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Jugendmedienschutz – Entwicklung von Medienkompetenz & Schutz vor Gefährdungen

Der Jugendmedienschutz verfolgt das Ziel, Kinder und Jugendliche vor schädlichen Einflüssen auf ihre Persönlichkeitsentwicklung zu schützen und kontrolliert deshalb die Inhalte der Medien. Des Weiteren geht es darum, die Medienkompetenz Heranwachsender zu stärken und die Medienfreiheit zu wahren.

Konsequenter Jugendmedienschutz – wichtiger als je zuvor


‌Der Jugendmedienschutz hat die Intention, Kinder und Jugendliche vor Medieninhalten zu schützen, die eine Gefahr für die Persönlichkeitsentwicklung darstellen. Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung und der damit einhergehenden unbegrenzten Verfügbarkeit von Inhalten im Internet werden die Aufgaben des Jugendmedienschutzes immer wichtiger. Heranwachsende vor schädlichen Einflüssen der Erwachsenenwelt zu bewahren und die Kindheit zu einem Schonraum für die Entwicklung zu machen, wird zunehmend schwieriger. 

‌Neben dem Schutz vor schädigenden Einflüssen der Medien ist es ebenso notwendig, die Medienkompetenz der Heranwachsenden zu stärken. Der Jugendmedienschutz basiert auf einem Konsens über das Wertesystem der Gesellschaft. Das betrifft bestimmte Grundwerte, soll jedoch nicht die Entwicklung des individuellen Wertesystems behindern. Es ist erforderlich, den Jugendmedienschutz im Kontext mit dem im Grundgesetz verankerten Recht auf Freiheit der Meinung und der Medien zu betrachten.

Rechtliche Grundlagen des Jugendmedienschutzes in Deutschland


‌Der Jugendmedienschutz basiert in Deutschland auf dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) und dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), die zum Bereich der Jugend- und Familiengesetze und somit zum Familienrecht gehören. Darüber hinaus enthält das Strafgesetzbuch (StGB) verschiedene Verbreitungsverbote, die ebenfalls im Jugendmedienschutz von Bedeutung sind. Darüber hinaus setzt das Bundeskinderschutzgesetz den Rahmen für einen umfassenden Kinderschutz. 

‌Das Jugendschutzgesetz regelt den Umgang mit den sogenannten Trägermedien, also mit den Medien, die materiell greifbar sind (z. B. Videokassetten, DVDs, CD-ROMs, Bücher, Zeitschriften). Darüber hinaus finden sich im Jugendschutzgesetz Bestimmungen, die die Telemedien (mit Ausnahme des Rundfunks) betreffen. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag umfasst die Regelungen für Medien im Zuständigkeitsbereich der Länder. Dazu zählen neben dem Fernsehen, das Radio sowie das Internet und alle damit zusammenhängenden Dienste. Im Strafgesetzbuch ist grundsätzlich geregelt, welche Inhalten nicht verbreitet werden dürfen.
Verbreitungsverbote gemäß Strafgesetzbuch: 

‌§ 86 Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen 

‌§ 86 a Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 

‌§ 130 Volksverhetzung 

‌§ 130a Anleitung zu Straftaten 

‌§ 131 Gewaltdarstellung 

‌§ 184 Pornographische Inhalte 

‌§ 184a Gewalt- und tierpornographische Inhalte 

‌§ 184b Kinderpornographische Inhalte 

‌§ 184c Jugendpornographische Inhalte 

‌§ 284 Veranstaltung unerlaubter Glücksspiele
Im Mai 2021 trat eine Reform des Jugendschutzgesetzes in Deutschland in Kraft, die auch den Kinder- und Jugendmedienschutz betrifft. Neben dem Schutz sollen die Orientierung und die Durchsetzung von Regelungen verbessert werden. 

‌Neben dem ordnungsrechtlichen Jugendschutz, der gesetzlich geregelt ist, gibt es in Deutschland einen strukturellen Jugendschutz, der im Sozialgesetzbuch (SGB) verankert ist und in § 1 Absatz 3 Nr. 4 SGB VIII die Rolle der Kinder- und Jugendhilfe definiert.

Aufgaben des praktischen Jugendmedienschutzes


‌Im Rahmen des Jugendmedienschutzes werden die Inhalte der Medien überprüft, um ein Gefährdungspotenzial zu erkennen und die Verbreitung der entsprechenden Inhalte zu unterbinden. Ziel ist es, Heranwachsende davor zu schützen, zu früh mit Inhalten der Erwachsenenwelt konfrontiert zu werden. Auf diese Weise soll eines Kindeswohlgefährdung ausgeschlossen werden, da diese Inhalte die Persönlichkeitsentwicklung stören oder sogar nachhaltig gefährden. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die Medieninhalte durch Kontrollorgane auf ihr Gefährdungspotenzial überprüft. Damit wird sichergestellt, dass die Medieninhalte nicht gegen Werte und Normen verstoßen, die von der Gesellschaft im Konsens vorgegeben werden. Ein besonderes Augenmerk wird auf gefährdungsgeneigte Heranwachsende gelegt. Kinder und Jugendliche aus gewaltgeprägten sowie aus sozial benachteiligten Familien, die oft unter einer weitreichenden Vernachlässigung leiden, sollen besonders vor den schädlichen Einflüssen geschützt werden. Dafür sieht der Jugendmedienschutz repressive Maßnahmen wie Sanktionen des Ordnungs- und Strafrechts vor. 

‌Außerdem verfolgt der Jugendmedienschutz präventive Ziele. Durch eine Stärkung der Medienkompetenz lernen Heranwachsende, verantwortungsbewusst mit den Möglichkeiten der Medien umzugehen. Medienkompetenz wird zu einem immer wichtigeren Bestandteil der Erziehung. Die Flut an Informationen, die digital und teilweise grenzüberschreitend im Internet zur Verfügung gestellt wird, zwingt zur Auseinandersetzung mit dieser Problematik. Zur Medienkompetenz gehört die Fähigkeit, die persönliche Integrität im Internet zu schützen

‌Der Jugendmedienschutz verfolgt das Ziel, Kinder und Jugendliche bei der Nutzung von Medien zu schützen, aber auch zur verantwortlichen Nutzung der Medien zu befähigen.

Schutz der altersgemäßen Entwicklung


‌Kinder und Jugendliche durchlaufen einen Entwicklungsprozess. Dieser Prozess umfasst auch die Kompetenz, mediale Inhalte mit eigenen sozialen Erfahrungen und gesellschaftlichen Grundwerten abzugleichen und aus diesem Abgleich eigene Schlüsse zu ziehen. Der Jugendmedienschutz stellt sicher, dass Kinder und Jugendliche nicht mit Medieninhalten konfrontiert werden, die für ihr Alter unangemessen sind und sie in der Persönlichkeitsentwicklung hemmen. Das betrifft insbesondere Darstellungen von Gewalt, stark ängstigende Inhalte sowie Pornographie. Werden derartige Inhalte festgestellt, erfolgt eine Reglementierung der Verbreitung durch unterschiedliche Vertriebsbeschränkungen. Darüber hinaus sollen Kinder davor geschützt werden, Medieninhalte zu konsumieren, die zu einer individuellen Beeinträchtigung führen, weil sie beispielsweise Ängste hervorrufen, die das Kind auch langfristig nicht verarbeiten kann. Wird eine derartige Jugendgefährdung festgestellt, muss sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang zu den Inhalten haben.

Was ist jugendgefährdend?


‌Die Meinungen dazu wandeln sich mit der gesellschaftlichen Entwicklung eines Landes. In den 1950iger Jahren waren die Ansichten restriktiver als dies heute der Fall ist. Allerdings standen Kindern und Jugendlichen damals bei Weitem weniger Medieninhalte zur Verfügung. Entwicklungen wie die Globalisierung, der technische Fortschritt und die Medienkonvergenz erschweren den Jugendmedienschutz. Kinder und Jugendliche haben über das Internet nahezu unbegrenzten Zugang zu Inhalten, die nicht für ihr Alter geeignet sind. Es reicht nicht aus, am heimischen PC eine Kinderschutzsoftware zu installieren. Aufgrund der Verbreitung von Smartphone, Tablet und Co. ist es kaum möglich zu kontrollieren, was Kinder außerhalb des eigenen Zuhauses an medialen Inhalten konsumieren. Jugendmedienschutz dient nicht nur dem Schutz der Heranwachsenden, sondern hat auch die Funktion, Verstöße zu deklarieren und die gesellschaftliche Debatte anzustoßen. Letztlich ist ein gesellschaftlicher Konsens erforderlich, der festlegt, welche Inhalte jugendschutzrelevant sind.

Wie funktioniert der Jugendmedienschutz in der Praxis?


‌Der Jugendmedienschutz wird unterteilt in den restriktiven und den erzieherischen Jugendschutz. Im Rahmen des restriktiven Jugendmedienschutzes werden Inhalte auf ihr Gefährdungspotenzial überprüft und deren öffentliche Verbreitung reglementiert. 

‌Die bekanntesten Prüfstellen sind die FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) und die USK (Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle). Diese beiden Institutionen sind dafür verantwortlich, Entscheidungen über die Altersfreigabe von Videospielen oder Filmen zu treffen. Die Verkaufsprodukte werden mit einer weißen, gelben, grünen, blauen oder roten Markierung versehen, die das Gefährdungspotenzial symbolisiert (weiß – nicht jugendgefährdend bis rot – extrem jugendgefährdend). 

‌Gemäß § 14 Jugendschutzgesetz müssen Filme, DVDs und Videospiele mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet werden, die von den Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) vergeben wurde. Die OLJB haben diese Aufgabe an die FSK und USK delegiert. 

‌Altersstufen gemäß § 14 Absatz 2 Nr. 1-5 Jugendschutzgesetz:
  • Freigegeben ohne Altersbeschränkung 
  • Freigegeben ab 6 Jahren  
  • Freigegeben ab 12 Jahren 
  • Freigegeben ab 16 Jahren 
  • Keine Jugendfreigabe (ab 18 Jahren) 

  • ‌ Sind Kinofilme für Jugendliche ab 12 Jahren freigegeben, dürfen Kinder ab 6 Jahren diese in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sehen. Im Fernsehen dürfen Filme, die ein Freigabe ab 16 Jahren haben, nur zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr gesendet werden. Für Filme ohne Altersfreigabe wird die Sendezeit auf den Zeitraum zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr begrenzt. 

    ‌Jugendgefährdende Medien ohne FSK- oder USK-Freigabe können von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) in einem Index aufgenommen werden und unterliegen als indizierte Medien Vertriebsbeschränkungen. Es ist verboten, für diese Medien in der Öffentlichkeit zu werben.

    Institutionen für die Kontrolle und Aufsicht


    ‌Die Kontrolle der medialen Inhalte ist aufwendig und nur dann erfolgsversprechend, wenn eine Aufsicht die Einhaltung von Verboten sicherstellt. In Deutschland sind folgende Institutionen für diese Aufgaben zuständig: 

    ‌1) Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

    ‌2) Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF)

    ‌3) Freiwillige Selbstkontrolle Filmwirtschaft (FSK)

    ‌4) Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstleister e. V. (FSM)

    ‌5) Jugendschutz.net

    ‌6) Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)

    ‌7) Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)

    ‌Eine einzige Institution mit dem Jugendmedienschutz zu beauftragen, wäre in Deutschland schwierig, da das föderale System unterschiedliche Zuständigkeiten festlegt. Für Trägermedien (Bücher, DVDs, Videokassetten, Computerspiele) ist der Bund zuständig und für Fernsehen sowie das Internet die Länder. Da das Grundgesetz in Art. 5 Abs. 1 in Deutschland eine Vorzensur verbietet, können die oben genannten Institutionen nur im Zuge einer Nachkontrolle und somit erst nach einer Veröffentlichung aktiv werden. Dadurch wirken die Vertriebsbeschränkungen leider oft erst, nachdem bereits viele Kinder und Jugendliche die Inhalte sehen konnten.

    Welche Sanktionen werden verhängt?


    ‌Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) beobachtet jugendschutzrelevante Angebote der Fernsehsender. Im Bereich des Internets wird die KJM von jugendschutz.net unterstützt. Werden Verstöße festgestellt, erfolgen Sanktionen, die von der Schwere des Verstoßes abhängen:
  • Bußgelder (Ordnungswidrigkeitenverfahren) 
  • Verfolgung von Straftaten durch die Staatsanwaltschaft 
  • Beschränkung von Rundfunk-Sendezeiten 
  • Ausstrahlungsverbote 
  • Beanstandung gegen Internet Content-Provider 
  • Untersagung gegen Internet Content-Provider 
  • Aufforderung zur Sperrung der Inhalte 
  • Sperrung der Inhalte 

  • ‌Die zuständige Landesmedienanstalt ist verantwortlich für die Durchsetzung der Sanktionen.

    Pädagogischer Jugendmedienschutz – Stärkung der Medienkompetenz


    ‌Im Rahmen des pädagogischen Jugendmedienschutzes steht die Stärkung der Medienkompetenz Heranwachsender im Vordergrund. Dabei sollen Kinder und Jugendliche für Themen wie Hatespeech, Cybermobbing, Fake News, Verschwörungstheorien und Extremismus sensibilisiert werden. Das geschieht durch Integration dieser Themen in die Lehrpläne der Schulen. Eltern können ebenfalls dazu beitragen, die Medienkompetenz ihrer Kinder zu stärken, indem sie die Nutzung der verschiedenen Medien thematisieren. Darüber hinaus gilt es, besonders kleinere Kinder aktiv zu schützen. Jugendschutzprogramme.de (JUSPROG) stellt beispielsweise einen Negativfilter zur Verfügung, der auf dem stationären PC aktiviert werden kann, sodass indizierte Inhalte nur nach Eingabe eines Passworts erreichbar sind. Der JUSPROG Kinderschutzbrowser übernimmt diese Funktion auf mobilen Endgeräten. 

    ‌Auf der Website der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz finden Sie medienpädagogische Tipps und empfehlenswerte Links, die Ihnen dabei helfen, die Medienkompetenz Ihrer Kinder zu stärken und sie gleichzeitig vor schädlichen Inhalten zu schützen.

    Jugendmedienschutz – Recht einfach erklärt

    Was ist die Zielsetzung des Jugendmedienschutzes?

    Die Vorschriften des Jugendmedienschutzgesetzes dienen dazu, Heranwachsende vor schädlichen Einflüssen der Medien zu schützen und eine ungestörte Entwicklung der Persönlichkeit zu ermöglichen. Der Jugendmedienschutz gehört zum Rechtsgebiet des Jugendschutzes und damit zum Familienrecht. 

    ‌Weiterlesen: Rechtliche Grundlagen des Jugendmedienschutzes in Deutschland

    Auf welchen gesetzlichen Grundlagen basiert der Jugendmedienschutz?

    Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen sind das Jugendschutzgesetz, der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sowie das Strafgesetzbuch. 

    ‌Weiterlesen: Rechtliche Grundlagen des Jugendmedienschutzes in Deutschland

    Welche Aufgaben erfüllt der praktische Jugendmedienschutz?

    Die Inhalte der Medien werden hinsichtlich der potenziellen Gefährdung beurteilt. Was als jugendgefährdend anzusehen ist, unterliegt einem gesellschaftlichen Konsens, der sich im Laufe der Zeit ändert. Außerdem verfolgt der präventive Jugendmedienschutz das Ziel, die Medienkompetenz der Heranwachsenden zu stärken, indem diese Themen in die Lehrpläne der Schulen aufgenommen werden. 

    ‌Weiterlesen: Aufgaben des praktischen Jugendmedienschutzes

    Welche Maßnahmen nutzt der Jugendmedienschutz?

    Medien dürfen nur mit einer entsprechenden Kennzeichnung veröffentlicht werden, aus der hervorgeht, für welche Altersgruppe die Inhalte geeignet sind. Ist keine Altersfreigabe vorhanden, weil der Inhalt potenziell jugendgefährdend ist, werden diese Medien auf einen Index gesetzt. 

    ‌Weiterlesen: Wie funktioniert der Jugendmedienschutz in der Praxis?

    Welche Sanktionen werden bei Verstößen verhängt?

    Die Sanktionen reichen von Bußgeldern bis zur Sperrung der Inhalte im Internet und Verfolgung der Straftat durch die Staatsanwaltschaft. 

    ‌Weiterlesen: Wie funktioniert der Jugendmedienschutz in der Praxis?

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