Eine erwerbsunfähige Person hat Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen und liegt auf dem Krankenbett. © Adobe Stock | Gorodenkoff

Erwerbsunfähigkeitsversicherung (Die 8 wichtigsten Fragen beantwortet)

Der Staat zahlt nur wenig Erwerbsminderungsrente, wenn man aus Gesundheitsproblemen nicht mehr viel arbeiten kann. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist eine gute Option, sich gegen Arbeitskraftverlust abzusichern. Die wichtigsten Details zu dieser Versicherung lesen Sie hier.

Was ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?


‌Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) schützt gegen Einkommensausfall. Sie versichert eine Person, wenn diese z.B. wegen einer Krankheit nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt arbeiten kann. Sie wird in Form einer Rentenzahlung geleistet.
Hinweis:
Oft ist auch von der „Arbeitsmarktrente“ die Rede, ein Begriff der als Synonym verwendet wird.
Die Erwerbsunfähigkeitsrente ist im Gegensatz dazu eine staatliche Leistung, die allerdings recht niedrig ausfällt und gut durch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ergänzt werden kann. Umfangreicheren Schutz als die Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Diese ist aber mitunter kompliziert zu erhalten und ist meist enorm teuer.
Hinweis:
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht im Normalfall nicht aus, um die Lebenserhaltungskosten zu bestreiten. Eine Erwerbsunfähigkeitsrente ist also eine nützliche Ergänzung zu der gesetzlichen Versicherung.
Wichtig für Berufseinsteiger ist es, sich so bald wie möglich mit der Frage zu beschäftigen, was bei Arbeitsunfähigkeit passieren soll. All jene, die kaum privat Erspartes oder z.B. Vermögen aus einer Erbschaft haben, sollten sich bestenfalls privat absichern. Der Vergleich verschiedener Anbieter lohnt sich, da Angebotsvielfalt und Preisspannen sehr groß sind.
  • Lesen Sie in diesem Zusammenhang auch den Beitrag zur Betrieblichen Altersvorsorge
  • Was bedeutet „Erwerbsunfähigkeit“?


    ‌„Erwerbsunfähig“ ist ein versicherter Arbeitnehmer grundsätzlich dann, wenn er nicht mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten kann. Grund für die Arbeitseinschränkung muss ein gesundheitlicher sein. Also z.B. eine Krankheit, ein Unfall, psychische oder körperliche Beeinträchtigungen etc. Man nimmt unter diesen Umständen an, dass eine solche Person die Voraussetzungen für den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht erfüllt. 

    ‌Unter dem Begriff „Erwerbsunfähigkeit“ versteht man im Detail folgende Umstände (§ 43 SGB VI):
  • Vollständige Erwerbsunfähigkeit: 
    ‌Vollständig erwerbsunfähig ist eine Person, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen für wahrscheinlich mindestens 6 Monate keiner normalen Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen kann, die mindestens 3 Stunden pro Tag dauert.   
  • Teilerwerbsunfähigkeit: 
    ‌Teilerwerbsunfähig ist eine Person, wenn sie aufgrund von gesundheitlichen Gründen für voraussichtlich mindestens 6 Monate keiner Arbeit nachgehen kann, die mindestens 6 Stunden pro Tag dauert. Eine Teilzeitbeschäftigung ist für solche Personen also noch möglich. 
  • Wer bestimmt, ob jemand erwerbsunfähig ist?


    ‌Ob jemand erwerbsunfähig ist, können nur Ärzt:innen bewerten. Die Rentenversicherungsstätte beschäftigt Ärzt:innen, die antragstellende Personen hinsichtlich ihrer Erwerbsfähigkeit einschätzen.
    Hinweis:
    Arbeitnehmer:innen haben das Recht, sich von einem frei gewählten Arzt:innen zusätzlich begutachten zu lassen. Möglicherweise kommt dieser/diese auf ein anderes Ergebnis.

    Wie funktioniert eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?


    ‌Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sichert die versicherte Person dagegen ab, durch Krankheit oder Unfall nur noch sehr eingeschränkt arbeiten zu können. Damit die Versicherung einspringt, dürfen Versicherte aber keine Arbeitsleistung von mehr als 3 Arbeitsstunden am Tag erbringen können. 

    ‌Manche Versicherungen haben noch strengere Voraussetzungen; sie schließen einen Versicherungsfall aus, sogar dann wenn Versicherte nur noch 3 Stunden am Tag arbeiten können. Wie das genau geregelt ist, ist von der individuellen Versicherungspolice abhängig.
  • Die Auszahlsumme (die sogenannte „Erwerbsunfähigkeitsrente“) wird im Vorhinein mit dem Versicherungsunternehmen individuell auf die eigene Situation angepasst vereinbart. 
  • Die EU-Versicherung leistet auch dann, wenn man keinen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente vom Staat hat. 
  • Versicherte können mit dem Geld machen, was sie möchten (freie Verfügung). 
  • Die Erwerbsunfähigkeit muss durch ein ärztliches Attest bestätigt worden sein. 
  • Welche Arten der Erwerbsunfähigkeitsversicherung gibt es?


    ‌Grundsätzlich lassen sich folgende Formen der EU-Versicherung unterscheiden:
  • Standard-Variante: 
    ‌Die „normale“ EU-Versicherung sichert eine Person bei Verlust der Arbeitsfähigkeit finanziell ab.   
  • Einstiegsvariante: 
    ‌Für junge Versicherungsnehmer:innen gibt es oft günstige Tarife. Die Beiträge steigern sich mit der Versicherungsdauer.   
  • Rentenversicherung + Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherung: 
    ‌Diese Variante kombiniert die Absicherung im Alter mit der Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit.   
  • Risikoleben + Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherung: 
    ‌Die Kombination aus Erwerbsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung bringt die Absicherung bei Todesfall (auch von Verwandten) und bei Erwerbsunfähigkeit zusammen. 

  • Exkurs: Was ist eine Erwerbsminderungsrente?


    ‌Unter Erwerbsminderungsrente (auch „EM-Rente“) versteht man eine staatliche Rente, die einem ausgezahlt wird, wenn man aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen Vorfällen mit gesundheitlichen Konsequenzen keiner Arbeit mehr nachgehen kann. Vereinfacht gesagt: Wenn man krank ist und nicht mehr oder nur noch sehr wenig arbeiten kann. 

    ‌Die Erwerbsminderungsrente bekommt man vom Staat. Sie ist aber recht niedrig und reicht üblicherweise nicht aus, um damit den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Zudem sollte man beachten, dass mehr als die Hälfte der Anträge auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt werden. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung bietet eine Alternative zur Erwerbsminderungsrente.

    Teilweise oder volle Erwerbsminderung


    ‌Möglich ist eine solche Rente, wenn man entweder gar nicht mehr arbeiten kann (volle Erwerbsminderung), oder wenn man nur noch teilweise arbeiten (teilweise Erwerbsminderung) kann. Gezahlt wird die Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

    Höhe


    ‌Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt davon ab, wie viele Stunden man noch arbeiten kann und in welchem Ausmaß man bereits Rentenansprüche angesammelt hat. In der Regel fällt sie aber recht gering aus. In der Regel ist die Erwerbsminderungsrente nicht höher als 1/3 des letzten Bruttogehalts.
    Hinweis:
    Die EU-Rente ist als staatliche Grundabsicherung anzusehen. Sie reicht nicht aus, um einen üblichen Lebensunterhalt bestreiten zu können.

    Voraussetzungen


    ‌Zudem ist eine Reihe an Voraussetzungen zu erfüllen, um überhaupt anspruchsberechtigt zu sein. Die Voraussetzungen (festgelegt in § 43 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch SGB VI):
  • Bevor man als erwerbsunfähig eingestuft wird, prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob eine Reha anstelle einer Erwerbsunfähigkeitsrente in Frage kommen kann. 
  • Erst wenn die Deutsche Rentenversicherung unter Einbeziehung eines Arztes bewertet, dass die Erwerbsunfähigkeitsversicherung notwendig ist, erhält man diese. 
  • Vor Eintritt der Erwerbsminderung muss der Antragsteller mindestens 5 Jahre in der Deutschen Rentenversicherung versichert gewesen sein (Wartezeit). 
  • Die Wartezeit entfällt, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch einen Arbeitsunfall oder Unfall während des Wehr- oder Zivildienstes entstand. 
  • Innerhalb der 5 Jahre vor Beginn der Erwerbsminderung muss man mindestens für 3 Jahre (36 Monate) Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung abgeführt haben.
    ‌ 
  • Antrag

    Hinweis:
    Der Antrag für die Erwerbsminderungsrente ist bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen.

    Wer bescheinigt?


    ‌Die Bescheinigung der Erwerbsunfähigkeit hat grundsätzlich durch einen Arzt zu erfolgen. Nachdem der Antrag eingelangt ist, schaut sich möglicherweise ein Arzt den gesundheitlichen Zustand des Antragstellers an. Viele Anträge werden aber von vornherein abgelehnt, da der Gesundheitszustand häufig als ausreichend für die Arbeitstätigkeit eingestuft wird.

    Wie sinnvoll ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?


    ‌Die Erwerbsunfähigkeitsrente sichert einen nur minimal ab. Besonders für Berufsanfänger, die erwerbsunfähig werden, ist diese Rente absolut unzureichend. Doch auch für ältere Personen, die schon seit längerer Zeit arbeitstätig waren, bietet sie nur eine geringe Absicherung. 

    ‌Grundsätzlich lässt sich sagen: Am wenigsten Absicherung gibt die Erwerbsminderungsrente her. Eine etwas bessere Absicherung die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Die meiste Absicherung bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung. Trotzdem ist aufgrund der Kosten die BU-Versicherung oft unerschwinglich. Daher lohnt sich für manche die EU-Versicherung. 

    ‌Für folgende Personengruppen ist die EU-Versicherung sinnvoll: 

    ‌1) Menschen mit Vorerkrankungen

    ‌2) Menschen in riskanten Berufen

    ‌3) Selbstständige und Freelancer

    ‌4) Azubis und Studenten
    Hinweis:
    Die meisten Menschen können ihren Lebensunterhalt mit der EU-Rente nicht bestreiten. Angesichts dieser schwierigen Umstände kann eine Erwerbsunfähigkeitsversicherungsversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung zusätzlich sinnvoll sein.

    ‌1) Menschen mit Vorerkrankungen

  • Insbesondere für Personen, die bereits unter gesundheitlichen Beschwerden leiden, kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung recht teuer sein. Daher bietet sich für diese Personengruppe die EU-Versicherung als Alternative an. 
  • Antragsteller:innen müssen aber auch beim EU-Versicherungsantrag verschiedene Angaben zum Gesundheitszustand machen. Möglich sind deshalb – je nach Art und Schwere der Vorerkrankung , dass Risikozuschläge hinzukommen. Das macht die Versicherung teurer. Bei manchen Versicherungsunternehmen wird es aber gar nicht möglich sein unter diesen Umständen. Wie so oft, kommt es auch hier auf die individuelle Situation an.
    ‌ 
  • ‌2) Menschen in riskanten Berufen

  • Für Personen in risikobehafteten Berufsgruppen kann es sehr schwierig sein, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten. Das Risiko, dass solche Personen irgendwann gesundheitliche Probleme bekommen, ist für viele Versicherungsunternehmen zu hoch. Daher wollen sie sie erst gar nicht versichern. Und wenn doch, dann ist die Versicherung sehr teuer. 
  • Beispiele für riskante Berufe: Dachdecker:in, Maurer:in, Gerüstbauer:in, Altenpfleger:in, Soldat:in etc. 
  • Für Dachdecker:innen etc. kann die Berufsunfähigkeitsversicherung schnell mehrere Hundert Euro im Monat kosten. Die EU-Versicherung kann deshalb eine gute Alternative sein.
    ‌ 
  • ‌3) Selbstständige und Freelancer

  • Wer als Selbstständig oder Freiberuflich arbeitende Person keine Erwerbsminderungsrente bekommt, für den kann die EU-Versicherung sinnvoll sein. 
  • Für solche Personen ist manchmal die Berufsunfähigkeitsversicherung schwer zu bekommen bzw. enthält diese oft eine Umorganisationsklausel. Kurz gesagt besagt diese: Wenn man das Unternehmen so umgestalten könnte, dass jemand anderer die leitenden Aufgaben übernehmen könnte, leistet die Versicherung nicht. 
  • ‌4) Azubis und Studenten

  • Für Auszubildende und Studierende kann sich eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ebenso lohnen. Sie haben oft noch nicht genug in die Rentenkasse gezahlt und demnach auch keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

    ‌ 
  • Unterschied zwischen Erwerbsunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung?


    ‌Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU-Versicherung) zahlt, wenn man keinen Beruf mehr länger als 3 Stunden am Tag ausüben kann. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) leistet hingegen, wenn man dem bisherigen Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr nachgehen kann

    ‌Die BU-Versicherung ist im Vergleich zur EU-Versicherung ziemlich teuer und für manche Berufe gar nicht abschließbar. Sie sichert einen aber dafür auch besser ab.
    Hinweis:
    Man sollte sich bereits als Berufsanfänger Gedanken darüber machen, welche Absicherung man bei Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit haben möchte.

    Unterschied zwischen den Begriffen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit


    ‌Die Begriffe Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit werden häufig verwechselt. Es handelt sich aber um zwei verschiedene Umstände. 

    ‌Der Unterschied zwischen „Erwerbsunfähigkeit“ und „Berufsunfähigkeit“ liegt im Folgenden:
  • Erwerbsunfähig ist eine Person, die aus Gesundheitsgründen nicht mehr als 3 Stunden pro Tag arbeiten kann. Egal, ob im eigenen Beruf oder in einem anderen. 
  • Beispiel:
    Ein Soldat, der aufgrund von Verletzungen nicht mehr fähig ist, insgesamt mehr als 3 Stunden am Tag zu arbeiten gilt als erwerbsunfähig.
  • Eine berufsunfähige Person kann nicht mehr im bisherigen Berufsfeld arbeiten.
  • Beispiel:
    Eine Taxifahrerin, die aufgrund eines Unfalls nicht mehr Auto fahren kann, kann vielleicht trotzdem noch in einem anderen Berufsfeld tätig werden. Eine BU-Versicherung sichert sie ab, egal ob sie noch in einem anderen Berufsfeld arbeiten kann oder nicht.

    Was prüfen vor Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

    ‌1) Art der Versicherung


    ‌Man kann die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zusätzlich zur Risikolebensversicherung nehmen. In vielen Fällen ist das günstiger als der Abschluss zweier eigener Verträge. Möglich ist auch die Kombination aus Erwerbsunfähigkeitsversicherung und Kapitallebensversicherung.

    ‌2) Netto- und Bruttoprämie


    ‌Ganz zu Beginn der Versicherung muss man an das Versicherungsunternehmen einen Betrag zahlen. Die sogenannte „Nettoprämie“ (auch „Zahlbeitrag“ genannt) lässt sich auf die Höhe der Bruttoprämie anheben, sofern man nicht so viel an Überschüssen erzielt, wie ursprünglich erwartet. Ist der Bruttobeitrag viel kleiner als der Nettobeitrag, sollte man sich für eine solche Versicherung entscheiden.

    ‌3) Abschlusszeitpunkt


    ‌Es macht Sinn, die EU-Versicherung so bald wie möglich abzuschließen. Denn die Beiträge sind bei Jungen und Gesunden noch nicht so hoch. Außerdem ist man länger auf finanzielle Unterstützung angewiesen, wenn man schon früh erwerbsunfähig wird.

    ‌4) Beantwortung der Gesundheitsfragen


    ‌Wer die Fragen zur Gesundheit beim Antrag falsch beantwortet, muss damit rechnen, dass das Versicherungsunternehmen vom Vertrag zurücktritt. Das gilt besonders für jene Antworten, die das Versicherungsunternehmen nachprüfen kann. 

    ‌Bevor man die Fragen beantwortet, sollte man sich die eigenen Gesundheitsakten durchsehen. Diese erhält man beim Arzt oder bei der Krankenkasse. So geht man auf Nummer sicher und man macht korrekte Angaben. Man kann sich auch von einem Arzt beim Ausfüllen der Fragen helfen lassen.

    ‌5) Gut abgesichertes Versicherungsunternehmen


    ‌Bei der Wahl des Versicherungsunternehmens sollte man auch den Aspekt der Stabilität des Unternehmens heranziehen. Denn wenn ein Versicherer finanziell nicht gut da steht und in den nächsten Jahrzehnten vom Markt verschwindet, kann das Einbußen in den Rentenzahlungen nach sich ziehen.

    ‌6) Nutzung von Risikovoranfragen


    ‌Ganz wichtig, wenn man bereits Gesundheitsschwierigkeiten hat: Nicht wahllos Anfragen einholen und Gesundheitsangaben machen. Sondern besser geeignet sind die „anonymisierten Risikoanfragen“. 

    ‌Bei diesen Anfragen gibt man die persönlichen Angaben nicht preis. Dafür wendet man sich an einen Versicherungsmakler bzw. Berater, der einem dann individuelle Angebote zur persönlichen Situation macht. Auf diese Art und Weise kann man einem Eintrag in der zentralen Wagnisdatei (HIS) entgehen.

    Welche Details im Vertrag sind wichtig?


    ‌Beim Abschluss der EU-Versicherung kommt es auf die Details an. Dabei gilt es insbesondere nachstehende Aspekte zu berücksichtigen. 

    ‌1) Laufzeit

    ‌2) Rückwirkende Zahlung

    ‌3) Prognose-Zeitraum

    ‌4) Steigende Beträge oder Nachversicherungsgarantie

    ‌5) Meldepflicht nach Vertragsabschluss

    ‌6) Steigerung der Rente

    ‌7) Befristete Anerkenntnisse

    ‌1) Laufzeit


    ‌Hinsichtlich der Laufzeit sind zwei Zeiten zu berücksichtigen: Zum einen die Versicherungszeit, zum anderen die Leistungszeit.
  • Versicherungszeit: 
    ‌Damit das Versicherungsunternehmen leistet, muss man innerhalb der Versicherungszeit erwerbsunfähig werden. Setzt die Erwerbsunfähigkeit später ein, wird nicht mehr ausbezahlt. Die Versicherungszeit sollte ca. bis zum 65. Lebensjahr gehen. Personen aus Risikoberufsgruppen erhalten oft nur eine geringere Versicherungszeit.   
  • Leistungszeit: 
    ‌Unter der Leistungszeit versteht man den Zeitraum, in welchem man eine Auszahlung der EU-Versicherung bekommt. Im Idealfall sollte sie solange laufen, bis man die übliche Altersrente bekommt. 
  • ‌2) Rückwirkende Zahlung


    ‌Von Bedeutung ist zudem, dass das Versicherungsunternehmen rückwirkend zahlt. Das heißt: Es sollte auch dann zahlen, wenn man den Versicherungsfall erst später meldet. Das Versicherungsunternehmen sollte zumindest 3 Jahre rückwirkend bei verspäteter Bekanntgabe leisten.
    Hinweis:
    Der Hintergrund für die Klausel der rückwirkenden Zahlung: In manchen Fällen kommt man erst später darauf, dass man eigentlich erwerbsunfähig ist.

    ‌3) Prognose-Zeitraum


    ‌Mit Prognose-Zeitraum ist jenes Zeitfenster gemeint, innerhalb dessen man – nach ärztlicher Prognose – erwerbsunfähig sein wird. Bei der EU-Versicherung ist die 6-Monatsmarke wichtig. 

    ‌Die Versicherung zahlt dann eine EU-Rente, wenn ein Arzt zumindest 6 Monate Erwerbsunfähigkeit annimmt. Im Idealfall sichert einen die Versicherung auch ab, wenn man schon in den letzten Monaten erwerbsunfähig war.

    ‌4) Steigende Beträge oder Nachversicherungsgarantie


    ‌Um die Rentenzahlung an die eigenen Lebensumstände anzupassen, gibt es zwei Instrumente. 

    ‌Einerseits die sogenannte „Nachversicherungsgarantie“. Durch sie lässt sich die EU-Rente in die Höhe schrauben, ohne erneut eine Gesundheitsprüfung machen zu müssen. Aber viele Versicherungsunternehmen geben diese Möglichkeit nur, wenn man ein Kind bekommt, eine Ehe schließt oder eine Gehaltserhöhung bekommt. Und das auch nur bis zu einem bestimmten Alter. 

    ‌Andererseits gibt es die sogenannte „Dynamik“. Wie der Name schon verrät, steigern sich die Beiträge mit jedem Jahr. Das ist ein weiteres Mittel, den Auswirkungen der Inflation (Wertverlust der Versicherung) entgegenzuwirken.

    ‌5) Meldepflicht nach Vertragsabschluss


    ‌Von Vorteil ist es auch, wenn man keine Pflicht hat, z.B. einen Berufswechsel oder die Aufnahme einer riskanten Sportart zu melden. Diese Klausel kann die Versicherung jedoch stark verteuern.

    ‌6) Steigerung der Rente


    ‌Man kann mit dem Versicherungsunternehmen vereinbaren, dass sich die Versicherung mit einem garantierten Prozentsatz jährlich erhöht, und zwar nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit. Das ist ein Mittel, mit dem sich der inflationsbedingte Wertverlust abfedern lässt. Häufig machen solche Klauseln jedoch die Beiträge um einiges teurer.

    7) Befristete Anerkenntnisse


    ‌Unter befristetem Anerkenntnis versteht man die Regelung, dass das Versicherungsunternehmen nach Ablauf einer bestimmten Frist erneut prüfen darf, ob man noch die Voraussetzungen erfüllt. 

    ‌Das heißt: Ärztlich prüfen, ob noch immer eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Die erneute Prüfung ist zum einen aufwändig und kann zum anderen das Risiko mit sich bringen, dass einem die Versicherung verweigert wird.

    Wie viel kostet eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?


    ‌Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist grundsätzlich kostengünstiger als die Berufsunfähigkeitsversicherung. Für eine EU-Versicherung kann man mit ca. 60 Euro pro Monat an Zahlungen rechnen, wenn man Mitte 30 ist. Die tatsächliche Höhe hängt aber von den individuellen Gegebenheiten ab.

    Wie beantrage ich eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?


    ‌Wer sich die konkrete Frage stellt, welche Erwerbsunfähigkeitsversicherung für einen selbst die beste ist, der sollte Angebote gründlich vergleichen. Es macht meist Sinn, sich von Versicherungsmakler:innen oder Anwalt:innen für Versicherungsrecht unterstützen zu lassen.

    Erwerbsunfähigkeitsversicherung – Recht einfach erklärt

    Was bedeutet Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

    Eine EU-Versicherung sichert Versicherte bei einem Arbeitskraftverlust ab. Und zwar dann, wenn sie nur noch weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten können. Die Vertragsdetails können sehr individuell vereinbart werden. Vereinbart werden können z.B. auch Inflationsanpassungen. 

    ‌Weiterlesen: Was ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

    Welche Versicherung wenn ich nicht mehr arbeiten kann?

    Wer nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann, für den kommen besonders 2 Versicherungen in Frage. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie dienen als Alternative zur Erwerbsminderungsrente, die sehr niedrig ausfällt. 

    ‌Weiterlesen: Was ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

    Wann liegt Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit vor?

    Erwerbsunfähigkeit gibt es entweder vollständig oder teilweise. Voll erwerbsunfähig ist man, wenn man voraussichtlich mindestens 6 Monate keine Arbeit von mehr als 3 Stunden am Tag ausführen kann. Teilerwerbsunfähig ist man, wenn man für voraussichtlich 6 Monate eine Arbeit nicht mehr als 6 Stunden am Tag ausführen kann. 

    ‌Weiterlesen: Was ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

    Wer bescheinigt die Erwerbsminderung?

    Die Rentenversicherung hat Ärzt:innen, die mit der Erstellung von Gutachten betraut sind. Man kann sich aber auch selber einen Arzt oder eine Ärztin suchen, um ein zusätzliches Gutachten zu erstellen. 

    ‌Weiterlesen: Was ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

    Was ist der Unterschied zwischen Erwerbsunfähigkeitsversicherung und Erwerbsminderungsrente?

    Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist eine privat abgeschlossene Versicherung, die einen finanziell absichert, wenn man auf einmal wegen Krankheit oder anderer gesundheitlicher Beeinträchtigung nur noch wenige Stunden am Tag arbeiten kann. Die Erwerbsminderungsrente wird hingegen vom Staat gezahlt, ist aber sehr niedrig. 

    ‌Weiterlesen: Exkurs: Was ist eine Erwerbsminderungsrente?

    Wie lange zahlt eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

    Das hängt davon ab, auf welchen Zeitraum die Vertrags- bzw. die Leistungszeit festgelegt wurde. Die Versicherungszeit sollte mindestens bis zum 65. Lebensjahr gehen. Die Leistungszeit geht meistens bis zum Regelrentenalter. 

    ‌Weiterlesen: Welche Details im Vertrag sind wichtig?

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