Voraussetzung für das Einreichen einer Scheidung ist, dass die Ehe endgültig gescheitert ist. Das heißt, dass es keine gemeinsame Zukunft mehr gibt. Die Scheidung kann nur der beauftragte Anwalt einreichen. Die Ehegatten können das nicht persönlich tun. Wie wird ein Scheidungsantrag eingereicht? Kann ich eine Scheidung online einreichen? Antworten auf diese Fragen andere wichtige Details, lesen Sie im nachstehenden Artikel.
Inhaltsverzeichnis
- Scheidung einreichen – Recht einfach erklärt
- Wann und wie kann ich eine Scheidung einreichen? – Ablauf
- Scheidungsantrag – Inhalt
- Welche Scheidungsunterlagen einreichen?
- Ist immer ein Anwalt für den Scheidungsantrag nötig?
- Kann ich die Scheidung online einreichen?
- Wo kann ich die Scheidung beantragen?
- Wer sollte den Scheidungsantrag einreichen?
- Wie lange kann ich den Scheidungsantrag zurückziehen?
- Was kostet das Einreichen?
- FAQ – Häufig gestellte Fragen
1 Scheidung einreichen – Recht einfach erklärt
- Bevor das Ehepaar den Scheidungsantrag bei Gericht einreichen kann, muss es ein Jahr getrennt voneinander leben. Man nennt das „Trennungsjahr“.
- Der beauftragte Anwalt reicht den Antrag bei Gericht ein. Der Antragsteller stellt zwar den Antrag, aber einreichen kann den Scheidungsantrag nur der Anwalt.
- Sobald das Ehepaar weiß, dass es eine Scheidung einreichen will, empfiehlt sich, so schnell wie möglich eine Scheidungsfolgenvereinbarung abzuschließen. Damit werden Zeit, Geld und Nerven gespart.
- Die Scheidung einreichen an sich dauert nicht lange. Vorausgesetzt Sie sind sich mit ihrem Ehegatten über die Scheidungsfolgesachen einig. Was allerdings einige Wochen dauern kann, ist die Zeit, die das Gericht für die Prüfung des Scheidungsantrags braucht.
2 Wie und wann kann ich eine Scheidung einreichen? – Ablauf
2.1 Anwalt mit dem Einreichen beauftragen
Wenn das Trennungsjahr vorbei ist und sich beide Eheleute nach wie vor scheiden lassen wollen, können sie einen Anwalt mit der Scheidung beauftragen. Eine Scheidung einreichen ohne Trennungsjahr ist normalerweise nicht möglich. Unter welchen Umständen es doch möglich ist, erfahren Sie in unserem Artikel "Trennungsjahr". Wollen die Eheleute eine einvernehmliche Scheidung, dann reicht ein einziger Anwalt.
Sind sich die Noch-Ehepartner hingegen über die Scheidung an sich oder in den Scheidungsfolgesachen nicht einig, dann muss der andere Ehegatte ebenfalls einen Rechtsanwalt beauftragen. In diesem Fall gibt es eine streitige Scheidung. Beauftragt dieser keinen eigenen Anwalt, kann er vor Gericht nicht „verhandeln“.
Eine weitere Möglichkeit: Das Ehepaar nimmt an einer Mediation teil. Der Mediator kann dem Paar dabei helfen, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, was in der Regel viel kostengünstiger ist.
Wichtig: Es muss unbedingt ein Anwalt beauftragt werden. Sie können die Scheidung nicht einfach selbst beim Gericht einreichen. Es herrscht Anwaltszwang. Ein Anwalt vertritt aber immer nur seinen Mandanten. Der Anwalt kann nicht zwei Scheidungsparteien gleichzeitig vertreten. Lesen Sie mehr darüber unter "Ist immer ein Anwalt für den Scheidungsantrag nötig?".
2.2 Scheidungsantrag wird vom Anwalt eingereicht
Im nächsten Schritt reicht der Anwalt den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein. Das zuständige Gericht ist in der Regel jenes, das für den Bezirk zuständig ist, innerhalb dessen der letzte gemeinsame Wohnsitz lag. Schon jetzt fallen Kosten an. Zum einen muss ein Gerichtskostenvorschuss geleistet werden. Zum anderen ist auch dem Anwalt ein Teil der anfallenden Anwaltskosten im Voraus zu bezahlen. Für die Scheidungskosten ist vorerst jeweils der Ehegatte verantwortlich, der den Antrag stellt.
2.3 Ehepartner bekommt Scheidungsantrag zugeschickt
Nachdem die Scheidung eingereicht wurde, prüft das Familiengericht den Antrag. Nach positiver Prüfung schickt das Familiengericht den Scheidungsantrag dem anderen Ehepartner zu. Darüber hinaus bekommen die Ehegatten Formulare für die Klärung des Versorgungsausgleichs zugesendet. Diese sind auszufüllen und anschließend an das Familiengericht zurückzuschicken. Das Gericht benötigt die ausgefüllten Formulare, um mit den Rentenversicherungsträgern die Höhe des Versorgungsausgleichs zu berechnen. Der Versorgungsausgleich wird von Amtswegen durchgeführt. Das Gericht führt ihn nur dann nicht durch, wenn die Ehe weniger als 3 Jahre Bestand hatte. Mehr zum Versorgungsausgleich lesen.
3 Scheidungsantrag – Inhalt
Im Antrag für die Scheidung müssen folgende persönliche Angaben stehen:
- Name und Wohnsitz beider Ehegatten
- Datum der Heirat
- Zeitpunkt der Trennung
- Feststellung, dass die Ehe zerrüttet ist.
Das Ehepaar muss im Scheidungsantrag auch angeben, ob es die sogenannten „Folgesachen“ geregelt hat. Wichtig: Es ist an sich die Aufgabe der Ehegatten, sich in den Folgesachen zu einigen. Nur wenn sie sich nicht einigen können, reichen sie Anträge über Folgesachen bei Gericht ein. Erst dann beschäftigt sich der Richter mit den Folgesachen und trifft eine Entscheidung darüber. Das ist das sogenannte „Verbundverfahren“.
Die Eheleute müssen also immer angeben, ob sie folgende Punkte geregelt haben:
Vermögensrechtliche Regelungen bezüglich Wohnimmobilie (Haus, Wohnung)
Vermögensrechtliche Regelungen bezüglich Hausrat
Sind Kinder vorhanden, braucht es auch eine Erklärung, ob folgende Punkte geregelt sind:
Kontaktrecht
Sowie Angaben zu den persönlichen Daten der Kinder:
Namen und Geburtsdaten aller minderjährigen Kinder
Hauptwohnsitz aller minderjährigen Kinder
4 Welche Scheidungsunterlagen einreichen?
Um die Scheidung in Gang zu setzen, müssen einige Papiere zusammengetragen und ausgefüllt werden. Das Gesamtpaket der Scheidungspapiere bezeichnet man als „Scheidungsantrag“. Nachstehend ein Überblick an benötigten Unterlagen, die Ihr Rechtsanwalt beim Familiengericht einreicht:
- Vollmacht für den Rechtsanwalt Ihrer Wahl
- Heiratsurkunde oder Familienstammbuch (beglaubigte Kopie)
- Scheidungsformular
- Ehevertrag
- Scheidungsfolgenvereinbarung
- Antragsformular für die Verfahrenskostenhilfe (+ Mietvertrag, Einkommensnachweise, Nachweise für Verbindlichkeiten)
- Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
Alle Infos zu den Scheidungsunterlagen erhalten.
5 Anwalt für den Scheidungsantrag immer nötig?
Ja. In Deutschland herrscht für die Einreichung der Scheidung bzw. für das gesamte Scheidungsverfahren sogenannter „Anwaltszwang“ (§ 114 FamFG). Das hat folgenden einfachen Grund: Die Ehegatten sind Laien in Rechtsfragen und bedürfen professioneller Führung. Dazu ist ein Scheidungsverfahren meistens höchst emotional aufgeladen, weshalb eine objektive Instanz nötig ist.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung braucht es nur einen Anwalt, da sich die Eheleute in allen Angelegenheiten geeinigt haben. Bei einer streitigen Scheidung braucht es aber zwei Anwälte. Wer sich bei einer streitigen Scheidung nicht anwaltlich vertreten lässt, ist sehr stark im Nachteil. Ohne Rechtsvertretung darf nämlich kein Antrag über Folgesachen bei Gericht eingereicht werden – es herrscht Anwaltszwang. Wer also seine eigenen Interessen vor Gericht durchsetzen möchte, muss einen eigenen Anwalt beauftragen.
Hier erfahren Sie alle Details zum Ablauf der einvernehmlichen Scheidung sowie der streitigen Scheidung.
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6 Kann ich die Scheidung online einreichen?
Ein im Internet häufig angebotener „Online-Scheidungsantrag“ ist kein wirksamer Scheidungsantrag. Das ist bloß ein Scheidungsformular, mit dem der Anwalt einen ersten Überblick über Ihre Situation erhält. Den Scheidungsantrag bei Gericht einreichen kann ausschließlich ein Scheidungsanwalt selbst, nachdem Sie mit diesem alle Details geklärt und ihn mit dem Antrag beauftragt haben. Problemlos möglich ist allerdings, online einen Anwalt zu finden. Heutzutage kann ein Erstgespräch und die Regelung vieler Formalitäten oft einfach online erledigt werden.
7 Wo kann ich die Scheidung beantragen?
Die Scheidung ist beim zuständigen Familiengericht einzureichen bzw. zu beantragen.
- Welches Familiengericht zuständig ist, hängt vom letzten gemeinsamen Wohnsitz ab. Wenn die Ehegatten aufgrund der Trennung an verschiedenen Orten wohnen, so ist jenes Gericht verantwortlich, das für den Wohnort des Antragstellers zuständig ist.
- Hat das Ehepaar Kinder, so ist der Wohnort der Kinder maßgebend. Besonders Kinder sollten bei einer Scheidung entlastet werden, weshalb der Gerichtsprozess am Scheidungstag in unmittelbarer Nähe zu ihrer Wohnadresse stattfinden soll.
- Lebt einer oder beide Ehepartner außerhalb Deutschlands bzw. sind sie ausländische Staatsbürger in Deutschland, können sie wählen, welches Recht gelten soll: Entweder jenes, vom letzten dauerhaften gemeinsamen Wohnsitz oder das vom aktuellen bzw. gemeinsamen Wohnsitz.
8 Wer sollte den Scheidungsantrag einreichen?
Wie bereits erwähnt, reicht der beauftragte Rechtsanwalt den Scheidungsantrag für den Antragssteller ein. Der Anwalt ist sozusagen der „Mittler“, der dem Gericht den Scheidungsantrag vorlegt. Welcher der beiden Noch-Ehegatten als Antragsteller auftritt, ist gänzlich freigestellt. Handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung, ist es egal, welcher Ehepartner den Antrag stellt. Es wollen sich ja ohnehin beide scheiden lassen.
Es passiert bisweilen, dass ein Ehepartner gar nichts davon weiß, dass sein Ehepartner eine Scheidung eingereicht hat. Dieser Ehepartner bekommt daraufhin vom Gericht einen gelben Brief mit dem Scheidungsantrag.
9 Wie lange kann ich den Scheidungsantrag zurückziehen?
Manche überdenken ihre Entscheidung während des Verfahrens noch einmal. Der Antragssteller kann den Scheidungsantrag mit einem einfachen Schreiben an das Familiengericht zurückziehen. Das ist bis zum Ende des mündlichen Scheidungstermins vor Gericht möglich.
Wenn dem Gerichtsbeschluss nicht zugestimmt wird: Nach der Verkündung des Gerichtsbeschlusses gibt es noch einen Monat Zeit, dem Beschluss zu widersprechen. Diese Frist ist als Bedenkzeit vorgesehen, falls die Scheidung doch noch zurückgezogen werden sollte oder gewisse Punkte im Scheidungsbeschluss nicht akzeptiert werden (Unterhalt, Vermögensaufteilung usw.). Den Gerichtsbeschluss anfechten kann aber nur derjenige, der von einem Anwalt vertreten wird. Bei der einvernehmlichen Scheidung also nur der Antragsteller; bei einer streitigen Scheidung beide Ehegatten, weil beide anwaltlich vertreten sind. Erst nach Ende dieser Frist ist die Scheidung rechtskräftig und die beiden sind offiziell geschieden.
Mehr dazu lesen Sie im Artikel „Scheidungstermin vor Gericht“.
10 Was kostet das Einreichen?
Der Ehegatte, der den Anwalt beauftragt, muss ihn auch bezahlen. Neben einem „Anwaltskostenvorschuss“ bezahlt der Antragsteller auch einen sogenannten „Gerichtskostenvorschuss“. Erst wenn diese Vorauszahlungen geleistet sind, wird der Scheidungsantrag vom Gericht bearbeitet.
Die Höhe der Anwaltskosten und Gerichtskosten richtet sich nach dem „Gegenstandswert“. Je höher das Vermögen und je umfassender die Regelungen der Scheidungsfolgesachen, desto höher der Gegenstandswert.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung teilen sich die Ehepartner im Regelfall die Kosten. Der Antragsteller leistet zwar dem Rechtsanwalt sowie dem Gericht den Kostenvorschuss. Nach der Scheidung wird aber dem anderen Ehegatten – also dem Nicht-Antragsteller – fairerweise die Hälfte der Kosten in Rechnung gestellt.
Wie bekomme ich Prozesskostenhilfe? Was kostet eine einvernehmliche Scheidung, was eine streitige Scheidung? Lesen Sie dazu den ausführlichen Artikel zum Thema „Kosten einer Scheidung“.
11 FAQ – Häufig gestellte Fragen
Wer reicht den Scheidungsantrag ein?
Der beauftragte Anwalt reicht den Scheidungsantrag ein. Nur der Anwalt selbst kann den Antrag einreichen. Allerdings vertritt der Anwalt den Antragsteller. Beauftragt einer der Ehegatten einen Rechtsanwalt mit der Scheidung, handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung. Der andere stimmt dem Scheidungsantrag zu. Aber auch der andere Ehepartner kann einen Rechtsanwalt einschalten und einen Antrag stellen – dann ist die Scheidung streitig.
Weiterlesen: Wer reicht den Scheidungsantrag ein?
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Wann sollte man die Scheidung einreichen?
Nachdem Sie das gesetzlich verpflichtende Trennungsjahr erfolgreich beendet haben, können Sie den Scheidungsantrag durch einen Rechtsanwalt einreichen. Genau genommen kann man den Antrag bereits vor Ablauf des Trennungsjahrs, ca. 4 bis 8 Wochen davor, einreichen. Das Familiengericht berücksichtigt die kurze Zeitspanne, die bis zum Ablauf noch ausständig ist. Somit sparen Sie etwas Zeit.
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Wo kann man die Scheidung einreichen?
Beim zuständigen Familiengericht. Zuständig ist jenes Familiengericht, das für den gemeinsamen Wohnsitz der Ehepartner zuständig ist. Leben die Ehepartner an verschiedenen Wohnadressen, fällt die Zuständigkeit auf jenes Gericht, dessen Zuständigkeitsbereich den Wohnort des Antragstellers miteinschließt. Gibt es Kinder, ist häufig das für deren Wohnort zuständige Gericht relevant.
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Kann ich einen Scheidungsantrag online einreichen?
Eine Scheidung online ist nicht möglich. Sehr wohl aber die Abwicklung vieler Formalitäten. Beim Scheidungstermin vor Gericht müssen aber beide Ehegatten persönlich anwesend sein. Online geht also die anfängliche Kommunikation mit dem Anwalt – Die Gerichtverhandlung aber nur vor Gericht, wo alle Beteiligten anwesend sein müssen.
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