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Energieausweis – Erstellung, Kosten und Pflichten

Ein Energieausweis wird bei jedem Neubau benötigt. Auch beim Verkauf oder bei der Vermietung einer Immobilie muss ein Energieausweis vorhanden sein. Dabei ist zwischen zwei Arten zu unterscheiden. Wie viel er kostet, wie er erstellt wird und wann er verpflichtend ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was ist ein Energieausweis?


‌Der Energieausweis gibt Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes. Damit können Mieter, Pächter und Käufer den Energiebedarf bzw. -verbrauch verschiedener Immobilien miteinander vergleichen. So können sie die potenziellen Heiz- und Warmwasserkosten abschätzen. Gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) enthält der Ausweis Angaben zum Gebäude, zu seiner Beheizung und die Energiekennwerte, welche den Vergleich ermöglichen.

‌Wann braucht man einen Energieausweis?


‌Ein Energieausweis wird zum einen immer dann benötigt, wenn eine neue Immobilie gebaut wird. In diesem Fall muss ein Energieausweis verpflichtend ausgestellt werden. Zum anderen braucht man als Eigentümer von Bestandsimmobilien ein solches Dokument, wenn die Wohnung oder das Haus neu vermietet oder verkauft werden soll. Der Ausweis muss den Interessenten schon bei der Besichtigung der Immobilie unaufgefordert vorgezeigt werden – egal ob es sich dabei um einen Verkauf oder eine Vermietung handelt. Ist ein Vertrag zustande gekommen, muss der Käufer oder Mieter den Ausweis zusätzlich als Kopie oder im Original bekommen. Daneben muss ein Energieausweis beantragt werden, wenn ein Gebäude umfassend saniert wird und dabei eine energetische Gesamtbilanzierung nach der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) durchgeführt wird.

‌Dennoch braucht nicht jeder einen Energieausweis. Dies ist dann der Fall, wenn jemand selbst in seinem eigenen Haus wohnt, für welches die Baugenehmigung vor dem 1. Oktober 2007 beantragt wurde, und es nicht verkaufen oder vermieten will. Zudem wird kein Ausweis verlangt, wenn ein Gebäude sehr klein ist und eine Nutzfläche von unter 50 Quadratmetern hat. Auch Eigentümer von Baudenkmälern, unbeheizten und nur kurzzeitig bewohnten Gebäuden brauchen keinen Energieausweis.

‌Arten von Energieausweisen: Verbrauchs- und Bedarfsausweis


‌Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Energieausweisen – den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Die beiden Varianten führen häufig zu unterschiedlichen Einschätzungen über den Energiestandard, da die dafür notwendigen Daten unterschiedlich erhoben oder berechnet werden. Meist sind Bedarfsausweise teurer als Verbrauchsausweise, aber auch aussagekräftiger. Immobilieneigentümer haben aber nicht immer die Wahl zwischen den beiden Arten. 

Verbrauchsausweis


‌Beim Verbrauchsausweis basieren die Kennzahlen auf dem Energieverbrauch der Bewohner. Dabei werden die Daten für Heizung und Warmwasser der zurückliegenden drei Jahre aus der Heizkostenabrechnung herangezogen. Daraus wird die Energieeffizienz des Gebäudes berechnet. Dadurch wird das Gebäude besser klassifiziert, wenn jemand beispielsweise oft beruflich unterwegs ist und daher weniger heizt. Jemand, der schnell friert, heizt dagegen meist öfter und stärker. Dadurch können die Daten unter Umständen nicht sehr aussagekräftig sein. Allerdings ist der Verbrauchsausweis billiger als ein Bedarfsausweis.
Hinweis:
Oft wird Mietern oder Kaufinteressenten von Verbraucherzentralen geraten, Gebäude mit einem Bedarfsausweis eher eine Effizienzklasse höher und Gebäude mit einem Verbrauchsausweis eine Klasse niedriger zu klassifizieren. Dazu wird auch deshalb oft geraten, da der Energiekennwert nach Berechnungen der Verbraucherschützer bei Verbrauchsausweisen im Schnitt um 25% niedriger ausfällt.

Bedarfsausweis


‌Für den Bedarfsausweis bilden die technischen Eckdaten zum Gebäude wie Abmessung und verwendete Technik die Grundlage für die Ermittlung des Energiebedarfs. Dazu gehören unter anderem das Baujahr des Gebäudes und die Heizungsanlage. Hier spielt das individuelle Heizungsverhalten keine Rolle. Die Klimadaten sowie das Nutzungsverhalten werden standardisiert bestimmt. Dadurch sind die ermittelten Daten unabhängig vom Nutzungsverhalten der Bewohner. Allerdings ist ein Bedarfsausweis teurer als ein Verbrauchsausweis und verschiedene Experten können zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.

‌Kosten für einen Energieausweis


‌Die Kosten für einen Energieausweis können unterschiedlich hoch ausfallen. Das hängt zum einen von der Art des Ausweises ab. Bedarfsausweise sind aufwändiger in der Erstellung als Verbrauchsausweise, was sich auch im Preis niederschlägt.

‌Laut Verbraucherzentrale können die Kosten für Verbrauchsausweise unter 100 Euro liegen. Die Spanne für Einfamilienhäuser reicht von rund 50 bis 100 Euro, wobei für Mehrfamilienhäuser um die 250 Euro einzuplanen sind.

‌Die Kosten für Bedarfsausweise hängen stark von der Gebäudegröße ab und liegen höher als für Verbrauchsausweise. Bei Mehrfamilienhäusern gibt es meist eine Pauschale von 300 Euro plus 30 bis 50 Euro pro Wohneinheit im Gebäude. Daher ist bei einem Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Termin mit etwa 400 bis 500 Euro zu rechnen. Wird der Ausweis online erstellt, ist der Preis zwar niedriger, die Aussagekraft leidet allerdings auch darunter.

Die Energieeffizienzklassen


‌Durch die Energiekennzahlen soll es möglich sein, die energetische Beschaffenheit von Gebäuden in ganz Deutschland zu vergleichen. Der Energieausweis wird auf Basis der aktuell gültigen Energieeinsparungsverordnung (EnEV) erstellt. Da die Verordnung schon mehrmals überarbeitet wurde, sollten die Werte älterer Ausweise mit neueren verglichen werden. Je nach geltender Verordnung werden die Kennziffern nämlich unterschiedliche bewertet. Energieausweise, die nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt wurden, ordnen ein Gebäude in eine der Energieeffizienzklassen von A+ bis H ein. Diese Klasse muss auch bei Immobilienanzeigen angegeben werden und soll Interessenten einen Eindruck über den energetischen Zustand der Immobilie ermöglichen. Der Klasse A+ werden Gebäude zugeordnet, die einen Energiebedarf oder -verbrauch unter 30 kWh pro Quadratmeter haben. Gebäude der Klasse H haben einen Bedarf oder Verbrauch, der höher als 250 kWh pro Quadratmeter ist.

‌Hier sehen Sie die nach Endenergie unterteilten Vergleichsklassen.

‌Die Klassen sind auch auf einem Bandtacho farblich dargestellt, wobei sich die Energieeffizienz bei A+ in grün (sehr effizient), über gelb (durchschnittlich effizient) bis orange und rot bei H (wenig effizient) befinden kann. Darin ist auch ersichtlich, wie hoch der Energiebedarf eines typischen Gebäudes ausfällt, was eine erste Einschätzung des Zustandes der Immobilie ermöglicht.
Hinweis:
In älteren Energieausweisen wurden Gebäude teilweise positiver bewertet als in neueren. Wann der Energieausweis ausgestellt wurde, spielt daher eine Rolle beim Vergleich von Immobilien. Auch fehlt bei älteren Ausweisen die Energieeffizienzklasse, doch mit Umrechnungstabellen ist auch hier ein Vergleich möglich.
Eine wichtige Kennziffer ist der sogenannte Endenergiebedarf des Gebäudes. Diese wird auch in älteren Energieausweisen mit der gleichen Methode berechnet. Der Wert ist in Bedarfsausweisen auf Seite 2 unterhalb des Bandtachos angeführt.

‌Ausstellung und Gültigkeit eines Energieausweises


‌Ausstellen dürfen einen Energieausweis prinzipiell nur qualifizierte Fachleute. Für Neubauten, Umbauten und Erweiterungen enthält die Energieeinsparverordnung allerdings keine konkreten Vorgaben. Für Bestandsgebäude geben § 21 EnEV und § 29 EnEV vor, wer zur Ausstellung eines Energieausweises für Wohngebäude berechtigt ist. Darunter fallen:
  • Staatlich anerkannte und geprüfte Techniker (aus den Bereichen Hochbau, Bauingenieurwesen oder Gebäudetechnik)
  • Hochschulabsolventen aus Fachbereichen wie Hochbau, Architektur, Bauingenieurwesen, Physik oder ähnlichen Bereichen
  • Innenarchitekten
  • Handwerksmeister mit Schwerpunkt Bauhandwerk, Installation, Heizungsbau oder Handwerker, die ein solches Handwerk ohne Meistertitel selbstständig ausüben dürfen
  • Schornsteinfegermeister

  • ‌‌Für Nichtwohngebäude dürfen nur die genannten Hochschulabsolventen einen Energieausweis ausstellen. ‌ ‌

    ‌Ein Energieausweis ist nach der Ausstellung zehn Jahre lang gültig. Auch wenn in der Zwischenzeit eine neue Verordnung erlassen wird, muss nicht gleich ein neuer Energieausweis ausgestellt werden. Ausnahmen sind, wenn am Haus energetische Veränderungen vorgenommen werden oder wenn die beheizte Fläche des Gebäudes um mehr als 50% erweitert wird oder die neue Fläche größer als 50 Quadratmeter ist. In diesen Fällen muss ein neuer Ausweis erstellt werden. ‌

    ‌Die Angaben des Energieausweises in Immobilienanzeigen


    ‌Seit 2014 gilt, dass Immobilienanzeigen Angaben zum energetischen Zustand der inserierten Immobilie enthalten müssen. In § 16a der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist genau geregelt, welche Informationen aus dem Ausweis verpflichtend anzugeben sind:

  • Die Art des Energieausweises: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
  • Der Wert des Endenergiebedarfs oder -verbrauchs für das Gebäude
  • Die wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes
  • Das Baujahr (bei Wohngebäuden)
  • Die Energieeffizienzklasse (bei Wohngebäuden)

  • ‌‌Bei Besichtigungen muss den Interessenten das gesamte Dokument ohne Aufforderung vorgelegt werden. Sobald ein Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt, muss der Energieausweis an den Käufer oder Mieter ausgehändigt werden.

    Energieausweis – Recht einfach erklärt

    Wo bekomme ich einen Energieausweis?

    Energieausweise werden grundsätzlich von qualifizierten Fachleuten ausgestellt. Für Bestandsgebäude gibt die Energieeinsparungsverordnung genau vor, wer dafür berechtigt ist. Eine weitere Möglichkeit ist es, sich einen Energieausweis online zu erstellen. Dieser ist jedoch wesentlich ungenauer und damit weniger aussagekräftig.

    ‌Weiterlesen: Wo bekomme ich einen Energieausweis?

    Wie viel kostet ein Energieausweis?

    Die Kosten für einen Energieausweis können variieren. Sie sind davon abhängig, ob ein Verbrauchs- oder ein Bedarfsausweis erstellt wird. Für Verbrauchsausweise rechnet man mit bis zu 250€ und für Bedarfsausweise mit bis zu 500€ bei Vor-Ort-Terminen. Eine Online-Erstellung ist dagegen günstiger, aber zugleich weniger aussagekräftig.

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    Wann braucht man einen Energieausweis?

    Ein Energieausweis muss z.B. dann erstellt werden, wenn eine neue Immobilie gebaut wird. Ebenso braucht jede Immobilie, die verkauft oder vermietet werden soll, einen Energieausweis. Zusätzlich muss ein Ausweis beantragt werden, wenn eine umfassende Sanierung eines Gebäudes erfolgt.

    ‌Weiterlesen: Wann braucht man einen Energieausweis?

    Was bedeuten die Kennzahlen am Energieausweis?

    Die Energieeffizienzklassen machen es möglich, die energetische Beschaffenheit von Gebäuden aus ganz Deutschland zu vergleichen. Die Klassen sind von A+ bis H unterteilt, wobei A+ sehr effizient und H wenig effizient bedeutet. Wichtig ist auch der sogenannte Endenergiebedarf. Die Kennzahlen ermöglichen eine erste Einschätzung über den Zustand der Immobilie.

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    Was ist der Unterschied zwischen einem Verbrauchs- und einem Bedarfsausweis?

    Die Kennzahlen im Verbrauchsausweis basieren auf dem Energieverbrauch der Bewohner. Dafür werden die Daten der Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre herangezogen. Für einen Bedarfsausweis spielen die technischen Eckdaten zum Gebäude die größte Rolle. Dieser ist unabhängig vom Nutzungsverhalten der Bewohner.

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