Vater dankt Sohn für Elternunterhalt © Adobe Stock | sebra

Elternunterhalt – Rechner, Selbstbehalt, Details

Seit dem 1. Januar 2020 gelten andere Regelungen zum Elternunterhalt. Nur noch die Besserverdiener-Kinder müssen seither für die Eltern zahlen. Genaugenommen jene, die mehr als 100.000 Euro Bruttoeinkommen pro Jahr haben. Diese müssen sich an den Pflegekosten der Eltern beteiligen. Natürlich nur dann, wenn den Eltern die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen. Wie aber berechnet man den Elternunterhalt? Kann ein Elternteil seinen Anspruch auf Unterhalt verwirken? Zum Beispiel weil er sich jahrelang nicht bei mir gemeldet oder mich enterbt hat? Lesen Sie mehr dazu im vorliegenden Artikel.

1 Elternunterhalt – Recht einfach erklärt

  1. Nur wenn ein Kind ein Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 Euro hat, muss es sich an den Pflegekosten beteiligen. Das geht aus einer Gesetzesnovelle von Januar 2020 hervor.
  2. ‌Sofern sie den Unterhalt noch nicht selbst geregelt haben, meldet sich das Sozialamt bei Ihnen, wenn es den Verdacht auf hohes Einkommen schöpft. Natürlich nur dann, wenn Ihre Eltern pflegebedürftig sind.
  3. ‌Wenn die Eltern pflegebedürftig sind, und die Kinder weniger als 100.000 Euro Bruttojahreseinkommen haben, kümmert sich das Sozialamt um die Pflegekosten.
  4. ‌Haben sich pflegebedürftige Eltern gegen ein unterhaltspflichtiges Kind etwas Schwerwiegendes zu Schulden kommen lassen, bekommen sie keinen Unterhalt vom Kind. Die Rechtsprechung bewertet das im Einzelfall.
  5. ‌Unter Umständen kann man Elternunterhalt von der Steuer absetzten.

2 Was bedeutet Elternunterhalt?


‌Elternunterhalt gehört zur Unterhaltskategorie „Verwandtenunterhalt“. Verwandtenunterhalt kann in Form von Kindesunterhalt, aber genauso in Form von Elternunterhalt anfallen.

‌Meistens regeln Eltern und Kinder untereinander, wer für die Pflegekosten aufkommt. In manchen Fällen pflegen sogar die Kinder selbst ihre Eltern. Es kommt trotzdem manchmal vor, dass sich das Sozialamt einschaltet und die Kinder zu Zahlungen für die Elternpflege verpflichtet.

‌Eltern bekommen dann Elternunterhalt, wenn ihre eigenen Einkünfte für die Pflege im Altenheim nicht ausreichen. Eigene Einkünfte der Eltern können aus Rente bzw. Pension, Pflegeversicherung und eigenem Vermögen kommen. Um solche Eltern kümmert sich grundsätzlich das Sozialamt. Stellt das Sozialamt aber fest, dass es Kinder mit sehr hohem Einkommen gibt, bitten sie diese zur Kasse.

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3 Wer muss Elternunterhalt zahlen?


‌Am 1. Januar 2020 hat der Bundestag eine Gesetzesänderung vorgenommen. Von diesem Tag an müssen sich Kinder nur noch ab einem eigenen Einkommen von 100.000 Euro Brutto im Jahr an den Pflegekosten der Eltern beteiligen. Das bringt eine große Veränderung im Angehörigen-Entlastungsgesetz. Denn bis 2020 mussten Kinder auch bei einem Bruttoeinkommen von weit unter 100.000 Euro Brutto einen Teil der Eltern-Pflegekosten übernehmen. Wer pflegebedürftige Eltern hat, dem kann es daher passieren, dass sich das Sozialamt meldet und eine Einsicht in die Einkommenssituation verlangt. Allerdings prüft das Sozialamt nur, wenn es Verdacht hat, dass ein Kind sehr hohes Einkommen hat. Zur Zahlung des Elternunterhalts darf das Sozialamt ausschließlich die Kinder verpflichten. Enkel, Geschwister, Onkel und andere Verwandte trifft keine Zahlungspflicht.


3.1 Was ist in den 100.000 Euro einberechnet?


‌In diesem Jahresbruttoeinkommen wird das Gesamteinkommen pro Jahr nach den Vorgaben des Einkommensteuerrechts berücksichtigt. Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung, Wertpapierhandel und sonstige Einnahme werden berücksichtigt. Werbungskosten kann man von diesem Jahresbruttoeinkommen abziehen.

3.2 Was ist in den 100.000 Euro nicht berücksichtigt?


‌Vermögenswerte wie beispielsweise Häuser, Wohnungen oder andere Immobilien, fließen nicht in die 100.000-Euro-Regelung mit ein. Besitzt also zum Beispiel ein Kind ein Haus im Wert von 500.000 Euro muss es sich nicht an den Pflegekosten für die Eltern beteiligen, sofern das Jahresbruttoeinkommen unter 100.000 Euro liegt.

4 Wie kann man den Elternunterhalt berechnen?


‌Es gibt zwei wesentliche Bausteine für die Berechnung:
  1. das bereinigte Nettoeinkommen ermitteln
  2. den Selbstbehalt vom bereinigten Nettoeinkommen abziehen

4.1 Bereinigtes Nettoeinkommen ermitteln


‌Im 1. Schritt muss man das durchschnittliche Nettoeinkommen ermitteln. Dazu muss der Unterhaltspflichtige alle Einnahmen, also etwaige Einkünfte aus Miete, Verpachtung, Kapitalvermögen usw., zusammenrechnen. Das geschieht folgendermaßen: Nicht selbstständige Personen rechnen den Nettogehaltsdurchschnitt der letzten 12 Monate vor dem Unterhaltsbedarf aus. Selbstständige Personen rechnen sich den Nettogehaltsdurchschnitt der letzten 5 Jahre vor dem Unterhaltsbedarf aus.

‌Im 2. Schritt zieht man regelmäßige Ausgaben ab. Das können zum Beispiel sein: Altersvorsorge, Zusatzversicherungen, berufsbedingte Aufwendungen, Darlehensverbindlichkeiten, Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten und Kindern etc. Nicht abziehen kann man etwa Mietkosten, Rundfunkgebühren oder Ausgaben für Hausrats- oder Pflichtversicherungen.

4.2 Selbstbehalt vom bereinigten Nettoeinkommen abziehen


‌Im 3. Schritt geschieht folgendes: Wer Elternunterhalt zahlt, kann den Selbstbehalt von seinem bereinigten Nettoeinkommen abziehen. Dem Kind, das Unterhalt zahlt, darf einen Selbstbehalt von 2.000 Euro im Monat einbehalten (inklusive 700 Euro Warmmiete). Ist das Kind verheiratet, darf es zum Selbstbehalt noch 1.600 Euro hinzurechnen. Die 3.600 Euro sind dann der sogenannte „Familienselbstbehalt“.

4.3 50 % dieses Betrags muss das Kind an Elternunterhalt zahlen


‌Der 4. Schritt
legt schließlich die Höhe des Elternunterhalts fest, die das Kind tatsächlich zahlen muss. Vom bereinigten Nettoeinkommen zieht es den Selbstbehalt ab. Der verbleibende Betrag wird halbiert. Das ist der Elternunterhalt, der tatsächlich ausgezahlt wird.

‌Beispiel: Angenommen, das bereinigte Nettoeinkommen beträgt 5.000 Euro. Der Selbstbehalt beträgt 2.000 Euro. 5.000 - 2.000 = 3.000 Euro. Davon 50 % ergeben einen Unterhaltsanspruch von 1.500 Euro im Monat.

5 Was ist, wenn mehrere Kinder über der Einkommensgrenze verdienen?


‌Wenn mehrere Kinder über dem Gesamteinkommen von 100.000 Euro brutto im Jahr liegen, geht das Sozialamt folgendermaßen vor:

‌Das Einkommen jener Kinder, die über der Einkommens-Grenze liegen, wird miteinander in Verhältnis gesetzt. Das Sozialamt berechnet dann, welches Kind wie viel auf Grundlage des Einkommens zahlen muss. Somit muss jedes Kind entsprechend seinem Einkommen zahlen. Die Kinder müssen „anteilig“ Unterhalt leisten. Natürlich nur jene, die über 100.000 Euro verdienen.

6 Wann muss kein Elternunterhalt gezahlt werden?


‌Wer den Elternunterhalt vertraglich ausschließen will, muss wissen: Solche Vereinbarungen sind in der Regel unwirksam. Unterhalt ausschließen, egal um welche Unterhaltsart es sich handelt, funktioniert meistens nicht. Die Rechtsprechung beurteilt einen Ausschluss in den allermeisten Fällen als sittenwidrig und deshalb für nichtig. Vor allem dann, wenn der Unterhalt zur Gänze ausgeschlossen wurde.

‌Es gibt auch Fälle, in denen die Eltern ihren Unterhaltsanspruch verwirken. Ein wichtiger Grund dafür kann sein: Die Eltern oder ein Elternteil haben gegen das Kind schwerwiegende Verfehlungen begangen. Das ist zum Beispiel dann gegeben, wenn ein Elternteil seiner Kindesunterhaltspflicht nicht nachgekommen ist, oder er das Kind misshandelt hat.

‌Die Rechtsprechung hat aber schon in vielen Fällen Kinder für unterhaltspflichtig erklärt, obwohl jene dachten, die Eltern hätten den Anspruch verwirkt. So mussten bereits Kinder trotz Enterbung oder jahrzehntelanger Kontaktsperre vonseiten der Eltern Unterhalt zahlen. Wer sich unsicher hierbei ist, fragt am besten einen Rechtsanwalt um Rat.

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7 Kann ich die Zahlungen einfach beenden, wenn ich weniger als 100.000 Euro verdiene?


‌Ja. Hat man bisher mit weniger als 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen Elternunterhalt bezahlt, kann man die Zahlungen beenden. Nur wenn das Sozialamt Verdacht hegt, dass mehr Einkommen da ist, wird es nachprüfen.

8 Kann ich Elternunterhalt von der Steuer absetzen?


‌Wenn der Elternunterhalt tatsächlich geleistet wird und die Voraussetzungen für den Elternunterhalt erfüllt sind, können Kinder Pflegekosten für die Eltern als sogenannte „außergewöhnliche Belastung“ bei der Steuererklärung berücksichtigen. Der Unterhalt muss für die Kosten einer Pflegeeinrichtung oder eines Heims geleistet werden.

9 Elternunterhalt– Häufig gestellte Fragen

Was ist Elternunterhalt?

Pflegebedürftige Eltern, die ihre Pflegekosten nicht selbst tragen können, haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Diese Hilfe leistet dann das Sozialamt oder ein Kind bzw. mehrere Kinder. Wann ein Kind Unterhalt zahlen muss ist genau geregelt.

‌Weiterlesen: Was ist Elternunterhalt?

Wer zahlt Elternunterhalt?

Seit dem 1. Januar 2020 zahlen Kinder mit einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro einen Teil der Pflegekosten ihrer Eltern bzw. eines Elternteils. Gibt es mehrere Kinder mit einem solchen Verdienst, müssen sie anteilig zahlen.

‌Weiterlesen: Wer zahlt Elternunterhalt?

Wie berechnet man Elternunterhalt?

Zuerst berechnet man das bereinigte Nettoeinkommen. Von diesem zieht man den Selbstbehalt ab. Die übrigbleibende Summe wird sodann halbiert. Das ist der Elternunterhalt den das Kind tatsächlich dem bedürftigen Elternteil auszahlen muss.

‌Weiterlesen: Wie berechnet man Elternunterhalt?

Wie hoch ist der Selbstbehalt beim Elternunterhalt?

Ein unterhaltspflichtiges Kind darf Selbstbehalt in der Höhe von 2.000 Euro monatlich vom bereinigten Nettoeinkommen abziehen. Wenn es selbst eine Familie hat, kann es noch 1.600 Euro pro Monat an Selbstbehalt draufschlagen. Das nennt man Familienselbstbehalt.

‌Weiterlesen: Wie hoch ist der Selbstbehalt beim Elternunterhalt?

Was tun, wenn ich Geschwister habe, die auch über der Einkommens-Grenze liegen?

Verdienen mehrere Kinder über 100.000 Euro, zieht das Sozialamt alle zur Zahlung heran. Sie müssen aber nicht alle gleich viel Unterhalt zahlen. Damit die Zahlungsaufteilung fair ist, werden die Einkommen zuerst in Verhältnis zueinander gesetzt. Sodann müssen sie anteilig Elternunterhalt zahlen.

‌Weiterlesen: Was tun, wenn ich Geschwister habe, die auch über der Einkommens-Grenze liegen?

Wann muss man keinen Elternunterhalt zahlen?

Eltern können ihren Unterhaltsanspruch verlieren. Zum Beispiel, wenn der unterhaltsbedürftige Elternteil das Kind missbraucht hat oder wenn er die Kindesunterhaltszahlungen grob vernachlässigt hat. In jedem Fall muss ein schweres Fehlverhalten vonseiten des Elternteils vorliegen.

‌Weiterlesen: Wann muss man keinen Elternunterhalt zahlen?

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