Ein Arbeitnehmer unterzeichnet lächelnd einen Vertrag. © Adobe Stock | bnenin

Betriebliche Altersvorsorge: Anspruch, Höhe und Steuern

Eine betriebliche Altersversorgung dient vielen Beschäftigten als Zusatzrente. Rechtlicher Anspruch besteht allerdings nur auf die betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Diese hat aber auch Vorteile. Etwa eine geringere Steuerlast und einen verpflichtenden Zuschuss des Arbeitgebers.

Wie funktioniert betriebliche Altersvorsorge?


‌Über die Hälfte der in Deutschland rentenversicherungspflichtig Beschäftigten hat eine betriebliche Altersversorgung (bAV). Darunter versteht man eine Rente über den Arbeitgeber, die zusätzlich zur gesetzlichen Rente ausgezahlt wird. Die betriebliche Altersversorgung kann verschiedene Leistungen beinhalten. Etwa eine Altersrente, eine Hinterbliebenenrente und eine Invaliditätsrente (§ 1 BetrAV). 

‌Wie auch bei der gesetzlichen Rente gibt es monatliche Einzahlungen. Diese kann der Arbeitgeber alleine tätigen. Oder aber der Arbeitnehmer lässt vom Arbeitgeber einen Teil seines Arbeitsentgelts in Beitragszahlungen umwandeln. Rechtsanspruch auf Auszahlung der Altersvorsorge besteht erst bei Eintritt eines Versorgungsfalls (Renteneintritt, Invalidität oder Tod).
Hinweis:
Die Begriffe betriebliche Altersversorgung und betriebliche Altersvorsorge werden in der Regel synonym verwendet. Manche treffen aber eine Unterscheidung und sprechen nur von betrieblicher Altersversorgung, wenn die Beiträge allein vom Arbeitgeber finanziert werden. Erfolgen die Einzahlungen hingegen durch Entgeltumwandlung, sprechen sie von einer betrieblichen Altersvorsorge.

Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge


‌Es gibt fünf verschiedene Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge:
  • Direktzusage 
  • Unterstützungskasse 
  • Direktversicherung 
  • Pensionskasse 
  • Pensionsfonds. 

  • ‌Es ist die Entscheidung des Arbeitgebers, welches Modell er für den Arbeitnehmer festlegt. Auch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können entsprechende Regelungen enthalten.
    Hinweis:
    Es gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Ermöglicht der Arbeitgeber allen Mitarbeitern einen bestimmten Durchführungsweg, dürfen einzelne Mitarbeiter nicht ausgeschlossen werden.
    Wie die Durchführungswege konkret aussehen, können Sie in dem Artikel Betriebsrente lesen.

    Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge


    ‌Der Arbeitgeber kann die betriebliche Altersversorgung finanzieren. Einen rechtlichen Anspruch darauf haben Arbeitnehmer aber nicht. Allerdings haben alle mit Rentenversicherungspflicht Beschäftigte Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG). Das gilt auch für
  • Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag
  • Arbeitnehmer in Teilzeit
  • Arbeitnehmer mit geringfügiger Beschäftigung (Vorausgesetzt, sie lassen sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien.). 
  • Auszubildende. 
  • nicht beherrschende Geschäftsführer einer GmbH.
    ‌ 
  • Betriebliche Altersvorsorge: Entgeltumwandlung


    ‌Bei Entgeltumwandlung bekommt der Arbeitnehmer einen Teil des monatlichen Arbeitsentgelts nicht ausgezahlt. Stattdessen wird dieser in die Betriebsrente eingezahlt. Der Arbeitgeber kann verlangen, dass die Beiträge während eines Kalenderjahrs jeden Monat gleich hoch sind. 

    ‌Zudem ist der Arbeitgeber seit 2019 verpflichtet, einen Zuschuss zu zahlen. Dieser hat mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zu betragen. Aber nur soweit er sich durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben spart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Seit Januar 2022 müssen Arbeitgeber auch bei Altverträgen einen Zuschuss leisten. 

    ‌Arbeitnehmer haben zwei Möglichkeiten der Entgeltumwandlung. Die Bruttoentgeltumwandlung und die Nettoentgeltumwandlung:
  • Bruttoentgeltumwandlung 
    ‌Ein Teil des Bruttoentgelts wird in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Steuern und Sozialabgaben werden erst bei der Auszahlung fällig. 
  • Nettoentgeltumwandlung 
    ‌Ein Teil des Arbeitsentgelts wird nach Abzug von Sozialabgaben und Steuern in die Betriebsrente eingezahlt. Der Arbeitnehmer kann die Beiträge in der Steuererklärung angeben. 
  • Hinweis:
    Die Bruttoentgeltumwandlung stellt in der Regel die bessere Wahl dar und wird deshalb von der überwiegenden Anzahl der Arbeitnehmer genutzt. Denn meistens sind im Alter geringere Steuern und Sozialabgaben zu zahlen.

    Unverfallbarkeit von betrieblicher Altersvorsorge


    ‌Erhält ein Arbeitnehmer eine Kündigung oder wird gekündigt, stellt sich die Frage, was mit der betrieblichen Altersvorsorge passiert. 

    ‌Aufschluss dazu gibt § 1b BetrAVG. Danach bleibt dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Eintritt des Versorgungsfalls die Anwartschaft erhalten, wenn folgende zwei Voraussetzungen erfüllt sind: 

    ‌1) Der Arbeitnehmer ist mindestens 21 Jahre alt. 

    ‌2) Die Versorgungszusage des Arbeitgebers besteht seit mindestens 3 Jahren. 

    ‌Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer Unverfallbarkeit der betrieblichen Altersvorsorge. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, verfällt die betriebliche Altersvorsorge.
    Hinweis:
    Werden die Beiträge durch Entgeltumwandlung gezahlt, ist die betriebliche Altersvorsorge von Beginn an unverfallbar. Das betrifft auch den Arbeitgeberzuschuss.

    Betrieblichen Altersvorsorge: Jobwechsel


    ‌Sind die Voraussetzungen für eine Unverfallbarkeit der betrieblichen Altersvorsorge erfüllt, hat der Arbeitnehmer bei einem Jobwechsel verschiedene Möglichkeiten:
  • Weiterführung des Versorgungszusage: Der neue Arbeitgeber kann sich dazu bereiterklären, die Versorgungszusage zu gleichen Bedingungen weiterzuführen. Dazu ist er allerdings nicht verpflichtet. Zudem braucht es die Zustimmung des alten Arbeitgebers (§ 4 Abs. 2 BetrAVG). 
  • Übertragung des Versorgungsbetrags: Wenn eine Weiterführung der Versorgungszusage nicht in Betracht kommt, kann eine Übertragung des Versorgungsbetrags stattfinden. Der alte Arbeitgeber muss der Übertragung zustimmen, wenn die bAV über eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung durchgeführt wurde. In diesem Fall ist der neue Arbeitgeber ist zu einer wertgleichen Versorgungszusage verpflichtet (§ 4 Abs. 3 BetrAVG). 
  • Private Fortführung der betrieblichen Altersvorsorge: Der Arbeitnehmer kann die Altersvorsorge privat weiterführen und aus seinem Nettoeinkommen Zahlungen leisten. Tut er das, sind auf privat gezahlte Beiträge bei der Auszahlung keine Sozialabgaben oder Steuern fällig. 
  • Ruhen des Vertrags: Der Arbeitnehmer kann den Vertrag ruhend stellen, sodass keine weiteren Einzahlungen mehr stattfinden. 
  • Auszahlung des Versorgungsbetrags: Der Arbeitnehmer kann sich den Versorgungsbetrag in Form einer Abfindung auszahlen lassen. Das ist allerdings nur bei kleinen eingezahlten Beträgen (unter 30 Euro) möglich. 
  • Hinweis:
    Innerhalb eines Jahres nach dem Arbeitgeberwechsel hat der Arbeitnehmer sich zu entscheiden, was mit der bAV passiert. Der frühere Arbeitgeber unterliegt der Mitteilungs- und Informationspflicht und hat dem ausgeschiedenen Mitarbeiter alle Informationen hinsichtlich der betrieblichen Altersvorsorge mitzuteilen. Nach Zugang der Informationen kann der Arbeitnehmer seinen neuen Arbeitgeber fragen, wie die betriebliche Altersvorsorge in seinem Betrieb gehandhabt wird. Bevor er eine Entscheidung fällt, kann er zudem eine Beratung von der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen.

    Betrieblichen Altersvorsorge: Höhe und Steuern


    ‌Wie hoch die betriebliche Altersvorsorge bei der Auszahlung ist, richtet sich zum Großteil nach der Höhe der eingezahlten Beiträge und dem Einzahlungszeitraum. Zudem können sich abhängig vom Durchführungsweg Zinsen oder Rendite auf die Höhe der bAV auswirken. 

    ‌Arbeitnehmer können einen der Rechner im Internet nutzen, um näherungsweise die Höhe ihrer betrieblichen Altersvorsorge auszurechnen. Etwa den von der Allianz bereitgestellten Rechner. Allerdings sind bei Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge in der Regel Sozialausgaben und Steuern zu zahlen. Was dem Arbeitnehmer nach Abzug tatsächlich bleibt, richtet sich nach seiner Steuerklasse und der Art seiner Krankenversicherung. 

    ‌Der Arbeitnehmer kann sich in der Regel aussuchen, welche Variante der Auszahlung er bevorzugt. Die vollständige Auszahlung, die teilweise Auszahlung oder die lebenslange Auszahlung. Mehr dazu erfahren Sie in dem Artikel Betriebsrente.

    Steuern und Sozialabgaben


    ‌Bei Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge ist zu beachten, dass Beiträge durch Bruttoentgeltumwandlung nur bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei und sozialabgabenfrei sind:
  • Beiträge sind sozialabgabenfrei, wenn sie 4 % der Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten: Das entspricht 3384 Euro im Jahr oder 282 Euro monatlich (Stand 2022). 
  • Beiträge sind steuerfrei, wenn sie 8 % der Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten. Das entspricht 6768 Euro im Jahr oder 564 Euro monatlich (Stand 2022). 

  • ‌Bei der Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge werden nur dann Sozialabgaben fällig, wenn der Betriebsrentner bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Ist er hingegen privat krankenversichert, sind keine Abgaben zu leisten. 

    ‌Wie viel an Steuern ein Betriebsrentner bei der Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge zu zahlen hat, richtet sich nach seiner Steuerklasse. 

    ‌Bei lebenslanger Auszahlung erfolgt monatlich ein steuerlicher Abzug. Möchte der Betriebsrente hingegen eine Einmalauszahlung, verteilt sich die Steuer auf 120 Monatsraten.

    Vor- und Nachteile von betrieblicher Altersvorsorge


    ‌Eine betriebliche Altersvorsorge lohnt sich in jedem Fall, wenn der Arbeitgeber die alleinigen Kosten trägt. Doch auch eine betriebliche Altersvorsorge, in die vom Arbeitnehmer umgewandeltes Arbeitsentgelt eingezahlt wird, kann sinnvoll sein. Es gilt, im Einzelfall die Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwägen.

    Vorteile betrieblicher Altersvorsorge


    ‌Zu den Vorteilen, die eine betriebliche Altersvorsorge haben kann, zählen die folgenden:
  • Der Arbeitgeber trägt den organisatorischen Aufwand. 
  • In der Regel kann der Arbeitgeber bessere Konditionen als bei privater Vorsorge aushandeln. Insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber für ganze Belegschaft Verträge macht.  
  • Die meisten Verträge bieten eine Garantierente. 
  • Der Arbeitnehmer zahlt weniger Steuern und Sozialabgaben auf sein Gehalt, wenn er einen Teil davon in die bAV einzahlt.  
  • Bei Einzahlung durch Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber einen Zuschuss zahlen.  
  • Je nach Vertrag können Zinsen die betriebliche Altersvorsorge erhöhen. 
  • Häufig kann der Arbeitgeber auch für Mitarbeiter mit gesundheitlichen Problemen einen Berufsunfähigkeitsschutz vereinbaren. Das wäre bei privater Vorsorge schwieriger. 
  • Hinweis:
    Für Arbeitgeber lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge, da Mitarbeiter stärker an das Unternehmen gebunden sind und er Lohnnebenkosten spart.

    Nachteile betrieblicher Altersvorsorge


    ‌Eine betriebliche Altersvorsorge kann folgende Nachteile mit sich bringen:
  • Das Modell der betrieblichen Altersvorsorge vom Arbeitgeber bestimmt. 
  • In der Auszahlungsphase sind Steuern und Sozialabgaben zu zahlen.  
  • Durch die Entgeltumwandlung werden geringere Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Es kommt zudem zu einer Verminderung von Krankengeld, Elterngeld und Arbeitslosengeld
  • Das eingezahlte Geld kann erst im Versorgungsfall ausgezahlt werden. Vorher ist der Zugriff darauf nicht möglich. 
  • Bei Jobwechsel kann die betriebliche Altersvorsorge nicht immer zum neuen Arbeitgeber übertragen werden. 

  • Betriebliche Altersvorsorge – Recht einfach erklärt

    Wer hat Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge?

    Jeder Arbeitnehmer, der rentenversicherungspflichtig beschäftigt ist, hat Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Das gilt auch für Beschäftigte in Minijobs oder befristeten Arbeitsverhältnissen. 

    ‌Weiterlesen: Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge

    Wann ist eine betriebliche Altersvorsorge unverfallbar?

    Betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung ist von Anfang an unverfallbar. Bei vom Arbeitgeber finanzierter betrieblicher Altersvorsorge ist die Unverfallbarkeit hingegen an verschiedene Bedingungen geknüpft. Etwa an das Alter des Beschäftigten. 

    ‌Weiterlesen: Unverfallbarkeit von betrieblicher Altersvorsorge

    Was passiert mit meiner betrieblichen Altersvorsorge, wenn ich kündige?

    Bei Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bleibt dem Arbeitnehmer die betriebliche Altersvorsorge erhalten, sofern sie unverfallbar ist. Bei einem Jobwechsel gibt es dann mehrere Möglichkeiten. Etwa eine Weiterführung der Altersvorsorge durch den neuen Arbeitgeber oder eine private Fortführung. 

    ‌Weiterlesen: Betrieblichen Altersvorsorge: Jobwechsel

    Wann lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge?

    Eine betriebliche Altersvorsorge lohnt sich in jedem Fall, wenn der Arbeitgeber die Kosten alleine trägt. Doch auch eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung bringt Vorteile mit sich. Etwa einen verpflichtenden Zuschuss des Arbeitgebers zu den Beitragszahlungen. 

    ‌Weiterlesen: Vorteile betrieblicher Altersvorsorge

    Welche Nachteile hat die betriebliche Altersvorsorge?

    Eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung kann Nachteile haben. Dazu zählt etwa, dass sich durch das geringere Einkommen die gesetzliche Rente schmälert. Auch vermindern sich Krankengeld, Elterngeld und Arbeitslosengeld. 

    ‌Weiterlesen: Nachteile betrieblicher Altersvorsorge

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