Ehegatten lassen sind beim Anwalt und lassen sich zum Supervermächtnis beraten © Adobe Stock | goodluz

Supervermächtnis erklärt: Erbschaftssteuer umgehen, Muster, Formulierung

Steuern umgehen im Ehegattentestament? Das Supervermächtnis ist eine super Möglichkeit dafür. Besonders wenn es um viel Vermögen geht, ist es sinnvoll. Wie Familien Steuerfreibeträge nutzen können, lesen Sie in diesem Artikel.

Was ist ein Supervermächtnis?


‌Ein Supervermächtnis wird in einem Berliner Testament (häufig auch Ehegattentestament genannt) bestimmt. Es ist eine gute Möglichkeit, die Erbschaftssteuer zu umgehen oder zu sparen. Das Berliner Testament kann nämlich zu großen Steuernachteilen führen, vor allem bei hohen Vermögenswerten. 

‌Um das zu verstehen, muss kurz in Erinnerung gerufen werden, wie das Berliner Testament funktioniert.

Das Steuerproblem beim Berliner Testament:


‌Das Berliner Testament ist die beliebteste Form des gemeinschaftlichen Testaments. Darin bestimmen sich die Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner gegenseitig als Alleinerben. Als Schlusserben setzen sie in der Regel die Kinder ein. 

‌Es liegt in der Natur des Berliner Testaments, dass das Vermögen des erstversterbenden Ehegatten mit dem Vermögen des überlebenden Ehegatten zusammenschmilzt (Einheitslösung). Sobald auch der zweite Ehegatte stirbt, fällt der gesamte Nachlass (das Vermögen beider Ehegatten) auf die Schlusserben. 

‌Bei großem Vermögen führt das zu schwerwiegenden Steuernachteilen für die Familie: 2 steuerpflichtige Übertragungen schmälern den Nachlass. Häufig sind dabei die Schlusserben die Leidtragenden, wenn sie oft eine große Vermögensmenge versteuern müssen.

Ein Supervermächtnis kann dieses Problem beseitigen:


‌Der erbende Ehegatte kann das Vermögen, das er vom verstorbenen Ehegatten erhält, vermindern. Wie? Indem er gezielt Vermächtnisse aussetzt. Im Berliner Testament kann dem überlebenden Ehegatten das Recht eingeräumt werden, dies zu tun. Eben dies nennt man „Supervermächtnis“. 

‌Wird ein Vermächtnis ausgesetzt wird, verringert sich der Nachlass. Und somit zahlt der überlebende Gatte weniger Erbschaftssteuer. Oder eben gar keine; sofern sich die Nachlasshöhe im Rahmen des Steuerfreibetrags befindet.‌
Hinweis:
Ein Supervermächtnis macht natürlich nur dann Sinn, wenn der überlebende Ehegatte das Geld, das er mit dem Vermächtnis überträgt, nicht selbst braucht. Das Berliner Testament erfüllt ja gerade den Zweck, die Kinder vorerst zu enterben, damit der überlebende Gatte den ganzen Nachlass verwenden kann.

Wie funktioniert ein Supervermächtnis? – Beispiel


‌Die Ehegatten Uwe und Gesine Hofmann haben eine Tochter – Ingrid. Die beiden schreiben ein Berliner Testament, in dem sie sich wechselseitig zu Alleinerben einsetzen. Die Tochter soll Schlusserbin werden. 

‌Die Vermögenssituation der Familie sieht wie folgend aus: Das Vermögen des Vaters beträgt 600.000 Euro, seine Ehefrau hat 100.000 Euro Vermögenswert angesammelt. Im Folgenden werden verschiedene Szenarien erklären, indem aufgezeigt wird welche Beträge steuerfrei die Seiten wechseln können und könnten: 


‌Beispiel ohne Supervermächtnis: 

  • Die Eheleute Gesine und Uwe Hofmann verfassen ein Berliner Testament mit Voll- und Schlusserbschaft, aber ohne Supervermächtnis. 
  • Uwe stirbt. Gesine erbt 600.000 Euro. Der Steuerfreibetrag für Ehegatten gilt bis 500.000 Euro. Daher muss sie 100.000 Euro versteuern. Das sind 11.000 Euro Steuern (11 % von 100.000 Euro). 
  • Angenommen, Gesine rührt das Vermögen ihres verstorbenen Mannes nicht an. Ihr eigenes Vermögen beträgt bei ihrem Todesfall 100.000 Euro. 
  • Sobald Gesine verstirbt, fällt das gesamte Vermögen der Mutter und des Vaters – 700.000 Euro – an die Schlusserbin. 
  • Nun muss schon wieder ein Familienmitglied Steuern zahlen, und zwar dieses Mal richtig viel. Ingrids Freibetrag als Tochter beträgt nur 400.000 Euro. Das heißt, sie muss 300.000 Euro versteuern (700.000 Euro – 400.000 Euro). Das macht 33.000 Euro Steuern (11 % von 300.000 Euro). ‌

  • ‌‌Beispiel mit Supervermächtnis:
  • Die beiden Hofmanns schreiben ein Berliner Testament mit einem Supervermächtnis. Mann und Frau wissen, dass ein Supervermächtnis Steuervorteile bringt. 
  • Nach dem Todesfall Uwes geht sein Nachlass mit 600.000 Euro geht an die Gattin Gesine. 
  • Daher setzt sie ihrer Tochter ein Vermächtnis im Wert von 100.000 Euro aus. Das Vermächtnis darf sie vom Nachlass des Ehegatten abziehen. Somit erbt sie nur 500.000 Euro. Das heißt, sie kann ihren Steuerfreibetrag voll ausschöpfen und braucht keine Erbschaftssteuer zahlen. 
  • Nehmen wir wieder an, dass die Mutter ihr ganzes Vermögen (wozu nun auch das Vermögen des Vaters gehört) bis zu ihren Tod erhält. Das sind 500.000 Euro. 
  • Wenn die Mutter verstirbt, gehen die 500.000 Euro an die Tochter Ingrid. Diese muss jetzt 100.000 Euro versteuern (ihr Freibetrag ist bei 400.000 Euro). Das macht 11.000 Euro Steuern (11 % von 100.000). ‌
  • Die steuerlich beste Möglichkeit: Im eben gezeigten Fall hat nur die Mutter Steuern gespart. Sie hätte aber auch ihrer Tochter die Steuern ersparen können. Dazu hätte sie Folgendes tun müssen: Der Tochter nach dem Tod des Vaters ein Vermächtnis im Wert von 300.000 Euro aussetzen. Dann würde sie der Tochter nach ihrem Tod nur noch 100.000 Euro vererben. Dieser Betrag ist steuerfrei. Dadurch hätte auch die Tochter die Steuer gänzlich umgehen können.

  • Vorteil: Höhe und Fälligkeitszeitpunkt entscheidet der überlebende Gatte


    ‌Das Supervermächtnis ist im Vergleich zu Vermächtnissen in einem normalen Testament viel flexibler. Der länger lebende Ehegatte hat mit einem Supervermächtnis sehr viel Handlungsspielraum, was diesem Vermächtnis auch den Namen verleiht. 

    ‌Der überlebende Gatte kann über Folgendes entscheiden: 

    ‌1) Wer erhält das Supervermächtnis? 
    ‌2) Wie hoch ist das Supervermächtnis? 
    ‌3) Wann wird das Supervermächtnis fällig? 

    ‌Das Gesetz stellt dem überlebenden Ehegatten frei, wen er aus dem im Testament bestimmten Personenkreis als Supervermächtnis-Nehmer bestimmt (§ 2151 BGB).

    ‌Auch die Entscheidung über die Höhe des Supervermächtnisses liegt beim überlebenden Ehegatten. Dieser könnte sogar so weit gehen, und ein sehr niedriges oder gar kein Vermächtnis aussetzen, sollte sich zum Beispiel seine finanzielle Lage oder etwa die Beziehung zu den Kindern stark verschlechtern. Der Pflichtteilsanspruch der Kinder bleibt aber weiterhin bestehen – sofern keine 3 Jahre nach dem Erbfall vergangen sind (Pflichtteilsanspruch verwirkt nach 3 Jahren ab Kenntnis über den Erbfall). 

    ‌Den Zeitpunkt, an dem das Vermächtnis fällig wird, kann der überlebende Ehepartner ebenso selbst festlegen. Im Gegensatz zu anderen Vermächtnisarten, muss es nicht bald nach dem Erbfall erfüllt werden. Der überlebende Ehepartner kann auch einfach ein letztmögliches Fälligkeitsdatums benennen. Soll das Vermögen nach dem ersten Erbfall schon verringert werden, sollte das Vermächtnis bald ausgesetzt werden.‌
    Hinweis:
    Den enterbten Kindern steht ja ein Pflichtteil zu. Das Supervermächtnis kann behilflich sein, Druck auf diese auszuüben, damit sie den Pflichtteil nicht beanspruchen. Ein Pflichtteilsanspruch verjährt nach 3 Jahren. Die Ehegatten könnten ihre Kinder zum Beispiel mit dem Supervermächtnis vertrösten und ihnen ein gewisses Vermächtnis in Aussicht stellen.

    Supervermächtnis Formulierung & Muster

    „Wir (Ehegatten, Klaus und Ursula Schmitt), setzen unseren von der Erbfolge ausgeschlossenen Kindern, Michael und Sabine, ein Vermächtnis aus. Das Vermächtnis hat den Zweck, unseren Kindern als Schlusserben die gänzliche oder teilweise Ausnutzung der Steuerfreibeträge zu ermöglichen. Der länger lebende Ehepartner kann selbst bestimmen, wer unter den Genannten (§ 2151 BGB) welche Anteile an dem Vermächtnis (§ 2153 BGB) erhält. Der länger lebende Ehegatte kann weiter bestimmen, welche Leistung (§ 2156 BGB) den Vermächtnisnehmern zusteht und zu welchem Zeitpunkt das Vermächtnis fällig ist (§ 2181 BGB).“
    Hinweis:
    Besser ist es, im Testament klar zu formulieren, zu welchem konkreten Zeitpunkt das Vermächtnis ausgesetzt wird. Somit kann es nicht passieren, dass das Vermächtnis beim Todesfall des zweiten Ehegatten fällig wird. Denn dann würde sich das Vermögen wieder ansammeln, und der Steuerfreibetrag könnte wieder nicht genutzt werden.

    Was, wenn das Supervermächtnis an Bedingungen geknüpft ist?


    ‌Manchmal werden Vermächtnisse mit Auflagen bzw. Bedingungen verknüpft. Das heißt: Erst zu dem Zeitpunkt, an dem die Bedingung erfüllt wird, bekommt der Vermächtnisnehmer sein Vermächtnis. Das nennt man „Vermächtnisanordnung unter einer aufschiebenden Bedingung“. 

    ‌In diesem Fall muss der überlebende Ehegatte warten, bis ein Vermächtnisnehmer die Bedingung erfüllt. Bis dahin darf er aber die Vermächtnishöhe nicht von seiner Erbschaft abziehen. Er muss also die volle Erbschaft, so wie er sie erhalten hat, versteuern. 

    ‌Solche aufschiebenden Bedingungen sind ungünstig für den Vollerben (länger lebenden Ehegatten).

    Alternativen zum Supervermächtnis


    ‌Geht es um das Sparen von Steuern, gibt es einige erbrechtliche (legale) Tricks. Neben dem Supervermächtnis ist die vorweggenommene Erbfolge eine beliebte Weise, steuerfrei Vermögen bzw. Geld zu übertragen. 

    ‌Die vorweggenommene Erbfolge bezeichnet die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten des Erblassers, meist in Form einer Schenkung. Der zukünftige Erblasser überträgt dabei einem zukünftigen Erben schon bevor er verstirbt Vermögensteile, etwa Immobilien, Geld oder andere Besitztümer. 

    ‌Ein großer Vorteil dabei ist, dass zu Lebzeiten die sogenannte 10 Jahres-Frist gilt: Alle 10 Jahre kann Vermögen bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei die Seiten wechseln. Für Ehegatten ist der Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuerfreibetrag 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro.

    Supervermächtnis – Recht einfach erklärt

    Was bedeutet Supervermächtnis?

    Ein Supervermächtnis kann in einem Berliner Testament angeordnet werden. Es ist ein nützliches Mittel, um Erbschaftssteuer zu umgehen oder zu sparen. Da das Berliner Testament Voll- und Schlusserben einsetzt, gibt es zwei Erbfälle. Die Steuerlast kann besonders für die Schlusserben hoch sein. Das Supervermächtnis kann dieses Problem lösen.

    ‌Weiterlesen: Was bedeutet Supervermächtnis?

    Wie ist der Ablauf beim Supervermächtnis?

    Ehegatten formulieren dafür im Berliner Testament, dass der überlebende Ehegatte ein Vermächtnis aussetzen kann. Es wird lediglich eine Personengruppe bestimmt, die das Vermächtnis aus Steuergründen erhalten soll. Empfänger, Höhe, Gegenstände und Zeitpunkt bestimmt der überlebende Gatte aber gänzlich frei.

    ‌Weiterlesen: Wie ist der Ablauf beim Supervermächtnis?

    Wann ist ein Supervermächtnis fällig?

    Diese Entscheidung liegt beim länger lebenden Ehegatten. Empfehlenswert ist, einen Endzeitpunkt festzulegen, an dem das Vermächtnis spätestens fällig wird. Damit hat der überlebende Ehegatte dann relativ viel finanzielle Freiheit. Möglich ist auch ein fixer Zeitpunkt. Problematisch ist aber, keinen Zeitpunkt festzulegen. Verstirbt der Ehegatte nämlich, war das Ganze umsonst. So könnte dann die Schlusserben wieder eine große Steuerlast treffen.

    ‌Weiterlesen: Wann ist ein Supervermächtnis fällig?

    Welche Alternativen gibt es zum Supervermächtnis?

    Geht es um die steuergünstige Übertragung von Vermögen, ist das Supervermächtnis die wohl beste Möglichkeit innerhalb eines gemeinschaftlichen Testaments. Grundsätzlich gibt es aber einige Varianten, die Steuerlast zu senken. Zum Beispiel eine vorweggenommene Erbfolge, bei der man alle 10 Jahre den Erbschafts- bzw. Schenkungssteuerfreibetrag ausschöpfen kann.

    ‌Weiterlesen: Welche Alternativen gibt es zum Supervermächtnis?

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