Drohnenpilot startet seine drohne

Drohnenflugverbot – wo darf geflogen werden?

Drohne kaufen, auspacken, losfliegen? So einfach geht das leider nicht. Drohnenpiloten müssen sich mit den rechtlichen Voraussetzungen zum Fliegen auskennen – egal ob gewerblich oder privat geflogen wird. Je nach Gewicht der Drohne gibt es verschiedene Bestimmungen darüber, wo und wie hoch geflogen werden darf. Eine Versicherung ist in jedem Fall notwendig. Drohnenflugverbote müssen unbedingt eingehalten werden, ansonsten drohen ernsthafte Konsequenzen. Wir erklären, was bereits vor dem ersten Flug so genannter unbemannter Flugobjekte erledigt sein muss, um keine rechtlichen Probleme zu bekommen.

Die Drohnen-Verordnung


‌Die Drohnen-Verordnung, bzw. die Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten trat im April 2017 in Kraft. Drohnen-Piloten müssen sich seither an strenge Bedingungen halten und sich an Flugverbote halten. Mit der Verordnung soll das Abstürzen von Drohnen, das Verursachen von Unfällen und die Beeinträchtigung des Flugverkehrs verhindert werden. Seit der Verordnung gilt Kennzeichnungspflicht für Drohnen. Auch ein Kenntnisnachweis ist seither notwendig. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur stellt die Regeln überblicksartig zum Ausdrucken dar.

Versicherung für Drohnen


‌Da das Fliegen von Drohnen mit einem hohen Unfallrisiko verbunden ist, haftet der Pilot auch dann, wenn er den Unfall nicht selbst verschuldet hat. Daher muss bereits vor dem ersten Start eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Piloten können zwischen einer Privathaftpflichtversicherung mit Drohnenschutz oder einer Drohnenhaftpflichtversicherung wählen. Die Versicherung greift beim Schaden anderer Personen oder Güter, jedoch nicht bei der eigenen Drohne, wenn diese kaputt geht.

Kennzeichnungspflicht


‌Wiegt eine Drohne mehr als 0,25 Kg besteht Kennzeichnungspflicht. Das Kennzeichen muss Name und Anschrift des Besitzers enthalten. Es muss dauerhaft und gut sichtbar angebracht werden, zudem wasser- und feuerfest sein. Ein solches Schild kann beim Deutschen Modellflieger-Verband bestellt werden. Wird gegen die Kennzeichnungspflicht verstoßen, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor und es kann zu Bußgeldern oder Punkten in Flensburg kommen.

Kenntnisnachweis


‌Ein Kenntnisnachweis ist für das Fliegen von Drohnen ab einem Gewicht von 2 Kilogramm nötig. Diesen Drohnen-Führerschein gibt es entweder für Gewerbetreibende z.B. für Fotografen oder für Privatpersonen. Gewerbliche Drohnenpiloten müssen eine theoretische Prüfung bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle ablegen. Der Führerschein gilt dann für 5 Jahre und muss danach erneuert werden. Um eine Drohne für gewerbliche Zwecke nutzen zu können, muss ein Mindestalter von 16 Jahren erreicht sein. 

‌Für private Piloten genügt eine Einweisung durch einen Luftsportverein. Die Personen müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Einweisung kann beispielsweise online erfolgen – hierbei klickt sich der Prüfling durch verschiedene Fragen, bei einem positiven Ergebnis kann der Führerschein ausgedruckt werden. 

‌Auch dieser gilt für 5 Jahre und muss anschließend erneuert werden. Auf offiziellem Modellfluggelände ist kein Kenntnisnachweis erforderlich.

Flugerlaubnis


‌Eine Erlaubnis zum Fliegen ist für Drohnen ab einem Gewicht von 5 Kilogramm einzuholen. Für Nachtflüge brauchen alle Drohnen eine behördliche Erlaubnis. Eine Erlaubnis ist ebenso für das Fliegen in Gebieten mit Flugbeschränkung notwendig. Die Erlaubnis erhält man bei der Behörde für Luftfahrt des jeweiligen Bundeslandes. 

‌Vor allem gewerbliche Drohnenpiloten sollten sich im Zweifelsfall von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

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Flugverbotszonen


‌Die Drohnen-Verordnung regelt auch, wo man mit den unbemannten Flugobjekten fliegen darf. An diese Regeln sollte man sich streng halten, Bußgelder können eine Höhe von 50 000 Euro erreichen. 

‌Private Drohnenflieger dürfen eine Maximalhöhe von 100 Meter erreichen. Ausnahmen sind das Fliegen auf Modellflugplätzen und ein gültiger Drohnen-Führerschein im Fall gewerblicher Piloten. Grundsätzlich darf nur in Sichtweite geflogen werden. Ist die Sicht beispielsweise durch tief hängende Wolken beeinträchtigt, darf die Drohne nicht das Sichtfeld verlassen, die 100-Meter-Grenze darf also nicht ausgereizt werden. Ein ständiger Sichtkontakt muss gegeben sein. 

‌§ 21 Luftverkehrsverordnung (LuftVO) regelt die Flugverbotszonen, welche in ganz Deutschland gültig sind: 
‌‌
  • Flüge über Gefängnissen, Militäranlagen, Botschaften, Parlamentsgebäuden, Industrieanlagen, Autobahnen, Bundesstraßen, Bahnanlagen und Krankenhäusern. Diese Orte dürfen nicht überflogen werden, zu ihnen ist ein Seitenabstand von 100 Metern einzuhalten. 
  • Das Überfliegen von Menschenansammlungen, Einsatzorten von Polizei, Rettung und Feuerwehr – also Unglücksorte und Katastrophengebiete, ist verboten. Auch hier gilt es, den Seitenabstand von 100 Metern einzuhalten. Eine Menschenansammlung besteht ab ungefähr 12 Personen. ‌
  • Wohngrundstücke zählen ebenfalls zu den verbotenen Zonen. Um die Privatsphäre zu schützen, dürfen Drohnen mit mehr als 0,25 Kg oder Drohnen mit Film- und Tongeräten keine Wohngrundstücke überfliegen. Eine Ausnahme stellt die ausdrückliche Erlaubnis der Bewohner dar.
  • Weiters gehören Naturschutzgebiete und Nationalparks zu den Flugverbotszonen. Bundesländer regeln die Ausnahmefälle für diese Gebiete.
  • Zum Zaun von zivilen und militärischen Flughäfen ist ein Mindestabstand von 1,5 km einzuhalten. Bei der Luftfahrtbehörde kann eine Erlaubnis für das Fliegen in dieser Zone eingeholt werden, zusätzlich ist die Freigabe des örtlichen Flughafentowers notwendig. 

  • ‌‌Drohnen bzw. unbemannte Luftfahrtsysteme müssen stets bemannten Luftfahrzeugen und unbemannten Freiballons ausweichen. Bei Missachten der Flugverbotszonen handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, welche ein Bußgeld nach sich ziehen kann. Entsteht zusätzlich ein Unfall, handelt es sich möglicherweise um den Straftatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr und es kommt zu einer Geldstrafe oder zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren. Seit der StVO-Novelle vom 28.April 2020 können dafür zusätzlich 3 Punkte in Flensburg und die Entziehung der Fahrerlaubnis folgen. ‌ 

    ‌‌Möchte man in der Nacht fliegen, benötigt man dafür eine Erlaubnis. Denn vom Ende der bürgerlichen Dämmerung bis zum Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung gilt ein nächtliches Flugverbot. Nicht nur eine Sondergenehmigung, sondern auch spezielle Zusammenstoß-Warnlichter und Positionslichter sind verpflichtend.
    Achtung:
    In Berlin gibt es zusätzliche Flugbeschränkungsgebiete, für diese können lediglich gewerbliche Piloten Ausnahmegenehmigungen erhalten. Das Fliegen über dem Reichstagsgebäude und dem umliegenden Radius von 5,6 km ist verboten. Auch der Wannsee mit einem Flugbegrenzungsraum von 3,7 km ist tabu.

    Hilfreiche Apps und Websites


    ‌Es gibt digitale Hilfsmittel wie Websites und Apps, welche Flugverbotszonen anzeigen. Vor jedem Flug sollte noch einmal kontrolliert werden, ob das Fliegen in der geplanten Zone erlaubt ist. 
  • Die openAIP – Worldwide aviation database zeigt Luftraumkarten aller europäischen Länder. Diese ist also bei Reisen mit Drohnen sehr empfehlenswert. 
  • Die Deutsche Flugsicherung (DFS) bietet sichere Auskunft über aktuelle Flugbeschränkungsgebiete in Deutschland. 
  • Im ulFORUM gibt es eine Karte und Liste mit allen Flugplätzen in Deutschland. 
  •  Das Google-Earth Plugin Skyfool kann heruntergeladen werden, um auf Google Maps Lufträume zu sehen. 

  • ‌Apps sind praktisch und hilfreich, es sollten dennoch offizielle Quellen geprüft werden bevor es hoch hinaus geht.
  • Map2fly ist eine App mit Deutschlandkarte und kann zur Orientierung und Flugplanung verwendet werden. 
  • Über Airmap werden Flughafenbegrenzungen angezeigt und Flüge können geplant werden. 
  • Die DFS Drohnenapp bietet interaktives Kartenmaterial und informiert Nutzer über Regeln und Vorschriften.
  • Drohnen-Flugverbot – Recht einfach erklärt

    Braucht man für Drohnen eine Versicherung?

    Wer mit einer Drohne fliegen möchte, muss bereits vor dem ersten Flug eine Versicherung abgeschlossen haben. Dazu kann man entweder eine Privathaftpflichtversicherung mit Drohnenschutz oder eine Drohnenhaftpflichtversicherung wählen. Im Falle eines Unfalls greift die Versicherung für den Schaden fremder Personen oder fremder Gegenstände, jedoch nicht für den Schaden an der eigenen Drohne. 

    ‌Weiterlesen: Braucht man für Drohnen eine Versicherung?

    Braucht man für eine Drohne ein Kennzeichen?

    Ja, für Drohnen mit einem Gewicht ab 0,25 Kg ist ein Kennzeichen erforderlich. Dieses muss Wasser- und Feuerfest sein. Außerdem muss es gut sichtbar an der Drohne befestigt werden und Informationen zu Namen und Anschrift des Besitzers enthalten. 

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    Braucht man für das Fliegen einer Drohne einen Führerschein?

    Für Drohnen ab 2 Kg braucht man einen Drohnen-Führerschein bzw. einen Kenntnisnachweis. Wer privat mit einer Drohne fliegen möchte, muss einerseits ein Mindestalter von 14 Jahren erreicht haben. Andererseits ist ein Kenntnisnachweis nötig. Diesen kann man online absolvieren und anschließend ausdrucken. Der Nachweis ist 5 Jahre lang gültig und muss danach erneuert werden. Gewerbliche Drohnenpiloten müssen eine theoretische Prüfung absolvieren. Personen mit einem Mindestalter von 16 Jahren können den Drohnen-Führerschein bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle absolvieren. Dieser gilt ebenfalls 5 Jahre und muss danach erneuert werden.

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    Braucht man zum Fliegen einer Drohne eine Flugerlaubnis?

    Eine Flugerlaubnis braucht man für Drohnen ab einem Gewicht von 5 Kg. Auch für das Fliegen bei Nacht ist eine Flugerlaubnis notwendig. Die Erlaubnis erhält man bei der Behörde für Luftfahrt des jeweiligen Bundeslandes. 

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    Wo darf man mit einer Drohne nicht fliegen?

    Flugverbotszonen müssen stets eingehalten werden, ansonsten kann es zu hohen Bußgeldern kommen. Verboten ist das Fliegen über Gefängnissen, Militäranlagen, Botschaften, Parlamentsgebäuden, Industrieanlagen, Autobahnen, Bundesstraßen und Krankenhäusern. Auch das Überfliegen von Menschenansammlungen, Einsatzorten der Polizei, Rettung oder Feuerwehr ist untersagt. Außerdem darf nicht über fremde Wohngrundstücke geflogen werden, außer man hat die Erlaubnis aller Bewohner. Naturschutzgebiete und Nationalparks gehören ebenfalls zu den Flugverbortszonen. Zu diesen Gebieten ist jeweils ein seitlicher Abstand von 100 Metern einzuhalten. Flughäfen dürfen nicht überfolgen werden. Zu ihren Grenzen ist ein Mindestabstand von 1,5 km einzuhalten.

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