Verkehrsaufkommen in Gdynia (Pommern in Polen) © Adobe Stock | dziewul

Autofahren in Polen: Was sollten Sie beachten?

In Polen gelten seit dem EU-Beitritt zum größten Teil die gleichen Verkehrsregeln wie in den anderen EU-Ländern. Dennoch gibt es einige Besonderheiten, auf die Sie beim Autofahren in Polen achten sollten. Im Folgenden werden hilfreiche Hinweise für Urlaubs- und Geschäftsreisen genannt.

Verkehrsregeln in Polen


‌Reisende aus EU-Ländern werden sich problemlos im polnischen Straßenverkehr zurechtfinden, denn die Verkehrsregeln sind seit dem EU-Beitritt am 1. Mai 2004 weitgehend mit denen in den anderen Mitgliedsstaaten identisch. Sie müssen allerdings damit rechnen, auf polnischen Straßen ein anderes, aggressiveres Fahrverhalten vorzufinden. Drängeln oder Hupen gilt als normales Verhalten und wird somit toleriert. Es ist empfehlenswert, sich darauf einzustellen und durch Beachtung der Verkehrsregeln dafür zu sorgen, Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern oder mit der Polizei zu vermeiden.

‌Beachten Sie, dass alle Kraftfahrzeuge auch tagsüber mit Licht fahren müssen (Abblendlicht oder alternativ Tagfahrlicht). Wenn Sie an einer unbeleuchteten Straße parken, müssen Sie außerdem das Standlicht einschalten. Des Weiteren sollten Sie vor Antritt der Reise überprüfen, ob alle nötigen Dokumente vorhanden sind. Neben dem EU-Führerschein müssen die Fahrzeugpapiere sowie ein Versicherungsnachweis mitgeführt werden.
Achtung:
Einreise in einem fremden Fahrzeug 

‌Wenn Sie mit einem Fahrzeug nach Polen einreisen, das nicht auf Ihren Namen zugelassen ist, kann dies bei einer Verkehrskontrolle zu Problemen führen. Um zu beweisen, dass man rechtmäßig mit dem Fahrzeug unterwegs ist, benötigt man einen Nachweis. Mit einer Vollmacht des Eigentümers oder dem Kaufvertrag sind sie auf der sicheren Seite.

Geschwindigkeitsbeschränkungen


‌Die Regelungen zu den Geschwindigkeitsbeschränkungen sind differenzierter und deshalb auch komplizierter als in vielen anderen europäischen Ländern. Bereits direkt nach dem Passieren der Grenze werden Autofahrer durch ein Straßenschild auf die verschiedenen Höchstgeschwindigkeiten inner- und außerhalb von Ortschaften, auf den verschiedenen Straßen sowie für Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen und Fahrzeuge über 3,5 Tonnen hingewiesen. 

‌Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass die Höchstgeschwindigkeit von 60 Stundenkilometer innerorts nur für die Zeit zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr gilt. Den Rest des Tages müssen Sie auch in Polen innerhalb von Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometer einhalten. Die erlaubte Geschwindigkeit in Wohnsiedlungen ist deutlich niedriger als in Deutschland und beträgt 20 Kilometer pro Stunde

‌Wenn Sie außerhalb von Ortschaften unterwegs sind, müssen Sie darauf achten, ob die entgegengesetzten Fahrbahnen der Landstraßen getrennt sind. Ist dies der Fall, dürfen Sie 100 Stundenkilometer schnell fahren, ansonsten sind nur 90 Stundenkilometer erlaubt. Die gleiche Regelung gilt für Schnellstraßen. Hier dürfen Sie bei vorhandener Trennung beider Fahrspuren 120 Stundenkilometer schnell fahren und müssen ansonsten eine Höchstgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometer einhalten. Auf Autobahnen gilt allgemein das Tempolimit von 140 Stundenkilometer für Pkw und Lkw unter 3,5 Tonnen. Schwerere Fahrzeuge dürfen auch auf der Autobahn nicht schneller als 80 (Reisebusse 100) Kilometer pro Stunde fahren.

Bußgelder bei Überschreitung der Geschwindigkeitsbeschränkungen


‌Wird die Höchstgeschwindigkeit um 20 Stundenkilometer überschritten, müssen Sie mit einem Bußgeld ab 25 Euro rechnen. Geschwindigkeitsüberschreitungen von 50 und mehr Stundenkilometer kosten mindestens 120 Euro Bußgeld. Es ist strikt verboten, Radarwarngeräte zu benutzen und wird mit hohen Geldstrafen geahndet.

‌Sie dürfen derartige Geräte zwar mitführen, jedoch muss eindeutig erkennbar sein, dass ein Einsatz des Warngeräts unmöglich ist. Es ist allerdings erlaubt, eine Dashcam zu nutzen, wenn sich diese einfach entfernen lässt und die Aufnahmen ständig überschrieben werden.

Wichtige Verkehrsbestimmungen in Polen


‌Obwohl sich die Verkehrsregeln in Polen im Wesentlichen nicht von denen in anderen EU-Ländern unterscheiden, gibt es einige Besonderheiten, auf die im Folgenden eingegangen wird.

Alkohol am Steuer in Polen


‌Die Promillegrenze beträgt in Polen 0,2 und liegt damit deutlich unter der deutschen Promillegrenze von 0,5. Wird man alkoholisiert am Steuer erwischt, drohen neben Bußgeldern je nach Schwere des Vergehens Fahrverbote. Bei mehr als 0,5 Promille wird die alkoholisierte Autofahrt als Straftat bewertet und mit bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug geahndet.

Mitführpflichten Polen


‌Sie müssen Warnwesten für alle Insassen mitführen und jeder Insasse, der das Auto beispielsweise aufgrund einer Panne verlässt, muss diese Warnweste anziehen. Außerdem ist es in Polen vorgeschrieben, einen Feuerlöscher im Auto mitzuführen. Diese Vorschrift gilt zwar nicht für Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen wurden. Es ist dennoch empfehlenswert, einen Feuerlöscher mitzuführen, um Diskussionen und Probleme während einer Verkehrskontrolle zu vermeiden.

Anschnallpflicht Polen


‌Der Führer des Fahrzeugs trägt die Verantwortung dafür, dass alle Insassen vorschriftsmäßig angeschnallt sind. Kinder bis zu einem Alter von zwölf Jahren oder einer Größe von 135 Zentimeter müssen zusätzlich in einem geeigneten Kindersitz gesichert werden. Wenn Sie ein Kind auf einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördern, muss dies entweder auf der Rückbank erfolgen oder Sie müssen den Airbag für den Beifahrersitz deaktivieren.

Achtung: Grüner Pfeil!


‌Ein grüner Pfeil neben einer roten Ampel signalisiert in Polen nicht wie in Deutschland und vielen anderen EU-Ländern freie Fahrt für rechtsabbiegende Fahrzeuge. Sie müssen in jedem Fall an der Ampel anhalten und dürfen erst weiterfahren, wenn sowohl die Kreuzung als auch der Fußgängerüberweg frei sind.

Verhalten nach einem Unfall in Polen


‌Sie sind verpflichtet, jeden Unfall bei der Polizei zu melden. Damit die Schadensregulierung später problemlos abgewickelt wird, benötigen Sie eine Kopie des Polizeiprotokolls. In Polen wird häufig ein einvernehmliches Unfallprotokoll genutzt. Sie erhalten diesen „Europäischen Unfallbericht“ beispielsweise in jeder ADAC Geschäftsstelle oder bei Ihrer Kfz-Versicherung in deutscher Sprache.

‌Im Internet finden Sie verschiedene Anbieter, die den Unfallbericht direkt zum kostenlosen Ausdrucken zur Verfügung stellen. Jedoch dienen Unfallberichte aus dem Internet nur eine Orientierung, da die Überprüfung seitens einer qualifizierten Institution nicht immer gegeben ist. 

‌Nach einem Unfall muss zunächst die Unfallstelle gesichert und erste Hilfe geleistet werden. Dann ist die Polizei unter der Notrufnummer 112 oder der 997 zu verständigen. Sie dürfen sich ebenso wie in Deutschland keinesfalls vorzeitig vom Unfallort entfernen. Es ist ratsam, Fotos vom Unfallort und Unfallschaden zu machen. 

‌Die Regulierung des Haftpflichtschadens wird dadurch erleichtert, dass jede polnische Versicherungsgesellschaft einen deutschen Regulierungsbeauftragten benennen muss. Bei der Kontaktierung der polnischen Versicherung sollten Sie Kopien der Schadensbelege beifügen und den Brief per Einschreiben mit Rückschein verschicken.

Verhalten bei einer Verkehrskontrolle in Polen


‌Außerhalb der Ortschaften dürfen Polizisten keine Verkehrskontrollen in Zivil durchführen. Die Polizisten müssen den Namen und Dienstgrad nennen und den Dienstausweis zeigen. Fahrzeughalter müssen während der Verkehrskontrolle den Motor des Fahrzeugs abstellen und mit den Händen am Steuer sitzend im Wagen bleiben. 

‌Manchmal wird gefordert, ein Bußgeld sofort bar in Zloty (polnische Währung) zu bezahlen. In den meisten Fällen wird alternativ die Zahlung in Euro sowie per EC-Karte akzeptiert oder Sie können sich den Bußgeldbescheid zusenden lassen. Sie haben außerdem das Recht, das nötige Geld an einem Bankautomaten oder bei einer Bank zu besorgen, um das Bußgeld zu bezahlen.

‌Verweigern Sie die Bezahlung des Bußgelds, sind die Polizeibeamten berechtigt, Sie für zwei Tage festzunehmen. In den meisten Fällen wird dem Verkehrssünder bis zur Bezahlung des Bußgelds „nur“ der Reisepass oder der Personalausweis entzogen.

Sind Bußgelder in Deutschland vollstreckbar?


‌Die EU-Verordnung RBGeld bildet die juristische Grundlage dafür, dass in Polen verhängte Bußgelder auch in anderen EU-Staaten vollstreckt werden können. Voraussetzung ist, dass die Bußgeldforderung mindestens 70 Euro beträgt. Mahnkosten und Bearbeitungsgebühren sorgen häufig dafür, dass auch bei niedrigeren Bußgeldern diese Grenze überschritten wird.

‌Werden Bußgelder nicht bezahlt, kann es unabhängig von der Höhe des Bußgelds bei einer erneuten Einreise zu Problemen kommen. Anders als Geldsanktionen sind in Polen verhängte Strafen wie Punkte im Verkehrssünderregister oder Fahrverbote im Heimatland nicht durchsetzbar.

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Mautgebühren in Polen


‌Mautgebühren in Polen Das polnische Autobahnsystem besteht aus vier Autobahnen, ist zum großen Teil bereits gut ausgebaut und wird ständig erweitert oder saniert. Für die Finanzierung dieser Maßnahmen werden in Polen Mautgebühren erhoben. Sie müssen deshalb für die Benutzung der Autobahnen eine Mautgebühr bezahlen, die sich an der gefahrenen Strecke orientiert. Zusätzlich zur Autobahn-Maut werden auf vielen Schnell- und Bundesstraßen Mautgebühren für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen erhoben. 

‌Wie hoch die Mautgebühr ist und an wen sie bezahlt wird, hängt vom Betreiber der Autobahn ab. Dabei handelt es sich entweder um ein staatliches Unternehmen oder um eine privatwirtschaftliche Firma, die für einen bestimmten Autobahnabschnitt die entsprechende Konzession erworben hat. Die verschiedenen Betreiber nutzen unterschiedliche Bezahlsysteme. Einige Betreiber verwenden elektronische Erfassungssysteme und andere bevorzugen Mautstellen, an denen die Gebühr zu entrichten ist. 

‌Informieren Sie sich vor Antritt der Reise darüber, wo und wie Sie die Mautgebühr bezahlen. An den Mautstellen können Sie bar in Zloty oder Euro sowie per Kreditkarte bezahlen. Um beim elektronischen viaTOLL-System zu bezahlen, muss eine viaBOX installiert werden (Pflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen). Pkw-Halter können die Maut außerdem über die ViaTOLL-App bezahlen. Sie finden im Internet alle Informationen über das elektronische Mautsystem viaTOLL und wählen dort die gewünschte Zahlungsmethode aus.
Hinweis:
Einreise mit dem Auto nach Polen während der Corona-Pandemie: 

‌Die Grenzen sind zwar explizit für Touristen geöffnet, es wird jedoch von touristischen Reisen abgeraten. Während bei der Einreise per Flugzeug, Bus, Schiff oder Bahn eine zehntägige Quarantänepflicht gilt, sind Einreisen mit dem privaten Pkw davon ausgenommen. Diese Ausnahme gilt auch für Berufskraftfahrer und das Personal des Personen- und Güterverkehrs. 

‌Vor Antritt der Reise sollten die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts beachtet werden, die sich je nach Entwicklung der Situation immer wieder ändern. 

‌Bei der Rückreise müssen Sie sich direkt in eine zehntägige häusliche Quarantäne begeben und sich zusätzlich testen lassen (48 Stunden vor oder direkt nach der Einreise). Außerdem müssen Sie eine digitale Einreiseanmeldung beim vom Robert-Koch-Institut eingerichteten Melde- und Informationssystem vornehmen. Das gilt für jeden, der nach Deutschland einreist und sich innerhalb der letzten zehn Tage in einem Risiko- oder Hochinzidenzgebiet aufgehalten hat. Bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet besteht eine 14-tägige Quarantänepflicht.

Autofahren in Polen – Recht einfach erklärt

Wie schnell darf man in Polen auf den Autobahnen fahren?

Auf den polnischen Autobahnen gilt ein Tempolimit von 140 Kilometer pro Stunde. 

‌Weiterlesen: Wie schnell darf man in Polen auf den Autobahnen fahren?

Darf man trotz Corona mit dem Fahrzeug nach Polen reisen?

Die Einreise mit einem privaten Pkw ist erlaubt. Das Auswärtige Amt rät allerdings von touristischen Reisen ab. Da Polen zu den Risikogebieten gehört, müssen Sie sich nach der Einreise in eine zehntägige Quarantäne begeben und einen Corona-Test durchführen lassen. Je nach Entwicklung der Pandemie ändern sich die Regelungen zur Ein- und Ausreise immer wieder, sodass Sie sich vor Antritt einer Polenreise über die aktuellen Bestimmungen informieren sollten. 

‌Weiterlesen: Darf man trotz Corona mit dem Fahrzeug nach Polen reisen?

Sind Bußgelder aus Polen in Deutschland vollstreckbar?

Polen ist ebenso wie Deutschland ein Mitgliedsstaat der EU, sodass die EU-Verordnung RBGeld gilt. Bußgelder von mindestens 70 Euro sind somit in Deutschland vollstreckbar. Wenn Sie die Zahlung des Bußgelds verweigern, riskieren Sie Probleme bei einer erneuten Einreise nach Polen. 

‌Weiterlesen: Sind Bußgelder aus Polen in Deutschland vollstreckbar?

Wie hoch ist die Promillegrenze in Polen?

Polen ahndet Fahrten unter Alkoholeinfluss noch strenger als Deutschland. Die Promillegrenze in Polen liegt mit 0,2 weit unter der deutschen Promillegrenze von 0,5. Wer mit einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille oder mehr im Auto unterwegs ist, begeht eine Straftat. 

‌Weiterlesen: Wie hoch ist die Promillegrenze in Polen?

Was sollten Sie bei einer Verkehrskontrolle beachten?

Bei einer Verkehrskontrolle sollten Sie ruhig im Fahrzeug sitzen bleiben und die Hände sichtbar auf dem Lenkrad belassen. Wird ein Bußgeld verhängt, muss dieses teilweise sofort in Zloty bezahlt werden. Die Weigerung, das Bußgeld zu bezahlen, kann schlimmstenfalls dazu führen, dass Sie für 48 Stunden inhaftiert werden. Meist werden in diesem Fall jedoch nur der Personalausweis oder der Reisepass bis zur Bezahlung des Bußgelds einbehalten. 

‌Weiterlesen: Was sollten Sie bei einer Verkehrskontrolle beachten?

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