Mutter und Kind liegen auf Bett: Durch die besondere Belastung ist für Alleinerziehende Geld sehr wichtig. © Adobe Stock | khmelev

Alleinerziehend Geld: Was bekommen Alleinerziehende an Geld?

Alleinerziehende stehen finanziell häufig nicht gut da. Eine große Schwierigkeit besteht im Spannungsfeld zwischen Familie und Beruf. Längst nicht alle Jobs sind familienfreundlich und nicht überall gibt es geeignete Kinderbetreuungsangebote. Finanzielle Mittel vom Staat sind daher umso wichtiger.

Elterngeld, Kindergeld, Steuern 

Elterngeld


‌Alleinerziehende bekommen 14 Monate Elterngeld, im Vergleich zu Elternpaaren. Elternpaare können Elterngeld jedoch nur 14 Monate in Anspruch nehmen, wenn beide Elternteile für eine gewisse Zeit in Elternzeit gehen. Alleinerziehende erhalten die 14 Monate, auch wenn der andere Elternteil nicht in Elternzeit geht.
Hinweis:
Wie hoch das Elterngeld ausfällt, hängt vom Einkommen der Eltern ab.

Elterngeld Plus


‌Unter Umständen kann das Elterngeld auf 28 Monate verlängert werden. Die regelmäßigen Zahlungen verringern sich dabei jedoch. Sie betragen die halbe Höhe des Basiselterngeldes. Wer nicht arbeitet und Elterngeld Plus bezieht, bekommt die volle Höhe. Bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit, gibt es einige Besonderheiten zu beachten.

Elternzeit


‌Die Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung von der Arbeitstätigkeit nach der Geburt des Kindes. Anspruch gibt es für jedes Kind für drei Jahre nach der Geburt. Um Elternzeit zu beantragen, muss beim Arbeitgeber ein formloses Schreiben eingereicht werden. Für Alleinerziehende – gleich welchen Geschlechts – gibt es natürlich ebenfalls Elternzeit.

Kindergeld


‌Im Jahr 2022 beträgt das monatliche Kindergeld 219 Euro (für das erste Kind). Anspruchsberechtigt ist in der Regel derjenige Elternteil, der mit dem Kind einen gemeinsamen Haushalt hat. Das Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen ausgezahlt. 

‌Für jedes Kind muss nach der Geburt ein einmaliger Antrag auf Kindergeld gestellt werden.

Kinderfreibetrag


‌Alternativ zum Kindergeld kann es den Kinderfreibetrag geben. Der Kinderfreibetrag ist eine Steuererleichterung. Für Alleinerziehende lohnt sich der Kinderfreibetrag ab ca. 33.700 Euro Bruttoeinkommen pro Jahr. Für jeden Elternteil gibt es im Jahr 2022 4.194 Euro Kinderfreibetrag.
Hinweis:
Das Finanzamt berechnet automatisch, ob sich Kindergeld oder -freibetrag mehr lohnt.

Entlastungsbetrag


‌Alleinerziehende mit Kindergeld-Anspruch bzw. Kinderfreibetrag-Anspruch bekommen durch den Entlastungsbetrag eine Steuervergünstigung. Für das erste Kind gib es 4.008 Euro im Jahr Abzug bei den zu versteuernden Einkünften. 

‌Wer sich in Steuerklasse 2 befindet – wie beinahe alle Alleinerziehende –, bei dem/der wird der Entlastungsbetrag automatisch berücksichtigt.

Kinderbetreuungskosten von Steuer absetzen


‌Betreuungskosten können von der Steuer abgesetzt werden. Dazu gehören etwa:
  • Kosten für Kindergarten 
  • Kosten für Schulhorte 
  • Kosten für Krippe 
  • Schulgeld für begünstigte Privatschulen (bis zu einem bestimmten Prozentsatz)
    ‌ 
  • Geld durch Unterhalt


    ‌Kinder getrennter Eltern erhalten immer Barunterhalt. Ganz egal, ob die Eltern verheiratet sind. Und zwar grundsätzlich solange bis das betreffende Kind die Berufsausbildung abgeschlossen hat. Kann es für Alleinerziehende auch andere Formen von Unterhalt geben? Lesen Sie weiter.

    Kindesunterhalt


    ‌Der alleinerziehende Elternteil bekommt jedenfalls den Kindesunterhalt vom getrennt lebenden Elternteil. Die Unterhaltshöhe berechnet sich anhand der Düsseldorfer Tabelle. Je mehr der getrennt lebende Elternteil verdient und je älter das Kind ist, desto höher ist der Kindesunterhalt. 

    ‌Um an den Unterhalt zu kommen, kann man sich eine Beistandschaft beim Jugendamt holen.

    Unterhaltsvorschuss


    ‌Nicht nur Alleinerziehende können einen Unterhaltsvorschuss beantragen: Dieser kann vom Jugendamt dann gezahlt werden, wenn der unterhaltsverpflichtete Elternteil keinen oder nur unregelmäßig zahlt. Der Vorschuss muss vom zahlungssäumigen Elternteil aber an die Unterhaltsvorschusskasse zurückgezahlt werden.

    Betreuungsunterhalt


    ‌Wer sich mit seinem Partner oder seiner Partnerin trennt und ein kleines Kind zuhause betreut, kann vom getrennt lebenden Elternteil einen sogenannten „Betreuungsunterhalt“ bekommen. Diesen gibt es bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes. 

    ‌Das gilt für sowohl eheliche als auch uneheliche Kinder. Ab dem 3. Kindesgeburtstag wird davon ausgegangen, dass der Alleinerziehende wieder eine Arbeit aufnehmen kann.
    Hinweis:
    Meistens ist die Höhe des Betreuungsunterhalts mindestens 960 Euro.

    Geschiedenenunterhalt


    ‌Für Alleinerziehende kann es auch einen Geschiedenenunterhalt (auch „Nachehelicher Unterhalt“, „Ehegatten-Unterhalt“ oder „Trennungsunterhalt“) geben. Nach der Trennung bzw. Scheidung, wenn der Ex-Parnter nach Abzug des Kindesunterhalts noch mehr als den Selbstbehalt übrig hat.

    Kinderbetreuungskosten


    ‌Alleinerziehende Geringverdiener können Unterstützung für die Kinderbetreuungskosten erhalten. Möglich sind Ermäßigungen bei den Elternbeiträgen sowie Zuschüsse für die Kinderbetreuungskosten. 

    ‌In manchen Kommunen werden Alleinerziehende für Betreuungsplätze sogar bevorzugt. Das Jugendamt ist der richtige Ansprechpartner hierfür.

    Staatliche Förderung für die Altersvorsorge


    ‌Für Alleinerziehende mit wenig Geld kann es sich lohnen, fürs Alter vorsorgen. Mit einer staatlich geförderten Riester-Rente zum Beispiel. Damit die staatliche Förderung gewährt wird, sind 4 % des Vorjahresbruttogehalts in den Vertrag einzuzahlen.

    Leistungen für Familien mit wenig Geld


    ‌Familien, in denen nur ein Elternteil da ist, können schnell in eine finanzielle Schieflage geraten. Aber auch solche, wo der andere Elternteil ebenfalls mit den Kindern Umgang pflegt. 

    ‌Die Mehrfachbelastung aus Arbeit und Kinderbetreuung und die oft unzureichenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten können substantielle Probleme verursachen. Für besonders bedürftige Familien gibt es daher folgende Leistungen:

    Kinderzuschlag


    ‌Eltern, egal ob alleinerziehend oder nicht, können Kinderzuschlag erhalten, wenn ihr Einkommen für sich selbst ausreicht, aber nicht für die Versorgung der Kinder. Im Jahr 2022 gibt es bis zu 205 Euro Kinderzuschlag für jedes Kind. Um Kinderzuschlag zu erhalten, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen.
    Hinweis:
    Normalerweise erhält man Kinderzuschlag für 6 Monate. Ist die Frist abgelaufen, muss man einen neuen Antrag stellen.

    Arbeitslosengeld II (Hartz IV)


    ‌Können Alleinerziehende ihren Lebensunterhalt mit ihrem Vermögen, Einkommen bzw. mit der Bedarfsgemeinschaft bestreiten und sind sie arbeitsfähig, können sie Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) beziehen. ALG 2 ist beim Jobcenter zu beantragen.

    Sozialhilfe oder Grundsicherung


    ‌Sozialhilfe bzw. Grundsicherung gibt es für bedürftige Menschen, die jedoch nicht arbeitsfähig sind. Im Unterschied zum Arbeitslosengeld 2. Diese Unterstützung ist beim Sozialamt zu beantragen.

    Sozialgeld


    ‌Sozialgeld-Anspruch haben Kinder, deren Eltern ALG II bzw. BAföG-Empfänger sind. Sowie volljährige Leistungsberechtigte in Bedarfsgemeinschaft. Zu beantragen ist das Sozialgeld im Jobcenter.

    Erstausstattung für das Kind


    ‌Alleinerziehende (wie auch alle anderen Eltern) können eine Erstausstattung für ihr Baby erhalten. Und zwar dann, wenn sie ALG 2 oder Sozialgeld beziehen. Dann können sie einen Antrag auf Erstausstattung für das Kind beim Jobcenter bzw. Sozialamt stellen.
    Hinweis:
    Auch die Caritas, die Diakonie und Pro Familia unterstützen bedürftige Eltern häufig mit Zahlungen.

    Leistungen für Bildung und Teilhabe


    ‌Das Bildungspaket beinhaltet einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Diese Leistungen gibt es für jene Eltern, die Kinderzuschlag, Hartz IV, Sozialhilfe oder Wohngeld beziehen. 

    ‌Konkret geht es dabei um kostenlose Mittagessen in KiTa und Schule, finanzielle Unterstützung für Ausflüge, Lernförderung, für Mitgliedsbeiträge in Sport- und Musikvereinen etc.

    Schulbedarfspaket


    ‌Auch für Schulausstattung gibt es Zuschüsse. Und zwar 150 Euro pro Jahr und Kind. Aber nur wenn die oder der Alleinerziehende auch entweder Kinderzuschlag oder Wohngeld kassiert. Das Geld kann dann für Schreibbedarf und andere Materialien verwendet werden. 

    ‌Zu beantragen ist das Schulbedarfspaket bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

    Mehrbedarf und Sonderbedarf


    ‌Speziell für Alleinerziehende ist der Mehrbedarf sowie der Sonderbedarf. Unter Mehrbedarf versteht man eine vom Jobcenter geleistete Geldzahlung für Alleinstehende, die Sozialgeld oder ALG 2 beziehen. Die Höhe des Mehrbedarfs beläuft sich 2022 auf 449 Euro im Monat. 

    ‌Möglich sind auch Zahlungen darüber hinaus, wenn das Geld nicht reicht. Zum Beispiel für Kindergarten- oder Nachhilfekosten etc. 

    ‌Außerdem gibt es für besonders hohe Ausgaben den sogenannten Sonderbedarf. Zum Beispiel, wenn unvorhergesehen eine schwere Krankheit zu heilen ist, eine Zahnspange anfällt, oder auch die Erstausstattung für das Baby.
    Achtung:
    Mehrbedarf ist so schnell wie möglich zu beantragen. Sonderbedarf kann maximal 1 Jahr im Nachhinein beantragt werden.

    Wohngeld


    ‌Hat jemand zu wenig Geld, um sich die Wohnung zu finanzieren, kann es Wohngeld geben. Berücksichtigt werden für die Anspruchsprüfung folgende Faktoren: Höhe des Familieneinkommens, Höhe der zuschussfähigen Miete, sowie Anzahl der Familienmitglieder, die im selben Haushalt wohnen. 

    ‌Für das Wohngeld ist ein extra Antrag zu stellen. In der Regel ist die Wohngeldbehörde der Gemeinde oder Stadt bzw. das Sozialamt zuständig.
    Hinweis:
    Normalerweise bekommt man Wohngeld für 12 Monate.

    Wohnberechtigungsschein


    ‌Arbeitslosengeld-II-Empfänger bzw. Geringverdiener können eine Sozialwohnung bekommen. Ob das möglich ist, hängt maßgeblich vom Nettoeinkommen des oder der Alleinerziehenden ab. Aber nicht nur Alleinerziehende, sondern auch andere Familien können diese staatliche Förderung erhalten. Der Antrag ist beim Bürgeramt oder beim Wohnungsamt zu stellen.

    Wie Stiftungen & Kirchen helfen können


    ‌Stiftungen und Kirchen sind häufig Unterstützer von Familien mit einem alleinerziehenden Elternteil. Für nähere Informationen wendet man sich am besten direkt an z.B. die Bundesstiftung Mutter und Kind, oder an die Diakonie oder Caritas.

    Hilfen in der Region


    ‌Ein guter Ansprechpartner für mögliche Geldleistungen ist immer das Jugendamt. Je nach Stadt, Landkreis oder Bundesland kann es verschiedene Unterstützungen für Alleinerziehende oder bedürftige Eltern im Allgemeinen geben.

    Weitere Beiträge

  • Alleinerziehend Geld – Recht einfach erklärt

    Wie viel Geld bekommt man als alleinerziehende Mutter?

    Vom Staat bekommt eine alleinerziehende Mutter grundsätzlich genauso viel wie jede andere Mutter. Im Gegensatz zu anderen Müttern können sie aber 14 Monate nach der Geburt Elterngeld erhalten. Außerdem gibt es auch den Entlastungsbeitrag etc. 

    ‌Weiterlesen: Elterngeld, Kindergeld, Steuern

    Welche Zuschüsse gibt es für Alleinerziehende?

    Für Alleinerziehende (nicht nur Mütter) gibt es 14 Monate Elterngeld, Kindesunterhalt, möglicherweise auch Betreuungs- und/oder Ehegatten-Unterhalt, für ALG2-Empfänger eine Erstausstattung fürs Kind, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Mehr- und Sonderbedarf, Entlastungsbetrag, Kinderzuschlag etc. 

    ‌Weiterlesen: Elterngeld, Kindergeld, Steuern

    Wie wirkt sich der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende aus?

    Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende stellt eine Steuervergünstigung dar. Für das 1. Kind bedeutet das 4.008 Euro Abzug bei den Einkünften, die zu versteuern sind. Die meisten Alleinerziehenden sind in Steuerklasse 2, wo der Entlastungsbetrag automatisch berücksichtigt wird. 

    ‌Weiterlesen: Elterngeld, Kindergeld, Steuern

    Wie viel Geld bekommt man als alleinerziehende Mutter?

    Grundsätzlich bekommen Alleinerziehende dasselbe wie auch alle anderen Eltern. Zusätzlich gibt es aber z.B. 14 Monate Kindergeld. Und wenn das Einkommen bzw. Vermögen sehr gering ist, kann es zusätzliche Leistungen geben. Zum Beispiel eine Erstausstattung fürs Baby, Leistungen für Bildung und Teilhabe etc. 

    ‌Weiterlesen: Leistungen für Familien mit wenig Geld?

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