den Ex-Ehegatten aufgeteilt, nach demselben Prinzip wie bei einer Scheidung. Wird ein bestimmter Hausratsgegenstand vor allem von einem Ex-Partner gebraucht, soll ihn auch dieser bekommen.
    5. Haus, Wohnung, andere Immobilien:
      Auch bei den Immobilien verfährt das Gesetz genauso wie bei einer Scheidung mit Haus.
    6. ‌Erbrecht:
      ‌Wenn der Ehegatte wusste, dass die Ehe ungültig ist, und nichts dagegen unternommen hat, besteht für ihn kein Anrecht auf Erbschaft.

      ‌Gibt es gemeinsame Kinder, dann zusätzlich:
    7. ‌Sorgerecht:
      ‌Auch für Sorgerechtsfragen gelten die gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie nach einer Scheidung. Das Sorgerecht besteht für beide Elternteile, außer einem der Eltern wurde das Sorgerecht entzogen.
    8. ‌Umgangsrecht:
      ‌Die gemeinsamen Kinder haben das Recht mit beiden Eltern Umgang zu pflegen. Es gelten dieselben Regelungen, wie auch beim Umgangsrecht nach einer Scheidung.

    10 Ehe annulieren – Häufig gestellte Fragen

    Was bedeutet „Ehe annullieren“?

    Eine Ehe annullieren kann man dann, wenn die Eheschließung unrechtmäßig erfolgt ist. Mit anderen Worten: Wenn die Voraussetzungen für die Eheschließung gar nicht erst gegeben waren und die Eheschließung trotzdem erfolgt ist, kann die Ehe annulliert werden. „Annullierung“ und „Aufhebung“ der Ehe bedeuten ein und dasselbe. Für die Aufhebung gibt es bestimmte Richtlinien bzw. Voraussetzungen.

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    Welche Frist gilt bei der Annullierung?

    Wissen beide Ehepartner über die Unrechtsmäßigkeit Bescheid, gibt es keine Frist für das Annullieren. Wird ein Ehepartner bei der Eheschließung beispielsweise getäuscht, hat er 1 Jahr Zeit, die Annullierung einzureichen, ab dem Zeitpunkt, als er die Täuschung bemerkt hat. Jede Situation zieht eine andere Antragsfrist für die Annullierung mit sich.

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    Welche Voraussetzungen gibt es für das Annullieren der Ehe?

    Geschäftsunfähigkeit eines Ehepartners; Doppelehe; Ehe mit Blutsverwandten; Zwang und Drohung zur Eheschließung; Scheinehe (z.B. für einen Aufenthaltstitel); es ist keine Lebensgemeinschaft der Eheleute vorhanden; Bezahlung für die Eheschließung; arglistige Täuschung; Heirat ohne persönliche Anwesenheit der Ehegatten. ‌

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    Was sind keine Gründe für eine Eheannullierung?

    Scheinehe entwickelt sich zu einer „echten“ Ehe- und Lebensgemeinschaft; besteht eine Doppelehe und wird die erste Ehe aufgelöst, bleibt die zweite Ehe weiterhin bestehen; wird derjenige Ehepartner, der bei der Trauung geschäftsunfähig war, im Laufe der Ehe geschäftsfähig, bleibt die Ehe bestehen; war ein Partner nur bei der Eheschließung (vorübergehend) geistig beeinträchtigt, jedoch nicht mehr im weiteren Eheverlauf, wird die Ehe in der Regel nicht annulliert.

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    Wo kann ich meine Ehe annullieren lassen?

    Wer die Ehe annullieren will, muss den Antrag auf Annullierung beim zuständigen Gericht einreichen bzw. einen Anwalt damit beauftragen. Das Familiengericht behandelt eine Annullierung ähnlich wie ein Scheidungsverfahren. Bei der mündlichen Verhandlung müssen die Beteiligten anwesend sein.

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    Brauche ich für das Annullieren der Ehe einen Anwalt?

    Ja. Es wird ein Antrag bei Gericht eingereicht – wie bei einer Scheidung gilt auch hier Anwaltszwang. Sie beauftragen einen Anwalt mit dem Verfassen des Annullierungsantrags. Nach persönlicher Beratung reicht dieser den Antrag beim zuständigen Familiengericht ein. Der Anwalt begleitet Sie während des gesamten Verfahrens.

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    Welche Rechtsfolgen hat die Annullierung einer Ehe?

    Grundsätzlich gilt für die Folgen einer Eheaufhebung dasselbe wie für die Scheidungsfolgen. Besteht eine Doppelehe, müssen auch die Ansprüche der anderen Ehepartner berücksichtigt werden. Dabei sollten alle Ehepartner ca. gleich hohe Ansprüche bekommen.

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    Was ist der Unterschied zwischen Scheidung und Annullierung?

    Der Unterschied liegt in der Eheschließung. Mit einer Annullierung (Aufhebung) beendet man eine Ehe, die unrechtmäßig geschlossen wurde – die Ehe dürfte rechtlich gesehen gar nicht bestehen. Mit einer Scheidung beendet man eine rechtmäßig geschlossene Ehe. Sowohl für eine Scheidung als auch eine Annullierung gibt es eine Reihe an Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.

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