Schwule und Lesben in eingetragenen Lebenspartnerschaften in Deutschland sind Ehepartnern weitgehend gleichgestellt © Adobe Stock | DisobeyArt

Eingetragene Lebenspartnerschaft Erbe - Wer erbt wie viel?

Homosexuelle Personen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, sind Eheleuten im Erbrecht weitgehend gleichgestellt. Es gilt dieselbe gesetzliche Erbfolge wie bei Ehepartnern. Wurde nichts anderes zwischen den eingetragenen Lebenspartnern vereinbart, gilt die Zugewinngemeinschaft.

Welches Erbrecht haben eingetragene Lebenspartner?


‌Eine eingetragene Lebenspartnerschaft bezeichnet eine auf Lebzeiten angelegte Lebensgemeinschaft homosexueller Personen. Das gesetzliche Erbrecht für eingetragene Lebenspartner ist im Grunde gleich wie jenes für Ehegatten. 

‌Was ein eingetragener Lebenspartner von seinem verstorbenen Partner erbt, hängt von folgenden Faktoren ab: 

‌1. Güterstand und 

‌2. welche Verwandten noch leben. 

‌Güterstand bezeichnet die vermögensrechtliche Ordnung, die für Ehe oder eingetragene Partnerschaft gilt. Es gibt den Güterstand der Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Güterstand), die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft.
Hinweis:
Die Regelungen für die eingetragene Lebenspartnerschaft und für die Ehe hinsichtlich gesetzlicher Erbfolge sind weitgehend gleich. Mehr Infos im Beitrag „Erbrecht des Ehegatten“.

Wie viel erbt ein eingetragener Lebenspartner?


‌Verstirbt ein eingetragener Lebenspartner, erbt der überlebende per Gesetz nach folgenden Erbquoten: 
‌‌
  • Sind Verwandte 1. Ordnung vorhanden (Kinder, Kindeskinder) = 1/4 
  • Gibt es keine Verwandten 1. Ordnung, aber Verwandte 2. Ordnung bzw. Großeltern = 1/2 
  • Sind weder Verwandte 1. noch 2. Ordnung oder Großeltern vorhanden = 1/1 (alles)

  • Zugewinngemeinschaft erhöht die Erbquote


    ‌Haben die eingetragenen Lebenspartner keinen notariellen Vertrag aufgesetzt, in dem sie den Güterstand geändert haben, gilt die Zugewinngemeinschaft automatisch. Sie erhöht den Erbteil immer pauschal um ein Viertel.
    Beispiel:
    Roland und Felix leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Roland verstirbt. Er hat keine Kinder hinterlassen, aber seine Eltern leben noch. 

  • Felix erbt 3/4 von Roland (die Hälfte bekommt er sowieso, ein weiteres Viertel wegen des pauschalen Zugewinnausgleichs) 
  • Rolands Eltern erben das übrige 1/4
  • Gütertrennung und eingetragene Lebenspartnerschaft


    ‌Bei der Gütertrennung hängt die Höhe der gesetzlichen Erbquote davon ab, ob und wie viele Abkömmlinge des Verstorbenen leben. Wie im Ehegattenerbrecht gilt: 

    ‌1 Abkömmling: 1/2 
    ‌2 Abkömmlinge: 1/3 
    ‌3 Abkömmlinge und mehr: 1/4

    Anspruch auf Pflichtteil


    ‌Mitunter passiert es, dass ein eingetragener Lebenspartner den anderen als Erben ausschließt. Enterbt der Erblasser seinen eingetragenen Lebenspartner, hat dieser Anspruch auf einen Pflichtteil. Der Pflichtteil ist halb so hoch wie der gesetzliche Erbteil. Alles zum Pflichtteil lesen.

    Was ist ein Voraus?


    ‌Nach dem Todesfall eines eingetragenen Lebenspartners, steht seinem überlebenden Partner ein sogenannter „Voraus“ zu. Dazu zählen: 

  • Geschenke aus der Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft 
  • Küchengeräte 
  • Haushaltsgeräte 
  • Möbel und Einrichtung 

  • ‌‌Neben Verwandten 2. Ordnung kann der überlebende Lebenspartner die Gegenstände für sich alleine beanspruchen. ‌ ‌

    ‌Neben Verwandten 1. Ordnung darf der überlebende  Lebenspartner die Gegenstände nur beanspruchen, wenn er sie für seinen Haushalt unbedingt benötigt (§ 1932 BGB).

    Wann verliert der eingetragene Lebenspartner das Erbrecht?


    ‌Das gesetzliche Erbrecht für den eingetragenen Lebenspartner erlischt, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft: 

    ‌1. Die eingetragene Lebenspartnerschaft wurde beendet 
    ‌2. Der Verstorbene hat der Aufhebung zugestimmt oder sie selbst beantragt 
    ‌3. Die Voraussetzungen für die Aufhebung der Lebenspartnerschaft sind erfüllt 

    ‌Wie auch bei der Ehe sind hierbei die Voraussetzungen für die Beendigung des Zusammenlebens gegeben. Das Erbrecht geht bereits mit der Erfüllung der Voraussetzungen für die eingetragene Lebenspartnerschaft verloren.
    Achtung:
    Ein weit verbreiteter Irrtum: Das Erbrecht verliert der Lebenspartner erst dann, wenn die eingetragene Lebenspartnerschaft rechtskräftig beendet wurde. Richtig: Bereits dann, wenn die Voraussetzungen für die Auflösung beim Todesfall gegeben sind, entfällt der Erbanspruch des überlebenden Lebenspartners.

    Gemeinsames Testament bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft


    ‌Genauso wie bei einer Ehe können die Partner ein gemeinschaftliches Testament aufsetzen. Ein solches Testament wird gemeinhin als „Berliner Testament“ bezeichnet. In ihm bestimmen die Partner sich gegenseitig als Alleinerben, bis zu dem Zeitpunkt an dem auch der zweite eingetragene Partner verstirbt. Erst nach dessen Tod erben etwaige Kinder. Damit die Kinder nicht vorzeitig ihren Pflichtteil einfordern, geht ein Berliner Testament meist mit einem Pflichtteilsverzichtsvertrag oder einer Pflichtteilsklausel einher.

    Erbschaftssteuer bei eingetragenen Lebenspartnerschaften


    ‌Für eingetragene Lebenspartnerschaften gilt bei der Erbschaftssteuer mittlerweile dasselbe wir für Ehepartner:
  • Steuerklasse I
  • Steuerfreibetrag = 500.000 Euro
  • Bei Nachlässen über 500.000 Euro: Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro
  • Beim Erben eines Grundstücks: Grunderwerbssteuer entfällt bei Grundbuchberichtigung

  • Eingetragene Lebenspartnerschaft vs. nichteheliche Lebensgemeinschaft


    ‌Die eingetragene Lebenspartnerschaft und die nichteheliche Lebensgemeinschaft haben einen großen Unterschied: Für Personen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft entstehen gesetzliche Erbansprüche. Für Personen in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bestehen keine Erbansprüche. Das Gesetz schließt Personen in nichtehelichen Lebensgemeinschaften („wilde Ehe“) vom Erbe aus. Sie können im Gegensatz zu Ehepartner oder Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften keinen Erbanspruch stellen. 

    ‌>> Das Erbrecht für eingetragene Lebenspartner ist grundsätzlich gleich zum Ehegattenerbrecht. Lesen Sie daher auch den ausführlichen Artikel „Erbrecht für Ehegatten“.

    Erbrecht und eingetragene Lebenspartnerschaft – Recht einfach erklärt

    Gibt es für eingetragene Lebenspartner ein gesetzliches Erbrecht?

    Ja. Eingetragene Lebenspartner haben das gleiche gesetzliche Erbrecht wie überlebende Ehegatten. Wie viel sie erben ist in erster Linie abhängig vom Güterstand und davon, welche anderen gesetzlichen Erben es noch gibt.

    ‌Weiterlesen: Gibt es für eingetragene Lebenspartner ein gesetzliches Erbrecht?

    Was erben eingetragene Lebenspartner?

    Neben Verwandten 1. Ordnung (Abkömmlingen) = 1/4; sind keine Verwandten 1. Ordnung vorhanden, aber Verwandte 2. Ordnung oder Großeltern = 1/2. Gibt es keine Verwandten 1. sowie 2. Ordnung und Großeltern = alles.

    ‌Weiterlesen: Was erben eingetragene Lebenspartner?

    Was erben eingetragene Lebenspartner bei Zugewinngemeinschaft?

    Stirbt ein eingetragener Lebenspartner während einer Zugewinngemeinschaft, erbt der verbleibende Lebenspartner immer um ein Viertel mehr. Gibt es zum Beispiel Kinder des Verstorbenen, erbt der Lebenspartner insgesamt also die Hälfte. Gibt es keine Kinder des Verstorbenen, aber leben noch Verwandte 2. Ordnung, erbt er 3/4. 

    ‌Weiterlesen: Was erben eingetragene Lebenspartner bei Zugewinngemeinschaft?

    Was erben eingetragene Lebenspartner bei Gütertrennung?

    Lebt noch ein Abkömmling (Kind oder Enkel) des Verstorbenen, erbt der überlebende Lebenspartner 1/2 neben dem Kind. Gibt es zwei Nachkommen, erbt er 1/3. Wenn 3 oder mehr Kinder oder Kindeskinder leben, beträgt der Erbteil für den überlebenden Lebenspartner 1/4.

    ‌Weiterlesen: Was erben eingetragene Lebenspartner bei Gütertrennung?

    Besteht bei eingetragenen Lebenspartnerschaften ein Anspruch auf Pflichtteil?

    Ja. Schließt ein eingetragener Lebenspartner den anderen in einem Testament als Erben aus, so steht diesem ein Pflichtteil zu. Die Höhe des Pflichtteils ist immer die halbe Höhe der gesetzlichen Erbquote. Bestand Gütertrennung und hat der Verstorbene ein Kind hinterlassen, so erbt der überlebende Lebenspartner also 1/4 des Nachlasses.

    ‌Weiterlesen: Besteht bei eingetragenen Lebenspartnerschaften ein Anspruch auf Pflichtteil?

    Was bedeutet Voraus bei eingetragener Lebenspartnerschaft?

    Den „Voraus“ bekommt der überlebende Partner neben seinem Erbteil. Der Voraus setzt sich aus Einrichtungsgegenständen, Haushaltsgeräten sowie Gegenständen zusammen, die sich die Partner als Geschenke bei der Begründung der Lebenspartnerschaft gegenseitig geschenkt haben.

    ‌Weiterlesen: Was bedeutet Voraus bei eingetragener Lebenspartnerschaft?

    Wie kann ein eingetragener Lebenspartner sein Erbrecht verlieren?

    Der überlebende Lebenspartner verliert sein Erbrecht nicht erst dann, wenn die eingetragene Lebenspartnerschaft rechtskräftig beendet ist, sondern schon vorher: Nämlich bereits dann, wenn die Voraussetzungen für eine Aufhebung erfüllt wurden.

    ‌Weiterlesen: Wie kann ein eingetragener Lebenspartner sein Erbrecht verlieren?

    Wie hoch ist die Erbschaftssteuer für eingetragene Lebenspartner?

    Eingetragene Lebenspartner sind Ehegatten erbschaftssteuerrechtlich gleichgestellt. Sie fallen automatisch in die Steuerklasse I. Der Steuerbetrag beträgt 500.000 Euro. 

    ‌Weiterlesen: Wie hoch ist die Erbschaftssteuer für eingetragene Lebenspartner?

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