Hartz 4 und Immobilie: Welche Kosten übernimmt das Jobcenter? | BERATUNG.DE

Hartz 4 und Immobilie: Welche Kosten übernimmt das Jobcenter?

Wenn ein Haus- oder Wohnungseigentümer ALG-II (Hartz 4) beantragt, stellt sich die Frage, ob das Wohneigentum verkauft werden muss und welche Kosten das Jobcenter für das Haus oder die Wohnung übernimmt. Das BSG (Bundessozialgericht) hat 2019 in einem Urteil die Richtlinien festgelegt.

Darf man trotz Hartz 4 Wohneigentum besitzen?


‌Die Beantragung von Hartz 4 (ALG-II) dient der Sicherung des Lebensunterhalts. Der Bezug von ALG-II ist somit an die Hilfsbedürftigkeit des Antragstellers geknüpft. Daraus resultiert die Frage, ob jemand, der Wohneigentum besitzt, als hilfsbedürftig eingestuft werden kann. Grundsätzlich schließen sich Wohneigentum und Hartz 4 nicht aus, wenn die Immobilie vom Antragsteller selbst genutzt wird und eine angemessene Größe nicht überschreitet. Die Selbstnutzung ist unverzichtbare Bedingung für eine Bewilligung von Hartz 4 trotz Wohneigentum. Vermietete Immobilien gehören zum verwertbaren Vermögen, das zunächst verbraucht werden muss, bevor ein Anspruch auf Hartz 4 besteht.

‌Sie müssen also nicht generell befürchten, dass Ihre Eigentumswohnung oder Ihr Eigenheim verkauft werden muss, damit Hartz 4 bewilligt wird. Begründet wird dies damit, dass selbst genutztes Wohneigentum zum sogenannten Schonvermögen zählt. Es gilt der Grundsatz, dass eine angemessene Wohnung zum Grundbedarf jedes Menschen gehört. Deshalb übernimmt das Jobcenter Unterkunftskosten in angemessenem Umfang. Wohneigentum zählt nicht zum privilegierten Vermögen, weil der Schutz der Wohnung ein Grundbedürfnis ist. Die Wohnung ist Bestandteil des Existenzminimums, das wiederum verfassungsrechtlich verbürgt ist.

‌Daraus ergeben sich zwei Konsequenzen. Erstens muss ein Hartz 4 Empfänger nicht sein Wohneigentum verkaufen, um die Hilfebedürftigkeit zu vermeiden. Zweitens übernimmt das Jobcenter Kosten für die Unterkunft in Analogie zur Übernahme von Miet- und Mietnebenkosten.

Schonvermögen und verwertbares Vermögen


‌Das verwertbare Vermögen muss genutzt werden, um den Lebensunterhalt zu bestreiten und somit die Hilfebedürftigkeit zu vermeiden. Dazu zählen Guthaben auf Konten, Wertgegenstände, Bausparguthaben, Kapitallebensversicherungen, Aktien, aber auch Haus- und Grundeigentum sowie Eigentumswohnungen.

‌Es gelten allerdings Freibeträge, die man zweckungebunden behalten darf, obwohl man Hartz 4 bezieht. Pro Lebensjahr dürfen Volljährige 150 Euro Vermögen behalten. Ein Fünfzigjähriger darf also 7.500 Euro anrechnungsfrei behalten. Wurde der Antragsteller vor 1948 geboren, darf er sogar 520 Euro pro Lebensjahr behalten, damit die Altersvorsorge nicht gefährdet ist. Für Minderjährige gilt ein pauschaler Freibetrag in Höhe von 3.100 Euro. Hinzu kommt ein zweckgebundener Freibetrag von 750 Euro als Rücklage für den Kauf notwendiger Dinge.

‌Zum Schonvermögen gehören Gegenstände und Kapital, die zum Leben gebraucht werden. Dazu zählt Hausrat in angemessenem Umfang. Wertvolle Gemälde oder eine Espressomaschine für mehrere Tausend Euro sind nicht Teil des Schonvermögens, eine selbstgenutzte, angemessene Wohnimmobilie jedoch schon.
Beispiel:
Unterscheidung von Schonvermögen und verwertbarem Vermögen:

‌Ein Pkw, dessen Wert nach Abzug von Finanzierungskosten den Betrag von 7.500 Euro nicht übersteigt, gilt als angemessenes Kraftfahrzeug und gehört damit zum Schonvermögen. Übersteigt der Wert des Fahrzeugs diesen Betrag, wird die Differenz zum Grundfreibetrag gerechnet und zehrt damit den Freibetrag auf.

Welche Kosten übernimmt das Jobcenter?


‌Ist der Antragsteller Eigentümer eines selbst genutzten Hauses oder einer Wohnung angemessener Größe, übernimmt das Jobcenter folgende Kosten für die Immobilie:

‌• Umlagefähige Betriebskosten
‌• Kosten für Heizung und Warmwasser
‌• Zinsen für den Immobilienkredit
‌• Weitere dauernde Lasten (z. B. Schornsteinfeger, Wasser und Abwasser)
‌• Versicherungsbeträge für die Immobilie
‌• Grundsteuern
‌• Öffentliche Abgaben
‌• Aufwendungen für Instandhaltungsmaßnahmen und Reparaturen, sofern diese unabwendbar sind (z. B. Reparatur und Wartung der Heizung)

‌Eine einmalige Reparatur wie die Neueindeckung des Daches oder der Einbau einer neuen Heizung wird üblicherweise nicht erstattet. Antragsteller können für derartige Investitionen ein zinsloses Darlehen beim Jobcenter beantragen. Bei der Beurteilung, in welcher Höhe die Kosten als angemessen zu bewerten sind, werden die Wohnkosten für Mieter als Vergleichsmaßstab herangezogen. Auf diese Weise wird dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes Rechnung getragen. Muss ein Immobilienkredit bedient werden, besteht kein Anspruch auf die Übernahme der Tilgungsraten, es werden lediglich die Kreditzinsen erstattet. Stromkosten gehören nicht zu den Nebenkosten, die das Jobcenter übernimmt. Der Bedarf für Wohnenergie wird bereits im Regelsatz berücksichtigt.

Unter welchen Voraussetzungen gilt Wohneigentum als angemessen?


‌Hartz 4 und eine eigene Immobilie schließen sich nicht aus, wenn das Jobcenter diese Immobilie als angemessen einstuft. Dabei zieht das Jobcenter die Wohnfläche des Hauses oder der Eigentumswohnung als wichtigstes Kriterium heran. Bei einem Eigenheim wird zusätzlich die Grundstücksfläche betrachtet. Laut aktueller Rechtsprechung gelten folgende Werte als angemessen:

Anzahl an Haushaltsmitgliedern




‌1 bis 2

‌3

‌4

Einfamilienhaus
‌Wohnfläche in Quadratmeter 


‌90

‌110

‌130

Eigentumswohnung
‌Wohnfläche in Quadratmeter


‌80

‌100

‌120

‌Als angemessene Grundstücksgröße gelten im städtischen Bereich 500 Quadratmeter und im ländlichen Bereich 800 Quadratmeter.

‌Für weitere Personen im Haushalt werden jeweils 20 Quadratmeter zusätzlich als angemessen betrachtet. Es ist außerdem möglich, dass größere Häuser oder Wohnungen als angemessen gelten, weil berufliche oder persönliche Gründe für die Notwendigkeit einer größeren Wohnfläche vorhanden sind. Dabei kann es sich beispielsweise um einen erhöhten Platzbedarf aufgrund von Pflegebedürftigkeit oder einem Home-Office handeln. Diese Fälle werden per Einzelfallbescheid entschieden.

Welche Konsequenzen ergeben sich bei unangemessenem Wohneigentum?


‌Im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung wird das Jobcenter die Angemessenheit des Wohneigentums überprüfen. Werden die Kriterien der Angemessenheit nicht erfüllt, muss das Haus oder die Eigentumswohnung nicht zwangsläufig verkauft werden. Sie müssen allerdings durch Untervermietung die selbstgenutzte Wohnfläche reduzieren. Die Mieteinkünfte werden angerechnet und reduzieren die Bedürftigkeit. Eigentümer eines sehr großen Grundstücks können zum Teilverkauf verpflichtet werden.

‌Besteht keine Möglichkeit, durch Teilverkauf oder Untervermietung die Angemessenheit herzustellen, muss die Immobilie allerdings verkauft werden. Für die Überbrückung der Zeit bis zum Verkauf kann Hartz 4 trotz Immobilie als Darlehen gewährt werden. Das Darlehen wird monatlich mit zehn Prozent des Regelbedarfs zurückgezahlt.

In welchen Fällen kann ein Verkauf dennoch abgewendet werden?


‌Hartz 4 Empfänger dürfen nicht zu einem unwirtschaftlichen Verkauf gezwungen werden. Ob ein Verkauf aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus als unzumutbar einzustufen ist, hängt von folgenden Faktoren ab:

‌• Der Leistungsbezug wird voraussichtlich nicht lange dauern, weil der Empfänger von ALG-II aller Wahrscheinlichkeit nach in naher Zukunft wieder selbst für seinen Unterhalt aufkommen kann

‌• Bei einer Immobilie, die bereits seit Jahrzehnten bewohnt und abbezahlt ist, wird in vielen Fällen kein Verkauf verlangt

‌• Es sind persönliche Härtefallkriterien zu berücksichtigen

‌• Beurteilung des Zustands und künftigen Erhaltungsaufwands der Immobilie

Werden Tilgungsraten zum Wohnbedarf gerechnet?


‌Wie bereits oben erwähnt, zählen die Raten für einen noch nicht getilgten Immobilienkredit nicht zum Grundbedarf. Ansonsten könnte der Hartz 4 Empfänger Wohneigentum auf Kosten der Allgemeinheit bilden. Dennoch sind Ausnahmen möglich. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Finanzierung in kurzer Zeit abgeschlossen wäre und die Darlehensraten nicht höher als die ortsübliche Miete sind. Es handelt sich jedoch immer um eine Einzelfallentscheidung.

Wann werden Kosten für die Immobilie auf den Hartz-IV-Bezug angerechnet?


‌Das Jobcenter legt fest, welche Nebenkosten als angemessen gelten. Bei höheren Nebenkosten muss die Differenz aus den ALG-II-Bezügen bezahlt werden. Außerdem werden Mieteinnahmen aus der Untervermietung angerechnet. Es wird geprüft, ob die Mieteinnahmen wirtschaftlich gestaltet wurden, also der ortsüblichen Miete entsprechen.

Hartz 4 und Immobilie erben: Welche Regelungen gelten?


‌Wurde die Immobilie vor der Antragstellung geerbt und wird selbstbewohnt, zählt sie zum Schonvermögen. Es erfolgt genau wie bei einer gekauften oder selbst gebauten Immobilie eine Angemessenheitsprüfung. Gleiches gilt für eine Immobilie, die während des Bezugs von Hartz 4 geerbt wird. Ist diese angemessen groß und wird selbst genutzt, gehört sie zum unantastbaren Schonvermögen und muss nicht verkauft werden. Erben des Pflichtteils einer Immobilie, der als Geldbetrag ausgezahlt wird, müssen dieses Geld jedoch zur Deckung ihres Lebensunterhalts nutzen.

‌Ist ein Hartz 4 Empfänger Eigentümer einer Immobilie, in der ein Angehöriger ein lebenslanges Wohnrecht (im Grundbuch eingetragener Nießbrauch) hat, gehört diese Immobilie ebenfalls nicht zum verwertbaren Vermögen. Das ist ganz einfach damit begründet, dass keine Verwertbarkeit vorliegt.

Hartz 4 trotz Immobilie im Ausland?


‌Eine Immobilie im Ausland gehört nicht zum Schonvermögen und muss deshalb verkauft werden, um die Hilfsbedürftigkeit aus eigener Kraft abzuwenden. Ist ein Verkauf jedoch nicht oder nicht sofort möglich, wird Hartz 4 bewilligt. Nach erfolgtem Verkauf muss die Unterstützung jedoch zurückgezahlt werden.

Tipps für Antragsteller


‌• Selbst genutztes Wohneigentum gehört zum Schoneigentum

‌• Die Angemessenheit orientiert sich an der Wohn- und Grundstücksgröße

‌ • Nebenkosten und Betriebskosten werden in angemessenem Umfang übernommen

‌• Bei Unangemessenheit muss eine Untervermietung oder ein Teilverkauf des Grundstücks erfolgen

‌• Die Wirtschaftlichkeit des Verkaufs muss gewährleistet sein

‌• Es gibt Sonderfälle, die einen Verkauf ausschließen

‌• Zinsen für einen Immobilienkredit werden bezahlt

‌• Tilgungsraten werden nur in wenigen Ausnahmenfällen übernommen

‌• Geerbte Immobilien, die selbst bewohnt werden, zählen ebenfalls zum Schoneigentum

‌• Bei Unstimmigkeiten mit dem Jobcenter lohnt es sich, Widerspruch einzulegen

Hartz 4 und Immobilien – Immobilien einfach erklärt

Worin unterscheiden sich verwertbares Vermögen und Schonvermögen?

Das Schonvermögen umfasst den Teil des Vermögens, den man zum Leben braucht, wohingegen das verwertbare Vermögen darüber hinausgeht. Diesen Teil des Vermögens muss man verwerten, bevor man Hartz 4 Leistungen bezieht.

‌Weiterlesen: Darf man trotz Hartz 4 Wohneigentum besitzen?

Muss man ein geerbtes Haus verkaufen?

Wird das geerbte Haus selbstgenutzt und als angemessen bewertet, muss es nicht verkauft werden, sondern zählt zum Schonvermögen.

‌Weiterlesen: Hartz 4 und Immobilie erben: Welche Regelungen gelten?

Übernimmt das Jobcenter die Tilgungsraten?

Die Tilgungsraten des Immobilienkredits werden nicht erstattet. Es ist nicht möglich, auf Kosten der Allgemeinheit, Wohneigentum zu bilden. Ausnahmen werden als Einzelfallentscheidung unter engen Prämissen gewährt.

‌Weiterlesen: Unter welchen Voraussetzungen gilt Wohneigentum als angemessen?

Welche Freibeträge gelten für die Anrechnung des Vermögens?

Die Freibeträge orientieren sich am Alter des Antragstellers und betragen bei Volljährigen üblicherweise 150 Euro pro Lebensjahr.

‌Weiterlesen: Darf man trotz Hartz 4 Wohneigentum besitzen?

Was passiert, wenn das Wohneigentum als unangemessen bewertet wird?

Im Extremfall muss dann die Eigentumswohnung oder das Eigenheim tatsächlich verkauft werden. Es sind jedoch auch andere Lösungen denkbar.

‌Weiterlesen: Welche Konsequenzen ergeben sich bei unangemessenem Wohneigentum?

Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen sind lediglich allgemeine Informationen und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.

Das könnte Sie auch interessieren

Ausspähen von Daten – Tipps zum Thema Cybercrime - BERATUNG.DE
Das Ausspähen von Daten (Cybercrime) ist auch für Privatpersonen ein zunehmendes Problem und wird strafrechtlich verfolgt. … mehr lesen
Nebentätigkeit anmelden: Anzeige- und Genehmigungspflicht - BERATUNG.DE
Besteht eine vertraglich geregelte Anzeigepflicht, müssen Arbeitnehmer Nebentätigkeiten vor Aufnahme bei ihrem Arbeitgeber … mehr lesen
Gewerbemakler – Bewertung, Vermarktung und Verkauf  - BERATUNG.DE
Gewerbemakler kümmern sich um den Kauf oder Verkauf von Gewerbeimmobilien. Oft sind Gewerbemakler ausschließlich auf … mehr lesen