In der EU ist das Erben durch den europäischen Erbschein einfacher geworden © Adobe Stock | Sergey Novikov

Europäischer Erbschein – Europäisches Nachlasszeugnis

Wer mit Auslandsbezug erbt, braucht einen speziellen Erbschein, um sich bei den ausländischen Institutionen und Ämtern ausweisen zu können. Seit 2015 gibt es dafür ein praktisches Dokument: den europäischen Erbschein, auch europäisches Nachlasszeugnis genannt. Alles dazu in diesem Artikel.

Was bedeutet „europäischer Erbschein“?


‌Der europäische Erbschein ist wichtig, wenn jemand in einem anderen EU-Staat etwas erbt. Mit einem europäischen Erbschein kann man sich dann dort als Erbe ausweisen. Auch Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker können mit diesem Dokument ihre Rechtsstellung EU-weit nachweisen. 

‌Das Dokument hat in allen EU-Mitgliedstaaten dieselbe Wirkung. Egal wo es ausgestellt wurde. Alle EU-Länder erkennen den europäischen Erbschein an. Ausnahmen: Dänemark, Irland und Großbritannien. 

‌Wichtig in diesem Zusammenhang sind auch folgende Beiträge:
  • Hinweis:
    Nur weil man im EU-Ausland etwas erbt, heißt das noch nicht an sich, dass man einen EU-Erbschein beantragen muss. Die meisten Erben wollen jedoch Zugriff auf ihre Erbschaft, ja haben sogar die Pflicht, es zu verwalten. Daher kommen sie um die Beantragung eines solchen Scheins meist nicht herum. Sobald der europäische Erbschein beantragt wurde – das Gleiche gilt übrigens beim deutschen Erbschein –, ist die Erbschaft offiziell angenommen.

    Europäischer Erbschein und europäisches Nachlasszeugnis


    ‌Die offizielle Bezeichnung für den europäischen Erbschein ist „europäisches Nachlasszeugnis“ (ENZ). Auf Englisch „European Certificate of Succession“. Diese beiden Begriffe bezeichnen ein und dasselbe. „Europäisches Nachlasszeugnis“ ist die amtliche Bezeichnung, während „europäischer Erbschein“ umgangssprachlich weiter verbreitet ist. Im folgenden Artikel wird einfach der Begriff „europäischer Erbschein“ verwendet.

    Vergleich – deutscher Erbschein und europäischer Erbschein


    ‌Der Unterschied zwischen deutschem und europäischem Erbschein zeigt sich in erster Linie in folgenden Punkten: 

    ‌Gültigkeitsdauer:
  • Europäischer Erbschein: 6 Monate
  • Ein europäischer Erbschein hat eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten. Ist der europäische Erbschein älter als 6 Monate, taugt er nicht mehr als Nachweis. Danach muss ein neuer beantragt werden.
  • Deutscher Erbschein : lebenslang
  • Wurde einmal ein Erbschein für Deutschland ausgestellt, gilt dieser ein Leben lang. Er muss nicht mehr neu beantragt werden. 

    ‌Gültigkeitsbereich:
  • Europäischer Erbschein: im EU-Ausland
  • Wenn ein Erblasser Vermögenswerte außerhalb Deutschlands in einem EU-Mitgliedsstaat hat, muss sich der Erbe des dort befindlichen Nachlassteils einen europäischen Erbschein holen. Erst dann gewähren ihm ausländische Behörden, Institutionen, Unternehmen usw. Zugriff auf diesen Nachlassteil. 

    ‌In Irland, Dänemark und Großbritannien wird ein europäischer Erbschein nicht akzeptiert. Dort gelten eigene erbrechtliche Regelungen.
  • Deutscher Erbschein: innerhalb Deutschlands
  • Zu beachten ist hierbei: War der Erblasser in Deutschland ansässig und wollen in Deutschland lebende Erben Zugriff auf Nachlassgegenstände, die sich in Deutschland befinden, so brauchen sie einen deutschen Erbschein. Sie können nicht einen europäischen Erbschein vorweisen. Der europäische Erbschein gilt also immer nur mit EU-Auslandsbezug.
    Beispiel:
    Martina Böhle verstirbt und vererbt ein Sparbuch auf einer österreichischen Bank. Ihr Sohn Herbert ist der Erbe des Sparbuchs. Um Zugriff darauf zu erhalten, meldet er sich am besten bei der jeweiligen Bank. Diese wird ihm – in der Regel – den Zugang auf das Geld aber erst gewähren, wenn er einen europäischen Erbschein vorweisen kann.

    Europäischen Erbschein beantragen


    Wo beantragen?

  • Nachlassgericht oder  
  • Notar
  • Jedes Nachlassgericht eines EU-Mitgliedstaats kann einen europäischen Erbschein ausstellen. Das zuständige Nachlassgericht ist jenes, das für den Wohnort zuständig ist, an dem der Erblasser zuletzt gewohnt hat. Die Beantragung kann zudem bei jedem deutschen Notar erfolgen.

    Wer darf beantragen?

  • Erben, 
  • Wann beantragen?

  • Erbschaft mit Auslandsbezug 
  • baldige Beantragung bzw. Verlängerung empfohlen
    ‌ 
  • Der europäische Erbschein hat nur eine Gültigkeit von 6 Monaten. Wer einen solchen Schein braucht, sollte also schnell handeln. Erbschaftsabwicklungen im Ausland dauern häufig länger als im Inland. Sobald die Erben bemerken, dass sich die Abwicklung in die Länge zieht, sollten sie beim zuständigen Nachlassgericht um eine Verlängerung anfragen. 

    ‌Wichtig ist zu wissen, dass die Beantragung nicht verpflichtend ist. Wird kein europäischer Erbschein beantragt, bleibt das Vermögen einfach im EU-Ausland unberührt und der Erbe hat keinen Zugriff. 

    ‌In der Regel sollte der europäische Erbschein aber beantragt werden, sodass der Erbe seine Verwaltungspflicht für seine Erbschaft erfüllen kann. Wird die Erbschaft hingegen ausgeschlagen, braucht der Ausschlagende keinen europäischen Erbschein beantragen.
    Achtung:
    Bei Beantragung des Erbscheins gilt die Erbschaft automatisch als angenommen.

    Wie beantragen (Inhalt)?

  • Antrag muss bestimmte Informationen zur Erbsituation enthalten 
  • Nachweise über den Erblasser sowie die rechtliche Stellung des Antragstellers müssen erbracht werden 
  • Erforderliche Informationen und Dokumente können zwischen den ausstellenden Behörden variieren 

  • ‌>> Informationen zu folgenden Punkten müssen im Antrag enthalten sein:
  • Antragssteller
  • Erblasser
  • Ehegatte oder Lebensgefährte des Erblassers 
  • andere mögliche Berechtigte 
  • Testament oder Erbvertrag (wenn vorhanden) 
  • Ehevertrag (wenn vorhanden) 
  • Begründung des Rechtsstatus des Antragsstellers 
  • Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft 
  • Informationen zu Erbstreitigkeiten in der Erbengemeinschaft (wenn vorhanden) 
  • Kontaktdaten des verantwortlichen Gerichts 

  • ‌>> Folgende Nachweise sind erforderlich (kann zwischen Behörden variieren):
  • Sterbeurkunde für den Erblasser 
  • Abstammungsurkunde für den Antragssteller 
  • Güterstand (Familienrecht) des Antragstellers (wenn verheiratet) 
  • Eheurkunde des Antragstellers (wenn verheiratet) 
  • eidesstattliche Versicherung (Notar oder Nachlassgericht) 
  • usw. 

  • ‌>> Formular für die Beantragung: 

    ‌Die Europäische Union stellt ein praktisches Online Formular zur Verfügung. Das Formular kann online ausgefüllt und anschließend heruntergeladen werden. Für jene, die Handschrift bevorzugen, steht ein leeres Formular zum Download bereit. 

    ‌> Zum Europäischen Erbschein Formular

    Notar nötig?

  • nicht zwingend 

  • ‌Da der europäische Erbschein direkt beim Nachlassgericht beantragt wird, braucht man keinen Notar. Um sich allerdings den Aufwand zu sparen, kann auch bei jedem deutschen Notar ein solcher Schein beantragt werden.

    Was kostet ein europäischer Erbschein?

  • Die Höhe der Kosten hängt vom Gesamtwert des Nachlasses ab, der beim Erbfall gegeben ist. 
  • Für Erbschein sowie eidesstattliche Versicherung wird eine 1,0-fache (einfache) Gebühr verrechnet. 
  • Beispiel: Bei einem Nachlasswert von 100.000 Euro fallen Gebühren von insgesamt 546 Euro an (273 Euro jeweils für Erbschein und eidesstattliche Versicherung). 
  • Übersetzungskosten für den Erbschein fallen nicht zwingend an. Der in der Landessprache ausgefüllte Erbschein ist im EU-Ausland ganz normal gültig. Allerdings kann es zu Verständigungsschwierigkeiten kommen, weshalb eine Übersetzung Sinn machen kann. Ob eine Übersetzung benötigt wird, sollte mit den Behörden besprochen werden, die die Vorlage des Scheins verlangen. 
  • Hinweis:
    Wurde bereits ein deutscher Erbschein beantragt, kann man sich 75 % der Kosten dafür auf den europäischen Erbschein anrechnen lassen.

    Was gilt für Irland, Großbritannien und Dänemark?


    ‌ Der von der Europäischen Union eingeführte Erbschein gilt nicht in Irland, Großbritannien sowie Dänemark. Er hat keinen formellen Status in diesen Ländern. Diese Staaten stellen andere Anforderungen für den Nachweis über die Rechtsstellung von Erben. Die Regelung von Erbangelegenheiten in diesen Ländern ist daher um einiges komplizierter. 

    ‌Der Aufwand an Bürokratie für die Nachlassabwicklung in diesen Ländern ist hoch. Daher sollte am besten ein Anwalt aus dem jeweiligen Staat kontaktiert werden.

    Europäischen Erbschein ändern oder widerrufen


    ‌Die Änderung oder der Widerruf des europäischen Erbscheins ist möglich. Folgendes ist zu beachten:
  • Antragssteller können den Erbschein widerrufen oder ändern 
  • Auch von Amts wegen kann unter Umständen ein Widerruf erfolgen (z.B. wenn ein Erbe erbunwürdig wird) 
  • Sobald der Erbschein widerrufen oder geändert wird, erhalten all jene eine Benachrichtigung darüber, denen die bereits einen (alten) Erbschein haben.  

  • Europäischer Erbschein – Recht einfach erklärt

    Was ist ein europäischer Erbschein?

    Befindet sich der Nachlass oder Nachlassteile in einem anderen EU-Staat als Deutschland, muss man sich dort als Erbe ausweisen können. Mit einem deutschen Erbschein kommt man meist nicht weit. Damit die Abwicklung von grenzüberschreitenden Erbfällen leichter wird, gibt es seit 2015 einen europäischen Erbschein, auch „europäisches Nachlasszeugnis“ genannt. Neben Erben können auch Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker diesen Schein beantragen. 

    ‌Weiterlesen: Was bedeutet Europäischer Erbschein?

    Welcher Unterschied besteht zwischen europäischem Erbschein und europäischem Nachlasszeugnis?

    Zwischen europäischem Nachlasszeugnis und europäischem Erbschein gibt es keinen Unterschied. Die beiden Begriffe meinen dasselbe. Die offizielle „amtliche“ Bezeichnung ist „europäisches Nachlasszeugnis“. In der Umgangssprache wird mehr „europäischer Erbschein“ verwendet. 

    ‌Weiterlesen: Europäischer Erbschein und europäisches Nachlasszeugnis

    Was ist der Unterschied zwischen deutschem und europäischem Erbschein?

    Der grundsätzliche Unterschied: Der EU-Erbschein gilt nur jeweils im EU-Ausland. Für eine Erbangelegenheit innerhalb Deutschlands braucht man einen deutschen Erbschein. Zudem ist der deutsche Erbschein ein Leben lang gültig. Der europäische Erbschein läuft nach 6 Monaten ab. Ein Antrag auf Verlängerung ist möglich. 

    ‌Weiterlesen: Vergleich – deutscher Erbschein und europäischer Erbschein

    Wie kann ich einen europäischen Erbschein beantragen?

    Der Antrag kann bei dem Gericht gestellt werden, das für den letzten Wohnort des Erblassers verantwortlich ist. Daneben kann man den Schein auch bei einem Notar beantragen. Je nachdem, wer den Antrag stellt, und, wo der Antrag gestellt wird, sind verschiedene Unterlagen vorzuweisen. 

    ‌Weiterlesen: Europäischen Erbschein beantragen?

    Kann man das europäische Nachlassverzeichnis verlängern?

    Ja, es kann auf Antrag verlängert werden. Sobald sich abzeichnet, dass die Nachlassabwicklung länger dauert, sollte um Verlängerung gebeten werden. Das europäische Nachlassverzeichnis (europäischer Erbschein) gilt nur 6 Monate lang. 

    ‌Weiterlesen: Europäischen Erbschein beantragen?

    Wo gibt es ein Formular zur Beantragung des europäischen Nachlassverzeichnisses?

    Ja. Die Europäische Union stellt ein bequemes Online Formular zur Verfügung. Das Formular kann auch heruntergeladen und handschriftliche ausgefüllt werden. Zum Formular „Europäisches Nachlassverzeichnis

    ‌Weiterlesen: Europäischen Erbschein beantragen?

    Welche Kosten entstehen für europäischen Erbschein?

    Die Kosten orientieren sich – wie auch bei einem deutschen Erbschein – an dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Ausschlaggebend für die Kostenhöhe ist die Höhe des Nachlasswerts zum Zeitpunkt des Erbfalls. Wer bereits einen deutschen Erbschein hat, kann sich 75 % der Kosten für den europäischen Erbschein anrechnen lassen und zahlt demnach nicht so viel. 

    ‌Weiterlesen: Was kostet ein europäischer Erbschein?

    Ist für das europäische Nachlassverzeichnis eine Übersetzung erforderlich?

    Nicht unbedingt. Das europäische Nachlassverzeichnis (europäischer Erbschein) ist in jeder ausgestellten Sprache EU-weit gültig. Übersetzung und Apostille kann man sich also in der Regel sparen. Kommt es zu Verständigungsproblemen, kann man immer noch eine Übersetzung anfertigen lassen. Am besten mit den zuständigen Behörden im Vorab absprechen. 

    ‌Weiterlesen: Was kostet ein europäischer Erbschein?

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