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Tarifvertrag – wer ihn abschließt und was er bedeutet

Durch die Tarifautonomie können in Deutschland Gewerkschaften und Arbeitgeber (-verbände) Tarifverträge abschließen. In diesen werden Löhne, Gehälter und die Arbeitsbedingungen geklärt. Tarifverträge habe viele Vorteile und wichtige Funktionen, wie etwa die Schutzfunktion oder die Friedensfunktion.

Allgemeines zum Tarifvertrag


Wer beschließt Tarifverträge?


‌Die Tarifvertragsparteien beschließen den Vertrag. Nach § 2 des Tarifvertragsgesetzes (Externe Verlinkung) können dies Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände oder einzelne Arbeitgeber sein. Der Vertrag ist wie ein Gesetz und für beide Parteien verbindlich.

Was ist eine Gewerkschaft?


‌Eine Arbeitnehmerorganisation ist dann eine Gewerkschaft und somit tariffähig, wenn sie folgende Merkmale aufweist: 

  • Sie ist unabhängig von anderen Verbänden (insbesondere ist eine Abgrenzung von Arbeitgeberverbänden notwendig). 
  • Sie muss längerfristig bestehen und somit feste Strukturen haben. ‌
  • Sie ist freiwillig organisiert. Beitritt geschieht aus freien Stücken. 
  • Sie muss tarifwillig sein, also das Ziel haben, einen Tarifvertrag abzuschließen. 
  • Sie muss sozial mächtig und dadurch in der Lage sein, bei Tarifverhandlungen Druck auf den Arbeitgeber auszuüben. 
  • Sie muss demokratisch organisiert sein und das Arbeitskampfrecht und das Tarifrecht anerkennen. ‌

  • ‌‌Im Zweifelsfall entscheidet das Arbeitsgericht darüber, ob es sich bei einer Arbeitnehmerorganisation um eine „echte“ Gewerkschaft, die tariffähig ist, handelt oder nicht.
    Hinweis:
    Gewerkschaften stehen hinter Arbeitnehmern und geben ihnen bei einer Klage gegen den Arbeitgeber rechtlichen Beistand. Sie beraten und unterstützen Arbeitnehmer und haben das Recht, ehrenamtliche Richter zu ernennen.

    Streiks bei Tarifverhandlungen


    ‌Kommt es im Zuge der Tarifverhandlungen zu einer Uneinigkeit, weil der Arbeitgeber den Forderungen der Gewerkschaft nicht zustimmt, haben die Arbeitnehmer das Recht zu streiken. Sie hören auf zu arbeiten und üben dadurch Druck auf den Arbeitgeber aus. In diesem Fall wird für die Dauer des Streiks vom Arbeitgeber kein Gehalt oder Lohn mehr gezahlt. Die Gewerkschaft kümmert sich um finanzielle Unterstützung der Arbeitnehmer. Das Geld dafür stammt aus den Mitgliedsbeiträgen.

    Tarifautonomie:


    ‌Die Tarifautonomie ist Bestandteil der Koalitionsfreiheit und somit im Grundgesetz verankert. Arbeitgeber und Gewerkschaften können die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen frei von staatlicher Einflussnahme verhandeln. Das gilt insbesondere für Tarifverträge. Auch wenn die Tarifautonomie politische Eingriffe in der Regel verhindert, so gibt es seit 2015 ein Gesetz zum Mindestlohn. Dieses legt die unterste Grenze des Arbeitsentgelts fest. Doch die Tarifautonomie ist dennoch gewährleistet. Denn über der Lohnuntergrenze kann der Lohn frei verhandelt werden. Viele Branchen haben somit eigene Branchenmindestlöhne.

    Was enthält ein Tarifvertrag?


    ‌Der Inhalt des Tarifvertrags ist durch § 1 Abs.1 des Tarifvertragsgesetzes geregelt. (TVG)‌
    (1) Der Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien und enthält Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluß und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen ordnen können.

    Punkte, die im Rahmen eines Tarifvertrags ausgehandelt werden, sind beispielsweise folgende: 

  • Arbeitszeit 
  • Gehalt/Lohn 
  • Urlaub 
  • Kündigung 
  • Zulagen
  • Tarifverträge – Überblick


    ‌Es gibt in Deutschland über 77 000 Tarifverträge. Um ein paar Tarifverträge zu nennen, werden hier sechs aufgelistet. 

    ‌1. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)‌
    Hinweis:
    Unter TVöD werden mehrere Tarifverträge zusammengefasst, die für Arbeitnehmer gelten, deren Arbeitgeber im Bund ist oder Mitglied der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist.
    2. Entgeltrahmenabkommen in der Metall- und Elektroindustrie (ERA) 

    ‌3. Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen (MFA) 

    ‌4. Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) 

    ‌5. Entgeltrahmentarifvertrag Zeitarbeit 

    ‌6. Rahmentarifvertrag für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung


    Tarifdatenbank 

    ‌Wenn Sie Auskunft zu den Tarifverträgen in einzelnen Branchen haben möchten, hilft Ihnen die Tarifdatenbank weiter. Dort können Sie über die Sucheingabe die gewünschten Daten abrufen und alle Informationen zu tariflichen Vereinbarungen lesen.

    Welche Arten von Tarifverträgen gibt es?


    ‌Tarifverträge können auf zwei Arten unterschieden werden. Nach Vertragsparteien und nach Inhalt.

    Unterscheidung nach Vertragsparteien


  • Verbandstarifvertrag (Flächentarifvertrag): 
    ‌‌Der Verbandstarifvertrag ist der am häufigsten verwendete Tarifvertrag. Er gilt für eine Branche und wird entweder für eine bestimmte Region, ein Bundesland oder überregional beschlossen. 
  •  Firmentarifvertrag (Haustarifvertrag): ‌
    ‌Dieser Vertrag besteht zwischen einem einzelnen Unternehmen und einer Gewerkschaft. Es kommt vor, dass sich ein Firmentarifvertrag an einem Verbandstarifvertrag orientiert. Dann spricht man von einem Anerkennungstarifvertrag. 
  • Mehrgliedriger Tarifvertrag:
    ‌Der mehrgliedrige Tarifvertrag hat die Besonderheit, dass nicht nur ein Arbeitgeber oder eine Gewerkschaft Vertragspartei sind, sondern mehrere auf beiden Seiten stehen können, also beispielsweise 3 Gewerkschaften und 3 Arbeiterverbände.
  • Achtung:
    Wenn es einen Tarifvertrag für eine Branche gibt, bedeutet dies nicht automatisch, dass sich alle Arbeitgeber der Branche daranhalten müssen. Dazu bedarf es der Tarifgebundenheit von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Siehe: Wann gilt ein Tarifvertrag.

    Unterscheidung nach Inhalt


    ‌1) Manteltarifvertrag 
    ‌Manteltarifverträge haben eine lange oder manchmal auch unbefristete Laufzeit. Bei dieser Vertragsform geht es darum, allgemeine Bedingungen des Dienstverhältnisses festzulegen. Manteltarifverträge enthalten grundsätzliche Arbeitsbedingungen wie Regelung der Arbeitszeit, Kündigungsbedingungen, Krankmeldung und Urlaubsanspruch. 

    ‌2) Rahmentarifvertrag 
    ‌Rahmentarifverträge beschreiben die Merkmale von Tätigkeiten und Qualifikationen und nehmen anhand dessen eine Einteilung in Vergütungsgruppen vor. Das geschieht auf Ebene der Branche oder des jeweiligen Unternehmens. Zum Teil spielen bei der Zuteilung nicht nur Arbeitsinhalt, sondern auch Dienstjahre und Betriebszugehörigkeit eine Rolle. 

    ‌3) Lohn- und Gehaltstarifvertrag 
    ‌Lohn- und Gehaltstarifverträge stellen sicher, dass Arbeitnehmer angemessen bezahlt werden. Darin wird die konkrete Vergütung für jeweilige Vergütungsgruppen und Lohngruppen vereinbart. Lohn- und Gehaltstarifverträge haben eine sehr kurze Laufzeit, in der Regel werden sie für ein Jahr geschlossen. 

    ‌4) Anschlusstarifvertrag 
    ‌Wird ein Tarifvertrag gekündigt und gleich im Anschluss unter neu verhandelten Bedingen ein neuer Vertrag wirksam, so nennt man diesen Anschlussvertrag. 

    ‌5) Paralleltarifvertrag 
    ‌Von Paralleltarifvertrag spricht man, wenn beispielsweise ein Arbeitgeberverband mit einer Gewerkschaft einen Vertrag abschließt und gleichzeitig ein anderen Arbeitgeberverband mit einer anderen Gewerkschaft den gleichen Tarifvertrag beschließt. 

    ‌6) Notlagentarifvertrag (Sanierungstarifvertrag) 
    ‌Dieser Vertrag ist wichtig, wenn ein Unternehmen gefährdet ist, in eine wirtschaftliche Notlage geraten. Je nach Vereinbarung werden zumeist Sonderauszahlungen gestrichen und eine Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich ist möglich. Gleichzeitig wird verhindert, dass es zu einer betriebsbedingten Kündigung kommt.

    Tarifvertrag: Funktion, Gültigkeit und Abweichung

    Funktionen des Tarifvertrags:


    ‌Tarifverträge haben viele Funktionen. Drei davon werden hier beschrieben. 

  • Schutzfunktion
    ‌Die Schutzfunktion ist die wichtigste Funktion des Tarifvertrags. Alleine wäre ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber bei Verhandlungen unterlegen. Indem die Gewerkschaft die Interessen der Arbeitnehmer vertritt, besteht eine bessere Basis, um Arbeitsbedingungen und Lohn zu verhandeln. Somit besteht Schutz vor einer einseitigen Festlegung der Arbeitsbedingungen. 
  • Friedensfunktion
    ‌In der Laufzeit des Vertrags gelten die verhandelten Regeln des Vertrags. In diesem Zeitraum ist den Vertragsparteien nicht erlaubt, Arbeitskämpfe um die Arbeitsbedingungen zu führen. 
  • Ordnungsfunktion
    ‌Tarifverträge legen rechtliche Standards für eine Branche fest. Etwa Branchenmindestlöhne. Daran orientieren sich Arbeitsverträge.
  • Wann gilt ein Tarifvertrag?

  • ‌Allgemeinverbindlichkeit: ‌
    ‌Wenn öffentliches Interesse daran besteht, kann das Bundesministerium einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären. Dann gilt er für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer, innerhalb seines Gültigkeitsbereiches. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Arbeitgeber tarifgebunden oder die Arbeitnehmer Mitglied in einer Gewerkschaft sind. ‌
  • Tarifwirkung: ‌
    ‌Ist der Arbeitnehmer Mitglied in einer Gewerkschaft, die mit dem Arbeitgeber einen Tarifvertrag vereinbart hat, ist dieser automatisch anzuwenden. ‌
  • Einzelvertragliche Vereinbarung: 
    ‌‌Ist der Arbeitgeber tarifgebunden, der Arbeitnehmer aber kein Mitglied einer Gewerkschaft, so kann dennoch im Arbeitsvertrag festgehalten werden, dass ein Tarifvertrag auch für den Arbeitnehmer gilt.
  • Hinweis:
    Manchmal sind Arbeitgeber Mitglied in einem Arbeitgeberverband, ohne dass sie tarifgebunden sind. Das nennt man eine OT-Mitgliedschaft. (ohne Tarifbindung). In diesem Sonderfall gibt es keine Tarifwirkung. Man spricht von Tarifflucht.

    Abweichung vom Tarifvertrag:


    ‌Unter bestimmten Umständen darf der Arbeitsvertrag vom Tarifvertrag abweichen. Nach § 4 Abs. 3 des Tarifvertragsgesetzes kann im Arbeitsvertag eine abweichende Regelung vereinbart werden, die günstiger (besser) für den Arbeitnehmer ist. In diesem Sinne spricht man von Günstigkeitsprinzip. Tritt der umgekehrte Fall ein, dass im Arbeitsvertrag eine schlechtere Regelung vereinbart wurde, ist die Regelung des Tarifvertrags gültig. Kurz gesagt: Wenn zwei Rechtnormen für den Arbeitnehmer gelten, ist automatisch die günstigere anzuwenden.‌
    Beispiel:
    Im Tarifvertrag steht, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf fünf Wochen Urlaub im Jahr hat. Im Arbeitsvertrag ist von sechs Wochen die Rede. Günstiger für den Arbeitnehmer sind 6 Wochen, insofern ist diese Regelung diejenige, die für ihn gültig ist.
    Des Weiteren kann bereits im Tarifvertrag festgelegt werden, dass es erlaubt ist, im Zuge des Arbeitsvertrags von gewissen Regelungen abzuweichen. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber sich durch eine Änderungskündigung von dem Tarifvertrag löst. Dabei wird das Arbeitsverhältnis, in dem der Tarifvertrag gültig war, beendet und Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren ein neues Arbeitsverhältnis ohne Tarifvertrag.

    Was für Vorteile bieten Tarifverträge?


    ‌Tarifverträge haben viele Vorteile, sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Sogar der Staat profitiert davon.

    Vorteile für Arbeitnehmer

  • Als Mitglied bei einer Gewerkschaft können Arbeitnehmer ihre Arbeitsbedingungen mitverhandeln. Dabei haben sie gemeinsam eine starke Verhandlungsposition. 
  • Die Gehälter sind im Normalfall höher als ohne Tarifvertrag. Des Weiteren sind diese transparent und gleich für alle Mitarbeiter. (Natürlich besteht die Möglichkeit, dass im Arbeitsvertrag individuell ein höheres Gehalt vereinbart wird.) ‌
  • Da Gehalts- und Lohntarifverträge werden in kurzen Zeitabständen neu verhandelt. Arbeitnehmer nehmen aktiv teil an der wirtschaftlichen Entwicklung. 
  • Manteltarifverträge und Rahmentarifverträge haben lange Laufzeiten. Das bedeutet einen Schutz vor Änderungen der Arbeitsverträge. 
  • Zumeist ist bei Tarifverträgen ein höherer Urlaubsanspruch vereinbart als ohne Tarifvertrag. 
  • Mit Tarifvertrag haben Arbeitnehmer häufig kürzere Arbeitszeiten
  • Unterscheiden sich bei einer Regelung Arbeitsvertrag und Tarifvertrag, so greift das Günstigkeitsprinzip.
  • Vorteile für Arbeitgeber


  • ‌Mit dem Tarifvertrag geht die Friedenspflicht einher. Während der Laufzeit des Vertrags kann es zu keinem Streik kommen. ‌
  • Individuelle Arbeitsverträge sind einfacher zu machen, da die Rahmenbedingungen durch die Tarifverträge bereits festgelegt wurden. 
  • Tarifverträge haben eine Kartellfunktion: Es gibt gleiche Wettbewerbsbedingungen, da die verschiedenen Unternehmen einer Branche dem Tarifvertrag unterliegen und somit gleiche Arbeitsbedingungen gelten. 
  • Kosten und Aufwand können besser geplant werden.
  • Vorteile für den Staat

  • Der Staat muss sich nicht mit den Verhandlungen befassen. Es braucht keine Gesetze, die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände schaffen untereinander selbst Regelungen, die die Qualität von Gesetzen haben. 
  • Kommt es zu Streitigkeiten zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, hat der Staat lediglich die Funktion, diesen zu schlichten.

  • Tarifvertrag – Recht einfach erklärt

    Was heißt Tarifautonomie?

    Die Tarifautonomie ist gesetzlich festgelegt. Sie bedeutet, dass die Politik nicht aktiv in Tarifverhandlungen eingreifen darf. Gewerkschaften und Arbeitgeber (-verbände) können also unabhängig, sprich autonom, Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen vereinbaren. 

    ‌Weiterlesen: Was heißt Tarifautonomie?

    Welche Tarifverträge gibt es?

    Es gibt verschiedene Arten von Tarifverträgen. Diese können nach Vertragsparteien und nach Inhalt unterschieden werden. So gibt es beispielsweise Verbandstarifverträge, die für ganze Branchen zählen und Firmentarifverträge, die nur zwischen einem Unternehmen und einer Gewerkschaft geschlossen werden. Auf den Inhalt bezogen gibt es Verträge wie den Manteltarifvertrag, der eine lange Laufzeit hat und allgemeine Arbeitsbedingungen klärt. Oder Lohn- und Gehaltstarifverträge, die eine kurze Laufzeit (meist nur ein Jahr) haben und sich mit der konkreten Vergütung beschäftigen.

    ‌Weiterlesen: Welche Tarifverträge gibt es?

    Welche Funktionen hat ein Tarifvertrag?

    Tarifverträge haben viele Funktionen. Die wichtigste davon ist die Schutzfunktion. Die Arbeitgeber sind geschützt vor einseitiger Bestimmung der Arbeitsbedingungen. Denn die Gewerkschaft verhandelt im Interesse der Arbeitnehmer die Arbeitsbedingungen mit dem Arbeitgeber. Des Weiteren haben Tarifverträge etwa eine Friedensfunktion und eine Ordnungsfunktion. 

    ‌Weiterlesen: Welche Funktionen hat ein Tarifvertrag?

    Wann gilt ein Tarifvertrag für mich?

    Wenn der Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist und der Geltungsbereich Sie und Ihren Arbeitgeber miteinschließt. Wenn Tarifwirkung besteht, weil Sie bei der Gewerkschaft sind, die mit dem Arbeitgeber einen Tarifvertrag abgeschlossen hat. Oder, wenn sie eine einzelvertragliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber machen. 

    ‌Weiterlesen: Wann gilt ein Tarifvertrag für mich?

    Welche Vorteile hat ein Tarifvertrag für Arbeitnehmer?

    Im Rahmen der Gewerkschaft können Arbeitnehmer ihre Arbeitsbedingung mitverhandeln. Zumeist ist bei Tarifverträgen das Gehalt/der Lohn höher als bei Unternehmen ohne Tarifvertrag. Zudem sind häufig kürzere Arbeitszeiten sowie ein höherer Urlaubsanspruch vereinbart. 

    ‌Weiterlesen: Welche Vorteile hat ein Tarifvertrag für Arbeitnehmer?

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