Gütertrennung wird im Ehevertrag vereinbart © Adobe Stock | nmann77

Gütertrennung – Auswirkungen auf Ehe und Scheidung

Viele Ehepaare haben Angst, bei einer Scheidung ihr Vermögen zu verlieren. Für Personen, die so etwas befürchten, gibt es aber verschiedene Lösungen: Zum Beispiel die Gütertrennung. Diese Art von Güterstand umgeht den gesetzlich geltenden Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Gütertrennung schützt jeden Ehepartner davor, dass er Vermögen an den anderen Ehepartner abgeben muss. Dabei gibt es aber auch Fallstricke. In manchen Situationen ist es vielleicht klüger, eine Zugewinngemeinschaft zu wählen. Welche Situationen das sind und viel Wissenswertes, erfahren Sie in diesem Beitrag.

1 Gütertrennung – Recht einfach erklärt

  1. Gütertrennung heißt: „Meines bleibt meines – Deines bleibt deines“. Beide Ehegatten sind und bleiben Alleineigentümer ihres eigenen Vermögens.
  2. ‌Um eine Gütertrennung auszumachen, muss man den gesetzlichen Güterstand „Zugewinngemeinschaft“ aufheben. Das geht zum Beispiel mit einem Ehevertrag.
  3. ‌Für die Erbschaft aus einer Gütertrennung gelten eigene gesetzliche Bestimmungen. Hier ergibt sich ein großer Nachteil im Vergleich zur Zugewinngemeinschaft: Erbschaft wird versteuert – Zugewinn nicht.
  4. ‌Rentenansprüche bleiben von der Gütertrennung unberührt. Der Versorgungsausgleich wird trotzdem durchgeführt.
  5. ‌Kosten entstehen beim Abschluss einer Gütertrennung für den Notar und gegebenenfalls für den Rechtsanwalt.

2 Gütertrennung: Bedeutung


‌Die Gütertrennung ist ein ehelicher Güterstand, der auch nach der Scheidung zur Anwendung kommt. Gütertrennung bezeichnet die von den Ehepartnern vereinbarten Rahmenbedingungen, dass jeder Ehepartner jeweils Eigentümer seines Einkommens, seines Vermögens und seiner Schulden während sowie nach der Ehe bleibt. Eine vertraglich geregelte Gütertrennung schließt somit einen Zugewinnausgleich aus.

‌Sinn hat die Gütertrennung für Unternehmer, Selbstständige o.ä. Somit wird sichergestellt, dass der andere Ehepartner im Falle einer Scheidung nicht am Unternehmensvermögen anteilig wird.
Hinweis:
In manchen Fällen wird übersehen, dass es bei der Gütertrennung einen Steuernachteil geben kann. Zu Steuerfalle durch Erbschaft mehr erfahren.

3 Gütertrennung im Ehevertrag oder in Scheidungsfolgenvereinbarung regeln


‌Einen Güterstand muss man immer in einem Vertrag vereinbaren. Der gesetzliche Güterstand „Zugewinngemeinschaft“ braucht nicht extra vereinbart werden – er gilt automatisch. Möchte das Ehepaar also Gütertrennung, muss es einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufsetzen. Anwälte und Notare sind dafür zuständig.

‌Wo ist der Unterschied?


‌Einen Ehevertrag kann man bereits vor der Heirat abschließen, aber genauso während der Ehe. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung wird aufgesetzt, wenn das Ehepaar vor der Scheidung steht und noch keinen Ehevertrag abgeschlossen hat. Beide Verträge sind Arten von Eheverträgen, in denen man eine Gütertrennung regeln kann.
Hinweis:
Unbedingt den Ehevertrag bzw. die Scheidungsfolgenvereinbarung vom Notar beglaubigen lassen. Das ist gesetzlich verpflichtend. Wer darauf vergisst, hat einen ungültigen Vertrag. Die Gütertrennung greift somit nicht.

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4 Gütertrennung und Todesfall – Was erbt der Ehegatte?


‌Was der überlebende Ehegatte erbt, hängt davon ab, ob es ein Testament gibt. Wenn er durch ein Testament als Erbe bestimmt wird, bekommt er die darin festgeschriebene Erbschaft. Ist kein Testament vorhanden, greift das Ehegattenerbrecht und die Erbschaft wird nach der gesetzlichen Vorschrift (BGB) aufgeteilt. Für die Erbschaft fallen Steuern an. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt für die folgenden Umstände vor:

• 1 Kind und überlebender Ehegatte sind Erben:
‌Besteht beim Zeitpunkt des Erbfalls Gütertrennung, wird zuerst beachtet, ob Kinder als Erben bestimmt sind. In diesem Falle teilen sich das Kind und der überlebende Ehegatte die Erbschaft.

• 2 Kinder und überlebender Ehegatte sind Erben:
‌Erhalten zwei Kinder und der überlebende Ehegatte die Erbschaft, so bekommen alle Erben gleich hohe Erbschaftsanteile. Also jeder 1/3.

• Mehr als 3 Kinder und überlebender Ehegatte sind Erben:
‌In dieser Situation bekommt der überlebende Ehegatte 1/4 der gesamten Erbschaft. Alles Übrige wird auf die Kinder aufgeteilt – jedes Kind erhält den gleichen Anteil.

• Verwandte zweiter Ordnung und überlebender Ehegatte sind Erben:
‌Gibt es keine Kinder, aber Verwandte zweiter Ordnung, erbt der überlebende Ehegatte die Hälfte der Erbschaft.

‌• Überlebender Ehepartner ist Alleinerbe:
‌Sind weder Kinder noch Verwandte zweiter Ordnung vorhanden, erbt der überlebende Ehepartner das ganze Vermögen alleine.

5 Auswirkungen der Gütertrennung auf Steuern und Steuerklasse


‌Wenn es um das Thema Steuern geht, müssen drei wichtige Schlagwörter erwähnt werden: Erbschaft, Todesfall, Nachteil.

5.1 Keine Steuern, weil kein Vermögen übertragen wird


‌Die Gütertrennung macht Sinn, wenn die Ehegatten einen Zugewinnausgleich umgehen wollen. Die Vermögenswerte bleiben während und nach der Ehe getrennt, sie wechseln keine Seiten, weshalb auch keine Steuern anfallen. Kurzum: Jeder bleibt Alleineigentümer seines Vermögens – niemand erbt etwas, keine Steuerlast entsteht.

5.2 Steuerfalle durch Erbschaft


‌Die Gütertrennung hat einen großen Nachteil: Kommt es zum Erbfall, muss der Erbe Steuern zahlen. Wenn zum Beispiel ein Ehepartner stirbt, bekommt der überlebende Ehepartner normalerweise einen Vermögensanteil des Verstorbenen. Ist also Gütertrennung vereinbart, muss der überlebende Ehepartner Erbschaftssteuern zahlen. Besonders dann, wenn das Vermögen zum Zeitpunkt des Todes sehr hoch ist, wird der überlebende Partner ordentlich zur Kasse gebeten. Nicht umsonst gebraucht man hierfür oft den Begriff „Steuerfalle“.

5.3 Individuell: Gütertrennung bei Scheidung – Zugewinnausgleich bei Todesfall


‌Die vertragliche Gestaltungsfreiheit im Ehevertrag lässt viele Möglichkeiten zu. Eine beliebte Vereinbarung ist folgende:

‌1) Endet die Ehe durch Scheidung, bleibt die Gütertrennung bestehen.

‌2) Endet die Ehe durch Tod, wird die Gütertrennung aufgehoben und ein Zugewinnausgleich durchgeführt.

‌Damit geht das Ehepaar auf Nummer sicher und vermeidet die steuerlichen Nachteile einer Gütertrennung bei Todesfall.

6 Was ist mit den Schulden?


‌Die Gütertrennung ändert nichts daran, wer für die Schulden haftet. Diejenige Person, auf die der Kreditvertrag läuft, ist auch für die Rückzahlung der Schulden verantwortlich. Das gilt sowohl für die Zeit während der Ehe als auch für die Zeit nach der Scheidung. Für eine Bank ist es erst einmal nicht von Bedeutung, ob der Schuldner verheiratet ist oder nicht. Sofern sich der Ehepartner des Schuldners vertraglich nicht dazu verpflichtet hat, an der Abzahlung der Schulden mitzuhelfen, muss er auch keine Schulden abzahlen.

‌Beim Zugewinnausgleich mit Schulden werden die abbezahlten Schulden einfach als Zugewinn angerechnet. Da man mit Gütertrennung den Zugewinnausgleich umgeht, ist das für die Gütertrennung nicht von Bedeutung.

7 Gütertrennung und Rentenansprüche


‌Rentenansprüche bleiben von der Gütertrennung unangetastet. Sie werden in jedem Fall geltend gemacht. Den Ausgleich der Rentenansprüche nennt man „Versorgungsausgleich“. Das bedeutet: Wer während der Ehezeit arbeitet, erhält sogenannte „Rentenanwartschaften“. Das sind Anrechte auf die Auszahlung der Rente im Alter. Diese Anrechte werden nach der Ehe zwischen den Ex-Partnern aufgeteilt.

‌Wird die Ehe beendet, führt das Gericht den Versorgungsausgleich von Amts wegen durch. Das heißt im Klartext: Das Ehepaar muss den Versorgungsausgleich erst gar nicht beantragen – er wird automatisch vom Gericht durchgeführt.

‌Ausnahme: Bestand die Ehe kürzer als 3 Jahre, kommt es zu keinem automatischen Versorgungsausgleich. Dann muss er extra beantragt werden. Es ist auch möglich, dass das Ehepaar den Versorgungsausgleich ausschließt. Das muss in einer notariell beglaubigten Vereinbarung festgehalten werden.

8 Nachteile von Gütertrennung


‌Grundsätzlich lassen sich zwei Hauptnachteile der Gütertrennung ausmachen:
  1. ‌Steuerfalle: Besteht eine Gütertrennung und kommt es zum Erbfall (zum Beispiel durch Todesfall), muss der Erbe Steuern zahlen.
  2. Kein Anrecht auf Vermögen des anderen: Für den wirtschaftlich schlechter gestellten Ehepartner ist die Gütertrennung von Nachteil. Oft ist das für Frauen der Fall, weil sie meist bei den Kindern zuhause bleiben und ihnen Einkommen entgeht. Im Zweifelsfall ist es daher für solche Personen besser, keine Gütertrennung zu vereinbaren. Der Zugewinnausgleich bei Scheidung ist für weniger vermögende Personen natürlich von Vorteil.

9 Was kostet Gütertrennung?


‌Für die Vereinbarung einer Gütertrennung fallen Notarkosten an. Warum? Die Eheleute können die Gütertrennung nur in einer Scheidungsfolgenvereinbarung oder in einem Ehevertrag regeln. Ein solcher Vertrag muss notariell beurkundet werden, um rechtswirksam zu sein.

‌Ausschlaggebend für die Höhe der Notargebühren ist das Reinvermögen. Je höher das Vermögen der Ehepartner, desto höher fallen die Notargebühren aus. Das Reinvermögen berechnet sich, indem man das Vermögen beider Ehepartner feststellt. Vorhandene Schulden werden bis max. zur Hälfte des ermittelten Vermögens abgezogen. Daraus ergibt sich das „Reinvermögen“.

‌Die Vorgaben für die Gebühren sind im im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Darin findet sich eine Tabelle, an der man die Notarkosten ablesen kann.

‌Zum Übersichtsartikel „Ehevertrag Kosten".

10 Gütertrennung – Häufig gestellte Fragen

Was ist Gütertrennung?

Jeder Ehegatte bleibt dabei Alleineigentümer seines Vermögens. Sie sind zwar verheiratet, aber jeder verwaltet und verfügt über sein eigenes Vermögen. Lassen Sie sich scheiden, gilt dasselbe. Mit der Gütertrennung kann man den Zugewinnausgleich umgehen. Gütertrennung kann man schon vor der Heirat, aber auch während der Ehe ausmachen.

‌Weiterlesen: Was ist Gütertrennung?

Wann ist Gütertrennung sinnvoll?

Wenn ein Ehepartner fürchtet, einen großen Teil seines Vermögens zu verlieren, macht Gütertrennung Sinn. Zumeist entscheiden sich Unternehmer, Selbstständige oder Freiberufler für diesen Güterstand. Aber auch, wenn beide Ehegatten Alleineigentümer ihres Vermögens bleiben wollen, macht dieser Güterstand Sinn.

‌Weiterlesen: Wann ist Gütertrennung sinnvoll?

Wo und wie kann ich Gütertrennung vereinbaren?

In einem Ehevertrag oder in einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Die Vereinbarung der Gütertrennung bedarf einer notariellen Beglaubigung. Ohne Beurkundung ist die Gütertrennung unwirksam. In der Regel setzt ein Rechtsanwalt oder ein Notar eine solche Vereinbarung auf.

‌Weiterlesen: Wo kann ich Gütertrennung vereinbaren?

Was ist bei Gütertrennung mit Steuern und Steuerklasse?

Herrscht Gütertrennung und beendet das Ehepaar die Ehe durch Scheidung, dann fallen keine Steuern an. Beide Personen bleiben Alleineigentümer ihres Vermögens – es wird nichts übertragen, daher fallen keine Steuern an. Anders sieht es im Erbfall aus.

‌Weiterlesen: Welche Steuerklasse gilt bei Gütertrennung?

Was muss ich bei Erbe und Gütertrennung beachten?

Stirbt ein Ehegatte, wird der überlebende Ehegatte Erbe. Die Erbschaft muss dieser versteuern. Je höher der Wert der Erbschaft, desto höher fällt folglich die Steuer aus. Eine gute Regelung für viele Ehepaare ist folgende Vereinbarung im Ehevertrag: Bei einem Todesfall – Zugewinnausgleich durchführen; bei Scheidung – Gütertrennung beibehalten.

‌Weiterlesen: Was muss ich bei Erbe und Gütertrennung beachten?

Was passiert bei Todesfall mit Gütertrennung?

Das hängt davon ab, ob es ein Testament gibt. Aber auch davon, ob und wie viele Kinder es gibt. 1 Kind: Kind und überlebender Gatte werden Erben zu gleichen Teilen. 2 Kinder: Die Kinder und der überlebende Gatte erhalten jeweils 1/3 der Erbschaft. 3 Kinder und mehr: Kinder und überlebender Partner bekommen jeweils 1/4 der Erbschaft. Sind keine Kinder vorhanden, aber Verwandte 2. Ordnung, erbt der überlebende Partner 1/2 des Vermögens. Gibt es keine Kinder und auch keine Verwandten 2. Ordnung, ist der Überlebende der Alleinerbe.

‌Weiterlesen: Wie geschieht mit Gütertrennung bei Todesfall aus?

Was passiert bei Gütertrennung mit den Schulden?

Für die Rückzahlung der Schulden ist immer der Schuldner selbst zuständig. Für die Bank ist es unwichtig, ob der Schuldner in einer Gütertrennung lebt. Es gibt aber folgende Situation: Die Ehepartner leben in einer Gütertrennung. Sie bauen aber ein Haus und nehmen gemeinsam einen Kredit auf. Weil sie ihn gemeinsam aufgenommen haben, müssen sie ihn gemeinsam zurückzahlen.

‌Weiterlesen: Was passiert bei Gütertrennung mit den Schulden?

Welche Rentenansprüche gibt es bei Gütertrennung?

Alle Rentenansprüche. Die Gütertrennung hat überhaupt keinen Einfluss auf die Rentenansprüche der Ehegatten. Das Familiengericht führt den Ausgleich der Rentenansprüche (Versorgungsausglich) von Amts wegen durch – also „automatisch“. Es ist aber möglich, den Versorgungsausgleich im Ehevertrag auszuschließen.

‌Weiterlesen: Welche Rentenansprüche gibt es bei Gütertrennung?

Welche Nachteile hat Gütertrennung?

Ein Problem bei Gütertrennung ist die Steuerfalle. Kommt es zum Erbfall, zum Beispiel durch einen Todesfall, erbt der überlebende Ehepartner einen Teil des hinterlassenen Vermögens. Als Erbe muss er Erbschaftssteuer zahlen. Nachteile hat die Gütertrennung auch für wirtschaftlich schlecht gestellte Personen, da sie nichts von ihrem Ex-Partner bekommen.

‌Weiterlesen: Welche Nachteile hat Gütertrennung?

Wie hoch sind die Kosten für Gütertrennung?

Die Gütertrennung muss man in einem Ehevertrag oder in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festschreiben. Anschließend muss ein Notar den Vertrag beurkunden. Dafür fallen Notarkosten an, die im GNotKG vorgeschrieben sind. Die Kosten können einfach an der Tabelle für Notargebühren abgelesen werden.

‌Weiterlesen: Wie hoch sind die Kosten bei Gütertrennung?

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