Pflegeeltern werden: Glückliche Pflegefamilie beim Urlaub in der Natur. © Adobe Stock | goodluz

Pflegeeltern werden – Wie kann man ein Pflegekind aufnehmen?

Wenn sich Eltern nicht ausreichend um ihre Kinder sorgen können, wird oft das Jugendamt aktiv. Belastende Ereignisse wie etwa Krankheit, Flucht, Vernachlässigung oder Kindesmisshandlung können Gründe dafür sein. Betroffenen Kindern und Jugendlichen kann dann in Pflegefamilien ein neues Zuhause gegeben.

Was sind Pflegeeltern?


‌„Pflegeeltern“ sind Personen, die ein fremdes Kind vorübergehend oder ständig aufnehmen. Grund dafür: Die Herkunftsfamilie ist überfordert und kann sich aktuell nicht ausreichend um das Kind kümmern. Paare aber auch Einzelpersonen können Pflegeeltern werden. Sie erhalten vom Staat finanzielle Unterstützung. 

‌Zweck einer Pflegefamilie: Dem Kind ein gutes Entwicklungsumfeld in einer Familie geben und die Eltern des Kindes entlasten. Nach einer gewissen Zeit – wenn die Eltern sich wieder um ihr Kind sorgen können –, kann das Pflegekind in seine Herkunftsfamilie zurückkehren

‌Die Pflegefamilie ist eine Alternative zum Kinderheim und andere betreute Wohnformen. Die leiblichen/rechtlichen Eltern behalten das Sorgerecht, außer es wurde ihnen entzogen. Auch ein Umgangsrecht mit dem Kind besteht. Eltern und Kind dürfen also Kontakt haben und einander sehen.
Hinweis:
Pflegeeltern = Personen, die Pflegekinder aufnehmen 
Pflegekind = Kind, das von Pflegeeltern aufgenommen wird 
Pflegefamilie = Familieneinheit, in der Pflegekind und -eltern zusammenleben

Gesetzliche Verankerung


‌Pflegeverhältnisse finden ihre rechtliche Verankerung im Achten Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die grundlegenden Paragraphen sind:
  • § 27 SGB VIII: „Hilfe zur Erziehung“ 
  • § 33 SGB VIII: „Vollzeitpflege“ 
  • § 41 SGB VIII: „Hilfe für junge Volljährige“ 
  • § 44 SGB VIII: „Erlaubnis zur Vollzeitpflege“ 
  • § 38 SGB VIII: „Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen“ 
  • § 1688 BGB: „Entscheidungsbefugnisse der Pflegeperson“ 
  • Welche Arten von Pflegefamilien gibt es?


    ‌Es sind 3 Formen der Vollzeitpflege zu unterscheiden: 

    ‌1) Vollzeitpflege mit zeitlicher Befristung: 
    ‌Sowohl Paare als auch Einzelpersonen können Pflegeeltern werden. Dabei nehmen sie ein minderjähriges Pflegekind bei sich auf, erziehen und betreuen es. Ist dabei schon absehbar, dass das Kind wieder in seine Herkunftsfamilie zurückkehrt, spricht man von einem zeitlich befristeten Pflegeverhältnis. 

    ‌Der Kontakt zwischen leiblichen Eltern und Kind bleibt aufrechterhalten. Sobald sie sich wieder hinreichend um ihr Kind kümmern können, kehrt das Kind zu ihnen zurück. 

    ‌2) Vollzeitpflege ohne zeitlicher Befristung: 
    ‌Bei einer unbefristeten Vollzeitpflege (auch „Dauerpflege“) kümmern sich die Pflegeeltern dauerhaft um das Kind; über mehrere Monate oder Jahre. Möglicherweise sogar bis das Kind erwachsen ist. Auch hier wird der Kontakt zur Herkunftsfamilie üblicherweise aufrechterhalten. Außer: Die Eltern gefährden das Wohl des Kindes schwerwiegend. 

    ‌Ein Dauerpflegeverhältnis tritt ein, wenn Kind und Herkunftsfamilie über einen längeren Zeitraum getrennt voneinander leben müssen. Grund dafür ist nicht zwingend, dass das Kind vernachlässigt oder geschlagen wird. Kindern kann es auch schlecht gehen, weil die äußeren Umstände einfach schwierig sind. 

    ‌Es kann zum Beispiel sein, dass eine alleinerziehende Mutter seit einem Unfall schwerwiegende psychische Probleme hat und sich deshalb nicht mehr hinreichend um ihr Kind kümmern kann. Oder dass beide Elternteile verstorben sind und etwa die Großeltern plötzlich nicht mehr ausreichend für das Kind sorgen können. 

    ‌3) Familienpflege von Kindern mit schwerer Behinderung: 
    ‌Kinder und Jugendliche mit einer schweren Behinderung brauchen häufig Betreuungspersonen mit den nötigen Erfahrungen, Fach- und Erziehungskenntnissen. Solche Pflegekinder werden von Pflegeeltern umsorgt, die langjährige Erfahrung und sozialpädagogische Kenntnisse haben.
    Hinweis:
    Eine Vollzeitpflege kann für eine kürzere Zeit oder auf Dauer erfolgen. Genaue Zeiträume sind aber nicht pauschal festgelegt. Für ältere Kinder und Jugendliche sind 2 Jahre häufig schon als „längerer Zeitraum“ anzusehen.

    Welche Voraussetzungen müssen Pflegeeltern erfüllen?


    ‌Egal ob Paare oder Einzelpersonen: Wollen sie Pflegeeltern werden, müssen sie einige Bedingungen erfüllen. Diese sind:
  • stabile finanzielle Situation  
  • hinreichend Platz in der Wohnung/im Haus 
  • ausreichend Zeit für das Pflegekind (Faustregel für den Anfang: 1 Pflegeelternteil maximal teilzeitbeschäftigt) 
  • mindestens 25 Jahre alt 
  • Altersabstand zum Pflegekind nicht mehr als (ungefähr) 45 Jahre 
  • guter psychischer und körperlicher Gesundheitszustand 
  • keine Suchterkrankungen 
  • ärztliches Attest 
  • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis 
  • Konfliktfähigkeit 
  • Erziehungs- und Betreuungskompetenz 
  • Einverständnis der anderen Familienmitglieder 
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit beteiligten Personen/Institutionen 
  • Bereitschaft, persönliche Informationen bei der Bewerbung preiszugeben 
  • Die genannten Voraussetzungen sollten jedenfalls erfüllt werden, sonst lehnt das Jugendamt die Bewerbung ab.
    Hinweis:
    Das maximale Alter für Pflegeeltern ist nicht genau festgelegt. Es ist aber sinnvoll, wenn der Altersabstand dem einer „biologischen“ Familie entspricht. Das heißt: Das aufgenommene Kind sollte spätestens dann seine Volljährigkeit erreichen, wenn die Pflegeeltern in Rente gehen.

    Wie können wir Pflegeeltern werden? (Ablauf)


    ‌Wer ein Pflegekind aufnehmen will, sollte sich beim örtlichen Jugendamt melden. Die Nachfrage nach Pflegeeltern ist nach wie vor ziemlich hoch. Folgender Ablauf ist zu beachten: 

    ‌1) Beratung: 
    ‌Zuerst sollte man sich persönlich umfangreich beraten lassen. Die Hauptansprechpartner sind die Jugendämter. Häufig werden auch Informationsveranstaltungen angeboten. 

    ‌>> Alle Jugendämter in Deutschland (mit Kontaktmöglichkeiten)

    ‌2) Persönliche Vorbereitung: 
    ‌Angehende Pflegeeltern sollten sich gründlich auf die bevorstehende Aufgabe vorbereiten. Familienmitglieder sind immer in die Entscheidung einzubinden, gegebenenfalls auch enge Bezugspersonen. 

    ‌Die Aufnahme eines Pflegekindes ist eine ebenso verantwortungsvolle Angelegenheit wie die Geburt oder Adoption eines Kindes. Sie soll unter keinen Umständen unterschätzt werden. 

    ‌3) Bewerbung: 
    ‌Hat sich das Paar (oder die Einzelperson) entschieden, Pflegeeltern werden zu wollen, kann die Bewerbung beim Jugendamt erfolgen. 

    ‌4) Wartezeit: 
    ‌Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, beginnt das Warten. Das Jugendamt versucht, die richtigen Pflegeeltern für ein Kind zu finden; nicht umgekehrt das „richtige Kind“ für die Pflegeeltern. Das Kindeswohl steht vor allem anderen. 

    ‌5) Kennenlernen: 
    ‌Sind die passenden Pflegeeltern für ein Kind gefunden, werden sie vom Jugendamt kontaktiert. Nun teilt das Jugendamt einige biographische Details des Kindes und seiner Herkunftsfamilie mit. 

    ‌Die angehenden Pflegeeltern, das Pflegekind und die Herkunftsfamilie haben bald die Gelegenheit, sich zu treffen. In mehreren Gesprächen können sich alle Beteiligten kennenlernen. Dabei wird auch ersichtlich, ob die „Harmonie“ zwischen Pflegeeltern und Kind stimmt. 

    ‌Kommen Fragen oder Zweifel auf, stehen die Fachkräfte des Jugendamts stets mit Rat und Tat zur Seite. Die „Kennenlernphase“ dauert mehrere Wochen oder auch Monate. Je nach Alter, sozialem Hintergrund und Persönlichkeit des Kindes. 

    ‌6) Aufnahme: 
    ‌Ist das Kennenlernen positiv verlaufen, kann das Pflegekind aufgenommen werden. Dann beginnt die eigentliche Eingewöhnung. Feste Tagesabläufe und Regeln sind jetzt sehr wichtig. Das Kind braucht Struktur, um sich gut in die neue Umgebung einleben zu können. 

    ‌Zusammen mit dem Jugendamt wird ein Hilfeplan ausgearbeitet. Die Rechte und Pflichten aller Beteiligten werden besprochen. Art und Häufigkeit des Kontakts zwischen Herkunftsfamilie und Kind sowie die Dauer des Pflegeverhältnisses werden der individuellen Situation angepasst. 

    ‌7) Beendigung: 
    ‌Ist eine Beendigung des Pflegeverhältnisses in Sicht, werden Kinder und Herkunftsfamilien wieder schrittweise aneinander „angenähert“. Der Kontakt bleibt unterdessen aber meist ohnehin bestehen. Ob und wann die Rückkehr eines Kindes möglich ist, schätzt das Jugendamt ein. 

    ‌Pflegekinder können nur zu ihren leiblichen/rechtlichen Eltern zurückkehren, wenn sich deren Situation merklich gebessert hat. Mit anderen Worten: Wenn die Eltern nun in der Lage sind, ausreichend für die Kinder zu sorgen. Eine Rückkehr muss dem Kindeswohl entsprechen. 

    Wie kann man ein Flüchtlingskind aufnehmen?


    ‌Einige Menschen in Deutschland stellen sich die Frage, ob und wie man ein Flüchtlingskind aufnehmen kann. Unter welchen Voraussetzungen das möglich ist, steht in einem eigenen Beitrag:
  • Hinweis:
    Oftmals sind Pflegekinder schwer vorbelastet (Kindesmisshandlung, Vernachlässigung etc.). Ein zu häufiger Bezugspersonen-Wechsel ist so gut wie zu vermieden. Angehende Pflegeeltern sollten sich deshalb ehrlich fragen: Können und wollen wir die Verantwortung auf uns nehmen? Wurde das Pflegekind schon aufgenommen, sollten sie den Mut haben, frühzeitig Bescheid zu geben, wenn sie sich überlastet fühlen.

    Wie viel Geld erhalten Pflegeeltern?


    ‌Pflegeeltern werden vom Staat bzw. Jugendamt finanziell, materiell sowie beratend unterstützt. Sie erhalten:
  • Pflegegeld: 
    ‌Die Höhe des Pflegegeldes hängt davon ab, in welcher Kommune man lebt. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. empfiehlt eine Höhe zwischen 714 und 875 Euro monatlich. Abhängig vom Kindesalter. Jedenfalls bekommt man es für Pflegekinder unter 18 Jahren, eventuell sogar bis 27 Jahre. Die Pflegefamilie erhält das Geld vom Jugendamt. 

    ‌Pflegegeld muss übrigens nicht versteuert werden. Es muss aber als „Einnahme aus freiberuflicher Tätigkeit“ in der Steuererklärung angegeben werden.
  • Kindergeld: 
    ‌Anspruch auf Kindergeld besteht, sofern die Pflegefamilie schon für längere Zeit „familienähnlich“ zusammenlebt. Und: Sofern die leiblichen Eltern keine Obhut und Betreuung mehr für das Kind übernehmen.
  • Beihilfen, Zuschüsse, Kostenübernahmen: 
    ‌Möglich sind auch: Erstausstattung (verschiedene Dinge für den Haushalt und zur Versorgung des Kindes), Geld für Urlaube oder Klassenfahrten, Hilfen bei der Einschulung, aber auch Nachhilfeunterricht und Unterstützung bei wichtigen persönlichen Ereignissen, wie zum Beispiel Erstkommunion oder Konfirmation.
  • Hinweis:
    Auch andere staatliche (nicht-finanzielle) Leistungen gibt es: zum Beispiel Elternzeit, Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (z.B. Eingliederungshilfe für behinderte Kinder, sozialpädagogische Betreuung etc.).

    Wie lange bleibt ein Pflegekind bei den Pflegeeltern?


    ‌Wie lange ein Pflegekind in der Pflegefamilie bleibt, hängt in erster Linie davon ab, …
  • wie sich die Situation in der Herkunftsfamilie entwickelt und
  • was dem Kindeswohl am besten entspricht. 
  • Grundsätzlich wird angestrebt, dass Kinder wieder in ihre „alten“ Familien zurückkehren. Konnten die leiblichen/rechtlichen Eltern die Verhältnisse hingegen nicht verbessern, bleibt das Kind noch länger der Pflegefamilie. Möglich ist auch, dass das Pflegekind bleibt, bis es volljährig ist.

    Wenn die Herkunftsfamilie gegen einen Verbleib ist?


    ‌Weigern sich die leiblichen Eltern dagegen, obwohl das Kind objektiv gesehen in der Pflegefamilie bleiben sollte, kann das Familiengericht eingreifen. Dieses kann anordnen, dass das Kind erst einmal bei den Pflegeeltern bleiben muss. 

    ‌Sobald ein Kind 14 Jahre alt ist, muss es stets vom Gericht angehört werden. Es dürfen keine Entscheidungen ohne seine Meinung getroffen werden.
    Hinweis:
    Ist nicht absehbar, dass sich die Lage in der Herkunftsfamilie bessert, kommt ein Kind häufig in ein Dauerpflegeverhältnis.

    Was dürfen Pflegeeltern selbst regeln?


    ‌Pflegeeltern sind „Eltern auf Zeit“ und dürfen alle Angelegenheiten des täglichen Lebens für das Kind regeln. Das sind zum Beispiel …
  • Arztbesuche,  
  • wann das Kind schlafen gehen muss,  
  • welches Essen auf den Tisch kommt,  
  • ob das Kind in einem Sportverein angemeldet wird. 
  • Über folgenreiche Sachen dürfen die Pflegeeltern aber nicht allein entscheiden. Zum Beispiel: Schulwechsel oder Umzug. Hier muss das Jugendamt (und ggf. die leiblichen Eltern) mit einbezogen werden.
    Achtung:
    Sind sich Pflegeeltern unsicher, was sie tun dürfen und was nicht, sollten sie beim Jugendamt nachfragen. Zudem werden alle Rechte und Pflichten vor Beginn eines Pflegeverhältnisses noch einmal genau erklärt und in Schriftform mitgeteilt.

    Wie wird der Umgang mit den leiblichen Eltern geregelt?


    ‌Viele leibliche Eltern fragen sich zu Recht, ob sie mit ihrem Kind Umgang haben dürfen, nachdem es von Pflegeeltern aufgenommen wurde. Die Antwort lautet ja. Ein Umgangsrecht besteht immer. Sogar dann, wenn man kein Sorgerecht hat. 

    ‌Das Umgangsrecht besteht auch dann weiter, wenn das Kind im Rahmen einer Inobhutnahme in die Pflegefamilie gekommen ist.
    Hinweis:
    Die leiblichen Eltern stellen eine akute Gefährdung für ihr Kind dar. In solchen Fällen wird der Umgang untersagt.

    Adoptiv- und Pflegeeltern: Was ist der Unterschied?



    ‌* Pflegeeltern haben kein Sorgerecht. Sie haben aber die Entscheidungsbefugnis für die sogenannte „Alltagssorge“. 

    ‌** Das Sorgerecht für das Pflegekind bleibt bei den leiblichen Eltern. Außer, es wurde ihnen entzogen. Dann hat in der Regel das Jugendamt bzw. ein Vormund das Sorgerecht. 

    ‌*** Leibliche Eltern des Adoptivkindes haben nach Adoption kein Umgangsrecht mehr. Aber: Das Kind hat ab dem 16. Lebensjahr ein Recht auf Akteneinsicht bei der Adoptionsvermittlungsstelle. So kann es die leiblichen Eltern suchen und ggf. kontaktieren.

    ‌ **** & ***** Außer bei schwacher Adoption (Erwachsener)
    Hinweis:
    Ein Umgangsrecht besteht aber immer nur dann, wenn das Kindeswohl dadurch nicht gefährdet wird.

    Pflegekind adoptieren möglich?


    ‌Manche Pflegeeltern werden das aufgenommene Kind „behalten“ wollen. Ein Kind kommt aber in der Regel nicht mit dem Ziel in eine Pflegefamilie, um dann adoptiert zu werden. Der vorübergehende Charakter der Betreuung ist ausschlaggebend für die Familienpflege. 

    ‌Möglich ist es aber trotzdem. Voraussetzung: Die leiblichen Eltern stimmen dem zu und geben das Kind zur Annahme frei. Häufiger werden jedoch erwachsene Pflegekinder adoptiert.
  • Mehr dazu im Beitrag Pflegekind adoptieren
  • Weiterführende Beiträge

  • Pflegeeltern werden – Recht einfach erklärt

    Was versteht man unter Pflegefamilie?

    Paare oder Einzelpersonen können ein fremdes Kind aufnehmen. Damit helfen sie Eltern, die mit ihrer aktuellen Situation überfordert sind. Ziel ist es, dem Kind in der Pflegefamilie eine geeignete Atmosphäre zu bieten, in der es sich gut entwickeln kann. Nach einer bestimmten Zeit kommt das Kind meist wieder in seine Herkunftsfamilie zurück. 

    ‌Weiterlesen: Was sind Pflegeeltern?

    Wie alt darf man als Pflegeeltern sein?

    Der Altersunterschied zwischen Pflegeeltern- und -kindern sollte so sein, dass das Kind spätestens volljährig wird, wenn die Eltern in das Rentenalter kommen. Das heißt, der Altersunterschied sollte maximal etwa 45 Jahre ausmachen. 

    ‌Weiterlesen: Welche Voraussetzungen müssen Pflegeeltern erfüllen?

    Wie kann man Pflegeeltern werden?

    Wollen Paare oder auch Einzelpersonen Pflegeeltern werden, melden sie sich beim Jugendamt. Dafür müssen sie einige Voraussetzungen erfüllen. Dann versucht das Jugendamt, die geeignete Pflegefamilie für ein Kind zu finden. Es folgt eine Kennenlern-Phase und nach deren positiven Verlauf die Aufnahme des Kindes. 

    ‌Weiterlesen: Wie können wir Pflegeeltern werden? (Ablauf)

    Wie werden Pflegeeltern finanziell unterstützt?

    Eine Pflegefamilie bekommt finanzielle Unterstützung in Form von Pflegegeld und Kindergeld. Außerdem kann es Beihilfen und Zuschüsse geben. Zum Beispiel für die Erstausstattung, für Klassenfahrten und für wichtige persönliche Ereignisse im Leben des Kindes. 

    ‌Weiterlesen: Wie viel Geld bekommen Pflegeeltern?

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