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Ablauf einer Scheidung einfach erklärt

Der Ablauf einer Scheidung ist individuell und kann sehr verschieden sein. Grundsätzlich gibt es wesentliche Punkte, die für jeden Scheidungsablauf gleich sind. Dieser Beitrag soll Ihnen einen Schnellüberblick geben über den Ablauf eines Scheidungsverfahrens.

1 Ablauf einer Scheidung – Recht einfach erklärt

  1. Voraussetzung I – Gescheiterte Ehe: Die gesetzlich verpflichtende Trennungszeit von einem Jahr muss vollzogen sein und die Partner müssen die Scheidung weiterhin wollen. Oder: Das Paar ist schon seit 3 Jahren getrennt; auch wenn ein Partner gegen die Scheidung ist, erfolgt sie.
  2. Voraussetzung II – Scheidungsfolgen regeln: Für eine einvernehmliche Scheidung muss das Ehepaar die Scheidungsfolgesachen klären.
  3. Rechtsanwalt für Scheidung beauftragen: Es herrscht Anwaltszwang. Bei einer einvernehmlichen Scheidung beauftragt ein Ehegatte den Anwalt und der andere stimmt dem Antrag zu. Bei einer streitigen Scheidung braucht jeder Ehegatte einen Anwalt.
  4. Rechtsanwalt reicht Scheidungsantrag ein: Nicht das Ehepaar, sondern der beauftragte Anwalt reicht den Antrag beim Familiengericht ein.
  5. Scheidungsantrag geht an Ehepartner: Nachdem das Gericht den Antrag geprüft hat, sendet es den Scheidungsantrag dem anderen Ehepartner zu. Dieser stimmt zu oder gibt daraufhin eine Stellungnahme ab.
  6. Regelungen zum Versorgungsausgleich: Wird der Versorgungsausgleich nicht ausgeschlossen, wird dieser von den Rentenversicherungsträgern berechnet, was einige Monate dauern kann.
  7. Scheidungstermin vor Gericht: Alle an der Scheidung beteiligten Personen müssen persönlich vor Gericht erscheinen.
  8. Scheidungsbeschluss des Gerichts: Schließlich verkündet das Gericht nach Anhörung des Ehepaars den Scheidungsbeschluss. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
  9. Anfechtung & Rückzug von der Scheidung: Das Ehepaar hat noch einen Monat Zeit, um dem Beschluss zu widersprechen. Nach Verstreichen dieses Monats ist der Beschluss rechtskräftig, das Paar nun offiziell geschieden.

2 Ablauf im Detail


2.1 Voraussetzung I – Gescheiterte Ehe


‌Eine Scheidung will reichlich überlegt sein. In Deutschland muss sich ein Ehepaar deshalb einer gewissen Trennungszeit unterziehen, bevor es letztlich eine Scheidung einreichen darf. Der Gesetzgeber vermutet erst mit dem Ablauf des Trennungsjahrs, dass eine Ehe unwiderlegbar gescheitert ist (Zerrüttungsprinzip). Wollen sich die Ehepartner nach dem Trennungsjahr weiterhin scheiden lassen, können sie das tun. Ist ein Ehegatte dagegen, kann die Scheidung nur erfolgen, wenn dem Gericht gute Gründe vorgelegt werden. Zum Beispiel: Der Partner lebt bereits längere Zeit in einer neuen Partnerschaft.

Ausnahmen vom Trennungsjahr: Hat jemand gewichtige Gründe, sich schnell scheiden zu lassen, kann das Gericht von einem Trennungsjahr absehen. Dieser Grund liegt aber nur dann vor, wenn es objektiv als nicht mehr zumutbar scheint, die Ehe fortführen zu können. Eine weitere Ausnahme: Lebt das Ehepaar für mind. 3 Jahren getrennt voneinander, hat ein Ehepartner das Recht darauf, die Scheidung einzureichen – auch wenn der andere Ehepartner dem nicht zustimmt.

‌In diesem Artikel lesen Sie alle Details zum Trennungsjahr.

2.2 Voraussetzung II – Scheidungsfolgen regeln


‌Während der Trennungszeit ist es praktisch, sich bereits über die Scheidungsfolgen zu einigen. Um letztlich Zeit zu sparen, können Sachen wie Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung usw. in dieser Zeit geregelt werden. Die einzelnen zu klärenden Punkte nennt man „Scheidungsfolgesachen“ oder bloß „Folgesachen“. Das sind zum Beispiel: Unterhaltsfragen, Vermögensfragen, Sorgerechtsfragen. Hierfür können die Ehegatten ein Dokument aufsetzten, die sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung. Besteht ein Ehevertrag, braucht es keine Scheidungsfolgenvereinbarung mehr.

2.3 Rechtsanwalt für Scheidung beauftragen


‌Nachdem das Trennungsjahr vorbei ist und falls sich das Ehepaar weiterhin scheiden lassen will, muss es einen Rechtsanwalt für die Scheidung beauftragen. Bei einer Scheidung gibt es Anwaltszwang.

Einvernehmliche Scheidung: Sind sich die Eheleute in allen Scheidungsfolgesachen einig, dann wird die Scheidung „einvernehmlich“ abgewickelt. In diesem Falle braucht nur ein Ehegatte einen Anwalt beauftragen, der dann den Scheidungsantrag einreicht. Der andere Ehepartner benötigt keinen eigenen Anwalt – außer die Ehegatten werden sich im Verlauf der Scheidung über etwas nicht einig.

‌Hier kommen Sie zum ausführlichen Artikel zum Thema „Einvernehmliche Scheidung“.


Streitige Scheidung: Gibt es in manchen Scheidungsfolgesachen Uneinigkeiten, dann muss sich der andere Ehepartner ebenfalls einen Anwalt nehmen. Auch wenn die Uneinigkeiten erst dann auftreten, nachdem der Anwalt die Scheidung bereits eingereicht hat, braucht der zweite Ehepartner einen eigenen Anwalt. Sodann wird aus einer einvernehmlichen Scheidung eine streitige.

‌Zum detaillierten Artikel „Streitige Scheidung“.

‌Online: Viele Rechtsanwälte bearbeiten Ihr Anliegen online. Die Zusendung aller Unterlagen erfolgt dabei per E-Mail, WhatsApp oder einer anderen Kommunikationsplattform. Ein persönliches Treffen ist somit vor dem tatsächlichen Scheidungstermin bei Gericht oft gar nicht erforderlich.

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2.4 Scheidungsantrag geht an Ehepartner


‌Der Scheidungsantrag geht zuerst vom Anwalt des einen Ehepartners bei Gericht ein. Dieser Ehepartner prüft daraufhin den Scheidungsantrag innerhalb einer festgelegten Frist (bis zu 3 Wochen). Er kann ihn annehmen, ablehnen oder einen eigenen Anwalt engagieren und einen separaten Scheidungsantrag einreichen lassen.

‌Bereits hier fallen Kosten an. Der Scheidungsantragsteller muss dem Gericht einen Gerichtskostenvorschuss leisten, sonst wird der Antrag nicht weiterbearbeitet. Die Vorschussrechnung versendet das Familiengericht nach Eingang des Scheidungsantrags. Auch dem beauftragten Rechtsanwalt muss ein Kostenvorschuss für seine Anwaltsleistungen geleistet werden.

‌Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird dem anderen Ehepartner automatisch die Hälfte der gesamten Kosten in Rechnung gestellt. Ist die Scheidung einvernehmlich, gehört diese Abwicklung zum Standardverfahren. Will das Ehepaar allerdings eine andere Kostenaufteilung regeln, so hält es diese am besten schriftlich fest.

2.5 Regelungen zum Versorgungsausgleich


‌Das Familiengericht übermittelt im Weiteren Formulare für den Versorgungsausgleich: Diese werden ausgefüllt an das Gericht zurückgeschickt, sofern beide Ehepartner der Scheidung weiterhin zustimmen. Daraufhin setzt sich das Gericht mit den Rentenversicherungsträgern in Verbindung und die Höhe der Rentenanwartschaften wird berechnet.

‌Der Versorgungsausgleich bezeichnet die familienrechtliche Regelung, dass beide Ehegatten gleich hohe Anrechte auf Rentenzahlungen haben, die sich in der Ehezeit ergeben haben. Weniger Sinn macht der Ausgleich dann, wenn die Ehepartner während der Ehe etwa gleich viel verdient haben. Für die Abwicklung des Versorgungsausgleichs entstehen Kosten von mindestens 1.000 Euro.

‌In dieser Etappe der Scheidung gibt es außerdem noch die Möglichkeit, etwaige Anträge auf Scheidungsfolgen einzureichen. Nach diesen Schritten legt das Familiengericht den Scheidungstermin fest.

‌Zum ausführlichen Artikel „Versorgungsausgleich“.

2.6 Scheidungstermin vor Gericht


‌Wenn feststeht, wie lange der Versorgungsausgleich dauert, bestimmt das Gericht den Termin für die mündliche Scheidungsverhandlung. Dafür versendet es an beide Ehegatten Ladungen. In der Regel haben beide Ehegatten beim Gerichtstermin an dem besagten Datum persönlich anwesend zu sein. Abweichungen von dieser Regel werden nur in Ausnahmefällen gestattet. Das Fernbleiben vom Scheidungstermin kann eine Ordnungsstrafe nach sich ziehen.

‌Während der Scheidungsverhandlung erfolgt eine Befragung durch den Richter. Die Eheleute werden zu den folgenden Aspekten befragt:
  1. ‌Ob sich die Ehepartner nach wie vor scheiden lassen wollen, oder ob sie in der Ehe noch eine Chance sehen.
  2. ‌Ob die verpflichtende Trennungszeit ordnungsgemäß eingehalten und verbracht wurde.

‌Normalerweise dauert die Scheidung selbst nur etwa 15 Minuten, bevor der Scheidungsrichter den Beschluss verkündet. Die Scheidung an sich findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Erst bei der Beschlussverkündung wird der Gerichtssaal geöffnet, jedoch sind hier normalerweise keine Menschen anwesend. Sie wollen mehr über die mündliche Scheidungsverhandlung wissen?

‌Alles zum Thema "Scheidungstermin vor Gericht".

2.7 Scheidungsbeschluss des Gerichts


‌Wenn der Richter den Beschluss verkündet, spricht er die folgenden Punkte an:
  1. ‌Die Ehe wird geschieden.
  2. ‌Die Folgesachen und der Versorgungsausgleich werden wie besprochen geregelt.
  3. ‌Die Kosten der Scheidung werden geteilt (bei einer einvernehmlichen Scheidung).

2.8 Anfechtung & Rückzug von der Scheidung


‌Ist ein Rückzug von der Scheidung möglich? Sowohl der Antragsteller der Scheidung als auch der Ehepartner können bis zum Ende der Scheidungsverhandlung Widerruf einlegen. Der Antragsteller kann seinen Scheidungsantrag zurücknehmen – sein Ehegatte kann die Zustimmung zur Scheidung zurückziehen.

‌Nachdem der Richter den Beschluss verkündet, ist dieser noch nicht rechtskräftig. Anschließend gibt es für die Noch-Ehegatten einen Monat Bedenkzeit und die Möglichkeit, Einspruch zu erheben, also dem Beschluss nicht zuzustimmen. Erst nachdem diese Monatsfrist verstrichen ist, wird der Beschluss rechtskräftig und die Eheleute sind offiziell geschieden. Ein entsprechendes Dokument wird vom Gericht nun an die Ex-Ehepartner geschickt.

3 Wie lange dauert der Ablauf einer Scheidung?


‌Die Dauer der Scheidung hängt maßgeblich davon ab, ob sich das Ehepaar über die Scheidungsfolgesachen einig ist. Ist es sich über diese Angelegenheiten nicht einig, wird die Scheidung als streitig bezeichnet. Bei einer Scheidung im Streit wird die Dauer des Scheidungsverfahrens insbesondere vom Verhalten der sich streitenden Ehepartner beeinflusst. Je hartnäckiger und kompromissloser sich das Paar oder einer der beiden verhält, desto länger dauert das Verfahren und desto kostenintensiver wird es.

‌Eine einvernehmliche Scheidung  dauert mit ca. 3 bis 6 Monaten Verfahrensdauer viel kürzer als eine streitige Scheidung. Die Regelung des Versorgungsausgleichs durch die Rentenversicherungsträger kann bis zu mehreren Monaten dauern. Wird ein Versorgungsausgleich aber vom Ehepaar ausgeschlossen, verkürzt sich die Scheidungsdauer, womöglich sogar auf 1 Monat.

‌Hier kommen Sie zum ausführlichen Artikel „Wie lange dauert eine Scheidung?

4 Ablauf einer Scheidung – Recht einfach erklärt

Wie sieht der Ablauf einer Scheidung aus?

Zusammengefasst: 1) Das Gericht muss die Ehe als gescheitert ansehen, 2) Anwalt wird mit der Scheidung beauftragt und reicht den Scheidungsantrag ein, 3) nach Antragsprüfung wird der Scheidungsantrag an den anderen Ehegatten versendet, 4) der Termin für die mündliche Scheidungsverhandlung wird festgelegt und ein etwaiger Versorgungsausgleich wird durchgeführt, 5) der Scheidungstermin vor Gericht dauert ca. 15 Minuten, 6) nachdem ein Monat Bedenkzeit vergangen ist, ist das Ehepaar rechtskräftig geschieden.

‌Weiterlesen: Wie sieht der Ablauf einer Scheidung aus?

Wie ist der Ablauf einer Scheidung vor Gericht?

Beide Ehegatten und die Anwälte müssen bei der mündlichen Verhandlung persönlich anwesend sein. Ein Fernbleiben ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss hinreichend entschuldigt sein (z.B. ärztliches Attest). Der Richter fragt die Ehegatten, ob sie sich weiterhin scheiden lassen wollen und, ob das Trennungsjahr abgeleistet wurde. Nachdem der Scheidungsbeschluss verkündet wurde, gibt es einen Monat Bedenkzeit. Danach ist das Urteil rechtskräftig.

‌Weiterlesen: Wie ist der Ablauf einer Scheidung vor Gericht?

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