Die Riester-Förderung finanziert nicht nur die Altersvorsorge. Auch für den Immobilienkauf lässt sich das Finanzkonzept mit staatlicher Förderung nutzen. Dahinter steht das Prinzip der Riester-Rente, weshalb Wohn-Riester auch als Eigenheimrente bezeichnet wird.
Was ist ein Wohn-Riestervertrag?
Klassische Riester-Sparverträge dienen der Rentenvorsorge. Die Beiträge werden nach Vertragsabschluss lebenslang gezahlt. Der Staat unterstützt Riester-Verträge mit speziellen Förderungen und Zulagen. Ursprünglich war Riester ausschließlich zur Finanzierung der Altersvorsorge gedacht. Mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz sind Riester-Verträge ein ganzes Stück flexibler geworden. Seit 2008 können Riesterförderungen auch für die Immobilienfinanzierung genutzt werden. Diese Finanzierungsvariante wird als Wohn-Riester (auch Riester-Bausparen) bezeichnet. Egal ob Hauskauf oder Hausbau, der Traum von Eigenheim ist mit hohen Kosten verbunden. Dennoch ist die Investition von angespartem Kapital in Immobilien eine gute Entscheidung. So spart man auf Dauer Mietkosten und kann die Immobilie nach den eigenen Wünschen gestalten.
Kann die Kaufsumme nicht komplett auf Basis von Eigenkapital finanziert werden, bieten Wohn-Riester und Riester-Bausparverträge eine einmalige Chance auf staatliche Zulagen für den Immobilienkauf. Bedingung ist, dass Sie vom Beginn der Auszahlung mindestens 20 Jahre in der Immobilie wohnen. Schließlich setzt die Förderung im Rahmen von Wohn-Riester die Selbstnutzung der Immobilie voraus. Mit Wohn-Riester wird die Tilgung und die Rückzahlung von Baukrediten beschleunigt. Riesterprodukte zur Immobilienfinanzierung sind auch unter folgenden Bezeichnungen bekannt:
- Wohn-Riester-Darlehen
- Darlehens-Riester
- Wohn-Riester
- Wohn-Riester-Annuitätendarlehen
- Riester-Darlehen
- Bauspar-Riester
Hinter den unterschiedlichen Begriffen verbirgt sich inhaltlich dasselbe: die Eigenheimfinanzierung auf Riester-Basis mit staatlicher Förderung. Die Immobilienfinanzierung mit Riester hat Vor- und Nachteile. Lesen Sie nachfolgend, wann und für wen sich ein Riester-Vertrag lohnt.
Finanzierungskonzept Wohn-Riester
Für die Finanzierung des künftigen Eigenheims bestehen zwei Möglichkeiten. Einerseits kann ein bereits angespartes Riester-Guthaben für die Finanzierung der Wunschimmobilie entnommen werden. Dabei ist es egal, ob Sie eine Riester-Rente oder Wohn-Riester abgeschlossen haben. Die Aufnahme eines Darlehens auf Riester-Basis ist eine weitere Möglichkeit. Dabei tilgen die laufenden Beiträge nach und nach die Darlehenssumme. Die staatliche Förderung für die Produkte ist zweckgebunden und beträgt pro Jahr maximal 300 Euro.
Für welche Personen kommt Wohn-Riester in Frage?
Das Einkommenssteuergesetz (EStG) legt in § 79 und § 10a Absatz 1 fest, welche Personengruppen die Riesterförderung in Anspruch nehmen können. Dazu gehören rentenversicherungspflichtige Angestellte in Voll- oder Teilzeit sowie Auszubildende. Beamte, Richter und Soldaten zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung, haben aber trotzdem einen Anspruch auf Wohn-Riester. Selbstständige, die Beiträge zur Rentenversicherung leisten, können Wohn-Riester nutzen. Dazu gehören beispielsweise Künstler, Musiker, Publizisten oder Journalisten, die über die Künstlersozialkasse rentenversichert sind. Weitere selbstständige Berufsgruppen wie Hebammen und Handwerker erhalten Riesterförderung. Personen, die ALG I oder II oder Erwerbsminderungsrente erhalten Zulagen zu Riester-Verträgen. Eltern erhalten in den ersten 36 Monaten nach der Geburt Förderung sowie Personen, die im Rahmen des Bundesfreiwilligendiensts tätig sind.
Nicht förderberechtigte Personen können dank eines förderberechtigten Ehepartners Riester-Zulagen erhalten. Der zulagenberechtigte Ehepartner muss einen Riestervertrag abgeschlossen haben. Zahlt der berechtigte Partner vier Prozent seines Einkommens oder mehr in den Riestervertrag ein, erhält der andere Part die vollen staatlichen Zulagen bereits bei Einzahlung des jährlichen Sockelbetrags in Höhe von 60 Euro. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, erhalten Sie Zulagen anteilig oder gar nicht.
Guthabenentnahme aus bestehendem Vertrag
Eine bereits abgeschlossene Riester-Rente kann für die Immobilienfinanzierung zweckentfremdet werden. Entweder wird das komplette Guthaben oder ein Teilbetrag entnommen. Für Teilbeträge gilt: Eine Entnahme ist ab 3.000 Euro möglich. Mindesten 3.000 Euro müssen als restliches angespartes Guthaben im Riestervertrag bleiben. So ist beispielsweise bei einem Betrag unter 6.000 Euro nur die Komplettentnahme möglich. Die Guthabenentnahme zur Umschuldung von Baukrediten oder zur Finanzierung von Umbaumaßnahmen ist ebenfalls möglich.
Abschluss von Wohn-Riester-Verträgen
Wohn-Riester ist nicht gleich Wohn-Riester. Hier gibt es unterschiedliche Produkte und Finanzierungsmöglichkeiten. Klassische Annuitätendarlehen haben einen festen Zinssatz. Dadurch nimmt der Tilgungsanteil der Rate, die sich aus Zins- und Tilgungsbetrag zusammensetzt, im zeitlichen Verlauf zu. Diese gängige Variante kann von allen zulageberechtigten Personen genutzt werden. Die Förderzulage fließt bei Wohn-Riester direkt in die Darlehenstilgung. Sie monatlichen Raten werden somit günstiger oder die Laufzeit verkürzt sich bei einer hohen Tilgungsleistung. Bis zu einer gewissen Höhe kann vom Sondertilgungsrecht Gebrauch gemacht werden.
Bei Wohn-Riester auf Basis einer Bausparkombifinanzierung wird ein Vorausdarlehen aufgenommen. Während der Sparphase entstehen nur Zinskosten, eine Tilgung erfolgt nicht. Die Sparbeträge und Zulagen werden in einem Bausparvertrag angelegt. Dabei spart man Eigenkapital an, um sich den Wunsch nach den eigenen vier Wänden zu einem späteren Zeitpunkt zu erfüllen. Wenn der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, können Sie für den Immobilienerwerb nicht nur über das angesparte Guthaben verfügen, sondern auch ein zinsgünstiges Bauspardarlehen in Anspruch nehmen. Somit tragen die Zulagen aus dem Riester-Vertrag zur Kredittilgung bei zuteilungsfähigen Bausparverträgen bei.
Zahlungsbeträge und Zulagenhöhe
Eine Eigenleistung ist Voraussetzung für die staatliche Förderung. Für die volle Zulagenhöhe sind mindestens vier Prozent des Bruttogehalts aus dem Vorjahr jährlich einzuzahlen. Abgezogen wird die Grundzulage. Der Sockelbetrag liegt bei 60 Euro pro Jahr. Dieser ist mindestens zu zahlen, um anteilig Zuschüsse zu erhalten. Personen mit einem geringen Einkommen (Azubis, Studierende) oder arbeitsuchende Personen ohne eigenes Einkommen erhalten bei Zahlung des Sockelbeitrags die komplette staatliche Zulagenhöhe. Der Maximalbetrag liegt bei jährlich 2.100 Euro. Personen mit besonders hohen Einkünften werden durch den Maximalbetrag entlastet. Wird die Mindesteigenleistung nicht erreicht, bezuschusse der Staat Riester-Verträge nur anteilig oder gar nicht.
So setzt sich der Betrag der staatlichen Zulage zusammen:
- Grundzulage: 175 Euro - Kinderzulage (Geburtsjahr vor 2008): 185 Euro
- Kinderzulage (Geburtsjahr ab 2008): 300 Euro
- einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro, wenn Vertragsabschluss vor Vollendung des 25. Lebensjahres erfolgt
Die maximale Zulagenhöhe liegt bei einem Betrag von 300 Euro. Eigene Sparbeiträge inklusive Zuzahlen sind als Sonderausgabenabzug steuerlich absetzbar. Achten Sie stets darauf, dass die jährliche Sparleistung für die komplette staatliche Zulage ausreicht. Nur so lohnt sich das Sparen mit Riester.
Besondere Regelungen der Riester-Immobilienfinanzierung
Wohn-Riester unterscheidet sich im Großen und Ganzen nicht von herkömmlichen Riester-Verträgen. Die Finanzierung eignet sich für den Grundstückskauf mit Hausbau oder den Kauf einer Eigentums- oder Genossenschaftswohnung. Ferienhäuser dürfen nicht mit Riester finanziert werden. Ziel ist es, nach Renteneintritt Mietkosten einzusparen. Daher dürfen Immobilien, die über Riester-Zulagen finanziert wurden, nur unter besonderen Umständen (z.B. zeitlich befristet) vermietet werden. Spätestens mit dem Renteneintritt müssen Sparerinnen und Sparer selbst in der Immobilie wohnen.
Wer bereits einen Riester-Vertrag für die Altersversorgung abgeschlossen hat, kann das Guthaben aus dem Vertrag bedenkenlos für die Immobilienfinanzierung nutzen. Der angesparte Betrag kann teilweise oder komplett in die Eigenheimfinanzierung fließen. Es besteht keine Verpflichtung, bereits eingezahlte Beträge für die spätere Rente zu nutzen. Bestehende Baukredite können dank dieser Regelung schneller abbezahlt werden.
So erfüllen Sie die Förderungskriterien für die staatlichen Zulagen:
- Sie haben einen Riester-Vertrag abgeschlossen und sind alleiniger oder zumindest Miteigentümer der Immobilie,
- Sie müssen selbst in der Immobilie wohnen und dort mit Hauptwohnsitz gemeldet sein,
- die Wunschimmobilie muss sich innerhalb der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum befinden.
Pflichtanteile an einer Wohnungsgenossenschaft dürfen auch mit Riester-Verträgen finanziert werden. Förderungsfähig sind weiterhin die Finanzierung eines Dauerwohnrechts (z.B. im Seniorenheim) oder die barrierefreie Wohnraumsanierung. Beachten Sie, dass das mit Riester angesparte Kapital nach dem Renteneintritt versteuert werden muss. Nutzen Sie die Immobilie nicht selbst, verlangt der Staat möglicherweise die nachträgliche Besteuerung der kompletten Fördersumme aus dem Riester-Vertrag. Die riesterfinanzierte Immobilie können Sie nur dann ohne Nachversteuerung verkaufen, vermieten oder verschenken, wenn Sie innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren eine andere förderfähige Immobilie erwerben. Ausnahmeregelungen gelten bei Scheidung oder Tod.
Steuerregelung beim Wohn-Riester
Wohn-Riester ist nicht komplett steuerfrei. Doch das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung sorgt für finanzielle Entlastung. Während der Sparphase sind kaum Steuern fällig. Mit Renteneintritt sind die erhaltenen Förderungen dann aber steuerpflichtig. Die Besteuerung von Wohn-Riester ist etwas komplizierter als bei der Riester-Altersvorsorge. Wird Riester zur Eigenheimfinanzierung genutzt, entfällt die Auszahlung der Rente. Die Besteuerung erfolgt deshalb anhand eines Wohnförderkontos. Auf diesem individuellen Konto werden alle staatlichen Riesterzulagen vermerkt. Mit Renteneintritt wird die Gesamtsumme der Förderung dann versteuert. Jährlich wird der Förderbetrag für die frühzeitige Nutzung mit zwei Prozent verzinst. Das sollten Sie definitiv im Blick haben, denn die nachträgliche Versteuerung fällt ins Gewicht.
Entscheiden Sie sich dazu, den kompletten Betrag des Wohnförderkontos mit einmal zu versteuern, wird das mit einem Nachlass in Höhe von 30 Prozent belohnt. Alternativ erfolgt die Besteuerung kontinuierlich ab dem Auszahlungsdatum bis zum 85. Lebensjahr. Die individuelle Steuerhöhe hängt natürlich von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Bei einem hohen Einkommen im Rentenalter verlangt der Staat auch eine höhere Besteuerung der Förderung aus der Ansparphase.
Eigene Riester-Beiträge steuerlich absetzen
Die Eigenleistung Ihres Riester-Vertrags können Sie jährlich von der Steuer absetzen. Geleistete Zahlungen sind auch bei Wohn-Riester ab Zeile 9 in der Anlage AV einzutragen. Die staatlichen Zulagen sind nicht absetzbar. Das heißt im Klartext: Je höher die Zulagenhöhe ausfällt, umso geringer der Steuervorteil. Das Finanzamt führt eine sogenannte Günstigerprüfung durch. Dabei prüft die Behörde ob die Zulagen oder die Steuerermäßigung im Rahmen des Sonderausgabenabzugs günstiger für Sie sind. Ist die Steuerermäßigung günstiger, die Steuererstattung abzüglich der staatlichen Zulagenhöhe. Das lohnt sich für gutverdienende, alleinstehende Personen.
Vorteile und Nachteile von Wohn-Riester-Produkten
Mit Riester-Produkten wollte der Staat Personen mit einem niedrigen Einkommen fördern. Dennoch sind Riester-Verträge für alle sozialversicherungspflichtig Angestellten attraktiv. Riester-Bausparverträge bieten viele Vorteile, aber leider auch einige Nachteile. Schließen Sie Wohn-Riesterverträge nur ab, wenn Sie sich absolut sicher sind, eine Immobilie zu kaufen. Falls Sie unsicher sind, ist das Kapital besser in einem anderen Vertrag mit Riesterförderung aufgehoben. Der Abschluss eines Riestervertrags lohnt sich besonders, wenn die Finanzierung erst für einen späteren Zeitraum geplant ist. So sichern Sie sich vorab die jährlichen Zulagen. Über Sondertilgungen bestehender Kredite kann das Kapital dann in die Immobilienfinanzierung einfließen.
Die Frage, ob und für wen Wohn-Riester sinnvoll ist, ist nicht leicht zu beantworten. Bausparkassen empfehlen Riester-Verträge als günstige Finanzierungsmöglichkeit. Schließlich sparen Sie mit staatlichen Zuzahlungen in der Ansparphase bares Geld. Falls Sie bereits eine Riester-Finanzierung nutzen, ist es nicht notwendig einen weiteren Riester-Vertrag abzuschließen. Die Zulagen und Steuervorteile und Zulagen erhalten Sie bereits.
Die Verzinsung der Guthaben ist bei Riester-Verträgen nicht besonders hoch. Ausschließlich die staatliche Förderung macht die Verträge attraktiv. Somit lohnen sich Wohn-Riester und Riester-Bausparen vor allem dann, wenn sie die volle Höhe der staatlichen Zulagen erhalten. Ändern sich Ihre Pläne und Sie wollen die Immobilie künftig nicht mehr nutzen, entfallen die finanziellen Vorteile der Riester-Verträge. Womöglich müssen Sie die Beträge Ihres Wohnförderkontos komplett versteuern. Entscheiden Sie sich dennoch für Wohn-Riester, sollten Sie sicherstellen, dass Sie langfristig in der Immobilie wohnen.
Sind andere Kredite keine Alternative und Ihnen steht wenig Eigenkapital zur Verfügung, lohnt sich die Finanzierung mit Riester womöglich trotzdem. Ein großer Nachteil ist das bereits erwähnte Wohnförderkonto. Jährlich wird ein Betrag bis max. 2.100 Euro mit zwei Prozent verzinst. Wird dieser Höchstbetrag über einen Zeitraum von beispielsweise 30 Jahren eingezahlt, liegen genau 86.600 Euro auf dem Konto. Mit Vollendung des 68. Lebensjahres muss das Konto spätestens aufgelöst werden. Erfolgt das sofort, erhalten Sparerinnen und Sparer einen Rabatt von 30 Prozent. Wird der Betrag kontinuierlich aufgelöst, erfolgt das über gleichmäßige Raten, die sich über einen Zeitraum bis zum 85. Lebensjahr verteilen. Die Höhe der Steuern ist von der individuellen Situation abhängig und ist je nach Einzelfall nicht unerheblich. Vielen Personen ist das beim Abschluss eines Riester-Vertrags nicht klar.
| Hier finden Sie die vom Bundesfinanzministerium herausgegebene Publikation „Vorsorgen und Steuer sparen“ mit weiteren Informationen und Beispielrechnungen.
Es ist empfehlenswert, sämtliche Beträge, die aus der früheren Darlehenstilgung angespart wurden in andere Finanzprodukte anzulegen. So lässt sich die Steuerlast ein Stück minimieren. Die staatliche Förderung ist nicht als Geschenk gedacht, sondern soll Sparerinnen und Sparer auf dem Weg zum Eigenheim wirksam finanziell entlasten. Überprüfen Sie regelmäßig die Zulagenbuchungen und das Wohnförderkonto auf Korrektheit.
Vorteilhaft sind die staatlichen Zulagen und die freie Wahl der Tilgungshöhe. Die staatlichen Zulagen fließen direkt in die Darlehenstilgung ein oder dienen als Ansparsumme für einen Bausparvertrag. Durch Zuzahlungen und Steuervorteile durch Sonderausgabenabzug können Darlehen schneller zurückgezahlt werden und Sie sparen Zinskosten. Aufwendige Rechnungen und Einzelfallbetrachtungen sind notwendig, um den Gesamtvorteil des Produkts zu bewerten. Riester lohnt sich vor allem für Paare mit Kindern. Durch die Kinderzulage reduziert sich die Mindesteigenleistung drastisch. So profitiert diese Personengruppe maximal von den staatlichen Zulagen. Personen mit einem hohen Einkommen profitieren weniger von den staatlichen Zulagen. Für Gutverdiener ist der Steuervorteil interessanter.
Tipps: Das sollten Sie beachten
Die Darlehenssumme muss bis zum Renteneintritt oder spätestens bis zum 68. Lebensjahr vollständig getilgt sein. Die Tilgungsförderung erhalten Sie nur, wenn es sich um ein zertifiziertes Darlehen handelt. Durch die Zertifizierung gemäß Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) erhalten Riester-Verträge die benötigte staatliche Anerkennung. Mit Zertifizierung sind Sie auf der sicheren Seite und Sie wissen genau, dass die Verträge seriös sind und keine versteckten Zusatzkosten entstehen. | Hier finden Sie eine Übersicht zertifizierte Anbieter von Riesterverträgen.
Die Darlehenssumme muss zeitnah und unmittelbar in die eigene Immobilie fließen. Im Gesetzestext steht, dass Sie die Förderung nur für Immobilien erhalten, die ab dem 01.01.2008 gebaut oder gekauft wurden. Das Anschaffungsdatum spielt für Wohn-Riester jedoch keine Rolle mehr, wie das Bundesfinanzministerium nachträglich klarstellte.
Wohnriester-Rechner sind praktische Hilfsmittel und bieten einen Überblick über diese komplexe Finanzierungsform. So erhalten Sie erste Anhaltspunkte, ob sich der Vertragsabschluss lohnt. Beachten Sie, dass ein Wohnriester-Rechner eine individuelle Beratung nicht ersetzt. Kombinationsmöglichkeiten, beispielsweise Riester-Bausparen mit einer Baufinanzierung, können langfristig besonders interessant sein. Folgende Besonderheiten berücksichtigen die Online-Tools nicht: Aufgrund der geringen Angebotsvielfalt für Wohnriester-Darlehen sind die Zinsen für Bauen mit Riester geringer als bei sonstigen Darlehen. Für die passende Finanzierung sollten konventionelle Immobilienfinanzierung und Wohnriester verglichen werden. Dies gelingt am besten durch individuelle Beratung von Expertinnen und Experten. | Dieser Wohnriester-Rechner unterstützt Sie dabei, sich einen ersten Überblick zu verschaffen.
Ein Wohnriester-Vergleich lohnt sich nicht nur, wenn Sie die Anschaffung einer Immobilie planen. Liegt der Immobilienkauf eine Weile zurück, bietet Wohn-Riester Vorteile bei der Anschlussfinanzierung und Umschuldung bestehender Kredite. Beachten Sie, dass Sie Riester-Zulagen nicht automatisch erhalten. Diese müssen beantragt werden. Die Kreditinstitute stellen vorgefertigte Anträge zur Verfügung. Über Ihren Riester-Anbieter senden sie die ausgefüllten Formulare fristgemäß an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Wird die zweijährige Frist nicht eingehalten, verfallen die Ansprüche auf die staatliche Förderung. Bei einer Kündigung des Riestervertrags verlieren alle staatlichen Zulagen und Steuervorteile. So entstehen hohe Kosten, die sich auf den Rückkaufwert auswirken. Dieser ist unter Umständen niedriger als erwartet.
Wie beschrieben, sind Riester-Verträge dank staatlicher Förderung eine attraktive Finanzierungsmöglichkeit. Doch nicht in jedem Fall sollten Sie diese für die Finanzierung Ihrer Wunschimmobilie nutzen. Lassen Sie sich umfassend beraten und vergleichen Sie Angebote, bevor Sie sich für eine Finanzierungsform entscheiden. Gerade bei Erstfinanzierungen können andere Finanzierungsformen attraktiver sein. Eine attraktive Alternative ist das relativ neue Baukindergeld. Seit 2018 können Familien mit Kindern Geldzuschüsse für die Eigenheimfinanzierung erhalten.
Wohn-Riester - Immobilien einfach erklärt
Was genau ist Wohn-Riester?
Wohn-Riester wird auch als Eigenheimrente bezeichnet ist vergleichbar mit der bekannten Riester-Rente. Die staatlichen Zulagen fließen in die Eigenheimfinanzierung statt in die AltersvorsorgeEine Eigenleistung ist Voraussetzung für die staatlichen Zulagen.
Weiterlesen: Finanzierungskonzept Wohn-Riester
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Welche Personen erhalten staatliche Zulagen?
Jeder rentenversicherungspflichtige Beschäftigte und Azubis sowie Beamte können Wohn-Riester inklusive der staatlichen Zulagen nutzen. Selbstständige, die gesetzlich rentenversichert sind, Jobsuchende, die ALG I oder II erhalten und Personen mit Erwerbsminderungsrente erhalten die staatlichen Zulagen.
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Können bereits bestehende Riester-Verträge zur Finanzierung genutzt werden?
Da der Staat die gesetzlichen Regelungen gelockert hat, sind Riester-Verträge flexibler einsetzbar. Auch Riester-Verträge zur Rentenfinanzierung können für die Wunschimmobilie eingesetzt werden. Ein Teil- oder Komplettentnahnme von Beträgen aus bestehenden Verträgen ist möglich.
Weiterlesen: Guthabenentnahme
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Welche steuerlichen Regelungen gelten?
Die eigenen Beträge, die in die Finanzierung einfließen können Sparende steuerlich absetzen. Riester-Förderung ist nicht steuerfrei. Während der Ansparphase gelten steuerliche Entlastungen. Ab dem Renteneintritt sind Steuern auf die Staatlichen Zulagen zu zahlen.
Weiterlesen: Steuerregelung
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