Junge Frau und Sohn spielen im Mutter Kind Heim © Adobe Stock |Oksana Kuzmina

Mutter-Kind-Heim: Hilfe in Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen

Manche Mütter oder Väter sind nicht fähig, sich um ihre Kinder ausreichend zu kümmern: Vielleicht, weil sie noch in Ausbildung und daher mit der Kindererziehung einfach überfordert sind. Für solche Fälle gibt es Eltern-Kind-Einrichtungen. Sie unterstützen und bieten eine Zukunftsperspektive.

Was ist ein Mutter-Kind-Heim?


‌„Mutter-Kind-Heim“ ist der Überbegriff für alle Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen. Das sind Wohnformen, in denen Elternteile vorübergehend unterstützt werden, wenn sie allein für das Kind sorgen müssen und aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung Hilfe brauchen (§ 19 SGB 8).
„Mütter oder Väter, die allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, sollen gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform betreut werden, wenn und solange sie auf Grund ihrer Persönlichkeitsentwicklung dieser Form der Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes bedürfen.“ 

Beispiel:
Eine 17-jährige alleinerziehende Mutter geht noch zur Schule. Weil sie mit ihrer Situation schlichtweg überfordert ist und sonst niemand zur Unterstützung hat, wendet sie sich ans Jugendamt. Sie kann in eine betreute Mutter-Kind-Wohnung ziehen. 

‌Dort unterstützen professionelle Hilfskräfte Familien bei der Kindererziehung und -pflege sowie in anderen wichtigen Bereichen. Der überforderte Elternteil lernt dort, besser mit seiner Familiensituation zu Recht zu kommen.
Das sozialpädagogische, psychologische und ärztliche Fachpersonal unterstützt die Mutter / den Vater so, dass sie / er sich auch intensiver auf Ausbildung, Beruf oder Studium konzentrieren kann. 

‌Andere Bezeichnungen für Mutter-Kind-Heime sind Mutter/Vater-Kind-Einrichtung, Eltern-Kind-Einrichtung, Mutter-Kind-Wohnen oder auch Mutter-Kind-Wohngruppen.
Hinweis:
Es hat sich der Begriff „Mutter-Kind-Heim“ eingebürgert, da meist Mütter die Kindererziehung und -betreuung übernehmen. Daher sind oft Mütter diejenigen, die mit Problemen mit der Kinderbetreuung haben.

Welche Arten von Mutter-Kind-Einrichtungen gibt es?


‌Es gibt teilstationäre und vollstationäre Mutter-Kind-Einrichtung. Es gibt sowohl allgemeine als auch spezialisierte Einrichtungen. Manche Heime legen z.B. ihren Schwerpunkt auf Familien mit suchtmittelabhängen Eltern. Andere Wohnformen wiederum haben einen Fokus auf Frauen mit Fluchthintergrund, usw. 

‌Zudem gibt es auch Einrichtungen, die alleinsorgende Mütter und Väter erst ab 18 Jahre aufnehmen. Andere wiederum kümmern sich schwerpunktmäßig um minderjährige Eltern mit Kindern.

Wann kann ich ins Mutter-Kind-Heim?


‌Häufig wird die Vermittlung von Jugendämtern oder anderen sozialen Einrichtungen übernommen. Nachdem ein erster Kontakt hergestellt ist, kann ein Termin zum persönlichen Kennenlernen vereinbart werden. 

‌Zudem gibt es einige Voraussetzungen, die vor der Aufnahme erfüllt sein müssen. Grundsätzlich gibt es aber keine allgemeingültigen Aufnahmekriterien, die ausnahmslos für alle Heime gelten. Außer, dass das jüngste Kind höchstens 6 Jahre alt sein darf. 

‌Aus den unterschiedlichen Schwerpunkten ergeben sich auch immer etwas andere Entscheidungskriterien für die Aufnahme.
Hinweis:
Die genauen Aufnahmevoraussetzungen können direkt beim jeweiligen Eltern-Kind-Heim erfragt werden.
Grundsätzliche Voraussetzungen:
  • Eines der Kinder muss unter 6 Jahre alt sein. 
  • Elternteil sorgt allein für ein Kind oder mehrere Kinder
  • Elternteil braucht intensive Unterstützung bei Pflege & Erziehung. 
  • Elternteil muss bereit sein, mit den Fachkräften der Einrichtung zusammenzuarbeiten
  • Elternteil muss aktiv daran mitarbeiten, die Situation zu verbessern. 
  • Wenn beide Elternteile das Sorgerecht haben, muss auch der andere Elternteil der Aufnahme in die Einrichtung zustimmen. 
  • Elternteil stehen keine ausreichenden Alternativen zur Verfügung (z.B.: Großeltern können nicht helfen)  
  • Hinweis:
  • Frauen können bereits ab der Schwangerschaft in Mutter-Kind-Wohnungen unterstützt werden.  
  • Haben Kinder ältere Geschwister, können auch diese dort aufgenommen und betreut werden.
  • Ausschlusskriterien (nicht bei allen Einrichtungen):
  • Elternteil hat schwerwiegende psychische Erkrankung (z.B. Borderline Persönlichkeitsstörung) 
  • Elternteil hat schwerwiegende geistige Behinderung 
  • Elternteil leidet unter ausgeprägter Suchterkrankung (z.B. ausgeprägte Alkoholsucht) 
  • Elternteil gefährdet das Kindeswohl 
  • Elternteil ist gewaltbereit bzw. gewalttätig 
  • Elternteil ist selbstmordgefährdet 
  • Anmerkung: Manche Ausschlusskriterien sind in bestimmten Wohnformen sogar die Aufnahmekriterien. Es gibt zum Beispiel Heime speziell für Drogenabhängige.
    Hinweis:
    Mutter-Kind-Einrichtungen richten sich nicht nur an Alleinerziehende. Oft ist es so, dass ein Elternteil berufstätig ist, um das notwendige Geld für die Familie zu verdienen. Der andere Elternteil betreut die Kinder und ist – z.B. aufgrund einer psychischen Erkrankung – mit der Situation überfordert.

    Welche Ziele werden verfolgt?


    ‌Das Konzept der Mutter-Kind-Einrichtungen funktioniert stets nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“. Die Hilfebedürftigen werden dabei so unterstützt, dass sie langfristig eigenverantwortlich mit ihrer Familie leben können. 

    ‌Je nachdem, wo es Schwierigkeiten gibt, soll der belasteten Mutter / dem belasteten Vater in folgenden Bereichen geholfen werden: 

    ‌Der Elternteil …
  • soll eine schulische, universitäre oder berufliche Ausbildung beginnen, fortsetzen oder abschließen. 
  • soll seiner Arbeit besser nachgehen können. 
  • soll eine selbstständigere und wirksamere Haushaltsführung erlernen.  
  • soll lernen, die Kinderbetreuung und -erziehung zukünftig eigenverantwortlich und sicher zu übernehmen (kochen, ernähren, waschen, spielen etc.). 
  • soll fähig werden, ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis zum Kind aufbauen und halten zu können. 
  • soll dabei unterstützt werden, Konflikte mit dem Kind/den Kindern oder dem Partner künftig besser vermeiden und lösen zu können. 
  • soll fähig werden, eine positive Beziehung zwischen (Ex-)Partner bzw. anderen Elternteil und Kind zu ermöglichen und zu fördern. 
  • soll wissen, wo er sich die notwendige Hilfe holen kann (soziale Einrichtungen etc.) 
  • soll lernen, wie er seinen Alltag besser strukturieren und planen kann. 
  • soll lernen, mit Geld und Finanzen nachhaltiger umzugehen. 
  • soll fähig werden, eine mittel- und langfristige Zukunftsperspektive für die Familie zu entwickeln. 
  • Hinweis:
    In Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen lernen Mütter und Väter insbesondere, wie sie künftig eigenverantwortlich für ihre Familie sorgen können.

    Welche Hilfen werden geleistet?


    ‌Der alleinerziehende Elternteil kommt gemeinsam mit seinem Kind oder seinen Kindern in die Einrichtung. Qualifizierte Mitarbeiter helfen dann sowohl dem Elternteil als auch den Kindern. 

    Leistungen (je nach Einrichtung):
  • sozialpädagogische und psychologische Hilfe 
  • medizinische Versorgung 
  • Hilfe bei der Kinderverpflegung 
  • Hilfe bei der Kinderbetreuung 
  • Unterstützung bei der Haushaltsführung 
  • Ansprechpersonen (Tag- und Nachtdienst) 
  • Betreuung bei Abwesenheit des Elternteils 
  • Spiel- und Freizeitmöglichkeiten für Kinder 
  • Unterhaltsleistungen 
  • Durch fest geregelte Tagesabläufe kann der Elternteil zu einer bestimmten Zeit seiner eigenen Beschäftigung nachgehen. Zum Beispiel Schulbesuch, Arbeitssuche oder Arbeit, Ausbildung oder Studium. Währenddessen werden die Kinder altersgerecht und situationsspezifisch betreut.

    Wer trägt die Kosten für das Mutter-Kind-Heim?


    ‌Das Jugendamt übernimmt die Kosten für die Unterbringung; sofern alle Voraussetzungen erfüllt werden. Die Voraussetzungen sind je nach Heim-Einrichtung unterschiedlich. Sie können bei der jeweiligen Einrichtung direkt erfragt werden.

    Wann wird die Betreuung beendet?


    ‌Unter folgenden Umständen wird die Zusammenarbeit mit der betreuten Familie beendet:
  • Die festgelegten Ziele sind erreicht worden (z.B. Mutter hat feste Arbeitsstelle gefunden und kommt nun allein mit der Haushaltsführung zurecht). 
  • Die Mutter oder der Vater haben mehrfach und gegen die getroffenen Vereinbarungen verstoßen. 
  • Das Kindeswohl eines oder mehrerer betreuten Kinder wird von Mutter oder Vater gefährdet.

    ‌ 
  • Mutter-Kind-Einrichtung in der Nähe finden

  • Hinweis:
    Wer keine passende Einrichtung in der Nähe findet, sollte beim örtlichen Jugendamt nachfragen. Dort wird man auf alle wichtigen Einrichtungen verwiesen.
    ‌ 
    ‌>> Alle Jugendämter in Deutschland.

    Weiterführende Beiträge

  • Hilfen zur Erziehung
  • Mutter-Kind-Heim – Recht einfach erklärt

    Was versteht man unter Mutter-Kind-Einrichtung?

    Unter einer Mutter-Kind-Einrichtung (auch „Mutter-Kind-Wohnen“ oder „Mutter/Vater-Kind-Heim“) versteht man eine betreute Wohnform für hilfebedürftige Elternteile. Sie sind speziell für Elternteile, die sich allein um ihr Kind oder ihre Kinder sorgen. Das jüngste der Kinder muss unter 6 Jahre sein. 

    ‌Weiterlesen: Was ist ein Mutter-Kind-Heim?

    Ist eine Mutter-Kind-Einrichtung eine stationäre Einrichtung?

    Nicht immer. Es gibt vollstationäre aber auch teilstationäre Mutter-Kind-Heime. 

    ‌Weiterlesen: Welche Arten von Mutter-Kind-Einrichtungen gibt es?

    Welche Unterstützung wird in Mutter-Kind-Heimen geleistet?

    Dort wird zum Beispiel sozialpädagogische und psychologische Unterstützung geleistet. Die Familien werden z.B. medizinisch versorgt, erhalten Unterstützung bei der Kinderbetreuung und -erziehung, Hilfe und Tipps bei der Haushaltsführung. Hilfspersonal ist in der Regel rund um die Uhr zur Verfügung. 

    ‌Weiterlesen: Welche Hilfen werden geleistet?

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