Eltern sitzen mit ihrem Kind am Tisch und spielen etwas. © Adobe Stock | goodluz

Elterngeld: Definition, Berechnung und Bezugsdauer

Nach der Geburt ihres Kindes haben Eltern Anspruch auf Elterngeld, wenn sie kein oder ein vermindertes Einkommen haben. Die Berechnung des Elterngeldes orientiert sich an dem Einkommen vor der Geburt. Wie lange man Elterngeld beziehen kann, hängt davon ab, welche Art des Elterngeldes man wählt.

Was ist Elterngeld?


‌Das Elterngeld ist eine Familienleistung in Deutschland, die Eltern nach der Geburt ihres Kindes in Anspruch nehmen können. Das Elterngeld ist eine Entgeltersatzleistung, die zeitlich befristet ist und zu Beginn der Elternschaft zum Einsatz kommt. Dadurch können Eltern sich Zeit für die Erziehung und Betreuung des Kindes nehmen und sind dabei finanziell abgesichert. 

‌Das Elterngeld können sowohl Erwerbstätige als auch Arbeitslose beantragen. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich dabei nach dem Einkommen des Elternteils vor der Geburt des Kindes. Wer in dieser Zeit nicht gearbeitet hat, erhält einen Mindestbetrag. Zuständig für die Auszahlung des Elterngeldes ist die Elterngeldstelle des jeweiligen Bundeslandes.

Wer erhält Elterngeld?


‌Sowohl Mütter als auch Väter können Elterngeld erhalten, wenn sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Gemäß § 1 Abs. 1 BEEG muss der jeweilige Elternteil
  • in Deutschland wohnen. 
  • mit dem Kind in einem Haushalt zusammenleben.  
  • das Kind selbst betreuen und erziehen. 
  • keine Erwerbstätigkeit ausüben oder nur in Teilzeit beschäftigt sein. 

  • ‌Geht ein Elternteil während des Bezugs von Elterngeld einer Arbeit nach, darf die Arbeitszeit gemäß § 1 Abs. 1 BEEG 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigen. Wichtig zu beachten ist, dass dabei nicht das Kalendermonat, sondern das Lebensmonat des Kindes zählt. Um nachzuweisen, dass der Elternteil die Grenze der Arbeitszeit nicht überschreitet, hat er eine Arbeitszeitbescheinigung für den jeweiligen Lebensmonat einzureichen. Überschreitet man die zulässige Arbeitszeit, entfällt in diesem Monat der Anspruch auf Elterngeld.

    Wie lange Elterngeld beziehen?


    ‌Ab dem Tag der Geburt des Kindes kann Elterngeld bezogen werden. Wie lange man Elterngeld bekommt, hängt davon ab, welche Art des Elterngeldes man wählt. Nach § 4 BEEG gibt das Basiselterngeld und das Elterngeld Plus. Zusätzlich gibt es noch Partnermonate und einen Partnerschaftsbonus, die unter bestimmten Umständen gewährt werden. 

    ‌1) Basiselterngeld: Den Eltern haben zusammen einen Anspruch auf 12 Monate Basiselterngeld. Dabei gelten Lebensmonate des Kindes und nicht Kalendermonate. Wie die Eltern den Bezug des Elterngeldes aufteilen, bleibt ihnen überlassen. 

    ‌2) Partnermonate: Beziehen die Elternteile zumindest 2 Monate lang gleichzeitig Elterngeld, stehen ihnen weitere zwei Monate Basiselterngeld zu. Vorausgesetzt, einer der Elternteile hat in diesem Zeitraum ein vermindertes Einkommen. 

    ‌3) Elterngeld Plus: Eltern haben die Möglichkeit, anstatt von Basiselterngeld Elterngeld Plus zu beziehen. Für jeden Lebensmonat erhalten sie dann doppelt so lange Elterngeld. Allerdings verringert sich die Höhe des Elterngeldes dabei um die Hälfte. Das betrifft auch den Geschwisterbonus und den Mehrlingszuschlag. Hier lesen Sie mehr, über Elterngeld Plus.
  • Partnerschaftsbonus: Unter Partnerschaftsbonus versteht man zusätzliche Monate mit Elterngeld Plus für jeden Elternteil. Gemäß § 4b BEEG besteht der Anspruch darauf dann, wenn beide Elternteile im Durchschnitt zwischen 24 und 32 Stunden im Monat arbeiten und zwar für zwei bis vier Monate. Der Partnerschaftsbonus kann dabei nur in aufeinanderfolgenden Monaten gewährt werden.
  • Elternzeit


    ‌Man muss nicht in Elternzeit sein, um Elterngeld zu beantragen. Allerdings darf die Arbeitszeit nicht mehr als 32 Stunden betragen. Wer also normalerweise in Vollzeit arbeitet, sollte für die Dauer des Elterngeldbezuges Elternzeit nehmen. Dabei kann der Arbeitnehmer sich entweder freistellen lassen oder seine Stunden verringern. 

    ‌1) Elternzeit anmelden: Elternzeit müssen Sie nach § 16 Abs. 1 BEEG sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit anmelden. Wie genau Sie Elternzeit anmelden, lesen Sie in Elternzeit beantragen

    ‌2) Verringerung der Stunden: Der Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit ist schriftlich beim Arbeitgeber zu stellen. Das muss gemäß § 15 Abs. 7 BEEG mindestens sieben Wochen im Voraus geschehen.

    Antrag auf Elterngeld


    ‌Der Antrag auf Elterngeld ist bei der zuständigen Elterngeldstelle einzureichen. Das ist erst nach der Geburt des Kindes möglich. Der Antrag beinhaltet ein Elterngeldformular sowie weitere Unterlagen. Beispielsweise einen Einkommensnachweis und eine Geburtsurkunde. Im Antrag ist genau festzulegen, welche Arten von Elterngeld man für welchen Zeitraum beziehen möchte. 

    ‌Wie genau man Elterngeld beantragt, lesen Sie im Leitartikel Elterngeld beantragen.

    Höhe des Elterngeldes


    ‌Wie viel Elterngeld man erhält, richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen vor Geburt des Kindes. Das Elterngeld beträgt grundsätzlich 67 % des Einkommens. Allerdings kann der Prozentsatz abhängig von der Höhe des Einkommens erhöht oder verringert werden. Nach § 2 Abs. 2 BEEG gelten dabei folgende Bestimmungen:
  • Ist das Einkommen geringer als 1.000 Euro, dann erhöht sich der Prozentsatz des Elterngeldes. Nämlich um 0,1 Prozentpunkte je 2 Euro die das Einkommen unter 1000 Euro liegt. Ist das Einkommen entsprechend gering, kann sich der Prozentsatz auf bis zu 100 Prozent erhöhen. 
  • Liegt das Einkommen über 1.200 Euro, verringert sich der Prozentsatz um 0,1 Prozentpunkte für je 2 Euro, die das Einkommen über 1200 Euro liegt. Der Prozentsatz kann dabei nur bis zu 65 % sinken. 
  • Hinweis:
    Das Elterngeld wird mindestens in Höhe von 300 Euro bezahlt. Das gilt auch für Eltern, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren. Die Höchstgrenze des Elterngeldes sind 1.800 Euro.


     Bei einem zu hohen Einkommen entfällt der Anspruch auf Elterngeld grundsätzlich. Das ist nach § 1 Abs. 8 BEEG dann der Fall, wenn Alleinerziehende im vorhergehenden Kalenderjahr ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 250.000 Euro hatte. Bei Elternteilen entfällt der Anspruch bei einem gemeinsamen Einkommen von mehr als 300.000 Euro.

    Elterngeld: Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag


    ‌Bezieht ein Elternteil Elterngeld, kann sich dieses unter Umständen erhöhen. Gemäß § 2a BEEG erhalten Eltern in folgenden Situationen einen Geschwisterbonus:
  • Der Elternteil wohnt mit zwei Kindern in einem Haushalt, die noch keine drei Jahre alt sind. 
  • Der Elternteil wohnt mit drei oder mehr Kindern in einem Haushalt, die noch keine sechs Jahre alt sind. 

  • ‌Das Elterngeld erhöht sich in oben genannten Fällen um 10 Prozent, mindestens aber um 75 Euro.
    Hinweis:
    Bei einem adoptierten Kind unter 14 Jahren zählt der Zeitraum, zu dem das Kind in den Haushalt aufgenommen wurde, stellvertretend für das Alter.
    Bei Mehrlingsgeburten gibt es eine Sonderregelung in Bezug auf das Elterngeld. So gibt es für das zweite und jedes weitere Kind einen Mehrlingszuschlag von 300 Euro. Kinder, für die Eltern einen Mehrlingszuschlag erhalten, werden in Hinsicht auf den Geschwisterbonus nicht berücksichtigt.

    Bemessungszeitraum


    ‌Was die Ermittlung des Einkommens vor der Geburt betrifft, sind nach § 2b BEEG die 12 Kalendermonate vor der Geburt maßgeblich. Nicht berücksichtigt werden dabei folgende Zeiten:
  • Zeiten, in denen der Elternteil bereits Elterngeld für ein älteres Kind bezogen hat. 
  • Zeiten, in denen der Elternteil aufgrund von Mutterschutzfristen nicht beschäftigt wurde. 
  • Zeiten, in denen der Elternteil, eine durch die Schwangerschaft bedingte Krankheit hatte. 
  • Zeiten, in denen der Elternteil Wehrdienst oder Zivildienst geleistet hat. 
  • Hinweis:
    Die beiden letztgenannten Zeiten werden nur dann nicht berücksichtigt, wenn der Elternteil dadurch ein geringeres Einkommen hatte.

    Elterngeld: Rechner


    ‌Wer Schwierigkeiten dabei hat, die Höhe des Elterngeldes zu berechnen, kann einen der Elterngeldrechner im Internet nützen. Dieser hilft auch bei der Planung der Elterngeldmonate: Eltern können Basiselterngeld, Elterngeld Plus, Partnermonate und Partnerschaftsbonus kombinieren und herausfinden, welche Kombination sich für sie am besten eignet.
    Hinweis:
    Eine endgültige und verbindliche Berechnung der Elterngeldmonate bietet ein Elterngeldrechner aber nicht. Dazu sollten Eltern die Beratung einer Elterngeldstelle in Anspruch nehmen.

    Anrechnung des Elterngeldes


    ‌Elterngeld ist kein Freibetrag. Das heißt, dass Einkünfte, die Eltern während des Elterngeldbezuges haben, auf das Elterngeld angerechnet werden. Dadurch vermindert sich die Höhe des Elterngeldes. Das ist etwa bei Einkommen, Mutterschaftsgeld oder Arbeitslosengeld der Fall.
  • Einkommen: Arbeitet ein Elterngeldberechtigter während des Bezuges von Elterngeld nicht, erhält er in der Regel 65 bis 67 Prozent des Einkommens vor der Geburt. Hat der Elterngeldberechtigte allerdings ein Einkommen, errechnet man die Differenz zwischen dem Einkommen vor der Geburt und jenem nach der Geburt. Das Elterngeld entspricht dann in seiner Höhe 65 bis 67 Prozent dieser Differenz. 
  • Mutterschaftsgeld: Mütter erhalten während der Mutterschutzfrist Mutterschaftsgeld. In der Regel betrifft das die ersten beiden Monate nach der Geburt des Kindes. Diese Zeit gehört bereits zur Elterngeld-Bezugszeit. Mütter erhalten in dieser Zeit kein Elterngeld. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn das Elterngeld höher ist als das Mutterschaftsgeld. 
  • Arbeitslosengeld: Bezieht ein Elternteil Arbeitslosengeld, wird das Elterngeld darauf angerechnet. Das Elterngeld wird dabei nur in einer Höhe von 300 Euro ausgezahlt. Es gibt aber die Möglichkeit, das Arbeitslosengeld auszusetzen und den Anspruch darauf erst nach Bezug des Elterngeldes geltend zu machen.  

  • Allgemeines zu Elterngeld

    Elterngeld bei Selbstständigen


    ‌Die Beantragung von Elterngeld ist für Selbstständige komplizierter als für Nicht-Selbstständige: 

    ‌1) Nach § 2b BEEG sind für den Bemessungszeitraum des Einkommens nicht die letzten 12 Monate vor der Geburt, sondern die 12 Monate des letzten Wirtschaftsjahres maßgeblich. Ist kein abweichendes Wirtschaftsjahr festgelegt, entspricht das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. 

    ‌2) Arbeitet der Elternteil während der Elternzeit, wird der Gewinn und nicht der Umsatz auf Elterngeld angerechnet. Unabhängig davon, in wie vielen Monaten Gewinn erwirtschaftet wurde, wird dieser anteilig auf alle Monate des Bezugsrahmens angerechnet. Weiß ein Elternteil im Vorhinein bereits, dass in einem Monat ein hoher Gewinn erwartet wird, macht es Sinn, für diesen Monat den Bezugszeitraum zu unterbrechen. 

    ‌Selbstständige haben gegenüber der Elterngeldstelle verschiedene Nachweise zu erbringen:
  • Selbstständige müssen das Einkommen im Bemessungszeitraum nachweisen. Das geschieht in der Regel mit einem EkSt-Bescheid.  
  • Selbstständige müssen eine Prognose machen, wie viel Einkommen sie während des Elterngeldbezugs erwarten. 
  • Selbstständige haben nach dem Ende des Elterngeldbezuges einen Nachweis über ihre tatsächlichen Ausgaben und Einkünfte zu erbringen. Dann erfolgt eine entsprechende Rückzahlung oder Nachzahlung des Elterngeldes. 
  • Hinweis:
    Insbesondere Selbstständigen ist anzuraten, eine Beratung zum Elterngeld in Anspruch zu nehmen. Diese ist in der Regel kostenlos und bei der jeweiligen Elterngeldstelle zu erhalten.

    Elterngeld: Steuererklärung


    ‌Elterngeld ist nach § 3 Nr. 67 EStG steuerfrei. Arbeitet der Elternteil allerdings während des Elterngeldbezugs, unterliegt das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, das Elterngeld wird bei der Berechnung des Steuersatzes auf das Einkommen angerechnet. Dadurch erhöht sich die Einkommenssteuer für das Einkommen. 

    ‌Wer in einem Kalenderjahr mehr als 410 Euro Elterngeld bezieht, ist verpflichtet, für dieses Jahr eine Steuererklärung zu machen. Das gilt sowohl für selbstständige als auch für nicht-selbstständige Arbeitnehmer. Auf der Bescheinigung der Elterngeldstelle finden sich alle notwendigen Angaben, die im Zuge der Steuererklärung zu machen sind.

    Elterngeld – Recht einfach erklärt

    Was ist Elterngeld?

    Elterngeld ist eine zeitlich befristete Familienleistung des Bundes. Eltern, die nach der Geburt nicht oder nur in Teilzeit arbeiten, können Elterngeld erhalten. Dadurch können sie sich um die Betreuung und die Erziehung des Kindes zu kümmern und sind gleichzeitig finanziell abgesichert. 

    ‌Weiterlesen: Was ist Elterngeld?

    Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

    Damit ein Elternteil Anspruch auf Elterngeld hat, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Der Wohnsitz des Elternteils muss in Deutschland sein. Der Elternteil muss in demselben Haushalt wie sein Kind leben und sich um die Betreuung und die Erziehung des Kindes kümmern. Zudem darf der Elternteil nicht in Vollzeit beschäftigt sein. 

    ‌Weiterlesen: Voraussetzungen für Elterngeld

    Welche Varianten des Elterngeldes gibt es?

    Grundsätzlich gibt es des Basiselterngeld und das Elterngeld Plus. Zudem können Eltern durch Partnermonate oder einen Partnerschaftsbonus ihren Anspruch auf die beiden Elterngeld-Arten erhöhen. Dazu müssen allerdings verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. 

    ‌Weiterlesen: Wie lange Elterngeld beziehen?

    Wie viele Monate erhält man Elterngeld?

    Die Dauer des Elterngeldbezugs richtet sich danach, welche Arten des Elterngeldes man wählt und wie man sie kombiniert. Das Basiselterngeld kann man etwa für 12 Monate beantragen. Was das Elterngeld Plus betrifft, ist eine doppelt so lange Bezugsdauer möglich. 

    ‌Weiterlesen: Wie lange Elterngeld beziehen?

    Muss man in Elternzeit sein, um Elterngeld zu bekommen?

    Elternzeit und Elterngeld bestehen unabhängig voneinander. Unter Umständen kann es aber notwendig sein, dass ein Elternteil in Elternzeit geht, um Elterngeld zu beantragen. Nämlich dann, wenn er normalerweise in Vollzeit arbeitet und somit nicht die Bedingungen für Elterngeld erfüllt. 

    ‌Weiterlesen: Elternzeit

    Wie hoch ist das Elterngeld?

    Die Höhe des Elterngeldes ist abhängig von dem jeweiligen Einkommen vor der Geburt. Je höher das Einkommen war, desto höher ist auch der Elterngeldanspruch. In der Regel erhält man Elterngeld in Höhe von 65 bis 67 Prozent dieses Einkommens. Zu beachten sind Mindest- und Höchstgrenzen beim Bezug des Elterngeldes. 

    ‌Weiterlesen: Höhe des Elterngeldes

    Wann bekommt man beim Elterngeld einen Geschwisterbonus?

    Eltern erhalten dann einen Geschwisterbonus, wenn in dem Haushalt 2 Kinder leben, die unter drei Jahre alt sind. Oder wenn drei oder mehr Kinder unter sechs Jahren in dem Haushalt leben. Durch den Geschwisterbonus erhöht sich das Elterngeld um 10 Prozent. 

    ‌Weiterlesen: Elterngeld: Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag

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