Pflegekind adoptieren: Pflegkind legt seine Hände in die der Pflegeeltern. © Adobe Stock | gera85

Pflegekind adoptieren – Chancen, Voraussetzungen und Ablauf

Ein Kind kommt nicht mit dem Ziel zu Pflegeeltern, um später von ihnen adoptiert zu werden. Wenn aber die leiblichen Eltern (und das Kind ab seinem 14. Geb.) in eine Adoption einwilligen, ist sie unter den üblichen Bedingungen möglich. Viel häufiger ist die Adoption von erwachsenen Pflegekindern.

Was versteht man unter der Adoption von Pflegekindern?


‌Manchmal geben Eltern ihre Kinder in Pflegefamilien, um dadurch Unterstützung bei der Erziehung zu erhalten. Wenn auch selten, so kommt es doch vor, dass Pflegeeltern ihr Pflegekind adoptieren möchten. Dafür braucht es aber jedenfalls die Zustimmung der leiblichen Eltern des Kindes. Und diese fehlt in vielen Fällen. 

‌Häufiger als eine Minderjährigenadoption kommt die Adoption von Pflegekindern im Erwachsenenalter vor. Damit wandeln volljährige Pflegekinder die jahrelang bestehende Pflegebeziehung in eine vollwertige rechtliche Eltern-Kind-Beziehung zu ihren Pflegeeltern um.
  • Pflegeeltern sind keine rechtlichen Eltern des Pflegekindes  
  • Die leiblichen Eltern des Pflegekindes verlieren durch die Pflege nicht ihre elterlichen Rechte & Pflichten  
  • Pflegeeltern betreuen das Kind nur für eine gewisse Zeit (Erziehungshilfe)  
  • Pflegeeltern haben eine Entscheidungsbefugnis für die Alltagssorge über das Kind  
  • Das Sorgerecht für das Kind können entweder die Eltern oder das Jugendamt bzw. ein Vormund haben  
  • Die Pflegefamilie steht in einem engen Kontakt mit den leiblichen Eltern des Kindes und dem Jugendamt  
  • Das Kind behält seinen Geburtsnamen  
  • Pflegeeltern haben nur einen Anspruch auf Elternzeit und Pflegegeld (Sachaufwand für die Pflege und Erziehung wird abgedeckt)  
  • Pflegeeltern finden üblicherweise schnell ein Pflegekind.  
  • Pflegeeltern müssen weniger Voraussetzungen erfüllen als Adoptionseltern  
  • Adoptiveltern sind vollwertige rechtliche Eltern des Adoptivkindes  
  • Die leiblichen Eltern verlieren durch die Adoption alle Rechte & Pflichten als Eltern  
  • Adoptiveltern gliedern das Kind rechtlich vollständig in ihre Familie ein  
  • (Adoptiv-)Eltern haben das Sorgerecht und Umgangsrecht für das Adoptivkind   
  • Die Adoptiveltern müssen nach abgeschlossener Adoption nicht in Kontakt mit den leiblichen Eltern des Kindes und der Adoptionsvermittlungsstelle stehen  
  • Ein Adoptivkind erhält einen neuen Namen  
  • Adoptiveltern haben einen Anspruch auf sowohl Elternzeit als auch Elterngeld   
  • Adoptionsverfahren dauern für die Adoptionsbewerber häufig lange (möglicherweise bis zu 2 Jahre). Für zur Adoption freigebende Eltern geht das Verfahren üblicherweise schnell.  
  • Adoptionseltern müssen eine ganze Reihe an Voraussetzungen erfüllen.  

  • Pflegekind adoptieren – Voraussetzungen

  • Zustimmung der leiblichen Eltern: 
    ‌Die leiblichen bzw. rechtlichen Eltern müssen vorher einwilligen, bevor es zu einer Pflegekind Adoption kommen kann. Können diese nicht zustimmen, z.B. weil sie nicht bekannt sind oder ihre Elternpflichten schwerwiegend verletzen, kann auch das Familiengericht die Zustimmung geben.
  • Zustimmung des Pflegekindes: 
    ‌Auch das Kind muss zustimmen, bevor die Adoption erfolgen darf. Die Zustimmung oder Verweigerung bei Kindern unter 14 liegt beim gesetzlichen Vertreter des Kindes.
  • Alle weiteren Voraussetzungen decken sich mit jenen für eine übliche Inlandsadoption eines minderjährigen Kindes. Alle Voraussetzungen
  • Ab wann kann ich mein Pflegekind adoptieren?

  • Sobald ein Kind – egal ob Pflegekind oder nicht – älter als 8 Monate ist (nach der Geburt), kann es adoptiert werden. 
  • Bei der Adoption von Pflegekindern vor deren Volljährigkeit müssen deren leibliche Eltern zustimmen. 
  • Die Adoption von Pflegekindern nach deren 18. Geburtstag verlangt keine Zustimmung deren leiblichen Eltern.
    ‌ 
  • Ablauf einer Pflegekind-Adoption


    ‌Wer ein Pflegekind adoptieren möchte, muss sich auf denselben Ablauf einstellen, wie bei jeder anderen Inlandsadoption Minderjähriger. Folgende Schritte sind im Blick zu haben (aus der Sicht der adoptierenden Eltern): 

    ‌1) Beratung durch Adoptionsvermittlungsstelle 

    ‌2) Beantragung der Pflegekindadoption 

    ‌3) Prüfung der Voraussetzungen 

    ‌4) Adoptionspflege 

    ‌5) Adoptionserklärung beim Notar 

    ‌6) Prüfung und Entscheidung durch das Familiengericht
    Hinweis:
    Bei einer Fremdadoption dauert die Adoptionspflege normalerweise mindestens 1 Jahr. Da sich Pflegeeltern und -kind aber schon kennen, ist die Zeit für die Adoptionspflege in der Praxis viel kürzer bemessen.
    Der Ablauf einer Pflegekind Adoption unterscheidet sich nicht vom Ablauf einer üblichen Inlandsadoption eines minderjährigen Kindes. Alle Informationen zum Ablauf.

    Erwachsenes Pflegekind adoptieren möglich?


    ‌Volljährige Pflegekinder können sich von den Pflegeeltern adoptieren lassen, ohne dafür die Zustimmung ihrer leiblichen Eltern zu brauchen. Es passiert relativ häufig, dass Pflegeeltern ihr Pflegekind adoptieren, sobald es volljährig ist. Manchmal stimmen die leiblichen Eltern des Pflegekindes einer Adoption nicht zu, weshalb diese oft bis zur Volljährigkeit auf eine Adoption warten. 

    ‌Will sich ein erwachsenes Pflegekind adoptieren lassen, wird der Adoptionsantrag meist akzeptiert. Die wichtigste Voraussetzung, nämlich die Integration in die Adoptionsfamilie, wird durch das vorangehende familiäre Verhältnis zwischen Pflegekind und -eltern erfüllt. Für die Adoption von Pflegekindern ab Volljährigkeit gelten dieselben Regeln wie bei einer üblichen Volljährigenadoption.
    Hinweis:
    Es kommt vor, dass die leiblichen Eltern gegen eine Adoption ihres Kindes durch die Pflegeeltern sind. Sobald das Kind 18 jedoch ist und, wenn es für längere Zeit in Pflege war, kann es sich von den Pflegeeltern relativ einfach adoptieren lassen. Die Zustimmung der leiblichen Eltern ist dann hinfällig.

    Pflegekind adoptieren – Recht einfach erklärt

    Was ist der Unterschied zwischen einem Pflegekind und einem Adoptivkind?

    Pflegschaft und Adoption unterscheiden sich grundlegend voneinander. Bei einer Pflegschaft wird ein Kind nur für eine gewisse Zeit erzogen. Die leiblichen Eltern werden mit der Pflege unterstützt. Hingegen bei einer Adoption wird das adoptierte Kind zum vollwertigen Familienmitglied der Aufnahmefamilie. Dabei verliert es alle Verwandtschaftsbindungen zu seinen leiblichen Verwandten. 

    ‌Weiterlesen: Vaterschaftsanerkennung vor Geburt

    Kann ich mein erwachsenes Pflegekind adoptieren?

    Ja. Mittels Erwachsenenadoption kann ein Pflegekind von den Pflegeeltern meist recht problemlos angenommen werden. Für die Volljährigenadoption sind einige spezielle Voraussetzungen zu erfüllen. Eine davon ist, dass bereits ein langfristiges Eltern-Kind-Verhältnis Bestand hatte.

    Wie läuft die Adoption eines Pflegekindes ab?

    Die Pflegeeltern und die leiblichen Eltern (sowie auch das Kind, sofern es schon 14 Jahre alt ist) müssen der Pflegekind-Adoption einwilligen. Dann müssen noch die Adoptionsvoraussetzungen erfüllt werden. Darauf folgen eine verkürzte Adoptionspflegezeit und die abschließende Einwilligungserklärung vor dem Notar. Das Gericht muss schließlich noch zustimmen. 

    ‌Weiterlesen: Ablauf einer Pflegekind-Adoption

    Wie stehen die Chancen auf Adoption eines Pflegekindes?

    Wer ein Kind in die Pflege aufnimmt, hat kein „besonderes“ Recht darauf, das Pflegekind adoptieren zu dürfen. Damit eine Pflegekindadoption möglich wird, müssen die leiblichen Eltern des Kindes einwilligen. Auch die restlichen Voraussetzungen für eine Adoption müssen erfüllt werden. Pflegekinder werden selten adoptiert, grundsätzlich ist dies aber möglich. 

    ‌Weiterlesen: Vaterschaftsanerkennung vor Geburt

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