Kinder spielen an ihren Smartphones und schauen Videos: Jugendschutz wird immer wichtiger. © Adobe Stock | Syda Productions

Jugendschutz – Was dürfen Kinder und Jugendliche, und was nicht?

Jugendliche, ihre Eltern oder Gewerbetreibende fragen sich häufig: Wann muss ein 16-Jähriger zuhause sein? Ab welchem Alter dürfen Jugendliche Alkohol trinken? Für welches Alter ist das Jugendschutzgesetz überhaupt? In diesem Beratungsartikel gibt’s die wichtigsten Details zum Jugendschutz 2021.

Was bedeutet Jugendschutz?


‌Der Überbegriff „Jugendschutz“ steht für verschiedene rechtliche Vorschriften, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen regeln. Diese Vorkehrungen und Maßnahmen sollen Gefahren abwenden, welche die körperliche und seelische Gesundheit von Minderjährigen schädigen könnten.
Achtung:
Nicht alles zum Jugendschutz ist im „Jugendschutzgesetz“ geregelt. In vielen anderen Gesetzen ist das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen ebenfalls ein wichtiger Aspekt.
Vorliegender Beratungsbeitrag geht auf die wichtigsten Themen im Jugendschutz generell sowie im Jugendschutzgesetz speziell ein.

Was ist das Jugendschutzgesetz?


‌Das „Jugendschutzgesetz“ regelt nur den Schutz von Minderjährigen in der Öffentlichkeit. Unter „Öffentlichkeit“ versteht man Orte wie Kneipen, Bars, aber auch Kinos, Spielhallen und Ähnliches. 

‌Eltern, erziehungsbeauftragte Personen, Veranstalter, Club- und Ladeninhaber sind für die Einhaltung dieser Jugendschutz-Regelungen vorrangig verantwortlich und können bei Verstößen dafür belangt werden. 

‌Im privaten Bereich müssen aber insbesondere Eltern und Erziehungsbeauftragten für den Schutz ihrer Kinder sorgen.
Hinweis:
Das Jugendschutzgesetz enthält Vorschriften für öffentliche Orte. Darin sind Themen wie Alkoholkonsum, Ausgehzeiten, Rauchen, Filme und Computerspiele geregelt. Ziel des Jugendschutzes ist es, Minderjährige bestmöglich vor geistigen und körperlichen Gefahren zu schützen.

Welche Gesetze regeln den Jugendschutz in Deutschland?

  • Was dürfen Jugendliche und was nicht?

    Hinweis:
    Für welches Alter ist das Jugendschutzgesetz? 
    ‌In Deutschland gelten folgende Altersgrenzen:
  • Kind = bis zum 12. Geburtstag 
  • Jugendlicher = ab dem 12. Geburtstag bis zum 18. Geburtstag 
  • Erwachsener = ab dem 18. Geburtstag  
  • 1) Wie lange dürfen sich Kinder und Jugendliche in Gaststätten befinden?

  • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren: 
    ‌Unter 16-Jährige dürfen sich nicht in Gaststätten aufhalten. Außer: Sie sind in der Gaststätte, um lediglich etwas zu essen oder zu trinken. Dies ist ihnen jedoch nur zwischen 05:00 und 23:00 Uhr erlaubt. Davon abgesehen dürfen sie Gaststätten besuchen, wenn sie verreisen oder wenn ein Jugendhilfe-Träger dort eine Veranstaltung hat. 
  • Kinder und Jugendliche ab 16 Jahren: 
    ‌Ab diesem Alter dürfen Jugendliche ohne Begleitung und im Zeitraum von 05:00 bis 24:00 Uhr Gaststätten aufsuchen. 
  • Kinder und Jugendliche in Begleitung: 
    ‌Von den genannten Regeln gibt es eine Ausnahme: Wenn eine erziehungsberechtigte Person jemand Minderjährigen beim Gaststätten-Aufenthalt begleitet. In diesem Fall gibt es keine Beschränkung für die Ausgangszeiten.  
  • Hinweis:
    „Gaststätte“ ist der förmliche Begriff für Kneipe, Gasthaus, Lokal oder Wirtshaus. Also für einen Betrieb im Gastgewerbe.

    2) Wie lange dürfen Kinder und Jugendliche in Clubs und Diskotheken?

  • Kinder und Jugendliche unter 16
    ‌Unter 16-Jährigen ist der Besuch einer Disco oder öffentlichen Tanzveranstaltungen, Partys verboten.
  • Kinder und Jugendliche ab 16: 
    ‌Jugendliche in diesem Alter dürfen in die Disco; aber nur bis 24:00 Uhr. 
  • Kinder und Jugendliche in Begleitung: 
    ‌Auch hier gibt es eine Ausnahme: Im Beisein einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person, können Minderjährige auf öffentliche Tanzveranstaltungen gehen. Zudem: Geht es bei der Veranstaltung um künstlerische Betätigung oder Brauchtumspflege (z.B. Maibaumstellen), können unter 16-Jährige bis Mitternacht (24:00 Uhr) und Kinder (unter 12 Jahren) bis 22:00 Uhr anwesend sein. 
  • Beispiel:
    Ein 14-jähriges Kind ist Mitglied eines Tanzvereins. Der Verein veranstaltet einen Tanzabend, bei dem das Kind selber mittanzt. Es darf sich bis 24:00 Uhr dort aufhalten.

    3) Dürfen Minderjährige Spielotheken besuchen?


    ‌Minderjährige (= alle unter 18) dürfen sich nicht in Spielhallen (auch „Spielotheken“ oder „Spielos“) aufhalten und auch sonst nicht an irgendwelchen Glückspielen in der Öffentlichkeit teilnehmen. 

    ‌Verboten ist ihnen die Teilnahme an …
  • Glücksspielen mit Gewinnmöglichkeiten (etwa Sportwetten)
  • Spielen an Geldspielgeräten (etwa in Spielotheken) 
  • Spielen an Warenspielgeräten (etwa in einem Gasthaus) 
  • Hinweis:
    Erlaubt ist hingegen das Spielen an Spieleinrichtungen auf Volksfesten, Jahrmärkten, Kirmessen und derartigen Veranstaltungen. Aber: Der Gewinnwert darf 25 Euro nicht übersteigen.

    4) Dürfen Kinder und Jugendliche alleine ins Kino gehen?

  • Kinder unter 6 Jahren: 
    ‌Unter 6-Jährige dürfen nicht alleine ins Kino gehen. Dasselbe gilt für andere öffentliche Filmveranstaltungen. Sie müssen von einer sorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person begleitet werden. Zudem: Das Kind darf den Film nur ansehen, wenn es keine Altersbeschränkung gibt. 
  • Kinder zwischen 6 und 13 Jahren: 
    ‌In diesem Altersbereich dürfen Kinder nur bis 20:00 Uhr im Kino sein. Dauert die Veranstaltung länger, muss eine sorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person dabei sein. 
  • Jugendliche zwischen 14 und unter 16 Jahren: 
    ‌Sind sie allein, müssen sie um spätestens 22:00 Uhr das Kino verlassen. In Begleitung einer sorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person können sie so lange bleiben, wie sie möchten. 
  • Jugendliche ab 16 und unter 18 Jahren: 
    ‌In dieser Alterskategorie darf man nur bis 24:00 Uhr im Kino sein. Außer: Man ist dort mit einer sorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person. 
  • Hinweis:
    Hier ist ein praktischer Jugendschutz-Rechner. Einfach das Alter des Kindes und das Thema (z.B. Alkohol) auswählen.

    5) Dürfen Kinder und Jugendliche in Nachtklubs gehen?

  • Personen unter 18: 
    ‌Kinder und Jugendliche dürfen sich nicht in Nachtclubs aufhalten. Unter Nachtklubs werden Stripbars, Bordelle, Prostituierten-Bars, Swingerclubs und ähnliche Einrichtungen verstanden. Auch der Besuch von Erotikmessen ist Minderjährigen verboten. Solche Lokalitäten gelten als jugendgefährdend. Zudem stehen solche Orte vermehrt mit Kriminalität in Verbindung (z.B. Drogen- und Menschenhandel). 
  • 6) Welche Bestimmungen gibt es für Filme, Spiele und andere Bildträger?


    ‌Ein Bildträger (Spiel, Film o.a.) darf nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen (Übergabe, Verleih, Verkauf, etc.), …
  • wenn keine Alterskennzeichnung darauf ist oder  
  • wenn keine Jugendfreigabe besteht. 
  • Hinweis:
    Das gilt für alle Online Streaming-Dienste, DVDs, Videospiele, CDs, Blu-Ray, etc.

    7) Ab wie vielen Jahren dürfen Jugendliche Alkohol konsumieren?

  • Kinder und Jugendliche unter 16: 
    ‌Personen in dieser Altersgruppe ist es verboten, in der Öffentlichkeit Alkohol zu trinken. 
  • Jugendliche ab 16 Jahre: 
    ‌Für über 16-Jährige ist der Konsum von Bier, Wein und Sekt in der Öffentlichkeit erlaubt. 
  • Jugendliche in Begleitung: 
    ‌Jugendliche dürfen ab dem 14. Geburtstag in der Öffentlichkeit Bier, Wein und Schaumwein konsumieren. Aber nur, wenn ihre Eltern dabei sind. Wird die Begleitung jedoch von einer erziehungsbeauftragten Person übernommen, darf kein Alkohol konsumiert werden. 
  • Kinder und Jugendliche generell: 
    ‌Allen Personen unter 18 ist der öffentliche Konsum von allen anderen alkoholischen Getränken (zum Beispiel Likör, Schnaps, Whiskey, Wodka, Rum, Gin, usw.) verboten. Dasselbe gilt für den Konsum von alkoholhaltigen Lebensmitteln. Beispielsweise „Mon Cherie“ (Weinbrandpralinen) oder Eiscreme mit einem Schuss Likör sind für unter 18-Jährige verboten. Der Konsum von alkoholfreiem Bier ist jedoch erlaubt. 
  • Hinweis:
    Das Jugendschutzgesetz schreibt vor, wie Minderjährige in der Öffentlichkeit geschützt werden müssen. Was die Kinder und Jugendlichen privat machen, fällt in den Verantwortungsbereich der Eltern oder Fürsorgeberechtigten.

    8) Ab wann ist Jugendlichen das Rauchen erlaubt?


    ‌Auch hinsichtlich des Rauchens sind die Regelungen im Jugendschutz verständlich streng: Kindern und Jugendlichen ist es verboten, in der Öffentlichkeit Tabakwaren (Zigaretten, Zigarren, etc.) zu konsumieren oder zu erwerben. Weder im Internet noch im Katalog dürfen sie solche Waren einkaufen.
    Beispiel:
    Rauchen unter 18-Jährige in einem Gastgarten müssen sie vom Personal auf das Verbot aufmerksam gemacht werden.

    9) Ab wie vielen Jahren darf man Sex haben? Und: Wer mit wem?


    ‌Grundsätzlich darf man ab einem Alter von 14 Jahren Sex haben. Das ist die sogenannte „Schutzaltersgrenze“. Personen, die jünger als 14 sind, gelten als Kinder: mit diesem Gesetz sollen sie vor sexuellem Missbrauch geschützt werden. 

    ‌Hat eine über 14-jährige Person mit einer unter 14-jährigen Geschlechtsverkehr, macht sie sich strafbar. Haben unter 14-Jährige (also Kinder) miteinander Sex, bleiben sie straffrei. In letzterem Fall kann das Familiengericht jedoch Erziehungsmaßnahmen anordnen.
    Hinweis:
    Die Themen Sex, Reisen, Tattoos usw. sind nicht im Jugendschutzgesetz selbst geregelt. Diese Themen sind in verschiedenen anderen Gesetzen verankert.
    Zur besseren Übersicht eine Tabelle:
    Beispiel:
    Hat eine 14-jährige Person mit einer 13-jährigen Person Sex, macht sie sich nach deutschem Recht strafbar. Es macht sich immer die ältere Person strafbar.

    10) Sind Reisen ohne Eltern unter 18 erlaubt?


    ‌Minderjährige Personen dürfen auch ohne ihre Eltern verreisen. Sowohl im Inland als auch ins und im Ausland. Die Eltern haben aber die Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder. Daher können sie die Reise verbieten. 

    ‌Außerdem ist es ratsam, dass die Eltern den Kindern eine schriftliche Einverständniserklärung mitgeben. Darin sollten die Kontaktdaten der Eltern zu finden sein. Zudem eine Kopie der Reisepässe oder Personalausweise der Erziehungsberechtigten. Haben z.B. Grenzbehörden Zweifel, kann schnell etwas vorgewiesen werden.
    Hinweis:
    Wenn Kinder ohne Eltern Urlaub machen oder aus anderen Gründen allein verreisen, sollten die Eltern ihren Kindern eine schriftliche Einverständniserklärung mitgeben.

    11) Ab wie vielen Jahren darf man sich ein Tattoo oder Piercing stechen lassen?


    ‌Für Tätowierungen und Piercings gibt es kein rechtliches Mindestalter. Tattoo- und Piercing-Studios verlangen aber häufig eine Zustimmung der Eltern. Eine einfache Einverständniserklärung mit Unterschrift reicht in der Regel. 

    ‌Es gibt viele Studios, die nur Personen von mindestens 18 Jahren ein Tattoo oder Piercing stechen. Das gilt insbesondere für Piercings und Tattoos im Intimbereich oder größere Eingriffe (z.B. Nippel-Piercing oder Ohrentunnel).
    Hinweis:
    Das Gesetz bestimmt kein Mindestalter, ab wann Tattoos oder Piercings erlaubt sind. Die meisten Studios nehmen jedoch nur Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind.

    12) Dürfen Kinder und Jugendliche Messer oder andere Waffen mitführen?


    ‌Grundsätzlich nicht. Minderjährige dürfen mit Waffen nur zu folgendem Zweck hantieren:
  • bei der Ausbildung 
  • bei der Jagd 
  • beim Schießsport 
  • bei der Arbeit 
  • Das Benutzen von Druckluftwaffen ist nur auf Volksfesten erlaubt. Zum Beispiel auf der Kirmes bei einem Spielzeug-Schießstand. Wichtig ist, dass immer eine Aufsichtsperson dabei ist.

    13) Ab welchem Alter dürfen Kinder und Jugendliche arbeiten?


    ‌Ab welchem Alter Kinder und Jugendliche arbeiten dürfen, welche Arbeitszeiten für sie gelten und alle anderen Details zum Thema sind nicht im Jugendschutzgesetz geregelt. Dafür zuständig ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).
  • Neues Jugendschutzgesetz 2021


    ‌Nach fast 20 Jahren hat die Gesetzgebung das Jugendschutzgesetz reformiert. Die neuen Regelungen sind mit 1. Mai 2021 in Kraft getreten. Sie antworten auf die neuen Herausforderungen im Internet

    ‌Es geht um folgende Punkte: 

    ‌1) ‌Verpflichtung zu strukturellen Sicherheitsvorkehrungen 

    ‌2) Modernisierung der Alterskennzeichnung 

    ‌3) Strikte Rechtsdurchsetzung 

    ‌4) Erneuerung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

    1) Verpflichtung zu strukturellen Sicherheitsvorkehrungen


    ‌Künftig sind Anbieter von Online Services verpflichtet, die persönliche Integrität von Minderjährigen durch effizientere Vorkehrungen zu schützen. Abhängig von den speziellen Anforderungen diverser Dienste und Angebote können sich die konkreten Maßnahmen voneinander unterscheiden. 

    ‌Solche Maßnahmen sind z.B.:
  • Altersüberprüfung-System 
  • Sicherheitsvoreinstellungen 
  • Hilfesysteme
  • Melde- und Beschwerdesysteme
    ‌ 
  • 2) Modernisierung der Alterskennzeichnung


    ‌Filme und PC Spiele sollen zukünftig wieder besser auf die Eignung oder Nicht-Eignung für eine bestimmte Altersgruppe hinweisen. Neu ist, dass Streaming Dienste und Online Spiele ihre Inhalte fortan mit entsprechenden Alterskennzeichnungen ausweisen müssen. 

    ‌Darüber hinaus wird die Alterseignung auch auf diverse Interaktionsmöglichkeiten angewendet. Kinder, Eltern, Lehrpersonal und andere Beteiligte bekommen damit eine bessere Kontrollmöglichkeit. 

    ‌Diese Elemente werden zukünftig stärker eingeschränkt:
  • In-Game-Käufe (z.B. Lootboxen) 
  • andere Kaufanreize 
  • offene Kontaktmöglichkeiten (z.B. Chats)
    ‌ 
  • 3) Strikte Rechtsdurchsetzung


    ‌Durch das erneuerte Gesetz für Jugendschutz kann härter gegen Anbieter vorgegangen werden, die ihren Unternehmenssitz nicht in Deutschland haben. Zuerst wird ein Anbieter auf einen Missstand aufmerksam gemacht. Danach erhält er die Möglichkeit, die Mängel zu beheben. 

    ‌Kommt er der Forderung jedoch nicht nach, können schließlich auch Bußgeldstrafen von an die 50 Millionen Euro verhängt werden. Damit gibt es künftig eine konsequentere „Rechtsdurchsetzung“.

    4) Erneuerung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien


    ‌Die „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“ (BPjM) ändert ihren Namen und erweitert ihren Aufgabenbereich: Künftig heißt sie „Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz“ (BzKJ)

    ‌Die zentralen Aufgaben der BPjM 

    ‌1) Kontrolle der Anbieter, ob sie die neuen Jugendschutz-Regeln auch tatsächlich einhalten. 

    ‌2) Weiterentwicklung im Bereich Kinder- und Jugendmedienschutz 

    ‌3) Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz zentralen Behörden, Organisationen und Unternehmen. 

    ‌4) Vertretung der Interessen von Kindern und Jugendlichen unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen und direkte Miteinbeziehung dieser.
    Hinweis:
    Die Umsetzung der neuen Regelungen für Jugendschutz wird von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz begleitet und überwacht. Sie wurde 2021 ins Leben gerufen.
  • Mehr zum Jugendschutz im Internet
  • Welche Maßnahmen im Jugendschutz sind außerdem neu?


    ‌Die letzte große Veränderung gab es mit 1. Mai 2021. Davon abgesehen ist auch am 1. April 2016 ein neues Gesetz in Kraft getreten: das „Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas“.
  • Die Abgabe und 
  • der Verkauf … 
  • … von E-Zigaretten und E-Wasserpfeifen an unter 18-Jährige ist verboten. Das Verbot gilt für sowohl den „normalen“ als auch den „online“ Handel.

    Welche Strafen gibt es bei Verstößen?


    ‌Wer gegen das Jugendschutzgesetz verstößt, muss mit saftigen Strafen rechnen. Es können Strafen bis 50.000 Euro anfallen. 

    ‌Strafen können Veranstaltern, Lokal-Inhabern, Eltern, Erziehungsbeauftragten und anderen Personen verhängt werden. Wer als Gewerbetreibender oder als Sorgeberechtigter (zu Unrecht) beschuldigt wird, sollte einen Anwalt einschalten, der sich im Bereich Kinder- und Jugendhilfe auskennt.

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    Der Gesetzestext hält dazu fest: 

    ‌„Ordnungswidrig handelt, wer als Person über 18 Jahren ein Verhalten eines Kindes oder einer jugendlichen Person herbeiführt oder fördert, das durch ein in […] Verbot oder durch eine vollziehbare Anordnung nach § 7 Satz 1 verhindert werden soll.“ 

  • Ein ausführlicher Bußgeldkatalog für Verstöße gegen den Jugendschutz (nach Bundesländern geordnet) 
    >> Bußgeldkatalog Jugendschutzgesetz 

  • Jugendschutzgesetzes zum Ausdrucken

    Aushang für die Gastronomie


    ‌Zur Wahrung des Jugendschutzes schreibt der Gesetzgeber vor: Jeder Gastbetrieb ist verpflichtet, einen Auszug aus dem Jugendschutzgesetz im Lokal anzubringen. Der Aushang muss gut sichtbar und lesbar sein. Der nachstehende Aushang steht zum kostenlosen Download zur Verfügung und kann im Gastronomie-Betrieb aufgehängt werden:
  • Auszug aus dem Jugendschutzgesetz zum Ausdrucken (PDF) (Stand: Mai 2021) 
    ‌>> Der aktualisierte Aushang
  • Hinweis:
    Das Bundesjugendministerium leistet Pionierarbeit für die Aufklärung im Jugendschutz. Ein Beispiel dafür ist die Kampagne „Aktion "Jugendschutz: Wir halten uns daran!" 

    Beratungsstellen, Telefonnummern, Info-Materialien


    ‌Folgende Stellen bieten Beratung und umfangreiches Informationsmaterial rund um das Thema Jugendschutz. Sie unterstützen persönlich, telefonisch und online. Die Angebote sind kostenlos und auf Wunsch anonym.

    Beratung für Kinder & Jugendliche, Eltern, Gewerbetreibende, Institutionen:


    1‌) www.bag-jugendschutz.de 
    ‌Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) 
    ‌Zielgruppe: allgemein – besonders Erwachsene, Gewerbetreibende und Institutionen 

    ‌2) www.jugendschutz-aktiv.de
    ‌Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) 
    ‌Zielgruppe: allgemein – besonders Gewerbetreibende & Veranstalter 

    ‌3) www.kinderschutz-zentren.org
     
    ‌Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e.V. 
    ‌Zielgruppe: Fachpersonal in Einrichtungen für Jugend- und Kinderschutz, in der Wissenschaft und im Gesundheitswesen, Politik, Wissenschaft, Journalismus 

    ‌4) www.bmfsfj.de 
    ‌Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
    ‌Zielgruppe: allgemein 

    ‌5) www.caritas.de 
    ‌Deutscher Caritasverband e. V. 
    ‌Zielgruppe: Kinder, Jugendliche, Eltern

    ‌6) www.jugendschutz.de 
    ‌‌Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ)
    ‌Zielgruppe: Fachpersonal aus Jugendhilfe und Schulen, an jene, die mit Kinder & Jugendlichen arbeiten, sowie an Eltern und Erziehungsberechtigte

    Kinder- und Jugendschutz in Medien & Internet:


    1‌) www.jugendschutz.net
    ‌Kompetenzzentrum für den Schutz von Kindern & Jugendlichen im Internet 
    ‌Zielgruppe: allgemein 

    ‌2) www.juuuport.de 
    ‌Juuuport e.V. Online-Beratungsplattform für junge Menschen, die Probleme im Netz haben 
    ‌Zielgruppe: Kinder und Jugendliche 

    ‌3) www.jugend.support
    ‌Bei Problemen und Stress im Netz 
    ‌Zielgruppe: Kinder ab 12 Jahren und Jugendliche 

    ‌4) www.internet-beschwerdestelle.de
    ‌eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. 
    ‌Zielgruppe: Internetnutzer, die eine Beschwerde über Online Inhalte einreichen wollen 

    ‌5) www.fsm.de
    ‌Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter e.V. (FSM) 
    ‌Zielgruppe: Internetnutzer, die mit illegalen und jugendgefährdenden Inhalten in Kontakt kommen 

    ‌6) www.fragzebra.de
    ‌Landesanstalt für Medien NRW 
    ‌Zielgruppe: allgemein

    ‌7) www. bzkj.de
    ‌Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) 
    ‌Zielgruppe: allgemein 

    ‌8) www.bundespruefstelle.de

    ‌Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) 
    ‌Zielgruppe: Institutionen und Unternehmen 

    ‌9) www.kjm-online.de
    ‌Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) 
    ‌Zielgruppe: : Institutionen und Unternehmen

    Für Unternehmen – Freiwillige Selbstkontrolle:


    ‌1) www.fsk.de
    ‌Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) 

    ‌2) www.usk.de 
    ‌Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) 

    ‌3) www.automaten-selbstkontrolle.de
    ‌Automaten-Selbstkontrolle (ASK) 

    ‌4) www.fsm.de
    ‌Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter (FSM) 

    ‌5) www.fsf.de
    ‌Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF) 

    ‌6) www.dt-control.de 
    ‌Freiwillige Selbstkontrolle im Pressevertrieb

    Weiterführende Beiträge

  • Jugendschutz im Internet
  • Jugendschutz – Recht einfach erklärt

    Was ist Jugendschutz?

    Jugendschutz ist ein Überbegriff für alle Vorkehrungen, Angebote, Maßnahmen, Gesetze, Institutionen etc., die sich mit der Frage beschäftigen: „Wie kann die körperliche und seelische Gesundheit von minderjährigen Menschen im öffentlichen und privaten Bereich geschützt werden?“ 

    ‌Weiterlesen: Was bedeutet Jugendschutz?

    Was ist im Jugendschutzgesetz geregelt?

    Das Jugendschutzgesetz regelt den Schutz von Minderjährigen an öffentlichen Orten. Darin geht es z.B. um Ausgangszeiten (Discos, Gaststätten, Nachtklubs, Kinos etc.) oder um Alkohol- und Zigarettenkonsum. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz werden sehr teuer. 

    ‌Weiterlesen: Was ist das Jugendschutzgesetz?

    Wann muss ein 16-Jähriger zuhause sein?

    Das kommt darauf an, wo sich die 16-jährige Person aufhält. In Gaststätten, Diskotheken und Kinos dürfen sich Jugendliche ab 16 Jahren bis Mitternacht ohne Begleitung von Eltern oder Erziehungsberechtigten aufhalten. Kommen diese mit, dürfen Jugendliche ab 16 auch länger bleiben. 

    ‌Weiterlesen: Was dürfen Jugendliche und was nicht?

    Ab wann darf man Tattoos und Piercings haben?

    Es gibt keine gesetzliche Regelung, ab wann Tattoos & Piercings zulässig sind. Viele Studios nehmen nur Personen ab 18 Jahren. Mancherorts reicht auch eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern, wenn die Person noch nicht 18 ist. Nippel-Piercings, Intim-Piercings oder Ohrtunnel gibt es meist erst ab 18. 

    ‌Weiterlesen: Ab wie vielen Jahren darf man sich ein Tattoo oder Piercing stechen lassen?

    Ab wann darf man Alkohol trinken?

    „Harten Alkohol“ ausschließlich ab 18 Jahren (=gebrannter Alkohol, z.B. Wodka, Whiskey, Schnaps, Alkopops aber auch Likör). Hingegen: Bier, Wein, Schaumwein (Sekt) bereits ab 16 Jahren. Zwischen 14 und 16 Jahren darf Bier, Wein und Schaumwein nur unter Beisein der Erziehungsberechtigten konsumiert werden. 

    ‌Weiterlesen: Ab welchem Alter dürfen Jugendliche Alkohol trinken?

    Mit wie vielen Jahren darf man Sex haben?

    Grundsätzlich erst ab 13 Jahren. Unter 13-Jährige dürfen rechtlich gesehen nur Geschlechtsverkehr haben, wenn beide unter 13 sind. Die Altersgrenzen sind hier besonders wichtig: Hat eine 14-jährige Person mit einer 13-jährigen Sex, macht sich die ältere Person strafbar. Zudem gibt es noch viele andere Regelungen. 

    ‌Weiterlesen: Ab wie vielen Jahren darf man Sex haben? Und: Wer mit wem?

    Was sagt das neue Jugendschutzgesetz 2021?

    Am 1. Mai 2021 ist ein neues Jugendschutzgesetz in Kraft getreten. Es regelt die Sicherheitsvorkehrungen im Internet neu. Damit sollen Kinder und Jugendliche zukünftig stärker geschützt werden. Zudem können ausländische Anbieter von Inhalten in Zukunft härter bestraft werden, wenn sie sich nicht an die Regeln halten. 

    ‌Weiterlesen: Neues Jugendschutzgesetz 2021

    Wohin können sich Jugendliche wenden?

    Für allgemeine Beratungen zum Thema Jugendschutz, zum Beispiel: bag-jugendschutz.de, jugendschutz-aktiv.de, bke-beratung.de, kinderschutz-zentren.org, caritas.de, bmfsfj.de. Speziell für Jugendschutz im Internet, z.B.: jugendschutz.net, juuuport.de, internet-beschwerdestelle.de, fsm.de, fragzebra.de, bzkj.de. 

    ‌Weiterlesen: Beratungsstellen, Telefonnummern, Info-Materialien

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