Familienhebamme aus dem Netzwerk Frühe Hilfen sorgt sich um ein Baby auf dem Wickeltisch. © Adobe Stock | annaperevozkina

Frühe Hilfen: Angebote für Eltern mit Kindern bis 3 Jahre

Während der Schwangerschaft und in der ersten Zeit nach der Geburt wünschen sich viele Eltern eine Unterstützung. Genau deshalb gibt es die „Frühe Hilfen“. Dieser Ratgeber richtet sich in insbesondere an Eltern, ist aber auch für Fachkräfte hilfreich.

Was sind Frühe Hilfen?


‌Frühe Hilfen bezeichnen verschiedene Angebote mit dem primären Ziel, Eltern bei der Kindererziehung umfassend zu unterstützen und insbesondere deren Erziehungs- und Beziehungskompetenz zu stärken. Den Kindern soll dadurch eine gesunde und gewaltlose Entwicklung ermöglicht werden. 

‌Die Leistungen können bereits ab der Schwangerschaft und bis zum 3. Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden, in bestimmten Fällen auch länger. Die Inanspruchnahme erfolgt auf Wunsch, kostenlos und unkompliziert (ohne Antrag). 

‌Die Hilfeleistungen richten sich besonders (jedoch nicht nur) an Familien in schwierigen Lebenssituationen. Warum werden sie in Anspruch genommen? Mögliche Gründe:
  • Überforderung 
  • Erschöpfung 
  • Ängste 
  • gesundheitliche Einschränkungen 
  • ungewollt schwanger 
  • alleinerziehend 
  • schwierige Wohnverhältnisse 
  • finanzielle Schwierigkeiten 
  • Frühe Hilfen beinhalten sowohl hauptberufliche als auch ehrenamtliche Leistungen. 

    ‌Akteure aus verschiedenen Bereichen, wie etwa dem Gesundheitssystem, der Kinder- und Jugendhilfe oder der Schwangerschaftsberatung arbeiten dabei eng zusammen. Sie werden in den sogenannten „Netzwerken Frühe Hilfen“ koordiniert, um hilfebedürftigen Familien schnell und effizient die passende Unterstützung anbieten zu können. 

    ‌Die wichtigsten Plattformen sind das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH), die Bundesstiftung Frühe Hilfen sowie das Bündnis gegen Schütteltrauma.

    Hinweis:
    „Frühe Hilfen“ ist eine Querschnittsaufgabe: Ihr langfristiges Ziel? Alle Einrichtungen, Institutionen und Personen, die mit hilfebedürftigen Familien in Kontakt kommen, sollen darauf sensibilisiert werden, diese Familien auf passende Unterstützungs- und Beratungsangebote aufmerksam zu machen.

    Die Leitsätze der Frühen Hilfen


    ‌Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen hat folgende Leitsätze formuliert:
  • Frühe Hilfen sind eingebettet in Grundrechte und gesetzlich verankert. 
  • Frühe Hilfen orientieren sich an den Bedarfen der Familien. 
  • Frühe Hilfen sind Angebote an (werdende) Familien und ihre Kinder ab der Schwangerschaft bis zum dritten Lebensjahr der Kinder. 
  • Frühe Hilfen sind geprägt von einer wertschätzenden und auf Vertrauen basierenden Grundhaltung in der Arbeit mit Familien. 
  • Frühe Hilfen setzen an den Ressourcen der Familien an, stärken ihr Selbsthilfepotential und fördern die Elternverantwortung 
  • Frühe Hilfen richten sich an alle Familien und sind dem Diversity-Konzept verpflichtet. 
  • Frühe Hilfen haben ein eigenes Profil und sind integriert. 
  • Frühe Hilfen schaffen niedrigschwellige Zugänge für psychosozial belastete Familien. 
  • Frühe Hilfen werden von allen geleistet, die Kontakt zu psychosozial belasteten Familien und ihren Kindern haben. 
  • Frühe Hilfen sind kommunal verankert. Sie sind mit Ressourcen für eigenständiges Handeln ausgestattet. 
  • Frühe Hilfen werden in Netzwerken gestaltet und koordiniert. 
  • Frühe Hilfen verfügen in den Netzwerken über allgemeine und spezifische Kompetenzen der beteiligten Akteure. 
  • Frühe Hilfen orientieren sich an wissenschaftlich fundierten Grundlagen der Gesundheitsförderung und der Sozialen Arbeit mit Familien. 
  • Frühe Hilfen sind qualitätsgesichert und werden regelmäßig evaluiert.

    ‌ 
  • Welche Aufgaben haben Frühe Hilfen?

    1) Frühzeitige Unterstützung von Familien


    ‌Das Konzept der Frühen Hilfen baut maßgeblich auf Prävention (Vorbeugung), aber auch auf Intervention (Eingriff), wenn sich bereits Probleme in einer Familie abzeichnen. 

    ‌Daher gibt es bereits für Schwangere und deren Partner Angebote, in denen sie erfahren, welche Bedürfnisse Babys und Kleinkinder haben, wie diese richtig erfüllt werden, und worauf bei der Kindererziehung zu achten ist. 

    ‌Manche Eltern sind der neuen Situation mit Kind nicht gewachsen und die Gründe dafür können sehr unterschiedlich sein. Zentrales Anliegen der Frühen Hilfen ist es daher, bei den (angehenden) Eltern ein Bewusstsein für deren Verantwortung bei der Erziehung und Versorgung der Kinder zu schaffen. 

    ‌Das eingesetzte Fachpersonal ist speziell geschult, um sich in schwierigen familiären Situationen zurechtzufinden. 

    Sie können auf die jeweiligen Situationen reagieren und, sofern die Eltern das wollen, durch das intakte Netzwerk weitere Hilfeangebote aktivieren.
    Hinweis:
    90 % der von Fachkräften Früher Hilfen betreuten Mütter sind zufrieden oder sehr zufrieden mit der Qualität der Hilfeleistungen (NZFH – „Was machen Familienhebammen?“).

    2) Vermeidung und Verringerung von Entwicklungsdefiziten


    ‌Durch die frühzeitige Hilfe können Entwicklungsprobleme von Kindern von vornherein vermieden oder in einem frühen Stadion verringert und häufig auch völlig überwunden werden. 

    ‌Entwicklungsverzögerungen und -defizite können beispielsweise Sprachhemmungen, Hörschwäche, Störungen der motorischen Fähigkeiten, Autismus, Rett-Syndrom und anderes sein.
    Hinweis:
    Im Jahr 2019 wurden 16.618 Mal Entwicklungsstörungen bei Kindern in Deutschland festgestellt (Deutscher Verlag für Gesundheitsinformation GmbH). 

    3) Stärkung der Erziehungs- und Beziehungskompetenz


    ‌Die Entwicklung einer guten Bindung zwischen Kindern und Eltern ist essentiell, damit ein Kind Selbstvertrauen sowie Vertrauen in die Umwelt aufbauen kann. Dies ist ein Kerninhalt bei der Arbeit Früher Hilfen.

    4) Stärkung der Eigenverantwortung


    ‌Das Anliegen Früher Hilfen ist es, Familien nach dem Prinzip der „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu fördern. Mütter und Väter sollen lernen, eigenverantwortlich und selbstständig auf familiäre Herausforderungen zu reagieren.

    5) Unterstützung aller hilfebedürftiger Familien


    ‌Schwierigkeiten bei der Kinderbetreuung oder in der Erziehung können schließlich jeden treffen. Auch solche, die möglicherweise schon viel Erfahrung in der Kindererziehung haben. 

    ‌Frühe Hilfen sind deshalb stets für alle Familien da. Umstände wie ein nicht-gesicherter Aufenthaltsstatus, kulturelle Eigenheiten, Sprachschwierigkeiten o.a. führen keinesfalls zu einer Verweigerung Früher Hilfen oder zu einem Ausschluss davon.
    Hinweis:
    Die Leistungen richten sich grundsätzlich an alle Eltern, unabhängig von ihrem sozialen oder wirtschaftlichen Status. 

    6) Besondere Hilfe für belastete Eltern


    ‌Durch Frühe Hilfen werden besonders Familien mit wirtschaftlichen und / oder psychosozialen Problemen gefördert. 

    ‌Frühe Hilfen werden unbürokratisch („niedrigschwellig“) angeboten. Ein formeller Antrag ist nicht notwendig. Dadurch wird ein leichter Zugang geschaffen, die Angebote können unkompliziert in Anspruch genommen werden.

    7) Freiwillige Nutzung der Angebote


    ‌Die jeweilige Fachkraft (z.B. eine Familienhebamme oder ein Lotse) oder aber die Koordinationsstelle informiert die Eltern über die verschieden Angebote. Beansprucht werden die angebotenen Leistungen stets freiwillig

    ‌Daraufhin können die Eltern entscheiden, ob sie etwas in Anspruch nehmen wollen. Die Kommunikation innerhalb der Frühen Hilfen sowie zwischen ihnen und Eltern erfolgt immer vertraulich und anonym. 

    ‌Eltern können nicht zu etwas „gezwungen“ werden, es sei denn, es liegt eine Kindeswohlgefährdung vor. In diesem Fall greift das Jugendamt ein und leitet entsprechende Maßnahmen ein (z.B. eine Inobhutnahme o.a.).

    8) Zusammenarbeit in trans- und interdisziplinären Netzwerken


    ‌Das Netzwerk der Frühen Hilfen hat die Aufgabe, alle beteiligten Fäden – also die diversen Einrichtungen und Fachkräfte aus den unterschiedlichen Bereichen – zentral zusammenzuhalten und zu koordinieren

    ‌Die Beteiligten kommen aus unterschiedlichen Institutionen und Berufsgruppen, welche Kontakt zu Personen ab der Schwangerschaft und während der ersten Kinderjahre haben. 

    ‌Das Netzwerk speist sich aus Expertinnen und Experten der Kinder- und Jugendhilfe als auch des Gesundheitswesens, der Eingliederungshilfe und der Daseinsfürsorge.

    9) Kommunale Verankerung


    ‌Frühe Hilfen sind kommunal gesteuert und in das Gesamtsystem der Kommune zur Förderung und Entwicklung von Familien und Kindern eingebettet. Bund, Länder und diverse Leistungssysteme unterstützen den Aufbau und Ausbau der Hilfen durch die Zurverfügungstellung von ausreichend Ressourcen.

    10) Wissenschaft und Qualitätssicherung


    ‌Die Arbeit stützt sich auf wissenschaftlichen Erkenntnissen aus den Bereichen Familienforschung, Bindungs- und Entwicklungsforschung, Resilienzforschung, Pflege- und Hebammenwissenschaft, Soziale Arbeit, Public Health, Gesundheits- sowie Lebenswissenschaften etc. 

    ‌Zur Qualitätssicherung in den Netzwerken werden gemeinsam entwickelte Standards verwendet. Um eine stete Qualitätssteigerung zu gewährleisten, fließen die Ergebnisse laufender Datenanalysen in die Entwicklungsmaßnahmen ein.

    Welche Angebote gibt es?


    ‌Die Services der Frühen Hilfen sind vielfältig. Die wichtigsten davon:
  • Babylotse 
  • Geburtsvorbereitungskurs 
  • Familienhebamme 
  • Medizinische Leistungen für Mütter nach der Kindesgeburt (Babymassage, Rückbildungsgymnastik, Trageschule etc.) 
  • Eltern-Kind-Gruppen (Krabbelgruppen, Spielgruppen, Gymnastik-Gruppen etc.) 
  • Angebote von Familienzentren (Elterncafé etc.) 
  • Schwangerschaftsberatung 
  • Familienpatenschaft 
  • Elternkurse (Kess@Home - Allein erziehen, Starke Eltern – Starke Kinder etc.) 
  • Familien- oder Erziehungsberatung (Entwicklung, Erziehung und Förderung des Kindes, Scheidung etc.) 
  • Spezifische Beratung (Schreien, Schlafen, Ernährung etc.) 
  • Frühförderung (Sprachentwicklungsverzögerung etc.) 
  • Telefon- und Onlineberatung (Elterntelefon Nummer gegen Kummer, bke-Elternberatung etc.) 
  • Leistungen für spezielle Gruppen (Alleinerziehende, Behinderte etc.) 
  • Willkommensbesuch zu Hause 
  • Betreuung durch Gesundheitspersonal (Krankenpflege etc.) 
  • Nun werden einige Angebote erklärt, die besonders gern in Anspruch genommen werden:

    Babylotse


    ‌Sogenannte Babylotsen bzw. einfach „Lotsen“ oder „Lotsinnen“ machen sich gemeinsam mit den Eltern Gedanken, ob diese Hilfeleistungen in Anspruch nehmen wollen, und, welche konkret passen könnten. 

    ‌Sie agieren in Geburtenkliniken und Arztpraxen, wo sie auf die Mütter schon während der Schwangerschaft oder nach der Geburt des Kindes zukommen. Dabei sind sie Ansprechpartner für verschiedene Fragen und informieren über die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten in der Nähe. 

    ‌Babylotsen stellen dann den Kontakt zu den jeweiligen Fachkräften her.
    Hinweis:
    Die Fachkräfte der Frühen Hilfen haben stets ein offenes Ohr für alle möglichen Sorgen und Schwierigkeiten, z.B. bei Arbeitslosigkeit, Eltern- und Trennungskonflikten, Beziehungskrisen, usw. Gemeinsam mit den Eltern finden sie passende Hilfeangebote.

    Eltern-Kind-Gruppen


    ‌In sogenannten Eltern-Kind-Gruppen – häufig auch einfach „Mutter-Kind-Gruppen“ – spielen gleichaltrige Kinder miteinander, während sich die Eltern untereinander und mit pädagogischen Fachkräften austauschen können. 

    ‌Die wichtigsten Themen wie Ernährung, Wickeln, Tragen, Schlafen, Spielmöglichkeiten, Babymassagen, Notfälle, usw. werden dort besprochen.
    Hinweis:
    „Eltern-Kind-Gruppen“ reichen von Krabbelgruppen über Eltern-Cafés bis hin zu Gymnastik-Gruppen. Die Zusammenkünfte werden dabei in der Regel von einer Fachkraft mit pädagogischem oder gesundheitswissenschaftlichem Hintergrund begleitet.
    Solche Gruppen sind sehr förderlich für die frühe Kindesentwicklung bis zum Kindergartenalter. 

    ‌Insbesondere während der Corona-Krise sind derartige Gruppen – so weit wie dies möglich ist – wichtig, da sie neben Fachwissen auch ein Sicherheits- und Zusammengehörigkeitsgefühl vermitteln. 

    ‌Nicht selten finden solche Gruppenzusammenkünfte in der Corona-Zeit in Form von E-Learning (online) statt.

    Familienhebamme


    ‌Familienhebammen werden für viele Mütter und Väter enge Vertrauenspersonen. Denn schon bald nach der Geburt kommen sie zur Familie nach Hause und vermitteln dort das grundlegende Wissen, wie mit dem Kind umzugehen ist. 

    ‌Familienhebammen geben praktische Tipps: Wie muss ich das Kind füttern? Worauf muss ich beim Wickeln achten? Wie beruhige ich ein Kind richtig? Was soll ich tun, wenn das Kind nicht mehr zu schreien aufhört? Wie bade ich das Kind am besten? Usw.

    Betreuung durch Gesundheitspersonal


    ‌Wer Unterstützung bei der Kinderbetreuung braucht und / oder sich in einer schwierigen Lebenslage befindet, kann auch auf sogenannte Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger (FGKiKP) zurückgreifen.
    Hinweis:
    Im Jahr 2021 sorgen sich 48.200 Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger um das Wohl von Familien in Deutschland (Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V.).
    Kinderkrankenpfleger haben eine ähnliche Funktion wie Hebammen. Mit dem Unterschied, dass sie allgemeiner ausgerichtet sind. Sie können die Familie zum Beispiel auch bei Arztbesuchen oder Behördengänge begleiten.

    Familienpatenschaft


    ‌Familienpatinnen und -paten sind geschulte Freiwillige, die sich für eine Familie – meist wöchentlich – ein paar Stunden Zeit nehmen. Ihre Aufgaben sind vielfältig, je nachdem, was die betreffende Familie braucht: 

    ‌Familienpatinnen können mit den Kindern spielen, ihnen bei den Hausaufgaben helfen, sie beaufsichtigen, während die Eltern nicht zu Hause sind, die Eltern bei Arzt- oder Amtsterminen begleiten, Ratschläge für die Erziehung geben oder Betreuungsangebote vermitteln.

    Wie und wo finde ich Frühe Hilfen? – Beratungsstellen


    ‌In der Regel sind die Fachkräfte aus dem Gesundheitsbereich die ersten, welche die Eltern auf mögliche Angebote hinweisen. 

    ‌Das sind z.B. Familienhebammen, das Fachpersonal in den Geburtenkliniken sowie in Schwangerschaftsberatungs-, Erziehungs- oder Familienberatungsstellen, Familienlotsen und andere. 

    ‌Eltern können natürlich ebenso von sich aus aktiv werden und sich die passende Hilfe suchen. 

    ‌Nachstehend eine Liste mit wichtigen Telefon- und Online-Beratungsstellen. Sie unterstützen in schwierigen Situationen und vermitteln Hilfeangebote.

    Telefon-Beratungen


    1‌) Nummer gegen Kummer (Elterntelefon):
    ‌Beratung in sowohl schwierigen Situationen als auch bei allgemeinen Sorgen, Vermittlung Früher Hilfen und anderer Services. 

    ‌Telefon: 0800 111 0 550 (Mo, Mi, Fr: 9-17 Uhr; Di, Do: 9-19 Uhr) 

    ‌2) Telefon-Beratung für Eltern (STEP e. V.): 
    ‌Elternberatung bei Überforderung, Erschöpfung und in anderen schwierigen Lebenslagen. 

    ‌Telefon: 0211 81 97 10 81 (Mo-So: 8-22 Uhr) 

    ‌3) Hilfetelefon „Schwangere in Not“: 
    ‌Anonyme und kostenfreie Beratung für Schwangere in 18 verschiedenen Sprachen. Online-Beratung möglich. 

    ‌Telefon: 0800 40 40 020 (Mo-So: 00-24 Uhr) 

    4) Corona-Hotline der BZgA:
    ‌Bei allerlei Sorgen und Problemen während der Corona-Zeit (Familienkonflikte im Home-Office, Home-Schooling etc.) 

    ‌Telefon: 0800 2322783 (Mo-Do: 10-22 Uhr; Fr-So: 10-18 Uhr) 

    ‌5) Christliche Telefonseelsorge: 
    ‌Anonyme und kostenlose Seelsorge für alle Menschen, unabhängig von ihrer religiösen Zugehörigkeit (Trägerschaft: Caritas und Diakonie). 

    ‌Telefon: 0800 111 0 111
    oder 0800 111 0 222 (Mo-So: 00-24 Uhr) 

    ‌6) Jüdische Telefonseelsorge:
    ‌Kostenloses und anonymes Seelsorgetelefon der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V. (ZWST), für alle Menschen, ungeachtet ihrer Konfession. Sprachen: Deutsch, Russisch. 

    ‌Telefon: 069 94 43 71 63 (Mo: 9-13 Uhr; Di: 15-18 Uhr; Mi: 9-14 Uhr) 

    ‌7) Muslimische Telefonseelsorge:
    ‌Kostenlose und anonyme Beratungsgespräche für alle Menschen (konfessionsunabhängig). Beratungssprachen: Deutsch, Türkische (Di), nach Absprache auch Arabisch, Urdu, Englisch, Bosnisch, Französisch). Träger: Islamic Relief Deutschland e. V. 

    ‌Telefon: 030 4435 09 821
    (Mo-So: 00-24 Uhr)

    Online-Beratungen


    ‌8) Suche Früher Hilfen in der Nähe: 
    ‌Alle Angebote für Frühe Hilfen in der Nähe finden, einfach und unkompliziert durch die Eingabe des Ortes oder der Postleitzahl. 

    ‌9) Suche Schreiambulanzen des NZFH:
    ‌Hilfe für Eltern, wenn sich das Kind sich nicht mehr beruhigt. 

    ‌10) Schwangerschaftsberatungsstellen: 
    ‌Für Mütter und Väter vor und während der Schwangerschaft. 

    ‌11) Anonyme Erziehungsberatung der bke: 
    ‌Die bke (Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V) steht Eltern mit Rat und Tat zur Seite (Chat oder Mail). 

    ‌12) Online-Beratung „donum vitae“:
    ‌Online-Beratung über ein Kontakt-Formular für Schwangere und Mütter sowie deren Partner. 

    ‌13) Online-Beratung „Caritas“: 
    ‌Online-Beratungsleistungen in diversen Belastungssituationen, nicht nur für Eltern und Familien. 

    ‌14) Online-Beratung „Diakonie“:
    ‌Online-Suche nach Regionen sortiert mit verschiedenen Beratungsangeboten. 

    ‌15) Online-Migrationsberatung „mbeon“: 
    ‌Kostenlose Beratung in den Sprachen Deutsch, Englisch, Russisch sowie Arabisch. 

    ‌>> Weitere Beratungsstellen für Eltern: www.elternsein.info 

    Welche Erfahrungen machen Eltern?


    ‌In diesem Video teilt eine Mutter ihre Erfahrungen mit Frühen Hilfen:


    Wo sind Frühe Hilfen gesetzlich verankert?


    ‌Frühe Hilfen werden in verschiedenen Gesetzestexten und Vereinbarungen direkt oder indirekt thematisiert. Insbesondere sind hervorzuheben:
  • UN-Kinderrechtskonvention: 
    ‌Kinder haben ein Recht auf Schutz, Förderung und Teilhabe in der Gesellschaft, unabhängig ihrer Hautfarbe, ihrem Geschlecht, ihrer Herkunft und anderer Differenzierungsmerkmale.   
  • Grundgesetz (Art. 6 GG):  
    ‌Die Eltern haben das Recht sowie die Pflicht auf Erziehung ihrer Kinder. Die staatliche Gemeinschaft hat zudem ein Wächteramt inne und darf intervenieren, wenn das Wohl des Kindes in Gefahr ist.   
  • Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (§ 1 KKG): 
    ‌Die staatliche Gemeinschaft hat die Aufgabe, Eltern bei der verantwortungsbewussten Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen, sofern dies erforderlich ist. Gefährdungsrisiken sollen frühzeitig erkannt, vermieden sowie abgewendet werden (§ 1 KKG). Ein durch die Frühe Hilfen umgesetzter Fonds gewährleistet, dass die Netzwerke Frühe Hilfen sowie die sozialpsychologische Hilfe für Familien dauerhaft finanziert werden (§ 3 Abs. 4 KKG). 
  • „Zu diesem Zweck umfasst die Unterstützung der Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung durch die staatliche Gemeinschaft insbesondere auch Information, Beratung und Hilfe. Kern ist die Vorhaltung eines möglichst frühzeitigen, koordinierten und multiprofessionellen Angebots im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren für Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter (Frühe Hilfen).“

  • Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII):  
    ‌Die Services der Kinder- und Jugendhilfe (IV auf Kinder- und Jugendhilfe) leisten einen wesentlichen Beitrag zur Förderung, Entwicklung und zum Schutz Minderjähriger, indem sie Eltern und ihre Familien beraten und durch konkrete Angebote unterstützen. 
  • „Müttern und Vätern sowie schwangeren Frauen und werdenden Vätern sollen Beratung und Hilfe in Fragen der Partnerschaft und des Aufbaus elterlicher Erziehungs- und Beziehungskompetenzen angeboten werden.“

  • Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG): 
    ‌Das Bundeskinderschutzgesetz (IV auf Bundeskinderschutzgesetz) (seit 2012 in Kraft) ist ein Artikelgesetz, das den Kinderschutz umfassend regelt. Die Notwendigkeit der fachübergreifenden Zusammenarbeit von Einrichtungen und Fachpersonal aus den verschiedenen relevanten Sektoren ist darin festgeschrieben. 

  • Infomaterial


    Für Eltern und Familien

  • Weitere Informationen für Eltern unter www.elternsein.info
  • Für Fachkräfte

  •  Weitere Informationen für Fachkräfte unter www.fruehehilfen.de 

  • Weiterführende Beiträge

  • Frühe Hilfen – Recht einfach erklärt

    Wer zahlt Frühe Hilfen?

    Alle Angebote der Frühe Hilfen sind kostenlos und freiwillig. 

    ‌Weiterlesen: Was sind Frühe Hilfen?

    Warum sind Frühe Hilfen wichtig? 

    Viele Eltern fühlen sich mit ihrem Kind überfordert und kommen mit der neuen Situation nicht zurecht. Frühe Hilfen Eltern unterstützen Eltern schon während der Schwangerschaft und in den ersten 3 Jahren nach der Geburt des Kindes auf verschiedene Weise. 

    ‌Weiterlesen: Welche Aufgaben haben Frühe Hilfen?

    Welche Frühen Hilfen gibt es?

    Angebote der Frühen Hilfen sind z.B.: Babylotsen und -lotsinnen, Familienhebammen, Geburtsvorbereitungskurse, Schwangerschaftsberatung, medizinische Angebote nach der Geburt (Trageschule u.a.), Eltern-Kind-Gruppen (Spielgruppen u.a.) und weitere. 

    ‌Weiterlesen: Welche Angebote gibt es?

    Wo erhalte ich Frühe Hilfen?

    Mütter und Väter werden von Fachkräften wie Babylotsen, Hebammen, Ärzte etc. auf die verschiedenen Hilfe-Angebote aufmerksam gemacht. Bei den Online- und Telefon-Beratungsstellen für Eltern und Familie erhält man ebenfalls wichtige Informationen zu Angeboten in der Nähe. 

    ‌Weiterlesen: Wie und wo finde ich Frühe Hilfen? – Beratungsstellen

    Wo stehen Frühe Hilfen im Gesetz?

    Wichtig für die Frühen Hilfen sind folgende Gesetzestexte: UN-Kinderrechtskonvention, Grundgesetz (Art. 6 GG), Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (§ 1 KKG), Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII), Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG). 

    ‌Weiterlesen: Wo sind Frühe Hilfen gesetzlich verankert?

    Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen sind lediglich allgemeine Informationen und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.

    Das könnte Sie auch interessieren

    Wohnen auf Zeit – Flexibel, möbliert und keine Nebenkosten - BERATUNG.DE
    Zeitlich begrenztes Wohnen wird im Sprachgebrauch als Wohnen auf Zeit bezeichnet. Egal ob Studenten, Monteure oder … mehr lesen
    Versetzung im Arbeitsrecht: Gründe und Zulässigkeit - BERATUNG.DE
    Eine Versetzung muss auf sachlichen Gründen basieren und in billigem Ermessen erfolgen. Das Recht, eine Versetzung vorzunehmen, … mehr lesen
    Urlaubssperre: Definition, Dauer und zulässige Gründe - BERATUNG.DE
    Urlaubssperren sind aus dringenden betrieblichen Gründen zulässig und können einzelne oder alle Mitarbeiter betreffen. Eine … mehr lesen