Ehegatten setzen zusammen mit Notar gemeinschaftliches Testament auf © Adobe Stock | New Africa

Gemeinschaftliches Testament – Ehegattentestament: Alle Details

Ohne Testament kann ein überlebender Ehegatte große finanzielle Probleme bekommen. Wollen sich Eheleute absichern, sollten sie über ein gemeinschaftliches Testament nachdenken. Welche Regelungen kann ich darin treffen? Kann man ein solches Testament ändern?

Was ist ein gemeinschaftliches Testament?


‌Beim gemeinschaftlichen Testament formulieren die Ehegatten einen gemeinsamen letzten Willen. Häufig setzen sich dabei die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Das hat den Vorteil, dass der überlebende Ehegatte finanziell abgesichert ist, wenn einer verstirbt. 

‌Ein Ehepartner schreibt das gemeinschaftliche Testament handschriftlich, am Ende unterschreiben beide. Auch eingetragene Lebenspartner können dieses Testament verfassen. Das gemeinschaftliche Testament ist im Gesetz ab § 2265 BGB und in § 10 IV LPartG geregelt. 

‌Anstelle von gemeinschaftlichem Testament werden auch die Begriffe „gemeinsames Testament“ oder „Ehegattentestament“ verwendet. Nachstehend lesen Sie, welche Arten von gemeinschaftlichem Testament es gibt, was ein Berliner Testament ist und vieles mehr.

Wann ist ein gemeinschaftliches Testament sinnvoll?


‌Ein Ehegattentestament kann eine wichtige Vorsorge für die Ehegatten sein. Ohne Testament verliert der überlebende Ehegatte nämlich einen großen Teil der Erbschaft: die gesetzliche Erbfolge greift. 

‌Und das heißt meistens: Der Ehegatte erbt nur die Hälfte, die andere Hälfte erben die Kinder. Ein gemeinschaftliches Testament ist also sinnvoll, wenn die Ehegatten / eingetragenen Lebenspartner: 
  • die gesetzliche Erbfolge nicht annehmen möchten, 
  • mehr als die anderen Verwandten erben wollen, 
  • Vermögen in der Ehe gemeinsam erwirtschaftet haben (Grundstück, Wertpapiere, Sparkonto, usw.), 
  • die Kinder oder andere Dritte erst zu Erben machen wollen, nachdem beide Ehegatten (Elternteile) verstorben sind, 
  • gemeinsame Verfügungen erlassen möchten (zum Beispiel, um den überlebenden Partner finanziell abzusichern).
  • Beispiel:
    Anne und Nils bauen ein Haus. Sie wollen sich damit im Alter absichern. Stirbt Nils vor Anne, verliert er seinen gut bezahlten Job und kann sie nicht mehr versorgen. Für diesen Fall sollte Anne zumindest ein passables Haus bleiben, das sie im Rentneralter unter Umständen vermieten oder anders nutzen kann. Die Kinder haben alle einen fixen Job und ein gutes Einkommen. 

    ‌Angenommen, die Beiden setzen kein gemeinschaftliches Testament auf. Anne würde dann ca. die Hälfte des Hauses erben. Die wirtschaftliche Gefahr: Sie müsste möglicherweise die Kinder auszahlen, was finanziell sehr problematisch für sie werden kann.

    Welche Arten des gemeinschaftlichen Testaments gibt es?


    ‌1) Wechselbezügliches Testament: In einem Testament setzen sich die Ehegatten gegenseitig als Erben ein. Damit binden sie sich sehr stark an die Vereinbarung; eine Änderung des Testaments ist nicht so einfach. Dazu gibt es eine Alternative. Diese Alternative ist aber kein gemeinschaftliches Testament im engeren Sinne. 

    ‌2) Die Ehepartner können zwei Einzeltestamente schreiben: In diesen können sie sich jeweils gegenseitig als Erben einsetzen. Mit dem Unterschied: Der testierende Ehegatte ist keineswegs an sein Versprechen im Testament gebunden. Er könnte seinen Ehepartner einfach aus dem Testament streichen, das Testament vernichten, oder anderes. Beim gemeinsamen Testament kann er das nicht so einfach. Die einzelnen Testamente sind also unabhängig voneinander.
    Beispiel:
    Max und Ramona entscheiden sich, zwei einzelne Testamente aufzusetzen. Max beerbt darin Ramona mit gewissen Vermögensteilen und Ramona macht dasselbe für Max. Weil sie sich zerstreiten, entscheidet Ramona, ihr Testament zu verbrennen und ein neues aufzusetzen. Darin setzt sie ihre Lieblingscousine Lara als Alleinerbin ein. Das kann sie ohne Weiteres machen. Das Testament von Max für Ramona bleibt aber weiterhin aufrecht, sofern er es nicht auch ändert/vernichtet.

    Was ist inhaltlich möglich?

  • Vor- und Nacherbschaft: Die Eheleute setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein. Stirbt ein Ehegatte, erbt der andere Ehegatte erst einmal alles. Das geerbte Vermögen darf er aber nicht einfach verprassen. Ein geerbtes Haus darf er nicht einfach verkaufen, zum Beispiel. ‌

  • ‌‌Er tritt mehr als „Verwalter“ des geerbten Vermögens auf, bis auch er verstirbt und die Kinder das Vermögen des Erstverstorbenen erben. Das Vermögen des erstversterbenden Ehegatten wird also quasi unvermindert an die Kinder weitergegeben. Die Vermögensmassen der beiden Ehepartner werden nicht zusammengeschmolzen und als Ganzes an die Kinder weitervererbt. Das heißt „Teilungslösung“. ‌ 

    ‌Für die Kinder ist diese Form des gemeinschaftlichen Testaments vorteilhaft. Für den Ehegatten hingegen ist das „Berliner Testament“ vorteilhafter.
  • Sonderform – Berliner Testament: Auch in diesem gemeinschaftlichen Testament, erklären sich die Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner als Alleinerben – gegenseitig. Unterschied zur klassischen Variante: Hier spielt ein Begriff eine sehr wichtige Rolle: die sogenannte „Voll- und Schlusserbschaft“. 

  • ‌ ‌„Vollerbe“ wird zunächst der länger lebende Ehegatte, nachdem der andere gestorben ist. Dabei erbt er alles vom Verstorbenen. Erst wenn er stirbt, dann erben die Kinder alles. Also das Vermögen vom erstversterbenden sowie vom letztverstorbenen Elternteil. Dadurch werden die Kinder „Schlusserben“ (Einheitslösung). ‌ 

    ‌‌Der Begriff Berliner Testament wird in manchen Ratgebern auch als Überbegriff für sowohl Voll- und Schlusserbschaft (Einheitslösung) als auch für Vor- und Nacherbschaft verwendet. Wir interpretieren die Voll- und Schlusserbschaft (Teilungslösung) als spezifisch für das Berliner Testament.
  • Wiederverheiratungsklausel: Wenn ein Ehegatte stirbt und der überlebende Ehegatte erneut heiratet, entsteht ein Pflichtteilsanspruch für den neuen Ehegatten. Das verschiebt die Erbquoten erheblich – die Kinder würden einen geringeren Erbanteil erhalten, wenn der zweite Elternteil stirbt. 

  • ‌‌Um das zu verhindern, wird im Ehegattentestament oft eine Wiederverheiratungsklausel eingebaut. Eine solche Klausel kann inhaltlich verschieden gestaltet sein.
  • Pflichtteilsstrafklausel: Eine solche Klausel wird häufig in einem Berliner Testament eingebaut. Damit werden die Kinder enterbt, wenn sie ihren Pflichtteil nach dem Todesfall des ersten Elternteils geltend machen. Dadurch wird ein gewisser Druck auf die Kinder ausgeübt: Ihnen ist meistens wichtiger, die Schlusserbschaft zu erlangen, als den Pflichtteil nach dem Tod des ersten Elternteils zu erhalten.
  • Achtung:
    Die sogenannte „Vor- und Nacherbschaft“ kommt beim Berliner Testament nicht zur Anwendung. Sie räumt dem überlebenden Ehegatten viel weniger Rechte ein als die „Voll- und Schlusserbschaft“.

    Gemeinschaftliches Testament für nicht Verheiratete?


    ‌Nichtverheiratete Paare können kein gemeinsames Testament schreiben. Sehr wohl aber können sie Einzeltestamente aufsetzen, in denen sie sich gegenseitig beerben. 

    ‌Möglich ist auch ein Erbvertrag, in dem sie ähnliche Regelungen wie in einem gemeinschaftlichen Testament treffen können. Für Patchworkfamilien ist der Erbvertrag oft das einzige Mittel zur gegenseitigen Beerbung. Im Artikel „Erbrecht bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften“ erfahren Sie mehr.
    Achtung:
    Lassen Sie sich am besten fachmännisch beraten, bevor Sie ein Ehegattentestament schreiben. Fehlerhafte oder unklare Formulierungen können unangenehme Folgen haben.

    Welche Vorschriften müssen wir beim Aufsetzen beachten?


    ‌Das deutsche Gesetz gibt eine klare Vorgabe (§ 2267 BGB): 
    ‌‌
  • Es genügt, wenn nur ein Ehepartner das Testament schreibt 
  • Beide Ehepartner müssen die gemeinschaftliche Erklärung unterschreiben 
  • Derjenige Ehepartner, der das Testament nicht geschrieben hat, soll neben seiner Unterschrift das Datum (Tag, Monat, Jahr) sowie den Ort angeben, an dem er unterschrieben hat. 

  • ‌‌Ohne Notar möglich? Ja, Sie können jedes Testament ohne Notar aufsetzen. Dafür müssen Sie es aber handschriftlich und persönlich verfassen. Ein mit dem PC geschriebenes privates Testament ist unwirksam. Natürlich kann man aber auch zum Notar gehen, der es dann schreibt. Vorteil: Ein Notar ist mit den Formvorschriften bestens vertraut. ‌ ‌

    ‌Weitere Vorgaben: Darüber hinaus ist wichtig, dass Änderungen in einem Testament – egal ob gemeinschaftliches Testament oder Einzeltestament (Interne Verlinkung auf Testament) – klar kenntlich gemacht werden. Änderungen müssen immer extra unterschrieben werden – direkt unter der Veränderung.

    Wie sieht ein gemeinschaftliches Testament aus? – Muster


    Beispiel mit Voll- und Schlusserben: 

    ‌„Wir, die Ehegatten Roland und Maria Fischer, setzen uns mit diesem gemeinschaftlichen Testament wechselseitig zu Vollerben ein. Als Schlusserben setzen wir unsere drei Kinder, Konstanze, Nina und Viktor ein.“ 


    ‌Beispiel mit Vor- und Nacherben: 

    ‌„Wir, die Ehegatten Mario und Sandra Baumann, setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein. Der von uns überlebende Ehegatte ist nur der Vorerbe. Nacherben sollen unsere gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen werden. Die Nacherbschaft der Kinder tritt ein, sobald der zweite Ehegatte verstorben ist.“

    Wie kann ich ein gemeinschaftliches Testament ändern oder widerrufen?


    Einvernehmliche Änderung: Eine Änderung ist grundsätzlich nur möglich, wenn beide Ehegatten das wollen. Wenn nur einer einen Rückzug machen will, muss er einen Widerruf beim Notar beglaubigen lassen. Die Widerruferklärung wird dem andern Ehegatten amtlich zugeschickt. Erst dann kann der eine Ehegatte vom Testament aussteigen. 

    ‌Nach Tod ändern: Wenn ein Ehegatte schon verstorben ist, kann das Testament nicht mehr geändert werden. Außer: Der überlebende Ehegatte schlägt den ihm zustehenden Erbteil komplett aus. Erst dann kann er wieder bestimmen, was mit seinem Vermögen nach seinem Tod geschieht. 

    ‌Bindungswirkung ändern: Es ist möglich, ins Testament einen Änderungsvorbehalt einzubauen. Man räumt sich dabei gegenseitig das Recht ein, dass der länger lebende Ehepartner das Testament ändern darf, wenn er möchte. 

    ‌Bei Scheidung: Sobald die Scheidung eingereicht ist, wird das gemeinschaftliche Testament automatisch unwirksam. Das Gleiche passiert bei der Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

    Wann ist ein gemeinschaftliches Testament gültig?


    ‌Damit das gemeinschaftliche Testament gültig ist, müssen die üblichen Vorschriften befolgt werden. 

  • Muss handschriftlich verfasst sein 
  • Beide Ehegatten müssen eigenhändig unterschreiben 
  • Ort, Datum, Uhrzeit 
  • Niemand darf zur Unterschrift gezwungen werden 
  • Beide Ehegatten müssen testierfähig sein (Geisteskrankheit darf nicht vorliegen, etc.) 
  • Usw. 
  • Alternative zum Ehegattentestament


    ‌Neben den Regelungen der Voll- und Schlusserbschaft sowie der Vor- und Nacherbschaft gibt es einen dritten Ausweg: Die Kinder als Alleinerben einsetzen und dem überlebenden Ehepartner ein Vermächtnis vermachen. Der länger lebende Gatte erhält dann einen bestimmten Vermögensgegenstand oder Vermögensteil. Die Kinder müssen den Vermögensteil an die Witwe oder den Witwer herausgeben.

    Gemeinschaftliches Testament – Recht einfach erklärt

    Was bedeutet gemeinschaftliches Testament?

    ‌Im gemeinschaftlichen Testament setzen sich Ehegatten – oder eingetragene Lebenspartner – gegenseitig als Alleinerben ein. Das häufigste gemeinschaftliche Testament ist das sogenannte Berliner Testament. Andere Begriffe dafür sind „Ehegattentestament“ oder „gemeinsames Testament“.

    ‌Weiterlesen: Was bedeutet gemeinschaftliches Testament?

    Wann macht ein gemeinschaftliches Testament Sinn?

    Um den überlebenden Ehegatten abzusichern, um die gesetzliche Erbfolge zu umgehen, usw. Stirbt ein Ehegatte, kann der überlebende Ehegatte in finanzielle Schwierigkeiten kommen (Wenn er zum Beispiel die Kinder aus dem Haus auszahlen müsste.). Das gemeinschaftliche Testament verhindert das.

    ‌Weiterlesen: Wann macht ein gemeinschaftliches Testament Sinn?

    Welches gemeinschaftliche Testament passt für uns?

    Die wichtigsten Regelungen sind die Vor- und Nacherbschaft sowie die Voll- und Schlusserbschaft. Ist der überlebende Gatte ein Vorerbe, verwaltet er das Vermögen nur bis er stirbt, danach gibt er es an die Nacherben (meist Kinder) weiter. Ist er aber Vollerbe, darf er mit dem Vermögen tun, was er möchte. Sobald er stirbt, bekommen die Kinder das übrige Vermögen von beiden Elternteilen.

    ‌Weiterlesen: Welches gemeinschaftliche Testament passt für uns?

    Gemeinschaftliches Testament für nicht Verheiratete möglich?

    Nichtverheiratete Ehepartner können kein Testament schreiben, sondern müssen einen Erbvertrag aufsetzen. Darin können sie ähnliche Regelungen treffen. Natürlich können sie sich alternativ auch in zwei Einzeltestamenten als Erben einsetzen. Bindungswirkung hat das aber keine.

    ‌Weiterlesen: Gemeinschaftliches Testament für nicht Verheiratete möglich?

    Kann ich ein gemeinschaftliches Testament ändern oder widerrufen?

    Das geht nur zu Lebzeiten, wenn man beim Notar eine Widerruferklärung abgibt, die er dann beglaubigen muss. Selbstständig ist eine Änderung oder Widerruf unmöglich. Auch sobald ein Ehegatte tot ist, ist keine Änderung mehr möglich. Wurde ein Scheidungsantrag eingereicht, wird das Ehegattentestament unwirksam.

    ‌Weiterlesen: Kann ich ein gemeinschaftliches Testament ändern oder widerrufen?

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