Der Scheidungstermin kann lange auf sich warten lassen. Am besten man informiert sich so bald wie möglich über alle Details einer Scheidungsverhandlung. Dadurch können unvorhergesehene und unangenehme Situationen vermieden werden. Beide Ehegatten und die Anwälte müssen beim Scheidungstermin vor Gericht persönlich anwesend sein. Ein Fernbleiben wird nur unter bestimmten Voraussetzungen geduldet. Welche Fragen stellt der Richter bei der Scheidung? Kann man den Scheidungstermin verschieben? Was muss ich zur Verhandlung mitnehmen? Alles dazu erfahren Sie im vorliegenden Artikel.
1 Scheidungstermin vor Gericht – Recht einfach erklärt
- Das Familiengericht legt den Scheidungstermin fest, nachdem der Versorgungsausgleich und die Folgesachen hinreichend geregelt wurden.
- Das Scheidungspaar muss bei der mündlichen Verhandlung persönlich anwesend sein. Dasselbe gilt für den Anwalt bzw. die Anwälte. Mögliche Ausnahmen von der Anwesenheitspflicht sind zum Beispiel Krankheit oder bereits gebuchte Reisen.
- Die Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Alle nahestehenden Personen dürfen nicht in den Gerichtssaal.
- Nachdem der Anwalt (bei der einvernehmlichen Scheidung) oder die Anwälte (bei der streitigen Scheidung) die Anträge dem Richter vorgetragen haben, befragt der Richter die Ehegatten zur Scheidung.
- Der Gerichtstermin ist üblicherweise nach 15 Minuten zu Ende. Der Richter verkündet am Ende den Scheidungsbeschluss.
- Will das Ehepaar die sofortige Scheidung, können beide einen Rechtsmittelverzicht einlegen. Ansonsten gibt es noch einen Monat Bedenkzeit, in der dem Gerichtsurteil widersprochen werden kann. Nach Ende dieses Monats, ist das Paar offiziell geschieden.
2 Ablauf der Scheidungsverhandlung
2.1 Scheidungstermin wird vom Familiengericht festgelegt
Nachdem der Anwalt den Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht hat, wird der Antrag geprüft. Nimmt das Gericht den Antrag an, führt es den Versorgungsausgleich von Amts wegen durch. Das Scheidungspaar kann den Versorgungsausgleich ausschließen, unter Umständen wird er gar nicht erst durchgeführt. Im nächsten Schritt versendet das Familiengericht die Ladungen zur mündlichen Verhandlung an beide Ehegatten. Diesen Termin nennt man auch häufig „Scheidungsverhandlung“, „mündliche Verhandlung über den Scheidungsantrag und die Folgesachen“, „mündlicher Gerichtstermin“, „mündlicher Scheidungsprozess“, „Anhörungstermin“, usw.
2.2 Persönliche Anwesenheit ist Pflicht
Viele Ehepaare fragen sich: Ist eine Scheidung ohne persönliches Erscheinen möglich? Die Antwort lautet: Nein. Jede Partei, die am Scheidungsprozess teilnimmt, muss persönlich am besagten Termin erscheinen. Das heißt: Beide Ehegatten und ein Anwalt (bei der einvernehmlichen) sowie zwei Anwälte (bei der streitigen Scheidung) müssen zur Anhörung kommen. Eine „Scheidung online“ ist auf keinen Fall möglich.
Es gibt aber Ausnahmen: Wer schwerwiegende Gründe hat und diese hinreichend nachweist, kann von der Verhandlung fernbleiben. Ein solcher triftiger Grund ist zum Beispiel Krankheit, die durch ein ärztliches Attest bestätigt wird.
Ist das Nicht-Erscheinen nicht gerechtfertigt, muss die fernbleibende Person eine Ordnungsgebühr zahlen. Bleibt ein Gatte wiederholt und ohne hinreichenden Grund von der Verhandlung fern, kann er zwangsweise vor das Gericht gebracht werden. Die dabei entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten trägt die fernbleibende Person.
2.3 Was muss ich zum Gerichtstermin mitnehmen?
Folgende Unterlagen müssen bei der mündlichen Verhandlung vorliegen:
- Gültiger Personalausweis (oder Reisepass)
- Gerichtliche Ladung (diese haben die Ehegatten vom Gericht erhalten)
2.4 Ausschluss der Öffentlichkeit
Die Scheidung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nur die an der Scheidung beteiligten Personen, also Ehegatten, Richter, Anwälte und ggf. Gerichtsdolmetscher dürfen an der mündlichen Verhandlung teilnehmen. Möchte das Ehepaar, dass nahestehende Personen kommen dürfen, muss das vorab mit dem Gericht abgeklärt werden.
2.5 Anwalt trägt Scheidungsantrag vor
Der beauftragte Anwalt trägt nun dem Familienrichter den Scheidungsantrag vor. Haben beide Ehegatten einen Anwalt beauftragt, müssen beide Anwälte jeweils den Scheidungsantrag ihres Mandanten vortragen.
2.6 Anhörung und Befragung des Scheidungspaares
Nachdem der Rechtsanwalt den Scheidungsantrag vorgebracht hat, erfolgt die Anhörung der Ehepartner. Hierbei stellt der Richter dem Ehepaar einige wichtige Fragen:
- Ob die Ehegatten weiterhin die Scheidung wollen.
- Ob sie das Trennungsjahr vollzogen haben bzw. wie lange sie schon getrennt leben.
- Möglicherweise Fragen zu den Folgesachen.
Antwortet man auf die Frage bzgl. Trennungsjahrs mit „nein“, kann das Gericht nachprüfen, wie das Trennungsjahr verbracht wurde. Gibt es eine schriftliche Vereinbarung über den Beginn des Trennungsjahres, kann ein Ehegatte das Trennungsjahr schwer abstreiten. Dasselbe gilt, wenn die Ehegatten in der Trennungszeit an verschiedenen Wohnadressen gemeldet waren.
Antworten die Ehegatten auf diese Frage nicht einstimmig, kann die Verhandlung abgebrochen werden. Somit verlängert sich der Ablauf des Scheidungsverfahrens. Wer nicht wahrheitsgemäß antwortet, riskiert die Ablehnung des Scheidungsantrags bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen.
Nach der Anhörung bespricht das Gericht die Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich und den Scheidungsfolgen. Die Abmachungen der Ehepartner werden noch einmal vorgetragen und protokolliert.
2.7 Scheidungsbeschluss
Im letzten Abschnitt des Termins wird der Gerichtsbeschluss verkündet. Das ist ein formaler gerichtlicher Akt. Der Richter verliest dabei den Beschluss und informiert, wie hoch der Verfahrenswert ist. Anschließend händigt das Gericht jedem Ehegatten ein Scheidungsprotokoll aus.
2.8 Scheidungsbeschluss anfechten
Nach der Verkündung des Beschlusses haben beide Ehegatten noch einen ganzen Monat Zeit, dem Beschluss zu widersprechen. Hierbei gilt es aber zu beachten: Weil nur der Antragsteller von einem Anwalt vertreten wird, kann nur er den Scheidungsbeschluss anfechten. Will der Ehegatte, der den Antrag nicht gestellt hat (also der „Antragsgegner“), Einspruch erheben, muss er einen eigenen Rechtsanwalt damit beauftragen.
2.9 Rechtsmittelverzicht einlegen
Was ist ein Rechtsmittelverzicht? Werden beide Ehegatten von einem Anwalt vertreten, können sie auf den vorgesehenen Monat Bedenkzeit verzichten. Das bedeutet: Der Scheidungsbeschluss des Gerichts wird sofort rechtskräftig. Das Ehepaar ist somit sofort nach dem mündlichen Scheidungstermin rechtskräftig geschieden. Da es sich beim Rechtsmittelverzicht um einen Antrag handelt, herrscht Anwaltszwang. Nur ein Anwalt kann und darf Anträge vor Gericht stellen. Demnach hat eine Scheidungspartei ohne anwaltliche Vertretung viel weniger Möglichkeiten bei Scheidung.
Zum Übersichtsartikel Ablauf einer Scheidung.
2.10 Mündliche Scheidungsverhandlung – Dauer
Die Gerichtsverhandlung an sich dauert normalerweise nur ca. 15 Minuten. Eine mündliche Verhandlung bei einer einvernehmlichen Scheidung ist demnach kürzer als die einer streitigen Scheidung. Bei letzterer reichen nämlich beide Anwälte Anträge zu den Folgesachen ein. Diese Folgesachen regelt das Familiengericht dann im Verbundverfahren.
Zum Übersichtsartikel „Wie lange dauert eine Scheidung?“
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3 Scheidungstermin verschieben oder absagen möglich?
Was ist, wenn ich beim Scheidungstermin krank bin? Was tun, wenn ich den Scheidungstermin vor Gericht verpasst habe? Kann ich die mündliche Verhandlung absagen? Grundsätzlich ist es nicht möglich, den Scheidungstermin zu verschieben. Es können aber hinreichende Gründe vorliegen, die ein Verschieben ermöglichen.
Einen Scheidungstermin verschieben ist möglich, wenn:
- Krankheit
- wichtiger beruflicher Termin
- bereits gebuchter Urlaub
- Todesfall
- sehr weite Anreise
- anderer schwerwiegender Grund
Erfolgt die Scheidung einvernehmlich und wohnen die Ehepartner sehr weit auseinander, kann man vereinbaren, dass die Ehepartner getrennt voneinander angehört werden. Das nennt man „Rechtshilfe“.
Eine andere Möglichkeit wäre ein Zurückziehen der Scheidung, weil sich das Ehepaar versöhnt hat und den Fortbestand der Ehe wünscht. Darauf verständigt der Antragsteller einfach seinen Anwalt und die Scheidung wird abgesagt.
Welche Taktiken es für das Hinauszögern einer Scheidung gibt, lesen Sie in unserem Artikel "Wie lange dauert eine Scheidung?".
4 Kleidung bei Scheidungsverhandlung
Es gibt keine Bekleidungsvorschrift vor Gericht. Man sollte aber trotzdem davon ausgehen, dass sich der Richter einen persönlichen Eindruck von den beteiligten Personen macht. Eine gute Möglichkeit ist auch hier: Die goldene Mitte finden. Die Wahl sollte auf anständige und saubere Kleidung fallen, wobei die Ehegatten weder über- noch untertreiben sollten. Wer sich in der Kleiderfrage unsicher ist, fragt am besten seinen Anwalt – der hat genug Erfahrung darin.
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5 FAQ – Häufig gestellte Fragen
Wann bekomme ich die Ladung für den Scheidungstermin?
Einer der Ehegatten beauftragt einen Anwalt mit dem Scheidungsantrag. Hat das Gericht den Antrag geprüft, regelt es den Versorgungsausgleich. Danach legt das Gericht das Datum für den mündlichen Scheidungstermin fest. Dafür versendet das Gericht persönliche Ladungen an beide Ehegatten.
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Was ist, wenn ich beim Scheidungstermin krank bin?
Wer bei der mündlichen Scheidungsverhandlung krank ist, kann sich von einem Arzt krankschreiben lassen. Für das Gericht ist ein ärztliches Attest wichtig, womit die Krankheit nachgewiesen wird. Einen Scheidungstermin absagen bedeutet immer eine Verzögerung des Scheidungsbeschlusses.
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Welche Kleidung muss ich beim Scheidungstermin vor Gericht tragen?
Ordentliche und saubere Kleidung. Für den Gerichtstermin gibt es keine Kleidervorschrift in dem Sinn. Allerdings ist es wichtig, vor allem bei einer streitigen Scheidung, gut aufzutreten. Dabei gilt es, das richtige Mittelmaß zu finden. Neben korrektem Verhalten kann angemessene Kleidung definitiv von Vorteil sein.
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Kann ich bei einer Scheidung vor Gericht nein sagen?
Den Scheidungsantrag kann man bis vor Ende der mündlichen Scheidung zurückziehen. Beantworten Sie die Frage, ob das Trennungsjahr ordnungsgemäß durchgeführt wurde mit „nein“, wird das Gericht der Sache nachgehen. Dabei kommt es zu einer Verzögerung des Scheidungsbeschlusses. Wer vor Gericht die Unwahrheit sagt, muss mit der Ablehnung des Scheidungsantrags, schlimmstenfalls mit strafrechtlichen Folgen rechnen.
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Gibt es eine Scheidung ohne persönliches Erscheinen?
Nein. Alle beteiligten Personen müssen persönlich anwesend sein (Ehepartner, Anwälte, Richter, ggf. Dolmetscher). Erscheint eine Person nicht, muss sie das ausreichend begründen. Zum Beispiel durch: ärztliches Attest, Schreiben vom Arbeitgeber, Reisebuchungen. Haben Sie Scheidungstermin vor Gericht verpasst, brauchen Sie gute Gründe, ansonsten kann es teuer werden.
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Welche Fragen stellt der Richter bei einer Scheidung?
In jedem Fall fragt der Richter zwei Dinge: 1) Will sich das Ehepaar nach wie vor scheiden lassen? 2) Werden alle Voraussetzungen für die Scheidung erfüllt? – Also: Wurde das Trennungsjahr erfolgreich vollzogen? Darüber hinaus können noch weitere klärende Fragen dazukommen, zum Beispiel zu Folgesachen, Versorgungsausgleich o.a.
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