zwei kellnerinnen arbeiten teilzeit in der gastronomie © Adobe Stock | boophuket

Teilzeit arbeiten: Anspruch, Gehalt und Teilzeit-Modelle

Viele Arbeitnehmer wählen Teilzeitarbeit. Dabei gibt es verschiedene Modelle. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf Teilzeit. Aber unter Umständen kann der Arbeitgeber einen Antrag ablehnen. Bei Teilzeitarbeit ändert sich nicht nur das Gehalt. Auch Urlaub und Krankenversicherung können sich ändern.

Definition von Teilzeitarbeit


‌Die Rahmenbedingungen zu Teilzeitjobs sind in § 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes festgelegt (§ 2 TzBfG). Nach diesem Gesetz gilt jeder Arbeitnehmer als teilzeitbeschäftigt, der regelmäßig kürzere Wochenarbeitszeiten hat als vergleichbare Arbeitnehmer, die ihn Vollzeit tätig sind.

‌Der Vergleich macht also den Unterschied: Wenn ein Arbeitgeber Mitarbeiter beschäftigt, die im Durchschnitt 40 Stunden die Woche arbeiten, gilt jemand, der nur 39 Stunden arbeitet bereits als teilzeitbeschäftigt. Liegt in einer Branche aber laut Tarifvertrag Vollzeit bei 35 Stunden, dann ist man bei 34 Stunden und weniger teilzeitbeschäftigt. Nach dieser Definition gelten auch alle Arbeitnehmer als teilzeitbeschäftigt, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen.
Hinweis:
2019 waren in Deutschland 29,2 % aller abhängig Erwerbstätigen in Teilzeit beschäftigt. Ungefähr 80 % davon waren Frauen.

Krankenversicherung bei Teilzeitarbeit


‌Grundsätzlich muss jeder in Deutschland krankenversichert sein. Je nach Voraussetzung gibt es drei Arten, wie ein Arbeitnehmer versichert sein kann: 

  1. ‌Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse (SGB V § 5
  2. ‌Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse (SGB V § 9
  3. ‌Private Krankenversicherung 
‌Ein Arbeitnehmer ist grundsätzlich pflichtversichert im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. 

‌Versicherungsfrei ist ein Arbeitnehmer dann, wenn er die Jahresarbeitsentgeltsgrenze überschreitet (SGB V § 6). Die Grenze beträgt im Jahr 2023 66.600 Euro und im Monat 5.550 Euro. Die Grenze ändert sich jährlich. 

‌Auch bei einer geringfügigen Beschäftigung ist diese versicherungsfrei (SGB V § 7).

‌Manche Arbeitnehmer verdienen über der Jahresarbeitsentgeltsgrenze und sind privatversichert. Aber was passiert, wenn diese von Vollzeit auf Teilzeit umsteigen und nun eigentlich bei der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig sind? Es gibt zwei Möglichkeiten: 

  1. ‌Der Arbeitnehmer steigt auf die gesetzliche Krankenversicherung um. 
  2. ‌Der Arbeitnehmer lässt sich nach §8 SGB V von der Versicherungspflicht befreien. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitnehmer nur die Hälfte von Vollzeit oder weniger arbeitet.

Urlaubsanspruch bei Teilzeit


‌Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub, auch bei Teilzeitarbeit. Wie lange der Urlaub ist, hängt nicht von der Arbeitszeit, sondern von der Anzahl an wöchentlichen Arbeitstagen ab. Das Bundesurlaubsgesetz geht von einer 6-Tage-Woche aus. Dabei hat der Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 24 Tage Urlaub im Jahr (§ 3 BurlG). Bei weniger Arbeitstagen pro Woche ist der Urlaubsanspruch geringer.
Arbeitstage pro Woche 

‌5 Tage 

‌4 Tage 

‌3 Tage 

‌2 Tage
Urlaubstage im Jahr 

‌20 Tage Urlaub 

‌16 Tage Urlaub 

‌12 Tage Urlaub 

‌8 Tage Urlaub

Gehaltsrechner bei Teilzeit


‌Sie überlegen, von Vollzeit- auf Teilzeitarbeit umzusteigen? Dann stellen Sie sich bestimmt die Frage, wie sich das auf Ihr Gehalt auswirken würde. 

‌Angenommen, Sie wollen Ihre Arbeitszeit von 40 Stunden auf 20 Stunden die Woche reduzieren. Dann bedeutet das nicht automatisch, dass sich Ihr Netto-Gehalt halbiert. Denn Steuerklasse, Versicherung und weitere Aspekte fließen in die Berechnung mit ein. 

‌Ein Teilzeitrechner kann Ihnen einen Überblick bieten. Sie geben Ihre persönlichen Daten ein und können mit dem Teilzeitrechner den voraussichtlichen Brutto- und Nettolohn berechnen. Auch alle Abgaben (Versicherung, Steuer etc.) werden übersichtlich aufgelistet. Die Angaben sind allerdings ohne Gewähr und dienen nur der Orientierung.

Teilzeit und Minijob


‌Wer eine Teilzeitarbeit mit einem Minijob kombinieren möchte, muss Folgendes beachten: 
  • Ein Arbeitnehmer darf pro Tag insgesamt nur 8 Stunden arbeiten. Ausnahme: Er darf bis zu 10 Stunden am Tag arbeiten, wenn innerhalb von einem halben Jahr seine durchschnittliche Arbeitszeit nur 8 Stunden beträgt (§ 3 ArbZG).
  • Der Arbeitnehmer muss die Ruhezeit eingehalten. Das ist die Zeit nach der täglichen Arbeitszeit, die ein Arbeitnehmer Pause machen muss, bevor eine neue Arbeitszeit beginnt. In der Regel sind das 11 Stunden (§ 5 ArbZG).
  • Der Arbeitnehmer muss von seinem Arbeitgeber eine schriftliche Erlaubnis einholen, dass er neben seiner Teilzeitarbeit einen Minijob beginnen darf.
  • Anspruch auf Teilzeit


    ‌Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf zeitlich unbegrenzte Verringerung seiner Arbeitszeit (§ 8 TzBfG). Voraussetzung dafür ist, dass 

  • Sein Arbeitsverhältnis bereits länger als sechs Monate besteht. 
  • In betreffendem Unternehmen mehr als 15 Mitarbeiter in Vollzeit tätig sind. 
  • Keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. ‌
  • Hinweis:
    Als betrieblicher Grund gilt, wenn dadurch, dass ein Mitarbeiter in Teilzeit geht, Arbeitsablauf, Sicherheit oder Organisation im Betrieb stark beeinträchtigt werden würden oder es unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde.

    Brückenteilzeit

    Seit 1. Januar 2019 gibt es die Möglichkeit auf Brückenteilzeit (befristete Teilzeit). Die Arbeitszeit wird verringert, aber nur für eine zeitlich begrenzte Dauer. Die Brückenteilzeit wird durch § 9a Abs. 1 des TzBfG geregelt.
    Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit

    ‌(1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum verringert wird. Der begehrte Zeitraum muss mindestens ein Jahr und darf höchstens fünf Jahre betragen. Der Arbeitnehmer hat nur dann einen Anspruch auf zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigt.

    Der Arbeitgeber kann den Antrag auf Brückenteilzeit nur ablehnen, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen oder wenn bereits zu viele andere Mitarbeiter die Möglichkeit der Brückenteilzeit in Anspruch genommen haben. Es gibt nämlich eine Zumutbarkeitsgrenze. Diese besagt, dass Unternehmen mit zwischen 45 und 200 Beschäftigten nicht mehr als einem pro 15 Arbeitnehmer Brückenteilzeit gewähren müssen (§ 9a Abs. 2 des TzBfG)‌.
    Hinweis:
    War ein Arbeitnehmer bereits in Brückenteilzeit, muss er mindestens ein Jahr lang seine ursprüngliche Arbeitszeit leisten, bevor er erneut einen Antrag auf Verringerung stellen kann.

    Von Teilzeit auf Vollzeit umsteigen


    ‌Ist ein Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt und möchte seine Arbeitszeit verlängern, kann er einen schriftlichen Antrag stellen. Dann muss der Arbeitgeber ihn bevorzugt berücksichtigen, wenn es um die Besetzung eines freien Arbeitsplatzes geht (§ 9 TzBfG).

    ‌Der Arbeitgeber hat eine Darlegungspflicht, wenn er den Antrag ablehnt: 
    ‌Er muss beweisen, dass einer von vier Gründen zutrifft: 

  • Es ist kein geeigneter Arbeitsplatz frei.
  • Der Arbeitnehmer ist schlechter geeignet als andere Bewerber.
  • Es gibt betriebliche Gründe, die dem Wunsch des Arbeitnehmers entgegenstehen.
  • Die Arbeitszeitwünsche von anderen stehen dem Wunsch des Arbeitnehmers entgegen.
  • Teilzeit in Elternzeit

    Bei der Geburt eines Kindes können die Elternteile bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Elternzeit nehmen. Ein Arbeitnehmer in Elternzeit darf nicht mehr als 30 Stunden die Woche arbeiten. Möchte er in dieser Zeit arbeiten, hat er unter Umständen Anspruch auf Teilzeitarbeit. Folgende Voraussetzungen sind nach § 15 ABS. 7 BEEG notwendig, damit der Arbeitgeber die Arbeitszeit des Arbeitnehmers verringert:
  • Der Arbeitgeber beschäftigt mehr als 15 Arbeitnehmer.
  • Der Arbeitnehmer arbeitet seit mehr als 6 Monaten in dem Unternehmen.
  • Es gibt keine dringenden betrieblichen Gründe, die dagegensprechen.
  • Der Arbeitnehmer macht seinen Anspruch schriftlich geltend. Das macht er spätestens 7 Wochen bevor er anfangen möchte, in Teilzeit zu arbeiten.
  • Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit wird für mindestens 2 Monate verringert. Der Umfang liegt dabei zwischen 14 und 30 Stunden.
  • Wenn der Arbeitnehmer den Anspruch nicht früh genug geltend macht, dann verschiebt sich der Beginn der Teilzeitarbeit einfach nach hinten.
    Hinweis:
    Ein Arbeitnehmer hat während der ersten 3 Lebensjahre des Kindes Anspruch auf Elternzeit. Ein Anteil von bis zu 2 Jahren kann zwischen dem dritten und dem achten Lebensjahr genommen werden. Möchte der Arbeitnehmer in dieser Zeit den Teilzeitanspruch geltend machen, muss er das 13 Wochen im Voraus machen.

    Antrag auf Teilzeit

    Stellt ein Arbeitnehmer einen Antrag, um seine Arbeitszeit von Vollzeit auf Teilzeit zu verringern, gibt es Folgendes zu beachten:
  • Der Arbeitnehmer muss den Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit schriftlich stellen. Das muss er drei Monate im Voraus machen. Er muss angeben, auf wie viele Stunden er die Arbeitszeit reduzieren möchte und sollte auch die gewünschte Verteilung angeben. ‌
  • Der Arbeitgeber hat die Pflicht, mit dem Arbeitnehmer den Teilzeitwunsch zu erörtern. Das Ziel ist eine einvernehmliche Einigung
  • Falls keine betrieblichen Gründe entgegensprechen, muss der Arbeitgeber den Antrag annehmen. 
  • Möchte der Arbeitgeber den Antrag ablehnen, muss er das schriftlich machen und zwar spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung. 
  • Der Arbeitgeber hat dem Antrag zugestimmt oder ihn abgelehnt? Dann müssen zwei Jahre vergehen, bevor der Arbeitnehmer erneut nach einer Verringerung der Arbeitszeit fragen darf. ‌
  • Hinweis:
    Wenn der Arbeitnehmer einen Antrag stellt, muss er keinen Grund angeben, wieso er in Teilzeit gehen möchte.

    Der Arbeitgeber blockiert, was nun?


    ‌Der Arbeitgeber darf Ihren Antrag auf Teilzeitarbeit nicht einfach ablehnen. Deshalb kann es helfen, in Ruhe mit dem Arbeitgeber über Ihren Wunsch zu sprechen. Nach § 8 Abs. 3 TzBfG muss der Arbeitgeber Ihren Wunsch auf Teilzeit mit Ihnen erörtern, mit dem Ziel, dass es zu einer Einigung kommt. Steht ein betrieblicher Grund entgegen, so kann er ablehnen. Kann der Arbeitgeber keinen betrieblichen Grund darlegen, muss er Ihren Antrag genehmigen. 

    ‌Ihr Arbeitgeber verwehrt Ihnen die Teilzeitarbeit? Ohne, dass er einen guten Grund dafür hat? Dann sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht zurate ziehen. Dieser kennt die rechtliche Lage und kann einschätzen, ob eine Klage vor dem Arbeitsgericht Chancen auf Erfolg hat. Wenn Sie eine Klage einreichen, prüft das Arbeitsgericht in der Folge, ob Ihr Arbeitgeber ablehnen durfte oder nicht. Ihr Arbeitgeber muss dann vor dem Arbeitsgericht den betrieblichen Grund für seine Ablehnung darlegen und beweisen.‌
    Tipp für Arbeitgeber
    ‌Auch für den Arbeitgeber empfiehlt es sich, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu Rate zu ziehen, um die entsprechenden Punkte mit ihm zu erörtern. Wenn betriebliche Gründe dem Teilzeitwunsch des Arbeitnehmers entgegenstehen, hilft der Anwalt dem Arbeitgeber dabei, die Gründe vor dem Arbeitsgericht zu beweisen und sachgemäß darzulegen.

    Arbeit auf Abruf


    ‌Manchmal vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass es keine festen Arbeitszeiten gibt. Der Arbeitnehmer ist auf Abruf. Das heißt, der Arbeitgeber teilt dem Arbeitnehmer kurzfristig seine Arbeitszeiten mit, abhängig davon wann voraussichtlich Arbeit anfällt (§ 12 TzBfG). Bei dieser Form der Vereinbarung gibt es mehrere Punkte zu beachten: 
    ‌‌
  • Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer seine Arbeitszeiten mindestens vier Tage im Voraus mitteilen. Ansonsten hat er kein Recht, eine Arbeitsleistung einzufordern. 
  • In der Vereinbarung müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit vereinbaren. Legen sie diese nicht fest, so gilt automatisch eine wöchentliche 
  • Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen auch eine tägliche Arbeitszeit vereinbaren. Legen sie diese nicht fest, dann gilt Folgendes: Der Arbeitnehmer arbeitet immer mindestens drei Stunden lang. Kürzer darf der Arbeitgeber seine Arbeitszeit nicht beanspruchen. 
  • Es gibt eine wöchentliche Mindestarbeitszeit? Dann darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht mehr als 25 Prozent dieser Zeit zusätzlich beschäftigen. 
  • Es gibt eine wöchentliche Höchstarbeitszeit? Dann muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mindestens 80 Prozent dieser Zeit beschäftigen.
  • Teilzeit: Förderung und Schutz



    ‌Es gibt verschiedene Maßnahmen, die zur Förderung von Teilzeitarbeit beitragen. Vier davon sind folgende: 

    ‌1. Es gibt eine freie Arbeitsstelle. Diese eignet sich nicht nur für Vollzeitarbeit, sondern auch für Teilzeitarbeit? Dann muss der Arbeitgeber diese auch als Teilzeitarbeit ausschreiben

    ‌2. Des Weiteren muss der Arbeitgeber jene Arbeitnehmer des Betriebs, die Interesse an einer Teilzeitarbeit haben, über freie Plätze informieren (§ 7 TzBfG).

    ‌3. Das Gesetz sieht auch vor, dass der Arbeitgeber Personen in Führungspositionen eine Teilzeitarbeit ermöglicht (§ 6 TzBfG).

    ‌4. Ein Unternehmen bietet Ausbildungen und Weiterbildungen an? Dann wird durch § 10 TzBfG geregelt, dass der Arbeitgeber auch Teilzeitbeschäftigten die Möglichkeit geben muss, daran teilzunehmen.

    Schutz von Teilzeitbeschäftigten


    (§ 4 TzBfG) ‌verbietet die Diskriminierung von Arbeitnehmern in Teilzeit.
    ‌Nach aktueller Rechtsprechung gilt etwa Folgendes: 
  • Auch Teilzeitkräfte dürfen ihre Arbeitszeit weiter verringern. 
  • Wenn Arbeitnehmer in Vollzeit Nachtzuschläge bekommen, stehen diese auch Teilzeitkräften zu. ‌
  • Haben Vollzeitkräfte Anspruch auf Weihnachtsgeld, müssen auch Teilzeitkräfte Weihnachtsgeld bekommen. Dieses wird zeitanteilig berechnet.
  • Teilzeitmodelle


    Stunden reduzieren

  • Teilzeit classic: Dieses Modell ist das klassische Teilzeitmodell. Es wird an 5 Tagen die Woche gearbeitet. Jeder Tag hat dabei gleich viele Arbeitsstunden. Die Anzahl der Stunden ist niedriger als bei einer Vollzeittätigkeit.
  • Beispiel:
    Bei einer 20-Stundenwoche arbeitet der Arbeitnehmer 4 Stunden am Tag. 
    ‌Bei einer 30 Stundenwoche arbeitet der Arbeitnehmer 6 Stunden am Tag.

  • Teilzeit Home: In diesem Modell arbeitet der Arbeitnehmer von zuhause aus. Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren dennoch fixe Arbeitszeiten, um die Erreichbarkeit des Arbeitnehmers zu gewährleisten. Die Eigenverantwortung des Arbeitnehmers ist höher. Gleichzeitig spart er sich die Fahrzeiten. Der Arbeitnehmer arbeitet an zwei bis fünf Tagen. Auch hier ist eine Kombination aus Teilzeit und Vollzeit möglich. ‌
  • Arbeitsplatz teilen

  • Teilzeit Jobsharing: Im Rahmen des Jobsharing-Modells können zwei Arbeitnehmer sich eine Vollzeitstelle teilen. Das ist möglich, wenn diese eine hohe Eigenverantwortlichkeit haben, sich regelmäßig austauschen und aufeinander abstimmen. Jobsharing ist besonders sinnvoll. wenn die Arbeitnehmer sich mit ihren Fähigkeiten und Stärken gut ergänzen. ‌
  • Durch Jobsharing kann ein Teilzeitarbeiter auch ein Vollzeitprojekt übernehmen. Er trägt die Leitung und die Verantwortung für das Projekt, teilt sich die Arbeit aber mit einem Kollegen. ‌
  • Üblicherweise setzen viele Ärzte auf Jobsharing, etwa in Form von Gemeinschaftspraxen. 
  • Immer öfter kommt es auch in Führungspositionen zu Jobsharing. Denn häufig arbeiten Führungskräfte mehr als Vollzeit, manche etwa 60 Stunden die Woche. Teilen sich zwei Personen die Arbeit, kommt jede Person auf eine 30-Stunden-Woche.
  • Beispiel:
    Sind beide Arbeitnehmer jeweils für 20 Stunden angestellt, könnten beide halbtags arbeiten und 4 Stunden am Tag übernehmen. Oder die Arbeitnehmer teilen sich die Woche in der Hälfte auf: Arbeitnehmer X arbeitet montags und dienstags 8 Stunden und mittwochs 4 Stunden. Arbeitnehmer Y arbeitet donnerstags und freitags 8 Stunden und mittwochs 4 Stunden.
  • Teilzeit Team: Der Arbeitgeber gibt vor, dass in bestimmten Zeitabschnitten eine gewisse Anzahl an Mitarbeitern anwesend sein muss. Im Team sprechen sich dann die Mitarbeiter ab, wie sie sich die Arbeitszeiten aufteilen. Das ermöglicht den Arbeitnehmern eine hohe Flexibilität

  • ‌‌Dieses Modell eignet sich besonders für Unternehmen, die lange Servicezeiten haben, und sorgt für eine bessere Kundenorientierung und optimale Auslastung.

    Auszeit nehmen

  • ‌Teilzeit Invest: Immer mehr Leute nehmen sich eine Auszeit von der Arbeit. Diese nützen sie für eine Reise oder eine Weiterbildung. Dabei greifen sie für das Sabbatical auf das Teilzeit-Modell Invest zurück. Ein Arbeitnehmer arbeitet zunächst unverändert in Vollzeit, bekommt aber weniger Gehalt ausgezahlt. Die Differenz kommt als Guthaben entweder auf ein Zeitkonto oder ein Wertkonto. Nimmt sich der Arbeitnehmer dann eine Auszeit, gibt es eine Gehaltsfortzahlung, da er das Geld bereits vorher erarbeitet hat. Der Sozialversicherung ist durchgängig gegeben.
  • Beispiel:
    Ein Arbeitnehmer arbeitet für 40 Stunden die Woche, bekommt aber nur 30 Stunden ausbezahlt. Er sammelt also 10 Stunden pro Woche als Zeitguthaben. Nach drei Jahren kann der Arbeitnehmer sich ein Jahr freinehmen.
  • Teilzeit Saison: Während der Saison arbeitet der Arbeitnehmer in Vollzeit. Dann gibt es wieder Monate, in denen er freigestellt ist, weil die Auslastung niedrig ist. Das Gehalt bleibt das ganze Jahr über gleich und beträgt nur einen Teil des Vollzeitgehalts. Der Arbeitgeber verhindert damit Entlassungen und spart sich die Suche nach neuen Mitarbeitern für die nächste Hochsaison. ‌
  • Beispiel:
    Ein Arbeitnehmer arbeitet im Jahr zweimal 3 Monate in Vollzeit. Die anderen sechs Monate hat er frei. Das monatliche Gehalt beträgt das ganze Jahr über die Hälfte eines Vollzeitgehalts.

    Teilzeit – Recht einfach erklärt

    Was gilt als Teilzeitarbeit?

    Ein Arbeitnehmer arbeitet in Teilzeit, wenn seine Wochenstunden regelmäßig kürzer sind als die eines vergleichbaren Arbeitnehmers, der in Vollzeit tätig ist. Auch eine geringfügige Beschäftigung zählt zur Teilzeitarbeit.

    ‌Weiterlesen: Definition von Teilzeitarbeit

    Habe ich in Teilzeit Anspruch auf Urlaub?

    Ja, auch in Teilzeitarbeit hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub. Dieser berechnet sich nicht nach der Arbeitszeit, sondern nach der Anzahl an wöchentlichen Arbeitstagen. Pro wöchentlichem Arbeitstag stehen dem Arbeitnehmer im Jahr mindestens 4 Urlaubstage zu.
    ‌Weiterlesen: Urlaubsanspruch bei Teilzeit

    Habe ich ein Recht darauf, in Teilzeit zu arbeiten?

    Ja. Jeder Arbeitnehmer hat Recht darauf, seine Arbeitszeit unbegrenzt zu verringern. Voraussetzung ist dafür, dass der Arbeitnehmer seit mehr als 6 Monaten in dem Unternehmen arbeitet und dieses mindestens 15 Vollzeitkräfte beschäftigt sind. Auch dürfen keine betrieblichen Gründe dagegensprechen.

    ‌Weiterlesen: Anspruch auf Teilzeit

    Kann ich von Teilzeit auf Vollzeit wechseln?

    Wer von Teilzeit- auf Vollzeitarbeit wechseln möchte, der hat gute Chancen. Der Arbeitnehmer stellt einen schriftlichen Antrag und der Arbeitgeber muss ihn bevorzugt berücksichtigen, wenn es um die Besetzung einer freien Vollzeitstelle geht.

    ‌Weiterlesen: Von Teilzeit auf Vollzeit umsteigen

    Wie kann ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?

    Während der Elternzeit darf ein Arbeitnehmer nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten. Möchte ein Arbeitnehmer im Rahmen der Elternzeit seine Stunden verringern, geht das unter bestimmten Voraussetzungen. Er muss 7 Wochen im Voraus seinen Anspruch geltend machen.

    ‌Weiterlesen: Teilzeit in Elternzeit

    Wie kann ich einen Antrag auf Teilzeit stellen?

    Der Arbeitnehmer muss den Antrag schriftlich stellen du zwar mindestens 3 Monate im Voraus. Dabei gibt er an, um wieviel er seine Arbeitszeit verringern möchte und auch die Verteilung auf die Woche. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, den Wunsch auf Teilzeit gemeinsam mit dem Arbeitnehmer zu erörtern. Das Ziel ist eine Einigung. Der Arbeitgeber darf nur ablehnen, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen.

    ‌Weiterlesen: Antrag auf Teilzeit

    Welche Teilzeitmodelle gibt es?

    Es gibt verschiedene Teilzeitmodelle. Das klassische Modell etwa sieht eine gleichmäßige Reduzierung der Stunden vor, sodass weiterhin an 5 Tagen die Woche gearbeitet wird, allerdings weniger Stunden pro Tag. In einem Modell namens Jobsharing teilen sich zwei Teilzeitkräfte eine Vollzeitstelle. Es gibt auch Modelle, in denen der Arbeitnehmer in Vollzeit arbeitet, sich aber nur einen Teil auszahlen lässt. So spart er ein Guthaben an, damit er sich mal eine längere Auszeit nehmen kann. 

    ‌Weiterlesen: Teilzeitmodelle

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