Frau erhält ein Sparguthaben im Wege eines Vermächtnisses © Adobe Stock | sorrapongs

Vermächtnis im Testament – Nicht nur Erben können vom Nachlass profitieren

Ein Vermächtnis überträgt Vermögen an eine Person oder Personen, ohne dass diese Erben werden. Das hat für den Vermächtnisnehmer Vor- und Nachteile. Er braucht keine Schulden für den Erblasser abbezahlen. Andererseits wird er bei der Erbschaft überhaupt nicht berücksichtigt.

Was ist ein Vermächtnis?


‌Mit einem Vermächtnis räumt ein Erblasser einer Person das Recht auf einen Nachlassgegenstand ein. Diese Person wird dadurch aber kein Erbe

Vorteil beim Vermächtnis im Vergleich zum Erben: Zum Beispiel, dass sich der Vermächtnisnehmer nicht um die Erbschaft kümmern und keine Schulden für den Erblasser abzahlen muss. Es gibt aber auch Nachteile, weil man bei der Erbschaft nichts mitbestimmen kann (Ausnahme: Vorausvermächtnis). 

‌Die begünstigte Person kann den Vermächtnisgegenstand nach dem Tod des Erblassers von den Erben einfordern. Diese müssen ihm das Vermächtnis dann erfüllen. Die Erben müssen– je nachdem, ob es sich um einen Gegenstand oder um Geld handelt – das Vermächtnis auszahlen oder eine Sache aushändigen. 

Wo Vermächtnis regeln? Eine solche Begünstigung wird in einem Testament oder Erbvertrag

Wer kann als Vermächtnisnehmer eingesetzt werden? Im Wege eines Vermächtnisses können beliebige Dritte begünstigt werden. Möglich ist zum Beispiel ein Vermächtnis an Kinder, an mehrere Personen, an Enkel, aber auch an Erben oder an einen Verein oder eine Organisation.

Vermächtnis oder Erbeinsetzung? – Der Unterschied

  • Der Vermächtnisnehmer wird nicht Teil der Erbengemeinschaft.
  • Dadurch ergeben sich für ihn Vorteile. Zum Beispiel: Er hat mit etwaigen Schulden des Erblassers nichts zu tun. Die Begleichung dieser müssen die Erben erledigen. 
  • Der Nachteil: Er kann bei der Erbschaft überhaupt nicht mitreden. Mehr als die Erben aufzufordern, das Vermächtnis herauszugeben, kann er nicht. Mit mehr als dem Vermächtnis selbst, hat ein Vermächtnisnehmer nie zu tun. ‌
  • Die Erben hingegen sind die Rechtsnachfolger des Erblassers. 
  • Dadurch haben die Erben Rechte und Pflichten: Zum Beispiel Schulden für den Verstorbenen zurückzahlen. Aber auch Positives: Beispielsweise Mieteinnahmen kassieren, oder das Recht, ein geerbtes Haus zu verkaufen. 
  • Häufig erben mehrere Erben, weshalb ihnen die Aufgabe zukommt, die Erbschaft unter sich aufzuteilen. Das kann ein großer organisatorischer und nervlicher Aufwand sein, der nicht bloß einmal eine Familie entzweit hat. ‌

  • Wie schreibe ich ein Vermächtnis, und wie fordere ich es ein? – Vorgehen


    ‌1. Zuerst muss überlegt werden, wer was bekommen soll. Sie können sich fragen, welche Art von Vermächtnis Sie aussetzen wollen. Und natürlich „für wen“? Soll ein Erbe mit einem Vorausvermächtnis mehr als die anderen bekommen? 

    ‌2. Wer das Testament oder den Erbvertrag aufsetzt, sollte begrifflich zwischen Erbe und Vermächtnisnehmer unterscheiden: 

    ‌>> Formulierung für Erbeinsetzung: „Hiermit setze ich … als Erben ein“, „Hiermit vererbe ich mein Haus an …“, etc. 
    >> Formulierung für Vermächtnis: „Hiermit vermache ich mein Auto an …“, „Hiermit setze ich ein Vermächtnis für … aus“, etc. 

    ‌3. Es macht Sinn, eine Ersatzperson für das Vermächtnis zu bestimmen. Stirbt der Vermächtnisnehmer, bekommt es die der Ersatzvermächtnisnehmer. Gibt es keinen Ersatzempfänger, greift das Vermächtnis nicht mehr. Das heißt: Der Gegenstand, den der Erblasser vermachen wollte, bleibt bei den Erben. 

    ‌4. Nach dem Erbfall schreiben Sie den Erben einen Brief, in dem sie dazu auffordern, das Vermächtnis herauszugeben. 

    ‌5. Die Erben haben die gesetzliche Pflicht, das Vermächtnis zu erfüllen. Weigern sie sich dagegen, rufen Sie einen Anwalt für Erbrecht an. Dieser hilft ihnen dann weiter. Entweder werden die Erben kooperativ, wenn sich ein Anwalt bei ihnen meldet, oder er hilft Ihnen – sollten sie sich weiterhin weigern – vor Gericht.

    Welche Arten von Vermächtnis gibt es? – Muster & Beispiele


    ‌Die Gestaltungsfreiheit im Vermächtnis ist groß. Man kann sogar nicht gezeugten Kindern ein Vermächtnis aussetzen. Auch können Auflagen darin eingebaut werden. Damit kann ein Vermächtnisnehmer zu einem bestimmten Tun und / oder Unterlassen verpflichtet werden. Beispiele für Auflagen: Grab- oder Tierpflege, Hausverkauf, Sorge um Verwandte, etc. 

    ‌Im Folgenden präsentieren wir beliebte Arten Vermächtnisse. Denkbar sind aber noch viele weitere Varianten: 
  • Vorausvermächtnis: Damit begünstigt man einen Menschen, den man sowieso als Erben einsetzt. Der Erbe erhält also das Vorausvermächtnis zusätzlich zu seinem Erbteil. Mit einem Vorausvermächtnis Vermachtes wird nicht auf den Erbteil der begünstigten Person angerechnet. 

  • ‌‌Mit anderen Worten: Bekommt ein Erbe ein Vermächtnis, muss er das Vermächtnis nicht von seinem Erbteil abziehen. Er bekommt beides: seinen Erbteil und das Vermächtnis. Dadurch ist er gegenüber anderen (Mit)erben wertmäßig im Vorteil. ‌ ‌

    ‌Unterschied zur Teilungsanordnung: Bei der Teilungsanordnung gibt es keine Erben, die etwas als „Plus“ erhalten. Ein Vermächtnisnehmer kann das Vorvermächtnis beanspruchen, bevor die Erbauseinandersetzung der Miterben geschieht.
    Beispiel:
    „Hiermit vererbe ich, Simon Meyer, meiner Cousine, Anna Bauer, und ihrem Ehemann, Jörg Bauer, meinen gesamten Nachlass. Anna Bauer bekommt darüber hinaus als Vermächtnis alle meine Fitnessgeräte, die sich im Keller meines Landhauses in Bonn befinden. Mit diesen Gegenständen soll keine Anrechnung auf den Erbteil erfolgen.“
  • Ersatzvermächtnis: Es kommt vor, dass der eingesetzte Vermächtnisnehmer vor dem Erblasser verstirbt. Oder der Vermächtnisnehmer schlägt sein Vermächtnis aus. In diesem Fall wird das Vermächtnis ungültig; es gibt keine Ersatzperson, der das Vermächtnis zufallen könnte. ‌

  • ‌Es macht also Sinn, für alle Fälle einen Ersatzvermächtnisnehmer zu bestimmen.
    Beispiel:
    „Ich bestimme hiermit meinen Nachbarn, Roman Zauner, als Vermächtnisnehmer. Dadurch erhält er mein Bienenhaus in Augsburg. Sollte Roman Zauner vor mir sterben, oder das Vermächtnis ausschlagen, so soll mein Neffe, Paul Schneider, das Vermächtnis bekommen.“
  • Rentenvermächtnis: Denkbar ist auch, eine Person mit Rentenzahlungen zu versorgen; mit Geld aus dem Nachlass. Ein Testierender formuliert hierfür im Testament, eine bestimmte Person mit regelmäßigen Zahlungen auf Lebenszeit zu unterstützen.
  • Beispiel:
    „Hiermit vermache ich meiner Lebensgefährtin, Rosa Schröder, jedes Monat eine Leibrente von 1.500 Euro. Die Zahlung soll jeweils am Monatsersten erfolgen. Beginn ist der Monatserste des ersten Monats nach meinem Ableben.“
  • Geldvermächtnis: Wer Geld vermacht, sollte den Betrag genau beziffern. Darüber hinaus empfiehlt es sich, den Geldwert mit einer Indexklausel abzusichern. Die Indexklausel dient dazu, das Geld vor dem Wertverfall zu schützen. Das kommt dem Vermächtnisnehmer zu Gute. Es könnte nämlich sein, dass sich der Geldwert verschlechtert, bis der Vermächtnisnehmer das Geld ausbezahlt bekommt.
  • Beispiel:
    „Im Wege des Vermächtnisses vermache ich, Sören Schmitz, meinem Bruder, Lasse Schmitz, 50 % meines Geldvermögens. Berechnungsgrundlage dafür ist mein Vermögen zum Zeitpunkt meines Todes. Mit Geldvermögen meine ich alle Bankkonten und Sparbücher, Wertpapiere, Aktien sowie das ganze Barvermögen. Nicht zum Geldvermögen zählen etwa meine Uhrensammlung oder andere Wertgenstände in meiner Wohnung.”
  • Wohnungsrechtsvermächtnis: Als Vermächtnis kann man auch ein Wohnrecht in einer Wohnung oder in einem Haus aus dem Nachlass einräumen. Das Wohnrecht kann zeitlich begrenzt oder lebenslang sein. Somit kann die begünstigte Person in der Immobilie wohnen, ohne Miete zu zahlen; Nebenkosten trägt sie aber in der Regel selbst. 

  • ‌Aber Vorsicht: Ein Wohnrecht ist immer an eine konkrete Person gebunden. Das kann zu Problemen führen. Will oder kann die mit einem lebenslangen dinglichen Wohnrecht begünstigte Person zum Beispiel nicht mehr in der Wohnung bleiben, hat sie oft keine andere Wahl. Die Vermietung einer solchen Wohnung ist oft nicht möglich.
    Beispiel:
    „Meiner Freundin räume ich ein lebenslanges dingliches Wohnrecht für mein Haus in Passau (Weiherweg 50) ein. Nebenkosten müssen von ihr getragen werden.“
  • Nießbrauchsvermächtnis: Nießbrauch ist ein unübertragbares und unvererbliches Recht, Nutzungen einer fremden Sache, einem fremden Recht oder einem fremden Vermögen zu ziehen, es in Besitz zu nehmen, zu bewirtschaften und zu verwalten. Der Nießbrauch kann auch durch ein Vermächtnis übertragen werden.
  • Beispiel:
    „Meine Lebensgefährtin, Hannah Wolf, erhält im Wege eines Vermächtnisses einen lebenslangen unentgeltlichen Nießbrauch an meiner Wohnung in Nürnberg, Mozartstraße 79.“
  • Supervermächtnis: Dieses Vermächtnis bei Berliner Testament macht häufig dann Sinn, wenn die Erben Steuern sparen möchten. Erbt der überlebende Ehegatte als Vorerbe zum Beispiel 600.000 Euro, kann er mit einem Supervermächtnis 100.000 Euro an die Schlusserben (Kinder) vermachen. Die 100.000 werden von den 600.000 abgezogen, woraus folgt: Der Steuerfreibetrag von 500.000 Euro wird nicht überschritten. Der Gatte muss also keine Erbschaftssteuer zahlen. Mehr zum Supervermächtnis.
  • Beispiel:
    „Wir, die Eheleute Jana und Sven Schwarz legen fest, dass der überlebende Ehegatte als Vollerbe das Recht hat, Vermächtnisse auszusetzen und damit die Schlusserbfolge auszusetzen.“

    Wie wird ein Vermächtnis versteuert?


    ‌Bekommen Sie ein Vermächtnis, müssen Sie genauso Erbschaftssteuer zahlen. Und das obwohl Sie rechtlich gar kein Erbe sind. Für das Gesetz ist für die Erbschaftssteuer nur ausschlaggebend, dass Sie Vermögen von Todes wegen erwerben. 

    ‌Die Steuersetze und Steuerfreibeträge für die Erben und Vermächtnisnehmer sind dieselben.

    Vermächtnis und Pflichtteil – Auf Pflichtteil anrechnen möglich?


    ‌Hat der Erblasser eine nahe verwandte Person enterbt, bekommt diese einen Pflichtteil. Die Pflichtteilhöhe beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, der einer Person zustehen würde. 

    ‌Bekommt eine enterbte Person ein Vermächtnis, wird dadurch der Pflichtteil nicht umgangen. Diese Person hat weiterhin Anspruch auf den Pflichtteil. Bekommt eine Pflichtteilsberechtigte Person also beides? 


    ‌Eine enterbte Person hat ein Wahlrecht: 

    ‌Und zwar ein Wahlrecht zwischen … 

    ‌1. Pflichtteil oder 
    ‌2. Vermächtnis + Differenz zur Pflichtteilshöhe. 

    ‌Somit gilt: Die Höhe des Pflichtteils steht der enterbten Person sicher zu; auch wenn ein Vermächtnis niedriger als der Pflichtteil ist. Dann bekommt sie einfach das, was noch bis zur vollen Höhe des Pflichtteils fehlt, zusätzlich zum Vermächtnis. Wurde ein Geldbetrag als Vermächtnis ausgesetzt, ist die Sache unkompliziert. 

    ‌Schlägt aber ein Enterbter ein Vermächtnis mit einer Immobilie oder einer anderen Sache aus, müssen die Erben die Immobilie, das Auto oder anderes in Geld an den Enterbten auszahlen. In diesem Falle muss eine Immobilie möglicherweise erst in Geld umgewandelt werden. Die Erben müssen sie verkaufen, oder anderes.

    Vermächtnis – Recht einfach erklärt

    Was bedeutet Vermächtnis?

    Mit einem Vermächtnis wird eine Person begünstigt, ohne Erbe zu werden. Ein Vermächtnis kann ein Gegenstand aber auch ein Recht (z.B. Wohnrecht) sein. Auch ein Erbe kann ein Vermächtnis erhalten. Dann bekommt er das Vermächtnis zusätzlich zu seinem Erbteil.  

    ‌Weiterlesen: Was bedeutet Vermächtnis?

    Vermächtnis oder Erbe?

    Beides hat Vor- und Nachteile. Der Vermächtnisnehmer muss sich nicht mit Problemen herumschlagen, die er als Erbe haben könnte (Schulden abzahlen, Nachlass verwalten, etc.). Gleichzeitig hat er keine Rechte, die über das Vermächtnis hinausgehen. Erben hingegen sind die Rechtsnachfolger des Erblassers. Sie haben mehr Rechte, aber auch Pflichten als Vermächtnisnehmer. 

    ‌Weiterlesen: Vermächtnis oder Erbe?

    Wie funktioniert die Vermächtnis Abwicklung?

    Ein Vermächtnis wird in einem Testament oder Erbvertrag bestimmt. Wichtig: Die richtige Formulierung auswählen, damit der Vermächtnisnehmer nicht mit einem Erben verwechselt wird. Nach dem Erbfall müssen die Erben das Vermächtnis erfüllen. Also Geld auszahlen oder einen Gegenstand aushändigen.

    ‌Weiterlesen: Wie funktioniert die Vermächtnis Abwicklung?

    Wie Vermächtnis einfordern?

    Nach dem Erbfall muss ein Vermächtnisnehmer das Vermächtnis von den Erben einfordern. Weigern diese sich dagegen, sollte ein Anwalt eingeschaltet werden, der dann auch – sofern sie sich weiterhin dagegen sträuben – beim Verklagen unterstützen kann. Der Vermächtnisnehmer darf aber keinesfalls das Vermächtnis „eigenhändig“ in Besitz nehmen.

    ‌Weiterlesen: Wie Vermächtnis einfordern?

    Vermächtnis wie versteuern?

    Auch ein Vermächtnis muss ab einer bestimmten Höhe versteuert werden. Hinsichtlich Steuern gibt es keinen Unterschied zwischen Erbschaft und Vermächtnis. Die Freibeträge sind dementsprechend auch dieselben. Für Ehegatten 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro, usw.

    ‌Weiterlesen: Vermächtnis wie versteuern?

    Was ist mit Vermächtnis und Pflichtteilsanspruch?

    Wurde einem Pflichtteilsberechtigten ein Vermächtnis ausgesetzt, kann er auswählen: Entweder er nimmt das Vermächtnis oder den Pflichtteil. Entscheidet er sich für das Vermächtnis und ist es kleiner als der Pflichtteil, müssen ihm die Erben so viel aufs Vermächtnis draufzahlen, bis er insgesamt die Pflichtteilshöhe erreicht hat.

    ‌Weiterlesen: Was ist mit Vermächtnis und Pflichtteilsanspruch?

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