Mann zeigt Mittelfinger und bekommt Anzeige Beleidigung © Adobe Stock | pixarno

Anzeige wegen Beleidigung - die strafrechtlichen Folgen

Die Verletzung der menschlichen Würde mittels einer Beleidigung ist somit nicht objektiv messbar. Was für den einen als freie Meinungsäußerung durchgeht, stellt für den anderen eine schwerwiegende Verletzung der persönlichen Ehre dar. Trotz der Komplikationen beim Bestimmen eines solchen Straftatbestands, können Verleumdung, Üble Nachrede und auch einfache Beleidigungen zu verschiedenen Strafen führen. Mit welchen Strafen in derartigen Fällen gerechnet werden muss, ab wann eine solche Straftat bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden kann und was im Umgang mit diesem Thema grundsätzlich beachtet werden sollte, erfahren Sie hier.

Wann ist eine Beleidigung strafbar?


‌‌‌Laut Strafgesetzbuch, in dem alle Delikte geregelt sind, die vor unserem Gesetz strafrechtlich geahndet werden, wird zwischen drei wesentlichen Straftatbeständen unterschieden: Beleidigung (§185 StGB), Verleumdung (§187 StGB) und Üble Nachrede (§186 StGB). Diese drei Deliktsformen werden nachstehend kurz näher erläutert:

Beleidigung


‌Bei der „einfachen“ Beleidigung geht das Gesetz von herabsetzenden Werturteilen aus, die darauf abzielen, die Ehre eines Menschen zu verletzen und ihn zu kränken. Ein besonderes Merkmal der Beleidigung ist, dass diese dem Geschädigten gegenüber direkt ausgesprochen wird. Die unmittelbare Ansprache ist hierbei entscheidend. Beleidigungen erfolgen somit meist aus dem Affekt heraus.

Üble Nachrede


‌Bei diesem Delikt werden Behauptungen über unbewiesene Tatsachen aufgestellt und verbreitet, die der öffentlichen Meinung und dem gesellschaftlichen Ansehen des Betroffenen schaden sollen. In einem solchen Fall erfolgt die Straftat nicht unmittelbar gegenüber dem Betroffenen, sondern wird gezielt in seinem Umfeld oder Bekanntenkreis gestreut. Üble Nachreden können sowohl mündlich als auch in schriftlicher Form (beispielsweise im Internet auf sozialen Plattformen, Foren oder Websites) begangen werden.

Verleumdung


‌Verleumdungen gelten als schwerwiegendere Form der Üblen Nachrede. Unter diesen Straftatbestand fällt die wissentliche Aufstellung von falschen Behauptungen und Tatsachen, die den Betroffenen in der Gesellschaft entwürdigen sollen. Klassische Beispiele für Verleumdungen sind frei erfundene Vergewaltigung¬svorwürfe, die darauf abzielen, den Ruf des Betroffenen weitestgehend zu zerstören. Derartige Verleumdungen können das Leben Betroffener stark beeinträchtigen, zu seelischen Belastungen, psychischen Erkrankungen und Existenzgefährdungen führen. Bei der Verbreitung falscher Tatsachen auf öffentlichen Versammlungen oder in Schriftform, können diese mit schweren Strafen geahndet werden. Alle drei vorgenannten Delikte können zur Anzeige gebracht werden. Die Polizei ermittelt in dem Sachverhalt und teilt ihre Ergebnisse der zuständigen Staatsanwaltschaft mit. Diese entscheidet sodann, je nach Schwere des Delikts und unter Berücksichtigung der polizeilichen Ermittlungen, ob ein Verfahren eröffnet werden soll oder die Angelegenheit fallen gelassen wird. Ein Strafantrag des Geschädigten ist jedoch Voraussetzung der Aufnahme einer strafrechtlichen Verfolgung.

Strafrechtliche Folgen


‌Grundsätzlich ist die Bestrafung von der Schwere der Tat und deren Auswirkungen auf den Geschädigten abhängig. Zu beachten ist hierbei ausdrücklich, dass nur dann eine tatsächliche Bestrafung erfolgen kann, wenn der Täter als solcher identifiziert wird. Das heißt: als schuldig erklärt wird. Potenzielle Täter werden nur ungern selbst gestehen, eine Straftat begangen zu haben. Für den Geschädigten ist es daher von Vorteil, wenn dieser zum Beweis der Schuld des Täters einen Zeugen benennen kann, der die Straftat beobachtet haben könnte. Zeugen spielen bei der Feststellung der Schuld stets eine entscheidende Rolle. So kann die gewissenhafte und überzeugende Aussage eines Zeugens auch in Strafdelikten jeglicher Art im Zweifel über den Ausgang des gesamten Prozesses entscheiden. 
‌Grundsätzlich können Beleidigungsdelikte mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Ist die feindliche Äußerung mit einer Tätlichkeit einhergegangen (hierzu zählen körperliche Übergriffe wie Ohrfeigen oder Schubsen), so fällt das Strafmaß durchaus deutlich höher aus.

Geldstrafe


‌Einfache Beleidigungen werden im Regelfall mit Geldstrafen bestraft. Hierbei werden dem Täter zu zahlende Tagessätze auferlegt, die dieser binnen einer genannten Frist zu begleichen hat. Ähnlich verhält es sich auch mit Delikten, die Üblen Nachreden unterzuordnen sind.

Freiheitsstrafe


‌In Härtefällen kann auch eine Beleidigung mit Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr geahndet werden. Dies kommt in der Praxis jedoch äußerst selten vor. Auch Üble Nachreden werden mit einer maximalen Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft. Verleumdungsdelikte hingegen gelten als schwere Straftaten. Hierbei können Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren drohen. Besonders hoch fällt das Strafmaß aus, wenn die Verleumdungen öffentlich in weitem Kreise verbreitet worden sind.


Beleidigung - Recht einfach erklärt

Was ist eine Beleidigung?

Eine Beleidung sind erabsetzende Werturteile, die objektiv nicht messbar sind. Die Werturteile müssen die Ehre eines Menschen verletzen oder ihn kränken, damit von eine Beleidigung ausgegangen werden kann.

‌Weiterlesen: Was ist eine Beleidigung?

Wann kann eine Beleidigung strafrechtlich verfolgt werden?

Wenn der Täter als schuldig erklärt wird, also wenn ihm die Straftat nachgewiesen werden kann. Beleidigungsdelikte werden mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet.

‌Weiterlesen: Strafrechtliche Folgen einer Beleidigung

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