Bergstraße in den Schweizer Alpen © Adobe Stock | Stockbym

Autofahren in der Schweiz: Diese Tipps sollten Sie beachten!

Die Schweiz ist nicht nur ein beliebtes Reiseziel, sondern auch ein wichtiges Transitland für Touristen und Geschäftsreisende auf dem Weg nach Frankreich oder Italien. Worauf Sie bei Ihrer Autoreise in die Schweiz achten sollten, erfahren Sie in diesem kompakten Ratgeber.

Die Schweiz: Reiseziel und Transitland


‌Die Schweiz verfügt über eine im internationalen Vergleich ausgezeichnete Infrastruktur mit einem sehr gut ausgebauten Straßennetz. Dieses Straßennetz ist insgesamt 83.274 Kilometer lang, wovon 1.544 Kilometer auf die Autobahnen entfallen. Aufgrund der geografischen Besonderheiten führen viele Straßen in Serpentinen durch die Schweizer Alpen. Stellen Sie sich darauf ein, dass beim Befahren der Passstraßen und Hochalpenstraßen enge Kurven und Gefälle von maximal 16 Prozent zu bewältigen sind.

‌Denn einige der schönsten Panoramastraßen Europas wie der Grimselpass führen durch die Schweizer Bergwelt. Hinsichtlich der Verkehrsregeln unterscheidet sich die Schweiz nicht wesentlich von ihren europäischen Nachbarländern. Es gelten beispielsweise Verbote für das Telefonieren ohne Freisprechanlage und eine Anschnallpflicht für alle Insassen. Bei Übertretung der Vorschriften werden allerdings hohe Bußgelder erhoben.

‌Im Folgenden finden Sie wichtige Hinweise zu den Besonderheiten, die beim Autofahren in der Schweiz zu beachten sind. Wer sich an die Verkehrsregeln hält und ein wenig auf die Fahrt in die Schweiz vorbereitet, wird sich problemlos im Straßenverkehr zurechtfinden.
Hinweis:
Während der Corona-Pandemie mit dem Auto in die Schweiz reisen: 

‌Die Corona-Pandemie betrifft alle Länder Europas und erschwert somit auch den Reiseverkehr in die Schweiz. Auf der Website des Auswärtigen Amts finden Sie alle aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise. Eine weitere Möglichkeit, sich umfassend vor einer Autoreise in die Schweiz zu informieren, bietet die Website des ADAC. Dort werden ebenfalls stets die geltenden Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen aufgeführt.

Vignettenpflicht beachten!


‌In der Schweiz herrscht auf sämtlichen Autobahnen sowie auf den Schnellstraßen eine Vignettenpflicht für Pkw, Kraftfahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen und Motorräder. Fahrzeuge, die mehr als 3,5 Tonnen wiegen, unterliegen nicht der Vignettenpflicht, müssen jedoch eine leistungsabhängige pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) von 3,25 Schweizer Franken pro Tag entrichten. Für diese Fahrzeuge beträgt die Minimalabgabe 25 Schweizer Franken. Die Mautgebühr wird für ein ganzes Jahr entrichtet, unabhängig davon, ob Sie sich drei Monate in der Schweiz aufhalten oder das Land einen Tag auf der Durchfahrt nach Italien durchqueren.

‌Im Jahr 2021 liegt der Preis für die Vignette bei 40 Schweizer Franken, was ungefähr 38,50 Euro entspricht. Sie können die Vignette direkt online bei tolltickets bestellen. Die grüne Vignette muss innen am linken Rand oder hinter dem Innenspiegel auf die Windschutzscheibe geklebt werden, und zwar außerhalb des Tönungsstreifens. Wenn Sie die Vignette einmal von der Windschutzscheibe entfernen, verliert sie damit ihre Gültigkeit. Ein erneutes Aufkleben mit eigener Klebefolie oder Klebestreifen ist nicht erlaubt. Autofahren ohne Vignette wird mit einem Bußgeld von 200 Schweizer Franken geahndet.

‌Reisen Sie mit einem vignettenpflichtigen Pkw mit Anhänger bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, benötigt der Anhänger eine eigene Vignette.

Zusätzliche Gebühren für Fahrten durch Tunnel


‌Für eine Fahrt durch die beiden großen Tunnel „Großer St. Bernhard“ und „Munt la Schera“ müssen Sie zusätzlich eine Gebühr bezahlen. Auf der Website letunnel.com finden Sie alle Informationen zu den Gebühren für die Fahrt durch den St. Bernhard-Tunnel und auf der Website engadin-strom.ch finden Sie die entsprechenden Informationen für den Munt la Schera-Tunnel.

Tempolimits in der Schweiz


‌Wie in den anderen Nachbarländern Deutschlands gelten auch in der Schweiz sogar auf den Autobahnen Tempolimits. Im Alpenland gilt sogar eine Null-Toleranz-Regel für Geschwindigkeitsüberschreitungen, denn diese sind die Hauptursache für tödliche Unfälle. Es werden hohe Bußgelder verhängt und bei starker Überschreitung des Tempolimits droht dem Fahrer eine Anzeige, die zu einer hohen Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe führen kann.

‌Ein umfassendes Überwachungsnetz aus Radarfallen und Blitzern sorgt dafür, einen großen Teil der Verkehrssünder zu überführen. Innerorts gibt es zudem viele 30er und 20er Zonen, in denen Autofahrer streng kontrolliert werden. Wenn Sie bei Ihrer Autofahrt durch die Schweiz folgende Tempolimits einhalten, sind Sie in jeder Hinsicht auf der sicheren Seite:

‌* Gilt für Gespanne unter 3,5 Tonnen, wenn sowohl das Zugfahrzeug als auch die Reifen und der Anhänger bauartbedingt für die höhere Geschwindigkeit ausgelegt sind.

Bußgelder bei Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung


‌Das dreistufig gestaffelte Sanktionierungsverfahren der Schweiz orientiert sich am Schweregrad der Tempolimit-Überschreitung. Geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen werden nach dem sogenannten „einfachen Ordnungsbussenverfahren“ geahndet. Dieses Verfahren wird angewendet, wenn innerorts das Tempolimit um bis zu 15 Stundenkilometer, außerorts um bis zu 20 Stundenkilometer und auf Autobahnen um maximal 25 Stundenkilometer überschritten wurde.

‌Wird die Zahlung des Bußgelds verweigert oder beträgt die Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts bis zu 24 Stundenkilometer, außerorts bis zu 29 Stundenkilometer sowie auf Autobahnen bis zu 34 Stundenkilometer, wird ein Strafverfahren eingeleitet. Bei noch schwerwiegenderen Verstößen wird die Geschwindigkeitsüberschreitung strafrechtlich verfolgt. In diesem Fall drohen außer hohen Geldstrafen Freiheitsstrafen. Neben dem Strafverfahren werden in einem Administrativverfahren verwaltungsrechtliche Sanktionen angeordnet. Dabei handelt es sich üblicherweise um Verwarnungen sowie den Entzug des Führerscheins

‌Rechtliche Folgen bei Überschreitung des Tempolimits innerorts

‌Rechtliche Folgen bei Überschreitung des Tempolimits außerorts

‌Rechtliche Folgen bei Überschreitung des Tempolimits auf der Autobahn

‌Als Raser werden Autofahrer eingestuft, die in einer 30er Zone 70 Stundenkilometer zu schnell fahren, in einer 50er Zone 100 Stundenkilometer zu schnell fahren oder ein Tempolimit von 80 Stundenkilometer um 60 Stundenkilometer überschreiten. Bei höheren Tempolimits erfolgt ab einer Überschreitung von 80 Stundenkilometer eine Einstufung als Raser.

‌Derartige Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten grundsätzlich als Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren bestraft wird und die einen mindestens zweijährigen Führerscheinentzug zur Folge hat. In schweren Fällen kann auf richterliche Anordnung sogar eine Beschlagnahmung des Autos erfolgen.

Können Bußgelder in Deutschland eingetrieben werden?


‌Die Schweiz ist anders als die EU-Mitgliedsstaaten nicht Teil des europäischen Vollstreckungsabkommens. Somit fehlt den deutschen Behörden die rechtliche Grundlage für die Vollstreckung eines Bußgeldbescheids aus der Schweiz. Fahrverbote gelten ebenfalls nur in der Schweiz. Einige Behörden der Schweiz beauftragen allerdings deutsche Inkassounternehmen damit, die Schulden einzutreiben.

‌Wird die Zahlung verweigert, drohen Schwierigkeiten bei einer erneuten Einreise. Dann kann die Zahlung der Geldbuße gefordert oder das Auto beschlagnahmt werden. Im schlimmsten Fall wird eine Haftstrafe als Ersatzstrafe vollstreckt.

Besondere Verkehrsregeln in der Schweiz


‌Die Verkehrsregeln in der Schweiz ähneln denen in Deutschland. Dennoch gibt es einige Unterschiede, deren Kenntnis dazu beiträgt, dass die Autofahrt durch die Schweiz stressfrei und angenehm verläuft.

Welche Dokumente benötigen Sie beim Autofahren in der Schweiz?


‌Der deutsche Führerschein ist auch in der Schweiz gültig. Sie benötigen außerdem Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass. Weiterhin müssen sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit sich führen. Als Versicherungsnachweis ist beim Autofahren in der Schweiz das deutsche Kennzeichen ausreichend. Es ist jedoch empfehlenswert, die grüne Versicherungskarte mitzunehmen. Bei einem Unfall wird dadurch die Schadensregulierung erleichtert.

‌Die Mindestdeckungssumme für Personenschäden liegt allgemein unter in Deutschland geltenden Standards. Deswegen ist es sinnvoll, vor Antritt der Reise bei der Versicherung nachzufragen, ob der Versicherungsschutz ausreicht.

Welche Promillegrenze gilt in der Schweiz?


‌In der Schweiz beträgt die Promillegrenze genau wie in Deutschland 0,5. Bei Fahranfängern mit weniger als vier Jahren Fahrpraxis beträgt die Promillegrenze 0,1. Für Fahrten unter Alkoholeinfluss gilt ein dreistufiges Bestrafungssystem. Wer mit einem Blutalkoholgehalt zwischen 0,5 und 0,79 Promille erwischt wird, muss ein Bußgeld zahlen und erhält eine Verwarnung. Wer bei gleichem Blutalkoholgehalt gegen das Straßenverkehrsgesetz verstoßen hat, muss den Führerschein mindestens einen Monat abgeben.

‌Zusätzlich sind Bußgelder, Geld- und Haftstrafen möglich. Ab einem Blutalkoholgehalt von 0,8 Promille wird die Fahrerlaubnis für mindestens drei Monate entzogen. Außerdem wird eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt.

Halten und Parken


‌Es gibt in den größeren Orten und Städten öffentliche Parkplätze, auf denen Sie kostenpflichtig parken können. Die Parkplätze sind in Zonen aufgeteilt. Weiße Zonen kennzeichnen gebührenpflichtige Parkplätze, in blauen Zonen dürfen Sie mit Parkscheibe in bestimmten Zeiten eine Stunde kostenfrei parken. Gelbe Zonen werden für Privat-, Firmen- und Kundenparkplätze eingerichtet.

‌Ein generelles Parkverbot gilt überall dort, wo gelbe Markierungen mit Kreuzen angebracht sind. Gelbe Linien am Fahrbahnrad weisen auf ein Halteverbot hin. Außerdem dürfen Sie nicht außerorts an Hauptstraßen parken.

Tag und Nacht Lichtpflicht


‌Sie müssen ganzjährig Tag und Nacht das Abblendlicht einschalten. Alternativ ist außerhalb von Tunneln ein Tagfahrlicht erlaubt. Von dieser Regelung sind neben Oldtimern auch Fahrzeuge ausgenommen, die vor 1970 zugelassen wurden.

Wichtige Notfallnummern 


‌Die Verständigung ist für deutsche Urlauber und Geschäftsreisende meist kein Problem. Im Notfall sollten Sie eine der folgenden Telefonnummern wählen, um Hilfe zu verständigen: 

‌Polizei: 117 

‌Feuerwehr: 118 

‌Rettung: 144 

‌Europaweiter Notruf: 112

Durchsetzung von Ansprüchen nach einem Unfall


‌Wenn Sie während Ihrer Fahrt durch die Schweiz in einen Verkehrsunfall verwickelt waren und es zu Problemen mit der Schadensregulierung kommt, sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht mandatieren. Ein Rechtsanwalt, der sich mit den verkehrsrechtlichen Bestimmungen der Schweiz auskennt, wird Sie kompetent beraten und Ihnen die möglichen Handlungsalternativen aufzeigen.

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‌Winterausrüstung und weitere Mitführungspflichten


Eine generelle Winterreifenpflicht besteht nicht. Wenn Sie jedoch auf Ihrer Fahrt in den Winterurlaub aufgrund einer mangelhaften Ausrüstung den Verkehr behindern, wird ein Bußgeld verhängt. Darüber hinaus wird die Versicherung bei einem Unfall mit Sommerbereifung die Schadensregulierung verweigern oder zumindest eine Mithaftung berechnen. Strecken, die mit einem Verkehrsschild gekennzeichnet sind, das auf eine Schneekettenpflicht hinweist, dürfen Sie nur mit Schneeketten befahren. Die Schneeketten müssen mindestens auf zwei Antriebsrädern montiert werden. Teilweise sind Allradfahrzeuge von der Schneekettenpflicht befreit. Darauf weist ein Zusatzschild hin. 

‌Sie müssen ganzjährig ein Warndreieck griffbereit im Auto mit sich führen. Warnwesten und Verbandskästen sind nicht vorgeschrieben, sollten jedoch unbedingt mitgenommen werden. Denken Sie außerdem daran, sich bei Ihrer Kfz-Versicherung oder in einer ADAC-Geschäftsstelle einen Europäischen Unfallbericht zu besorgen. Das erleichtert es, bei einem Unfall den Schaden und Unfallhergang korrekt zu protokollieren und sorgt für eine reibungslose Schadensregulierung. Sie können den Europäischen Unfallbericht als Mustervorlage auf der Website des ADAC herunterladen und ausdrucken. 

Nicht mitgeführt werden dürfen einsatzbereite Radarwarngeräte oder Navigationsgeräte mit entsprechender Zusatzfunktion. Es drohen hohe Geldstrafen sowie Haftstrafen. Außerdem wird das betreffende Gerät beschlagnahmt und vernichtet.

Vorfahrtsregeln im Gebirge


Aufwärtsfahrende Fahrzeuge haben auf einer Bergstraße Vorfahrt. An Engstellen müssen abwärtsfahrende Autos somit rückwärtsfahren, um die nächste Ausweichbucht zu erreichen. Gegenüber leichten Fahrzeugen wie Pkw haben schwerere Fahrzeuge wie Busse oder Lkw sowohl beim Bergauf- als auch beim Bergabfahren Vorrang. Die Bergstraßen in der Schweiz stellen besondere Anforderungen an das fahrerische Können. Im Gebirge verlaufen die Straßen überwiegend in Serpentinen und die vielen Kehren sowie unübersichtliche Stellen zwingen zum vorsichtigen Fahren.

‌Wenn Sie höhergelegene Passstraßen befahren, müssen Sie auch im Sommer mit winterlichen Straßenverhältnissen rechnen. Die reizvolle Landschaft lädt zu Pausen während der Fahrt ein. Beim Parken am Gefälle muss unbedingt die Handbremse angezogen und der erste Gang eingelegt werden. An besonders steilen Stellen sorgt ein zusätzlicher Bremsklotz für die nötige Sicherheit.
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Autofahren in der Schweiz – Recht einfach erklärt

Welches Tempolimit gilt in der Schweiz auf den Autobahnen?

Pkw und Wohnmobile unter 3,5 Tonnen dürfen auf den Autobahnen maximal 120 Stundenkilometer schnell fahren. Gespanne dürfen je nach Bauart maximal 80 oder 100 Stundenkilometer schnell fahren und schwere Wohnmobile über 3,5 Tonnen müssen sich an ein Tempolimit von 100 Stundenkilometer halten. 

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Welche Geschwindigkeitsbegrenzung gilt auf den Schnellstraßen der Schweiz?

Pkw und Wohnmobile dürfen maximal 100 Stundenkilometer erreichen und für Gespanne gilt ein Tempolimit von 80 Stundenkilometer. 

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Wie schnell darf man in der Schweiz außerorts fahren?

Auf Landstraßen gilt für alle Fahrzeuge in der Schweiz ein einheitliches Tempolimit von 80 Stundenkilometer. 

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Welches Tempolimit darf innerorts nicht überschritten werden?

Innerorts dürfen Sie maximal 50 Stundenkilometer schnell fahren, wenn keine 20er- oder 30er-Zone ausgewiesen ist. 

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Ist die Benutzung der Straßen mautpflichtig?

Sie müssen für die Nutzung der Autobahnen und Schnellstraßen eine Mautgebühr bezahlen und zu diesem Zweck eine grüne Vignette kaufen. Die Jahresgebühr beträgt ungefähr 38,50 Euro. Das Anbringen der Vignette ist genau geregelt. Wer ohne Vignette fährt riskiert ein Bußgeld von 200 Schweizer Franken (entspricht ungefähr 180 Euro). Darüber hinaus wird eine Gebühr für die Durchfahrt der beiden großen Tunnel „Großer St. Bernhard“ und „Munt la Schera“ fällig. 

‌Weiterlesen: Vignettenpflicht beachten!

Was ist beim Fahren im Gebirge zu beachten?

Aufwärtsfahrende Fahrzeuge haben grundsätzlich Vorfahrt. Gleiches gilt für schwerere Fahrzeuge wie Busse. Das entgegenkommende Fahrzeug muss notfalls rückwärts bis zur nächsten Ausweichbucht fahren. 

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Können in der Schweiz verhängte Bußgelder in Deutschland eingetrieben werden?

Da die Schweiz nicht am Vollstreckungsabkommen der EU-Länder beteiligt ist, fehlt deutschen Behörden die rechtliche Grundlage, um Bußgelder einzutreiben. Bei der Wiedereinreise drohen jedoch Probleme. 

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