Mediator im Mediationsverfahren

Mediation – Verhandeln statt Verklagen

Was ist eine Mediation?


‌Der Begriff Mediation hat in der Praxis der außerordentlichen Konfliktregelung einen festen Platz eingenommen. Stark vereinfacht gesagt ist Mediation psychologisches Problemlösen. Dabei handelt es sich um ein strukturiertes, vor allem freiwilliges Verfahren, dass zur konstruktiven Vermeidung eines Konflikts oder Problems führt. Eine dritte allparteiliche Person (Mediator) hilft Konfliktparteien eine einvernehmliche Vereinbarung zu treffen, die alle Bedürfnisse und Interessen deckt.

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Wann macht eine Mediation Sinn?


‌Das Mediationsverfahren verhilft Konfliktparteien, die auch nach dem Konflikt noch in Kontakt stehen zur friedlichen Zusammenarbeit. Angewendet wird die Mediation in verschiedenen sozialen Bereichen:

Was macht ein Mediator?


‌Ein Mediator ist eine Person mit einer speziellen Ausbildung und dient als „Vermittler“ zwischen den Konfliktparteien. Ein Mediator ist laut §1 MediationsG eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt. Demnach hilft er zu keiner Seite und tritt nicht als Befürworter für eine Partei auf. Vielmehr hat er die Rolle, die Konfliktparteien zu unterstützen, um eine schnelle und vor allem zufriedenstellende Entscheidung für alle Beteiligten zu finden. Der Mediator moderiert das Verfahren, dass zur Einigkeit führen soll. In diesem Verfahren erarbeitet er gemeinsam mit den Konfliktparteien die Streitpunkte und findet Lösungswege.

‌Dieses Verfahren findet statt, bevor der Weg zum Gericht gegangen wird. Erst wenn sich die Konfliktparteien in der Mediation nicht einig werden, führt kein Weg am Gericht vorbei. Grundsätzlich sind Mediatoren nicht für das Verhandlungsergebnis verantwortlich. Ihre Aufgabe besteht darin, allen Beteiligten einen gesicherten Rahmen zu bieten, innerhalb dessen eine klare Kommunikation stattfindet und eine Eskalation der Konfliktparteien vermieden werden kann.
‌Verfahren; Aufgaben des Mediators ‌ ‌

‌(1) Die Parteien wählen den Mediator aus. ‌ ‌ ‌ ‌

‌(2) Der Mediator vergewissert sich, dass die Parteien die Grundsätze und den Ablauf des Mediationsverfahrens verstanden haben und freiwillig an der Mediation teilnehmen. ‌ ‌ 

‌‌(3) Der Mediator ist allen Parteien gleichermaßen verpflichtet. Er fördert die Kommunikation der Parteien und gewährleistet, dass die Parteien in angemessener und fairer Weise in die Mediation eingebunden sind. Er kann im allseitigen Einverständnis getrennte Gespräche mit den Parteien führen. ‌ ‌ 

‌‌‌(4) Dritte können nur mit Zustimmung aller Parteien in die Mediation einbezogen werden. ‌ ‌ ‌ ‌

‌(5) Die Parteien können die Mediation jederzeit beenden. Der Mediator kann die Mediation beenden, insbesondere wenn er der Auffassung ist, dass eine eigenverantwortliche Kommunikation oder eine Einigung der Parteien nicht zu erwarten ist. ‌ ‌‌

‌(6) Der Mediator wirkt im Falle einer Einigung darauf hin, dass die Parteien die Vereinbarung in Kenntnis der Sachlage treffen und ihren Inhalt verstehen. Er hat die Parteien, die ohne fachliche Beratung an der Mediation teilnehmen, auf die Möglichkeit hinzuweisen, die Vereinbarung bei Bedarf durch externe Berater überprüfen zu lassen. Mit Zustimmung der Parteien kann die erzielte Einigung in einer Abschlussvereinbarung dokumentiert werden.

Was kostet die Mediation?


‌Ein Mediator wird stundenweise honoriert und ist meist kostengünstiger als ein Anwalt, der Sie bei einer streitigen Auseinandersetzung vor Gericht vertritt. Dabei ist der Streitwert zu beachten: Handelt es sich um eine Streitigkeit mit geringerem Streitwert und weniger persönlichen Beziehungen zwischen den Konfliktparteien, so kann ein reines Gerichtsverfahren in manchen Fällen kostengünstiger sein. 
‌Wird ein Mediationsverfahren begonnen, aber kommt es nicht zur Einigkeit, so ist das Gerichtsverfahren unvermeidlich. Demnach fallen hier Kosten für das Gerichtsverfahren selbst an, die zusätzlich zum Mediationsverfahren bezahlt werden müssen. Zudem muss bedacht werden, dass sich weitere Kosten ergeben, wenn die Streitparteien auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen keinen Konsens finden.
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Hinweis:
Findet eine Mediation ohne Anwalt statt, so kann sich im Nachhinein herausstellen, dass sich eine Konfliktpartei rechtlich benachteiligt fühlt. Daher ist es ratsam, bei existenziellen Konflikten einen befähigten Anwalt in die Mediation miteinzubeziehen. Dies kann wegen des Rechtsberatungsgesetzes sogar geboten sein.
Ein Mediator rechnet in Stunden- oder Tagessätzen ab. Die Höhe ist abhängig von der Qualifikation des Mediators und der Art der Mediation. Ungefährere Richtwerte können Stundenhonorare zwischen 25 € bis 500 € sein. In den meisten Fällen liegen die Stundenhonorare zwischen 100 € und 150 €. Höher sind die Stundenhonorare bei Wirtschaftsmediationen. Diese liegen zwischen 180€ und 350€. Aus diesen Zahlen lassen sich anschließend entsprechende Tagessätze „errechnen“. 


Mediationsverfahren: Phasenmodell


‌Das Phasenmodell hat sich als Darstellung des Mediationsverfahrens in der Wissenschaft namhaft gemacht. Dieses Modell lehnt sich stark an den Harvard-Verhandlungsstil an, der vier Hauptprinzipien erfasst:
‌1. Mentale Trennung der Persönlichkeit des Verhandlungspartners von dem Sachproblem, das man mit diesem hat. 
‌2. Konzentration auf Bedürfnisse und Interessen 
‌3. Entwicklung möglichst vieler Lösungsmöglichkeiten 
‌4. Bewertung der Lösungsmöglichkeiten anhand von neutralen, objektiven Kriterien

‌Der Aufbau vom Mediationsverfahren sollte folgende vier Phasen durchlaufen, um dem Grundprinzip der Mediation gerecht zu werden‌:

‌1. Eröffnungsphase 

 Den Anfang macht die Eröffnungsphase, in dieser findet die Anbahnung zwischen den Konfliktparteien und dem Mediator statt. Die Konfliktparteien werden darüber aufgeklärt, ob ihr Konflikt „mediationstauglich“ ist. Wenn dem so ist, werden sie über das Mediationsverfahren informiert. Zudem ist der Mediator den Konfliktparteien gegenüber verpflichtet, den elementaren Schutzpflichten nachzukommen. Das heißt, sie darüber in Kenntnis zu setzen, dass eine Verschwiegenheitspflicht seinerseits und ein Schutz ihrer Interessen bestehen. Die Konfliktparteien werden darauf hingewiesen, dass ihre Teilnahme freiwillig ist. Auch Sinn und Ziel der Mediation werden erklärt. Diese Phase endet üblicherweise mit einem Mediationsvertrag. In diesem Vertrag werden der Grund für die Mediation sowie alle Punkte des Mediationsverfahrens angeführt. 
‌2. Klärungsphase 

Ist der Grundstein – die Eröffnungsphase geklärt –, so steigen alle Beteiligten in das Mediationsverfahren ein. In diesem werden die Standpunkte sowie Interessen der jeweiligen Konfliktparteien offengelegt. Der merkliche Unterschied zur rechtlichen Problemlösung ist, dass nicht Ansprüche und Standpunkte im Fokus stehen, sondern die dahinterliegenden Interessen von jedem Konfliktpartner. 
‌3. Verhandlungsphase 

Die Verhandlungsphase ist das Herzstück der Mediation. Die Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten, die alle Bedürfnisse der Konfliktparteien abdecken, ist die Kernaufgabe dieser Phase. Dabei dürfen die Konfliktparteien Ängste und Sorgen sowie Bedenken an den gemeinsam erarbeiteten Optionen äußern. Die Verhandlungsphase ist geprägt von bedürfnisorientierter und kreativer Lösungsfindung
‌4. Endphase mit Verhandlungsergebnis

Die in der Verhandlungsphase geglückte Suche nach dem optimalen Lösungsweg für die Konfliktparteien wird in der letzten Phase, der Endphase verschriftlich. Es entsteht eine Abschlussvereinbarung, das Verhandlungsergebnis, mit welchem sich alle Beteiligten einverstanden sind und nicht benachteiligt fühlen. Zudem wird der Mediator darauf aufmerksam machen, dass die Abschlussvereinbarung von einem externen Berater überprüft werden soll.

‌Die Abgrenzungen der einzelnen Phasen verschwimmen in der Praxis meistens. Besonders die Phase 2 und Phase 3 überschneiden sich häufig.
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Mediation – Recht einfach erklärt

Was ist eine Mediation?

Eine Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren in dem Konfliktparteien mithilfe einer außenstehenden Person ihren Konflikt lösen können. Ziel ist es, dass alle Konfliktparteien gemeinsam eine zufriedenstellende Lösung erarbeiten. Der Mediator leitet das Mediationsverfahren.

‌Weiterlesen: Was ist eine Mediation?

Wo wird eine Mediation angewendet?

Häufig wird eine Mediation im Scheidungsverfahren angewendet. Aber auch beim Thema Erben werden oftmals Mediatoren herangezogen, um eine sachliche Klärung des Erbstreits zu erzielen.

‌Weiterlesen: Wann macht eine Mediation Sinn?

Was kostet die Mediation?

Mediatoren rechnen in Stunden- oder Tagessätzen ab. Die Spannbreite der Stundensätze reicht von 25€ zu 500€. Die Höhe ist abhängig vom Gegenstand der Mediation. Üblicherweise liegen die Kosten in den meisten Fällen bei zwischen 100€ und 150€. Wirtschaftsmediationen hingegen sind teurer, daher liegt der Stundensatz zwischen 180€ und 350€.

‌Weiterlesen: Was kostet die Mediation?

Was ist das Phasenmodell des Mediationsverfahrens?

Es besteht aus vier Phasen: Eröffnungsphase, Klärungsphase, Verhandlungsphase und Endphase mit Verhandlungsergebnis. Jede Phase steht für einen Arbeitsschritt, der die Konfliktparteien ans Ziel bringen kann. Die Endphase endet mit der schriftlichen Abschlussvereinbarung, mit welcher alle Beteiligten zufrieden sind.

‌Weiterlesen: Mediationsverfahren: Phasenmodell

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