Eheringe liegen auf einem Nachruf in der Zeitung

Erbrecht des Ehegatten – Was sagt das Gesetz?

Wie viel der Ehegatte erbt, hängt davon ab, welcher Güterstand zum Todeszeitpunkt seines Ehegattens galt. Gab es eine Zugewinngemeinschaft, bekommt er mindestens die Hälfte vom Nachlass. Bei der Gütertrennung und Gütergemeinschaft gelten ähnliche Regelungen, aber mit einigen Unterschieden.

Erbrecht für Ehegatten – Auf einen Blick


‌Stirbt ein Ehepartner und es gibt weder Testament noch Erbvertrag, ist für die Ehegattenerbfolge der Güterstand ausschlaggebend. Haben die Eheleute im gesetzlichen Güterstand gelebt, erbt der verbleibende Ehepartner die Hälfte des Nachlasses. Die Kinder des Verstorbenen erben die andere Hälfte. 

‌Hinterlässt der Verstorbene keine Kinder oder Enkel, gelten folgende Erbquoten: Die Verwandten zweiter Ordnung bekommen ein Viertel und der überlebende Ehegatte drei Viertel der Erbschaft. Sofern es keine Erben erster, zweiter und dritter Ordnung gibt, wird der überlebende Ehepartner Alleinerbe. Hat das Ehepaar Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbart, gilt die gesetzliche Erbfolge mit ein paar Veränderungen.

Welches Erbrecht hat der Ehegatte bei Zugewinngemeinschaft?


‌Hat ein Ehepaar keinen Ehevertrag abgeschlossen, lebt es in der sogenannten „Zugewinngemeinschaft“. Stirbt ein Ehegatte, kommt es zum fiktiven Zugewinnausgleich. Die Höhe des Ausgleichs legt das Gesetz pauschal mit einem Viertel fest. Somit muss man den Zugewinn nicht erst aufwändig ermitteln und berechnen.

‌Was erbt der überlebende Ehepartner neben den Verwandten?
Hinweis:
In jedem Fall erbt der Ehegatte 1/4 als Zugewinnausgleich. Es ist dabei vollkommen egal, wie hoch der Zugewinn des Verstorbenen war, oder ob er überhaupt einen Zugewinn
Beispiel:
Zugewinngemeinschaft mit Verwandten 1. Ordnung 

‌Die Ehe von Vater und Mutter endete durch den Tod des Vaters. Sie lebten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Weder Testament noch Erbvertrag sind vorhanden. Es gibt 3 gemeinsame Kinder. Die Erbquote der Mutter beträgt somit 1/2 und jedes Kind erbt jeweils 1/6 der Erbschaft.


Beispiel:
Zugewinngemeinschaft mit Verwandten 2. Ordnung 

‌Die Mutter und ihr einziges Kind sind verstorben. Mutter und Vater dieses Kindes lebten in einer Ehe mit Zugewinngemeinschaft. Es ist kein Testament vorhanden. Normalerweise würde nun Kind und Vater jeweils die Hälfte des Nachlasses erben. Weil aber das Kind verstorben ist, gehen an den Vater 3/4 der Erbschaft. 

‌Die nächsten Verwandten sind die Großeltern des Kindes. Diese bekommen zusammen das übrige Viertel, also jeweils 1/8. Da jedoch die Großmutter schon verstorben ist, bekommt ihren Anteil die zweite Tochter, also die Schwester der verstorbenen Mutter.

Achtung:
Manche Ehepartner glauben, sie brauchen kein Testament, weil sie keine Kinder haben. Der überlebende Ehepartner wird durch Kinderlosigkeit aber nicht Alleinerbe!

Wie funktioniert das Ehegattenerbrecht bei Gütertrennung?


‌Wollen die Ehepartner den gesetzlichen Güterstand umgehen, können sie in einem notariellen Ehevertrag eine Gütertrennung vereinbaren. Der pauschale Zugewinnausgleich entfällt dabei. Es kommt die gesetzliche Erbfolge mit ein paar Sonderregeln zur Anwendung. Grundsätzlich gilt: Der Ehegatte und die etwaigen Kinder des Verstorbenen müssen sich den Nachlass zu gleichen Teilen aufteilen.

‌Die Erbquoten bei Gütertrennung

Hinweis:
Bei mehr als drei Kindern, bekommt der Ehepartner 1/4, die Kinder teilen sich den Rest anteilsmäßig auf.

Hinweis:
Die Eheleute können die Zugewinngemeinschaft umgehen, indem sie in einem Ehevertrag einen anderen Güterstand vereinbart haben. Im Erbfall ist für den überlebenden Ehegatten eine Zugewinngemeinschaft aber vorteilhafter als andere Güterstände.

Was erbt der Ehegatte bei Gütergemeinschaft?


‌Den gesetzlichen Güterstand kann ein Ehepaar auch mit einer Gütergemeinschaft umgehen. Hinsichtlich Erbquoten gilt Folgendes: Grundsätzlich:

‌Erbanteil des Ehegatten bei Gütergemeinschaft: 1/2 am Gesamtgut + 1/4 vom Nachlass

  • Dem überlebenden Ehegatten gehört ohnehin 1/2 am Gesamtgut. 
  • Vom Nachlass (also von der Hälfte am Gesamtgut des Verstorbenen) erbt er 1/4. Den Rest erben die Kinder. In diesem Fall beläuft sich der Erbanteil des überlebenden Ehegattens also auf ca. 5/8 des Gesamtguts. 
  • Sind keine Kinder oder Enkel vorhanden, aber Verwandte 2. Ordnung, so erbt der überlebende Gatte neben ihnen 1/2. 

  • ‌‌Damit die Gütergemeinschaft gilt, muss sie in einem Ehevertrag vereinbart werden. Anschließend muss ein Notar den Vertrag beglaubigen. Durch die weitreichenden Folgen ist die Gütergemeinschaft jedoch unbeliebt.
    Achtung:
    Eine Erbschaft wird bei Gütertrennung und Gütergemeinschaft versteuert. Nicht so, wenn ein Ehegatte in einer Zugewinngemeinschaft stirbt. Der Nachlass geht dann steuerfrei an den verbliebenen Ehegatten über!

    Erbrechtliche oder güterrechtliche Lösung?


    ‌Angenommen: Die Eheleute lebten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft als der Ehegatte starb. Es ist kein Testament vorhanden. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: die erbrechtliche oder die güterrechtliche Lösung.
    Hinweis:
    Der kleine Pflichtteil bedeutet: Der Ehegatte erbt neben Verwandten erster Ordnung (Kind, Enkel etc.) ein Achtel. Neben Verwandten zweiter Ordnung (Eltern, Geschwister, etc.) sowie Großeltern bekommt er ein Viertel der Erbschaft.
    Die erbrechtliche Lösung ist die Standardlösung. Der überlebende Gatte kann aber auf die Berechnung des realen Zugewinns bestehen. Das zahlt sich zum Beispiel aus, wenn der reale Zugewinn höher als der pauschale Zugewinn ist. 

    ‌Die güterrechtliche Lösung ist mitunter besser, wenn der verstorbene Ehegatte während der Ehe viel mehr Zugewinn als der überlebende Ehegatte erwirtschaftet hat. Voraussetzung für die güterrechtliche Lösung ist: Der überlebende Ehepartner muss die Erbschaft ausschlagen oder er in einem Testament als Erbe ausgeschlossen sein.
    Hinweis:
    Zugewinngemeinschaft bedeutet, dass während der Ehe jeder Ehepartner Alleineigentümer seines Vermögens ist. Endet die Ehe durch Scheidung oder Todesfall, erfolgt ein Zugewinnausgleich. Jener Ehepartner, der in der Ehezeit mehr Vermögen erwirtschaftet hat als der andere, muss diesen Zugewinn mit dem anderen teilen (ausgleichen). 

    Gibt es auch ein Erbrecht bei Scheidung?


    ‌Der überlebende Ehegatte verliert sein Erbrecht ab dem Zeitpunkt, an dem die Voraussetzungen für die Scheidung erfüllt sind. 

    ‌Der Ehepartner verliert das Erbrecht, sobald: 

  • die gesetzliche Trennungszeit vorbei ist oder 
  • das Gericht auf Härtefall entscheidet das Gericht auf Härtefall entscheidet und
  • der Erblasser die Scheidung eingereicht oder 
  • den Scheidungsantrag angenommen hat 

  • ‌‌Gibt es einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt gegenüber den Verstorbenen, kann ihn der überlebende Ex-Ehegatte einfordern. Den Unterhalt muss der Überlebende bei den Erben einfordern.
    Achtung:
    Ex-Ehepartner verliert das Erbrecht nicht erst zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Scheidung, sondern schon vorher.
    Was ist ein Voraus? 

    ‌Der „Voraus“ bezeichnet den Anspruch des überlebenden Ehegattens auf folgende Sachen: 
  • Haushaltsgegenstände des Verstorbenen 
  • gemeinsame Hochzeitsgeschenke 

  • ‌‌‌Bei gesetzlicher Erbfolge: Gibt es keine letztwillige Verfügung, hat der überlebende Gatte auf diese Gegenstände neben Verwandten 2. Ordnung und Großeltern automatisch ein Anrecht. Sind Verwandte 1. Ordnung da (etwa Kinder), bekommt der überlebende Gatte die Sachen nur, sofern er diese zur Führung eines angemessenen Haushalts braucht. Der Anspruch auf diese Gegenstände besteht unabhängig vom Güterstand. ‌ 

    ‌‌Bei gewillkürter Erbfolge: Ist Testament oder Erbvertrag vorhanden, muss der Erblasser den „Voraus“ als seinen letzten Willen niedergeschrieben haben.
    Beispiel:
    Der Ehemann von Marta ist verstorben. Sie haben ein paar gemeinsame Kinder. Marta bleibt wird weiterhin in der Eigentumswohnung in Münster wohnen. Das Inventar, darunter Möbel, TV, Staubsauger, und diverse Küchenmaschinen braucht sie für einen angemessenen Lebensstandard. Die Kinder sind bereits versorgt, deshalb stehen ihr die Sachen als „Voraus“ zu.

    Erbrecht des Ehegatten – Recht einfach erklärt

    Was besagt das Ehegattenerbrecht bei Zugewinngemeinschaft?

    Bestand eine Zugewinngemeinschaft, als ein Ehegatte gestorben ist, erbt der überlebende Ehegatte mindestens 1/2 des Nachlasses. Die andere Hälfte erben die Kinder. Gibt es keine Kinder, erbt der Ehepartner 3/4 neben den Verwandten zweiter Ordnung. Existieren weder Verwandte erster noch zweiter Ordnung, erbt der Ehepartner alles.

    ‌Weiterlesen: Was besagt das Ehegattenerbrecht bei Zugewinngemeinschaft?

    Wie ist das Ehegattenerbrecht bei Gütertrennung?

    Gibt es ein Kind, dann erben Ehepartner und Kind jeweils die Hälfte. Bei zwei Kindern erben Ehegatte und jedes Kind ein Drittel. Gibt es mehr als drei Kinder, bekommt der Ehegatte ein Viertel, die Kinder teilen sich den Rest anteilsmäßig auf. Neben Verwandten zweiter und dritter Ordnung erbt der Ehepartner die Hälfte. Sind keine Verwandten da, erbt er alles.

    ‌Weiterlesen: Wie ist das Ehegattenerbrecht bei Gütertrennung?

    Was sagt das Erbrecht des Ehegatten bei Gütergemeinschaft?

    Die eigene Hälfte am gemeinschaftlichen Gut steht dem Ehepartner sowieso zu. Von der Hälfte des Verstorbenen steht ihm ein Viertel zu, wenn Kinder da sind. Insgesamt kommt der überlebende Ehegatte also auf einen Erbanteil von 5/8 des gemeinschaftlichen Vermögens.

    ‌Weiterlesen: Was sagt das Erbrecht des Ehegatten bei Gütergemeinschaft?

    Welches Erbrecht hat ein Ehegatte ohne Kinder?

    Grundsätzlich: Ohne Kinder erbt man immer mehr, als wenn man Kinder hätte. Wie hoch die Erbquoten sind hängen davon ab, welcher Güterstand beim Tod des Ehepartners galt. Sind Verwandte 2. (Eltern, Geschwister, …) oder 3. Ordnung (Großeltern, Onkel, …) vorhanden, erben diese per Gesetz auch.

    ‌Weiterlesen: Welches Erbrecht hat ein Ehegatte ohne Kinder?

    Was ist die güterrechtliche Lösung beim Ehegattenerbrecht?

    Hierbei erhält der Ehegatte keinen pauschalen Zugewinnausgleich mit 1/4 des Nachlasses, sondern die Höhe des konkreten Zugewinnausgleichs. Voraussetzung dafür: Entweder er wurde im Testament von der Erbschaft ausgeschlossen. Oder: Er schlägt die Erbschaft selbst aus. Diese Lösung kann sinnvoll sein, wenn der Verstorbene einen viel höheren Zugewinn als der Überlebende hat.

    ‌Weiterlesen: Was ist die güterrechtliche Lösung beim Ehegattenerbrecht?

    Habe ich ein Ehegattenerbrecht nach Scheidungsantrag?

    Nein. Sobald die Ehepartner die Voraussetzungen für die Scheidung erfüllen, verlieren sie den Erbanspruch. Das Erbrecht wird also nicht erst mit dem rechtskräftigen Scheidungsbeschluss verwirkt. Das ist ein häufiger Irrtum.

    ‌Weiterlesen: Habe ich ein Ehegattenerbrecht nach Scheidungsantrag?

    Welches Erbrecht des Ehegatten gibt es mit Testament?

    Das hängt davon ab, was im Testament steht. Hat der Erblasser seinen Ehegatten im Testament von der Erbschaft ausgeschlossen, erhält dieser trotzdem einen Pflichtteil. Ein Testament oder ein Erbvertrag ist eine letztwillige Verfügung mit denen der Erblasser das gesetzliche Ehegattenerbrecht umgehen kann.

    ‌Weiterlesen: Welches Erbrecht des Ehegatten gibt es mit Testament?

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