Junge Erbin beantragt Erbschein für die Kontoauflösung vom Erblasser © Adobe Stock | Kittiphan

Erbschein – Wofür notwendig? Beantragen, Kosten & mehr

Als Erbe braucht man in manchen Fällen einen Erbschein. Dieser weißt den Erben nach außen hin für andere Personen als Erbe aus. Viele Institutionen wie Banken, Grundbuchämter oder Versicherungsunternehmen verlangen diesen. Unter Umständen geht es aber auch ohne Erbschein.

‌Erbschein Definition


‌Der Erbschein ist ein öffentliches Zeugnis, die den Erben und sein Erbrecht ausweist. Außenstehende Dritte können zunächst nicht wissen, wer der rechtmäßige Erbe ist. Mithilfe des Erbscheins kann der eingesetzte Erbe seine Erbstellung ausweisen. Die Vorlage des Erbscheins dient bei vielen Personen und Institutionen als Legitimation. Ohne Erbschein erfolgt häufig keine Kontoauflösung, Geldauszahlung oder Grundbuchberichtigung. Ausnahmen (Interne Sprungmarke - 3. Erben ohne Erbschein) sind aber möglich.
Hinweis:
Der Erbschein wird von vielen Kreditinstituten und Behörden verlangt, wenn Sie Handlungen im Zusammenhang mit der Erbschaft setzen wollen. Zum Beispiel bei Kontoauflösung, Grundbuchberichtigung und anderen persönlichen Besitztümern des Verstorbenen.

Wann und wo ist ein Erbschein notwendig?


‌Es gibt keine Verpflichtung, einen Erbschein zu beantragen. Die Rechtsstellung als Erbe erlangt man durch den Erbfall an sich, nicht erst durch einen Erbschein. Folgende Personen bzw. Institutionen verlangen aber meist die Vorlage eines Erbscheins. Damit weist sich dann der Erbe aus und kann bestimmte Handlungen setzen, etwa Kontoauflösung oder ähnliche Verträge:
  •  Privatpersonen: etwa Erbschaftsbesitzer
  •  Kreditinstitute: Für die Verfügung über Konten, Schließfächer, Depots.
  •  Lebensversicherungen: Gibt es keinen anderen Bezugsberechtigten für die Versicherungssumme, kann sie nach Vorlage eines Erbscheins ausbezahlt werden.
  •  Grundbuchamt: Für die Umschreibung geerbter Grundstücke.
  •  Finanzamt: Um steuerliche Deklarationspflichten zu erfüllen, für den Erhalt von Steuererstattungen.
  •  Gerichte: Um laufende Verfahren aufzunehmen.
  •  Handelsregister: Als Beteiligungsnachweis an Unternehmen.
  • Erben ohne Erbschein möglich?


    ‌Bei manchen Banken und Ämtern können anstelle des Erbscheins andere Dokumente vorgelegt werden. Das hat den Vorteil, dass man Zeit und Kosten sparen kann:

    1. Grundbuchberichtigung: Gibt es ein notarielles (öffentliches) Testament, kann dieses beim Grundbuchamt vorgelegt werden. Auch die Eröffnungsniederschrift des notariellen Testaments wird verlangt. Hat man ein privates Testament oder erbt man als gesetzlicher Erbe, braucht man jedenfalls einen Erbschein.

    ‌2. Banken: Bei manchen Kreditinstituten reicht die Vorlage entweder eines amtlich eröffneten Testaments (etwa notariellen Testaments + Eröffnungsniederschrift) oder die Vorlage einer Vollmacht, die der Erblasser erteilt hat.

    ‌3. Testamentsvollstrecker:
    Hat der Erblasser einen Testamentsvollstrecker angeordnet, kann sich ein Erbe mit dem Testamentsvollstreckerzeugnis ausweisen. Auch hier ist ein Erbschein nicht erforderlich.

    Erbschein notwendig bei Generalvollmacht?


    ‌Eine Generalvollmacht kann einen Erbschein bzw. ein notarielles Testament zur Vorlage bei Institutionen oder andern Dritten ersetzen. Das funktioniert grundsätzlich bei Banken und beim Grundbuchamt. Wichtig dafür ist, dass die Vollmacht noch wirksam ist, wenn der Erblasser tot ist.
    Hinweis:
    Bevor Sie einen Erbschein beantragen, informieren Sie sich zur Sicherheit immer bei der relevanten Institution, ob Sie auch ohne Erbschein handeln können.

    Was steht im Erbschein?


  •  Erbe: Wer ist der Erbe? Gibt es Miterben?
  •  Erbteil: Wie hoch ist der Erbteil (eines jeden Erben)?
  •  Testamentsvollstrecker: Wer wurde beauftragt? (Sofern vom Erblasser jemand angeordnet wurde)
  •  Besondere Regelungen: Gibt es Vor- und Nacherben?
  •  Keine Angaben zu: Nachlassgegenstände, Vermächtnisse, Pflichtteilsrechte
  • Hinweis:
    Der Erbschein sagt noch nichts über das tatsächliche Erbrecht eines Menschen aus. Kommt zum Beispiel, nachdem ein Erbschein ausgestellt wurde, ein Testament zum Vorschein, welches eine ganz andere Erbfolge regelt, so haben die Dritten bereits ihre Verpflichtung erfüllt. Dritte Personen und Institutionen werden durch die Vorlage eines Erbscheins aber in ihrem guten Glauben geschützt. Mit anderen Worten: Stellt sich heraus, dass die Bank einem „falschen Erben“ Geld ausgezahlt hat, ist die Bank gutgläubig geschützt.

    Arten des Erbscheins


    ‌Der Antragsteller bzw. die Antragssteller des Erbvertrags muss vor dem Antrag entscheiden, welche Form von Erbvertrag in Frage kommt. Folgende Arten existieren:

  •  Alleinerbschein: bezeugt alleiniges Erbrecht
  •  Teilerbschein: bezeugt Erbrecht jedes Miterben in einem jeweils eigenen Dokument
  •  Gemeinschaftlicher Teilerbschein: bestätigt zudem das Erbrecht eines Miterben
  •  Gemeinschaftlicher Erbschein: bestätigt Erbrecht aller Miterben in der Erbengemeinschaft
  •  Fremdrechtserbschein: Nachlass geht an Ausländer durch fremdes Recht
  •  Eigenrechtserbschein: für im Inland befindliche Nachteile eines Ausländers kommt inländisches Erbrecht zur Geltung
  •  Europäisches Nachlassverzeichnis: diverse Erbverhältnisse mit Auslandsbezug

  • Erbschein beantragen


    ‌Der Erbscheinantrag erfolgt entweder direkt beim Nachlassgericht; das ist jenes, das für den letzten Wohnort des Erblassers zuständig ist. Man kann den Schein aber auch über einen Notar oder Rechtsanwalt beantragen lassen. Der Ablauf für den Antrag ist für jede Art des Erbscheins gleich.

    ‌Einen Erbschein online beantragen ist nicht möglich. Es handelt sich um ein wesentliches Dokument, das nur eine Person beantragen darf, die dazu befugt ist.

    Ablauf


    1. Antrag stellen beim zuständigen Amtsgericht (wo der Erblasser zuletzt gewohnt hat).

    ‌2. Gericht prüft den Antrag

    ‌3. Gericht erteilt Erbschein oder Vorbescheid. Vorbescheid gibt’s nur, wenn Rechts- bzw. Sachlage zweifelhaft ist.

    Schritt für Schritt


  •  Wo? Beim Nachlassgericht (Amtsgericht), wo der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.
  •  Wie? Persönlich beantragen, oder durch einen Anwalt oder Notar beantragen lassen.
  •  Wann? Zeitpunkt der Beantragung kann variieren. Es kommt darauf an, wann er gebraucht wird. Um Verzögerungen zu vermeiden, am besten Rücksprache mit der Institution halten, die ihn verlangt.
  •  Wer? Mögliche Antragsteller: Erbe, Miterbe, Vorerbe, Nacherbe, Nachlassverwalter, Testamentsvollstrecker, Nachlassinsolvenzverwalter, Insolvenzverwalter bei Insolvenz des Erben, Gläubiger für Zwangsvollstreckung, verwaltungsberechtigter Ehepartner.
  •  Inhalt des Antrags: Angaben zur Erbsituation (Anzahl der Erben, gesetzliche oder testamentarische Erbfolge, Rechtsstreit anhängig? usw.)
  •  Wie lange warten? Ungefähr 6 Wochen.
  •  Bei Ablehnung? Beim zuständigen Landesgericht kann man innerhalb eines Monats Beschwerde einlegen.
  •  Wenn Sie nicht der Erbe sind? Stellt sich zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass Sie nicht der Erbe sind oder dass Änderungen im Erbschein erforderlich werden, zieht das Gericht den Erbschein wieder ein. Zum Beispiel, wenn plötzlich ein gültiges Testament auftaucht.
  • Hinweis:
    Besteht eine Erbengemeinschaft, kann jeder einzelne Miterbe einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen. Dann gibt es einen Erbschein für alle Miterben.

    Europäischer Erbschein


    ‌Ein Europäisches Nachlasszeugnis ist grundsätzlich notwendig, wenn es ums Erben mit Auslandsbezug geht. Genauer gesagt: Wenn sich der Erbe und ein Nachlassteil in unterschiedlichen Ländern der Europäischen Union befinden. Viele Behörden und Banken verlangen dann vom Erben, sich mit einem solchen EU-weiten Zeugnis auszuweisen. Beantragen kann man diesen EU-Erbschein beim Amtsgericht, das für den letzten Wohnsitz des Erblassers zuständig ist.


    Kosten für den Erbschein


    Woraus setzen sich die Kosten zusammen?


    1. Gebühr für eidesstattliche Versicherung

    ‌2. Gebühr für die Erbscheinerteilung

    Wer trägt die Kosten?


    ‌Der Antragsteller zahlt die Gebühren. Gibt es eine Erbengemeinschaft, müssen sich alle Miterben beteiligen.

    Wie hoch sind die Kosten?


  •  Berechnung erfolgt auf Basis des Nachlasswerts.
  •  Verbindlichkeiten, Pflichtteilsansprüche und Vermächtnisse werden vorher vom Nachlasswert abgezogen.
  •  Üblicherweise entstehen zwei Gebühren.
  •  Wird der Antrag zurückgewiesen, entsteht eine hälftige Gebühr von höchstens 30 Euro.
  • Hinweis:
    Wird der Erbschein nur für die Grundbuchberichtigung benötigt, ist die Berechnung wie folgt: Verkehrswert des Grundstücks – Belastungen.

    Gebührentabelle – Übersicht


    ‌Wie folgt ein Tabellen-Auszug aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG):

    Erbschein – Recht einfach erklärt

    Was ist ein Erbschein?

    Ein Erbe muss sich um den Nachlass kümmern. Er muss meist ein Bankkonto auflösen oder auch eine Grundbuchberichtigung vornehmen. Einen Erbschein braucht man grundsätzlich immer, um Banken, Behörden und anderen Institutionen sowie dritten Personen glaubhaft zu machen, dass man ein Erbe ist.

    ‌Weiterlesen: Erbschein Definition

    Wofür brauche ich einen Erbschein?

    Zum Nachweis nach außen hin, für den Vollzug bestimmter Handlungen. Folgende Einrichtungen wollen im Grunde einen Erbschein sehen: Privatpersonen, Kreditinstitute, Lebensversicherungen, Grundbuchamt, Finanzamt, Gerichte, Handelsregister. Am besten im Vorab informieren, ob unbedingt ein Erbschein notwendig ist.

    ‌Weiterlesen: Wann und wo ist ein Erbschein notwendig?

    Kann ich ohne Erbschein erben?

    Selbstverständlich. Der Erbschein hat keinen Einfluss auf das Erbrecht. Er dient nur als Ausweis bei Institutionen. Davon abgesehen kann es sein, dass sich die Erbfolge plötzlich ändert, z.B. weil ein neues Testament auftaucht, welches das andere aufhebt. Dann wird der Erbschein vom Gericht wieder eingezogen.

    ‌Weiterlesen: Erben ohne Erschein möglich?

    Wie sieht ein Erbschein aus?

    Folgende Angaben sind ein Muss: Wer ist der Erbe? Wie hoch ist der Erbteil? Wenn Testamentsvollstrecker vom Testator angeordnet wurde, muss dieser angegeben sein. Sind Vor- und Nacherben vorhanden, sind diese bekanntzugeben. Angaben über konkrete Nachlassgegenstände, Pflichtteilsrechte und Vermächtnisse werden nicht gemacht.

    ‌Weiterlesen: Was steht im Erbschein?

    Welche Arten von Erbschein gibt es?

    Es gibt verschiedene Formen des Erbscheins: Alleinerbschein, Teilerbschein, gemeinschaftlicher Teilerbschein, gemeinschaftlicher Erbschein, Fremdrechtserbschein, Eigenrechtserbschein, Europäisches Nachlassverzeichnis.

    ‌Weiterlesen: Arten des Erbscheins 

    Wie beantrage ich einen Erbschein?

    Sie stellen persönlich oder durch einen Anwalt bzw. Notar einen Anwalt beim Nachlassgericht. Antragsteller kann der Alleinerbe, ein Miterbe oder alle Miterben, Vor- oder Nacherbe, Nachlassverwalter, Testamentsvollstrecker, Nachlassinsolvenzverwalter, Gläubiger für eine Zwangsvollstreckung, der Insolvenzverwalter bei Erbeninsolvenz oder der verwaltungsberechtigte Ehegatte sein.

    ‌Weiterlesen: Erbschein beantragen 

    Was kostet ein Erbschein?

    Jedenfalls fallen zwei Gebühren an: Eine Gebühr für die eidesstattliche Versicherung, eine für die Erbscheinerteilung. Wird ein Notar oder ein Rechtsanwalt beauftragt, kommen zusätzliche Kosten dazu. Die Höhe der Kosten ist vom Nachlasswert abhängig. Von ihm werden noch Verbindlichkeiten, Pflichtteilsansprüche und Vermächtnisse weggerechnet.

    ‌Weiterlesen: Kosten für den Erbschein

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