Testamentsvollstrecker spricht mit Erbengemeinschaft und gibt Anordnungen © Adobe Stock | sebra

Testamentsvollstreckung – Ablauf, Kosten, Rechte & Pflichten

Ein Testament regelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann beim Erben das reinste Chaos herrschen. Hier kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel: Er sorgt dafür, dass alles nach Vorgabe abläuft und sich der letzte Wille des Erblassers wirklich erfüllt. Aber wie funktioniert das genau?

Was ist eine Testamentsvollstreckung?


‌Mitunter weigern sich Erben, Anordnungen aus dem Testament zu erfüllen. Ein Testamentsvollstrecker wirkt hier entgegen. Er kümmert sich um die sachgemäße Nachlassabwicklung. Er verwaltet die Erbschaft, bis sie an die Erben übergeht, stellt ein Nachlassverzeichnis auf, sorgt sich um die Erbschaftssteuererklärung. 

‌Bei der Ausführung all dieser Aufgaben erfüllt er immer folgenden Zweck: Er stellt sicher, dass der letzte Wille des Erblassers tatsächlich geschieht

‌Jeder Mensch, der ein Testament verfasst, kann einen Testamentsvollstrecker beauftragen. Als Testamentsvollstrecker arbeiten manchmal Anwälte aus dem Erbrecht. Aber auch ein Miterbe kann diese Rolle übernehmen. Durch die große Verantwortung und Handlungsbefugnis dieser Person sind Streitigkeiten mit den Erben nicht selten.
Anordnung 

Ziel 

Aufgaben 


Ausführende Person 

Dauer des Amtes 


Vergütung 



Ausweisendes Dokument

Durch den Testierenden (Erblasser) 

‌Korrekte Abwicklung des Nachlasses nach Testamentsvorgaben 

  1. Nachlassverwaltung 
  2. Erfüllung des letzten Willens des Erblassers 

‌Anwalt, Notar oder eine andere Person, die der Sache gewachsen sein sollte. 

  1. Bis alle Punkte des Testaments erledigt sind 
  2. ‌Bis spätestens 30 Jahre nach dem Erbfall 

  1. Höhe bestimmt der Erblasser nach eigenem Ermessen 
  2. Empfehlungen für die Höhe in Tabellen gegeben (Eckelskemper'sche Tabelle, Neue Rheinische Tabelle usw.) 

‌Testamentsvollstreckerzeugnis, vom Nachlassgericht ausgestellt

Wann ist eine Testamentsvollstreckung sinnvoll?


‌Wer sich entschließt, ein Testament zu schreiben, hat vielen anderen Erblassern etwas voraus: Die Erbschaft ist geregelt. Das heißt aber noch nicht zwingend, dass alles so ablaufen wird, wie sich der Erblasser das vorstellt. 

‌Es könnten Dinge anders laufen, wie sich der Erblasser das gewünscht hat. Die Erben könnten zum Beispiel versuchen, sich einstimmig über den Willen des Testierenden hinwegzusetzen. 

‌Ein Testamentsvollstrecker macht in folgenden Situationen häufig Sinn: 
  • Der Hauptgrund ist immer, dass der letzte Wille des Erblassers sicher erfüllt wird. ‌
  • Der Erblasser rechnet mit einem Erbstreit zwischen den Erben. 
  • Erbauseinandersetzung der Erbengemeinschaft soll kontrolliert ablaufen. 
  • Der Inhalt des Testaments ist schwierig zu verstehen, die Details umfangreich (Auflagen, Vor- und Nacherbschaft, Voll- und Schlusserbschaft, Vermächtnisse etc.) 
  • Entlastung der Erben durch eine Person, die sich um alles gesammelt kümmert. 
  • Der Nachlass ist verschuldet oder überschuldet. Beim Erbfall ist manchmal nicht klar, wie hoch die Schulden des Erblassers sind. Bis sich die eingesetzten Erben entscheiden, ob sie annehmen oder ausschlagen wollen, kümmert sich der Testamentsvollstrecker um das Vermögen.

  • Welche Arten der Testamentsvollstreckung gibt es?


    ‌Die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers sind unterschiedlich und werden unterschiedlich lange ausgeführt. Grob kann man zwischen zwei Arten unterscheiden: 

    ‌1. Auseinandersetzungsvollstreckung: Diese Vollstreckungsart ist die am weitesten verbreitet. Der Testamentsvollstrecker teilt das Vermögen auf die Erben auf und arbeitet die Vorgaben im Testament ab. Zusätzlich kümmert er sich noch darum, dass die Erbschaftssteuer bezahlt wird. 

    ‌2. Dauertestamentsvollstreckung: Bei dieser Variante verwaltet der Testamentsvollstrecker die Erbschaft. Das ist häufig bei Grundstücken, Häusern oder anderen Immobilien, aber auch bei Unternehmen der Fall.

    Welche Aufgaben und Pflichten hat ein Testamentsvollstrecker?


  • Wahren Willen umsetzen: Der Testamentsvollstrecker muss den wahren Willen des Erblassers ausführen oder gegebenfalls herausfinden. Er ist nur dem Testierenden gegenüber verpflichtet. 
  • Vielfältige Aufgaben bewältigen: Der Testierende kann frei entscheiden, wofür er den Testamentsvollstrecker einsetzen will. Die Vollstreckung kann sich auf die ganze Erbschaft oder einzelne Vermögensteile beziehen. 
  • Abwicklung und Verwaltung des Nachlasses: Weder die Erben noch das Nachlassgericht können sich einmischen. Nachlassverwaltung- und Abwicklung obliegen ausschließlich dem Testamentsvollstrecker. Beispiel: Die Erben dürfen nicht einfach im Waldstück des Erblassers Bäume fällen oder aus dessen Wohnung Möbel nehmen. 
  • Muss für Schäden haften: Ist ein Schaden auf den Testamentsvollstrecker zurückzuführen, haftet er dafür. Beispiel: Er verkauft ein Grundstück weit unter dem tatsächlichen Grundstückswert. So muss er für seine Tätigkeit Verantwortung übernehmen. 
  • Auskunft an Erben: Erben haben ein Recht auf Auskunft. Auch können sie jedes Jahr eine Rechnungslegung vom Testamentsvollstrecker fordern. 
  • Erbschaftssteuererklärung abgeben: Der Testamentsvollstrecker hat außerdem die Erbschaftssteuerklärung für die Erben abzugeben. 
  • Schadenersatzleistung: Lässt er sich grobe Fehler zu Schulden kommen und wird dadurch der Nachlass beschädigt oder der Nachlasswert verringert, können die Erben auf Schadenersatz klagen. 
  • Darf Gerichtsprozesse führen: Sollte es nötig sein, dass der Testamentsvollstrecker ein Gerichtsverfahren führen muss, kann er das tun. Beispiel: Ein Schuldner des Erblassers will seine Rechnungen nicht bezahlen. 
  • Darf Rechtsgeschäfte tätigen: Hat der Erblasser zum Beispiel Aktien, kann bzw. soll der Testamentsvollstrecker sich mit dem Werterhalt beschäftigen. ‌
    ‌Beispiel: Er kann zum Beispiel vom Aktiengeschäft aussteigen, wenn es zu riskant ist.
  • Hinweis:
    Sollte sich der Testamentsvollstrecker unrechtmäßig verhalten und seinen Pflichten nicht nachkommen, können die Erben vor Gericht gehen. Das Nachlassgericht kann ihm sein Amt entziehen.

    Wie ist der Ablauf einer Testamentsvollstreckung?


    ‌Vorgehen für den Testierenden: 

    ‌1. Geeignete Person auswählen: Wählen Sie dafür eine Vertrauensperson, bestenfalls nicht aus der Familie, um Streitigkeiten zu vermeiden. Geeignet sind außenstehende Dritte, etwa ein Anwalt für Erbrecht oder ein Notar. 

    ‌2. Einsetzung durch Dritte ist möglich: Wenn Sie nicht selbst einen Testamentsvollstrecker aussuchen wollen, können Sie auch bloß erwähnen, dass jemand die Testamentsvollstreckung durchführen soll. Dann bestimmt das Nachlassgericht jemanden dafür. Aber auch das kann wieder zu Streitigkeiten führen, weshalb es meist besser ist, selbst jemanden auszuwählen. 

    ‌3. Mit dem Testamentsvollstrecker alles besprechen: Reden Sie offen mit dem Testamentsvollstrecker über das ganze Vorhaben und wie hoch die Vergütung ist. Der Wunsch-Testamentsvollstrecker sollte mit der Aufgabe einverstanden sein und versprechen, sie gewissenhaft durchzuführen. 

    ‌4. Testamentsvollstrecker im Testament erwähnen: Es muss kein Extra-Vertrag dafür aufgesetzt werden, sondern die bestimmte Person kann einfach im Testament namentlich erwähnt werden. Bei einem privatschriftlichen Testament muss die Person, wie der ganze andere Inhalt, handschriftlich erwähnt werden. Eine Vorlage zur Formulierung

    ‌5. Ersatzperson benennen: Für alle Fälle sollte zusätzlich noch eine weitere Person mit der Aufgabe betraut werden. Kann der Testamentsvollstrecker erster Wahl der Forderung nicht nachkommen, so ist ein Ersatz festgelegt. 


    ‌Vorgehen für den Testamentsvollstrecker: 

    ‌1. Gericht stellt Testamentsvollstreckerzeugnis aus: Der eingesetzte Testamentsvollstrecker muss sich beim Nachlassgericht melden. Dort bekommt er ein Zeugnis ausgestellt, mit dem er sich zum Beispiel bei den Miterben, Banken, Versicherungsbehörden, usw. als Vollstrecker ausweisen kann. 

    ‌2. Erstellung eines Inventarverzeichnisses: Zu allererst muss immer ein Inventarverzeichnis gemacht werden. Der Testamentsvollstrecker erfasst darin das gesamte Vermögen sowie die Schulden des Erblassers. Was ist vorhanden? Bankkonten, Immobilien, Wertpapiere, Versicherungen und andere Besitztümer. Diese Übersicht hilft allen Beteiligten. 

    ‌3. Abwicklung des Nachlasses: Schließlich wird umgesetzt, was im Testament steht. Die Erbschaft wird nach Vorgabe des Erblassers aufgeteilt.
    Beispiel:
    Formulierung 

    ‌„Hiermit benenne ich den Rechtsanwalt Dr. Alexander Maurer, Malergasse 55, in Dresden, als Testamentsvollstrecker. Herr Maurer soll dafür sorgen, dass der Nachlass nach meinen testamentarischen Vorgaben auf meine 5 Kinder aufgeteilt wird. 

    ‌Herr Maurer bekommt eine Vergütung in der Höhe von 8.000 Euro. Diese Summe nimmt er aus dem Nachlass. Für den Fall, dass Herr Maurer, bevor er sein Amt antritt, stirbt, das Amt ausschlägt oder niederlegt, benenne ich die Rechtsanwältin Dr. Emma Reichelt als Ersatz-Testamentsvollstreckerin.“

    Wer wird als Testamentsvollstrecker eingesetzt?


    ‌Diese Aufgabe kann eine beliebige Person ausführen. Oft ist das eine Vertrauensperson des Erblassers. Häufig wird dieses Amt auch einer dritten Person, etwa einem Rechtsanwalt oder Notar angeordnet. 

    ‌Hierbei sind wichtige Überlegungen zu machen: 

  • Ist ein Erbe mit der Testamentsvollstreckung beauftragt, kann das zu Konflikten mit den restlichen Erben führen. 
  • Möglicherweise handelt ein Erbe sogar zu seinem eigenen Vorteil und weicht von den Vorgaben des Erblassers ab. 
  • Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollte für die Testamentsvollstreckung also eine außenstehende Person eingesetzt werden. 
  • Die Schwierigkeit einer Nachlassabwicklung darf keinesfalls unterschätzt werden. Für diese ressourcenintensive Aufgabe bietet sich am besten eine Person an, die Erfahrung auf diesem Gebiet hat. Zum Beispiel ein erfahrener Anwalt für Erbrecht oder ein Notar.
  • Wie lange dauert eine Testamentsvollstreckung?


    ‌Eine Testamentsvollstreckung kann man für die Dauer von bis zu 30 Jahren anordnen. Manchmal ist diese Dauer nötig, weil bestimmte Auflagen bis zu einem gewissen Zeitpunkt zu erfüllen sind. 

    ‌Grundsätzlich ist der Testamentsvollstrecker so lange mit seiner Arbeit beschäftigt, bis die gesamten Regelungen im Testament abgearbeitet sind.

    Wann soll ich das Amt annehmen / ablehnen?


    ‌Die Aufgabe der Nachlassabwicklung ist sehr ressourcenintensiv. Bevor sie jemand annimmt, sollte er ernsthaft überlegen, ob die Vergütung für den Aufwand ausreichend hoch ist.

    ‌Doch auch wenn die Vergütung passabel aussieht, kann sich die Aufgabe später als sehr zeitaufwändig und nervenaufreibend herausstellen. Jede Person, die als Testamentsvollstrecker in Frage kommt, sollte sich solche Fragen ernsthaft stellen. 

    ‌Besonders für Nicht-Fachkundige stellt sich eine Testamentsvollstreckung oft als große Herausforderung heraus. Deshalb ist es grundsätzlich klug, einen Rechtsanwalt oder Notar mit dieser Rolle zu beauftragen.‌
    Achtung:
    Will man das Amt ablehnen, muss man das dem Nachlassgericht schriftlich mitteilen. Das geht sogar dann, wenn man das Amt bereits mündlich angenommen hat. Aber auch nur dann. Hat man sich vertraglich dazu verpflichtet, das Amt auszuführen, muss man sich daran halten.

    Welche Kosten fallen an?

  • Wer bestimmt die Höhe der Vergütung? In der Regel der Testierende. Möglich ist auch der testamentarische Ausschluss einer Vergütung. Hat der Testierende nichts festgelegt, kann der Testamentsvollstrecker eine Vergütung nach eigenem Ermessen fordern. ‌
  • Was kostet die Testamentsvollstreckung? Es gibt keine gesetzliche Vorschrift für die Höhe. Jedoch gibt es Tabellen, die als Richtlinie dienen. Die Vergütung liegt im Bereich zwischen 1 und 10 % des Nachlasswerts. Umso wertvoller der Nachlass, desto kleiner der prozentuale Anteil am Nachlass. 
  • Wer bezahlt? Der Testamentsvollstrecker wird ausschließlich aus dem Nachlass bezahlt. Aus diesem Grund soll die Bestellung eines Vollstreckers gut überlegt sein. Bei komplizierten Aufgaben und niedrigem Nachlasswert kann das die ganze Erbschaft kosten. ‌


  • Neue Rheinische Tabelle 





    Eckelskemper'sche Tabelle 




    Klingelhöffer’sche Tabelle 







    Möhring’sche Tabelle 







    Richtlinie Deutscher Notarverein
    Aktivnachlass bis (Euro) 

    ‌250.000 
    ‌500.000 
    ‌2.500.000 
    ‌5.000.000 
    ‌5.000.000 und höher 

    ‌50.000 
    ‌250.000 
    ‌1.250.000 
    ‌2.500.000 und höher 

    ‌25.000 
    ‌50.000 
    ‌100.000 
    ‌200.000 
    ‌500.000 
    ‌1.000.000 
    ‌1.000.000 und höher 

    ‌12.500 
    ‌25.000 
    ‌50.000 
    ‌100.000 
    ‌500.000 
    ‌1.000.000 
    ‌1.000.000 und mehr 

    ‌250.000 
    ‌500.000 
    ‌2.500.000 
    ‌5.000.000 
    ‌5.000.000 und mehr

    Honorar (% des Nachlasswerts) 

    ‌4 
    ‌3 
    ‌2,5 
    ‌2 
    ‌1,5 

    ‌4 
    ‌3 
    ‌2,5 
    ‌1 

    ‌7 
    ‌6 
    ‌5 
    ‌4,5 
    ‌4 
    ‌3 
    ‌1 

    ‌7,5 
    ‌7 
    ‌6 
    ‌5 
    ‌4 
    ‌3 
    ‌1 

    ‌4 
    ‌3
    ‌2,5 
    ‌2 
    ‌1,5

  • Kosten für Testamentsvollstreckerzeugnis: Der Testamentsvollstrecker muss sich nach außen hin ausweisen können. Deshalb muss er sich ein solches Zeugnis ausstellen lassen. Lässt er sich das Zeugnis das erste Mal ausstellen, fällt eine 1,0-fache, also einfache Gebühr an. Auch diese Gebühr hängt wieder vom Nachlasswert ab. Siehe nachstehende Tabelle:
  • Testamentsvollstreckung – Recht einfach erklärt

    Was bedeutet Testamentsvollstreckung?

    Der Testierende kann einer Person anordnen, seinen Nachlass abzuwickeln. Diese Person nennt man Testamentsvollstrecker. Sie stellt sicher, dass alle Punkte im Testament ausgeführt werden. Kurzum: Der Testamentsvollstrecker kümmert sich darum, dass der letzte Wille des Erblassers wirklich erfüllt wird.

    ‌Weiterlesen: Was bedeutet Testamentsvollstreckung?

    Welche Gründe gibt es für eine Testamentsvollstreckung?

    Der Hauptgrund ist die Abwicklung des Nachlasses, wie sie der Erblasser (Testierende) im Testament angeordnet hat. Damit kann man Familienstreitigkeiten vermeiden; sicherstellen, dass die Erbauseinandersetzung geordnet abläuft; die Erben entlasten, wenn der Testamentsinhalt schwierig zu verstehen oder umzusetzen ist; etc.

    ‌Weiterlesen: Welche Gründe gibt es für eine Testamentsvollstreckung?

    Was macht ein Testamentsvollstrecker?

    Der Erblasser entscheidet, wofür er den Testamentsvollstrecker einsetzt. Setzt er ihn für die gesamte Nachlassabwicklung ein, gehen damit viele Rechte aber auch Pflichten einher. Der Testamentsvollstrecker darf zum Beispiel Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit dem Nachlass machen, darf Gerichtsprozesse gegen etwaige Schuldner o.a. führen, muss den Erben Auskunft über seine Arbeit geben, kann schadensersatzpflichtig werden, usw. 

    ‌Weiterlesen: Was macht ein Testamentsvollstrecker?

    Wie läuft eine Testamentsvollstreckung ab?

    Der Testierende soll eine dafür geeignete Person auswählen und die Höhe der Vergütung festlegen. Nimmt diese Person die Aufgabe an, muss sie zuerst ihr Testamentsvollstreckerzeugnis abholen und ein Nachlassverzeichnis erstellen. Dann muss sie den Nachlass abwickeln, bis alle Vorgaben aus dem Testament erledigt sind. 

    ‌Weiterlesen: Wie läuft eine Testamentsvollstreckung ab?

    Wie lange ist die Dauer einer Testamentsvollstreckung?

    Die maximale Dauer ist 30 Jahre nach dem Erbfall. Allerdings dauert es nur so lange, wenn die Aufgaben diese Zeit erfordern. Im Grunde dauert die Arbeit so lange, bis der letzte Wille erfüllt wurde. 

    ‌Weiterlesen: Wie lange ist die Dauer einer Testamentsvollstreckung?

    Wie hoch sind die Kosten einer Testamentsvollstreckung?

    Der Testierende hat drei Möglichkeiten. Er kann die Vergütungshöhe selbst festlegen; er kann auch eine Vergütung ausschließen. Er kann aber auch einfach nichts festlegen – dann aber kann der Testamentsvollstrecker selber eine angemessene Summe einfordern. Für die Höhe gibt es Empfehlungen, etwa die Neue Rheinische Tabelle oder die Klingelhöffer’sche Tabelle.

    ‌Weiterlesen: Wie hoch sind die Kosten einer Testamentsvollstreckung?

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