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Wohngeld – Tipps für die Beantragung des Zuschusses

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss, auf den Mieter oder selbstnutzende Eigentümer einen Rechtsanspruch haben. Wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können Sie den staatlichen Zuschuss online beantragen. Doch welche Bedingungen müssen erfüllt sein und mit welchem Betrag können Sie rechnen?

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?


‌Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss, auf den Berechtigte einen Rechtsanspruch haben. Wenn Sie Mieter sind, wird Wohngeld als Mietzuschuss bezeichnet. Vielen Eigentümern ist nicht bewusst, dass auch sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, wenn sie die Immobilie selbst nutzen. In diesem Fall wird das Wohngeld als Lastenzuschuss bezeichnet. Unter welchen Voraussetzungen Wohngeld bewilligt wird, hat der Gesetzgeber im Wohngeldgesetz (WoGG) sowie im Sozialgesetzbuch (SGB) festgelegt. 

‌Um Wohngeld zu beantragen, wenden Sie sich an die Wohngeldstelle in Ihrer Kommune. Diese Behörde entscheidet über die Bewilligung des Antrags, hat dabei jedoch keinen Ermessenspielraum. Jeder Bürger, der die Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf diesen staatlichen Zuschuss. Wohngeld ist eine vorgelagerte Sozialleistung, die verhindern soll, dass Haushalte mit geringerem Einkommen wegen der hohen Wohnkosten Leistungen der Grundsicherung beantragen müssen. Mit dem Wohngeld soll sichergestellt werden, dass ein familiengerechtes, angemessenes Wohnen möglich ist. Mehr als eine Million Haushalte haben einen Anspruch auf Wohngeld, aber ein Drittel aller Berechtigten stellt keinen entsprechenden Antrag.

Wer bekommt Wohngeld?


‌Wohngeld wird an Bürger gezahlt, die grundsätzlich selbst ein ausreichendes Einkommen erwirtschaften, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Aufgrund der hohen Wohnkosten fällt es vielen Bürgern dennoch schwer, die Kosten für die Mietwohnung oder das selbstgenutzte Eigenheim zu bezahlen. Wer einen Anspruch auf den Bezug von Grundsicherungsleistungen hat, kann nicht gleichzeitig Wohngeld beantragen. 

‌Die Grundsicherung schließt bereits die Wohnkosten ein. Wohngeld ist somit ein Zuschuss für diejenigen, die ansonsten über eigenes Einkommen für den Lebensunterhalt verfügen. Wer Transferleistungen wie Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder aus Altersgründen bezieht, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Der Kreis der Wohngeldberechtigten wird in § 3 WoGG definiert. Antragsteller haben allerdings ein Wahlrecht und können entscheiden, ob sie die Transferleistung oder das Wohngeld beantragen. Wohngeld ist jedoch vorrangig zu beantragen, wenn mit der Zahlung und dem eigenen Einkommen ein Anspruch auf eine Transferleistung vermieden werden kann. 

‌Außerdem kann Wohngeld parallel zu Kurzarbeitergeld sowie zu Arbeitslosengeld I beantragt werden, denn in diesen Transferleistungen sind die Kosten für die Unterkunft nicht enthalten. Wer aufgrund von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit seine Wohnkosten temporär nicht decken kann, sollte Wohngeld beantragen. 

‌Wohngeld zu beantragen, ist für jeden Bürger möglich, dessen Einkommen nicht ausreicht, um die Miete oder die Kosten des Eigenheims zu bestreiten. Deshalb umfasst der Kreis der grundsätzlich Wohngeldberechtigten neben Mietern auch selbstnutzende Eigentümer von Wohnimmobilien, die ihre Wohnkosten selbst tragen. Während bei Mietern die Miete inklusive Nebenkosten maßgeblich für die Wohngeld Berechnung ist, werden bei Eigentümern die Kosten für den Immobilienkredit (Tilgung und Zinsen) sowie die Kosten für die Bewirtschaftung (Betriebskosten, Instandhaltungskosten) in die Berechnung einbezogen.


Wohngeldreform 2020 – Welche Effekte wurden damit erreicht?


‌Mit der Wohngeldreform von 2020 wurde der Kreis der Berechtigten um mehr als 180.000 Haushalte erweitert. Insgesamt profitieren rund 660.000 Haushalte in Deutschland von der Reform des Wohngelds. Im Durchschnitt erhalten die Haushalte ungefähr 30 Prozent mehr Wohngeld

‌Insbesondere Familien sowie Personen in Rente erhalten einen höheren Zuschuss zu den Wohnkosten. Zwei-Personen-Haushalte bekommen nun durchschnittlich pro Monat 190 Euro Wohngeld. Die Wohngeldreform hat erstmalig eine Dynamisierung eingeführt. Ab dem Jahr 2022 wird das Wohngeld alle zwei Jahre an die Entwicklung der Mieten und des Einkommens angepasst. Damit wird sichergestellt, dass die entlastenden Effekte der Wohngeldreform auch in Zukunft bestehen bleiben. Außerdem wird auf diese Weise vermieden, das anspruchsberechtigte Haushalte immer wieder zwischen Wohngeld und Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II wechseln müssen.

Wohngeldberechnung – Welche Faktoren bestimmen die Höhe des Wohngelds?


‌Die Höhe des Wohngelds hängt von mehreren Faktoren ab. Wenn Sie die Wohngeld Voraussetzungen erfüllen, werden bei der Beantragung folgende Daten erfragt:
  • Höhe des Gesamteinkommens der Haushaltsmitglieder 
  • Anzahl der Haushaltsmitglieder 
  • Höhe der monatlichen Miete oder der Belastung (im Falle von Wohneigentum) 
  • Einkommensgrenzen für die Beantragung von Wohngeld


    ‌Das anrechenbare Gesamteinkommen der Haushaltsmitglieder bestimmt, ob grundsätzlich ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Dabei wird das Jahresbruttoeinkommen als Bemessungsgrundlage herangezogen, um Freibeträge sowie Sozialversicherungsbeiträge reduziert und durch zwölf geteilt. 

    ‌Neben dem Gehalt von Arbeitnehmern werden Einkünfte aus selbstständiger Arbeit berücksichtigt. Des Weiteren fließt Kurzarbeitergeld, Rente oder Arbeitslosengeld I in die Berechnung des Einkommens ein. Nicht berücksichtigt werden jedoch Kindergeld sowie Kindergeldzuschläge. Zahlt das Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss wird dieser ebenso wie Unterhaltszahlungen eines Elternteils zum Einkommen hinzuaddiert. Elterngeld muss zwar angegeben werden, aber der Sockelbetrag von 300 Euro bleibt anrechnungsfrei. Die Einkommensgrenzen wurden zum 1. Januar 2021 erhöht. 

    ‌Von dem so ermittelten monatlichen Haushaltseinkommen wird der Arbeitnehmerpauschbetrag von 83,33 Euro abgezogen. Wer eine steuerpflichtige Alters- oder Witwenrente bezieht, kann davon 8,50 pro Monat abziehen. Weiterhin sind Kosten für die Kinderbetreuung abzugsfähig, und zwar in Höhe von zwei Dritteln der zu leistenden Aufwendungen. Auf diese Weise kann das jährliche Einkommen pro Kind um maximal 4.000 Euro und somit 333,33 Euro monatlich reduziert werden. Vom verbleibenden anrechenbaren Einkommen dürfen nochmals insgesamt 30 Prozent für Steuern, Renten- und Krankenversicherungsbeiträge abgezogen werden. Weitere Freibeträge werden gewährt, wenn eine schwerbehinderte Person im Haushalt lebt (1.800 Euro/Jahr) oder wenn man alleinerziehend ist (1.320 Euro/Jahr). Des Weiteren werden vom anrechenbaren Einkommen Unterhaltszahlungen für nicht im Haushalt lebende Kinder (bis zu 3.000 Euro/Jahr und Kind) oder einen geschiedenen Ehepartner (bis zu 6.000 Euro/Jahr) abgezogen. 

    ‌Die Einkommensgrenze, bis zu welchem Wohngeld bewilligt wird, unterscheidet sich zwischen den Kommunen. Während ein Ein-Personen-Haushalt in Berlin 1.061 Euro Einkommen pro Monat (Bruttoeinkommen von 1.516 Euro) nicht überschreiten darf, beträgt die Einkommensgrenze in München 1.151 Euro (1.644 Euro brutto). Mit der Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht sich die Einkommensgrenze. Ein Fünf-Personen-Haushalt, der in Berlin maximal über ein anrechenbares Einkommen von 2.618 Euro verfügt (3.741 Euro brutto), hat Anspruch auf Wohngeld.

    In welcher Höhe wird Vermögen angerechnet?


    ‌Wer allein wohnt, darf ein Vermögen von bis zu 60.000 Euro besitzen, ohne bei ansonsten erfüllten Voraussetzungen den Anspruch auf Wohngeld zu verlieren. Für jedes weitere Familienmitglied werden 30.000 Euro hinzuaddiert. Eine vierköpfige Familie darf also 150.000 Euro Vermögen besitzen und kann dennoch Wohngeld beantragen.

    Welchen Einfluss hat die Miethöhe auf den Wohngeldanspruch?


    ‌Die Wohngeldbehörde wird die Bruttokaltmiete bei der Berechnung des Wohngeldanspruchs heranziehen. Neben der Kaltmiete werden die Nebenkosten berücksichtigt. Heiz- und Energiekosten sowie die Kosten für einen PKW-Stellplatz müssen abgezogen werden. 

    ‌Bei Eigentümern von selbstgenutzten Wohnungen oder Häusern werden die monatlichen Kreditkosten (Tilgung und Zinsen) und eine Instandhaltungs- und Betriebskostenpauschale von 36 Euro (pro Quadratmeter und Jahr) für die Berechnung des Wohngelds herangezogen. Außerdem werden Grundsteuern bei der Beantragung des Lastenzuschusses berücksichtigt. 

    ‌Das Wohngeldgesetz unterscheidet sieben Mietstufen. Auf diese Weise erhalten Mieter, die in Ballungszentren mit besonders hohen Mietkosten leben, bei vergleichbarem Einkommen einen höheren Zuschuss. Stufe III bildet ungefähr den Durchschnitt im Bund ab. Die tatsächlich gezahlte Miete oder die Belastung von Eigentümern wird also nicht als Berechnungsgrundlage genutzt, sondern maximal der Wert des Miethöchstbetrages, der sich aus der Mietstufe ergibt. Wenn Ihre Miete über diesem Betrag liegt, wird das Wohngeld dennoch nicht erhöht, sondern orientiert sich an den gesetzlich festgelegten Miethöchstbeträgen für Ihre Gemeinde und Ihre Haushaltsgröße. 

    ‌Diese Höchstbeträge reichen gemäß Wohngeldgesetz Anlage 1 (zu § 12 Absatz 1) von 338 Euro pro Monat für einen Ein-Personen-Haushalt in Mietenstufe I bis zu 1.217 Euro pro Monat für einen Fünf-Personen-Haushalt in Mietenstufe VII. Für jedes weitere Haushaltsmitglied werden mindestens 77 Euro (Stufe I) bis zu maximal 153 Euro (Stufe VII) monatlich hinzuaddiert.

    Wohngeld Rechner – Kann man Wohngeld selbst berechnen?


    ‌Die Wohngeld Berechnung erfolgt anhand einer komplexen Formel, die in § 19 WoGG festgelegt wurde und in der die Anzahl der Haushaltsmitglieder, die Miethöhe sowie das Haushaltseinkommen eingetragen werden. Es ist nicht möglich, selbst das Wohngeld exakt zu berechnen. Im Internet gibt es jedoch Wohngeld Berechner, mit denen man sich einen Überblick verschaffen kann.
    Wohngeldgesetz: 

    ‌(1) Das ungerundete monatliche Wohngeld für bis zu zwölf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder beträgt 1,15 · (M – (a + b · M + c · Y) ·Y) Euro. „M“ ist die zu berücksichtigende monatliche Miete oder Belastung in Euro. „Y“ ist das monatliche Gesamteinkommen in Euro. „a“, „b“ und „c“ sind nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder unterschiedene Werte und ergeben sich aus der Anlage 2. 

    ‌(2) Die zur Berechnung des Wohngeldes erforderlichen Rechenschritte und Rundungen sind in der Reihenfolge auszuführen, die sich aus der Anlage 3 ergibt. 

    ‌(3) Sind mehr als zwölf Haushaltsmitglieder zu berücksichtigen, erhöht sich für das 13. und jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied das nach den Absätzen 1 und 2 berechnete monatliche Wohngeld um jeweils 51 Euro, höchstens jedoch bis zur Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.

    CO2-Komponente berücksichtigt Heizkosten


    ‌Heiz- und Energiekosten wurden bis zur Reform des Wohngeldgesetzes nicht bei der Berechnung der Miethöhe berücksichtigt. Jetzt gibt es einen CO2-Zuschlag zur Miete, der sich gemäß § 12 Absatz 6 WoGG an der Größe des Haushalts orientiert und den Wohngeldanspruch eines Vier-Personen-Haushalts beispielsweise um 25,80 erhöht. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Heizkosten zu einer immer höheren Belastung werden.

    Wohngeld beantragen – häufig online möglich


    ‌Im Internet kann man sich darüber informieren, wo die Wohngeldstelle in der Kommune angesiedelt ist. Meist gibt es eine eigene Wohngeldbehörde in der Gemeinde, in der Stadt, der betreffenden Kreisverwaltung oder eine dafür eingerichtete Stelle beim Sozialamt

    ‌Immer mehr Wohngeldstellen ermöglichen es den Bürgern, einen Wohngeld Antrag online zu stellen. Dafür ist der Nachweis des Haushaltseinkommens sowie der Miethöhe bzw. der Belastung (Zins- und Tilgung des Immobilienkredits und Bewirtschaftungskosten) erforderlich. Wohngeld wird immer für zwölf Monate bewilligt. Danach können Sie mit einem sogenannten Weiterleistungsantrag eine Verlängerung des Wohngelds beantragen. 

    ‌Es ist außerdem möglich, innerhalb des Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Erhöhung des Wohngelds zu stellen, wenn 

    ‌1) die Haushaltsgröße steigt (z. B. aufgrund der Geburt eines Kindes) 

    ‌2) die Miethöhe um mindestens 15 Prozent steigt 

    ‌3)
    das Einkommen um mindestens 15 Prozent sinkt. 

    ‌Hat eine Familie Anrecht auf Wohngeld, sollte sie auch einen Antrag auf Zahlung des Kinderzuschlags stellen, denn die Voraussetzungen sind ähnlich.

    Wohngeld – Recht einfach erklärt

    Wer hat ein Anrecht auf Wohngeld?

    Grundsätzlich kann jeder Bürger, der über eigenes Einkommen für den Lebensunterhalt verfügt, Wohngeld beantragen, wenn er die Wohnkosten nicht aus diesem Einkommen decken kann. Wer jedoch staatliche Transferleistungen erhält, kann kein Wohngeld beantragen, da in den Transferleistungen bereits die Kosten für das Wohnen berücksichtigt sind. 

    ‌Weiterlesen: Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

    Was bewirkt die Wohngeldreform 2020?

    Die Wohngeldreform hat durch Anhebung der Einkommensgrenzen den Kreis der Anspruchsberechtigten erheblich erweitert und auch die durchschnittliche Höhe des Wohngelds gesteigert. Außerdem wurde eine Dynamisierung festgelegt, um das Wohngeld an die Steigerung der Mieten und des Einkommens anzupassen. 

    ‌Weiterlesen: Wohngeldreform 2020 – Welche Effekte wurden damit erreicht?

    Wovon hängt die Höhe des Wohngelds ab?

    Die Höhe des Zuschusses orientiert sich am Haushaltseinkommen, an der Miethöhe und der Zahl der Haushaltsmitglieder. 

    ‌Weiterlesen: Wohngeldberechnung – Welche Faktoren bestimmen die Höhe des Wohngelds?

    Kann man die Höhe des Wohngelds selbst berechnen?

    Die genaue Höhe des Anspruchs zu berechnen, ist nicht möglich. Im Internet gibt es jedoch Wohngeld Rechner, die eine Orientierung bieten. 

    ‌Weiterlesen: Wohngeld Rechner – Kann man Wohngeld selbst berechnen?

    Was besagt die CO2-Komponente?

    Die CO2-Komponente ermöglicht eine Anrechnung der Heizkosten auf das Wohngeld. Damit wird berücksichtigt, dass die Heizkosten zu einer immer größeren finanziellen Belastung werden. 

    ‌Weiterlesen: CO2-Komponente berücksichtigt Heizkosten

    Wo kann man Wohngeld beantragen?

    Wohngeld wird bei der Wohngeldstelle der zuständigen Kommune beantragt. Viele Wohngeldstellen ermöglichen mittlerweile eine Online-Beantragung. 

    ‌Weiterlesen: Wohngeld beantragen – häufig online möglich

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