Glückliche Eltern mit Kind auf Sofa freuen sich über das Kindergeld. © Adobe Stock | BGStock72

Kindergeld: Die 18 wichtigsten Fragen zu Anspruch, Höhe & Auszahlung

Das Kindergeld ist eine staatliche Unterstützung für Eltern, die jedes Monat ausgezahlt wird. 2021 & 2022 beträgt es min. 219 € im Monat je Kind. Wer hat Anspruch? Wann sind die Auszahlungstermine? Kindergeld nach 18. Geburtstag möglich? Hier gibt’s Antworten auf die 18 wichtigsten Fragen zum Thema.

Kindergeld – Definition


‌Das Kindergeld ist eine Leistung zur Grundversorgung von Kindern. Der Anspruch darauf besteht automatisch, und zwar von der Geburt an bis zum 18. Geburtstag des Kindes; unter Umständen auch länger. Das Kindergeld wird an die Eltern überwiesen. Es wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss erst beantragt werden.
Hinweis:
Das Kindergeld ist gesetzlich im BKGG (Bundeskindergeldgesetz) sowie in §§ 31 ff. EStG und §§ 62 ff. EStG (Einkommensteuergesetz) geregelt.

Anspruch auf Kindergeld


‌Nachstehend wird unter anderem erklärt, unter welchen Voraussetzungen es Kindergeld gibt, wer Anspruch hat, wie lange dieser besteht, ob die Behörde die Anspruchsberechtigung überprüft etc.

‌1) Wer bekommt Kindergeld?

‌2) Für welche Kinder wird Kindergeld gezahlt?

‌3) Wie lange erhält man Kindergeld?

4‌) Wer hat keinen Anspruch auf Kindergeld?

‌5) Wer ist kindergeldberechtigt? Eltern oder Kind?

‌6) Prüft die Behörde, ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht?

1) Wer bekommt Kindergeld?


‌Anspruch auf Kindergeld besteht für:

‌>> Elternteil deutscher Staatsangehörigkeit, der in Deutschland lebt, wenn …
  • sein Kind unter 18 Jahre ist oder 
  • unter bestimmten Voraussetzungen auch, wenn das Kind schon volljährig ist. 
  • >> Elternteil deutscher Staatsangehörigkeit, der im Ausland lebt, wenn …
  • ihr/sein Kind unter 18 Jahre ist oder 
  • unter bestimmten Voraussetzungen auch, wenn das Kind schon volljährig ist. 
  • sie/er in Deutschland all seine Einkünfte versteuern muss (also in Deutschland voll steuerpflichtig ist). 
  • sie/er in Deutschland zwar bloß beschränkt steuerpflichtig ist, jedoch sozialversicherungspflichtig in Deutschland angestellt ist. 
  • >> Elternteil ausländischer Staatsangehörigkeit, der in Deutschland lebt, wenn …
  • sie/er eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis hat, die zum Arbeiten in Deutschland berechtigt. 
  • sie/er Staatsbürger eines EU-Staates, EWR-Staates oder der Schweiz ist. 
  • sie/er Staatsbürger von einem der folgenden Staaten ist: Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien oder Türkei. Zudem muss diese Person in Deutschland einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen oder Arbeitslosengeld oder Krankengeld beziehen. 
  • sie/er hat eine gültige Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, die zur Arbeit in Deutschland berechtigt. 
  • sie/er ist ein unanfechtbar anerkannter Flüchtling und Asylberechtigter. 
  • >> Anstelle der Eltern können folgende Personen das Kindergeld erhalten, wenn sie mit dem Kind in einem Haushalt leben und das Sorgerecht für das Kind haben:
  • Stiefeltern 
  • Pflegeeltern 
  • Großeltern
  • Hinweis:
    Damit Großeltern, Stief- oder Pflegeeltern das Kindergeld beanspruchen können, muss der Sorgeberechtigte des Kindes eine sogenannte „Anspruchsabtretungsanzeige“ (auch „Abzweigungsantrag “) bei der Familienkasse stellen. Erst dann kann die jeweilige Person einen Antrag auf Kindergeldzahlungen stellen.

    2) Für welche Kinder wird Kindergeld gezahlt?


    ‌Kindergeld kann man bekommen für:
  • leibliche Kinder 
  • Kinder des Ehepartners oder des eingetragenen Lebenspartners 
  • adoptierte Kinder
  • Pflegekinder
  • Enkelkinder (sofern Enkelkinder bei Großeltern(teil) leben) 
  • Hinweis:
    Für den Anspruch auf Kindergeld macht es keinen Unterschied, ob es sich um eheliche, uneheliche, adoptierte, verstiefte Kinder oder Pflegekinder handelt.
    Man kann das Geld erhalten, wenn die Kinder in folgenden Staaten leben und gemeldet sind:
  • Bundesrepublik Deutschland 
  • allen anderen EU-Staaten 
  • Island
  • Liechtenstein 
  • Norwegen
  • Schweiz
  • Hinweis:
    Der Anspruch auf Kindergeld besteht für alle Kinder, ganz gleich welche Staatsangehörigkeit sie haben. Vorausgesetzt, sie wohnen in Deutschland, einem anderen EU-Land oder in der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island.

    3) Wie lange erhält man Kindergeld?


    ‌Anspruch hat man jedenfalls bis das Kind seinen 18. Geburtstag hat. 

    ‌Für über 18-jährige Kinder bekommt man Kindergeld nur, … 

    ‌>> Bis zum 21. Geburtstag des Kindes:
  • wenn das Kind arbeitslos sowie arbeitssuchend ist. 
  • >> Bis zum 25. Geburtstag des Kindes:
  • wenn das Kind eine Ausbildung absolviert (auch Schule und Universität zählen hierzu), oder 
  • sich in einer 4-monatigen Übergangszeit befindet, oder 
  • seine Berufsausbildung weder beginnen noch fortsetzen kann, weil es keine Ausbildungsstelle findet, oder 
  • einen Freiwilligendienst leistet, der anerkannt ist (z.B. Freiwilliges Soziales Jahr) 
  • >> Nach dem 25. Geburtstag des Kindes: 

    ‌Über den 25. Geburtstag hinaus wird Kindergeld nur für Kinder mit Behinderung ausgezahlt. Voraussetzung: Der behinderte Mensch kann nicht selbst für sich sorgen und die Behinderung ist vor dem 25. Geburtstag eingetreten. Mit einer Behinderung gibt es das Kindergeld ein Leben lang.

    4) Wer hat keinen Anspruch auf Kindergeld?


    ‌Unter folgenden Bedingungen hat man keinen Anspruch:
  • Wenn Leistungen aus einer staatlichen Einrichtung bezogen werden, welche dem Kindergeld gleichen. 
  • Wenn eine Kinderzulage der gesetzlichen Unfallversicherung, 
  • ein Kinderzuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung oder 
  • ausländische Leistungen bezogen werden, die dem Kindergeld, der Kinderzulage oder dem Kinderzuschuss gleichen. 
  • Hinweis:
    Kindergeld vom deutschen Staat kann auch dann nicht bezogen werden, wenn die aus den angeführten Quellen bezogenen Leistungen geringer sind als das gesetzliche Kindergeld. Möglich ist jedoch unter Umständen ein Teil-Kindergeld, wenn Familien-Gelder aus einem anderen EU-Staat bezogen werden.

    5) Wer ist kindergeldberechtigt? Eltern oder Kind?


    ‌Die Eltern bzw. der anspruchsberechtigte Elternteil. Da die Eltern gegenüber ihren Kindern stets unterhaltspflichtig sind (Kindesunterhalt), wird das Kindergeld an einen Elternteil überwiesen. Das Geld sollte aber in erster Linie dem Kind nützen. 

    ‌Wohnen die Eltern nicht in einem gemeinsamen Haushalt, bekommt jener Elternteil das Geld, bei dem das Kind lebt. Oder, sofern das Kind schon einen eigenen Haushalt hat, geht das Geld an denjenigen Elternteil, der mehr Barunterhalt für das Kind zahlt.

    6) Prüft die Behörde, ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht?


    ‌Ja, die Familienkasse überprüft die Anspruchsberechtigung regelmäßig. Mittels Fragebogen sammelt sie Informationen zu beispielsweise folgenden Fragen:
  • Ist das Kind weiterhin in Schule oder Ausbildung? 
  • Wo befindet sich der Wohnsitz der Eltern/des Kindes? 
  • Wohnen Eltern und Kinder nach wie vor in einem gemeinsamen Haushalt?

    ‌ 
  • Höhe des Kindergeldes


    ‌Die Kindergeld-Höhe hängt von der Anzahl der Kinder ab. Ab dem 3. Kind steigt die Höhe des Kindergeldes. 

    ‌7) Wie viel Kindergeld gibt es pro Kind?

    ‌8) Was ist der Kinderfreibetrag?

    ‌9) Wie hoch sind Kindergeld und Kinderfreibetrag 2021 und 2022?

    7) Wie viel Kindergeld gibt es pro Kind?


    ‌2021 gab es eine Kindergelderhöhung, daher werden nachstehende Beträge ausbezahlt. Dies gilt vorerst auch für das Jahr 2022:
  • 219 Euro im Monat je für das 1. und 2. Kind 
  • 225 Euro im Monat für das 3. Kind 
  • 250 Euro im Monat je für das 4. Kind und jedes weitere Kind 
  • Hinweis:
    Ob die Bundesregierung im Jahr 2022 das Kindergeld erhöht, darüber lässt sich aktuell nur spekulieren. Normalerweise wird das Kindergeld immer mit Jahresanfang erhöht, im Jahr 2019 wurde es allerdings erst im Juli erhöht.

    8) Was ist der Kinderfreibetrag?


    ‌Das Finanzamt prüft jährlich bei der Einkommenssteuerveranlagung, was sich für die Eltern mehr lohnt: entweder das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag. Die Eltern bekommen dann jene Leistung, von der sie mehr profitieren. Das Finanzamt vollzieht diese Prüfung immer automatisch. Es muss nicht extra ein Antrag darauf gestellt werden. 

    >> Die Kinderfreibeträge liegen seit 2021 auf 8.388 Euro.

    9) Wie hoch sind Kindergeld und Kinderfreibetrag 2021 und 2022?


    ‌* Ab 07/2019

    Antrag auf Kindergeld


    ‌Ein Kindergeldantrag muss schriftlich über ein eigenes Formular bei der Familienkasse gestellt werden. Das Formular kann online ausgefüllt und direkt abgeschickt werden. Im Antrag ist die steuerliche Identifikationsnummer der antragstellenden Person und des Kindes anzugeben. 

    ‌>> zum Antragsformular 

    ‌Wer in Deutschland arbeitet, aber im Ausland wohnt, stellt den Antrag einfach bei der Familienkasse jenes Bezirks, in dem sich die Lohnstelle des Arbeitgebers befindet.
    Hinweis:
    Wenn sich weitere Fragen ergeben: Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ist unter folgender Nummer gebührenfrei zu erreichen: 0800 4 5555 30

    10) Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?


    ‌Mit einer Bearbeitungsdauer von 4-6 Wochen ist zu rechnen.

    11) Kann Kindergeld rückwirkend beantragt werden?


    ‌Ja. Es kann rückwirkend beantragt und für 6 Monate rückwirkend ausbezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt dann also für die letzten sechs Monate vor der Antragstellung. Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass einem das Kindergeld damals auch tatsächlich zustand.

    12) Können erwachsene Kinder das Kindergeld selbst beantragen?


    ‌Nein. Anspruch auf die Kindergeldauszahlungen haben die Eltern. Aber: Es gibt Umstände, die die Auszahlung direkt an das Kind ermöglichen. Zum Beispiel: Verstößt der Elternteil, der das Kindergeld bezieht, regelmäßig oder wiederholt gegen seine Kindesunterhaltspflicht, kann das Kind das Kindergeld selbst beantragen. 

    ‌Dafür muss ein sogenannter „Abzweigungsantrag“ gestellt werden: 

    ‌>> Abzweigungsantrag PDF (Bundesagentur für Arbeit)
    Hinweis:
    Kinder können einen Abzweigungsantrag stellen, wenn ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt.

    Auszahlung des Kindergeldes


    ‌Das Kindergeld wird an die anspruchsberechtigte Person ausgezahlt (meist ein Elternteil). Gibt es mehrere Kinder, werden die Beträge gesammelt ausgezahlt. Unter gewissen Voraussetzungen wird das Geld auch direkt an das Kind gezahlt. Mehr Details nachstehend: 

    ‌13) Wann sind die Auszahlungstermine?

    ‌14) Ist es möglich, dass man Kindergeld zurückzahlen muss?

    ‌15) Wem wird das Kindergeld bei volljährigen Kindern ausgezahlt?

    ‌16) Wer bekommt das Kindergeld, wenn das Kind nicht mehr zu Hause wohnt?

    ‌17) Müssen Eltern das Kindergeld an das Kind auszahlen?

    ‌18) Wird Kindergeld für den laufenden Monat gezahlt?

    13) Wann sind die Auszahlungstermine?


    ‌Die Auszahlung des Kindergelds und Kinderzuschlags erfolgt gleichzeitig zu festgelegten Zeitpunkten, monatlich. Wann das Geld auf das Konto überwiesen wird, hängt von der letzten Zahl der Kindergeldnummer ab. 

    ‌>> Alle Auszahlungstermine 2021 und 2022 (Bundesagentur für Arbeit)
    Beispiel:
    Die Endziffer der Kindergeldnummer ist „7“. Anhand der Endziffer kann man dann auf der Liste der Auszahlungstermine nachsehen, wann das Geld genau überweisen wird.

    14) Ist es möglich, dass man Kindergeld zurückzahlen muss?


    ‌Ja. Und zwar, wenn man das Geld erhalten hat, ohne die Voraussetzungen erfüllt zu haben. In einem solchen Fall sendet die Familienkasse einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid. Ohne einen solchen Bescheid muss man auch nichts zurückzahlen. 

    ‌Wer einen solchen Bescheid bekommt und mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, hat stets das Recht, dagegen Einspruch zu erheben. Wird der Einspruch abgelehnt, kann man eine Klage einreichen. Hierbei ist ein Anwalt zwar nicht Pflicht, jedoch zu empfehlen.

    15) Wem wird das Kindergeld bei volljährigen Kindern ausgezahlt?


    ‌Den Eltern bzw. dem anspruchsberechtigten Elternteil. Die Eltern sind nämlich weiterhin gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig. Das Kindergeld gibt es natürlich nur, wenn für das volljährige Kind die Voraussetzung für den Kindergeld-Anspruch erfüllt sind. Sind sie erfüllt, so muss der Antrag neu gestellt werden, wenn das Kind 18 Jahre alt ist. 

    ‌Das Geld kann unter Umständen direkt dem Kind ausgezahlt werden, wenn die Eltern ihre Unterhaltspflicht wiederholt nicht ernst nehmen. Dazu muss das Kind einen Abzweigungsantrag stellen.

    16) Wer bekommt das Kindergeld, wenn das Kind nicht mehr zu Hause wohnt?


    ‌Die Eltern bzw. der anspruchsberechtigte Elternteil. Für den Kindergeldanspruch ändert der Wohnort des Kindes nichts. Die Familienkasse ermittelt, welcher Elternteil mehr Barunterhalt für das Kind zahlt und dieser erhält das Geld.
    Hinweis:
    Hat bisher jener Elternteil das Kindergeld erhalten, der eigentlich weniger Unterhalt für das Kind gezahlt hat, kann er sich bei der Familienkasse melden. Dann wird geprüft, welchem Elternteil das Kindergeld zusteht. Telefonnummer der Familienkasse (gebührenfrei): 0800 4 5555 30

    17) Müssen Eltern das Kindergeld an das Kind auszahlen?


    ‌Nein. Die Eltern bekommen das Geld als staatliche Unterstützung, weil sie ja für das Kind sorgen müssen. Sie können zwar das Geld an das Kind weitergeben, etwa auf dessen Konto überweisen. Das ist aber nicht zu empfehlen. 

    ‌Besser ist es, einen sogenannten Abzweigungsantrag zu stellen. Bewilligt die Familienkasse diesen, bekommt das Kind das Geld direkt

    ‌Es ist nicht zu empfehlen, das Geld auf das Bankkonto des Kindes weiterzuleiten. Denn erlischt der Kindergeldanspruch (etwa, weil das erwachsene Kind seine Ausbildung abbricht), kann die Familienkasse zu viel gezahltes Geld zurückfordern. Der anspruchsberechtigte Elternteil muss dann das geforderte Geld zurückzahlen (obwohl es aber möglicherweise schon vom Kind ausgegeben wurde).

    18) Wird Kindergeld für den laufenden Monat gezahlt?


    ‌Ja! Auch für den Geburtsmonat erhält man volles Kindergeld. Wird das Kind z.B. am 27. März geboren, bekommen die Eltern das ganze Kindergeld für März ausgezahlt. 

    ‌Für die Anspruchsdauer gilt dasselbe Schema: Für den Monat, in dem das Kind 18 wird, erhält man ebenfalls volles Kindergeld. Hat das Kind also am 27. März seinen 18. Geburtstag, gibt es noch für den ganzen März Kindergeld.
  • Weitere Zahlungen


    ‌Deutschland sichert Familien zudem weitere finanzielle Unterstützungsleistungen für Kinder zu.
  • Kinderfreibetrag: 
    ‌Kindergeld sowohl Kinderfreibetrag sind Steuererleichterungen für die Eltern. Es gibt aber immer nur eines von beiden: Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Wenn die Eltern die Steuererklärung beim Finanzamt abgeben, wird automatisch geprüft, was ihnen mehr Geld bringt. Sie bekommen immer jene Geldleistung, die sich finanziell mehr lohnt
  • Mehr zum Kinderfreibetrag
  • Kinderzuschlag: 
    ‌Ist das Einkommen der Eltern zu niedrig, um die ganze Familie über die Runden zu bringen, kann man neben dem Kindergeld auch den sogenannten „Kinderzuschlag“ (auch „Kindergeldzuschlag“ genannt) beantragen. Dafür muss ein eigener Antrag bei der Familienkasse gestellt werden. 

    >> Kinderzuschlag beantragen
  • Kinderbonus: 
    Kinderbonus ist eine Zusatzzahlung zum Kindergeld. Er wird für jedes Kind ausgezahlt, sofern mindestens 1 Monat Anspruch auf Kindergeld besteht/bestand. Für den Kinderbonus muss kein Antrag gestellt werden. Er wird automatisch ausgezahlt. 2021 beträgt er 150 Euro für jedes Kind
  • Mehr zum Kinderbonus
  • Hinweis:
    Eine zusätzliche staatliche Leistung ist z.B. auch das sogenannte Wohngeld. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Bezieht jemand Kindergeld, hat das keinen Einfluss auf das Wohngeld.

    Rechtliche Hilfe bei Problemen


    ‌Wer mit dem Bescheid der Familienkasse nicht einverstanden, hat das Recht dagegen Einspruch zu erheben. Möglich ist, dass die Familienkasse den Einspruch ablehnt. In diesem Fall können Betroffene beim Finanzgericht eine Klage einbringen. Ein Rechtsanwalt ist hier empfehlenswert, er/sie kann beim Einspruchs- sowie Klageverfahren vertreten. 

    ‌Doch rechtliche Fragen müssen nicht immer vor Gericht geregelt werden. Rechtsanwälte leisten in solchen und ähnlichen Problemsituationen auch beratenden Beistand. Zum Beispiel, wenn die Familienkasse das Kindergelt nicht auszahlt oder die Bearbeitungsdauer sehr lange dauert.

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    Kindergeld – Recht einfach erklärt

    Hat ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldauszahlung?

    Grundsätzlich nicht. Den Anspruch haben die Eltern. Verletzen die Eltern jedoch ihre Unterhaltspflicht wiederholt oder regelmäßig, kann das Kind bei der Familienkasse einen Abzweigungsantrag stellen. Aber auch nur, wenn es Anspruch auf das Geld hat. 

    ‌Weiterlesen: Wem wird das Kindergeld bei volljährigen Kindern ausgezahlt?

    Wie hoch ist das Kindergeld 2021?

    Im Jahr 2021 gibt es mehr Kindergeld als in den Vorjahren. Für je das 1. und das 2. Kind 219 Euro. Für das dritte Kind 225 Euro, und für das 4. und jedes weitere Kind 250 Euro pro Monat. 

    ‌Weiterlesen: Übersicht: Kindergeld & Kinderfreibetrag Höhe

    Wie hoch wird das Kindergeld 2022 sein?

    Das Kindergeld liegt in 2021 und 2022 bei 219 Euro pro Monat für je die ersten zwei Kinder etc. etc. Der Kinderfreibetrag für beide Elternteile ist in 2021 und 2022 bei insgesamt 8.288 Euro pro Jahr. 

    ‌Weiterlesen: Übersicht: Kindergeld & Kinderfreibetrag Höhe

    Wie hoch was das Kindergeld 2020?

    Im Jahr 2020 gab es für das 1. und das 2. Kind je 204 Euro im Monat. Für das 3. Kind 210 Euro im Monat. Für je das 4. und jedes weitere Kind 235 Euro im Monat. 

    ‌Weiterlesen: Übersicht: Kindergeld & Kinderfreibetrag Höhe

    Wann verfällt der Anspruch auf Kindergeld?

    Mit dem 18. Geburtstag eines Kindes verfällt der Anspruch. Ausnahme: Das Kind hat keine Arbeit (weil es keine Arbeit findet), dann wird das Geld bis zum 21. Geburtstag ausgezahlt. Befindet sich ein Kind in Ausbildung (Schule, Universität, Beruf), gibt es das Geld bis zum 25. Geburtstag. 

    ‌Weiterlesen: Wie lange erhält man Kindergeld?

    Kann man bis 27 Kindergeld bekommen?

    Ja. Jedoch nur wenn das Kind behindert ist, kann das Geld nach dem 25. Geburtstag ausgezahlt werden. Vorausgesetzt: Das Kind kann sich nicht selbst versorgen (z.B. weil es arbeitsunfähig ist). Zudem muss die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten sein. Das Geld kann dann ein Leben lang ausgezahlt werden. 

    ‌Weiterlesen: Nach dem 25. Geburtstag des Kindes

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