Durch einen Erbverzicht verzichtet der rechtliche Erbe auf die Erbschaft, die ihm zusteht. Die Verzichtserklärung schließen Erbe und Erblasser einvernehmlich ab. Anschließend muss sie ein Notar beglaubigen, damit sie rechtswirksam ist. Erbverzicht ist etwas anderes als Erbausschlagung. Einen Erbverzicht erklärt man, solange der Erblasser noch lebt. Ist der Erblasser verstorben, kann der Erbberechtigte seinen Erbanteil „ausschlagen“. Wer aber erbt nach dem Erbverzicht? Kann ich zum Beispiel nur auf die Schulden verzichten?
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet Erbverzicht?
Erbverzicht auf einen Blick
Beispiel eines Erbverzichts
Erbverzicht, Pflichtteilsverzicht, Erbausschlagung – Wo ist der Unterschied?
Wer kann diesen Vertrag abschließen?
Wann ist ein Erbverzicht sinnvoll?
Wer erbt nach einem Erbverzicht?
Wer wird mit einem Erbverzicht ausgeschlossen?
Wo muss ich den Erbverzicht beantragen?
Kann ich nur auf die Schulden verzichten?
Kann ich einen Erbverzicht zurückziehen?
Wann ist ein Erbverzicht wirksam?
Erbverzicht – Recht einfach erklärt
Erbverzicht auf einen Blick
Beispiel eines Erbverzichts
Erbverzicht, Pflichtteilsverzicht, Erbausschlagung – Wo ist der Unterschied?
Wer kann diesen Vertrag abschließen?
Wann ist ein Erbverzicht sinnvoll?
Wer erbt nach einem Erbverzicht?
Wer wird mit einem Erbverzicht ausgeschlossen?
Wo muss ich den Erbverzicht beantragen?
Kann ich nur auf die Schulden verzichten?
Kann ich einen Erbverzicht zurückziehen?
Wann ist ein Erbverzicht wirksam?
Erbverzicht – Recht einfach erklärt
Was bedeutet Erbverzicht?
Manchmal verzichtet der rechtliche Erbe auf sein gesetzliches Erbrecht. Möglicher Grund: Der Erblasser schenkt dem Erben zu Lebzeiten eine große Summe Geld, damit dieser zum Beispiel seinen Hausbau finanzieren kann. In diesem Fall kann das begünstigte Kind auf seinen Erbanteil verzichten. Der Verzicht hat immer weitgreifende Folgen: Verzichtet ein Erbe auf sein Erbrecht, verzichtet er damit auch auf das Erbrecht seiner Abkömmlinge. Er verliert dabei genauso seinen Pflichtteilsanspruch.
Die verzichtende Person bekommt in der Regel eine „Abfindung“. Häufig hört man in diesem Zusammenhang die Floskel „der Erbe lässt sich zu Lebzeiten auszahlen“. Der Verzichtende kann aber auch einfach so auf sein Erbrecht verzichten (ohne Gegenleistung). Die anderen gesetzlichen Erben bekommen durch den Verzicht folglich mehr von der Erbschaft. Eine Erbverzichtserklärung muss immer von einem Notar beurkundet werden.
Erbverzicht auf einen Blick
Nur jene Personen, die in der gesetzlichen Erbfolge als Erben vorgesehen sind, können auf ihr gesetzliches Erbrecht verzichten.
Man kann auf den ganzen Erbanteil verzichten, oder nur auf den Pflichtteil.
Damit die Erbverzichtserklärung rechtsgültig ist, muss sie ein Notar beurkunden.
Die Vertragspartner können den Vertrag nur ändern oder rückgängig machen, wenn beide damit einverstanden sind (Einvernehmen).
Der Verzichtende verliert beim Erbverzicht auch den Anspruch auf seinen Pflichtteil.
Beispiel eines Erbverzichts
„Frau Loos ist Witwe. Mario und Nina sind ihre Kinder und daher erbberechtigt. Weil Mario mit seinem Hausbau in große finanzielle Schwierigkeiten geraten ist, hat ihm seine Mutter ein große Summe Geld geschenkt. Aus diesem Grunde hat Mario auf seinen gesetzlichen Erbteil verzichtet. Mario verzichtet damit für sich selbst und genauso für seine Nachkömmlinge auf die Erbschaft. Wenn Frau Loos stirbt, erbt Nina Marios Erbteil.“
Erbverzicht, Pflichtteilsverzicht, Erbausschlagung – Wo ist der Unterschied?
Wer kann diesen Vertrag abschließen?
Die Vertragspartner beim Erbverzicht sind der Erblasser und der gesetzliche Erbe, der auf seinen Erbanteil verzichtet. Gesetzliche Erben sind jene Personen, die laut gesetzlicher Erbfolge ein Erbrecht haben. Das sind zuallererst der überlebende Ehepartner und die Kinder. Welche Rangfolge hierbei genau gilt, kann im Leitartikel „Gesetzliche Erbfolge“ nachgelesen werden.
Wann ist ein Erbverzicht sinnvoll?
In folgenden Situationen kommt es oft zu einer Erbverzichtserklärung:
Gesetzlicher Erbe bekommt schon zu Lebzeiten einen beträchtlichen Anteil am Vermögen des Erblassers
Unternehmensnachfolge regeln. Erben nämlich mehrere Erben ein Unternehmen, müssen sie es untereinander aufteilen, was sich oft schwierig gestaltet.
Erblasser will seinen Ehegatten zum Alleinerben machen. Kinder aus früheren Ehen sollen auf ihren Erbanspruch verzichten.
Ein gesetzlicher Erbe verzichtet zu Gunsten eines anderen gesetzlichen Erben auf seinen Erbanspruch.
Wer erbt nach einem Erbverzicht?
Restliche gesetzliche Erben: Der Erbanteil der verzichtenden Person teilt sich auf die anderen erbberechtigten Personen auf. Diese erben dadurch mehr von der Erbschaft. Welche Personen das sind, lesen Sie im Hauptartikel „Gesetzliche Erbfolge“.
Wer wird mit einem Erbverzicht ausgeschlossen?
Verzichtende Person: Der potentielle Erbe schließt sich mit dem Erbverzicht als gesetzlicher Erbe aus.
Kinder der verzichtenden Person: Grundsätzlich schließt der Verzichtende in einer Erbverzichtserklärung auch seine Kinder und Kindeskinder vom Nachlass aus. Stirbt also die verzichtende Person, bekommen seine Kinder nichts.
Wo muss ich den Erbverzicht beantragen?
Der Erbverzicht muss nirgendwo beantragt werden. Der Ablauf ist folgendermaßen: Erblasser und verzichtender Erbe halten den Verzicht schriftlich fest. Etwaige Online-Muster dienen dabei immer bloß als Orientierung. Jede Familie befindet sich in einer anderen erbrechtlichen Situation. Aus diesem Grunde empfehlen wir in jedem Fall eine Beratung bei einem Erbrechtsanwalt, damit auch die Rechtsgültigkeit des Vertrags garantiert ist.
Nachdem der Vertrag steht, muss Notar die Erbverzichtserklärung beglaubigen. Erst dann ist der Vertrag rechtsgültig. Durch ihre rechtliche Reichweite und weil mit ihr auch die Nachkommen des potentiellen Erben ausgeschlossen werden, braucht es einen notariellen Akt.
Kann ich nur auf die Schulden verzichten?
Nein, das geht nicht. Der Verzichtende kann entweder auf seinen gesamten Erbanteil oder auf den Pflichtteil verzichten. Er kann aber nicht sagen: „Ich nehme das Erbe an und verzichte bloß auf die Schulden“. Beim Erben ist es nicht möglich, sich die attraktivsten Erbteile bzw. Gegenstände zu sichern und auf die unattraktiven zu verzichten.
Das Gesetz möchte dieses Rosinenpicken vermeiden. Weiß man allerdings, dass die Erbschaft unter einem großen Schuldenberg liegt, ist es vielleicht sinnvoll, auf das gesamte Erbe zu verzichten. Potenzielle Erben sollten diese Frage mit einem Rechtsanwalt klären.
Kann ich einen Erbverzicht zurückziehen?
Der Erbverzicht kann nur einvernehmlich aufgehoben werden. Dazu müssen der Erblasser und der verzichtende Erbe eine gemeinsame Erklärung abgeben, die wiederum ein Notar beglaubigen muss. Sobald der Erbe verstorben ist, ist ein Zurückziehen des Erbverzichts nicht mehr möglich. Sobald die Erbverzichtserklärung aufgehoben ist, gilt wieder die gesetzliche Erbfolge.
Wann ist ein Erbverzicht wirksam?
Es passiert mitunter, dass der Erbverzicht im Nachhinein für unwirksam erklärt wird. Die Voraussetzungen für die Gültigkeit sind demnach:
Ein Notar muss den Vertrag beurkunden.
Erblasser muss beim Vertragsabschluss zwingend persönlich beim Notar erscheinen.
Der verzichtende Erbe muss nicht zwingend persönlich erscheinen.
Verzichtender muss selbst nicht unbedingt geschäftsfähig sein, sondern kann sich auch von einem gesetzlichen Vertreter vertreten lassen. Eine mögliche Unerfahrenheit des Verzichtenden darf aber nicht ausgenützt werden.
Erbverzicht – Recht einfach erklärt
Was ist Erbverzicht?
Ein gesetzlicher Erbe kann auf sein Erbrecht verzichten. Dadurch begünstigt er andere Erben, indem sie seinen Erbanteil erhalten. Es gibt einen Erbverzicht mit oder ohne Abfindung (er bekommt zum Beispiel vom Erblasser schon zu Lebzeiten eine gewisse Geldsumme). Der Erbverzicht wird erklärt, solange der Erblasser am Leben ist. Nach seinem Tod ist eine Erbausschlagung möglich. Die Verzichtserklärung braucht immer eine notarielle Beurkundung, um rechtsgültig zu sein.
Weiterlesen: Was ist Erbverzicht?
Weiterlesen: Was ist Erbverzicht?
Wann macht es Sinn, auf Erbe zu verzichten?
Typische Situationen, in denen ein Erbverzicht Sinn macht: Gesetzlicher Erbe bekommt bereits zu Lebzeiten vom Erblasser eine große Summe. Damit er nach dem Tod des Erblassers nicht noch einmal (unfairerweise) etwas bekommt, verzichtet er auf das Erbe. Ein anderer Klassiker ist, damit die Unternehmensnachfolge zu regeln.
Weiterlesen: Wann macht es Sinn, auf Erbe zu verzichten?
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Wer erbt bei einem Erbverzicht?
Gibt es kein Testament und hat ein Erbe auf seinen Anteil verzichtet, dann erben alle anderen nach der gesetzlichen Erbfolge. Der Anteil jener, die als Erben an die Stelle des Verzichtenden treten, erhöht sich dadurch. Achtung: Auch die Kinder und Kindeskinder des Verzichtenden sind durch den Verzicht vom Erbrecht ausgeschlossen.
Weiterlesen: Wer erbt bei einem Erbverzicht?
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Wo kann ich einen Erbverzicht beantragen?
Einen Erbverzicht muss man nicht im herkömmlichen Sinne beantragen. Die Vereinbarung zwischen dem Erblasser und verzichtenden Erben muss rechtsgültig sein und anschließend von einem Notar beurkundet werden. Wenn der Erblasser stirbt, liegt dann der Erbverzicht vor und die Erbfolge wird dementsprechend geregelt.
Weiterlesen: Wo kann ich einen Erbverzicht beantragen?
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Wie funktioniert ein Erbverzicht bei Schulden?
Verzichtet man auf das Erbe, verzichtet man damit auch auf die Schulden. Der Verzichtende muss also die Schulden keinesfalls zurückzahlen. Aber: Es ist unmöglich, nur auf die Schulden zu verzichten und den restlichen Nachlass anzunehmen. Das Gesetz will, dass die Erben für die Schulden aufkommen und nicht der Staat. Beim Verzicht gilt also „Alles oder Nichts“.
Weiterlesen: Wie funktioniert ein Erbverzicht bei Schulden?
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Wie kann man einen Erbverzicht zurückziehen?
Den vertraglichen Erbverzicht kann man nur einvernehmlich zurückziehen. Mit anderen Worten: Erblasser und Verzichtender müssen sich darin einig sein, dass der Vertrag aufgelöst bzw. zurückgezogen werden soll. Wichtig: Die Vertragsauflösung muss ein Notar beurkunden.
Weiterlesen: Wie kann man einen Erbverzicht zurückziehen?
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