Notar unterschreibt Vertrag zur Erbausschlagung zwischen Erblasser und Erben © Adobe Stock | burdun

Erbe ausschlagen – Warum, wann, wie?

Erbt jemand viele Schulden, kann eine Erbausschlagung sinnvoll sein. Das funktioniert einfach: Der verzichtende Erbe gibt eine Ausschlagungserklärung beim Nachlassgericht ab. Wichtig: Die Ausschlagung muss innerhalb einer 6-Wochen-Frist geschehen. Jeder eingesetzte Erbe ist berechtigt, den Nachlass abzulehnen.

Was heißt Erbe ausschlagen?


‌Im deutschen Recht geht der Nachlass automatisch auf den Erben über. Der Erbe muss also nicht aktiv werden, bevor er seinen Erbteil bekommt. Manchmal erbt man aber auch eine Menge Schulden. Wer viele Schulden erbt oder die Schulden höher sind als das geerbte Vermögen, sollte unter Umständen das Erbe ausschlagen. 

‌Um den finanziellen Ruin durch laufende Kredite u.a. zu umgehen, kann eine Erbausschlagung die richtige Lösung sein. Im Notfall gibt es aber immer noch die Möglichkeit einer Nachlassverwaltung oder eines Nachlassinsolvenzverfahrens. Die Erbausschlagung ist in den §§ 1952 ff. BGB geregelt.
Hinweis:
Jeder Erbe hat das Recht, die Erbschaft auszuschlagen. Egal, ob er durch gesetzliche Erbfolge oder durch gewillkürte Erbfolge Erbe wird und, obgleich er minderjährig oder volljährig ist.

An wen geht das Erbe nach der Ausschlagung?


‌Nachdem ein Erbe seinen Erbanteil ausgeschlagen hat, wird er hinsichtlich des Gesetzes so behandelt als wäre er verstorben, obwohl er noch am Leben ist. Er wird bei der Erbfolge demnach nicht mehr berücksichtigt. Dabei ergeben sich verschiedene Szenarien, die in erster Linie davon abhängen, ob eine letztwillige Verfügung (Erbvertrag oder Testament) vorhanden ist. 
  • Letztwillige Verfügung ist vorhanden: Hat der Erblasser in einem Testament oder einem Erbvertrag einen Erben betraut und schlägt dieser den Nachlass aus, muss geklärt werden, ob im Testament ein Ersatzerbe steht. Möglicherweise hat der Erblasser einen solchen erwähnt, für den Fall, dass der erste Erbe ausschlägt. Gibt es einen Ersatzerben, erbt dieser. Gibt es keinen, wird der ausgeschlagene Erbteil anteilsmäßig auf die anderen im Testament eingesetzten Erben übertragen (§ 2094 BGB).

  • ‌‌Hat der Verstorbene seine Abkömmlinge als Erben auserkoren und schlagen auch sie die Erbschaft aus, erben deren Abkömmlinge. Es ist mitunter schwierig zu bestimmen, wer erben soll. Kommt die Auslegungsregel (§ 2069 BGB) zur Geltung, muss geschätzt werden, welchen Willen der Erblasser gehabt hätte. ‌
  • Gesetzliche Erbfolge tritt ein: Sie kommt zustande, wenn keine letztwillige Verfügung da ist oder § 2094 BGB nicht greift. Schlägt ein gesetzlicher Erbe sein Erbe aus, dann erben zuerst seine Kinder. Schlagen diese aus oder sterben, dann erben deren Kinder. Gibt es weder Kinder noch Enkel des Ausschlagenden, so erben die Erben zweiter Ordnung, dann dritter Ordnung, usw. 

  • ‌Ist der Nachlass verschuldet, sollten die Ausschlagenden den erbenden Verwandten dies sagen. Diese sollten schnell handeln und das Erbe ebenfalls ausschlagen. Dadurch bewahren sie ihre Kinder oder Enkel unter Umständen vor dem finanziellen Ruin. ‌
    Achtung:
    Wer das Erbe ausschlägt, schlägt automatisch auch seinen Pflichtteil aus. Man kann also nicht den überschuldeten Nachlass ablehnen und Pflichtteil annehmen.

    Wo kann ich die Erbausschlagung beantragen?


    ‌Das Nachlassgericht ist die zuständige Instanz, mit der eine Erbausschlagung vollzogen wird. Nachlassgericht ist normalerweise jenes Amtsgericht, das für den letzten Wohnsitz des Erblassers zuständig ist oder das, welches für den Wohnsitz den ausschlagenden Erben verantwortlich ist. 

    ‌Es gibt zwei Möglichkeiten für den Erben, seine Erbausschlagung bekannt zu geben: Direkt beim Nachlassgericht ausschlagen: 

    1. Direkt beim Nachlassgericht ausschlagen: Der Erbe geht zum zuständigen Nachlassgericht und gibt die Ausschlagung bekannt. Daraufhin erstellt das Gericht eine Niederschrift mit der ausschlagenden Person. 

    ‌2. In notariell beurkundeter Erklärung ausschlagen: Eine zweite Variante ist, die Ausschlagung beim Notar schriftlich festzuhalten. Dieser beglaubigt die Erklärung, wodurch sie rechtskräftig wird. Der Notar übermittelt die Erklärung dann ans Nachlassgericht.


    Bis wann kann ich meinen Erbteil ausschlagen?

    Fristen für die Ausschlagung: 

  • Inland: 6 Wochen ab Eröffnung des Testaments oder ab Kenntnis des Erbfalls 
  • Ausland: 6 Monate ab Kenntnis des Erbfalls (sofern Erbe oder Erblasser einen Auslandsbezug haben) 

  • ‌‌Will ein Erbe seinen Erbteil ausschlagen, muss er das innerhalb von 6 Wochen ab dem Erbfall (bzw. ab dem Zeitpunkt, an dem das Testament eröffnet wurde) beim Nachlassgericht bekanntgeben. Man sollte keine Zeit verlieren: 6 Wochen sind keine lange Zeit. Die Erben sollen sich daher so schnell wie möglich informieren, ob der Erblasser Schulden hat. Diese Frage ist wichtig, um sich für Annahme oder Ausschlagung zu entscheiden. Gibt es einen Auslandsbezug, gilt eine längere Frist.
    Achtung:
    Die Bekanntgabe der Ausschlagung muss innerhalb der Frist beim Nachlassgericht eintreffen. Auf Verspätungen wird keine Rücksicht genommen.

    Unter welchen Umständen ist es sinnvoll, das Erbe auszuschlagen?


    ‌Die Gründe und Motive für eine Erbausschlagung sind vielfältig. Nachstehend haben wir eine Reihe an Umständen für Sie aufgelistet. 

  • Erbschaft ist hoch verschuldet: Ein Erbe soll immer zuerst prüfen, ob der Nachlass überschuldet ist. Sind die Schulden höher als der gesamte Erbschaftswert, ist eine Erbausschlagung die bessere Variante. Der Erbe haftet nämlich mitunter für die geerbten Schulden mit seinem Privatvermögen. Geerbte Verbindlichkeiten können sein: Immobilien, Kredite, Bankguthaben, Wertgegenstände, Wertpapiere, Unterhaltsrückstände, usw. 
  • Hohe Erbschaftssteuer: Einnahmen muss man versteuern. Auch eine Erbschaft unterliegt der Steuerpflicht. Für einen Erben fällt daher die sogenannte Erbschaftssteuer an. Diese teilt sich in verschiedene Steuerklassen ein, in denen jeweils eine andere Steuerbelastung anfällt. Ein Erbe soll sich in jedem Fall von einem Erbrechtsanwalt ausrechnen lassen, wie hoch die Erbschaftssteuer tatsächlich ist. Mit einer Erbausschlagung kann man dann gegebenenfalls die Erbschaftssteuer umgehen. 
  • Stark beschädigte und baufällige Immobilie: Eine sanierungsbedürftige Immobilie kann ein finanziell und nervlich sehr belastendes Erbstück sein. Der Erbe soll sich genau informieren, welche Kosten für die Sanierung und darauffolgende Instandhaltung anfallen. Nicht selten ist ein heruntergekommenes Haus den Reparaturaufwand nicht mehr wert. Allerdings sollte der Grundstückswert beachtet werden; vielleicht rentiert sich die Erbschaft allein schon dadurch. Dann könnte man das Haus abreißen und zum Beispiel das Grundstück behalten oder verkaufen. 
  • Erbe ist selbst hoch verschuldet: Das kann ein Grund zur Erbausschlagung sein, andererseits kann es aber auch ein Grund zur Erbannahme sein. Mithilfe der Erbschaft kann der Erbe seine Schulden teilweise oder vielleicht ganz begleichen. Wer anstelle von Gläubigern lieber seine Kinder oder die anderen gesetzlichen Erben mit dem Nachlass betrauen möchte, kann das Erbe ausschlagen. 
  • Erbe ist in Privatinsolvenz: Wer sich in einem Verbraucherinsolvenzverfahren befindet, muss einen großen Teil der Erbschaft an die Gläubiger und den Insolvenzverwalter abgeben. Das Erbe auszuschlagen ist hier eine gute Lösung. Somit erben die Kinder des vorgesehenen Erben. Das geerbte Vermögen bleibt also in der Familie. Der Erbe könnte auch mit seinen Kindern vereinbaren, dass sie die Erbschaft wieder an ihn zurückgeben, sobald das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist. 
  • Vorerbschaft und Nacherbschaft: Diese Form von Erbfolge bedeutet, dass es zwei zeitliche Etappen beim Erben gibt. Zuerst erhält der Vorerbe den Nachlass. Nach Ablauf einer festgelegten Zeit bekommt diesen der Nacherbe. Vorerbschaft und Nacherbschaft bringen Rechte aber auch Pflichten mit sich. Zum Beispiel fällt meistens für sowohl Vorerben als auch Nacherben die Erbschaftssteuer an. Möchte sich der Vorerbe nicht mit der Erbschaft abmühen, weil er weiß, dass er sie nicht ewig behalten kann, ist eine Erbausschlagung eine gute Möglichkeit. 
  • Persönliche Umstände des Erblassers: Will ein Erbe seinen Erbteil ausschlagen, kann er das ohne Angabe von Gründen tun. Persönliche Motive können bei der Ausschlagung eine Rolle spielen. Mögliche persönliche Gründe sind zum Beispiel: Erblasser und Erbe konnten sich schon zu Lebzeiten nicht leiden; der Erbe nimmt den Erbteil aus Prinzip nicht an; der Erbe hat kein Interesse am Erbteil, vielleicht weil ihm die Angelegenheit einfach egal ist. ‌

  • Wie hoch ist der Nachlass verschuldet? – 3 Tipps für die Klärung


    ‌Ein Erbe muss selbstständig herausfinden, welche Schulden auf dem Nachlass liegen. Das Nachlassgericht informiert den Erben nicht darüber, ob es Schulden gibt. Wichtige Anlaufstellen hierfür sind auf jeden Fall die Bank des Erblassers sowie nahe Angehörige und Verwandte, wie etwa der überlebende Ehegatte, Kinder, aber auch enge Freunde. Bei der Durchsicht von Rechnungen findet man möglicherweise weitere Hinweise auf Zahlungsrückstände und Schulden, zum Beispiel beim Vermieter. 

  • Wichtige Dokumente und Rechnungen des Erblassers durchsehen: An welche Personen und Institute leistete der Verstorbene Zahlungen? Ein Anruf beim Vermieter, Stromunternehmen usw. sollte für Klärung sorgen. 
  • Bank des Erblassers kontaktieren: Nach Vorlage der Sterbeurkunde muss das Bankinstitut Einsicht in die finanzielle Situation des Verstorbenen geben. Etwaige Belastungen sind zum Beispiel: überzogenes Bankkonto, Kredite, Hypotheken etc. 
  • Vererbte Immobilie von einem Gutachter prüfen lassen: Ein Gutachter bewertet den Zustand der Immobilie und gibt Auskunft darüber, welche Reparaturen und Wartungsarbeiten anfallen (und in Zukunft anfallen werden). Die Einschätzung eines Gutachters (auch „Sachverständiger“ genannt) ist wichtig für die Entscheidung, ob das Erbe angenommen oder ausgeschlagen wird.
  • Achtung:
    Der Erbe soll nach dem Tod des Erblassers so schnell wie möglich herausfinden, ob es Schulden gibt. Er muss sich nämlich innerhalb von 6 Wochen entscheiden, ob er den Nachlass annimmt oder ausschlägt.

    Kann ich nur die Schulden ausschlagen?


    ‌Nein. Es ist nicht möglich, nur den attraktiven Teil des Nachlasses anzunehmen und den unattraktiven abzulehnen. Für Erben ist die Frage, was sie nach der Erbausschlagung behalten dürfen, äußerst interessant. Darauf gibt es eine ganz klare Antwort: Der ausschlagende Erbe lehnt bei einer Ausschlagung den gesamten Nachlass ab. Also die ganze Erbschaft mitsamt dem Pflichtteil.

    ‌In Deutschland gibt es keine Teilausschlagung. Gibt es keine weiteren gesetzlichen Erben oder schlagen alle das Erbe aus, so erbt der Staat. Das nennt sich dann Fiskalerbschaft.
    Beispiel:
    Mario ist Alleinerbe und erbt von seinem Vater ein Sparbuch mit einer sehr hohen Geldsumme. Gleichzeitig findet er heraus, dass sein Vater bei einer anderen Bank hoch verschuldet ist. Mario steht vor einem Entweder-Oder. Er muss sich entweder für die ganze Erbschaft entscheiden, oder gegen die ganze Erbschaft. Er kann sich nicht für das nützliche Sparbuch entscheiden und gleichzeitig gegen die mühsamen Schulden.

    Kann ich auch nach abgelaufener Frist das Erbe ausschlagen?


    ‌Es passiert mitunter, dass ein Erbe die Frist verstreichen lässt. Vielleicht aufgrund von Nichtwissen oder weil sich erst nach Ablauf der Frist herausstellt, dass der Erblasser hoch verschuldet ist. Manchmal melden sich die Gläubiger erst Wochen später. Will der Erbe nach abgelaufener Frist ausschlagen, ist das nur gut begründet möglich. Wer die Frist verpasst, sollte einen Anwalt um Hilfe bitten, damit dieser einen guten Plan zur Anfechtung ausarbeitet.

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    Kann ich eine Ausschlagung rückgängig machen?


    ‌Wer die Erbschaft bereits ausgeschlagen hat, sie nun aber doch annehmen will, muss Folgendes beachten: 

    ‌1. Anfechtungsgrund: Dem Nachlassgericht muss ein guter Grund für die Anfechtung vorgelegt werden. Mögliche Erklärung: Der Erblasser hinterlässt ein Grundstück, Haus oder Bankeinlagen, von denen niemand wusste. Nicht möglich: Der Ausschlagende erfährt, dass die Schulden doch nicht so hoch sind, wie er anfangs angenommen hat. 

    ‌2. Anfechtungsfrist: Ab dem Zeitpunkt, an dem sich der Erbe bewusst ist, die Erbschaft doch annehmen zu wollen, hat er 6 Wochen Zeit. Innerhalb dieser Frist muss das Nachlassgericht über die Anfechtung informiert werden. Anfechten kann man eine Erbausschlagung immer nur schriftlich. Befindet sich der Erbe beim Beginn der Frist im Ausland, wird die Frist auf 6 Monate verlängert.
    Hinweis:
    Erbausschlagung ist ein sehr empfindliches Thema. Die Rechtsprechung lehnt viele Anfechtungsgründe ab. Letztlich sind oft kleine Details entscheidend, ob eine Ausschlagung angenommen oder abgelehnt wird. Ein Anwalt für Erbrecht leistet bei der Formulierung der Anfechtung wertvolle Unterstützung.

    Wie funktioniert eine Erbausschlagung für Kinder?


    ‌Will ein minderjähriges Kind seine Erbschaft ausschlagen, oder besser gesagt „entscheiden die gesetzlichen Vertreter und das Kind auf Erbausschlagung“, dann braucht das minderjährige Kind die schriftliche Einwilligung der gesetzlichen Vertreter. Sind beispielsweise beide Elternteile sorgeberechtigt, müssen auch beide zustimmen. 

    ‌Aber: Könnten die gesetzlichen Vertreter mit der Erbausschlagung einen erbrechtlichen Vorteil erlangen, muss das Familiengericht die Ausschlagung erst genehmigen. Die Rechtsprechung will dadurch verhindern, dass die gesetzlichen Vertreter (zum Beispiel die Eltern) das Kind zu deren Vorteil beeinflussen.
    Achtung:
    Wer eine Erbausschlagung bewirkt, darf nicht vergessen, dass nun die Erbschaft einschließlich Schulden auf die Kinder übergeht. Darum sollte auch das Kind eine Erbausschlagung beantragen.

    Erbe ausschlagen mit Vollmacht möglich?


    ‌Ja. Der ausschlagende Erbe hat das Recht, eine dritte Person zur Ausschlagung zu bevollmächtigen. Wichtig: Die Vollmacht muss öffentlich beurkundet werden, um rechtsgültig zu sein. Die beurkundete Vollmacht muss mitsamt der Ausschlagungserklärung beim Nachlassgericht vorgelegt werden. Selbstverständlich innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 6 Wochen ab Bekanntheit der Erbschaft.

    Was kostet eine Erbausschlagung?


    ‌Es fällt eine einmalige Ausschlagungsgebühr in der Höhe von 30 Euro an. Das Nachlassgericht fordert diese Summe bei der Ausschlagung ein. Aber: Wird eine Erbschaft ausgeschlagen, die dem Erben einen finanziellen Vorteil bringt, entstehen für ihn Kosten. Die Kosten hierfür sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgeschrieben. Die Grundregel: Je höher der Verfahrenswert, desto höher fallen auch die Gerichts- und Notarkosten aus.

    Andere Möglichkeiten


    ‌Nachlassverwaltung: Die Nachlassverwaltung hat den Sinn, dass die vorhandenen Schulden nur aus dem Nachlass zurückgezahlt werden. Der Erbe haftet somit für die geerbten Schulden ausschließlich mit der Erbschaft. Mit anderen Worten: Reicht die Erbschaft für die Schuldenbegleichung nicht aus, muss sich der Staat um die Rückzahlung an die Gläubiger kümmern. Der Erbe haftet mit seinem Privatvermögen nicht

    ‌Nachlassinsolvenzverfahren: Es kann auch sein, dass der Nachlass überschuldet ist. Sobald feststeht, dass die Erbmasse für die Schuldenbegleichung nicht ausreicht, muss der Erbe sofort ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragen. Tut der Erbe das nicht, muss er mit seinem Privatvermögen haften. Wer einen Nachlass mit Schulden erbt, sollte unverzüglich einen Rechtsanwalt für Erbrecht darüber informieren. Dieser schätzt die Situation ein und leitet die nötigen Maßnahmen in die Wege.

    Erbe ausschlagen – Recht einfach erklärt

    Was bedeutet Erbe ausschlagen?

    Die Erbausschlagung ist ein Erbverzicht nach dem Erbfall. Grund dafür ist meist eine hohe Verschuldung des Erblassers. Genauso können persönliche Motive ausschlaggebend sein. Erbausschlagung ist in den §§ 1952 ff. BGB geregelt.

    ‌Weiterlesen: Was bedeutet Erbe ausschlagen?

    Wer kann Erbe ausschlagen?

    Jeder eingesetzte Erbe (ganz gleich, ob durch Testament oder gesetzliche Erbfolge) kann die Erbschaft ausschlagen. Niemand muss einen Grund dafür angeben, zumal dieser sehr persönlich sein kann. 

    ‌Weiterlesen: Wer kann Erbe ausschlagen?

    Wer erbt nach der Ausschlagung?

    Das kommt darauf an, ob eine letztwillige Verfügung (Testament, Erbvertrag) vorhanden ist. Wenn ja, dann erben etwaige im Testament erwähnte Ersatzerben. Setzt der Erblasser seine Nachkommen als Erben ein und schlagen diese aus, dann erben in der Regel deren Kinder. Der mögliche Wille des Erblassers ist dabei immer in Betracht zu ziehen. Können keine Ersatzerben ausgemacht werden oder ist kein Testament vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge.

    ‌Weiterlesen: Wer erbt nach der Ausschlagung?

    Wo kann ich Erbe ausschlagen?

    Erbe ausschlagen funktioniert unkompliziert. Der Erbe setzt eine Erbausschlagungserklärung auf und meldet sich damit beim Nachlassgericht. Alternativ kann man auch beim Notar die Ausschlagungserklärung beurkunden lassen. Dieser schickt sie dann ans Gericht weiter.

    ‌Weiterlesen: Wo kann ich die Erbausschlagung beantragen?

    Welche Frist gibt es bei der Erbausschlagung?

    Wichtig ist, dass die Antragsfrist von 6 Wochen eingehalten wird (ab dem Zeitpunkt, als der Erbe über seine Rolle als Erbe erfahren hat). Nach dieser Frist ist es nur in Ausnahmefällen möglich, das Erbe auszuschlagen. Wer mit dem Erbausschlagen zu spät dran ist, sollte unbedingt einen Anwalt kontaktieren.

    ‌Weiterlesen: Bis wann kann ich meinen Erbteil ausschlagen?

    Warum sollte ich Erbe ausschlagen?

    Erbe ausschlagen kann sinnvoll sein, zum Beispiel wenn der Nachlass überschuldet ist. Der Erbe kann auch ausschlagen, wenn er eine hohe Summe an Erbschaftssteuer zahlen müsste, selbst viele Schulden hat oder sich in Privatinsolvenz befindet. Zudem kann man mit einer Erbausschlagung die Pflichten einer Vor- und Nacherbschaft umgehen. Persönliche Motive können ebenso ein guter Grund sein, den Nachlass abzulehnen.

    ‌Weiterlesen: Unter welchen Umständen ist es sinnvoll, Erbe auszuschlagen?

    Kann ich das Erbe ausschlagen bei Schulden?

    Ja, Schulden sind ein häufiger Grund für die Erbausschlagung. Man kann jedoch nicht die Schulden ausschlagen und den Rest annehmen. Beispiel: Der Erbe kann nicht ein Haus in Topzustand behalten, aber das andere uralte und baufällige Haus ablehnen. Ausschlagen kann man immer nur das gesamte Erbe mitsamt dem Pflichtteil und den Schulden. Erbe ausschlagen und Pflichtteil beanspruchen funktioniert nicht.

    ‌Weiterlesen: Kann ich nur die Schulden ausschlagen?

    Erbe ausschlagen für Kinder

    Sind minderjährige Kinder als Erben eingesetzt und wollen (oder sollen) sie ausschlagen, müssen die gesetzlichen Vertreter dem zustimmen. Meistens sind das die Eltern. Würde den gesetzlichen Vertretern dadurch möglicherweise ein Vorteil entstehen (weil sie z.B. erben könnten), muss das Gericht mitentscheiden.

    ‌Weiterlesen: Erbausschlagung Kinder

    Erbe ausschlagen ohne Notar möglich?

    Ja. Die Ausschlagungserklärung kann, muss aber nicht von einem Notar beurkundet werden. Man kann die Ausschlagung auch direkt beim zuständigen Nachlassgericht bekanntgeben.

    ‌Weiterlesen: Wo kann ich die Erbausschlagung beantragen?

    Kann ich mit einer Vollmacht Erbe ausschlagen?

    Der Ausschlagende kann ohne Probleme einen Dritten bevollmächtigen, ihn bei der Ausschlagungserklärung zu vertreten. Die Vollmacht muss öffentlich beurkundet sein, um rechtsgültig zu sein. Die Vollmacht muss jedenfalls beim Nachlassgericht vorgelegt werden.

    ‌Weiterlesen: Erbe ausschlagen mit Vollmacht

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