Ehepaar sitzt vor Scheidungspapiere © Adobe Stock | LIGHTFIELD STUDIOS

Scheidungspapiere & Scheidungsunterlagen

Scheidungspapiere sollten gewissenhaft vorbereitet werden. Neben der Vollmacht für den Anwalt brauchen Sie unter anderem ein ausgefülltes Scheidungsformular. Welche Unterlagen für die Trennung / Scheidung vorbereiten werden müssen und wichtige Tipps dafür, erhalten Sie im nachfolgenden Text.

1 Scheidungspapiere & Scheidungsunterlagen – Recht einfach erklärt

  1. Nach Ablauf des Trennungsjahrs hat das Ehepaar die Möglichkeit, einen Scheidungsanwalt mit der Einreichung der Scheidungspapiere zu beauftragen.
  2. ‌Wenn es das Ehepaar mit der Scheidung ernst meint, kann das Trennungsjahr genutzt werden, um die notwendigen Scheidungspapiere bereitzulegen, zusammenzustellen und zu beantragen.
  3. ‌Das Noch-Ehepaar selbst kann die Unterlagen bei Gericht nicht einreichen. Die Scheidungspapiere muss der beauftrage Rechtsanwalt einreichen.
  4. ‌Wichtige Scheidungspapiere sind zum Beispiel die Heiratsurkunde, das Scheidungsformular, ein etwaiger Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung, Geburtsurkunden der Kinder und mehr.

2 Alle Scheidungsunterlagen auf einen Blick


‌Die benötigten Scheidungsunterlagen händigt das Standesamt aus. Alle anderen stellt Ihnen der beauftragte Rechtsanwalt aus, oder sie werden noch mithilfe des Rechtsanwalts aufgesetzt. Nachdem alle Unterlagen vorhanden sind, werden Sie vom Rechtsanwalt unterschrieben und als Scheidungsantrag eingereicht.

‌Die benötigten Scheidungsunterlagen:
  • Vollmacht für den Anwalt
  • Scheidungsformular
  • Heiratsurkunde
  • Formular für den Antrag der Verfahrenskostenhilfe
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Formulare zum Versorgungsausgleich
  • Hier kann eine Checkliste mit allen wichtigen Punkten heruntergeladen werden:
    DOWONLOAD CHECKLISTE

    ‌Nachstehend finden Sie eingehende Erklärungen zu den wichtigsten Scheidungspapieren.

    3 Vollmacht für den Anwalt


    ‌Keine Scheidung in Deutschland kommt ohne Anwalt aus. Es gibt einen sogenannten „Anwaltszwang“. Einer der Ehegatten beauftragt daher einen Rechtsanwalt für Familienrecht mit der Scheidung. Ist der andere Ehegatte mit der Scheidung einverstanden, nimmt er den Antrag an. Sind sich die Ehepartner auch in den Folgesachen einig, erfolgt eine einvernehmliche Scheidung.

    ‌Hier erhalten Sie alle wichtigen Details zum Ablauf einer Scheidung und zum Einreichen des Scheidungsantrags.

    ‌Unabhängig davon, ob die Scheidung einvernehmlich oder streitig abgewickelt wird, ist eine Vollmacht für den Anwalt erforderlich. Mit diesem Dokument hat der Anwalt das Recht, den Antragsteller zu vertreten und Anträge im Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren zu stellen. Ein entsprechendes Formular für eine Vollmacht stellt der Anwalt selbst zur Verfügung.

    4 Scheidungsformular


    ‌Das Scheidungsformular beinhaltet die wichtigsten Eckdaten des Ehepaars und ihrer Kinder. Es gibt einen Gesamtüberblick zu den wichtigsten Angaben, wie etwa Namen, Adressen und Einkommen. Darüber hinaus finden sich darin Informationen zur Scheidung selbst, also zum Beispiel darüber, wer den Antrag stellt und welche Scheidungsfolgen das Ehepaar bereits geregelt hat. Kurzum: Das Scheidungsformular ist der Leitfaden für den Scheidungsantrag. Dem Scheidungsformular werden dann alle benötigten Scheidungspapiere beigelegt. Alle Unterlagen werden daraufhin vom Rechtsanwalt als Gesamtpaket an das Familiengericht überreicht. Der Scheidungsantrag ist somit eingereicht.

    ‌Folgende Informationen sind von beiden Ehepartnern im Scheidungsformular einzutragen:
    1. ‌Vorname und Nachname
    2. ‌Wohnadresse
    3. ‌Staatsangehörigkeit
    4. ‌Nettoeinkommen
    5. ‌Angaben zur Eheschließung (Ort und Datum)
    6. ‌Datumsangabe, wann Trennung begonnen hat
    7. ‌Angabe darüber, wer aus der Wohnung ausgezogen ist
    8. ‌Zustimmungserklärung, dass Partner aus der Wohnung ausziehen durfte
    9. ‌Letzte gemeinsame Wohnadresse vor der Trennung
    10. ‌Angabe darüber, welcher Ehegatte den Scheidungsantrag stellt
    11. ‌Angaben zu bereits getroffenen Vereinbarungen bezüglich Scheidungsfolgen
    12. ‌Angabe darüber, ob Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe beansprucht wird

    ‌Sind Kinder vorhanden, für jedes Kind:
    1. ‌Vorname und Nachname
    2. ‌Alter
    3. ‌Geburtsurkunde
    4. ‌Aktuelle Wohnadresse

    ‌Im Folgenden finden Sie Erklärungen zu den beizulegenden Scheidungspapieren.

    5 Heiratsurkunde


    ‌In der Heiratsurkunde stehen alle wichtigen Angaben zur Heirat. Das Datum der Eheschließung, Ort der Eheschließung, die sogenannte Heiratsregisternummer und persönliche Daten der Ehegatten.
    ‌Die Heiratsurkunde gibt Zeugnis davon, dass das Paar tatsächlich verheiratet ist. Sie ist deshalb unabdingbarer Bestandteil der Scheidungsunterlagen für den Rechtsanwalt sowie später für den Richter. Dem Scheidungsformular kann vorerst eine Kopie beigelegt werden. Erst beim weiteren Verlauf des Verfahrens bzw. beim Gerichtstermin selbst muss das Original oder eine amtlich beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde vorliegen.

    ‌Eine Alternative zur Heiratsurkunde ist das sogenannte „Familienstammbuch“. Das Familienstammbuch bietet eine umfassende Dokumentation aller Personenstandsurkunden der Familie und wird bei der Eheschließung ausgehändigt. Es beinhaltet alle für die Familie relevanten Dokumente, von Geburtsurkunden und Abstammungsurkunden über Heiratsurkunden bis hin zu Sterbeurkunden. Sollte das Familienstammbuch verlorengegangen sein oder aus irgendeinem Grund nicht auffindbar sein, kann beim Standesamt eine amtlich beglaubigte Kopie des Stammbuchs beantragt werden.

    6 Ehevertrag


    ‌Wenn das Ehepaar einen Ehevertrag abgeschlossen hat, ist dieser den Scheidungspapieren unbedingt beizulegen. Der Ehevertrag beinhaltet für den Scheidungsprozess relevante Regelungen, wie etwa den Güterstand der Ehe, Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich, zur Gütertrennung, weitere Regelungen zur Vermögensaufteilung sowie Abmachungen über den Versorgungsausgleich. Der Ehevertrag ist aus diesem Grund eines der wichtigsten Dokumente für die Scheidung. Ein vorhandener Ehevertrag das Scheidungsverfahren erheblich. Im Normalfall senkt der Vertrag auch die Scheidungskosten. Die darin ausgemachten Regelungen sind bindend, vorausgesetzt sie sind nicht sittenwidrig.

    ‌Alles, was Sie über den Ehevertrag wissen müssen.

    7 Scheidungsfolgenvereinbarung


    ‌Für den Fall, dass eine Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen wurde, ist auch diese den Scheidungspapieren beizulegen. Wenn kein Ehevertrag vorhanden ist, kann vor bzw. während des Scheidungsverfahrens eine Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen werden. In dieser Vereinbarung können, wie in einem klassischen Ehevertrag, die Scheidungsfolgen geregelt werden. Das heißt, Abmachungen zu: Unterhalt, Haus oder andere Immobilien, Hausrat und andere Vermögensgegenstände.

    ‌Hier geht’s zum ausführlichen Artikel über die Scheidungsfolgenvereinbarung.

    8 Formulare zum Versorgungsausgleich


    ‌Die Formulare zum Versorgungsausgleich werden nicht mit dem Scheidungsantrag eingereicht, sondern erst später. Zuerst wird der Scheidungsantrag mit allen benötigten Scheidungsunterlagen vom Anwalt an das Gericht überreicht. Nachdem der Scheidungsantrag angenommen wurde, sendet ihn das Gericht an den zweiten Ehepartner, welcher offiziell als „Antragsgegner“ bezeichnet wird (auch wenn er dem Antrag zustimmt, wird dieser so bezeichnet, weil der Rechtsanwalt nur den Antragsteller vertritt). Neben dem Scheidungsantrag versendet das Gericht auch die Formulare zum Versorgungsausgleich.

    ‌Die Versorgungsausgleich-Formulare müssen daraufhin von beiden Ehepartnern getrennt ausgefüllt werden. In den Formularen werden Informationen zur Rente und den Rentenanwartschaften der Ehegatten abgefragt. Wurde dies erledigt, schicken die Ehepartner die ausgefüllten Papiere an das Gericht zurück. Sodann übermittelt das Gericht die Papiere an die zuständigen Rentenversicherungsträger, welche die Angaben kontrollieren und letztlich die Höhe des Versorgungsausgleichs berechnen.

    ‌Die Formulare können also erst dann ausgefüllt werden, nachdem sie vom Gericht zugesendet wurden. Aber: Die Ehepartner können sich schon vor diesem Zeitpunkt darüber klar werden, ob ein Versorgungsausgleich überhaupt stattfinden soll.

    8.1 Formular für den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe


    ‌Ein weiteres Dokument unter den Scheidungspapieren stellt das Antragsformular für die Verfahrenskostenhilfe dar. Unter welchen Umständen wird eine Verfahrenskostenhilfe, auch Prozesskostenhilfe genannt, gewährt? Wenn ein Ehegatte oder die Ehegatten ein niedriges Einkommen haben oder beispielsweise auf Arbeitslosengeld angewiesen sind. Hierfür haben die Eheleute Einsicht in ihre Einkommenssituation zu gewähren. Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten Monate sind beizulegen.

    8.2 Geburtsurkunden der Kinder


    ‌Sind Kinder vorhanden, muss das Noch-Ehepaar die Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder den Scheidungsunterlagen beilegen. Die benötigten Urkunden sind im Familienstammbuch enthalten. Dieses Stammbuch ist am für die Wohnadresse der Eheleute zuständigen Standesamt erhältlich. Normalerweise ist das Familienstammbuch aber bereits bei einem der Ehegatten, da es bei der Heirat ausgehändigt wird.

    ‌Grund für die Vorlage der Geburtsurkunden ist ein möglicher Unterhaltsanspruch der Kinder. Um zu berechnen, wie viel der unterhaltspflichtige Ehegatte den Kindern letztlich auszahlen muss, ist die Anzahl der zu versorgenden Kinder relevant. Darüber hinaus ist die Anzahl der Kinder auch für die Höhe der Anwaltskosten bzw. Notarkosten relevant. Der sogenannte „Streitwert“ hängt unter anderem davon ab.

    9 Wie lange Scheidungspapiere aufheben?


    ‌Es ist an und für sich immer eine gute Idee, wichtige Dokumente aufzuheben. Alle Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Scheidung stehen, sollten nicht verloren gehen, sondern sicher aufbewahrt werden.

    ‌Es empfiehlt sich, die Scheidungspapiere bei der Scheidung als amtlich beglaubigte Kopie einzureichen. Sodann bleiben die Originalpapiere unberührt und können nach der Abschrift sofort wieder sicher verwahrt werden. Auch in Zukunft können diese Papiere von großem Nutzen sein. Bei einer zukünftigen Ehe oder in anderen Belangen können die Scheidungspapiere aus dem Scheidungsantrag sehr nützlich sein.‌
    Hinweis:
    Haben Sie Ihre Scheidungsunterlagen verloren, kontaktieren Sie am besten Ihr Standesamt. Sollten Sie das Scheidungsurteil verlieren, können Sie ein neues beim Familiengericht beantragen. Die Kosten für eine Neuausstellung belaufen sich auf ca. 25 Euro.

    10 FAQ – Häufig gestellte Fragen

    Welche Scheidungspapiere muss man bei Gericht einreichen?

    Vollmacht für den Anwalt, Scheidungsformular und Heiratsurkunde. Wenn vorhanden: Ehevertrag, Trennungsvereinbarung, Scheidungsfolgenvereinbarung, Formular für den Antrag der Verfahrenskostenhilfe, Geburtsurkunden der Kinder. Später dann: Formulare zum Versorgungsausgleich. Details zu den Unterlagen erfahren Sie vom beauftragten Anwalt.

    ‌Weiterlesen: Welche Scheidungspapiere muss man bei Gericht einreichen?

    Wo bekomme ich die Scheidungspapiere her?

    Die meisten der Scheidungspapiere, die Ihr Anwalt für die Scheidung einreicht, bekommen Sie im zuständigen Standesamt. Prüfen Sie aber zuerst, welche Dokumente Sie genau brauchen. Geht es um das Scheidungsurteil, dann bekommen Sie dieses beim Familiengericht, das für Ihre Scheidung zuständig ist. Es wird Ihnen automatisch zugestellt, wenn die Scheidung rechtskräftig ist.

    ‌Weiterlesen: Wo bekomme ich die Scheidungspapiere her?

    Was ist, wenn ich die Scheidungspapiere verloren habe?

    Das kommt darauf an, welche Scheidungspapiere Sie verloren haben. Handelt es sich um einen Verlust des Scheidungsurteils, müssen Sie dieses beim Familiengericht beantragen. Dafür fallen Gebühren in der Höhe von etwa 25 Euro an. Geht es um andere Unterlagen, kontaktieren Sie am besten das zuständige Standesamt.

    ‌Weiterlesen: Was ist, wenn ich die Scheidungspapiere verloren habe?

    Wie lange soll ich Scheidungspapiere aufheben?

    Scheidungspapiere heben Sie am besten für Ihr ganzes Leben lang auf. Es handelt sich um sehr wichtige Dokumente, die Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt brauchen könnten. Heiraten Sie zum Beispiel in Zukunft erneut, müssen Sie die Scheidung Ihrer letzten Ehe nachweisen können. Scheidungspapiere sollten Sie keinesfalls wegwerfen.

    ‌Weiterlesen: Wie lange soll ich Scheidungspapiere aufheben?

    Wer muss die Scheidungspapiere unterschreiben?

    Den Scheidungsantrag muss auf jeden Fall der beauftrage Rechtsanwalt und der Antragsteller unterschreiben. Die Scheidungspapiere setzen sich aus mehreren Dokumenten zusammen. Zum Beispiel persönliche Angaben zu den Ehepartnern, Ehevertrag – wenn vorhanden – , Geburtsurkunden der Kinder usw. Diese Dokumente werden zusammengelegt und unterschrieben beim Gericht eingereicht.

    ‌Weiterlesen: Wo bekomme ich die Scheidungspapiere her?

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