Eine Mutter arbeitet am Laptop. Dabei hat sie ein Kind am Schoß. © Adobe Stock | foxyburrow

Elterngeld Plus: Höhe, Dauer, Zuverdienst und Vorteile

Elterngeld Plus ist eine Variante des Elterngeldes, bei der sich die Bezugsdauer verlängert. Dafür reduziert sich aber der monatliche Betrag. Von Elterngeld Plus profitieren besonders Eltern, die während des Bezugs in Teilzeit arbeiten. Aber aufgepasst: Zu viel Einkommen verringert das Elterngeld Plus.

Was ist Elterngeld Plus


‌Elterngeld Plus ist eine neue Variante des Elterngeldes, die in Deutschland seit 2015 neben dem Basiselterngeld zum Einsatz kommt und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zum Ziel hat. 

‌Jeder, der die notwendigen Voraussetzungen für Basiselterngeld erfüllt, hat auch die Möglichkeit, Elterngeld Plus zu beantragen. Welche Voraussetzungen das sind, lesen Sie im Artikel Elterngeld

‌Eltern haben einen gemeinsamen Anspruch auf 12 Monate Basiselterngeld. Dieser Anspruch erhöht sich auf 14 Monate, wenn die Elternteile zwei Monate lang gleichzeitig Elterngeld beziehen und mindestens ein Elternteil in dieser Zeit ein vermindertes Einkommen hat. Das nennt man Partnermonate. Im Sinne der Gleichstellung haben aber auch Alleinerziehende Anspruch darauf. 

‌Gemäß § 4 BEEG kann eine elterngeldberechtigte Person anstatt für einen Lebensmonat Basiselterngeld zwei Monate lang Elterngeld Plus beziehen. Dabei kann man einzelne oder auch alle Monate wählen. Daraus ergeben sich verschiedene Kombinationsmöglichkeiten von Basiselterngeld und Elterngeld Plus.

Wie lange Elterngeld Plus?


‌Man kann Elterngeld frühestens ab dem Zeitpunkt der Geburt des Kindes beantragen. Wie genau die Antragstellung funktioniert, erfahren Sie unter Elterngeld beantragen

‌Wie lange man Elterngeld Plus erhält, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst spielt es eine Rolle, wie viel Anspruch man auf Basiselterngeld hat. Denn anstatt eines Monats mit Basiselterngeld kann man zwei Monate lang Elterngeld Plus beziehen:
  • Hat ein Elterngeldberechtigter Anspruch auf 12 Monate Basiselterngeld, kann er stattdessen bis zu 24 Monate Elterngeld Plus beziehen.  
  • Besteht ein Anspruch auf 14 Monate Basiselterngeld, kann man stattdessen bis zu 28 Monate lang Elterngeld Plus beziehen. 
  • Wer Mutterschaftsgeld bezieht, hat in dieser Zeit keinen Anspruch auf Elterngeld. In der Regel ist das in den ersten beiden Lebensmonaten nach der Geburt des Kindes der Fall. Diese gehören bereits zur Elterngeld-Bezugszeit und reduzieren den Anspruch auf Basiselterngeld auf 10 Monate. Der Bezug von Elterngeld Plus ist also bis zu 20 Monate lang möglich. 
  • Hinweis:
    Selbstständige erhalten kein Mutterschaftsgeld. Sie können auch in den Monaten direkt nach der Geburt Basiselterngeld oder Elterngeld Plus beziehen.
    Unter Umständen kann sich der Anspruch auf Elterngeld Plus durch einen Partnerschaftsbonus erhöhen. Dabei bekommen die Elternteile jeweils zwischen zwei und vier zusätzliche Monate lang Elterngeld Plus. Alleinerziehende können ebenfalls Anspruch auf einen Partnerschaftsbonus haben. Welche Voraussetzungen für den Erhalt eines Partnerschaftsbonus notwendig sind, erfahren Sie unter Elterngeld beantragen.
    Hinweis:
    Grundsätzlich gilt, dass Elterngeld Plus nach § 4 BEEG ab dem 15. Lebensmonat in aufeinanderfolgenden Monaten bezogen werden muss. Eine Unterbrechung ist nicht zulässig. Zudem endet der Bezug des Elterngeldes spätestens nach dem 32. Lebensmonat des Kindes.

    Höhe von Elterngeld Plus


    ‌Elterngeld Plus ist grundsätzlich halb so hoch wie das Basiselterngeld. Wie hoch das Basiselterngeld ist, richtet sich gemäß § 2 BEEG nach dem Einkommen vor der Geburt des Kindes und beträgt in der Regel zwischen 65 und 67 Prozent davon.
    Hinweis:
    Maßgeblich bei der Berechnung ist das Einkommen aus den letzten 12 Monaten Erwerbstätigkeit. Bei Selbstständigen wird hingegen das letzte Wirtschaftsjahr herangezogen, für gewöhnlich also das letzte abgeschlossene Kalenderjahr.
    Wer vor der Geburt des Kindes erwerbslos war, erhält den Mindestbetrag des Elterngeldes in Höhe von 300 Euro (150 Euro bei Elterngeld Plus). Wie genau man das Basiselterngeld berechnet, können Sie in dem Artikel Elterngeld lesen. 

    ‌Hat der Elterngeldberechtigte während des Bezugs von Elterngeld Plus Einkommen, wird es auf das Elterngeld angerechnet, was dieses schmälern kann. Mehr dazu unter Elterngeld Plus: Arbeitszeit und Zuverdienst.
    Hinweis:
    Wenn Sie selbst berechnen, wollen, wie viel Elterngeld Sie bekommen, können Sie einen Elterngeldrechner im Internet benutzen. Das Ergebnis ist zwar nicht verbindlich, kann aber eine gute Orientierung bieten.

    Elterngeld Plus bei zweitem Kind


    ‌Bekommen Eltern ein zweites Kind, erhalten sie abermals Elterngeld. Dieses wird gleich berechnet wie das Elterngeld für das erste Kind. Als Bemessungszeitraum zieht man das Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt heran. Nach § 2b BEEG werden Zeiten aber nicht berücksichtigt, in denen man für ein älteres Kind Elterngeld bezogen hat. In diesem Fall verschiebt sich der Bemessungszeitraum nach hinten. Unter Umständen fließt das Einkommen vor der Geburt des ersten Kindes zur Berechnung des Elterngeldes für das zweite Kind mit ein. 

    ‌Bei zeitnahen Geburten können sich der Anspruch auf Elterngeld für das erste Kind mit dem Anspruch für das zweite Kind überlappen. Beispielsweise, wenn die Eltern für das erste Kind für eine Dauer von 26 Monaten Elterngeld Plus beantragt haben und bereits nach 20 Monaten das zweite Kind bekommen. Hier ist Vorsicht geboten. Denn wenn Eltern ein zweites Mal Elterngeld beantragen, wird das Elterngeld für das erste Kind auf den Mindestbetrag von 150 Euro gekürzt. In einer solchen Situation ist es das Beste, wenn die Eltern für das zweite Kind Elterngeld beantragen, aber die Dauer des Elterngeld-Bezugs für das erste Kind kürzen. Nach § 7 BEEG besteht nämlich die Möglichkeit, dass man für Monate, in denen man Elterngeld Plus beantragt hat, nachträglich Basiselterngeld beantragt.

    Elterngeld Plus: Arbeitszeit und Zuverdienst


    ‌Wer während des Bezugs von Elterngeld Plus nicht arbeitet, bekommt Elterngeld in Höhe von 50 Prozent des errechneten Basiselterngeldes. Bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit sind zwei Aspekte zu beachten, die sich auf den Bezug von Elterngeld auswirken können. Zum einen die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit, zum anderen die Höhe des Einkommens.

    Arbeitszeit bei Elterngeld Plus


    ‌Nach § 1 Abs. 1 BEEG darf die wöchentliche Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs im Durchschnitt des Monats 32 Stunden nicht übersteigen. Ansonsten verliert der Elterngeldberechtigte für diesen Monat seinen Anspruch auf Elterngeld. Zu beachten: Es zählt der Lebensmonat des Kindes und nicht der Kalendermonat. 

    ‌Arbeitnehmer, die vor der Geburt des Kindes in Vollzeit gearbeitet haben, müssen also für die Dauer des Elterngeldbezuges ihre Stunden reduzieren, da sie ansonsten keinen Anspruch auf Elterngeld haben. In diesem Fall empfiehlt es sich, dass sie in Elternzeit gehen. 

    ‌Arbeitnehmer, die Elternzeit anmelden, können sich von der Arbeit freistellen lassen. Sie haben aber auch Anspruch auf eine Verringerung ihrer Arbeitsstunden. Sowohl die Elternzeit als auch die Verringerung der Arbeitsstunden sind beim Arbeitgeber zu beantragen. Wie genau das funktioniert, lesen Sie unter Elterngeld beantragen.

    Auswirkungen des Zuverdienstes


    ‌Arbeitet man während des Bezugs von Elterngeld Plus, wird das Einkommen auf das Elterngeld angerechnet, woraufhin sich dieses reduzieren kann. 

    ‌Jemand, der vor der Geburt seines Kindes 2.000 Euro netto verdient hat, erhält ein Basiselterngeld in Höhe von 65 Prozent des Einkommens. Das sind 1.300 Euro. Wählt man Elterngeld Plus, erhält man die Hälfte des Basiselterngeldes, das entspricht 650 Euro. Bei einem gleichzeitigen Einkommen kann sich das das Elterngeld Plus reduzieren oder gleichbleiben, aber niemals höher werden als 50 Prozent des Basiselterngeldes, hier 650 Euro. 

    ‌Wie sich der Zuverdienst auf das Elterngeld auswirkt, kann man an folgenden Beispielen erkennen:
    Beispiel:
    1. Zuverdienst-Beispiel:

    Der Elterngeldberechtigte geht einer Arbeit in Teilzeit nach, bei der er monatlich 1.200 Euro verdient. Bezieht er Basiselterngeld, rechnet man das Einkommen folgendermaßen an: (2000 minus 1200 Euro) mal 0,65 (65 %) = 520 Euro Bezieht der Elterngeldberechtigte das Basiselterngeld für 12 Monate, erhält er Elterngeld in Höhe von 12 (Monate) x 520 (Euro) = 6.240 Euro
    Beispiel:
    2. Zuverdienst-Beispiel:

    Bezieht der Elterngeldberechtigte bei einem Einkommen von 1.200 Euro Elterngeld Plus, rechnet man den Zuverdienst gleichermaßen wie beim Basiselterngeld an: (2.000 minus 1.200 Euro) mal 0,65 (65 %) = 520 Euro.

    Das Ergebnis liegt unter 50 Prozent des Basiselterngeldes (650 Euro). Das Elterngeld Plus reduziert sich also, der Elterngeldberechtigte bekommt die errechneten 520 Euro.

    Nimmt man 24 Monate lang Elterngeld Plus in Anspruch, erhält man Elterngeld in Höhe von 24 (Monaten) x 520 (Euro) = 12.480 Euro. Das entspricht doppelt so viel Geld wie beim Basiselterngeld.
    Beispiel:
    3. Zuverdienst-Beispiel:

    Hat der Elterngeldberechtigte ein Einkommen von 800 Euro und bezieht Elterngeld Plus, sieht die Rechnung folgendermaßen aus: (2.000 Euro minus 800 Euro) mal 0,65 (65 %) = 780 Euro. Das errechnet Elterngeld liegt hier bei über 50 Prozent des Basiselterngeldes (650 Euro). In diesem Fall erhält der Elterngeldberechtigte nicht die 780 Euro, sondern die 650 Euro, die die maximale Grenze des Bezugs darstellen. Das Elterngeld Plus bleibt also gleich und reduziert sich nicht. Bei einer Bezugsdauer des Elterngeld Plus von 24 Monaten erhält man Elterngeld in Höhe von 24 (Monaten) x 650 (Euro) = 15.600 Euro.
    Hinweis:
    Wie man sieht, spielt es eine nicht unerhebliche Rolle, wie viel man neben dem Elterngeld-Plus-Bezug arbeitet. Das Elterngeld Plus vermindert sich nur, wenn der Zuverdienst mehr als die Hälfte des Einkommens vor der Geburt ausmacht.

    Vorteile von Elterngeld Plus


    ‌Für Eltern, die während des Elterngeld-Bezugs nicht arbeiten, macht es keinen großen Unterschied, ob sie nun Basiselterngeld oder Elterngeld Plus beantragen. Die Höhe des Geldes bleibt gleich, nur der Bezugsrahmen ändert sich. 

    ‌Elterngeld Plus ist dann von Vorteil, wenn Elterngeldberechtigte nebenbei arbeiten. Der Anspruch auf Elterngeld ist dabei nämlich insgesamt höher als beim Basiselterngeld. Auch ermöglicht der längere Bezugszeitraum eine flexiblere Nutzung des Elterngeldes. 

    ‌Elterngeld Plus schafft zudem einen Anreiz für Eltern, die während des Bezugs gleichzeitig in Teilzeit arbeiten. Für sie gibt es nämlich einen Partnerschaftsbonus in Form von zusätzlichen zwei bis vier Monaten, in denen beide Elternteile Elterngeld Plus erhalten.

    Beratung zu Elterngeld Plus


    ‌Es gibt verschiedene Kombinationsmöglichkeiten von Basiselterngeld und Elterngeld Plus. Um die beste Wahl zu treffen, sollten Eltern sich bei der zuständigen Elterngeldstelle beraten lassen. Insbesondere, wenn einer oder beide Elternteile während des Elterngeldbezugs arbeiten möchten. Da das Einkommen auf das Elterngeld angerechnet wird, spielt die Wahl der Elterngeldart sowie die Höhe des Zuverdienstes eine große Rolle, wenn es um die Höhe des Elterngeldes geht. 

    ‌Interessierte können sich zudem im Internet kostenlos eine Elterngeld-Broschüre herunterladen. Diese wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereitgestellt. In der Broschüre werden
  • gesetzliche Regelungen zu Elterngeld und Elternzeit erklärt. 
  • anhand von Beispielen die Regelungen veranschaulicht. 
  • Tipps zur individuellen Planung gegeben.
    ‌ 
  • Elterngeld Plus – Recht einfach erklärt

    Wie funktioniert Elterngeld Plus?

    Elterngeld Plus ist eine neue Variante des Elterngeldes. Man kann es in selbst bestimmtem Umfang anstelle von Basiselterngeld beantragen. Dabei entspricht ein Monat mit Basiselterngeld zwei Monaten mit Elterngeld Plus. In Monaten, in denen man Elterngeld Plus bezieht, verringert sich allerdings die Höhe des Elterngeldes um die Hälfte. 

    ‌Weiterlesen: Elterngeld Plus

    Wie lange erhält man Elterngeld Plus?

    Die Bezugsdauer von Elterngeld Plus ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Grundsätzlich gilt, dass man zwei Monate lang Elterngeld Plus beziehen kann, anstelle für einen Monat Basiselterngeld zu beanspruchen. Zusätzlich kann sich die Bezugsdauer von Elterngeld Plus durch Partnermonate und einen Partnerschaftsbonus erhöhen. 

    ‌Weiterlesen: Wie lange Elterngeld Plus?

    Wie hoch ist Elterngeld Plus?

    Elterngeld Plus wird in halber Höhe des Basiselterngeldes ausbezahlt. Arbeitet der Elterngeldberechtigte während des Bezugs von Elterngeld Plus, kann sich dieses durch den Zuverdienst reduzieren. 

    ‌Weiterlesen: Höhe von Elterngeld Plus

    Wie viele Stunden darf ich bei Elterngeld Plus arbeiten?

    Die maximale Stundenanzahl, die man während des Bezugs von Elterngeld Plus arbeiten darf, sind 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonat des Kindes. Wer mehr arbeitet, verliert in diesem Monat seinen Anspruch auf Elterngeld. Wer vor der Geburt in Vollzeit arbeitet, ist dazu berechtigt, seine Stunden zu reduzieren, wenn er in Elternzeit geht. 

    ‌Weiterlesen: Arbeitszeit bei Elterngeld Plus

    Wie viel darf ich bei Elterngeld Plus dazuverdienen?

    Hat ein Elterngeldberechtigter während des Bezugs von Elterngeld Plus einen Zuverdienst, wird dieser auf das Elterngeld angerechnet. Dieser Umstand kann dazu führen, dass das Elterngeld sich reduziert. Das ist dann der Fall, wenn das Einkommen mindestens halb so hoch ist wie das Einkommen vor der Geburt des Kindes. 

    ‌Weiterlesen: Auswirkungen des Zuverdienstes

    Für wen lohnt sich Elterngeld Plus?

    Elterngeld Plus lohnt sich besonders für Eltern, die während des Bezuges in Teilzeit arbeiten. Der Anspruch auf Elterngeld ist dabei nämlich insgesamt höher, als das bei Basiselterngeld der Fall wäre. Einen zusätzlichen Vorteil stellt der Partnerschaftsbonus dar. Arbeiten beide Eltern, können sie für einen längeren Zeitraum Elterngeld Plus beziehen. 

    ‌Weiterlesen: Vorteile von Elterngeld Plus

    Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen sind lediglich allgemeine Informationen und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.

    Das könnte Sie auch interessieren

    Zusatzurlaub: Mehr Urlaubstage bei Schwerbehinderung - BERATUNG.DE
    Zusatzurlaub für Personen mit Schwerbehinderung ist gesetzlich vorgeschrieben. Um Anspruch darauf zu haben, müssen Beschäftigte … mehr lesen
    Mutter manipuliert Kind gegen Vater & Vater manipuliert Kind gegen Mutter - BERATUNG.DE
    Kinder brauchen beide Eltern. Diese Binsenweisheit wird von getrennt lebenden Eltern leider oft vergessen: Eine Mutter manipuliert … mehr lesen
    Mitspracherecht der Kinder: Wann dürfen Kinder mitentscheiden? - BERATUNG.DE
    Das Mitspracherecht der Kinder hängt von deren Alter, aber auch persönlicher Reife ab. Dieser Beitrag gibt Aufschluss darüber, ob … mehr lesen