Kindergeld und Ausland: Ob man im Ausland deutsches Kindergeld bekommt, hängt davon ab, wo man steuerpflichtig ist. © Adobe Stock | WavebreakmediaMicro

Kindergeld und Ausland: Was gilt für Kinder im oder aus dem Ausland?

Kindergeld und Ausland schließen sich nicht aus: Ob man mit Auslandsbezug Kindergeld bekommt, hängt weder von der Staatsbürgerschaft ab, noch davon, wo die Kinder wohnen. Ausschlaggebend ist, ob der oder die Beziehende in Deutschland steuerpflichtig ist. Mehr zu Kindergeld und Ausland lesen.

Können deutsche Eltern Kindergeld auch dann bekommen, wenn sie im Ausland leben?


‌Ja, Kindergeld bekommen jene Eltern, die in Deutschland voll steuerpflichtig sind. Das bezeichnet man auch als „unbeschränkte Steuerpflicht“. Es kommt also nicht primär darauf an, ob die Kinder in Deutschland leben. Auch bei beschränkter Steuerpflicht ist Kindergeld unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Hinweis:
Wer bekommt das Kindergeld, wenn ein Elternteil beschränkt und der andere unbeschränkt steuerpflichtig ist? In diesem Fall bekommt immer der unbeschränkt Steuerpflichtige das Kindergeld. Er oder sie hat hier Vorrang.

Bei beschränkter Steuerpflicht


‌Wer als Elternteil nur beschränkt steuerpflichtig ist, kann ebenfalls Kindergeld beziehen. Das wird dann als Sozialleistung gewertet. Dazu müssen auch die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt werden:
  • Der oder die Beziehende muss eine deutsche Arbeitslosenversicherung haben. Und: Die Kinder müssen in Deutschland wohnen. Oder: In einem anderen EU-Staat oder in Island, Norwegen oder Liechtenstein. 
  • Der oder die Beziehende erhält deutsche Rente. Sie oder er muss dazu in einem EU-Staat, in der Schweiz, Island, Norwegen oder Liechtenstein leben. Die Kinder des oder der Beziehenden müssen in der Bundesrepublik Deutschland leben oder in einem anderen EU-Staat oder in Island, Norwegen oder Liechtenstein. 
  • Der oder die Beziehende muss eine Beamtenanstellung bei einer deutschen Einrichtung außerhalb Deutschlands haben. Derjenige oder diejenige bekommt dann auch Kindergeld, wenn das Kind im Ausland bei ihm oder ihr im selben Haushalt lebt. 
  • Der oder die Beziehende lebt in einem anderen EU-Staat als Deutschland, in Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz, arbeitet jedoch in Deutschland. Die Kinder haben wohnhaft in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen EU-Staat, in Norwegen, Liechtenstein oder Island. 
  • Der oder die Beziehende arbeitet in der Entwicklungshilfe oder ist Missionar oder Missionarin. Leben die Kinder mit solchen Personen in einem gemeinsamen Haushalt im Ausland, können auch sie deutsches Kindergeld beziehen. 
  • Der oder die Beziehende ist mit einem Truppenmitglied der NATO verpartnert oder verheiratet, lebt in Deutschland, hat eine EU-Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft der Schweiz, Islands, Norwegens oder Liechtensteins. Zusätzlich müssen die Kinder in Deutschland oder einem anderen EU-Land bzw. in Island, Norwegen oder Liechtenstein leben. 
  • Hinweis:
    Leben die Kinder im Ausland, kann nur Kindergeld für diese Kinder bezogen werden, nicht jedoch der Kinderfreibetrag.

    Wenn ein Elternteil in Deutschland lebt und der andere im EU-Ausland?


    ‌Für den Bezug von Kindergeld ist nicht ausschlaggebend, wo die Eltern wohnen, sondern wo sie arbeiten. Zuständig für das Kindergeld (und andere Familienleistungen) ist das Land, in dem die Eltern arbeiten. Arbeiten nun die Eltern in verschiedenen EU-Ländern, zahlt jenes Land Kindergeld, in dem die Kinder ihren Wohnsitz haben. 

    ‌Häufig tritt der Fall ein, dass das Kindergeld im Staat des Kindeswohnsitzes kleiner ausfällt, als in dem Land, in dem der andere Elternteil arbeitet und bei dem die Kinder nicht wohnen. In diesem Fall gibt es sogenanntes „Differenzkindergeld“, gezahlt durch den Staat, in dem der andere Elternteil arbeitet. 

    ‌Sind Leistungen für Kinder im Ausland geringer als das deutsche Kindergeld, so gibt es keinen Kindergeldanspruch. Nicht zutreffend ist dies jedoch für Familienleistungen, die von folgenden Ländern gezahlt werden. Bei nachstehend aufgezählten Ländern gibt es möglicherweise aber ebenso ein Differenzkindergeld:
  • anderer EU-Staat 
  • Norwegen, Island, Liechtenstein 
  • Schweiz
  • Kindergeld für ausländische Staatsbürger, die in Deutschland leben


    ‌Ausländische Staatsangehörige mit wohnhaft in Deutschland können Kindergeld beziehen, wenn sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
  • Staatsbürgerschaft eines EU-Landes, oder eines Landes der EWR-Zone (Europäischer Wirtschaftsraum) bzw. der Schweiz. 
  • Staatsbürgerschaft eines der nachstehenden Länder: Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien oder Türkei. Zusätzlich muss eine Sozialversicherungspflicht für Deutschland bestehen bzw. Arbeitslosen- oder Krankengeld bezogen werden. 
  • Eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis (gültig) berechtigt zum Arbeiten in Deutschland. 
  • Der oder Anspruchsberechtigte ist ein unanfechtbar anerkannter Flüchtender bzw. Asylberechtigter. 
  • Welche Nachweise sind erforderlich?


    ‌Für die Beantragung sind folgende Nachweise zu erbringen:
  • Antrag auf Kindergeld 
  • Kopie der Kindesgeburtsurkunde 
  • ein anderes amtliches Dokument, das beweist, dass das Kind existiert 
  • Arbeitgeberbescheinigung
  • Kopie der Gewerbeanmeldung (bei Selbstständigen) 
  • Steuerbescheid
  • Wie ist das Kindergeld mit Auslandsbezug zu beantragen?


    ‌Ein Kindergeldantrag ist immer schriftlich und unterschrieben zu stellen. Und zwar bei der Familienkasse. Der Antrag kann auch im Ausland gestellt werden. Wer dafür zuständig ist, erfahren Sie bei der Familienkasse bzw. bei der Botschaft. 

    ‌Für den Antrag sind folgende Formulare ausgefüllt erforderlich:
  • Hinweis:
    Fremdsprachige Formulare gibt es im Download Center der Familienkasse.
  • Welche Missverständnisse ergeben sich vermehrt?

  • Kindergeld ist keine Leistung für Kinder: 
    ‌Es heißt zwar Kindergeld, aber es wird an die Eltern ausgezahlt. Auch wenn das Kind schon erwachsen ist, wird es an den bezugsberechtigten Elternteil ausgezahlt. Freilich dient es dazu, der ganzen Familie Unterstützung zu leisten. Nur in bestimmten Ausnahmefällen kann ein Abänderungsantrag gestellt werden. 
  • Kindergeld hat nichts primär mit der Staatsbürgerschaft zu tun: 
    ‌Kindergeldanspruch hängt nicht mit der deutschen Staatsbürgerschaft zusammen, sondern mit der Steuerpflicht. 
  • Wann ist eine Veränderungsmitteilung notwendig?


    ‌Der Staat reagiert empfindlich darauf, wenn sich etwas an den Lebensumständen ändert, dies jedoch nicht rechtzeitig bekannt gegeben wird. Zu Unrecht ausgezahltes Kindergeld muss zurückgezahlt werden. Bei folgenden Veränderungen müssen die Bezugsberechtigten die Familienkasse informieren: 

    ‌Wenn eine kindergeldberechtigte Person …
  • oder eines ihrer Kinder seinen Wohnsitz entweder ins Ausland oder ins Inland wechselt. 
  • oder eines ihrer Kinder den Haushalt verlässt, in dem sie/es bisher gewohnt hat. 
  • durch ihren Arbeitgeber in einen anderen Staat entsendet wird. 
  • Rente bekommt bzw. nicht mehr bekommt. 
  • Weitere Beiträge

  • Kinderbonus
    ‌ 
  • Kindergeld und Ausland – Recht einfach erklärt

    Wer bekommt Kindergeld im Ausland?

    Deutsches Kindergeld kann man auch im Ausland beziehen. Dafür gibt es eine Reihe an Voraussetzungen. Zum Beispiel muss man in Deutschland voll oder beschränkt steuerpflichtig sein. Bei beschränkter Steuerpflicht in Deutschland müssen zusätzlich weitere Voraussetzungen erfüllt werden. 

    ‌Weiterlesen: Können deutsche Eltern Kindergeld auch dann bekommen, wenn sie im Ausland leben?

    Deutsches Kindergeld für deutsche Staatsangehörige im Ausland möglich?

    Ja, vorausgesetzt der oder die Beziehende ist in Deutschland vollständig oder eingeschränkt steuerpflichtig. Das heißt: Er oder sie arbeitet in Deutschland bzw. bezieht in Deutschland Arbeitslosengeld. Es gibt zudem weitere Bedingungen. 

    ‌Weiterlesen: Können deutsche Eltern Kindergeld auch dann bekommen, wenn sie im Ausland leben?

    Bekommen ausländische Staatsbürger in Deutschland Kindergeld?

    In Deutschland lebende Staatsangehörige eines anderen Staates können ebenfalls deutsches Kindergeld bekommen. Dafür müssen sie Staatsbürger eines EU-Staates oder EWR-Staates sein, müssen eine Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung haben, die zum Arbeiten in Deutschland berechtigt, oder Anderes. 

    ‌Weiterlesen: Kindergeld für ausländische Staatsbürger, die in Deutschland leben

    Welche Nachweise sind für das Kindergeld mit Auslandsbezug zu erbringen?

    Für die Beantragung sind folgende Unterlagen notwendig: Kindergeld-Antrag, Kopie der Geburtsurkunde des Kindes oder ein anderes Dokument, welches die Existenz des besagten Kindes bezeugt, Steuerbescheid, Bescheinigung des Arbeitgebers oder (bei Selbstständigen) die Kopie der Gewerbeanmeldung. 

    ‌Weiterlesen: Welche Nachweise sind erforderlich?

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