Der EU-Führerschein gilt auf Europas Straßen © Adobe Stock | poliki

Gültigkeit EU-Führerschein in Deutschland

Der EU-Führerschein wurde 1999 in Deutschland eingeführt und gilt in sämtlichen Staaten der EU sowie in Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz. Wie lange ist der EU-Führerschein gültig? Wie kann man einen alten Führerschein in einen EU-Führerschein umschreiben? Wo wird ein EU-Führerschein beantragt? Alle Infos dazu gibt es in diesem Artikel.

Was ist der EU-Führerschein und wie lange ist er gültig?


‌Seit Inkrafttreten der Fahrerlaubnisverordnung am 1. Januar 1999 wurde in Deutschland die zweite EU-Führerscheinrichtlinie umgesetzt. Ziel war, die Führerscheine in den Mitgliedsstaaten der EU zu vereinheitlichen. Es wurde ein einheitliches Buchstabensystem für die einzelnen Führerscheinklassen umgesetzt, außerdem werden nun alle Führerscheine innerhalb der EU anerkannt. Ergebnis ist die beidseitig bedruckte Plastikkarte in Scheckkartenformat. Der EU-Führerschein ist in jedem Land gleich gestaltet. Darüber hinaus dient er als Nachweis, dass man eine Fahrerlaubnis gemäß der EU-weiten Vorschriften besitzt. Die Vereinheitlichung dient außerdem der Vereinfachung von Fahrzeugkontrollen im In- und Ausland.

‌ Der erste EU-Führerschein hatte kein Ablaufdatum. Dies änderte sich mit der dritten EU-Führerscheinrichtlinie im Jahr 2013. Seither hat der EU-Führerschein eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahre. Nach Ablauf der Gültigkeit muss der Führerschein erneuert werden. Dies dient dazu, Daten wie Anschrift und Foto aktuell zu halten und Fälschungen vorzubeugen. Für die Verlängerung des EU-Führerscheins müssen ein neues Passfoto und der alte Führerschein vorgelegt werden. 

‌EU-Führerscheine der Klassen C und D müssen alle 5 Jahre verlängert werden, dafür muss ein ärztliches Gutachten vorliegen. 

‌Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen umgeschrieben werden. Dazu mehr im nächsten Abschnitt.

Umschreibung und Stichtage


‌Die Umschreibung eines alten Führerscheins in einen EU-Führerschein erfolgt an der Führerscheinbehörde des Hauptwohnsitzes, an einer anderen Führerscheinbehörde ist das nicht möglich. Für die Umschreibung werden der alte Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument und ein biometrisches Passbild benötigt. Zum Umschreiben von Führerscheinen vor 1999 braucht man außerdem eine Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle, die den Führerschein zuletzt ausgestellt hat – dieser darf nicht älter als 6 Wochen sein. 

‌Für die Umschreibung der Führerscheinklassen C/CE/C1E muss zusätzlich Unterlagen eines Augenärztlichen Gutachtens und ein Gesundheitsnachweis mitgebracht werden. Für die Führerscheinklasse D wird ebenso ein Gesundheitsgutachten benötigt. 

‌Alte Führerscheine aus Papier, oder mit einer Ausstellung vor dem 19. Januar 2013 müssen bis zu einem bestimmten Stichtag in einen EU-Führerschein umgeschrieben werden. Je nachdem ob es sich um einen alten Führerschein im Scheckkartenformat oder um einen Papierführerschein handelt, gelten unterschiedliche Stichtage:

Gültigkeitsraum des EU-Führerscheins und internationaler Führerschein


‌Der EU-Führerschein ist in allen EU-Mitgliedstaaten und in einigen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) gültig. Für Länder außerhalb Europas empfiehlt sich der internationale Führerschein. Dies ist eine Ergänzung zum nationalen Führerschein. Dieser ist bei allen Führerscheinstellen oder Straßenverkehrsämtern erhältlich. Für die Beantragung sind ein biometrisches Passfoto und der deutsche Führerschein notwendig. 

‌Der EU-Führerschein ist in diesen Ländern gültig: 

‌EU-Staaten:
‌Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Deutschland, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern, Tschechien, Ungarn 

‌EWR-Staaten:
‌Schweiz, Island, Norwegen, Liechtenstein 

‌Ein Internationaler Führerschein wird für diese Länder empfohlen:
‌Albanien, Moldawien, Russland, Ukraine, Weißrussland

EU-Führerschein ohne MPU wiedererhalten – geht das?


‌Wurde nach einer Straftat im Straßenverkehr die Fahrerlaubnis entzogen, muss häufig eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) positiv absolviert werden, um wieder Autofahren zu dürfen. Die MPU zieht häufig hohe Kosten mit sich, die der Betroffene selbst tragen muss. Außerdem nimmt sie viel Zeit in Anspruch. Daher stellt sich oft die Frage, ob der EU-Führerschein auch ohne MPU wiedererlangt werden kann. Viele fragen sich in einem solchen Fall, ob der EU-Führerschein in einem anderen Land angefordert werden kann. So einfach ist das jedoch nicht. Wie bereits zu Beginn erklärt, kann der EU-Führerschein lediglich bei der Führerscheinbehörde am Hauptwohnsitz erworben werden. Dazu muss man mindestens 6 Monate dort gemeldet sein. Man müsste also in ein anderes EU-Land umziehen, um einen neuen EU-Führerschein zu erhalten. Die Sperrfrist in Deutschland würde jedoch erhalten bleiben, was den neuen EU-Führerschein dort ungültig macht.
Achtung:
Online kursieren häufig Angebote, einen neuen EU-Führerschein zu kaufen, und zwar ohne Prüfung oder ohne Verlagerung des Wohnsitzes. Dabei wird meist eine Fälschung von Adresse und Meldebescheinigung vorgenommen. Diese Option ist in jedem Fall illegal und zieht hohe Strafen nach sich.
Eine legale Möglichkeit, ohne MPU den Führerschein wieder zu erlangen ist abzuwarten, bis der Verstoß aus der Akte gelöscht wird. Dies dauert in der Regel 15 Jahre. Während dieser Zeit darf man sich keinen weiteren Verstoß im Straßenverkehr leisten – weder als Fußgänger noch als Radfahrer. Meist muss danach erneut eine Fahrprüfung abgelegt werden.

EU-Führerschein – Recht einfach erklärt

Wo ist der EU-Führerschein gültig?

Der EU-Führerschein ist in allen EU-Mitgliedstaaten gültig. Darüber hinaus wird er ebenso in manchen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums anerkannt. In Liechtenstein, der Schweiz, Niederlande und Island. Für Länder außerhalb der EU wird ein internationaler Führerschein benötigt.

‌Weiterlesen: Wo ist der EU-Führerschein gültig?

Wie lange ist der EU-Führerschein gültig?

Seit 2013 ist ein EU-Führerschein für 15 Jahre gültig. Dies ermöglicht Daten wie Anschrift und Foto aktuell zu halten. Für die Verlängerung des EU-Führerscheins braucht man den alten Führerschein sowie ein aktuelles biometrisches Foto. Führerscheine der Klassen C und D haben eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren. Für deren Verlängerung braucht man zusätzlich ein ärztliches Gutachten.

‌Weiterlesen: Wie lange ist der EU-Führerschein gültig?

Bis wann muss ich meinen alten Führerschein in den EU-Führerschein umschreiben?

Die Umschreibung aller Deutschen Führerscheine in EU-Führerscheine soll 2033 abgeschlossen sein. Bis dahin gibt es verschiedene Stichtage, je nachdem ob es sich beim alten Führerschein um einen in Scheckkartenformat oder noch um einen in Papierform handelt. In der Tabelle werden die jeweiligen Stichtage aufgelistet.

‌Weiterlesen: Bis wann muss ich meinen alten Führerschein in den EU-Führerschein umschreiben?

Wo kann ich meinen alten Führerschein in einen EU-Führerschein umschreiben lassen?

Die Umschreibung des alten Führerscheins in einen neuen EU-Führerschein kann ausschließlich bei der Führerscheinbehörde am Wohnort erfolgen. Dafür muss man mindestens 6 Monate dort gemeldet sein. 

‌Weiterlesen: Wo kann ich meinen alten Führerschein in einen EU-Führerschein umschreiben lassen?

Wie kann ich einen EU-Führerschein ohne MPU erlangen?

Für den Fall, dass man keine MPU absolvieren möchte, dennoch einen EU-Führerschein haben will, gibt es die Möglichkeit abzuwarten. In der Regel wird die Straftat nach 15 Jahren aus der Akte gelöscht. Danach kann man den Führerschein wiederhaben. In den meisten Fällen muss die Fahrprüfung erneut abgelegt werden. Den EU-Führerschein online zu erwerben ist illegal. Er kann auch nicht in einem anderen Land erworben werden. 

‌Weiterlesen: Wie kann ich einen EU-Führerschein ohne MPU erlangen?

Was ist der EU-Führerschein?

Der EU-Führerschein ist der beidseitig bedruckte Führerschein im Scheckkartenformat. Er ist in allen Mitgliedstaaten der EU und einigen EWR-Ländern wie Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz gültig. Der EU-Führerschein wurde eingeführt, um europaweit die Fahrerlaubnis anerkennen zu können. Außerdem werden Polizeikontrollen dadurch schneller abgewickelt. 

‌Weiterlesen: Was ist der EU-Führerschein?

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