Ältere Dame gibt gutgläubig Kreditkarteninformationen am Telefon weiter © Adobe Stock | Daisy Daisy

Betrug am Telefon – Wie kann man sich zur Wehr setzen?

Woran lassen sich Betrugsmaschen erkennen und auf welche Weise kann man sich vor Betrug am Telefon schützen? Praktische Verhaltensregeln und Tipps der Polizei bewahren vor wirtschaftlichen Nachteilen. Darüber hinaus sorgt die Mandatierung eines Anwalts dafür, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Telefonbetrug hat viele Facetten


‌Viele Menschen sind der Meinung, dass Betrug am Telefon ein Problem ist, von dem ausschließlich gutgläubige alte Leute betroffen sind. Das ist jedoch keinesfalls richtig, denn Betrüger nutzen verschiedenste Betrugsmaschen, um sich auf Kosten ihrer Opfer zu bereichern. Die Verbreitung moderner Smartphones eröffnet Kriminellen völlig neue Optionen: Es ist möglich, computergestützt Hunderte von Telefonnummern parallel anzurufen und auf dem Display eine andere anstatt der eigenen Telefonnummer erscheinen zu lassen. 

‌Meist werden die Angerufenen bedrängt und unter Druck gesetzt, eine Entscheidung zu treffen, Geld zu überweisen oder Informationen preiszugeben. Da man bei einem Telefonat seinen Gesprächspartner nicht sieht, fällt es schwerer, Situationen, Mimik und Gestik richtig einzuordnen. Gelingt es dem Betrüger, Vertrauen hinsichtlich der Korrektheit seiner Angaben zu erzeugen, hat er im weiteren Verlauf des Telefonats ein leichtes Spiel. 

‌Im Folgenden erfahren Sie, wie man sich grundsätzlich am Telefon verhalten sollte, um Betrügern keine Gelegenheit zu bieten. Darüber hinaus wird thematisiert, welche Betrugsmaschen besonders häufig genutzt werden und wie man sich im Nachhinein gegen den Betrug am Telefon zur Wehr setzen und Forderungen abwehren kann. Außerdem erhalten Sie Informationen darüber, wann es sich um erlaubte Telefonakquise handelt. Diese Unterscheidung ist ebenfalls wichtig: Wenn Sie aufgrund von erlaubtem Telefonmarketing eine kostenpflichtige Entscheidung treffen, haben Sie ein gesetzlich verankertes Widerrufsrecht und können den Verträgen innerhalb bestimmter Fristen widersprechen.

Betrugsmasche oder erlaubte telefonische Kaltakquise?


‌Viele seriöse Unternehmen nutzen die telefonische Kaltakquise als Instrument der Neukundengewinnung. Dabei müssen die Firmen jedoch gesetzliche Regeln beachten. Private Kunden dürfen nur dann angerufen werden, wenn sie vorher in irgendeiner Form der telefonischen Kontaktaufnahme zugestimmt haben. Es ist verboten, unaufgefordert potenzielle Kunden anzurufen, um Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben. Gleiches gilt für unaufgeforderte E-Mails. 

‌Im B2B Bereich gewährt der Gesetzgeber Ausnahmen und erlaubt Werbeanrufe ohne vorherige Legitimierung, wenn der Angerufene ein mutmaßliches Interesse am Angebot haben könnte. Für Privatpersonen gilt diese Ausnahme jedoch nicht. Wenn Sie also von einer vermeintlichen Firma oder Institution angerufen werden, ohne vorher dafür eine Erlaubnis erteilt zu haben, ist dies gesetzwidrig und alle daraus abgeleiteten Forderungen nichtig. 

‌Die gesetzliche Grundlage für die Einschränkung der Kaltakquise und Abgrenzung zu verbotenen Telefonanrufen bildet § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Unzumutbare Belästigungen: 

‌(1) Eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der angesprochene Marktteilnehmer diese Werbung nicht wünscht. 

‌(2) Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen 2. bei Werbung mit einem Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher ohne dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung oder gegenüber einem sonstigen Marktteilnehmer ohne dessen zumindest mutmaßliche Einwilligung.

Welche Betrugsmaschen werden besonders häufig angewendet?


‌Vor einigen Jahren wurde Betrug am Telefon meist mittels kostenpflichtiger Servicenummern begangen. Die Polizei warnte vor den 0900-, 0190- und 0137-Nummern, denn mit dem Wählen dieser Telefonnummern stimmten die Nutzer gleichzeitig einer Übernahme von Gebühren zu, ohne sich dessen bewusst zu sein. Derartige Servicenummern werden immer noch gewerblich genutzt, beispielsweise beim Voting in TV-Shows. Dabei muss jedoch stets explizit darauf hingewiesen werden, dass es sich um eine kostenpflichtige Telefonnummer handelt. 

‌Mittlerweile haben Betrüger eine Vielzahl an weiteren Betrugsmaschen entwickelt, um gutgläubige, arglose oder ängstliche Menschen auszunutzen. 

Seriöse Unternehmen, die Telefonwerbung nutzen, werden ihre Kunden transparent über Kosten informieren und sie über das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen bei Telefonverträgen aufklären. Ohne eine derartige Widerrufsbelehrung sind Verträge, die außerhalb von Verkaufsräumen am Telefon oder im Internet abgeschlossen wurden (Fernabsatzverträge), von vornherein ungültig. Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen ist in § 312 g Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verankert. 

‌Gängige Maschen von Telefonbetrügern:
  • Lockanrufe (Ping Calls)


    ‌Lockanrufe zählen zu den bekanntesten Betrugsmaschen am Telefon. Dabei stellt der Angerufene fest, dass in seiner Abwesenheit ein Anruf eingegangen ist und auf der Mailbox beispielsweise eine Gewinnbenachrichtigung hinterlassen wurde. Um diesen Gewinn zu erhalten, müsse lediglich eine bestimmte Telefonnummer angerufen werden. Wählt der vermeintliche Gewinner arglos die genannte Telefonnummer werden hohe Telefongebühren fällig. Da die Betrüger seriös wirkende 0900- oder 0137-Nummern mieten und deren eigene Telefonnummer unterdrückt wird, schöpfen viele Menschen keinen Verdacht. Das böse Erwachen folgt bei der nächsten Telefonrechnung. Teilweise werden 30 Euro für einen Rückruf berechnet. 

    ‌Sie haben die Möglichkeit, zivilrechtlich gegen die Täter vorzugehen und Schadenersatz zu fordern, denn bei diesen Anrufen handelt es sich um Werbung, die ohne vorherige Zustimmung erfolgte. Auch eine Strafanzeige wegen Betrugs oder versuchten Betrugs ist auf Basis von § 263 des Strafgesetzbuchs (StGB) möglich, obwohl der Betrogene selbst die entsprechende Telefonnummer gewählt hat. Diese Auffassung wird beispielsweise vom Landgericht Hildesheim (Urteil vom 15. Februar 2004, 26 KLs 16 Js 26785/02) vertreten.

    Vorkasse Betrug


    ‌Noch dreister ist die Betrugsmasche, bei der ein vermeintlicher Gewinn angekündigt, die Auszahlung jedoch an Bedingungen geknüpft wird. Wenn Ihnen telefonisch mitgeteilt wird, dass Sie einen Geldbetrag, eine Reise oder ein Auto gewonnen haben, jedoch zunächst die Überweisung eines bestimmten Betrags erforderlich ist, handelt es sich mit ziemlicher Sicherheit um Betrug am Telefon. Gleiches gilt, wenn der Anrufer die Herausgabe bestimmter Daten wie Konto- oder Kreditkartennummern verlangt. Besonders perfide ist die Tatsache, dass Menschen, die auf diese Betrugsmasche hereingefallen sind, oft weiter abgezockt werden. Dies geschieht durch Telefonanrufe, bei denen versprochen wird, das verlorene Geld zurückzuholen. 

    ‌Wer Opfer einer derartigen Betrugsmasche geworden ist, sollte sich umgehend an die Polizei wenden und Anzeige erstatten sowie einen Rechtsanwalt mandatieren. Unter bestimmten Prämissen ist es möglich, durch einen Anruf bei der Bank den Transfer des Geldes zu stoppen.

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    Abo- und Vertragsfallen


    ‌Vermeiden Sie, per Smartphone einen Vertrag oder ein Abo abzuschließen, wenn Sie nicht vorher transparent über die damit verbundenen Kosten informiert wurden. Doch manchmal passiert genau das ohne Wissen des Betrogenen. Handy-Besitzer werden von den Betrügern auf Wap-Portale gelotst, wo ihnen ein Abo-Vertrag untergeschoben wird. Die völlig überhöhten Gebühren werden dann per Handy-Rechnung eingezogen. Diese Betrugsmasche besteht darin, dass beim Anklicken eines Werbebanners die Wap-Seite aufgerufen und dadurch automatisch die SIM-Karten-Nummer an den Betrüger übermittelt wird. 

    ‌Wenn Sie auf Ihrer Handy-Rechnung die Abbuchung bemerken, sollten Sie sofort Einspruch bei der Firma einlegen und außerdem Ihren Netzbetreiber informieren und den Rechnungsbetrag kürzen. Des Weiteren sollten sowohl die Wettbewerbszentrale als auch die Bundesnetzagentur von den Machenschaften informiert werden. Die sogenannte Drittanbieter-Sperre beim Provider bietet einen Schutz vor Abo-Fallen auf dem Smartphone. 

    ‌Seit Dezember 2021 müssen sich Mobilfunkanbieter und Energieversorger am Telefon geschlossene Verträge in Textform bestätigen lassen. Wurde dies versäumt, ist der Vertrag unwirksam und es können keine Zahlungsverpflichtungen abgeleitet werden.

    Spam-Anrufe


    ‌Spam-Anrufe gehören zur Kategorie Belästigung und sind somit verboten. Bei diesen Anrufen sollen die Opfer zum Abschluss von fadenscheinigen Verträgen oder Gewinnspielen überredet werden, bei denen Kosten anfallen, aber keine oder lediglich eine minderwertige Gegenleistung erbracht wird. Portale wie Clever Dialer helfen Kunden dabei, Spam-Nummern zu erkennen und Anrufe zu blockieren. Damit schützen Sie sich vor Telefonterror durch hartnäckige Betrüger, die Computerprogramme zum Anrufen tausender Telefonnummern nutzen.

    Smartphone-Viren und Smartphone-Dialer


    ‌Bei dieser Betrugsmasche nutzen die Betrüger Verschlüsselungstrojaner (Ransomeware) und verlangen hohe Summen dafür, die Daten wieder zu entschlüsseln. Die schädliche Software (Malware) gerät beim Herunterladen von Apps, Nachrichtenanhängen oder beim Anklicken einer SMS sowie dem Herunterladen von Internetinhalten aufs das Smartphone. Darüber hinaus können Smartphones mit Malware infiziert werden, wenn eine Verbindung zu einem anderen internetfähigen Gerät hergestellt wird. 

    Android-Handys sind von diesen Betrugsmaschen wesentlich häufiger betroffen als die iPhones von Apple. Vermeiden Sie das Herunterladen von Apps und Inhalten aus dubiosen oder unbekannten Quellen. Außerdem sollte man, bevor man Updates hochlädt, verifizieren, dass es sich dabei nicht um Schadsoftware handelt. Ein Virenscan sorgt bei Verdacht für Gewissheit und kann oft gleichzeitig die Viren entfernen.

    Call ID Spoofing


    ‌Unter dem Begriff Call ID Spoofing werden Fake-Anrufe von angeblichen Mitarbeitern der Polizei, einer Behörde, einem großen bekannten Unternehmen oder einem Kreditinstitut verstanden. Der Anrufer versucht, die Herausgabe von sensiblen Daten zu erreichen oder sein Opfer direkt zu einer Zahlung zu bewegen. Technische Hilfsmittel wie die Drittanbietersperre oder Virenschutzsoftware sind gegen diese Betrugsmasche machtlos. 

    ‌Die Betrüger nutzen Apps, um auf dem Display ihrer Opfer die Telefonnummern seriöser Firmen, Behörden oder sogar der Polizei erscheinen zu lassen. Es folgt die Behauptung, dass beispielsweise das Konto gehackt wurde und deswegen ein Kontenabgleich erforderlich sei. Die Überrumpelungstaktik ist nicht nur bei älteren Menschen erfolgreich, denn ein vermeintlicher Anruf der Polizei mit Anzeige der entsprechenden Telefonnummer wirkt auf viele Betroffene einschüchternd. Betrüger denken sich immer neue Szenarien aus, um auf diese Weise Menschen um ihr Geld zu prellen. 

    ‌Vielfach geben sich die Anrufer als Mitarbeiter von Microsoft aus und fordern ihre Opfer auf, eine Fernwartungssoftware zu installieren. Dies sollten Sie keinesfalls tun, denn Microsoft würde Sie nie zu einer derartigen Handlung auffordern.

    „Ja-Falle”


    ‌Größte Vorsicht ist geboten, wenn man am Telefon aufgefordert wird, das Wort „ja“ auszusprechen, um beispielsweise zu bestätigen, dass man den Anrufer deutlich hört. Das Ja wird dann als Zustimmung zu einem Vertragsabschluss missbraucht und einige Tage später folgt die Rechnung. In diesem Fall sollten Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden, die Ihnen Musterbriefe zur Verfügung stellt, damit Sie sich wirksam gegen die unberechtigten Forderungen wehren können.

    Keine Chance für Betrüger: Wie sollte man sich am Telefon verhalten?


    ‌Ein gesundes Misstrauen und Wachsamkeit sind wichtige Voraussetzungen, um sich vor Betrug am Telefon zu schützen. Folgende Regeln bieten einen guten Schutz vor den Betrugsmaschen:
  • Nehmen Sie keinen Anruf an, bei dem die Telefonnummer unterdrückt wurde. 
  • Rufen Sie keine unbekannte Telefonnummer zurück. 
  • Niemals sensible private Daten per Telefon weitergeben – weder mündlich noch in Form einer PIN, die über die Tastatur eingegeben wird. 
  • Fragt der Anrufer nach Personalien, Konto- oder Kreditkartennummern, Zugangsdaten, PIN- und TAN-Nummern, ist dies ein deutliches Anzeichen eines Betrugsversuchs. 
  • Laden Sie niemals Fernwartungssoftware auf Ihr Smartphone oder Ihren PC. 
  • Lassen Sie sich den Namen des Anrufers nennen und überprüfen Sie die Firmenbezeichnung – Betrüger werden an dieser Stelle oft das Telefonat abbrechen. 
  • Kommen Sie nicht der Aufforderung nach, eine angeblich offene Rechnung sofort zu begleichen. Verifizieren Sie stattdessen zunächst den Wahrheitsgehalt der Forderung, indem Sie selbst die offizielle Hotline-Nummer (nicht die Nummer, die auf Ihrem Display angezeigt wird!) der betreffenden Firma anrufen.  
  • Antworten Sie nicht mit „ja“, sondern äußern Sie Zustimmung auf andere Weise. 
  • Versucht ein Anrufer Sie einzuschüchtern, ist dies ein Anzeichen für Betrug. Gehen Sie nicht darauf ein, beenden Sie das Gespräch und bitten Sie Anwesende, den Gesprächsverlauf zu bezeugen. 
  • Beenden Sie umgehend Telefonate, die Ihnen aus irgendeinem Grund merkwürdig vorkommen. 
  • Lassen Sie sich keine private Unterhaltung aufdrängen. 
  • Gehen Sie niemals darauf ein, Geld zu überweisen oder einer Ihnen unbekannten Person zu übergeben.   
  • Wenn angeblich ein Vertrag zustande gekommen ist, haben Sie bei seriöser Telefonakquise ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Wurden Sie nicht über dieses Widerrufsrecht aufgeklärt, ist der Vertrag ohnehin ungültig.  

  • An welche Stellen können sich Betrugsopfer wenden?


    ‌Melden Sie den Vorfall der Bundesnetzagentur und nutzen Sie die Beratung sowie das Beschwerdeformular bei belästigenden Anrufen. Auch die Polizei sowie die Verbraucherzentrale sind geeignete Ansprechpartner, wenn Sie sich gegen Betrug am Telefon zur Wehr setzen möchten. Die Organisation Weisser Ring hält Beratungsangebote bereit und bietet Opfern von Betrugsmaschen moralische und praktische Unterstützung. 

    ‌Wenn Sie bereits um Geld betrogen wurden, sollten Sie umgehend einen Anwalt mandatieren, der sich auf das Betrugsrecht spezialisiert hat. Der Rechtsanwalt hilft Ihnen dabei, Anzeige zu erstatten und Ihr Geld zurückzufordern – außergerichtlich oder auf dem Wege eines Gerichtsprozesses.

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    Betrug am Telefon – Recht einfach erklärt

    Ist ein am Telefon geschlossener Vertrag in jedem Fall gültig?

    Bei Verträgen, die im Internet oder am Telefon abgeschlossen wurden, haben Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Wurden Sie nicht über dieses Widerrufsrecht aufgeklärt, ist der Vertrag von vornherein nichtig. 

    ‌Weiterlesen: Telefonbetrug hat viele Facetten

    Was sollte man bei unbekannten Anrufern vermeiden?

    Sie sollten niemals private Daten und Bankdaten per Telefon weitergeben. Spätestens wenn der Anrufer versucht, Forderungen durch Einschüchterung durchzusetzen, sollten Sie auflegen. 

    ‌Weiterlesen: Keine Chance für Betrüger: Wie sollte man sich am Telefon verhalten?

    An welche Stellen können sich Betrugsopfer wenden?

    Die Polizei, der Weisse Ring, Verbraucherzentralen und die Bundesnetzagentur sind geeignete Ansprechpartner. Wurden Sie um eine erhebliche Summe betrogen, ist die Mandatierung eines Rechtsanwalts sinnvoll, der Ihre Interessen wahrnimmt und Sie vor weiteren Forderungen schützt. 

    ‌Weiterlesen: An welche Stellen können sich Betrugsopfer wenden?

    Wie kann man sich vor Spam-Anrufen schützen?

    Melden Sie die Telefonnummern der Bundesnetzagentur und blockieren Sie diese Nummern auf Ihrem Telefon. 

    ‌Weiterlesen: Welche Betrugsmaschen werden besonders häufig angewendet?

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