Frau hebt Hand und zeigt den Verzicht des Pflichtteils an © Adobe Stock | Farknot Architect

Pflichtteilsverzicht – Erklärung, Kosten, Widerruf

In manchen Erbsituationen ist ein Pflichtteilsverzichtsvertrag sinnvoll. Etwa wenn Ehegatten Kinder haben und sie diese zu Lebzeiten als Erben ausschließen wollen. Oder wenn sich ein Unternehmen im Nachlass befindet. Der Pflichtteilsverzicht ist somit ein wichtiges Werkzeug für die Erbfolgeregelung.

Was ist ein Pflichtteilsverzicht?


‌Mit einem Pflichtteilsverzicht können Erben auf ihren Pflichtteil verzichten. Darin erklärt der Erbe, dass er den ihm zustehenden Pflichtteil nicht annimmt. Beim Erbverzicht bezieht sich der Verzicht auf den ganzen Nachlass, einschließlich Pflichtteil

‌Der Pflichtteilsverzicht erstreckt sich jedoch nur auf den Pflichtteil. Zudem kann sich der Verzicht auf den ganzen Pflichtteil oder auf Teile des Nachlasses beschränken, die sodann in die Pflichtteilsberechnung nicht mit einfließen. Der Pflichtteilsverzicht muss durch Erbe und Erblasser in einem eigenen Vertrag festgehalten werden, den ein Notar anschließend beurkundet.‌
Hinweis:
Exkurs – Was ist ein Pflichtteil? 

Enterbt der Erblasser einen Erben, steht ihm trotzdem ein Teil der Erbschaft zu. Diesen Teil für einen enterbten Erben nennt man Pflichtteil. Der Erblasser „steht somit in der Pflicht“, auch an die enterbten Personen einen Teil des Nachlasses abzugeben. „Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.“ (§ 2303 BGB)
  • Verzicht ist auch ohne Abfindung möglich: Es steht dem verzichtenden Erben frei, ob er eine Abfindung für seinen Erbverzicht verlangt. In der Regel bekommt ein Pflichtteilsverzichtender eine Abfindung. Oft wollen die Erblasser auch eine solche Entschädigung vereinbaren, um den Pflichtteilsverzicht reizvoll für den Verzichtenden zu machen. 
  • Gegenseitiges Einverständnis nötig: Der potentielle Pflichtteilsberechtigte muss mit dem Verzicht einverstanden sein. Zwingt oder täuscht der Erblasser den Berechtigten zum Vertragsabschluss, ist der Vertrag ungültig. 
  • Druckmittel für Kinder: Wollen die Erblasser sicherstellen, dass ihre Kinder den Pflichtteil nicht beanspruchen, gibt es neben dem Pflichtteilsverzicht eine weitere Möglichkeit: die Pflichtteilsstrafklausel. Damit setzen sie die Kinder unter Druck, auf den Pflichtteil zu verzichten.
  • Hinweis:
    Im Erbrecht muss man alle Vereinbarungen, die vom gesetzlichen Erbrecht abweichen, schriftlich festhalten.

    Warum und wann kann ein Pflichtteilsverzicht Sinn machen?


  • Berliner Testament: Häufig findet ein Pflichtteilsverzicht in Verbindung mit einem Berliner Testament statt. Warum? Das Berliner Testament bevorteilt die Ehepartner als Alleinerben. Es bezweckt Folgendes: sobald einer der beiden verstirbt, erbt der überlebende Ehegatte alles. Erst nach dem Todesfall des zweiten Ehegattens, bekommen die eingesetzten Schlusserben ihren Erbteil. 

  • ‌‌Trotz Berliner Testament können die Kinder nach dem Todesfall des ersten Elternteils ihren Pflichtteil beanspruchen. Wollen die Ehepartner das verhindern, können sie mit den Kindern einen Pflichtteilsverzichtsvertrag abschließen. Oder eine Pflichtteilsstrafklausel im Testament einbauen. Somit bekommt der überlebende Ehegatte den gesamten Nachlass seines verstorbenen Ehegatten. Die Kinder sind also so lange enterbt, solange der zweite Elternteil noch lebt.
  • Vorweggenommene Erbfolge: Die vorweggenommene Erbfolge bezweckt, dass der Erblasser bereits zu Lebzeiten die Erbschaft auf den Erben überträgt. Das ist natürlich für den Erben von Nutzen. Somit gehört ihm die Erbschaft bereits, bevor der Erbblasser verstirbt. Als Gegenleistung dafür verzichten vorweggenommene Erben häufig auf ihren Pflichtteil. Aus Gründen der Fairness gegenüber den anderen Erben macht der Verzichtende deutlich, dass er sich bereits am Nachlass bedient hat – und verzichtet deshalb auf seinen Pflichtteil. 
  • Verzicht auf Unternehmen: Befindet sich ein Unternehmen im Nachlass, ist ein gezielter Pflichtteilsverzicht für das Unternehmen sinnvoll. Der Erbe verzichtet damit darauf, dass das Unternehmen in den Pflichtteilsanspruch mit einberechnet wird. Dadurch werden der Betrieb und sein Fortbestand geschützt.
  • Hinweis:
    Durch einen Pflichtteilsverzicht erhält der Erblasser vollkommene Testierfreiheit. Das bedeutet: Er kann seinen gesamten Nachlass einschließlich der Pflichtteile an ausgewählte Erben vererben.

    Wie wirkt sich ein Pflichtteilsverzicht auf die Erbfolge aus?

  • Gesetzliche Erbfolge: Ein Pflichtteilsverzicht ändert nichts an der gesetzlichen Erbfolge. Verzichtet ein gesetzlicher Erbe auf seinen Pflichtteil, bekommt er trotzdem seinen Erbteil. Will der Erblasser dies vermeiden, muss er denjenigen, der auf den Pflichtteil verzichtet, im Testament enterben. 
  • Abkömmlinge: Wenn ein Erbe auf seinen Pflichtteil verzichtet, verzichtet er damit auch für seine Abkömmlinge. Mit anderen Worten: Stirbt der Verzichtende, haben seine Kinder und Kindeskinder keinen Anspruch auf den Pflichtteil. Wer eine andere Regelung möchte, sollte das im Verzichtsvertrag erwähnen.

    ‌‌
  • Was, wenn der Erbe nicht auf seinen Pflichtteil verzichten möchte?


    ‌Der Pflichtteilsverzicht funktioniert nur einvernehmlich. Erblasser und Pflichtteilsberechtigter müssen freiwillig den Vertrag unterschreiben. Will ein Erbe auf seinen Pflichtteil nicht verzichten, hat er sein gutes Recht dazu. Es gibt allerdings für den Erblasser eine andere Möglichkeit, dem Pflichtteilsberechtigten seinen Pflichtteil zu entziehen: mit einer sogenannten Pflichtteilsstrafklausel.

    Was ist eine Pflichtteilsstrafklausel?


    ‌Möchte der Pflichtteilsberechtigte seinen Pflichtteil erhalten, gibt es einen Ausweg für den Erblasser: eine Pflichtteilsstrafklausel im Berliner Testament vereinbaren. 

    ‌Das bedeutet: Die Ehegatten setzen sich im Berliner Testament gegenseitig als Alleinerben ein. Kinder der Ehegatten erben somit erst, wenn beide Eltern verstorben sind. Wenn sich die Kinder nun gegen einen Pflichtteilsverzichtsvertrag wehren, können die Eltern eine Pflichtteilsstrafklausel ins Berliner Testament einbauen.

    Was regelt die Klausel im Detail?

  • Beanspruchen die Kinder nach dem Tod des 1. Elternteils den ihnen zustehenden Pflichtteil, werden sie erbrechtlich benachteiligt. ‌
  • Der Nachteil besteht darin, dass sie nach dem Tod des zweiten Elternteils als Erben ausgeschlossen werden. 
  • Sie bekommen zwar nach dem Todesfall des zweiten Elternteils ihren Pflichtteil, verlieren aber die restliche Erbschaft. 
  • Weil das einen erheblichen Nachteil für die Kinder bedeutet, funktioniert die Pflichtteilsstrafklausel meistens. 
  • Die Kinder stehen damit unter Druck und verzichten oft lieber auf ihren Pflichtteil nach dem Tod des ersten Elternteils. Die Pflichtteilsstrafklausel kann überlebende Ehegatten vor einer finanziellen Notlage schützen.
  • Abfindung vereinbaren


    ‌Eine Abfindung oder Entschädigung ist ein guter Anreiz für die Erben, auf den Verzichtsvorschlag der Erblasser einzuwilligen. Häufig erfolgt die Entschädigung in Form einer einmaligen finanziellen oder dinglichen Zuwendung. Der Erblasser kann zum Beispiel dem Verzichtenden eine Wohnung, ein Auto oder eine gewisse Summe an Geld vermachen.

    Entwurf und Muster für einen Pflichtteilsverzicht


    ‌Nachstehend finden Sie einen Entwurf für eine Pflichtteilsverzichtserklärung. Der Entwurf soll als Muster zeigen, wie ein solcher Vertrag in der Regel aussieht. Wer dieses Muster verwendet, sollte es nicht einfach ausdrucken und ausfüllen, sondern gewissenhaft auf die eigene Erbsituation anpassen. Ein Notar oder ein Anwalt können beim Verfassen helfen. Sie stellen sicher, dass die Erklärung keine rechtswidrigen Formulierungen enthält.
    Hinweis:
    Muster – Pflichtteilsverzichtserklärung: 

    ‌„In diesem Vertrag verzichtet Herr Böller auf das ihm zustehende gesetzliche Pflichtteilsrecht gegenüber seiner Mutter, Frau Silber. Der Verzicht erstreckt sich auch auf alle Abkömmlinge von Herrn Böller. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Verzicht nur auf das Pflichtteilsrecht bezieht, nicht jedoch auf das gesetzliche Erbrecht. Letzteres bleibt weiterhin bestehen. Als Abfindung erhält die verzichtende Person von seiner Mutter ein Motorrad (Ducati 999S, Baujahr 2006).“

    Ist ein Pflichtteilsverzicht ohne Notar möglich?


    ‌Ein Pflichtteilsverzicht ohne Notar ist nicht möglich. Unbedingte Formvorschriften: 
  • schriftlicher Vertrag 
  • notarielle Beurkundung 

  • ‌‌Der Erblasser und der verzichtende Erbe erscheinen zur Beurkundung persönlich beim Notar. Auf keinen Fall kann sich der Erblasser von jemandem vertreten lassen. Nur der verzichtende Erbe kann sich von einem bevollmächtigten Dritten vertreten lassen. ‌
    Hinweis:
    Ein Notar ist eine neutrale Instanz, die den Vertragspartnern allgemeine Informationen geben kann. Er darf allerdings nicht als Rechtsberater für einen Klienten auftreten. Umfassend rechtlich beraten und unterstützen kann und darf nur ein Anwalt. Dieser handelt im Auftrag seines Mandanten (Auftraggebers) und dessen Interessen.

    Wie kann ich einen Pflichtteilsverzicht rückgängig machen?

  • nur durch Einvernehmen der Vertragspartner und
  • nur zu Lebzeiten des Erblassers machbar

  • ‌Die Vertragspartner können den Pflichtteilsverzicht nur einvernehmlich rückgängig machen. Das bedeutet: Erblasser und Erbe müssen sich darin einig sein, den Verzichtsvertrag widerrufen zu wollen. Das bedeutet zudem, dass sie den Vertrag nur zu Lebzeiten der vererbenden Person rückgängig machen können.

    Wann ist der Pflichtteilsverzichtsvertrag rechtswidrig?


    ‌Rechtswidrig (BGB §§ 138 ff) und damit ungültig ist der Pflichtteilsverzichtsvertrag, wenn

  • er gegen die guten Sitten verstößt
  • damit die persönliche Situation des Vertragspartners ausgenutzt wird, z.B. aufgrund von

  • >> Zwangslage 
    >> Unerfahrenheit ‌
    >> mangelndem Urteilsvermögen 
    >> erheblicher Willensschwäche ‌ 

    ‌‌Trifft einer dieser Punkte zu, stuft das Gesetz das Rechtsgeschäft als ungültig ein. Das gilt übrigens nicht nur für den Pflichtteilsverzichtsvertrag, sondern für alle Rechtsgeschäfte. Erkennt der Verzichtende eine Sittenwidrigkeit im Vertrag, kann er diesen anfechten.

    Wie kann ich einen Pflichtteilsverzicht anfechten?


    ‌Eine Anfechtung funktioniert nur unter folgenden Voraussetzungen: 

  • der Vertrag wurde aus einem Irrtum heraus geschlossen 
  • die verzichtende Person wurde bedroht oder getäuscht 
  • der Vertrag verstößt gegen die guten Sitten 

  • ‌‌Sowohl Erblasser als auch verzichtender Erbe können mit eben beschriebenen Voraussetzungen den Vertrag anfechten. Die Frist zur Anfechtung beträgt bis 10 Jahre nach Vertragsabschluss. Aber: Will man wegen Drohung oder Täuschung anfechten, muss das innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss geschehen. Will man anfechten, weil ein Irrtum vorliegt, muss man sofort nach Bekanntwerden des Irrtums anfechten. ‌ ‌

    ‌Vorgehen fürs Anfechten: ‌ ‌

    ‌1. Anfechtungsgrund angeben 
    ‌‌2. Anfechtungserklärung vom Notar beurkunden lassen ‌
    ‌3. Notariell beurkundete Anfechtungserklärung beim Nachlassgericht einreichen ‌
    ‌4. Gerichtsbeschluss abwarten
    Hinweis:
    Die Anfechtung des Pflichtteilsverzichts kann sich als ein komplexes Unterfangen herausstellen. Besonders, wenn die Gründe für die Anfechtung nicht ganz eindeutig sind. Es ist in jedem Fall empfehlenswert, den juristischen Ratschlag eines Anwalts für Erbrecht einzuholen. Im Beraterbereich von beratung.de finden Sie eine Reihe ausgewiesener Erbrechtsexperten.

    Ist ein Pflichtteilsverzicht nach Erbfall möglich?


    ‌In der Regel erfolgt ein Verzicht zu Lebzeiten des Erblassers. Aber auch wenn der Erblasser schon verstorben ist, kann ein Erbe auf seinen Pflichtteil verzichten. In jedem Fall sollte man einen Verzicht nach dem Erbfall (also nach dem Tod des Erblassers) schriftlich festhalten. Das kann viel Streit vermeiden.
    Hinweis:
    Beim Verzicht nach dem Todesfall des Erblassers braucht man weder Notar noch schriftlichen Verzichtsvertrag. Ein schriftlicher Vertrag zwischen den Erben und Verzichtenden ist aber sinnvoll, um Erbstreitigkeiten zu umgehen.

    Was kostet ein Pflichtteilsverzicht?


    ‌Durch die notarielle Beglaubigung fallen für den Pflichtteilsverzicht Kosten entsprechend dem Gerichts- und Notarkostengesetz an. Die Höhe der Notarkosten richtet sich nach dem Wert des Vermögens, auf das verzichtet wird. Im Gesetz steht eine Gebührentabelle, an der man die Notargebühren ablesen kann. Ein Notar verlangt immer die doppelte Gebühr.
    Beispiel:
    Beträgt der Vermögenswert 10.000 Euro, verlangt der Notar 300 Euro (150 + 150).

    Pflichtteilsverzicht – Recht einfach erklärt

    Was bedeutet Pflichtteilsverzicht?

    In diesem Vertrag erklärt der Erbe, dass er auf seinen Pflichtteil verzichtet. Der Verzicht gilt auch für die Kinder und Kindeskinder der verzichtenden Person. Verzichten kann man entweder auf den ganzen Pflichtteil, oder nur auf gewisse Teile des Nachlasses. Diese Teile (z.B. ein Unternehmen), wird dann bei der Berechnung der Pflichtteilshöhe nicht berücksichtigt.

    ‌Weiterlesen: Was bedeutet Pflichtteilsverzicht?

    Wann ist ein Pflichtteilsverzicht sinnvoll?

    Wenn die Erblasser mehr Kontrolle über ihren Nachlass haben wollen. Zum Beispiel: Wenn sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben bestimmen. Oder: Im Nachlass befindet sich ein Unternehmen. Aber auch, wenn die verzichtende Person eine Abfindung erhält, kann man aus Rücksicht zu den anderen Erben auf den Pflichtteil verzichten.

    ‌Weiterlesen: Wann ist ein Pflichtteilsverzicht sinnvoll?

    Wird ein Pflichtteilsverzicht mit oder ohne Notar abgeschlossen?

    Zu Lebzeiten des Erblassers: schriftlich und mit Notar abschließen. Der Notar beurkundet den Verzichtsvertrag öffentlich, sodass er rechtswirksam ist. Ist der Erblasser bereits verstorben, geht es auch ohne Notar.

    ‌Weiterlesen: Wird ein Pflichtteilsverzicht mit oder ohne Notar abgeschlossen?

    Wie kann ich einen Pflichtteilsverzicht widerrufen?

    Der Widerruf ist nur einvernehmlich möglich. Also: Erbe und Erblasser müssen erneut einen Vertrag abschließen. In diesem erklären sie, dass sie den Pflichtteilsverzicht rückgängig machen. Auch dieser Vertrag muss wieder von einem Notar beglaubigt werden, um rechtswirksam zu sein.

    ‌Weiterlesen: Wie kann ich einen Pflichtteilsverzicht widerrufen?

    Erfolgt ein Pflichtteilsverzicht ohne oder mit Abfindung?

    Beides ist möglich. Meistens gibt es aber eine Abfindung für die verzichtende Person. Der Verzichtende verzichtet ja auf einen beträchtlichen Anteil am Nachlass. Die Abfindung kann eine Geldzahlung oder ein Gegenstand sein. Sie ist als Entschädigung für den Verzicht anzusehen.

    Weiterlesen: Erfolgt ein Pflichtteilsverzicht ohne oder mit Abfindung?

    Gibt es einen Pflichtteilsverzicht nach Erbfall?

    Ja. Ein Verzicht auf den Pflichtteil nach Tod des Erblassers ist möglich. Hinweis: er ist in diesem Fall auch ohne Notar und sogar mündlich möglich. Tipp: Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, sollte aber auch der Pflichtteilsverzicht nach dem Tod schriftlich erfolgen.

    ‌Weiterlesen: Gibt es einen Pflichtteilsverzicht nach Erbfall?

    Welche Kosten fallen für einen Pflichtteilsverzicht an?

    Es fallen Notarkosten nach dem Notars- und Gerichtskostengesetz an. Je höher das Vermögen, um das es im Verzicht geht, desto mehr zahlen Sie beim Notar. Im Gesetzestext gibt es eine Tabelle, in der die einfache Gebühr nach Vermögenswert geordnet ist. Der Notar verlangt diese einfache Gebühr doppelt. Also z.B.: 200 Euro = einfache Gebühr, 400 Euro = was Sie an den Notar zahlen müssen.

    ‌Weiterlesen: Welche Kosten fallen für einen Pflichtteilsverzicht an?

    Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen sind lediglich allgemeine Informationen und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.

    Das könnte Sie auch interessieren

    Zusatzurlaub: Mehr Urlaubstage bei Schwerbehinderung - BERATUNG.DE
    Zusatzurlaub für Personen mit Schwerbehinderung ist gesetzlich vorgeschrieben. Um Anspruch darauf zu haben, müssen Beschäftigte … mehr lesen
    Schädlingsbekämpfung – Vermieter oder Mieter zuständig? - BERATUNG.DE
    Motten, Ratten und Co – auch bekannt als Schädlinge – sind ungebetene Gäste in Häusern und Wohnungen. Schädlingsbekämpfer … mehr lesen
    Gaffer beim Unfall – Welches Verhalten wird bestraft? - BERATUNG.DE
    Wer als Gaffer bei einem Unfall Einsatzkräfte behindert, Unfallopfer filmt oder fotografiert riskiert hohe Strafen. Erfahren Sie, … mehr lesen