Ein Vater hält sein Kind auf dem Arm. Die Mutter steht daneben. © Adobe Stock | BGStocka72

Elterngeld beantragen: Anspruch, Bezugsdauer und Antrag

Nach der Geburt eines Kindes kann man Elterngeld beantragen. Dazu wendet man sich an die zuständige Elterngeldstelle. Anspruch darauf haben Eltern, die kein oder ein vermindertes Einkommen haben. Wie lange man Elterngeld erhält, richtet sich danach, wie man die Arten des Elterngeldes kombiniert.

Anspruch auf Elterngeld


‌Elterngeld ist eine Familienleistung für Mütter und Väter, die nach der Geburt ihres Kindes ein vermindertes Einkommen haben, weil sie zeitweise weniger oder gar nicht arbeiten. Das Elterngeld dient der finanziellen Absicherung, damit Eltern Zeit haben, sich um ihr Kind zu kümmern, es zu erziehen und zu betreuen. Dadurch lassen sich berufliches und privates Leben besser vereinbaren.

Voraussetzungen für Elterngeld


‌Nach § 1 Abs. 1 BEEG hat ein Elternteil dann Anspruch auf Elterngeld, wenn folgende Voraussetzungen allesamt erfüllt sind:
  • Der Wohnsitz des Elternteils ist in Deutschland
  • Der Elternteil wohnt in demselben Haushalt wie das Kind. 
  • Der Elternteil kümmert sich selbst um die Betreuung und Erziehung des Kindes. 
  • Der Elternteil arbeitet nicht oder nur in Teilzeit
  • Hinweis:
    Arbeitet ein Elternteil in Teilzeit darf die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit in jedem Monat nicht mehr als 32 Stunden betragen. Zu beachten ist, dass hier nicht Kalendermonate, sondern die Lebensmonate des Kindes gewertet werden.

    Wer kann Elterngeld beantragen?


    ‌Gemäß § 1 BEEG haben unter anderem folgende Personengruppen Anspruch auf Elterngeld.

  • Elternpaare: Verheiratete und unverheiratete Elternpaare können Elterngeld beantragen. Bei einem unverheirateten Paar hat der Vater einen Vaterschaftsnachweis zu erbringen, damit er anspruchsberechtigt ist. 
  • Alleinerziehende: Alleinerziehende haben dieselben Ansprüche wie Elternpaare. Als alleinerziehend können dabei auch Elternteile gelten, die mit dem anderen Elternteil zusammenwohnen. Nämlich dann, wenn der zweite Elternteil aus medizinischen Gründen nicht für die Betreuung des Kindes geeignet ist. 
  • Getrennt Erziehende: Damit beide Elternteile Anspruch auf Elterngeld haben, muss das Kind bei beiden mindestens ein Drittel der Zeit wohnen.  
  • Adoptiveltern: Ein Sonderfall sind Adoptiveltern. Diese können auch Elterngeld beziehen. Dabei gilt nicht der Zeitpunkt der Geburt des Kindes, sondern der Zeitpunkt dessen Adoption
  • Verwandte: Bei Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod der Eltern können Verwandte bis zum dritten Grad Elterngeld beziehen. Unter der Bedingung, dass sie alle Voraussetzungen des § 1 BEEG erfüllen. 
  • Höhe des Elterngeldes


    ‌Die Höhe des Elterngeldes misst sich daran, wie viel man vor der Geburt des Kindes verdient hat. Nach § 2 Abs. 2 BEEG beträgt das Elterngeld 67 Prozent des durchschnittlichen Einkommens. Der Prozentsatz kann sich allerdings unter folgenden Umständen verringern oder erhöhen:
  • Das Einkommen liegt über 1.200 Euro: In diesem Fall verringert sich der Prozentsatz um 0,1 Prozentpunkte für jede 2 Euro, die das Einkommen über 1.200 Euro liegt. In diesem Fall kann der Prozentsatz aber nicht weiter als bis zu 65 Prozent sinken. 
  • Das Einkommen liegt unter 1000 Euro: In diesem Fall erhöht sich der Prozentsatz um 0,1 Prozentpunkte für jede 2 Euro, die das Einkommen unter 1.000 Euro liegt. 
  • Hinweis:
    Die Mindestgrenze an Elterngeld sind 300 Euro. Diese werden immer ausgezahlt, auch dann, wenn der Elternteil vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig war. Es gibt auch eine Höchstgrenze: Das Elterngeld ist auf 1.800 Euro beschränkt.

    Arten von Elterngeld


    ‌Es gibt zwei verschiedene Arten von Elterngeld. Das Basiselterngeld und das Elterngeld Plus. Welches davon man wählt, beeinflusst, wie viel und wie lange man Elterngeld erhält. Zusätzlich gibt es noch den Partnerschaftsbonus. Erhält man diesen, bekommt man für eine längere Zeit Elterngeld.

    Basiselterngeld


    ‌Ein Elternpaar hat gemäß § 4 BEEG einen gemeinsamen Anspruch auf 12 Monate Basiselterngeld. Dabei zählen die Lebensmonate des Kindes und nicht Kalendermonate. Wie die Aufteilung erfolgt, liegt im Ermessen der Eltern. Beispielsweise können beide gleichzeitig sechs Monate lang Elterngeld beziehen. Oder ein Elternteil bezieht vier Monate lang Elterngeld und der andere die darauffolgenden acht Monate. Oder ein Elternteil bezieht das Elterngeld alleine für 12 Monate.
    Hinweis:
    Beziehen die Eltern mindestens zwei Monate gleichzeitig Elterngeld, stehen ihnen zusätzlich 2 Partnermonate zu. Das bedeutet, der gemeinsame Anspruch auf Elterngeld erweitert sich um zwei Monate Basiselterngeld. Voraussetzung für Partnermonate ist, dass das Einkommen eines Elternteils ist in dieser Zeit gemindert.

    Elterngeld Plus


    ‌Eltern können sich nach § 4 BEEG dafür entscheiden, dass sie anstatt von Basiselterngeld Elterngeld Plus beziehen. Das ist sowohl für einzelne als auch für alle Monate möglich. Für jeden Monat Basiselterngeld, erhält man zwei Monate Elterngeld Plus. Dafür halbiert sich in diesen Lebensmonaten die Höhe des Elterngeldes

    ‌Möchten Eltern in allen Monaten Elterngeld Plus beziehen, verdoppelt sich ihr Anspruch. Aus 12 Monate Basiselterngeld werden 24 Monate Elterngeld Plus. Haben Eltern Anspruch auf zwei Partnermonate, können auch diese in Elterngeld Plus umgewandelt werden. Das entspricht dann insgesamt 28 Monaten, in denen Eltern Elterngeld Plus beziehen können. Mehr dazu lesen Sie unter Elterngeld Plus.

    Partnerschaftsbonus


    ‌Nach § 4b BEEG haben Eltern unter Umständen Anspruch auf einen Partnerschaftsbonus. Darunter versteht man zusätzliche Monate mit Elterngeld Plus für jeden Elternteil. Um einen Partnerschaftsbonus zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
  • Die Eltern nehmen den Partnerschaftsbonus für mindestens 2 und höchstens 4 Lebensmonate in Anspruch. 
  • In diesen Lebensmonaten sind beide Eltern erwerbstätig und haben eine durchschnittliche Arbeitszeit von 24 bis 32 Stunden
  • Der Bezug des Partnerschaftsbonus muss von den Elternteilen gleichzeitig und in aufeinanderfolgenden Lebensmonaten geschehen.  

  • ‌Der Partnerschaftsbonus steht auch Alleinerziehenden zu, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
    Hinweis:
    Eltern können frei entscheiden, ob sie den Partnerschaftsbonus vor, während oder nach den anderen Elterngeldmonaten in Anspruch nehmen. Erfüllt einer der beiden Elternteile die Voraussetzungen in einem Monat nicht, entfällt in diesem Monat für beide der Anspruch auf Elterngeld.

    Wie lange Elterngeld?


    ‌Wie lange man Elterngeld erhält, richtet sich in erster Linie danach, welche Art des Elterngeldes man wählt. Also Basiselterngeld, Elterngeld Plus oder eine Kombination davon. Grundsätzlich gilt Folgendes: 

    ‌1) Basiselterngeld kann für 12 Monate bezogen werden. Erhalten die Eltern zwei Partnermonate, erhöht sich die Dauer auf 14 Monate

    ‌2) Statt für ein Monat Basiselterngeld kann man zwei Monate Elterngeld Plus beziehen. Also für bis 28 Monate. Erhalten die Eltern zudem einen Partnerschaftsbonus, erhalten sie jeweils für bis zu 4 weitere Monate Elterngeld Plus. 

    ‌3) Basiselterngeld kann nach § 4 BEEG höchstens bis zum 14. Lebensmonat des Kindes bezogen werden. Der Bezug von Elterngeld Plus ist maximal bis zum 32. Lebensmonat möglich. Dabei gilt, dass Elterngeld Plus ab dem 15. Lebensmonat in aufeinanderfolgenden Lebensmonaten genommen werden muss. Bei einer Unterbrechung entfällt der Anspruch.

    Wann Elterngeld beantragen?


    ‌Eltern können den Antrag auf Elterngeld ab dem Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes stellen. Elterngeld früher zu beantragen, ist nicht möglich. Es ist aber empfehlenswert, dass Eltern im Vorhinein bereits Formulare und Unterlagen vorbereiten. So sparen sie sich nach der Geburt Stress und Zeit. 

    ‌Eltern können auch rückwirkend Elterngeld beantragen. Allerdings ist das nur bis zu 3 Lebensmonate möglich. Beantragen Eltern etwa während des fünften Lebensmonats ihres Kindes Elterngeld, können sie für das zweite, das dritte und das vierte Lebensmonat rückwirkend Elterngeld erhalten. Der Anspruch auf Elterngeld im ersten Lebensmonat verfällt hingegen.

    Wo Elterngeld beantragen?


    ‌Elterngeld ist bei der zuständigen Elterngeldstelle zu beantragen. Welche das ist, richtet sich nach dem Wohnort des Kindes. Die Regelung des Elterngeldes ist dabei je nach Bundesland verschieden. In manchen Bundesländern sind etwa die Kommunen zuständig, in anderen die Landkreise.
    Hinweis:
    In manchen Bundesländern ist es auch möglich, einen Online-Antrag zu stellen. Beispielsweise in Bayern oder in Hessen.

    Antrag auf Elterngeld


    ‌Stellt man einen Antrag auf Elterngeld, hat man das Elterngeld-Formular komplett auszufüllen und zu unterschreiben. Ist der andere Elternteil ebenfalls anspruchsberechtigt, bedarf das Formular auch seiner Unterschrift. Gleichzeitig kann er selbst einen Antrag stellen.
    Hinweis:
    Das Elterngeld-Formular erhält man bei der zuständigen Elterngeldstelle. Bei vielen Elterngeldstellen kann das Formular auch online heruntergeladen werden.
    Zusätzlich müssen die Eltern dem Formular folgende Unterlagen beilegen, bevor sie es der zuständigen Elterngeldstelle übermitteln:
  • Kopie der Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung des Kindes 
  • Kopie des Personalausweises  
  • Einkommensnachweis
  • Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld 
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über Arbeitszeiten während Elterngeldbezugs 
  • Nachträgliche Änderungen im Antrag


    ‌Stellt man einen Antrag auf Elterngeld, muss man darin für den gesamten Zeitraum festlegen, zu welchen Zeiten und welche Arten von Elterngeld man beansprucht. Diese Angaben sind grundsätzlich bindend. Allerdings können diese gemäß § 7 BEEG innerhalb des Bezugszeitraums nachträglich geändert werden. 

    ‌Für Lebensmonate, die in der Zukunft liegen, ist eine Änderung unproblematisch. Eine Änderung für vergangene Lebensmonate ist nur bis zu drei Monaten möglich. Wurde für Lebensmonate bereits Elterngeld ausgezahlt, kann man das in der Regel nicht mehr rückgängig machen. Allerdings ist es zulässig, dass man für Monate, in denen Elterngeld Plus bezogen wurde, nachträglich Basiselterngeld beantragt.
    Beispiel:
    Ein Elternteil beantragt zunächst für 12 Monate Elterngeld Plus. Doch dann bittet ihn der Arbeitgeber nach sechs Monaten, dass er wieder zur Arbeit kommen soll. Der Elternteil kann nun nachträglich eine Änderung vornehmen, dass er anstatt von 12 Monaten Elterngeld Plus 6 Monate Basiselterngeld bekommt. Die Elterngeldstelle zahlt ihm dann rückwirkend die Differenz aus.

    Elterngeld beantragen – Recht einfach erklärt

    Können nur leibliche Eltern Elterngeld beantragen?

    Den Antrag auf Elterngeld stellen in der Regel Mutter und Vater des Kindes. Aber auch Adoptiveltern haben Anspruch auf Elterngeld. Unter Umständen sind auch nahe Verwandte anspruchsberechtigt, wenn die Eltern des Kindes kein Elterngeld beziehen können, etwa aufgrund von Krankheit oder Schwerbehinderung. 

    ‌Weiterlesen: Wer kann Elterngeld beantragen?

    Wie lange kann man Elterngeld erhalten?

    Wie lange man Elterngeld erhält, hängt davon ab, welche Variante des Elterngeldes man wählt. Auch kann die Bezugsdauer durch Partnermonate oder einen Partnerschaftsbonus erweitert werden. Basiselterngeld kann maximal bis zum 14 Lebensmonat des Kindes bezogen werden. Elterngeld Plus maximal bis zum 32. Lebensmonat 

    ‌Weiterlesen: Wie lange Elterngeld?

    Kann ich das Elterngeld schon vor der Geburt beantragen?

    Einen Antrag auf Elterngeld kann man erst nach der Geburt des Kindes stellen. Vor der Geburt ist das nicht möglich. Es ist Eltern zu empfehlen, den Antrag auf Elterngeld innerhalb der ersten drei Lebensmonate des Kindes zu stellen. 

    ‌Weiterlesen: Wann Elterngeld beantragen?

    Wo muss ich Elterngeld beantragen?

    Elterngeld ist bei der zuständigen Elterngeldstelle zu beantragen. Welche Elterngeldstelle zuständig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Wohnort des Kindes. In manchen Bundesländer ist es möglich, dass Eltern einen Online-Antrag auf Elterngeld stellen. 

    ‌Weiterlesen: Wo Elterngeld beantragen

    Was braucht man für den Elterngeldantrag?

    Elterngeldberechtigte müssen das Elterngeldformular vollständig ausfüllen und unterschreiben. Zusätzlich müssen sie dem Antrag verschiedene Dokumente beilegen. Etwa eine Geburtsurkund des Kindes sowie einen Arbeitszeitnachweis des Arbeitgebers. 

    ‌Weiterlesen: Antrag auf Elterngeld

    Kann man den Elterngeldantrag nachträglich ändern?

    Eine Änderung des Elterngeldantrags ist bis zum Ende des Bezugszeitraums möglich. Etwa was die Art des Elterngeldes und die Zeiten des Bezugs betrifft. Wurde für einen Monat allerdings schon Elterngeld bezahlt, ist eine Änderung nicht mehr möglich. Es sei denn, man möchte anstatt von Elterngeld Plus nachträglich Basiselterngeld beantragen. 

    ‌Weiterlesen: Nachträgliche Änderungen im Antrag

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