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Aufhebungsvertrag - Wann macht er Sinn?

Ein Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Dabei gibt es große Unterschiede zu einer Kündigung. Häufig bekommt man eine hohe Abfindung, doch es gibt auch Nachteile. Der Arbeitnehmer verzichtet auf Rechte und im schlimmsten Fall droht ihm eine Sperre des Arbeitslosengeldes.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?


Aufhebungsvertrag


‌Ein Aufhebungsvertrag, auch Auflösungsvertrag genannt, kann als Gegenstück zum Arbeitsvertrag verstanden werden. Die Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags ist freiwillig. Er beendet das Dienstverhältnis in beidseitigem Einverständnis. Normale Kündigungsbedingungen gelten nicht, alles wird in diesem Vertrag einvernehmlich vereinbart.

Was ist der Unterschied zur Kündigung?


‌Ein Aufhebungsvertrag stellt eine Alternative zur Kündigung dar.
‌Eine Kündigung ist im Allgemeinen einseitig, geht also von Arbeitgeber oder Arbeitnehmer aus. Sie hat zum Beispiel auch Gültigkeit, wenn der Gekündigte nicht einverstanden ist. Im Gegensatz dazu kommt ein Aufhebungsvertrag einvernehmlich zustande. Wirksam ist er also nur dann, wenn er von beiden Parteien Zustimmung erfährt.
‌Falls es in einem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, muss dieser vor einer Kündigung angehört werden. Dies ist bei einem Aufhebungsvertrag nicht der Fall. Bei einem Aufhebungsvertrag gibt es keine Kündigungsfrist. Das heißt, dass der Zeitpunkt zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses vertraglich frei gewählt werden kann. Möglich ist zum Beispiel ein kurzfristiges Ende, theoretisch noch am selben Tag.

Unterschied zwischen Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag


Der Unterschied zum Aufhebungsvertrag besteht darin, dass ein Abwicklungsvertrag erst zustande kommen kann, wenn bereits eine Kündigung ausgesprochen wurde. Er beendet das Dienstverhältnis nicht, darin wird lediglich vereinbart, zu welchen Bedingungen die Kündigung verläuft. Punkte, die darin vertraglich festgehalten werden, sind etwa 
  • der Verzicht des Arbeitnehmers eine Kündigungsschutzklage einzureichen. 
  • der Erhalt von Abfindungen oder ähnlichen Vergünstigungen. 
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  • Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrags

    Gründe für einen Aufhebungsvertrag


    ‌Es kann verschiedene Gründe geben, warum jemand einen Aufhebungsvertrag schließen möchte:
  • Ein Arbeitgeber hat mit wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen und möchte deshalb einen Mitarbeiter kündigen. Er schlägt einen Aufhebungsvertrag vor, denn eine betriebsbedingte Kündigung wäre – rechtlich gesehen – mit mehr Unsicherheiten verbunden.
  •  Es kam zu Verfehlungen seitens des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber könnte eine Kündigung aussprechen, doch ob diese vor dem Arbeitsgericht standhält, ist unter Umständen fraglich. Schneller und diskreter lässt sich die Sache mit einem Aufhebungsvertrag über die Bühne bringen. Das ist für gewöhnlich auch im Interesse des Arbeitnehmers.
  • Der Arbeitnehmer möchte vor Ende der Kündigungsfrist eine neue Stelle antreten oder plant einen Umzug. Das Mittel der Wahl ist der Aufhebungsvertrag. 
  • Vorteile für Arbeitnehmer


    ‌Neben individuellen Vorteilen, die etwa die fehlende Kündigungsfrist betreffen, gibt es zwei Vorteile, die häufig mit einem Aufhebungsvertrag einhergehen.
  •  Geht der Vorschlag, einen Aufhebungsvertrag zu machen, vom Arbeitgeber aus, stehen die Chancen gut, dass der Arbeitnehmer ein gutes Arbeitszeugnis erhält. Warum das so ist? Er kann vertraglich vereinbaren, dass er ein qualifiziertes und gutes Arbeitszeugnis bekommt, und gegebenenfalls sogar den Inhalt mitbestimmen.
  •  Ein weiterer Vorteil ist, dass Arbeitgeber im Normalfall bereit sind, eine Abfindung zu zahlen. Die Höhe dieser ist verhandelbar.
  • Wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutz genießt, werden bei einer Kündigung häufig auch Abfindungen bezahlt.

    Nachteile für Arbeitnehmer

  • Verzicht auf wichtige Arbeitnehmerrechte 
  • Die betriebliche Altersvorsorge wird gefährdet
  • Gegebenenfalls Sperre des Arbeitslosengelds.
  • Sperre des Arbeitslosengelds


    ‌Wenn der Arbeitnehmer das Dienstverhältnis früher endet, als es die gesetzliche Kündigungsfrist vorschreibt, hat er für mindestens 12 Wochen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das ist damit zu erklären, dass der Arbeitnehmer mit der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags freiwillig seine Arbeit aufgibt.
    ‌Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn die oder der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe).

    Deshalb empfiehlt es sich, erst bei einem neuem Jobangebot das alte Arbeitsverhältnis zu lösen oder den Weg einer normalen Kündigung zu gehen. Keine Sperre gibt es allerdings, wenn der Arbeitnehmer imstande ist nachzuweisen, dass ihm ohnehin gekündigt worden wäre. Wäre es beispielsweise ohne Aufhebungsvertrag zu einer betriebsbedingten Kündigung gekommen, so besteht die Möglichkeit, dies im Vertrag festzuhalten.

    Wie sinnvoll ist ein Aufhebungsvertrag wirklich?


    ‌Im Großen und Ganzen überwiegen die Nachteile für den Arbeitnehmer. Dieser sollte die Pros und Contras gut abwägen und sich nur für einen Aufhebungsvertrag entscheiden, wenn er wirklich davon profitiert. Zum Beispiel, wenn er einen dringenden Grund hat, das Arbeitsverhältnis zu beenden oder er eine enorm hohe Abfindung erhält.

    Vorteile für Arbeitgeber


    ‌1) Umgehung der Fristen, die mit einer ordentlichen Kündigung einhergehen. Der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann frei gewählt werden.

    ‌2) Rechtliche Hürden wie bei Kündigungen sind nicht gegeben. Kündigungsschutz gilt nicht, da das Dienstverhältnis einvernehmlich endet. Es kann also nicht zu einer Kündigungsschutzklage kommen.

    ‌3) Arbeitnehmer, die einen Sonderkündigungsschutz haben, wie beispielsweise Schwangere, schwerbehinderte Menschen oder Mitglieder des Betriebsrats, sind normalerweise nicht so einfach kündbar. Mit der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags kann das Arbeitsverhältnis aber zu einem beliebigen vertraglich vereinbarten Zeitpunkt beendet werden.

    Tipps für Arbeitnehmer – Verhandlung, Abfindung, Muster


    Verhandlung bei Aufhebungsverträgen


    ‌Es macht einen großen Unterschied, wer einen Aufhebungsvertrag vorschlägt. Ist es der Arbeitnehmer, der eine Beendigung des Dienstverhältnisses und im Zuge dessen einen Aufhebungsvertrag vorschlägt, sind die Chancen auf eine gute Abfindung und ein gutes Arbeitszeugnis geringer. Denn der Arbeitgeber geht davon aus, dass der Arbeitnehmer bereits eine neue Arbeitsstelle ins Auge gefasst hat. Warum also sollte er nicht einfach abwarten, bis der Mitarbeiter von selbst kündigt?
    ‌Schlägt hingegen der Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag vor, sitzt der Arbeitnehmer am längeren Hebel. Er hat eine gute Verhandlungsposition und kann höhere Forderungen stellen.

    Abfindung


    ‌Bei einer Beendigung des Dienstverhältnisses besteht kein Recht auf eine Abfindung. Jedoch sind Arbeitgeber meistens dazu bereit eine anzubieten, um dem Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag schmackhafter zu machen.

    ‌Viele Arbeitgeber berechnen die Abfindungshöhe mit folgender Formel:
    Hinweis:
    Diese Formel ist aber nicht zwingend anzuwenden. Sie dient vielmehr der Orientierung.
    Wenn es um die Abfindung geht, so sollte man die Situation des Arbeitnehmers individuell betrachten und sich bei der Berechnung der Höhe an den jeweiligen besonderen Umständen orientieren.
    ‌Punkte, die dabei eine Rolle spielen, könnten wie folgt aussehen:

    ‌1) Wie ist der Arbeitgeber finanziell aufgestellt? 

    ‌2) Sind im Sozialplan bereits Abfindungen vorgesehen? (Dann kann die dort genannte Höhe als Untergrenze betrachtet werden)

    ‌3) Wie stark ist der Kündigungsschutz, der dem Arbeitnehmer zusteht?

    ‌4) Gibt es Streit über finanzielle Ansprüche (Boni, Provisionen), die durch höhere Abfindung aus dem Weg geschafft werden könnten?

    ‌5) Wie schnell kann der Arbeitnehmer, aller Voraussicht nach, eine neue Arbeitsstelle finden? (abhängig von Alter, Qualifikation, Arbeitsmarkt)

    ‌6) Wie dringlich ist eine Beendigung des Dienstverhältnisses aus Sicht des Arbeitgebers?
    Hinweis:
    Bei Erhalt einer Abfindung müssen Sie diese grundsätzlich voll versteuern. Es sind aber keine Abgaben an die Sozialversicherung zu leisten.

    Aufhebungsvertrag – Muster


    ‌Sie wollen selbst einen Aufhebungsvertrag erstellen? Dazu gibt es im Internet kostenlose Vorlagen. Sie können dabei eine allgemeine Vorlage wählen, in der die wichtigsten Punkte und Klauseln enthalten sind. Oder aber Sie gestalten selbst eine individuelle Vorlage, indem Sie einige Fragen zu ihrem Dienstverhältnis beantworten.

    Was sollte ein Aufhebungsvertrag enthalten?

  • Namen der Vertragsparteien 
  • Der Zeitpunkt der Beendigung 
  • Abfindung (Es besteht kein Anspruch. Abfindung und Höhe dieser sind verhandlungsabhängig) 
  • Arbeitszeugnis (Inhalt und Note können vertraglich festgehalten werden) 
  • Rückgabe von Firmeneigentum an den Arbeitgeber 
  • Überstunden und Urlaubsansprüche klären (Ausbezahlung oder Freistellung des Arbeitnehmers) 
  • Wettbewerbsverbot besprechen 

  • ‌‌Zusätzlich gibt es noch 3 Klauseln, die häufig in Aufhebungsverträgen vereinbart werden:
  • Salvatorische Klausel: Wenn sich herausstellt, dass einzelne Punkte im Vertrag unwirksam oder undurchführbar sind, soll der Rest des Vertrages davon unberührt bleiben. 
  • Verschwiegenheitsklausel: Betriebliche Informationen müssen auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses vertraulich behandelt werden. ‌
  • Ausgleichsklausel: Es wird festgehalten, dass außerhalb der im Vertrag vereinbarten Punkte keine Ansprüche gegeneinander bestehen.
  • Hinweis:
    Nach Paragraph 623 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bedarf es eines schriftlichen Vertrags in Papierform. Ein elektronischer oder mündlicher Vertrag ist also ungültig. Des Weiteren müssen beide Vertragsparteien unterschreiben. Erst damit wird der Aufhebungsvertrag wirksam.

    Was muss ich als Arbeitnehmer beachten?


    1) ‌Nehmen Sie sich auf jeden Fall Bedenkzeit, bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen.

    ‌2) Informieren Sie sich über Ihre Rechte und wägen Sie Vor- und Nachteile sorgfältig ab.

    ‌3) Vereinbaren Sie unbedingt ein Datum für die Fälligkeit der Abfindung.

    ‌4) Ziehen Sie gegebenenfalls einen Anwalt zu Rate, um ihm vorab den Vertrag zu zeigen.

    ‌5) Wenn möglich, wählen Sie zur Beendigung des Dienstverhältnisses ein Datum, das dem der gesetzlichen Kündigungsfrist entspricht. Ansonsten droht eine Sperre vom Arbeitslosengeld.

    Rechtliches zum Aufhebungsvertrag


    ‌Ist ein Rücktritt oder ein Widerruf möglich?


    ‌Mit der Unterschrift ist der Arbeitnehmer an den Vertrag gebunden. Er hat in der Regel nicht die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu widerrufen. 
    ‌Einzige Ausnahme ist, wenn das Widerrufsrecht oder das Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart wurde, etwa im Tarifvertrag oder im Aufhebungsvertrag selbst. 
    ‌Unter besonderen Umständen ist es allerdings möglich, einen Aufhebungsvertrag anzufechten.
    Hinweis:
    Wenn der Arbeitgeber seinen Pflichten nicht nachkommt (den Vertrag bricht), kann der Arbeitnehmer vom Aufhebungsvertrag zurücktreten. Beispielsweise wenn der Arbeitgeber die vereinbarte Abfindung nicht zum Datum der Fälligkeit bezahlt.

    Aufhebungsvertrag anfechten?


    ‌Normalerweise ist ein Aufhebungsvertrag mit der Unterschrift beider Vertragsparteien bindend. Nur in Ausnahmefällen, die nachfolgend aufgezählt werden, kann ein Aufhebungsvertrag angefochten werden. 

    ‌Irrtum: Der Arbeitnehmer hatte falsche Informationen. Hier greift § 119 BGB.

    ‌Arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung des Arbeitgebers. Geregelt ist dieser Sachverhalt durch § 123 BGB

    ‌Überrumpelung: Das Gebot fairen Handelns wird missachtet (Der Arbeitgeber nutzt eine psychische Drucksituation aus oder schafft diese.)
    Achtung:
    Ein Vertrag wird auch unwirksam, wenn zum Zeitpunkt der Unterzeichnung bei einer der Vertragsparteien Geschäftsunfähigkeit vorlag. (Drogeneinfluss, bestimmte Krankheiten, schwere Trunkenheit oder Hypnose)
    Beispiel:

    Täuschung
    ‌Der Arbeitgeber sagt Mitarbeiter XY, der Betrieb würde ohnehin in 2 Monaten schließen. Wenn der Mitarbeiter XY den Aufhebungsvertrag unterzeichne, bekomme er zumindest noch eine Abfindung. In Wirklichkeit aber gibt es kein derartiges Vorhaben. Der Arbeitgeber wollte nur Mitarbeiter XY loswerden. Der Betrieb besteht weiterhin.

    ‌Selten wird ein Aufhebungsvertrag aufgrund eines Irrtums angefochten. Das mag den Hintergrund haben, dass ein Irrtum oftmals schwer zu beweisen ist. Meistens geschieht eine Anfechtung mit Berufung auf eine widerrechtliche Drohung des Arbeitgebers.
    Hinweis:
    Widerrechtliche Drohung heißt in diesem Zusammenhang, dass die Drohung nicht ernst gemeint war. Beispiel: Der Arbeitgeber droht mit einer fristlosen Kündigung, zieht diese aber in Wahrheit nicht in Betracht.

    Aufhebungsvertrag bei Ausbildungsvertrag


    ‌Auch bei einem Ausbildungsvertrag kann das Dienstverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden. Gründe hierfür sind zum Beispiel: 

  • Gesundheitliche Probleme
  • Zu hohe Anforderungen
  • Nicht erfüllte Erwartungen

  • ‌‌Ist der Auszubildende noch nicht volljährig, muss der gesetzliche Vormund – in der Regel die Eltern – den Vertrag unterzeichnen.

    Brauche ich einen Anwalt?


    ‌Grundsätzlich können Sie auch ohne Anwalt einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen. Allerdings sollten Sie sich zunächst über die rechtlichen Hintergründe schlau machen. Denn es gibt zahlreiche Dinge zu beachten. Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie sich besser den Rat eines Anwalts einholen. Dieser klärt etwaige Kostennachteile und kann Ihnen sagen, ob in Ihrem Fall ein Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung der bessere Weg ist. Bestehen beispielsweise gute Chancen auf Erfolg bei einer Kündigungsschutzklage, wird er Ihnen von einem Aufhebungsvertrag abraten.

    ‌Die Beratung ist kostentechnisch überschaubar. Etwas teurer fallen Beschäftigungs- und Einigungsgebühr aus, wenn Sie den Anwalt zu den Verhandlungen hinzuziehen.

    Rückdatierung des Aufhebungsvertrags


    ‌Im Normalfall kann die Beendigung des Dienstverhältnisses nur sofort oder zu einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt stattfinden. Eine Rückdatierung ist nur unter besonderen Umständen möglich: Ist etwa zum Zeitpunkt der Unterzeichnung die Beschäftigung bereits ausgesetzt, dann kann entsprechend weit zurückdatiert werden.

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    Aufhebungsvertrag – Recht einfach erklärt

    Was ist der Unterschied zwischen einem Aufhebungsvertrag und einer Kündigung?

    Ein Aufhebungsvertrag wird einvernehmlich geschlossen, während eine Kündigung einseitig ist. Bei einem Aufhebungsvertrag besteht kein Kündigungsschutz und ebenso keine Kündigungsfrist. Es muss kein Grund für die Beendigung des Dienstverhältnisses genannt werden; es gibt auch keine Anhörung vor dem Betriebsrat.

    ‌Weiterlesen: Was ist der Unterschied zwischen einem Aufhebungsvertrag und einer Kündigung?

    Welchen Vorteil habe ich als Arbeitnehmer von einem Aufhebungsvertrag?

    Es gibt keine Kündigungsfrist. Der Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses kann im Vertrag beliebig festgelegt werden. Oftmals zahlt der Arbeitgeber eine hohe Abfindung. Darüber hinaus stehen die Chancen auf ein gutes Arbeitszeugnis gut.

    ‌Weiterlesen: Welchen Vorteil habe ich als Arbeitnehmer von einem Aufhebungsvertrag?

    Welche Nachteile gibt es?

    Man verzichtet auf wichtige Arbeitnehmerrechte. Es kann zu einer 12-wöchigen Sperre des Arbeitslosengeldes kommen, wenn die gesetzliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. Des Weiteren kann es passieren, dass die betriebliche Altersvorsorge gefährdet wird.

    ‌Weierlesen: Welche Nachteile gibt es?

    Bekomme ich eine Abfindung?

    Es besteht kein Anspruch auf eine Abfindung. Der Vorschlag für einen Aufhebungsvertrag geht zumeist vom Arbeitgeber aus. Üblicherweise bietet er dem Arbeitnehmer eine Abfindung an, um diesen zu einer Unterzeichnung zu bewegen. Die Höhe der Abfindung ist verhandelbar.

    ‌Weiterlesen: Bekomme ich eine Abfindung?

    Kann ich einen Aufhebungsvertrag anfechten?

    In Ausnahmefällen kann man einen Aufhebungsvertrag anfechten. Das bedarf strengen Voraussetzungen. Zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber sich einer widerrechtlichen Drohung oder einer arglistigen Täuschung schuldig gemacht hat. 

    ‌Weiterlesen: Kann ich einen Aufhebungsvertrag anfechten?

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