Wer ein Testament findet, darf es nicht einfach öffnen. Ein gefundenes Testament muss umgehend an das Gericht übergeben werden. Wer ein Testament behält oder aufmacht, macht sich strafbar. Wie lange dauert eine Testamentseröffnung? Wie läuft sie ab? Und was kostet sie? Lesen Sie mehr.
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet Testamentseröffnung?
Wie ist der Ablauf der Testamentseröffnung?
Woher weiß das Gericht, dass es ein Testament gibt?
Wie wird man über die Testamentseröffnung benachrichtigt?
Was kostet die Testamentseröffnung?
Wie geht es nach der Testamentseröffnung weiter?
Kann ich die Testamentseröffnung beschleunigen?
Testamentseröffnung – Recht einfach erklärt
Wie ist der Ablauf der Testamentseröffnung?
Woher weiß das Gericht, dass es ein Testament gibt?
Wie wird man über die Testamentseröffnung benachrichtigt?
Was kostet die Testamentseröffnung?
Wie geht es nach der Testamentseröffnung weiter?
Kann ich die Testamentseröffnung beschleunigen?
Testamentseröffnung – Recht einfach erklärt
Was bedeutet Testamentseröffnung?
Die Testamentseröffnung ist ein formeller Akt des Nachlassgerichts. Dabei eröffnet das Nachlassgericht das Testament und dokumentiert den letzten Willen des Erblassers. Danach erfahren die Erben oder der Erbe, was der Erblasser ins Testament geschrieben hat. In der Regel sind die Erben bei der Eröffnung nicht anwesend.
Wie ist der Ablauf der Testamentseröffnung?
- 1) Rechtspfleger: Verstirbt der Testierende, leitet ein Rechtspfleger des Nachlassgerichts die Testamentseröffnung ein.
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2) Zuständiges Gericht: Die Arbeit übernimmt das Amtsgericht des Wohnsitzes, an dem der Erblasser zuletzt gewohnt hat. -
3) Festlegung des Termins: Das Nachlassgericht legt einen Eröffnungstermin für das Testament fest. Der Rechtspfleger entscheidet, ob die betroffenen Personen bei der Eröffnung dabei sind. Häufig sind keine Anwesenden dabei. -
4) Formeller Akt: Bei der Testamentseröffnung handelt es sich um einen formellen Akt. Der Inhalt des Testaments wird dokumentiert und in einem Protokoll zu Papier gebracht. -
5) Versendung: Jenen Personen, auf die das Testament Auswirkungen hat, werden vom Nachlassgericht informiert. Sie erhalten eine Kopie des Protokolls und des eröffneten Testaments.
6) Verwahrung: Nachdem das Testament eröffnet ist, wird es vom Gericht zu den Nachlassakten gelegt. Die Erben können es dann auf Antrag einsehen.-
7) Ende der Eröffnung: Das Nachlassgericht ist vorerst nur für die genannten Schritte zuständig. Nach der Eröffnung müssen sich die Erben bzw. der Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter um die nächsten Schritte kümmern. Müssen Erben erst gefunden werden, kann das Gericht einen Nachlasspfleger einsetzen. -
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Woher weiß das Gericht, dass es ein Testament gibt?
Das Gericht kann über zwei Wege von einem Testament erfahren:
1) Öffentliche Aufbewahrung: Wurde das Testament öffentlich hinterlegt (im Zentralen Testamentsregister), übergibt der „Archivar“ das Testament an den „Rechtspfleger“. Ein notarielles Testament wird immer öffentlich aufbewahrt. Auch ein privatschriftliches Testament kann man öffentlich aufbewahren lassen.
2) Private Aufbewahrung: Wurde das Testament privat verwahrt, muss es der Finder sofort an das Nachlassgericht übergeben. Tut er das nicht, macht er sich strafbar und verliert sogar sein Erbrecht, falls er Erbe wäre. Der Finder darf das Testament nicht öffnen, wenn der äußere Anschein (z.B. Kuvert) schon auf ein Testament hinweist.
Wie wird man über die Testamentseröffnung benachrichtigt?
Zusendung von Testament & Eröffnungsprotokoll: Nur das Nachlassgericht darf ein Testament eröffnen. Danach erhalten im Regelfall alle im Testament erwähnten Personen eine Zuschrift mit Kopie des Testaments + Eröffnungsprotokolls.
Schwärzung bestimmter Stellen: In der Regel bekommen nur Alleinerben den gesamten Testamentsinhalt zu sehen. Für sie ist alles wichtig. Sind aber zum Beispiel mehrere Erben eingesetzt oder wurde ein Vermächtnis ausgestellt, schwärzt das Gericht jeweils jene Stellen, die niemand anderen etwas angehen.
Details können unbekannt sein: Nicht aus jedem Testament geht eindeutig hervor, wer was oder wie viel bekommt. Einige Erblasser legen keine Quoten fest. Auch der Nachlasswert geht aus einem Testament meist nicht hervor. Die Erben müssen sich dann selbst den Nachlass aufteilen. Das Gericht ist dafür nicht zuständig. Nur wenn z.B. eine Erbauseinandersetzungsklage eingebracht wird, kommt das Gericht wieder ins Spiel.
Wie lange warten? Bei amtlich verwahrten Testamenten kommt es üblicherweise schneller zu einer Eröffnung. Muss das Testament erst übergeben werden, kann es länger dauern. Grundsätzlich muss mit mehreren Wochen gerechnet werden.
Was kostet die Testamentseröffnung?
Die Eröffnung kostet 100 Euro (GNotKG). Zusätzlich fallen Kosten für Versand, Porto, Papier etc. an. Die Erben müssen zahlen, nachdem die Testamentseröffnung abgeschlossen wurde.
Kosten, die für die Errichtung oder Eröffnung eines Testaments anfallen, kann man nicht von der Steuer absetzen. Das Testament ist eine private Angelegenheit eines Menschen.
Wie geht es nach der Testamentseröffnung weiter?
Ist die Testamentseröffnung vorbei, beschäftigt sich das Gericht nicht weiter mit dem Erbfall.
Die Erben müssen nach der Testamentseröffnung selbstständig die Erbschaft auseinandersetzen. Alleinerben haben es leichter – sie können mit der Erbschaft einfach tun, was sie wollen (außer es gibt einen Testamentsvollstrecker und / oder Auflagen).
Wurde im Testament ein Testamentsvollstrecker angeordnet, kümmert sich dieser um alles Weitere. Der Testamentsvollstrecker muss dafür sorgen, dass der letzte Wille ausgeführt wird.
Gibt es vorerst keine Erben, kann das Gericht einen Nachlasspfleger einsetzen. Dieser hat dann die Verwaltung der Erbschaft über, bis er rechtmäßige Erben ausgeforscht hat.
Die Erben können nach der Testamentseröffnung überlegen, ob sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen wollen.
Wollen sie annehmen, aber ist die Erbschaft unübersichtlich, können sie zur Sicherheit einen Nachlassverwalter beantragen. Dieser kümmert sich dann um die Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten.
Ist die Erbschaft offensichtlich überschuldet, sollten die Erben sofort ein Nachlassinsolvenzverfahren einleiten. Tun sie das, ist ihre Haftung auf die Erbschaft beschränkt. Mit anderen Worten: Sie müssen dann die Schulden nicht mit ihrem Privatvermögen bezahlen.
Erben müssen ihren Erbstatus bei vielen Institutionen nachweisen können. Zum Beispiel bei Banken, Versicherungen oder beim Grundbuchamt. Dafür reicht es häufig, wenn sie das Testament mit dem Eröffnungsprotokoll vorlegen. Manche Einrichtungen verlangen jedoch einen Erbschein, der beim Nachlassgericht zu beantragen ist.
Kann ich die Testamentseröffnung beschleunigen?
Will der Erblasser den Ablauf beschleunigen, sollte er einige Dinge beachten:
Eindeutige Benennung der eingesetzten Erben, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker. Mit Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum und Wohnadresse.
Inhalt klar formulieren: Es sollten keine widersprüchlichen Anordnungen gemacht werden. Widerspricht sich der Testierende, weil er zum Beispiel einen erbrechtlichen Aspekt falsch versteht, kann das Testament nichtig sein.
Ein Erblasser kann sein Testament entweder selbst handschriftlich erstellen oder vom Notar schreiben lassen. Auch ein Anwalt kann beim Schreiben helfen und zudem umfangreich beraten und unterstützen. Es gilt eine Reihe an Formvorschriften zu beachten.
Ein Erblasser kann sein Testament entweder selbst handschriftlich erstellen oder vom Notar schreiben lassen. Auch ein Anwalt kann beim Schreiben helfen und zudem umfangreich beraten und unterstützen. Es gilt eine Reihe an Formvorschriften zu beachten.
Amtliche Aufbewahrung: Wer sein Testament vom Gericht aufbewahren lässt, geht einerseits sicher, dass es nicht mehr gefälscht oder vernichtet werden kann. Andererseits beschleunigt er dadurch den Prozess der Testamentseröffnung. Das Testament liegt dann bereits beim Gericht auf und muss nicht noch extra gefunden und eingeschickt werden.
Testamentseröffnung – Recht einfach erklärt
Was ist eine Testamentseröffnung?
Die Testamentseröffnung ist ein formeller Akt, der vom Gericht durchgeführt wird. Ein Testament darf nicht von niemandem geöffnet werden, außer vom Gericht. Bei der Eröffnung wird der letzte Wille des Testators notiert. Anschließend wird das Testament vom Gericht sicher verwahrt.
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Wie läuft eine Testamentseröffnung ab?
Rechtspfleger leitet die Eröffnung ein; Amtsgericht übernimmt Arbeit; Termin zur Eröffnung wird festgelegt; in einem formellen Akt wird das Testament geöffnet und der Inhalt dokumentiert; danach erhalten relevante Personen eine Benachrichtigung vom Gericht (Erben usw.); schlussendlich wird das Testament vom Gericht verwahrt.
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Wann erhalte ich eine Benachrichtigung nach Testamentseröffnung?
Das ist schwierig zu sagen und hängt von mehreren Faktoren ab. Zum einen davon, ob es sich um ein amtlich oder privat aufbewahrtes Testament handelt. Bei einem privat aufbewahrten Testament dauert es in der Regel länger, da es erst nach dem Tod ans Gericht übergeben wird. Zudem kann das Testament unklar formuliert sein, was bei der Auslegung Probleme machen kann.
Weiterlesen: Wie wird man über die Testamentseröffnung benachrichtigt?
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Wie hoch sind die Kosten für eine Testamentseröffnung?
Ein Testament eröffnen kostet 100 Euro. Dazu kommen noch Kosten für Papier, Porto und Versand. Die Erben tragen die Kosten für die Eröffnung. Die Kosten sind nicht steuerlich absetzbar.
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Was geschieht nach der Testamentseröffnung?
Mit der Testamentseröffnung endet die Arbeit des Gerichts. Danach hängt alles davon ab, was im Testament angeordnet wurde. Bei einer Erbengemeinschaft müssen sich die Erben die Erbschaft untereinander aufteilen. Gibt es nur einen Erben, so ist die Sache einfacher. Wurde ein Testamentsvollstrecker angeordnet, muss dieser dafür sorgen, dass der letzte Wille des Erblassers erfüllt wird.
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